Verraten und Verkauft
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- Heinz Hans Grosser
- vor 8 Jahren
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1 Berlin 12. Oktber 2007 Verraten und Verkauft Wie einige Banken ihre Kunden lswerden Erkenntnisse zum Frderungsverkauf aus einer Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff), Hamburg, im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und verbraucherplitische Knsequenzen Wenn Banken sich aus langfristigen Immbilienkreditverträgen mit Verbrauchern befreien, in dem sie die Darlehensfrderung zur selbständigen weiteren Verfügung Dritten zusammen mit den Vertragsinfrmatinen verkaufen, dann ist dies im mehrfachen Sinne ein Verrat am Kunden und keine akzeptable Frm der Refinanzierung. Zu diesem Ergebnis kmmt der Verbraucherzentrale Bundesverband in Auswertung einer Studie, die der Verband zu den Frderungsverkäufen beim Institut für Finanzdienstleistungen Hamburg in Auftrag gegeben hatte, um sich ein Bild vn den öknmischen Przessen und den rechtlichen Fragestellungen über diesen Trend in der Kreditwirtschaft zu verschaffen. Das Ergebnis der Studie muss beunruhigen. Der wirtschaftliche Hintergrund Die Immbilienfinanzierung gehört zu den wirtschaftlich bedeutendsten Geschäften, die ein einzelner Verbraucher in seinem Leben eingeht Jahre dauert eine Immbilienfinanzierung im Schnitt. Mit 793 Milliarden Eur sind Verbraucher in Deutschland derzeit mit Immbilienfinanzierungen gegenüber der Kreditwirtschaft verschuldet (ziemlich genau eine Billin Eur Schulden sind es, nimmt man andere Kreditarten hinzu). Frderungen in Höhe vn circa 23 Milliarden Eur davn gelten als ntleidend, drhen als unmittelbar auszufallen. Dies sind im Verhältnis aber deutlich weniger als bei entsprechenden mit Immbilien gesicherten Krediten im gewerblichen Bereich. Kreditgeber müssen das mit den ausgereichten Darlehen eingegangene Risik unter anderem durch Eigenkapital absichern. In einem Refinanzierungsmarkt versrgen sich Kreditgeber mit weiterem Eigenkapital, dabei wurden bisher zum Beispiel Ansprüche auf die Sicherheiten still im Hintergrund abgetreten beziehungsweise Frderungen verbrieft. 1/13
2 Seit 2003 haben Aufkäufer in ft milliardenschweren Deals Darlehensfrderungen in Höhe vn zusammen etwa 15 Milliarden Eur direkt erwrben. Unter diese Pakete waren vn den Darlehensgebern auch nicht ntleidende Kredite beigemischt wrden, immerhin ein gutes Drittel dieses Vlumens. Die Aufkäufer erwirtschaften ihren Gewinn durch eine möglichst ertragreiche Abwicklung der aufgekauften Frderung in einem Zeitraum vn drei bis fünf Jahren. Die Zeitspanne ist deutlich kürzer als das verbraucherseitig langfristige Finanzierungsinteresse. Der Gewinn ist dabei unter anderem aus der Differenz zwischen Aufkaufswert und Nminalwert der Frderung, aus einem effizienteren Abwicklungsprzess und etwa auch aus dem Wegfall besnderer Refinanzierungsksten zu erwirtschaften. Dabei sind die Renditeerwartungen im sgenannten Private Equity Markt gegenüber den Organisatren slcher Anlagen allgemein hch, was den Druck auf die Aufkäufer zusätzlich erhöht, Interessen der Verbraucher nicht zu entsprechen, um diese Gewinnerwartungen erzielen zu können. Rund 60 Aufkäufer sind am Markt bereits tätig gewrden, 150 planen laut Gutachten kurzfristig den Markteintritt, bis zu sndieren den Markt in Deutschland, wbei der Grßteil der wirklich ntleidenden Kredite auf diese Weise schn als abgewickelt gilt. Die Verkäufer haben erst seit 2003 begnnen, sich im Wege sgenannter True Sales vn den mit den Darlehen eingegangenen Risiken unmittelbar zu trennen. Als Hintergründe dafür gelten: Erheblich erhöhte Refinanzierungsksten nach den neuen Eigenkapital-vrsrgemaßgaben nach Basel II wirklich ntleidende Kredite ksten Banken rund das sechsfache, was aber nicht für Kapitalanlagegesellschaften gilt, Krrektur nach neubewerteten Prtflien bei Sparkassen durch den Wegfall der Gewährsträgerhaftung, Steigerung des eigenen Ratings des Kreditinstitutes, Verkleinerung des eigenen Kreditbearbeitungsapparates zugunsten eines ausgegliederten größeren Servicing-Apparates und Auflösung vn Klumpenrisiken, die aber letztlich, wie zum Beispiel bei den Schrttimmbilien, vn den Anbietern selbst verursacht und damit eigentlich auch zu verantwrten sind. Dass ntleidende und gekündigte Frderungen zum Inkass beziehungsweise zur Frderungsverwertung übertragen werden können, ist unstrittig. Allerdings gibt es keine einheitliche Definitin, wann ein Kredit ntleidend ist. Auch tatsächlich nch bediente Kredite können ntleidend werden: Kredite sind schn ntleidend gewrden, weil der durch die verschiedenen Anschreiben zunächst verwirrte Verbraucher die Zah- 2/13
3 lungen eingestellt hat, weil er nicht mehr wusste, an wen er nun zu zahlen hat. Verbraucher können Schwierigkeiten bekmmen, wenn der neue Kreditgeber annimmt, sein ptentieller Neukunde ist ein finanzielles Risik, weil seine Frderung weiterverkauft ist. Vrzeitiges Betreiben vn Vllstreckungsmaßnahmen, kann die Refinanzierung e- benfalls trpedieren und dadurch erst den Ausfall generieren. Eine umstrittene Nrm im deutschen Zivilrecht kann bei entsprechender Auslegung - einen Kredit kündbar stellen, der bisher einwandfrei bezahlt wurde, blß weil sich etwa der Wert der Sicherheit verschlechtert hat. Der rechtliche Hintergrund Zivilrechtliche Regeln bei der Übertragung vn Frderungen Während die Übernahme ganzer Verträge der Zustimmung beider Vertragsparteien bedarf, können Frderungen vn Gläubigern auch hne Zustimmung der Schuldner übertragen werden, slange sich die Frderung hierdurch nicht verändert. Im Prinzip ist der neue Gläubiger an dieselben Gegenfrderungen und Einwendungen gebunden, die der Verbraucher auch seinem Kreditgeber entgegenhalten kann. Bei näherem Hinsehen und in der Praxis erweist sich dies als stumpfes Schwert. Was gegen die Übertragbarkeit spricht: - Zwischen dem alten Kreditgeber und dem Verbraucher gibt es einen Vertrag, der nicht hne Zustimmung des Verbrauchers übertragen werden kann. Die Darlehensfrderung ist eine Frderung aus diesem gegenseitigen Vertrag. Damit bestimmen eigentlich nur diese beiden Seiten, was mit der ausgegliederten Frderung in einem frtexistierenden ungekündigten Vertragsverhältnis geschehen kann. Der neue Frderungsgläubiger darf eigentlich nicht selbständig handeln, weil die Frderung weiterhin ein Vertragsbestandteil bleibt. Der verbliebene Vertragspartner scheint sich seiner Pflicht aber nicht mehr bewusst zu sein, denn er lässt den Frderungsaufkäufer handeln. - Mit der Übertragung der Grundschuld an den Kreditgeber vereinbart der Verbraucher regelmäßig eine Art zivilprzessualen Blankscheck, aber nur mit diesem. Unabhängig vm eigentlichen Rechtsweg darf der Darlehensgeber mittels zusätzlichem abstrakten Schuldversprechen und der Unterwerfung unter die sfrtige Zwangsvllstreckung sfrt 3/13
4 und hne weiteren Grund swhl in das Grundstück als auch in das Vermögen des Verbrauchers vllstrecken. Nur eine sgenannte Sicherungsabrede im Rahmen des Darlehensvertrages verbietet dem Kreditgeber, dieses Recht, dass er eingeräumt bekmmen hat, missbräuchlich einzusetzen. Dass der Verbraucher als Eigentümer nicht irgend jemandem, sndern nur gezielt seiner Bank diese Freiheiten gewähren wllte, ist naheliegend. Slche treuhändisch gewährten Rechte können im Prinzip nicht an Dritte übertragen werden. Eine fehlende Übertragbarkeit hindert die Vllstreckung in das Grundstück dabei nicht, aber es gilt wieder der herkömmliche Rechtsweg. Und das bedeutet, es muss festgestellt werden, dass die Frderung aus dem Vertrag tatsächlich zur Vllstreckung ansteht. - Nach dem Gesetz geht eine Grundschuld als Sicherung, anders als Sicherheiten snst, NICHT autmatisch mit der Frderung über. Das muss als gesndert dkumentiert werden und b dies hinreichend bestimmt geschehen ist, wäre zu überprüfen, snst vllstreckt der neue Frderungsgläubiger in eine Grundschuld, die er gar nicht hat. Eine alternative Frm der Vertragsübertragung ermöglicht das Umwandlungsgesetz, das eigentlich Unternehmen die Möglichkeit zur Restrukturierung einräumen sll. Dabei wird der Vertragspartner hne Zustimmungserfrdernis ersetzt. Auch hier muss es aber Grenzen geben, für einige Vertragsbeziehungen gibt es schn spezielle Regelungen etwa für Dienstverträge. Im Übrigen bestimmt sich die Auswechselbarkeit der Vertragspartner aber auch aus den Grundsätzen der Abtretbarkeit vn Frderungen, und damit landen wir bei derselben fehlenden Übertragbarkeit eigentlich treuhändischer Rechte hat das Bundesverfassungsgericht ( BvR 782/94 und 1 BvR 957/96) zu dieser Übertragungsmöglichkeit bereits einmal geurteilt und den Gesetzgeber verpflichtet, den s erzeugten Verlust des Verbrauchers, seine Vertragsrechte eigenständig und individuell wahrzunehmen, zu kmpensieren. Denn die Nrm greift in die allgemeine Handlungsfreiheit ein. Privatautnmie, Bankgeheimnis und Datenschutz 2004 urteilte das OLG Frankfurt ( U 84/04), dass die Übertragung vn Darlehensfrderungen, die unter Verstß des Bankgeheimnisses beziehungsweise unter Verstß des Datenschutzes, als hne entsprechende Einwilligung beziehungsweise Zustimmung des betrffenen Verbrauchers weitergegeben wurden, unwirksam sei. In dem Verstß gegen diese beiden Rechte wurde ein gesetzliches Abtretungsverbt beziehungsweise ein stillschweigender Ausschluss der Abtretbarkeit gesehen, 4/13
5 was ebenfalls nach dem Gesetz ( 399 BGB) die Unwirksamkeit dieser Übertragung zur Flge hätte. Um Frderungen zu übertragen, müssen auch damit verbundene Infrmatinen über den Verbraucher als Schuldner übertragen werden. Mit diesen wenden sich die Aufkäufer dann auch an den Verbraucher. Diese Rechtsflge einer unwirksamen Abtretung sah der Bundesgerichtshf ( XI ZR 195/05) in seiner Entscheidung zu diesen Frderungsverkäufen zu Beginn des Jahres leider nicht. Keineswegs aber wllte er mit seinem Urteil, dessen Gegenstand eine ntleidende Frderung war, dieser Praxis einen Freibrief erteilen. Der Vrsitzende des urteilenden Senats stellte vielmehr jüngst in einem Fachgespräch des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am ausdrücklich nch einmal fest, dass die ungenehmigte Weitergabe ungekündigter, nicht ntleidender Kredite in jedem Fall das vertragliche Bankgeheimnis verletzt. Genaus wenig kann damit im Sinne vn 28 Abs. 1 Ziff 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Annahme getrffen werden, dass dem Interesse an einer Weitergabe der Infrmatin das Interesse der betrffenen Verbraucher nicht entgegensteht. Das Bankgeheimnis ist eine Vertragspflicht, die die Bank regelmäßig über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeht. Datenschutz und Bankgeheimnis sind zwei eigenständige Rechte, hne Unter- der Überrdnungsverhältnis. Mit dem Datenschutz wird das Recht jedes Einzelnen auf infrmatinelle Selbstbestimmung geschützt. Dieses vm Bundesverfassungsgericht näher ausgestaltete Grundrecht sll verhindern, dass jemand in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt wird. Dazu das Gericht: Individuelle Selbstbestimmung setzt aber - auch unter den Bedingungen mderner Infrmatinsverarbeitungstechnlgien - vraus, dass dem Einzelnen Entscheidungsfreiheit über vrzunehmende der zu unterlassende Handlungen einschließlich der Möglichkeit gegeben ist, sich auch entsprechend dieser Entscheidung tatsächlich zu verhalten. Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Infrmatinen in bestimmten Bereichen seiner szialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kmmunikatinspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen der zu entscheiden. (BVerfG, Urt. vm BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83) S hat 2001 das Bundesverfassungsgericht ( BvR 152/01) auch festgestellt, dass es mit diesem Grundrecht unvereinbar ist, wenn Lebensversicherer sich mit Banken hne Einwilligung des betrffenen 5/13
6 Verbrauchers über den Ausfall vn Prämienzahlungen bei als Sicherheit fungierenden Versicherungen austauschen. Ein wirtschaftliches Interesse berechtigt Anbieter danach keinesfalls, Fakten zu schaffen und Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Verbrauchers zu ignrieren. Wie sehr muss diese richtungsweisende Entscheidung auch auf diese Vrgänge Anwendung finden, w ein dem Verbraucher sgar völlig unbekannter Dritte mit der Bank Daten austauscht und Fakten schafft. Diese auch für den Markt s wichtige Handlungsfreiheit wird über den Datenschutz hinaus verletzt, wenn ein Verbraucher sich willkürlich neuen Frderungsinhabern gegenübersieht, die sich in Vertragsbeziehungen einmischen. Die Verteidigung des Rechts auf infrmatinelle Selbstbestimmung ist auch Aufgabe der Datenschutzbehörden, unabhängig vn der Frage, welche vertraglichen Flgen durch den Rechtsverstß ausgelöst werden. Vrbeugender Vertragsschutz Weder der Datenschutz nch das Bankgeheimnis stehen einer Übertragung des Kreditvertrages entgegen, wenn der Verbraucher dieser selbst zustimmt. Allerdings sllte es wegen der Bedeutung, die ein Kreditgeber mit seinen Pflichten und Möglichkeiten etwa zur Anschlussfinanzierung der zur Vertragsanpassung für den Verbraucher hat, nicht zulassen, dass diese sich nun reihenweise eine Vrab-Blankvllmacht zu Übertragung einräumen lassen. Es gibt Vrgaben, welche Regelungen man klauselartig in Verträgen treffen darf. Das Recht zur Auswechselung des Vertragspartners ist schn heute für viele wichtige Verträge ausgeschlssen beziehungsweise eingeschränkt, nur nch nicht s eindeutig für den Darlehensvertrag. Die Verkäufe ffenbaren auch Lücken bei der verantwrtlichen Kreditvergabe, die ein nachwirkendes Verantwrtungsgefühl für den Vertrag impliziert, bei allen Störungen zunächst einmal eine wirtschaftlich nch sinnvlle, die Überschuldung des Betrffenen verhindernde Lösung anzustreben. Dazu gehört auch, dass Verbrauchern eine realistische Perspektive auch auf eine Anschlussfinanzierung geschaffen wird. Aufsichtsrecht und Gefahr für Anleger Eine nch weitergehende Dimensin erhält das Prblem, wenn die vrher streng überwachten Kreditrisiken aus der Überwachung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht herausfallen, wenn die Frderung an Kapitalanleger veräußert wird. Es wird einer ganz eigenen Anstrengung bedürfen, die rechtlichen Vrgaben zur Begrenzung des daraus resultierenden Risiks neu zu strukturieren und diese Frderungen im überwachten Bereich zu halten. Dazu muss die Finanzaufsicht endlich auch mit der uneingeschränkten Fähigkeit ausgestattet werden, zum Zweck des 6/13
7 Verbraucherschutzes eingreifen zu können. Denn durch die Verstöße bei der Kreditvergabe entstehen vermeidbare Risiken, die zunächst den kreditnehmenden Verbraucher schädigen, und wenn sich diese Risiken ganz und gar an den Kapitalmarkt abgeben lassen könnten, anschließend nch einmal den kapitalanlegenden Verbraucher. Das Prblem Damit ergibt sich flgendes Prblembild: Die Übertragungsprzesse sind rechtlich fragwürdig, in vielen Fällen, etwa wenn nrmal bediente Frderungen übertragen wurden, wird sgar eindeutig gegen das Recht des Verbrauchers, unter anderem das Bankgeheimnis, swie gegen Vrgaben des Datenschutzes verstßen. Diese Rechts- und Vertragverletzungen bleiben quasi flgenls, weil das Gesetz die Praxis selbst nicht unterbindet und die Handlungsmöglichkeiten der Verbraucher, sich hiergegen zur Wehr zu setzen, äußerst beschränkt sind. Aufkäufer haben bereits vn den weitreichenden Vllstreckungsrechten in die Immbilie Gebrauch gemacht, die eigentlich vm Verbraucher nur der Bank gegenüber eingeräumt wurden - treuhändisch im Hinblick auf eine vertrauensvlle Kperatin in einer langfristigen Vertragsbeziehung mit gegenseitigen Interessen. Nichtbanken als Aufkäufer haben kein Interesse daran, dem Verbraucher eine Anschlussfinanzierung zu ermöglichen, diese als Kunden auch in Bezug auf weitere Bankgeschäfte gut zu behandeln und bei wirtschaftlichen Veränderungen die Bedingungen in Bezug auf die Zahlungsmdalitäten zur Frderung anzupassen. Da sie häufig der mit Banklizenz perierenden Kreditwirtschaft nicht angehören, dürfen sie dies rechtlich auch nicht. Die bisher zu bebachtenden Flgen: Kredite werden als ntleidend behandelt, die eigentlich nch gar nicht ntleidend sind (der Aufkäufer kann nur den ntleidenden Kredit zeitnah verwerten, ein Interesse, das eine Bank s nie hätte). Während der Verkaufsverhandlungen mit den Aufkäufern stellen sich die Kreditgeber zum Teil stur, anscheinend um das Verhandlungspaket nicht mehr unnötig zu verändern, zum Schaden der Kreditnehmer. Vrfällige Rückzahlungen, Anschlussfinanzierungen finden nicht mehr statt. Die Aufkäufer müssen möglichst schnell die Frderung realisieren, um entsprechenden Renditeerwartungen der Anleger zu entsprechen. Sie gerieren sich als neue Kreditgeber und lenken den 7/13
8 Verbraucher damit vn dem nach wie bestehenden Vertrag mit seinem Kreditinstitut ab. Hier kmmt es zu fragwürdigen Deals. Das reicht vn Angebten, zum Beispiel zwei Jahre früher als vereinbart die Darlehenssumme entschädigungsfrei zurückzuführen, bis zum Versuch, den Verbraucher mit einer Verkaufsvllmacht zu ü- berrumpeln und Fakten am Rechtsweg vrbei zu schaffen. Verbraucher müssen sich überraschend nach einem neuen Anschlussfinanzierer umtun. Chancenls sind sie, wenn bereits vm Aufkäufer in die Grundschuld vllstreckt wird, denn diese Sicherheit benötigen sie natürlich verfügbar für diesen Anschlussfinanzierer. Selbst wenn nicht jeder verkaufte Kredit auf diese Weise sfrt zu einer Schädigung des Schuldners führt, birgt er dch immer die unmittelbare Gefahr, dass es hierdurch zu einer Überschuldungssituatin kmmt, sbald ein Anpassungs- der auch nur ein Prlngatinsbedarf entsteht, bezüglich dessen sich der alte Kreditgeber dann nicht mehr verantwrtlich fühlt. Wbei beim neuen Frderungsinhaber weder Bereitschaft nch Möglichkeit besteht, auf die Interessen des Kreditnehmers einzugehen. Refinanzierungen durch Banken am Markt als slche sind nicht zu beanstanden, sweit sie sich damit eine Verbesserung der Risikstreuung und mehr Eigenkapital verschaffen, um weitere Kredite vergeben zu können. Nicht in Ordnung ist es jedch, wenn sich dadurch ein Dritter weit vr einem Inkass in die Vertragsbeziehung einklinkt und die eigentliche Vertragsbeziehung zwischen Bank und Verbraucher beeinträchtigt. Nicht zu tlerieren ist es ferner, wenn der Verkauf vn Darlehensfrderungen einen Weg eröffnet, mit dem Kreditgeber durch unverantwrtliche Kreditvergabe selbst erzeugte Risiken im Markt günstig wieder lswerden können. Die Finanzaufsicht verliert gegenwärtig die Kntrlle über diese Darlehensrisiken, wenn sie den Bereich des Kreditgeschäftes verlassen. Denn im Kapitalmarktbereich können sie rechtlich und tatsächlich nicht mehr wie im Kreditmarkt überwacht werden. Die Kreditgeber verlieren den Druck, im eigenen Interesse selbst verantwrtlich handeln zu müssen. Und im Anlagemarkt tauchen vermehrt unabwägbare, intransparente Risiken auf, die dann natürlich auch den anlegenden Verbraucher treffen können, ähnlich wie bei der US-Immbilienkrise. Schließlich sehen sich Verbraucher durch diese Praxis einem völlig neuen Frderungsgläubiger ausgeliefert, der nicht nur Infrmatinen, sndern auch wirtschaftliche Macht über sie erhält. Mit den Maßstäben der Privatautnmie als Grundlage für eine funktinierende Marktwirtschaft (Jeder kann sich seine Vertragpartner selber auswählen) und dem Grundsatz auf infrmatinelle Selbstbestimmung sind diese Praktiken nicht zu vereinbaren. 8/13
9 Verbraucherplitische Frderungen In der Knsequenz schädlicher Praktiken durch den Verkauf vn Immbiliardarlehens-Frderungen vn Verbraucher an Kapitalanleger sind flgende Maßnahmen zu ergreifen: Es darf nicht sein, dass Kreditgeber hne explizite Zustimmung der jeweils betrffenen Verbraucher Kapitalanlegern ganze Prtflien vn Krediten verkaufen und darin ntleidende und nrmale Kredite zur Attraktivitätssteigerung mischen. Die Übertragung nicht ntleidender Kredite verstößt auf jeden Fall auch aus Sicht des BGH gegen das Bankgeheimnis. Und es verstößt zusätzlich auch gegen das Grundrecht auf infrmatinelle Selbstbestimmung, als den Datenschutz. Wenn der BGH zu dem Schluss kmmt, dass dieser Rechtsverstß die wirksame Übertragung der Frderung nicht ausschließt, dann hat der Gesetzgeber genau diese Wirkung herzustellen. Die Datenschutzbehörden sind verpflichtet einzugreifen, diese Praktiken zu unterbinden. Erhöhte Pflichten und schärfere Sanktinen sind insbesndere auch Sparkassen gegenüber einzufrdern. Hier sind Verschwiegenheitspflichten auch aus Amtsträgerschaft verletzt wrden und zu sanktinieren Gläubiger einer Darlehensfrderung dürfen nicht willkürlich in das Eigentum der Verbraucher vllstreckt können, wenn der ursprüngliche Kreditgeber diese Frderung zum Beispiel an eine Kapitalanlagegesellschaft verkauft hat. Da die Regelungen heute slche Praktiken aus den bisherigen Erfahrungen nicht ausschließen, bedarf es einiger gesetzlicher Klarstellungen. Ob ein Kredit ntleidend und gescheitert ist, bestimmt sich aus einer tatsächlich gescheiterten Vertragsbeziehung zwischen dem Verbraucher und dem Kreditinstitut als Vertragspartner im Darlehensvertrag. Das bleibt auch s, wenn eine Frderung aus diesem Vertrag verkauft wird, sgar wenn der Verbraucher diesem Verkauf zugestimmt haben sllte. Der neue Gläubiger darf sich 9/13
10 nicht selbständig in diese Beziehung zwischen Bank und Verbraucher einmischen. Und die Bank darf sich umgekehrt aus dieser Beziehung durch einen Frderungsverkauf nicht einseitig verabschieden. Im Bereich des Abtretungsrechts ist nrmativ klar zu stellen, dass Rechte aus Frderungen, die Teil einer e- xistierenden Vertragsbeziehung sind, auch nur innerhalb dieser Vertragsbeziehung wahrgenmmen werden können. Eine Darlehensfrderung kann nur geltend gemacht werden, wie sich dies aus dem Darlehensvertrag ergibt. Weitergehende treuhändische Rechte, die der Kreditnehmer seinem Vertragspartner gewährt hat, wie die Unterwerfung unter die sfrtige Zwangsvllstreckung und ein abstraktes Schuldverhältnis, welche regelmäßig vm Verbraucher beim Abschluss eines Immbilienkreditvertrages mit der Übertragung der Grundschuld verlangt werden, dürfen nicht an einen Dritten abgetreten werden. Diese Rechte ermöglichen es, jederzeit und hne weiteren Grund in das Eigentum und Vermögen des Verbrauchers zu vllstrecken. Der eigenen Bank ist es aus dem Darlehensvertrag verbten, dieses Recht zu missbrauchen. Niemandem anderem will ein Verbraucher dieses Recht einräumen. Slche treuhändischen Rechte können eigentlich schn heute nicht übertragen werden. Der Missbrauch vn Titeln und Sicherungsrechten zur Frderungsvllstreckung unter Missachtung der bei Ihrer Begründung der Weitergabe mit dem Sicherungsgeber vereinbarten Maßgaben ist unter Strafe zu stellen. Wann ein Kredit wirklich rechtlich gesprchen - ntleidend ist, bedarf einer einschränkenden Klarstellung. Es ist zu verhindern, dass derartige Festlegungen und die verfrühte Weitergabe zur Vllstreckung vermeidbare Überschuldungen bei Verbrauchern auslösen, zum Beispiel weil die Bank meint, sie müsse sich nun ja nicht mehr auf Verhandlungen einlassen. 10/13
11 Slange ein Verbraucher zahlt, darf ein Kredit überhaupt nicht als ntleidend angesehen werden. 490 Abs. 1 BGB, der eine Kündigung des Darlehens erlaubt, wenn sich lediglich die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers der auch nur der Wert seiner Sicherheit verschlechtert, muss endlich gestrichen werden. Es reicht auch nicht aus, dass ein Kredit kündbar ist, er muss auch tatsächlich berechtigt gekündigt wrden sein. Selbst dann sind aber Pflichten aus der nachvertraglichen Beziehung zwischen Kreditgeber und Verbraucher zu präzisieren, wie man das etwa auch aus Mietverträgen kennt. Beispiel: Einen Kreditnehmer aus dem Eigenheim zu vertreiben, blß weil eine verhältnismäßig kleine Restschuld zunächst ffen geblieben ist. Das ist unverhältnismäßig, wenn auch auf schnendere Weise der Restbetrag nch zurückgeführt werden kann (Prinzip der nachvertraglichen Rücksichtnahme). Deckt ein Vertragsverhältnis das Finanzierungsvrhaben nicht vll-ständig ab der bedarf es einer Anpassung, ist es als eine Hauptpflicht des Kreditgebers zu gestalten, sich auf ernsthafte Verhandlungen und ein Angebt über eine mindestens marktübliche Anschlussfinanzierung beziehungsweise geänderte Finanzierung einzulassen. Es ist nicht egal, wer Frderungsgegner der gar Vertragspartner des Verbrauchers ist. Die Eingriffe in die Privatautnmie des Verbrauchers sind zu unterbinden. Verbraucher werden zu Objekten eines Handels zwischen Kreditgebern und Refinanzieren - statt zu handelnden Subjekten degradiert. Da die Verbraucher keine Akteure im Refinanzierungsmarkt sind, müssen ihre Rechte gesetzlich bewahrt werden. Es geht um Grundrechte. Über die bereits frmulierten Anpassungen hinaus ist dazu auch flgendes gesetzgeberisch abzusichern: Klarstellende Ergänzung der Einschränkung vn Klauseln über den Austausch vn Vertragspartnern auch für Darlehensverträge ( 309 Ziff. 10 BGB) Die Kreditgeber schaffen bereits neue Fakten, indem sie 11/13
12 sich bei jedem neuen Vertrag klauselartig die Zustimmung zum Kreditverkauf einhlen. Das ist zu unterbinden. Für Kauf, Miet und Dienstverträge gibt es bereits ein explizites Verbt derartiger Klauseln, wenn die Interessen der Verbraucher nicht durch zum Beispiel ein Kündigungsrecht gewahrt werden. Dieses Verbt ist auf Darlehensverträge zu erweitern, und da der Verbraucher nicht willkürlich zur plötzlichen Rückzahlung seines Darlehensbetrages gezwungen werden darf, reicht ein Kündigungsrecht alleine hier nicht aus. Befristetes Widerspruchsrecht im Umwandlungsgesetz zur Rechtswahrnehmung bei Darlehensverträgen Der Verbraucher darf auch nicht nach dem Umwandlungsgesetz mit seinem Darlehensvertrag beliebig verschben werden. Mit diesem Gesetz können ganze Geschäftsbereiche an Dritte übertragen werden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits an dieses Gesetz strenge Vrgaben geknüpft. Der Eingriff in das Recht auf Handlungsfreiheit und den Vertrag sei zu kmpensieren. Es bedarf hier nach der Infrmatin des Verbrauchers eines befristeten Widerspruchsrechts und der Klarstellung, dass bei einer Umwandlung der Verbraucher vm ausgetauschten Gläubiger alles erwarten darf wie vm alten: Anschlussfinanzierung, Anpassung, Handeln als Kreditgeber. Das heißt, auch der neue Gläubiger muss nach dem Kreditwesengesetz zugelassen sein. Die US-Immbilienkrise lehrt uns, welches Risik verkaufte und im Markt nicht mehr hinreichend überwachte Kreditrisiken für den gesamten Markt und damit auch für anlegende Verbraucher bilden können. An Nichtbanken verkaufte Risiken müssen weiter der engen Überwachung durch die Finanzaufsicht unterfallen. Der Aufsichtsbereich ist zwingend auszudehnen und internatinal zu vernetzen. Das Risik hat aus der Perspektive der Aufsicht wie ein Sicherheitsetikett transparent allen damit genutzten Refinanzierungsinstrumenten anzuhaften. Zugleich ist sicherzustellen, dass sich Anbieter durch diese Weitergabe nicht vn der Pflicht zu einem verantwrtlichen Handeln im Markt und gegenüber dem Verbraucher lssagen können. Die Refinanzierung darf zwar zu Recht das allgemeine Ausfallrisik vn Kreditverträgen verteilen, nicht aber 12/13
13 das Risik, dass sich aus fehlerhafter, insbesndere unverantwrtlicher Kreditvergabe durch den Kreditgeber ergibt. Auch anlegenden Verbrauchern muss eine transparente Aussage zu dem mit einer Anlage aus diesen Geschäften knkret flgenden Risiken gemacht werden. Dem Verbraucher ist die Ntwendigkeit einer Anschlussfinanzierung rechtzeitig vr Auslaufen eines Vertrages (mindestens 6 Mnate zuvr) anzuzeigen. Ein Angebt zur Anschlussfinanzierung beziehungsweise zu Verhandlungen darüber ist dabei zu unterbreiten. Den Grundsätzen einer verantwrtlichen Kreditvergabe ist Rechnung zu tragen. In einer langfristigen Finanzierungsbeziehung muss der Ntwendigkeit der Anschlussfinanzierung zwingend Rechnung getragen werden. Kreditgeber können die Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten aus dem Kreditvertrag einem Dritten als Auftragnehmer beziehungsweise Servicer übertragen. Dieser übt diese Rechte und Pflichten aber nur für den Kreditgeber aus, d.h. das Recht, sich mit dem Auftraggeber in Bezug auf Inhalt swie die Art und Weise der Wahrnehmung vn Rechten und Pflichten aus dem Kreditvertrag auseinanderzusetzen, darf für den Kreditnehmer nie ausgeschlssen werden. Ebens dürfen sich die Verhandlungsmöglichkeiten für den Darlehensnehmer aus dieser Organisatinsmaßnahme des Kreditgebers nicht verengen. 13/13
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