NIEDERSCHRIFT. der öffentlichen Verhandlungen des Gemeinderates am 21. Januar 2014

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1 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 4 1 Bürgerfragestunde Von den anwesenden Bürgern werden keine Fragen an die Verwaltung gerichtet.

2 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 5 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 3. Dezember 2013 gefassten Beschlüsse 2 Bürgermeister Heinz Hornberger teilt mit, dass aufgrund von 35 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg folgende in nicht öffentlicher Sitzung am 3. Dezember 2013 gefassten Beschlüsse bzw. Beratungspunkte bekannt gemacht werden: - Der Gemeinderat hat die Abrechnung der Baumaßnahme Linksabbieger im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Ländle neu - 5. Änderung" (Netto-Markt) zur Kenntnis genommen und die Einhaltung der Kostenobergrenze festgestellt. Die Kostenobergrenze blieb unterschritten. - Der Gemeinderat hat einen städtebaulichen Rahmenvertrag mit EDEKA Südwest zum Bau eines EDEKA-Vollsortimenters am Standort Waldachtal beschlossen bzw. diesem zugestimmt.

3 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 6 Aufhebung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Horb a.n. zur Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen Beteiligung der Gemeinde Waldachtal als Träger öffentlicher Belange 3 Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner verweist in seinen Erläuterungen auf ein Schreiben der Großen Kreisstadt Horb am Neckar und angefügte Unterlagen, aus denen ersichtlich ist, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe die Genehmigung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Horb am Neckar abgelehnt hat. Bei dem Planvorhaben ging es um die Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen. Als Versagungsgründe wurden Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen und gegen die Verordnung des Landschaftsschutzgebietes Dießener Tal und Seitentäler hinsichtlich des Standortes Großer Hau" angeführt. Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Horb am Neckar habe in seiner öffentlichen Sitzung am beschlossen, ein Verfahren zur Aufhebung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten und damit diese Standorte für Windenergieanlagen wieder aus dem Teilflächennutzungsplan herauszunehmen. Herr Fahrner stellt fest, dass der Gemeinderat Waldachtal bereits bei der Aufnahme der Flächen keine Bedenken gehabt habe, so sei es sicherlich jetzt auch bei der Herausnahme der Fall. Dies wird vom Gemeinderat bestätigt. Ohne weitere Beratung fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss: Der Gemeinderat Waldachtal erhebt gegen die Aufhebung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Horb am Neckar zur Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen keine Bedenken oder Anregungen.

4 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 7 Jahresabschluss des Gemeindehaushaltes 2012 der Gemeinde Waldachtal sowie Rechnungsergebnisse der Eigenbetriebe Wasserversorgung Waldachtal und Abwasserbeseitigung Waldachtal 2012 Jahresrechnung 2012 für den Gemeindehaushalt Jahresrechnung 2012 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Waldachtal und Abwasserbeseitigung Waldachtal 4 Gemeindekämmerer Herr Markus Staubitz erläutert dem Gemeinderat die Jahresabschlüsse bzw. Jahresabrechnungen anhand einer PowerPoint-Präsentation wie folgt: 1. Gemeindeabschluss 2012 Er führt aus, dass das Volumen des Verwaltungshaushaltes ,81 EUR betrug, das Volumen des Vermögenshaushaltes ,13 EUR und das Volumen des Sachbuches für haushaltsfremde Vorgänge ,76 EUR. Die Gesamtsumme lag damit bei ,73 EUR. Im Anschluss informiert er den Gemeinderat über die Kostendeckungsgrade bei den Kosten rechnenden Einrichtungen der Gemeinde im Einzelnen. Die Eckdaten des Haushaltes 2012 auf der Einnahmenseite nennt er wie folgt: - Gewerbesteuer (39,79 %) ,55 EUR - Einkommensteueranteil (17,75 %) ,34 EUR - Schlüsselzuweisungen (5,88 %) ,10 EUR - Grundsteuer A+B (5,47 %) ,27 EUR - Gebühren und Entgelte ,99 EUR - Zuführung vom Vermögenshaushalt 0 EUR Eckdaten Haushalt 2012 auf der Ausgabenseite: - Personalausgaben (18,23 %) ,53 EUR - Kreisumlage (12,86 %) ,00 EUR - FAG Umlage (8,16 %) ,30 EUR - Gewerbesteuerumlage (7,88 %) ,06 EUR - Umlage GVV Dornstetten ,48 EUR Der Stand der Schulden zum sehe folgendermaßen aus: - Gemeindehaushalt ,52 EUR - Eigenbetrieb Wasserversorgung ,74 EUR - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ,61 EUR - Außerhalb des Haushaltes ,40 EUR (Ausfallhaftung, Zweckverbände) Dies ergibt einen Gesamtschuldenstand von insgesamt ,27 EUR, gegenüber dem Vorjahr mit ,65 EUR....

5 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite Im Anschluss geht Herr Staubitz noch auf die Daten zum Holzeinschlag im Gemeindewald Waldachtal der Jahre 2004 bis 2012, den Verlauf des Schuldenstandes im Kernhaushalt, die Zuführungsraten der Jahre 1996 bis 2012 ein. Zum Stand der Rücklagen zum teilt er mit, dass die allgemeine Rücklage bei ,77 EUR und die Sonderrücklage Erddeponie bei ,90 EUR liegen. Weitere Punkte seiner Erläuterungen sind bürgschaftsähnliche Rechtsgeschäfte und die Haushaltsreste Zum Jahresabschluss Eigenbetrieb Wasserversorgung und die Gewinn und Verlustrechnung bzw. Bilanz zum nennt Herr Staubitz folgende Daten: - Verkaufte Wassermenge m 3 - Umsatzerlöse ,77 EUR - Auflösung Ertragszuschüsse ,08 EUR - Wasserbezug 269,847,63 EUR - Leitungsunterhaltung ,20 EUR - Abschreibungen ,24 EUR - Kreditzinsen, Kassenzinsen ,68 EUR Dies ergibt einen Jahresgewinn in Höhe von ,51 EUR. Die Bilanzsumme lag bei ,96 EUR, davon auf der Aktiva-Seite: - Anlagevermögen ,06 EUR - Umlaufvermögen ,90 EUR auf der Passiva-Seite: - Eigenkapital ,13 EUR - Empfangene Ertragszuschüsse ,78 EUR - Rückstellungen 0,00 EUR - Verbindlichkeiten ,05 EUR Bei der Vermögensplanabrechnung nennt Herr Staubitz folgende Finanzierungsmittel: - Beiträge ,08 EUR - Abschreibungen ,24 EUR - Jahresgewinn ,51 EUR - Deckungsmittellücke laufendes Jahr ,95 EUR Was einer Gesamtsumme von ,97 EUR entspricht. Die wichtigsten Baumaßnahmen nennt er mit der Erschließung Mühlsteig, Erschließungen Lützenhardt, der Wasserleitung Heiligenbronn, der Wasserleitung vom Hochbehälter Richtung Tannenweg sowie diverse Wasserleitungshausanschlüsse. Der Finanzierungsbedarf habe wie folgt ausgesehen: - Baumaßnahmen ,39 EUR - Tilgungsumlagen ,40 EUR - Ordentliche Tilgung ,03 EUR - Umschuldung ,00 EUR - Abdeckung Fehlbeträge Vorjahre ,07 EUR - Auflösung empfangener Ertragszuschüsse ,08 EUR Was einer Gesamtsumme von ,97 EUR entspricht.

6 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 9 Zum Jahresabschluss Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Waldachtal 2012 macht Herr Staubitz schließlich noch folgende Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung: - entsorgte Abwassermenge m 3 - Umsatzerlöse ,76 EUR - Abschreibungen ,02 EUR - Materialaufwand ,35 EUR - Zinsen und ähnlicher Aufwand ,60 EUR - Gewinnausgleichsrückstellung ,07 EUR - Jahresgewinn/-verlust 0 EUR Zur Bilanz werden folgende Ergebnisse berichtet: Bilanzsumme ,00 EUR Davon entfallen auf die Aktiva: - Anlagevermögen ,51 EUR - Umlaufvermögen ,49 EUR auf die Passiva-Seite entfallen: - Eigenkapital ,29 EUR - Empf. Ertragszuschüsse ,00 EUR - Rückstellungen ,52 EUR - Verbindlichkeiten ,19 EUR Zum Vermögensplan 2012 nennt Herr Staubitz Folgendes: a. Finanzierungsmittel - Landeszuschüsse 0,00 EUR - Beiträge ,10 EUR - Kreditaufnahmen 0,00 EUR - Abschreibungen ,02 EUR - Sonst. Einnahmen 0,00 EUR - Deckungsmittelüberhang Vorjahr 0,00 EUR - Deckungsmittellücke lfd. Jahr ,61 EUR Ergibt den Gesamtbetrag von ,73 EUR. b. Finanzierungsbedarf - Grunderwerb 2.152,64 EUR - Baumaßnahmen ,55 EUR - Umlagen ,00 EUR - Auflösung Zuschüsse/Beiträge ,10 EUR - Tilgung von Schulden ,59 EUR - Jahresverlust 0 EUR - Deckungsmittellücke Vorjahr ,85 EUR Ergibt eine Gesamtsumme von ,73 EUR. Im Anschluss gibt Herr Staubitz noch eine Übersicht über den Schuldenstand der Jahre 1998 bis 2012 und nennt die wichtigsten Baumaßnahmen des Jahres 2012 mit den Kanalbaumaßnahmen Käppelestraße und Mühlsteig, Regenauslässe in Salzstetten, dem Zuleitungskanal zum RÜB Salzstetten und der Ertüchtigung des RÜB in Salzstetten.

7 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 10 Es schließt sich eine Beratung an Gemeinderat Dr. Horst Richter erkundigt sich nach den teilweise sehr abweichenden Abmängelbeträgen pro Kind in den Kindergärten der Gemeinde Waldachtal. Diese seien doch sehr unterschiedlich in der Höhe. Gemeindekämmerer Herr Staubitz antwortet, dass wenn man den niedrigsten und den höchsten Abmangelbedarf der jeweiligen Kindergärten betrachte, dann falle auf, dass trotz der Ganztagesbetreuung ein Unterschied von 1.200,-- bis 6.418,-- bestehe. Die Gemeinde bezuschusse den teuersten Abmangel im Vergleich zum günstigsten Abmangel um das 5,4- fache. Der erhöhte Kostenzuschuss je Kindergartenplatz komme überwiegend aus den erhöhten Personalkosten und den rückläufigen Kinderzahlen. Zu diesem Thema schließt sich eine kurze Beratung an. Aus der Mitte des Gemeinderats können diese doch eklatanten Unterschiede nicht nachvollzogen werden. Gemeindekämmerer Herr Staubitz und Bürgermeister Hornberger sagen deshalb zu, diesen Punkt nochmals näher zu untersuchen und in der nächsten Sitzung das Ergebnis darzustellen und zu erläutern. Gemeinderat Dr. Rudolf Emele nimmt Bezug auf den Kostenpunkt Schlachthäuser. Er stellt die Frage, bis wann man die Schlachthäuser schlachten könne und wolle. Diese Wortmeldung wird zur Kenntnis genommen. Nach weiterer Beratung fasst der Gemeinderat folgende einstimmigen Beschlüsse: Der Gemeinderat beschließt die Jahresrechnung 2012 für den Gemeindehaushalt. 1. Die Jahresrechnung 2012 wird gem. 95 II GemO wie folgt festgestellt: a) Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit je ,81 EUR b) Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt mit je ,13 EUR c) Einnahmen und Ausgaben des Gesamthaushaltes mit je ,94 EUR d) allgemeine Rücklage zum ,77 EUR e) Schuldenstand zum ,81 EUR f) Geldanlagen 5.471,15 EUR g) Kassenmehreinnahme ,26 EUR h) Kasseneinnahmereste ,67 EUR i) Kassenausgabereste ,67 EUR j) Haushaltseinnahmereste 0,00 EUR k) Haushaltsausgabereste ,00 EUR 2. Den über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß 84 GemO wird zugestimmt. 3. Den gebildeten Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten wird gemäß 41 II und 19 I GemHVO zugestimmt. Die Jahresrechnung 2012 ist gemäß 95 II GemO innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen. Die Jahresrechnung ist nach Feststellung an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

8 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite Jahresrechnung 2012 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Waldachtal Gemeindekämmerer Herr Markus Staubitz führt aus, dass nach 12 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresabschlüsse und über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes Angaben nach Anlage 9 (EigBVO) enthalten sein müssen. Außerdem sollte vom Eigenbetrieb gem. 16 III Nr. 1 EigBG bei einem Gewinn zumindest ein Betrag in Höhe von der Verzinsung des vom Gemeindehaushalt aufgebrachten Eigenkapitals an diesen abgeführt werden. In Hinblick auf die belastete Gebührenkalkulation kann der Gemeinderat auf eine Eigenkapitalverzinsung verzichten. Der Gemeinderat beschließt die Jahresrechnung 2012 für den Gemeindehaushalt des Eigenbetriebes Wasserversorgung. 1. Die von der Verwaltung aufgestellte Bilanz zum , die Gewinn- und Verlustrechnung mit Anlagen zum Jahresabschluss werden gemäß 16 Abs. 3 EigBG festgestellt. 2. Feststellung des Jahresabschlusses 2.1 Bilanzsumme ,96 EUR davon entfallen auf die Aktivseite - das Anlagevermögen ,06 EUR - Umlaufvermögen ,90 EUR davon entfallen auf die Passivseite - das Eigenkapital ,13 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse ,78 EUR - die Rückstellungen 0,00 EUR - die Verbindlichkeiten ,05 EUR 2.2 Jahresgewinn ,51 EUR Summe der Erträge ,53 EUR Summe der Aufwendungen ,02 EUR 3. Verwendung / Behandlung des Jahresverlusts 3.1 Der Jahresgewinn 2012 in Höhe von ,51 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3.2 Eigenkapitalverzinsung: 1. Stammkapital ,01 EUR 2. allg. Rücklage ,98 EUR 3. Bilanzverlust Vorjahr ,37 EUR 4. Bilanzgewinn lfd. Jahr ,51 EUR Summe ,13 EUR ,13 EUR x 5 % = ,91 EUR Auf eine Eigenkapitalverzinsung wird verzichtet. 4. Entlastung der Verwaltung 4.1 Der Verwaltung wird gemäß 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz die Entlastung erteilt.

9 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite Jahresrechnung 2012 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Waldachtal: Gemeindekämmerer Herr Markus Staubitz führt aus, dass nach 12 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) die Beschlüsse über die Feststellung der Jahresabschlüsse und über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes Angaben nach Anlage 9 (EigBVO) enthalten sein müssen. Außerdem soll nach 12 Abs. 3 Satz 2 EigBG der Eigenbetrieb eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erwirtschaften. Im Hinblick auf die zu belastende Gebührenkalkulation kann jedoch durch Gemeinderatsbeschluss auf die Eigenkapitalverzinsung verzichtet werden. Der Gemeinderat beschließt die Jahresrechnung 2012 für den Gemeindehaushalt des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung. 1. Die von der Verwaltung aufgestellte Bilanz zum , die Gewinn- und Verlustrechnung mit Anlagen zum Jahresabschluss werden gemäß 16 Abs. 3 EigBG festgestellt: 2. Feststellung des Jahresabschlusses 2.1 Bilanzsumme ,00 EUR davon entfallen auf die Aktivseite - das Anlagevermögen ,51 EUR - Umlaufvermögen ,49 EUR davon entfallen auf die Passivseite - das Eigenkapital ,29 EUR - die empfangenen Ertragszuschüsse ,00 EUR - die Rückstellungen ,52 EUR - die Verbindlichkeiten ,19 EUR - Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 EUR 2.2 Jahresgewinn/-verlust 0,00 EUR Summe der Erträge ,80 EUR Summe der Aufwendungen ,80 EUR 3. Verwendung des Jahresverlustes 3.1 Eigenkapitalverzinsung Eigenkapital 1.Stammkapital 2.Rücklagen 3.Bilanzverlust Vorjahr Summe Eigenkapital 0,00 EUR ,87 EUR ,58 EUR ,29 EUR 3.2 Auf eine Eigenkapitalverzinsung wird verzichtet (7.507,22 EUR). 3.3 Der handelsrechtliche Verlust beträgt zum ,07 EUR. Der handelsrechtliche Verlust wird durch eine Entnahme aus der Gebührenausgleichrückstellung in gleicher Höhe ausgeglichen. Gem. 14 Abs. 2 KAG können Kostenunterdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre mit Gewinnen der Folgejahre aufgerechnet werden. 4. Entlastung der Verwaltung 4.1 Der Verwaltung wird gemäß 16 Abs. 3 Nr. 3 Eigenbetriebsgesetz die Entlastung erteilt.

10 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 13 Beitritt zum Verein zur Förderung neuer Medien und Technologien im ländlichen Raum 5 Gemeindekämmerer Herr Markus Staubitz informiert den Gemeinderat darüber, dass der Netzausbau des Breitbandes im ländlichen Raum immer mehr ins Stocken gerate. Privatwirtschaftliche Unternehmen bieten im ländlichen Raum mit bevölkerungsarmen Gebieten nur einen geringfügigen oder keinen Netzausbau. Die Telekommunikationsinfrastruktur sei ein wichtiger Standortfaktor, der nicht vernachlässigt werden dürfe. Der Ausbau durch einzelne Kommunen gestalte sich als aufwendiger Prozess, der projektiert, finanziert und umgesetzt werden müsse. Zusätzlich zum Netzausbau müsse die Gewährleistung des Netzbetriebes erfolgen. Der Verein zur Förderung neuer Medien und Technologien habe es sich zum Ziel gesetzt, die einzelnen Interessen der Kommunen für einen flächendeckenden Ausbau im Rahmen eines interkommunalen Verbundes zusammenzuschließen. Durch den Zusammenschluss von Kommunen könnten größere Einheiten ausgeschrieben werden. Dadurch solle eine größere Anzahl von Betreibern und Anbietern zur Abgabe eines Angebotes erreicht werden. Neben den stark besiedelten Gebieten mit einer entsprechend größeren Anzahl an Kunden sollen auch kleinere und entlegenere Gebiete mit geringerer Bewohnerzahl an das Netz angeschlossen werden. Durch die Bündelung von mehreren Kommunen werde ein höherer Marktanteil erreicht, der auch die Konditionen für die Gemeinden verbessern solle. Der Verein zur Förderung neuer Medien und Technologien verstehe sich als Erstinstanz zur Gründung eines interkommunalen Verbundes, dessen Rechtsform in 2014 geklärt werde. Zentrales Ziel des Vereines sei die Förderung der Volksbildung und des fachlichen Wissens in den Bereichen Technologie und neue Medien sowie die Förderung und Durchführung von Entwicklungs- und Infrastrukturmaßnahmen für infrastrukturell benachteiligte Regionen in Baden-Württemberg. Um die Interessen der Gemeinde Waldachtal für einen flächendeckenden Ausbau des Breitbandnetzes besser verfolgen zu können, empfehle die Verwaltung den Beitritt zu diesem Verein. Im Anschluss erläutert Herr Staubitz noch folgende Sitzungsanlagen: Informationsblatt zum Breitbandausbau, Satzungsentwurf vom und Beitragsordnung. Gemeinderat Dr. Gerhard hat nichts gegen einen Beitritt, hält es aber für wichtig festzustellen, dass Eigeninitiativen der Gemeinde weiterhin nicht verboten seien. In der Presse sei zu lesen gewesen, dass die Landesregierung zusätzliche Fördermittel für die Verbesserung der Breitbandversorgung bereitstelle.

11 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite Auf Rückfrage von Gemeinderat Heinz Fischer wird bestätigt, dass der Mitgliedsbeitrag für die Gemeinde Waldachtal 150,-- beträgt. Gemeinderat Franz Schweizer stellt fest, dass es darum gehe, die Raumschaft geballt aufzustellen. Ein Verein sei zunächst flexibler in der Handhabung, bis später einmal die Gründung eines Zweckverbandes möglicherweise bevorstehe. Mit dieser geballten Kraft lasse sich auch das wirtschaftliche Interesse potentieller Anbieter steigern. Gemeinderat Bernd Schittenhelm stellt noch verschiedene Verständnisfragen, welche von der Verwaltung beantwortet werden. Hierauf fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss: Der Gemeinderat beschließt den Beitritt zum Verein zur Förderung neuer Medien und Technologien im ländlichen Raum.

12 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 15 6 Spendenbericht der Gemeinde Waldachtal für das Jahr 2013 Gemeindekämmerer Herr Markus Staubitz berichtet, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben, annehmen oder an Dritte vermitteln darf, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheide der Gemeinderat. Die Gemeinde erstelle jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben seien und übersendet diesen an die Rechtsaufsichtsbehörde. Aus dieser Verpflichtung und der Dienstanweisung für die Entgegennahme von Spenden gemäß 78 Abs. 4 Gemeindeordnung habe die Verwaltung die eingegangenen Spenden aufgelistet und dargestellt. Herr Staubitz verweist auf die Sitzungsunterlagen. Bürgermeister Heinz Hornberger spricht allen Spenderinnen und Spendern den herzlichen Dank der Gemeinde und des Gemeinderats aus. Hierauf fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die eingegangenen Spenden an.

13 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 16 7 Erneuerung der EDV-Ausstattung der Gemeinde Waldachtal - Grundsatzbeschluss über die Erneuerung der EDV-Ausstattung und der Software auf den aktuellen Stand - Erneuerung folgender Netzwerk-Komponenten: Einzelplatz-PCs und zugehörige Monitore im Rathaus-Netzwerk, Einzelplatz-Drucker, Digant-Drucker und Scanner in den Bürgerbüros, Software-Lizenzen im gesamten Rathaus-Netzwerk - Erneuerung des Servers inkl. Software - Einrichtung des neuen Netzwerks - Schulung der Mitarbeiter auf die neue Software Zu diesem Tagesordnungspunkt führt Gemeindekämmerer Herr Staubitz aus, dass die eingesetzte Hard- und Software der Gemeinde Waldachtal mittlerweile am Ende ihrer Einsatztauglichkeit und spätestens April 2014 auch ein Sicherheitsrisiko darstelle. Eine Übersicht über die vorhandenen Komponenten wird dem Gemeinderat ausführlich erläutert. Nur durch einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss in der Sitzung könne der vorgeschlagene Terminplan zur Erneuerung der EDV-Ausstattung eingehalten werden. Der Terminplan wird anhand der Sitzungsbeilage ebenfalls dargestellt. Im Anschluss macht Herr Staubitz ausführliche Informationen zur erforderlichen Hardware ( PCs, Bildschirme, Drucker/Scanner, Server). Herr Staubitz zieht das Fazit, dass eine Erneuerung fast aller PCs mit Bildschirmen und auch des Servers unumgänglich sei. Die Anforderungen eines normalen Arbeitsablaufes, die auch die dringend erforderliche neue Software an die Hardware stelle, sei mit der vorhandenen Technik nicht weiter gegeben. Im Anschluss erläutert er die Situation und die Erfordernisse bei der Software. Hier geht er ein auf das Betriebssystem, Office sowie Server. Auch hier müsse man feststellen, dass ohne Umstellung der Software die Gemeinde Waldachtal zukünftig nicht nur vom reibungslosen Datenaustausch sowie Neuerungen in allen Bereichen abgeschnitten werde (da diese nicht mehr auf das auslaufende Windows XP zugeschnitten werden), sondern man sich auch beim Thema Datenschutz in einen kritischen Bereich begebe. Aus diesem Grunde sei die vorgeschlagene Neubeschaffung der EDV-Anlage dringend erforderlich. Diese Sichtweise wird auch vom Gemeinderat einhellig unterstützt und nachvollzogen. Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss: Der Gemeinderat Waldachtal beschließt die Neubeschaffung der EDV-Anlage. Die Ausschreibung der Hardware und Software erfolgt durch das Rechenzentrum. Durch die Ausschreibung wird eine Preisoptimierung erzielt. Am 15. April 2014 erfolgt der Vergabebeschluss für Kauf oder Leasing nach Angebotsauswertung.

14 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 17 Anträge des Ortschaftsrates Cresbach an den Gemeinderat Waldachtal Umlagerung des Ortsarchivs aus dem Rathaus in Cresbach in das ehemalige Feuerwehrgerätehaus Oberwaldach Umnutzung der Räume im bisherigen Kindergartengebäude in Oberwaldach zu einem Bürgerhaus Vorstellung der Planungen durch die Architekten 8 Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bürgermeister Heinz Hornberger besonders Architekt Herrn Karl-Helmut Röttgen und Architektin Frau Seija Barth. Eingangs weist Herr Hornberger darauf hin, dass der Ortschaftsrat Cresbach in seiner Sitzung am 11. Dezember 2013 nach vielen voran gegangenen öffentlichen und nichtöffentlichen Beratungen beschlossen habe, den Antrag an den Gemeinderat Waldachtal zu stellen, dass das Kindergartengebäude in Oberwaldach nach dessen Schließung in ein Bürgerhaus umgenutzt wird. Zur Begründung verweist er auf das angefügte Schreiben des Bürgerbüros Cresbach vom 12. Dezember 2013 und die weiteren Unterlagen der Sitzungsbeilage. Ferner ergänzt er noch, dass auch bezüglich der Umlagerung des Ortsarchivs vom Rathaus Cresbach in das ehemalige Feuerwehrgerätehaus in Oberwaldach ein entsprechender Empfehlungsbeschluss vorliege. Im Anschluss erläutert Architekt Herr Karl-Helmut Röttgen die Planung zur Umnutzung der Räume im bisherigen Kindergartengebäude in Oberwaldach zu einem Bürgerhaus anhand von Planunterlagen im Einzelnen. Hierbei geht er insbesondere auf folgende Gewerke ein: neuer Gemeindesaal im Kindergartengruppen-Altbau, Ortschaftsverwaltung im Kindergartengruppe-Neubau, Dachgeschoss (Weiternutzung durch die Kindergemeinde), Treppenaufgang zum Gemeindesaal/Sanitärräume und Einrichtung des Jugendraumes im Untergeschoss. Ferner nennt er die vorgesehenen Maßnahmen im Außenbereich sowie die erforderliche Ausstattung. Ergänzend teilt Herr Röttgen mit, dass das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz stehe. Die Verlagerung des Bürgerbüros von Cresbach nach Oberwaldach biete sich gut an, es könne auch Barrierefreiheit gewährleistet werden. Bei der Einrichtung eines Bürgersaals mit WC und Küche sei ein neuer Zugang vom rückwärtigen Bereich des Gebäudes vorgesehen. Im Außenbereich soll der bestehende Spielplatz des Kindergartens als öffentlicher Spielplatz erhalten bleiben. Um das alte Rathaus in Cresbach ganz frei zu bekommen, sei auch die Verlagerung des Jugendraumes nach Oberwaldach erforderlich. Hier bestehe im Untergeschoss im alten Gebäudeteil (ein separater Zugang von außen kann problemlos hergestellt werden) eine Umsetzungsmöglichkeit. In diesem Zusammenhang sei wie bereits erwähnt die Verlagerung des Ortsarchivs vom bisherigen Rathaus Cresbach in das ehemalige Feuerwehrhaus in Oberwaldach vorgesehen und kostenmäßig recht einfach umsetzbar....

15 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite Die einzelnen Kosten benennt Herr Röttgen wie folgt: Neuer Gemeindesaal im Kindergartengruppe-Altbau: ,-- Ortschaftsverwaltung in Kindergartengruppe-Neubau: ,-- Einrichtung eines neuen Jugendraums im UG: ,-- Außenanlagen: ,-- Ausstattung/Möblierung Ortschaftsverwaltung: ,-- Hinzu kämen noch die Baunebenkosten. Ortsvorsteher Heinz Otto Renz ergänzt, dass es dem Ortschaftsrat vorrangig um die Verlagerung des Bürgerbüros, des Jugendraumes sowie des Archivs gehe. Für diese schwerpunktmäßigen Arbeiten würden Kosten von zusammen rund ,-- entstehen. Dies wäre besonders wichtig, damit das desolate Rathaus leer gemacht und das Gebäude mit Grundstück eventuell verkauft werden könnte. Man sei auch guter Hoffnung, dass in dem einen oder anderen Bereich, vor allem bezüglich des Jugendraumes, Maßnahmen in Eigenleistung kostengünstig umgesetzt werden können. Bürgermeister Heinz Hornberger betrachtet den Tagesordnungspunkt als Information über die beabsichtigten Planungen. Welche Maßnahmen im kommenden Jahr im Haushaltsplan realisiert werden können, hängen noch von der Finanzplanung und den Rahmenbedingungen für den Haushaltsplan 2014 sowie der mittelfristigen Finanzplanung ab. Herr Renz ergänzt noch, dass beabsichtigt sei, einen Förderverein zu gründen. Auch Bürgermeister Heinz Hornberger wird bei dieser Fördervereinsgründung anwesend sein. Gemeinderat Dr. Gerhard gibt zu Bedenken, dass man den Zustand des desolaten Rathauses berücksichtigen müsse, dort könne man nicht bleiben. Eine Sanierung des Gebäudes sei aus Kostengründen wesentlich teurer und auch nicht vertretbar. Gemeinderat Bernd Schittenhelm unterstreicht, dass es sicherlich auf jeden Fall möglich sein müsse, das Archiv zu verlagern. Dies wird auch von Ortsvorsteher Renz bestätigt. Gemeinderat Klaus Gebauer stellt die Frage, ob man den Jugendraum vorübergehend noch im Rathaus in Cresbach belassen könne. Herr Röttgen antwortet, dass in den letzten 20 bis 30 Jahren am Rathausgebäude nichts gemacht wurde. Er sieht die Verlagerung des Jugendraumes als relativ unproblematisch an, da in Oberwaldach in den entsprechenden Räumlichkeiten bisher keine Nutzung bestehe. Gemeinderat Dr. Horst Richter hat die Hoffnung, dass doch vielleicht in absehbarer Zeit die Ortschaftsräte abgeschafft werden. Vielleicht könnte auch dies bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Nach eingehender Beratung nimmt der Gemeinderat die Planungen zur Umlagerung des Ortsarchivs vom Rathaus Cresbach in das ehemalige Feuerwehrgerätehaus in Oberwaldach sowie die Planungen zur Umnutzung der Räume im bisherigen Kindergartengebäude in Oberwaldach zu einem Bürgerhaus zur Kenntnis.

16 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 19 9 Einrichtung eines Bürgertreffs Schenke und mehr im Alten Schulhaus in ehemaligen Feuerwehrräumlichkeiten Vorstellung der Planungen durch den Architekten Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende besonders die Mitglieder der Vorstandschaft des Fördervereins Bürgertreff Schenke und mehr sowie Architekt Herrn Reinhold Matteis. Er erläutert, dass sich in der Ortschaft Tumlingen ein Verein gegründet habe, der es sich zur Aufgabe macht, in ehemaligen Feuerwehrräumlichkeiten im Alten Schulhaus in Tumlingen einen Bürgertreff unter dem Namen Schenke - und mehr einzurichten. Architekt Reinhold Matteis werde dem Gemeinderat die Planungen erläutern. Diese Planvorstellungen werden im Anschluss von Herrn Matteis dem Gemeinderat in visualisierter Form erläutert. Um die gewünschten Räumlichkeiten nutzen zu können, sei eine Umbaumaßnahme notwendig. Diese Planvorhaben werden detailliert vorgetragen. Ergänzend teilt Herr Matteis noch mit, dass ein aktueller Hauptentwurf vorliege und auch das Baugenehmigungsverfahren bereits laufe. Mit einer Baugenehmigung sei bis Mitte Februar 2014 zu rechnen. Ein Bauantrag sei aus folgenden Gründen erforderlich: Das Gebäude muss energetisch ertüchtigt werden, es erfolgt eine Nutzungsänderung, wo Bestimmungen des Gaststättengesetzes berücksichtigt werden müssen, Anlegung von Parkplätzen, schalltechnische Maßnahmen und ferner sei bei der Beheizung eine eigene kleine Gastherme angedacht. Die Gesamtkosten werden von Herrn Matteis auf ca ,-- (ohne Eigenleistung) geschätzt. Man habe aber das Ziel, durch entsprechende Eigenleistungen die Kostenobergrenze monetär auf ,-- zu begrenzen. Frau Karla Dickers ergänzt, dass durch diese Baumaßnahme auf die Gemeinde keine Kosten zukommen werden, diese sollen über den Förderverein erwirtschaftet und getragen werden. Bürgermeister Heinz Hornberger geht auf den weiteren Ablauf ein. Es werde nun ein Vertragswerk zusammen mit dem Ortschaftsrat Tumlingen erarbeitet, der dann Grundlage für die Gewährung eines Erbbaurechtes auf 99 Jahre sei. Dies ist erforderlich, damit das Gebäude bzw. das Grundstück auch durch entsprechende Grunddienstbarkeiten belastet werden könne. Entsprechende Empfehlungsbeschlüsse des Ortschaftsrates Tumlingen liegen vor, abschließende Beratungen im Ortschaftsrat würden noch folgen. Nach weiterer eingehender Beratung und der Beantwortung von Fragen nimmt der Gemeinderat die Planungen zur Einrichtung eines Bürgertreffs im Alten Schulhaus in ehemaligen Feuerwehrräumlichkeiten zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen Schritte zur Realisierung des Vorhabens in die Wege zu leiten. Ein Erbbaurechtsvertrag wird nach Vorberatung im Ortschaftsrat Tumlingen dem Gemeinderat zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.

17 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite Vergabe der Arbeiten zum Austausch der defekten Mess-, Steuer- und Regelungsanlage im Gemeindesaal Tumlingen Bürgermeister Heinz Hornberger stellt fest, dass für den Austausch der defekten Mess-, Steuer- und Regelanlage im Gemeindesaal in Tumlingen gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Liepelt und der Firma Gottfried Braun GmbH eine maßgeschneiderte Lösung erarbeitet wurde. Von der Firma Braun liege der Verwaltung ein Angebot zu erforderlichen Reparatur in Höhe von brutto 9.041,56 vor. Auf Grund der Komplexität der Anlage und der maßgeschneiderten Lösung sei kein Gegenangebot eingeholt worden. Vom Ingenieurbüro wurden die Preise als angemessen und ortsüblich angesehen. Ohne Beratung fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss: Die Arbeiten für den Austausch der defekten Mess-, Steuer- und Regelanlage wird an die Firma Gottfried Braun GmbH mit einer Auftragssumme in Höhe von brutto 9.041,56 vergeben.

18 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 21 Kommunalwahlen am 25. Mai Sitzverteilung und Anzahl der Sitze im Gemeinderat Waldachtal: Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner weist darauf hin, dass als Termin für die nächste Kommunalwahl in Baden-Württemberg der Sonntag, 25. Mai 2014 festgelegt wurde. Mit den Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen) finden gleichzeitig die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. In Vorbereitung der Kommunalwahl, insbesondere für die Aufstellung der Wahlvorschläge, sei die maßgebliche Sitzzahl für die Wahl der Gemeinderäte festzustellen. Dabei komme es auf die Bestimmungen des 25 Gemeindeordnung sowie auf bestehende Hauptsatzungsregelungen an. Die Sitzverteilung sei bei unechter Teilortswahl zu überprüfen. Der Gemeinderat habe die Anzahl der Sitze im Gemeinderat auf 19 festgelegt und es bestehe auch eine entsprechende Hauptsatzungsregelung. Für die Wahl der Gemeinderäte sei das auf den 30. September des zweiten der Wahl vorausgehenden Jahres fort geschriebene Ergebnis der Einwohnerzahlen (maßgeblich ist die alte Bevölkerungsfortschreibung auf der Basis der Volkszählung 1987) zu Grunde zu legen. Bezüglich der Einwohnerzahlen verweist er auf die dem Gemeinderat vorliegenden Sitzungsunterlagen. Die Frage, aus wie viel Mitgliedern der Gemeinderat bestehen soll, wurde bereits in früheren Jahren, insbesondere im Jahre 1984, ausführlich diskutiert. Damals haben sich die Ortschaftsräte und der Gemeinderat für eine Zahl von 18 Gemeinderäten ausgesprochen. Bei der Beratung im Jahre 1993 wurde dann aber die Anzahl der Gemeinderäte auf 19 festgelegt. Damit wurde den Belangen der Ortschaft Cresbach Rechnung getragen, wonach dort die Sitzzahl von zwei auf drei Sitze erhöht wurde. Damit sollte zum Ausdruck kommen, dass innerhalb der Ortschaft Cresbach ebenfalls unechte Teilortswahl stattfindet und die einzelnen Ortsteile im Gemeinderat vertreten sein sollen. Der Ortschaftsrat ist sich einig, dass an der Anzahl der Gemeinderäte von 19 festgehalten werden soll. Eine Erhöhung oder Verkleinerung kommt nicht in Betracht. Herr Fahrner erläutert eingehend die Berechnung und Verteilung der Sitze nach dem neuen Verfahren Sainte-Lague/Schepers. Nach einer Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss: Der Gemeinderat Waldachtal beschließt, dass an der bisherigen Sitzverteilung und der Anzahl der Sitze im Gemeinderat Waldachtal (19 Sitze) festgehalten wird. Eine Hauptsatzungsänderung erfolgt diesbezüglich nicht....

19 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite Damit ergibt sich folgende Sitzverteilung im Gemeinderat Waldachtal: Waldachtal-Salzstetten: Waldachtal-Lützenhardt: Waldachtal-Tumlingen: Waldachtal-Cresbach: Waldachtal-Hörschweiler: 6 Sitze 5 Sitze 3 Sitze 3 Sitze 2 Sitze 2. Sitzverteilung im Ortschaftsrat Cresbach und Anzahl der Sitze in den weiteren Ortschaftsratsgremien (Beibehaltung der bisherigen Regelungen) Bezüglich der Sitze in den Ortschaftsratsgremien verweist Herr Fahrner auf 69 Absatz 2 der Gemeindeordnung. Dort sei geregelt, dass die Zahl der Ortschaftsräte durch die Hauptsatzung bestimmt wird und sich ihre Amtszeit nach der der Gemeinderäte richtet. Auch hier schlage die Verwaltung vor, an der bisherigen Sitzverteilung und der Anzahl der Sitze festzuhalten. Aus der Mitte der Ortschaftsräte wurde bislang keine Änderung gewünscht. Damit sei auch eine Änderung der Hauptsatzung nicht erforderlich. In der Hauptsatzung sei geregelt, dass die Zahl der Ortschaftsräte in Waldachtal-Cresbach 10 und Waldachtal-Hörschweiler 6 betrage. In den übrigen Ortsteilen bestimme sich die Zahl der Ortschaftsräte in sinngemäßer Anwendung des 25 Absatz 2 Gemeindeordnung nach der jeweiligen Einwohnerzahl der Ortschaft. In diesen übrigen Ortschaften liege die Einwohnerzahlen über 1.000, sodass in den Ortschaften Lützenhardt, Salzstetten und Tumlingen 10 Sitze die richtige maßgebliche Sitzzahl sei. Der Ortschaftsrat Cresbach habe ebenfalls einen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst. Bei der Auszählung nach dem Verfahren Sainte-Lague/Schepers würde sich eigentlich eine Sitzverteilung wie folgt ergeben: Oberwaldach 4, Cresbach 3, Vesperweiler 3 und Unterwaldach kein Sitz. Der Ortschaftsrat empfehle aber dem Gemeinderat, an der bisherigen Regelung festzuhalten, dass ein Sitz von Oberwaldach an Unterwaldach abgetreten wird. Beim Ortschaftsrat Cresbach habe man wie in der Vergangenheit eine Unterrepräsentation von Oberwaldach mit 30 % und eine Überrepräsentation von Unterwaldach von 55 %. Da es kommunalpolitisch aber so gewollt sei, dem räumlich getrennten Ortsteil Unterwaldach ( 27 Absatz 2 Gemeindeordnung) einen Sitz zu überlassen, werde dies von der Rechtsprechung nicht beanstandet und als möglich anerkannt. Nach kurzer Beratung fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss: Die Sitze in den Ortschaftsratsgremien werden wie folgt festgehalten bzw. die bisherigen Regelungen werden beibehalten: Waldachtal-Cresbach: 10 Sitze (mit unechter Teilortswahl) Davon entfallen auf Waldachtal-Oberwaldach: 3 Sitze Waldachtal-Cresbach (Ort): 3 Sitze Waldachtal-Vesperweiler: 3 Sitze Waldachtal-Unterwaldach: 1 Sitz Waldachtal-Hörschweiler: 6 Sitze Waldachtal-Lützenhardt: 10 Sitze Waldachtal-Salzstetten: 10 Sitze Waldachtal-Tumlingen: 10 Sitze

20 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite Gemeinderat Heinz Fischer verlässt wegen Befangenheit den Sitzungstisch. 3. Wahl und Besetzung des Gemeindewahlausschusses Zu diesem Punkt berichtet Hauptamtsleiter Wolfgang Fahrner, dass nach 11 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz und 21 Kommunalwahlordnung dem Gemeindewahlausschuss die Leitung der Gemeindewahlen und die Festlegung der Wahlergebnisse obliege. Bei der Wahl der Kreisräte leite der Gemeindewahlausschuss ebenfalls die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirke bei der Feststellung des Wahlergebnisses mit. Für die Bestellung des Gemeindewahlausschusses sei es notwendig, ehrenamtliche Personen für dieses Amt zu verpflichten. Selbstverständlich werde der Großteil der Arbeit durch die Gemeindeverwaltung vorbereitet. Die notwendigen Beschlussfassungen seien allerdings vom Gemeindewahlausschuss vorzunehmen. Da der Bürgermeister selbst Wahlbewerber für das Kreistagesamt sei, könne und dürfe er den Vorsitz des Gemeindewahlausschusses nicht übernehmen. Die Verwaltung habe zwischenzeitlich einen Besetzungsvorschlag für den Gemeindewahlausschuss erarbeitet und mit den entsprechenden Personen wegen der Übernahme des Amtes gesprochen. Der Besetzungsvorschlag wird von Herrn Fahrner dem Gemeinderat erläutert. Ohne weitere Beratung fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss: Der Gemeinderat wählt bzw. bestellt die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses wie folgt: Vorsitzender: Herr Heinz Fischer, Salzstetten Stellvertretende Vorsitzende: Frau Bettina Axt, Gemeindeangestellte 1. Beisitzer: Herr Kurt Maurer, Tumlingen 1. Stellvertretender Beisitzer: Herr August Kaupp, Lützenhardt 2. Beisitzer: Herr Rolf Layer, Hörschweiler 2. Stellvertretender Beisitzer: Herr Karl Berg, Cresbach

21 GÖ Landkreis Freudenstadt Seite 24 Bekanntgaben und Verschiedenes 12 Zu diesem Tagesordnungspunkt ist nichts zu protokollieren.

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