Bürgernähe vernünftig organisieren und auskömmlich finanzieren
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- Nikolas Viktor Kramer
- vor 8 Jahren
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1 Gemeinsame Stellungnahme der Hamburger Bezirksamtsleitungen: Bürgernähe vernünftig organisieren und auskömmlich finanzieren In den letzten Wochen und Monaten wurde wiederholt über grundlegende Fragen diskutiert, wie eine effiziente und bürgernahe Verwaltung zu organisieren ist und ob in der bürgernahen Verwaltung weitere Einsparungen vorgenommen werden können. Die Bezirksamtsleitungen, die unterschiedlichen Parteien angehören, wenden sich an den künftigen Senat. Sie plädieren dafür, an der einvernehmlich von CDU, SPD und GAL beschlossenen Bezirksverwaltungsreform von 2007 festzuhalten. Sie ist vernünftig und erfolgreich. Ein erneuter Umbau bedeutet wieder Jahre der Beschäftigung der Verwaltung mit sich selbst. Die Bezirksamtsleitungen äußern ihr Unverständnis, dass die Reform und Modernisierung der Verwaltung nicht wie ursprünglich geplant auf die Fachbehörden ausgedehnt wurde. Sie entziehen sich der Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung nicht, weisen aber darauf hin, dass durch die bereits vollzogenen Einsparungen und die bereits beschlossenen zusätzlichen Maßnahmen eine Grenze überschritten und der Vollzug der vielfältigen Aufgaben gefährdet wird. Die Bezirksämter haben im Sommer 2010 Einsparvorschläge zur Diskussion gestellt, - die sich auf Aufgaben beziehen, die in den Aufgabenkanon der Bezirksämter passen, aber in Fachbehörden wahrgenommen werden, - die den Abbau zentraler Bürokratien ins Auge fassen und - Projekte, Arbeits- und Leitstellen in Frage stellen, die neben der Verwaltung agieren. Sie erneuern diese Vorschläge, da diese bisher in die Debatte über notwendige Einsparungen nicht einbezogen wurden. I. Bürgernähe vernünftig organisieren In Hamburg hat es in den Jahren 2005 bis 2007 einen breit angelegten Prozess zur Neustrukturierung der Bezirksverwaltung gegeben. Ein Beirat mit externen Fachleuten und ein bürgerschaftlicher Unterausschuss haben den Prozess begleitet. Die Bezirksversammlungen waren eingebunden. Da diese Verwaltungsreform über die Legislaturperiode hinaus Bestand haben sollte, bot die damals mit absoluter Mehrheit regierende CDU den damaligen Oppositionsparteien SPD und GAL eine intensive Mitwirkung an. Die Verwaltungsreform, das neue Bezirksverwaltungsgesetz und auch die damit verbundene Änderung der Hamburgischen Verfassung wurden in der Bürgerschaft einstimmig beschlossen. Die Bezirksämter haben sich daraufhin neu strukturiert.
2 2 Neben schon bestehenden Kundenzentren im Pass- und Meldewesen wurden Soziale Dienstleistungszentren und Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt aufgebaut. Der beim Bezirksamt Wandsbek angesiedelte Telefonische Hamburg Service hat nicht nur die Erreichbarkeit der Verwaltung für den Bürger verbessert. In vielen Fällen ist er in der Lage, die gewünschte fachliche Auskunft zu geben. Die neuen Fachämter Sozialraummanagement steuern die Entwicklung der Quartiere und Stadtteile indem sie alle stadtteilbezogenen Angebote der öffentlichen Hand koordinieren. Neu aufgebaut wurden auch die Fachämter für das Management des öffentlichen Raums. Die Bürger nehmen diese Angebote dankend an. Die Zahl der Schnittstellen wurde reduziert. Zuständigkeiten wurden eindeutiger geregelt und die Rechte der Bezirksversammlungen konkretisiert. Angekündigt wurde damals eine Verwaltungsreform, die sich ausdrücklich nicht allein auf die Bezirksämter beziehen sollte. Dennoch ist eine vergleichbar intensiv und breit geführte Diskussion über Fachbehörden, Landesbetriebe, Anstalten öffentlichen Rechts und ihr Zusammenwirken bis heute ausgeblieben. In der von dem damaligen Finanzsenator Frigge geleiteten Zukunftssicherungskommission wurden dagegen zahlreiche Vorschläge erarbeitet, die tief in die damals einvernehmlich beschlossene Struktur der Bezirksverwaltung eingreifen. Dies halten wir für den falschen Weg. Selbstverständlich darf es keine Tabus geben, aber wir halten die Evaluation und Optimierung der gerade neu geschaffenen Bezirksstruktur für den richtigen Weg und nicht ihre Infragestellung. Die Bezirksamtsleitungen plädieren dafür, an den einvernehmlich gefundenen Grundlinien anzuknüpfen, den Stand der Umsetzung zu bewerten und die Verwaltungsreform auf dieser Basis weiterzuentwickeln. An den Grundlinien einer effizienten und bürgernahen Verwaltung festhalten Die Bürger erwarten von der Verwaltung, dass Entscheidungen zügig und richtig getroffen werden. Sie brauchen eindeutige Ansprechpartner, mit denen sie ihre Anliegen verbindlich regeln können. Unklare und verstreute Zuständigkeiten führen zu umständlichen Abstimmungsprozessen und verwischen Verantwortlichkeiten. Auch darf nicht erst gehandelt werden, wenn sich alle einig sind. Die Bürger unserer Stadt erwarten, dass die Verwaltung effizient handelt und Doppelarbeit vermeidet. In einer Bürgerschaftsdrucksache vom formuliert der Senat als Grundlinien: - eine Anlaufstelle für den Bürger ( One Face to the Customer ) - Trennung fachlich-politischer Steuerung/ministerieller Funktionen (Fachbehörde) von der Durchführungsebene (Bezirksämter) - Konzentration und Straffung von Durchführungsfunktionen im Zweifel auf Bezirksebne Dahinter stand die Erkenntnis, dass dezentrale Strukturen nicht nur effizient sind, sondern auch den Grundsätzen einer kommunalen Demokratie entsprechen.
3 3 Zwar werden nach Artikel 4 Abs. 1 der Hamburger Verfassung staatliche und gemeindliche Aufgaben nicht getrennt. Andererseits garantiert das Grundgesetz in Artikel 28 Abs. 2 das Recht alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ( ) in eigener Verantwortung zu regeln (Recht auf kommunale Selbstverwaltung). Da die Bürgerschaft die Aufgaben eines kommunalen Parlamentes in dem notwendigen Umfang und in der gebotenen Tiefe faktisch nicht wahrnehmen kann, sind nach Artikel 4 Abs. 2 der Hamburger Verfassung Bezirke und Bezirksämter zu bilden, die von direkt gewählten Bezirksversammlungen kontrolliert werden. Alle bürgernahen Aufgabenfelder gehören in die Bezirke Die isolierte Betrachtung einzelner Aufgaben und die Prüfung, ob diese Aufgaben zentral oder dezentral wahrgenommen werden sollten, führen regelmäßig in die Irre. Gerade die isolierte Wahrnehmung einzelner Aufgaben in den Fachbehörden führt entweder zu hohem Koordinationsaufwand oder unkoordiniertem Aneinandervorbeiarbeiten. Entsprechend der Verwaltungsreform gehören folgende Aufgabenfelder möglichst vollständig in die Zuständigkeit der Bezirke: Bürgerdienstleistungen Alle Dienstleistungen, die der Bürger im Alltag braucht: z.b. Pass- und Meldewesen sowie Standesamt, Soziale Dienstleistungen Alle Dienstleistungen in denen der Bürger auf die Unterstützung des Staates angewiesen ist: z.b. Wohnen, Jugend, Familie, Gesundheit Sozialraummanagement Alle Aufgaben, die erbracht werden müssen, damit Nachbarschaft entsteht, ein Quartier funktioniert oder ein Stadtteil lebenswert bleibt: z.b. Jugendeinrichtungen, Seniorenarbeit, Bürgerhäuser, Stadtteilkulturzentren, Sport, Integration, Förderung des Ehrenamtes Planen und Bauen Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Flächenentwicklung sowie der Planung und Genehmigung von Bauvorhaben: z.b. Bebauungsplanung, Landschaftsplanung, Baugenehmigung und alle damit verbundenen Aufgaben Management des öffentlichen Raums Alle Aufgaben im Zusammenhang mit Nutzung, Betrieb und Überwachung, Pflege und Unterhaltung, Neu-, Aus- und Umbau sowie Instandhaltung und Instandsetzung öffentlicher Flächen: z.b. Straßen, Wege, Plätze, Grün- und Erholungsanlagen, Spielplätze, Gewässer, Wälder, Naturschutzgebiete Lokale Wirtschaft Alle Aufgaben mit Zusammenhang mit der Förderung, aber auch der Überwachung von Unternehmen und Gewerbetreibenden aller Art: z.b. Märkte, BIDs,
4 4 Einzelhandelsentwicklung, Gewerbe-, An- und Ummeldungen, Gewerbeuntersagungen, Verbraucherschutz, Wirtschaftsförderung Einzelne Aufgabenfelder herauszubrechen führt ebenso zu unsinnigen und ineffizienten Strukturen wie das Herausbrechen einzelner Aufgaben aus den jeweiligen Aufgabenfeldern: Es gibt z.b. einen engen Zusammenhang zwischen dem Management der sozialen Infrastruktur im Quartier und dem Management des öffentlichen Raums. Lebensqualität entsteht durch ein optimales Zusammenwirken. Als zuständige Behörde für Bauen und der Sondernutzungen öffentlicher Wege ist der Bezirk der erste Ansprechpartner für die lokale Wirtschaft. In den neuen Dienstleistungszentren Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt werden jährlich rund Gewerbetreibende und Bauherren persönlich empfangen. Fast 80% der Kunden konnte ihre Angelegenheit beim ersten Besuch abschließend regeln. Die Wirtschaftsförderung davon zu trennen wäre ebenso unsinnig wie die Abtrennung von Verbraucherschutz und Gewerbeaufsicht. Die Abgrenzung dieser Aufgabenfelder entspricht auch der Erwartung der Bürger, die diese Dienstleistungen nicht irgendwo in Hamburg, sondern vor Ort in Anspruch nehmen wollen. Sie brauchen verantwortliche Ansprechpartner, die verbindlich entscheiden können und nicht höheren Ortes nachfragen müssen. Auch die Erwartungen der Bürger an die von Ihnen gewählten Bezirkspolitiker werden hiermit abgebildet. Kein Bürger erwartet, dass sich der örtliche Bürgerschaftsabgeordnete, um den Rückschnitt der Hecke im benachbarten Park oder die Baumöglichkeiten auf dem Nachbargrundstück kümmert. Von der Bezirkspolitik wird dies zu Recht erwartet. Werden solche Aufgaben zentralisiert, dann wandert die Verantwortlichkeit aus den gewählten Gremien in anonyme, für den Bürger nicht mehr fassbare Bürokratien. Der von den Bezirksämtern in Berlin wahrgenommene Aufgabenkanon ist umfangreicher. So sind die Berliner Bezirksämter auch für die Verwaltung der Schulen zuständig. Volkshochschulen und öffentliche Bibliotheken sind Bezirksangelegenheiten. Dennoch halten die Hamburger Bezirksamtsleitungen an den sechs genannten Aufgabenfeldern fest. So halten wir es z.b. für richtig, die Schulen auch in Zukunft aus einer Hand durch die Schulbehörde zu betreuen und zu steuern. Allerdings wird die Zusammenarbeit zwischen Schulbehörde und Bezirken wesentlich erleichtert, wenn die Schulaufsicht wie es in der ablaufenden Legislaturperiode gemacht wurde nach den Bezirksgrenzen strukturiert wird. Dies sollte auch für den Schulbau gelten und für andere Bereiche der Hamburger Verwaltung (Polizei, Amtsgerichte etc.) schrittweise geprüft werden. In den Bezirken sollten diejenigen Aufgaben wahrgenommen werden, die sich den genannten sechs Aufgabenfeldern zuordnen lassen. Nicht alle sind in den Bezirksämtern angebunden. Dies führt heute zu Ineffizienzen und Abstimmungsbedarfen. Für die Bürger sind oft lange Wege die Folge. An die Stelle des Einflusses von demokratisch gewählten Abgeordneten treten behördeninterne Entscheidungen, die faktisch keiner politischen Kontrolle unterliegen. Die Einrichtung von Tempo 30 Zonen, Parkraumbewirtschaftung oder öffentliche Toiletten sind keine Landesangelegenheiten.
5 5 Die Bezirksamtsleitungen haben daher im Juli 2010 im Zuge der Sparklausuren angeboten, Durchführungsaufgaben aus den Fachbehörden zu übernehmen, die sich diesen Aufgabenfeldern zuordnen lassen. Damit war das Angebot verbunden, diese Aufgaben mit lediglich 80% der heute verausgabten Ressourcen zu übernehmen. Dieses Angebot beruht auf der Einschätzung, dass sich durch die Integration dieser Aufgaben in die bestehenden Aufgabenfelder Effizienzgewinne von bis zu 20% erreichen lassen. Auf dieses Angebot haben wir bis heute keine Antwort erhalten. Wir wissen auch nicht, ob es jemals ernsthaft in die Prüfungen mit einbezogen wurde. Politik und Verwaltung als Partner im Bezirk Im Zusammenhang mit der Zukunftssicherungskommission wurde auch die Frage diskutiert, ob man die Rechte der Bezirksversammlung unangetastet lassen soll, aber die Aufgaben statt von einem selbstständigen Bezirksamt von zentralen Fachbehörden, Landesbetrieben, Sondervermögen oder anderen zentralen Einrichtungen wahrnehmen lassen sollte. Eine solche Trennung führt in die Irre. Das Bezirksamt ist in seinem gesamten Tun und Lassen der direkt gewählten Bezirksversammlung verantwortlich. Das ist der Kern der kommunalen Demokratie. Die Beschlüsse der Bezirksversammlung sind für das Bezirksamt bindend. Die politische Willensbildung in der Bezirksversammlung ist maßgeblich und reicht bis zur Wahl oder Abwahl der Bezirksamtsleitung. Das ist mit zentralen Strukturen, die nur für einzelne Maßnahmen gegenüber der Bezirksversammlung verantwortlich sind, nicht zu vergleichen. Auch ein Entzug der Steuerungsfähigkeit der Bezirksämter schwächt die kommunale Ebene. Die Bezirksämter brauchen die Personalhoheit über die eigenen Mitarbeiter, eigenen rechtlichen Sachverstand und die Hoheit über die bereitgestellten Finanzen. Gesamtstädtische Steuerung ist unverzichtbar Es gibt ein Spannungsfeld zwischen der bezirklichen Selbstständigkeit und den Steuerungsbedarfen der Gesamtstadt. In Berlin ist die Selbstständigkeit der Bezirke wesentlich stärker ausgeprägt als in Hamburg. Die Hamburger Bezirksamtsleitungen halten eine gesamtstädtische Steuerung für unverzichtbar, damit - sich Hamburg gut entwickelt, - Senat und Bürgerschaft ihre Ziele erreichen können und - gleiche Sachverhalte in unterschiedlichen Bezirken nicht unterschiedlich behandelt werden. Im Rahmen der Verwaltungsreform wurde dieses Spannungsfeld intensiv beleuchtet und entschieden. An die Stelle der Einflussnahme auf bezirkliche Einzelentscheidungen sollte die ministerielle Steuerung treten. Dafür stehen Senat und Bürgerschaft auch die notwendigen Instrumente zur Verfügung. Diese reichen von der Ressourcenausstattung über verbindliche gesamtstädtische Planwerke (z.b. Flächennutzungsplan) bis zur verbindlichen Vorgabe von Zielen. Bezirke sind nicht nur an Gesetze und Verordnungen, sondern auch an Globalrichtlinien und Fachanweisungen gebunden. Jeder Senatsbeschluss ist für den Bezirk bindend.
6 6 Diese Instrumente der Globalsteuerung werden allerdings zu wenig genutzt. Stattdessen bestehen die umfangreichen fachbehördlichen Kapazitäten weiter, die bestrebt sind, bezirkliche Einzelentscheidungen zu kontrollieren, zu beeinflussen oder an sich zu ziehen. Dies lähmt und ist für alle Beteiligten kräftezehrend. Für den Bürger bedeutet es, dass er keinen verantwortlichen Entscheidungsträger ausmachen kann, sondern der eine auf den anderen verweist. Die Bezirksamtsleitungen sehen sich als Problemlöser, die durch ihr bezirkliches Handel auch zur Lösung der gesamtstädtischen Probleme (z.b. Wohnungsbau, Kinderschutz) beitragen. Dem Grundsatz der Verwaltungsreform folgend plädieren sie in den bezirklichen Aufgabenfeldern für eine weitere Entflechtung von Aufgaben und die Beschränkung der Fachbehörden auf eine ministerielle Aufsicht. Damit lässt sich auch Personal einsparen. Ebenfalls in den bezirklichen Aufgabenfeldern hat sich in den letzten Jahren trotz Verwaltungsreform eine Kultur von Leitstellen und Projekten entwickelt, die zusätzlich sind und neben der Verwaltung stehen. Es werden hochkomplexe Konzepte, Strukturen und Maßnahmen erdacht, die dann auf der Ebene der Bezirke, Stadtteile und Quartiere umgesetzt werden sollen. Während in der Justizbehörde die Arbeitsstelle Vielfalt über Fragen von Migration und Integration nachdenkt, gibt es auch in der Sozialbehörde eine Leistelle Integration und Zivilgesellschaft. Wenn Integration klappen soll, dann muss dies vor Ort, im Bezirk gelingen. Die Schulbehörde initiiert einen sozialräumlich ausgerichteten Prozess der Regionalen Bildungskonferenzen, der aber mit dem Projekt Neuausrichtung des ASD der Sozialbehörde nicht koordiniert wird. Beide zielen auf die Bildung von sozialräumlichen Netzwerken. Ergänzend kommen Lokale Beschäftigungskonferenzen hinzu, die Team Arbeit Hamburg auf Initiative der BSU durchführen soll. Im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung wurde die Komplexität der Prozesse bis zu nahezu völligen Unbeweglichkeit gesteigert. Häufig gibt es in den Fachbehörden Leitstellen neben den fachlich zuständigen Ämtern und Abteilungen (z.b. Leitstelle Integrierte Stadtteilentwicklung und Amt Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung). Die Bezirksamtsleitungen begrüßen zwar, dass die Bedeutung sozialräumlich orientierter Arbeit zunehmend erkannt wird und mit den neuen Fachämtern Sozialraummanagement haben sie sich auch darauf vorbereitet. Die Vielzahl dieser teuren und untereinander nicht koordinierten Leistellen und Prozesse überfordern aber nicht nur die bezirklichen Fachämter, sondern auch die in den Stadtteilen und Quartieren aktiven Menschen. Bei den Bürgern kommt die Arbeit dieser Leitstellen nicht an. Sie sollten abgeschafft werden. Die notwendigen ministeriellen Arbeiten sollten von den zuständigen Ämtern der Fachbehörden wahrgenommen werden. Die praktische Arbeit sollte den Bezirksämtern überlassen bleiben. Im Ergebnis plädieren die Bezirksamtsleitungen dafür, an der gemeinsam gefundenen Bezirksverwaltungsreform festzuhalten und endlich die angekündigte Reform der übrigen Hamburger Verwaltung in Angriff zu nehmen.
7 7 II. Bürgernähe auskömmlich finanzieren Wiederholt wird der Eindruck erweckt, die Bezirke würden sich der notwendigen Haushaltskonsolidierung entziehen. Dies trifft nicht zu. Sparprogramme Jesteburg I und II Anfang 2002 hatte der Hamburger Senat in Jesteburg beschlossen, den Betriebshaushalt um 220 Mio. Euro zu entlasten (Jesteburg I). Im Juni 2003 wurden weitere Einsparungen von 215 Mio. Euro beschlossen (Jesteburg II). Insgesamt hatte das Konsolidierungsprogramm 2002 bis 2006, das im Rahmen der Jesteburger Beschlüsse festgelegt wurde, einen Umfang von 435 Mio. Euro. Von diesem Konsolidierungsvolumen sollten 220 Mio. Euro durch aufgabenkritische Maßnahmen erbracht werden. Von den geplanten 220 Mio. Euro wurden 193 Mio. Euro dokumentiert erreicht. Anfang 2006 wurde das Jesteburger Konsolidierungsprogramm durch ein Schreiben des Haushaltsdirektors für abgeschlossen erklärt. Eine finanzielle Bilanz des Gesamtprogramms wurde nicht vorgelegt. Im Unterschied zu Teilen der Fachbehörden haben die Bezirksämter ihren Anteil an den Kürzungen im vollen Umfang erbracht. Maßnahmen, die unter anderem nicht realisiert wurden, lagen insbesondere im Einzelplan der damaligen Behörde für Bildung und Sport (Streichung Schulfahrgeld, Gebührenerhöhung Jugendmusikschule, Betriebskostenbeteiligung der Sportvereine an staatlichen Sportstätten, Gebäudemanagement für Schulen, Mehreinnahmen aus Gastschulabkommen). Dafür mag es gute Gründe geben, aber die Bezirksämter halten es für nicht angemessen, wenn ihre vollständige Erbringung der Konsolidierungsverpflichtungen nicht anerkannt wird. Grundsätzlich konnten die Behörden ihre Konsolidierungsbeiträge durch Einsparungen im - Personalbereich oder bei - Sach- und Fachausgaben erbringen. Einzelpläne mit einem geringen Anteil an Sach- und Fachausgaben wie die Bezirksämter - hatten diese Auswahl nicht. Sie waren gezwungen, ihren Anteil am Konsolidierungsvolumen nahezu vollständig im Personalbereich zu erbringen. Die Bezirksämter haben ihren Konsolidierungsbeitrag durch den Abbau von 3,4% ihres Personals erbracht. Keine andere Behörde hat einen derart hohen Personalabbau vornehmen müssen - die meisten Behörden zwischen 0,6% und 1,5%. In den Jahren nach Jesteburg wurde der Personalkörper der Stadt wieder aufgebläht. Allerdings haben die Bezirksämter davon am wenigsten profitiert.
8 8 Konsolidierungsprogramme I und II Dennoch haben sich die Bezirksämter auch den neu beschlossenen Konsolidierungsprogrammen nicht verweigert. Im November 2009 wurde den Bezirken mit dem Konsolidierungsprogramm I eine Einsparverpflichtung auferlegt, dies bis 2014 auf knapp 18 Mio. ansteigt Diese Einsparverpflichtung wurde vom Senat im Juni 2010 durch folgende Maßnahmen konkretisiert: - Gebührenerhöhungen (insgesamt rund 8,5 Mio. ), darunter o Baumfällungen (400 T ) o Wochenmarkt (1.000 T ) o Gesundheitswesen (54 T ) o Anmeldung Hunde und amtstierärztliche Dienstgeschäfte (32 T ) o Melde- und Ausweisangelegenheiten, Beglaubigungen (2.182 T ) o Standesamt (486 T ) o Überwachung Öffentlicher Trinkwasserabgabestellen (20 T ) o Sondernutzung öffentlicher Flächen (u.a. Großveranstaltungen) (1.320 T ) o Sondernutzung öffentlicher Flächen für Baugerüste/private Baustellen (1.800 T ) o Widersprüche in Bauangelegenheiten (20 T ) o Abgeschlossenheitsbescheinigungen (215 T ) o Bauberatung (1.000 T ) - Verstärkte Überwachung durch den Bezirklichen Ordnungsdienstes (BOD) (500 T ) - Umlegung von Konsolidierungsbeiträgen auf Bürgerhäuser u.a. (114 T ) - Übertragung von Schornsteinfegerangelegenheiten und anderen staatlichen Überwachungsaufgaben auf Dritte (764 T ) - Privatisierung von Restgrünflächen ohne Erholungsfunktion (99 T ) - Einsparung im Bereich der Informationstechnologie (500 T ) - Allgemeiner Personalabbau und weiter noch nicht konkretisierte Maßnahmen (6.916 T )
9 9 Die Bezirksämter haben in diesem Zusammenhang auf die seit Jesteburg angespannte Lage hingewiesen. Insbesondere haben sie darauf hingewiesen, dass Vollzugsdefizite unvermeidlich sein werden. Dennoch haben sich die Bezirksamtsleitungen nicht der Konsolidierungspflicht entzogen, sondern sich bereit erklärt das Konsolidierungsprogramm I umzusetzen. Dabei teilen sich die Bezirksämter die Last mit den Bürgerinnen und Bürgern, die fast die Hälfte der Beiträge über Gebührenerhöhungen erbringen müssen. Allerdings sollen die Bezirksämter nach Auffassung der Finanzbehörde mit ihren Personalbudgets dafür haften, dass die Gebührenerhöhungen auch tatsächlich erbracht werden. In der gleichen Sitzung im Juni 2010 hat der Senat eine neue, zusätzliche Konsolidierungspflicht für die Bezirksämter in Höhe von jährlich knapp 10,6 Mio. beschlossen, die im September 2010 durch folgende Maßnahmen konkretisiert wurde: - Seniorenberatung (600 T ) - Bezirkliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (500 T ) - Verzicht auf Förderfonds Bezirke (2.239 T ) - Verzicht auf Einnahmen aus Großwerbeanlagen (3.000 T ) - Kommunales Gesundheitsmanagement (75 T ) - Schulzahnärztlichen Dienst (370 T ) - Zuwendungssachbearbeitung (700 T ) - Verstärkte Überwachung durch den Bezirklichen Ordnungsdienstes (BOD) (1.500 T ) - Wirtschaftsförderung (950 T ) - Umweltberatung (350 T ) - Allgemeiner Personalabbau (360 T ) Auch das Konsolidierungspaket II teilen sich die Bezirksämter. Diesmal mit den Bezirksversammlungen, die die Mittel des Fördersystems Bezirke für wichtige bezirkliche Projekte eingesetzt haben und aus den Einnahmen aus Großwerbeanlagen Maßnahmen zur Verschönerung des öffentlichen Raums finanziert haben. Der Jesteburg-Prozess sowie die Konsolidierungsprogramme I und II belegen, dass sich die Bezirksämter keineswegs der Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung entzogen haben oder entziehen.
10 10 In Zukunft sollte den Bezirken wie in Berlin im eigenen Haushaltsplan ein Budget zur Verfügung gestellt werden, dessen Höhe sich nach den zu erfüllenden Aufgaben richtet. Budgetzuweisung und Aufgabenerfüllung sollten zueinander in Beziehung gesetzt werden, statt den Bezirken Sparauflagen zu erteilen, die einer gewissen Willkürlichkeit unterliegen. Einsparungen in bürgerfernen Bereichen der Verwaltung Bereits im Juli 2010 haben die Bezirke die Frage aufgeworfen, ob nicht besser und bürgerfreundlicher zusätzlich in den eher bürgerfernen Bereichen der Verwaltung Personal eingespart werden kann, zumal der Personalbestand der Fachbehörden bei früheren Konsolidierungsvorgaben nicht oder nur in geringerem Umfang abgebaut wurde. Den Fachbehörden eröffnet sich üblicherweise die Möglichkeit ihre Konsolidierungsbeiträge eben nicht im Personalbereich zu erbringen, da sie über erhebliche Sach- und Fachmittel verfügen. In diesem Zusammenhang haben die Bezirksämter aufgrund ihrer alltäglichen Erfahrung auf folgende Bereiche hingewiesen: Doppelarbeit abschaffen Im Rahmen der Verwaltungsreform sind Aufgaben auf die Bezirke übertragen worden. So werden beispielsweise Bebauungspläne, Baugenehmigungen, Sanierungsverfahren und die Integrierte Stadtteilentwicklung sinnvollerweise in den Bezirken bearbeitet. Trotzdem sind die Mitarbeiter in den Bereichen, in denen diese Aufgaben früher bearbeitet wurden, nicht weniger geworden. Deshalb ließen sich in folgenden Bereichen Einsparungen vornehmen, ohne dass es für die Bürger merkbare Verschlechterungen gäbe: - Abteilung Stadterneuerung des Amtes für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung in der BSU - Abteilung Stadt- und Landschaftsplanung für die Bezirke des Landesplanungsamtes der BSU - Entlastung des Amtes für Bauordnung und Hochbau der BSU von den Zustimmungsverfahren im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren - Das zum neu geschaffene Baugenehmigungsreferat der BSU für Baugenehmigungen in der Hafencity wurde mit insgesamt 14 Stellen ausgestattet. Davon wurden 4 Stellen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte in das Referat verlagert, 10 Stellen wurden neu geschaffen. Die Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit dieses Referates wurde auch vom Rechnungshof in seinem Prüfungsbericht über Aufgaben und Organisation der Fachämter Bauprüfung kritisch hinterfragt. Hier ließe sich einsparen.
11 11 Leitstellen, Präsidialabteilungen und Stäbe reduzieren Auf die zahlreichen Arbeits- und Leitstellen wurde bereits hingewiesen. Es mag wünschenswert sein, dass man sich diesen Themen außerhalb der Behördenstrukturen widmet, notwendig ist es nicht. Deshalb ließen sich u.a. folgende Stellen ersatzlos streichen. Die Aufgaben könnten auf ministerieller Ebene in den dafür zuständigen Ämtern der Fachbehörden wahrgenommen werden. - Leitstelle Integration und Zivilgesellschaft der BSG (20 Mitarbeiter) - Arbeitsstelle Vielfalt in der Stadt der Justizbehörde (9 Mitarbeiter) - Projektgruppe Schulreform der BSB (30 Mitarbeiter) Reduzieren ließen sich die Stäbe und Präsidialabteilungen der Fachbehörden (ca. 150 Mitarbeiter), ohne die Arbeitsfähigkeit zu gefährden. Aufgaben effizienter an der richtigen Stelle erledigen Die Bezirke bieten an, in ihre effiziente Struktur weitere Durchführungsaufgaben aus den Fachbehörden zu übernehmen. Dabei kann auf 20% des vorhandenen Personals verzichtet werden, weil die Fachbehörden bisher vom Personalabbau weitgehend verschont worden sind und bei einer Zuordnung zu den sechs bezirklichen Aufgabenfeldern erhebliche Synergien zu erwarten sind. Beispiele sind: - Wie in allen anderen Bundesländern könnte die Untere Straßenverkehrsbehörde von der Behörde für Inneres auf die Bezirke übertragen werden (ca. 70 Mitarbeiter) - Teile des Amtes für Arbeitsschutz (BSG) könnten sinnvollerweise in die Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt verlagert werden, damit die Wirtschaft an einer Stelle alle Genehmigungen bekommen kann (ca. 20 Mitarbeiter) Konkurrenz belebt das Geschäft Andienpflichten führen dazu, dass auf Grund des sicheren Auftrages die Motivation für eine optimale Leistungserbringung gedämpft wird. Zum Beispiel im Bereich der Informationstechnik sind die Bezirke verpflichtet, immer die Firma Dataport zu beauftragen. Private Firmen dürfen nicht beauftragt werden. Diese Andienpflichten sollten überdacht werden, denn Konkurrenz belebt das Geschäft und wird zu Einsparungen führen (Einsparvolumen mindestens 1 Mio. ).
12 12 Die Hamburgische Verwaltung vom Bürger aus denken Personaleinsparungen bei Polizei, Feuerwehr und der Bezirksverwaltung betreffen den Bürger unmittelbar. In der Bezirksverwaltung wird schon seit vielen Jahren Personal eingespart. Die Talsohle ist erreicht. Die Aufgaben werden nicht weniger. Allein die o.g. strukturellen Sparvorschläge werden auf ein Volumen von Mio. geschätzt, also fast den gleichen Betrag, den die Bezirksverwaltung jetzt erneut zu erbringen hat. Trotzdem kann bei diesen Vorschlägen davon ausgegangen werden, dass die Bürger diese Einsparungen kaum bemerken werden. Unter den Personaleinsparungen in den Bezirken würden die Bürger unmittelbar leiden. Markus Schreiber (Mitte) Jürgen Warmke-Rose (Altona) Dr. Torsten Sevecke (Eimsbüttel) Wolfgang Kopitzsch (Nord) Cornelia Schroeder-Piller (Wandsbek) Dr. Christoph Krupp (Bergedorf) Torsten Meinberg (Harburg) 31. Januar 2011
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