Protokoll Mariahilfer Straße 37-39
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1 Protokoll Mariahilfer Straße Wien Datum: 2. Dezember 2005 Bearbeiter: Mag. T. Veverka Tel.: (01) DW 18 Fax: (01) DVR Sitzung: I)Vorbesprechung URA-Verhandlungen, 09:00-11:00 Uhr; II) Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften ab 11:00 Uhr Datum: Ort: Teilnehmer: WKÖ - Vorbesprechung: Krejcik, Kandelhart, Wychera, Krumböck, Rabussay, Weis, Jahn, Rescheneder, Blumberger, Schneglberger, Tremmel, Rossmeier, Veverka, Putz (T-mobile), Gebetsreuther (Telering) - Verhandlungsrunde: Krejcik, Kandelhart, Wychera, Krumböck, Weis, Jahn, Rescheneder, Blumberger, Schneglberger, Tremmel, Rossmeier, Veverka; Verwertungsgesellschaften: Steinmetz, Medwenitsch, Sedlacek, Dienstl, Popp, ua../2
2 -2- I) Vorbesprechung Diskutiert wird über die Einbeziehung der Speicherträger für Handys mit mp3-funktion in die Tarifverhandlungen zum Abschluss eines Gesamtvertrags. Die Stellungnahme des Forum CE wird vorgebracht und darauf hingewiesen, dass bei vielen Handys der neuen Generation o die mp3-funktion kein untergeordnetes Feature ist o damit direkte Konkurrenz zu mp3-playern gegeben ist o das OGH-Urteil, das auf die überwiegende Nutzung abstellt, somit erfüllt sei. Aus Sicht der Unternehmen der UE sind alle Voraussetzungen für eine Abgabenpflicht gegeben und Speicherträger für diese multifunktionellen Produkte abgabenpflichtig. Die Vertreter der Netzbetreiber beziehen dazu eine gegenteilige Position und bestreiten die Nutzung für mp3-speicherung im geforderten überwiegenden Ausmaß. Blumberger betont, dass bereits ¼ der verkauften Geräte diese Zusatzfunktion besitzen und damit auch massiv geworben wird. In der anschließenden Diskussion wird die Frage gestellt, ob der Abschluss eines Gesamtvertrages überhaupt noch angestrebt wird. In der Folge wird mehrheitlich festgehalten, dass der Abschluss eines Gesamtvertrages aus Gründen der Rechtssicherheit insgesamt dem vertragslosen Zustand (mit voraussichtlicher Einforderung der veröffentlichten Tarife durch die Aume) vorzuziehen ist. Auch die Frage der Rückwirkung wird diskutiert. Als wichtigster Punkt wird die Einigung auf moderate und wettbewerbsfähige Tarife hervorgehoben. Hinsichtlich der Gesamtvertragsverhandlungen werden folgende Punkte als gemeinsamer Konsens festgehalten: 1) neutrale Festlegung des Geltungsbereiches: Der Umfang wird eng angelehnt an die Formulierung im OGH-Urteil: Speicher für (multifunktionelle) Geräte, die in überwiegendem Maß für Vervielfältigungen verwendet werden (MP3 udgl, audio und video). Welche Geräte (Speicher in Geräten) diese Definition erfüllen, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden. 2) Für Multifunktionalität ist in den Tarifen generell ein Abschlag vorzusehen (ab 1,5 GB). Es wird davon ausgegangen, dass jeder Speicher ab 1,5 GB multifunktional eingesetzt wird. 3) Es gibt 3 Gruppen von Speichermedien, die verwendet werden als a. reiner mp3-speicher: Tarife unter 5 gelten b. Multifunktionaler Speicher : Tarife unter 5 gelten c. Überwiegend für Nicht-MP 3: keine Zahlung./3
3 -3-4) Wechselbare Speicherkarten sind nur in der Erstausrüstung eines erfassten Geräts abgabenpflichtig 5) Folgende Tarife sollen angeboten werden: Speicherkapazität Tarife ohne multifunktioneller Speicher in Geräten Abschläge für Multifunktionalität Bis 512 MB 2,00 0% 2,00 Bis 1,5 GB 2,50 0% 2,50 Bis 10 GB 3,75 1/3 2,50 Bis 30 GB 4,50 1/3 3,00 Bis 80 GB 5,25 1/3 3,50 Bis 250 GB 6 1/3 4,00 Bis 500 GB 10,25 1/3 7,50 Über 500 GB 15,00 1/3 10 Tarif* mit Multifunktioneller Speicher in Geräten 6) Festlegung eines Index (Basis aktuell = 100%). Sollten sich die Einnahmen aufgrund steigender Verkäufe erhöhen, ist eine Tarifanpassung vorzunehmen. II) Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften (VG) Steinmetz bietet zu Beginn an, den Tarif der Daten CD-R auf 18 Cent zu erhöhen und würde im Austausch auf den Anspruch auf Kamerakassetten verzichten. Dieser Abtausch würde nach ersten Berechnungen in der Sitzung den VG einen Gewinn von ca. EUR bringen. Dieser Vorschlag wird daher seitens der Wirtschaft nicht angenommen. Steinmetz hält folgende Grundsätze der VG fest: o Er spricht sich gegen die von Kucsko vorgezeichnete Schwarz-Weiß ( hopp oder dropp ) Lösung aus und fordert eine Einbeziehung der multifunktional genutzten Speicher, auch wenn diese nicht im überwiegendem Maß für Vervielfältigungen verwendet werden. o Generell wäre bei Multifunktionalität ein Abschlag von 1/3 vorstellbar o Bei den wechselbaren Speicherkarten wird eingestanden, dass diese überwiegend für Fotos verwendet werden. Ausnahme:bei Nutzung in MP3- Handys. Hierfür besteht aus Sicht der VG jedenfalls Vergütungspflicht. Daher wären die wechselbaren Speicherkarten nicht generell auszunehmen. o Bei Festplatten in DVD-Rec wird an der Tarifstruktur und Höhe festgehalten./4
4 -4- Nochmals wird festgehalten, dass die VG von etwa 1,5 Mio. EUR an Einnahmen aus dem Bereich mp3 ausgehen. Weis berichtet von der Marktentwicklung bei DVD-Rec und unterstreicht, dass der Anteil der Festplattengeräte zunimmt, wobei auch eine ständige Zunahme der Speicherkapazitäten zu verzeichnen ist. Verwiesen wird auch auf die Multifunktionalität eines DVD-Rec (Speicherung eigener Filme und Fotos) sowie auf Doppelabgaben bei Archivierung auf DVD. Betont wird, dass durch neue Technologien (insb. HDTV) der Speicherplatz weiter rasant zunehmen wird, ohne dass es zu einer gleichzeitigen Erhöhung der Nutzung des urheberrechtlich geschützten Contents kommt. Veverka stellt die im forum consumer electronics angestellten Berechnungen zur Einnahmensituation 2005 bei den VG auf Basis der GFK-mp3-Daten vor. In Ergebnis wird festgehalten, dass die Einnahmen der VG nach den im Jahr 2005 veröffentlichten und eingeforderten Tarifen ca. bei 3,0-3,5 Mio EUR liegen werden und damit mehr als doppelt so hoch sind, als von den VG budgetiert. Verwiesen wird daher auf jenen errechneten Tarifansatz, der dem Budget der VG besser entspricht und der Marktentwicklung Rechnung trägt. Krejcik erläutert in der Folge diesen in der Vorbesprechung erarbeiteten Tarifvorschlag (Tabelle unten) und verweist darauf, dass dieser Vorschlag verbindlich ist, dadurch den VG bereits entgegengekommen wurde und das obere Ende der Zugeständnisse erreicht sei. Nun werde auf ein deutliches Entgegenkommen der VG gewartet. Die vorgestellten Tarife gelten einheitlich für alle erfassten Speicher (Festplatte, integriert, wechselbar) in mp3-player/speicher in multifunktionalen Geräten im Sinn des OGH-Urteils/DVD-Rec/ Sat-Rec/ TV-Geräte Speicherkapazität Tarif mit Multifunktioneller Speicher in Geräten und Abschlag Bis 512 MB 2,00 Bis 1,5 GB 2,50 Bis 10 GB 2,50 Bis 30 GB 3,00 Bis 80 GB 3,50 Bis 250 GB 4,00 Bis 500 GB 7,50 Über 500 Gb 10./5
5 -5- Hingewiesen wird auch auf die 3 Gruppen von Speichern für mp3 (= ausdrücklich wird festgehalten, dass damit audio und video-speicherung gemeint ist), ausgehend von der Formulierung im OGH-Urteil: a. reiner mp3-speicher: Tarife gelten b. Multifunktionaler Speicher, die in überwiegendem Maß für Vervielfältigungen verwendet werden: Tarife gelten (Beispiel: Micro Jukeboxes, Apple Ipod: beide z.b. auch für Foto-Speicherung verwendbar) c. Überwiegend für Nicht-MP 3: keine Zahlung Festgehalten wird ausdrücklich, dass die genannten Tarife den Abschlag für Multifunktionalität in Höhe von 1/3 ab 1,5 GB bereits berücksichtigen und daher für a. und b. gleichermaßen gelten. Krejcik betont, dass für wechselbare Speicherkarten eine Vergütungspflicht nur bei Abgabe in der Erstausrüstung bestehe. Generell möchte man sich hinsichtlich des Umfangs der erfassten Speicherträger sehr eng am OGH-Urteil anlehnen. Ist ein Speichermedium erfasst, soll der letztlich vereinbarte Tarif gelten. Ob ein Speicherträger die Voraussetzungen für eine Abgabenpflicht dem Grunde nach erfüllt, kann in manchen Fällen strittig sein (z.b. bei Speicher in Handys). Allgemein klargestellt wird, dass diese Frage durch die VG/Aume mit dem entsprechenden Inverkehrbringer zu klären ist. Letztlich ist Rechtssicherheit in diesen Fällen nur durch ein Gerichtsurteil zu erzielen. Die VG überlegen eine Liste erfasster Geräte zu erstellen. Steinmetz berichtet weiters, dass Amazon nach anfänglicher Bereitschaft nun doch keine Zahlungen an die VG für den Versand nach Österreich leistet. Die VG halten fest, diesen Tarifvorschlag erst intern beraten zu müssen, bevor dazu Aussagen getroffen werden. Veverka und Dienstl werden die jeweils angestellten Berechnungen durchgehen, um die Divergenzen in der Einnahmenvorschau der VG für mp3 für 2005 zu prüfen. Abschließend weist Krejcik darauf hin, die Tarife bereits im nächsten Jahr nach der aktuellen Marktentwicklung neu verhandeln zu wollen, um den technologischen Fortschritt berücksichtigen zu können. Ein nächster Verhandlungstermin wird noch nicht fixiert. Thomas Veverka
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