Protokoll des Gemeinderates Zuchwil 19. Sitzung vom Donnerstag, 21. Mai 2015, 19:30 bis 20:30 Uhr

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1 Gemeinderat Protokoll des Gemeinderates Zuchwil 19. Sitzung vom Donnerstag, 21. Mai 2015, 19:30 bis 20:30 Uhr Vorsitz Protokoll Anwesend Entschuldigt Stefan Hug, Gemeindepräsident Marti Felix, Gemeindeschreiber Affolter Reto, Andreoli Yolanda, Auderset Silvio, Bennett Cadola Karen, Brunner Daniel (SVP; Ersatz), Hofer Christine, Karli Belinda (Ersatz), König Zeltner Cornelia, Marti Patrick, Mühlemann Vescovi Tamara, Obi Heinrich, Schaller Heinz, Schibler Joggi Beatrice, Schöni Stephan (Ersatz), Sieber Roland, Unold Jäggi Regine, Tschui Manfred, Vuille Jean- Baptiste, Weber Claudia, Weyeneth Philippe, Wittwer Amanda, Ziegler Bruno Grolimund Daniel, Kuhn-Hopp Sigrun, Rüsics Carlo Gäste --- Presse --- Berichterstatter Baumann Peter, Leiter Bau und Planung, Trakt. 6 und 7; Häberli Patricia, Spitex-Leiterin, Trakt. 5 und 7; Hug Stephan, Schuldirektor, Trakt. 7; Marti Michael, Leiter Finanzen, Trakt. 5 und 7; Nussbaum Alfred, Leiter Soziale Dienste, Trakt. 7 Traktanden 1 Protokoll Nr. 18 vom Mitteilung Nr KIJUZU; Demission Patrick Marti als Stiftungsrat 4 KIJUZU; Wahl von Fredy Nussbaum als Stiftungsrat 5 Spitex-Dienste; Aufhebungsvereinbarung CURAMO mit der Swisscom

2 6 Riverside Park/SPS Arealentwicklung; Genehmigung Auftragsvergabe Impactstudie 7 Rechnung 2014; Genehmigung zuhanden Gemeindeversammlung inkl. Genehmigung der Nachtragskredite 8 Finanzen; Genehmigung Kehrichtgebühr für Bezüger von Ergänzungsleistungen zuhanden der Gemeindeversammlung Wortbegehren zur Traktandenliste Wie GP Stefan Hug informiert, setzt er das Geschäft Trakt. 8, Genehmigung Kehrichtgebühr für Bezüger von Ergänzungsleistungen, aus formalen Gründen von der Traktandenliste ab; es wird an der heutigen Sitzung also nicht beraten. Das Geschäft geht zurück an die GRK und wird dort anlässlich der Sitzung vom nochmals behandelt. Zum Trakt. 6, Riverside Park/SPS Arealentwicklung; Genehmigung Auftragsvergabe Impactstudie, erklärt GP Stefan Hug, dass es ihm sehr wohl bewusst sei, dass der Gemeinderat die Auftragsvergabe der Wirkungsanalyse mittels Beschlussfassung anlässlich der letzten Sitzung an die GRK zur Behandlung an ihrer Sitzung vom delegiert hat. Der Grund dafür, weshalb das Geschäft heute doch wieder dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird, liegt darin, dass die Wirkungsanalyse so zwei Wochen früher in Auftrag gegeben werden kann. Bereits anlässlich der letzten GR-Sitzung hat er darauf hingewiesen, dass er auch aus zeitlichen Gründen gegen ein Hinausschieben des Geschäftes sei. Je früher die Ergebnisse der Wirkungsanalyse bekannt sind, desto besser können sie in die laufenden Studienaufträge einfliessen. Mit der heutigen Traktandierung wollte er zudem auch dem Antragsteller entgegenkommen. Für ihn stand dabei also die Gewichtung der sachlichen Ebene im Vordergrund. Patrick Marti stellt den Antrag, es sei das Traktandum 6 von der Traktandenliste abzusetzen und das Geschäft damit an der heutigen Sitzung nicht zu behandeln. Er habe sich an der letzten Sitzung dafür ausgesprochen, dass über die Sache breit diskutiert werden soll. Er hat seine Argumente damals vorgebracht; sein entsprechender Antrag wurde jedoch abgelehnt und der Entscheid über die Auftragsvergabe der Wirkungsanalyse der GRK übertragen. Es geht ihm in einem Gremium auch immer um die Glaubwürdigkeit. Der Gemeinderat hat anlässlich seiner letzten Sitzung einen Entscheid gefasst, und an diesen Beschluss soll er sich nun auch halten, nicht zuletzt auch um damit die Glaubwürdigkeit dieses Gremiums hochzuhalten. Das Traktandum 6 soll daher so abgehandelt werden, wie es der Gemeinderat selber an seiner letzten Sitzung beschlossen hat. Abstimmung Antrag Marti; Absetzung Trakt. 6: mit 3 : 19 Stimmen bei 1 Stimmenthaltung abgelehnt Die so bereinigte Traktandenliste wird vom Gemeinderat stillschweigend genehmigt. Traktanden 1 Protokoll Nr. 18 vom Beschluss-Nr Mitteilung Nr. 76 Beschluss-Nr KIJUZU; Demission von Patrick Marti als Stiftungsrat Beschluss-Nr. 173 GR-Protokoll Nr. 19 vom 21. Mai 2015 Seite 2 von 18

3 4 KIJUZU; Wahl von Fredy Nussbaum als Stiftungsrat Beschluss-Nr Spitex-Dienste; Aufhebungsvereinbarung CURAMO mit der Swisscom 6 Riverside Park/SPS Arealentwicklung; Genehmigung Auftragsvergabe Impactstudie 7 Rechnung 2014; Genehmigung zuhanden Gemeindeversammlung inkl. Genehmigung der Nachtragskredite Beschluss-Nr. 175 Beschluss-Nr. 176 Beschluss-Nr. 177 EINWOHNERGEMEINDE ZUCHWIL Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Stefan Hug Felix Marti GR-Protokoll Nr. 19 vom 21. Mai 2015 Seite 3 von 18

4 Beschluss-Nr Protokoll Nr. 18 vom Das Protokoll der 18. GR-Sitzung vom 23. April 2015 wird mit Verdankung an den Verfasser genehmigt. Beschluss-Nr Mitteilung Nr. 76 Nr. 76 GA Weissenstein GmbH; Information zur Kundenentwicklung der GAW GR-Protokoll Nr. 19 vom 21. Mai 2015 Seite 4 von 18

5 Beschluss-Nr KIJUZU; Demission von Patrick Marti als Stiftungsrat AUSGANGSLAGE Mit Schreiben vom 17. April 2015 demissioniert Patrick Marti als Stiftungsrat der Stiftung Kind und Jugend Zuchwil. Wir er in seinem Demissionsschreiben anführt, macht es Sinn, wenn der neue Leiter der Sozialen Dienste, Alfred Nussbaum, in seiner Funktion im Stiftungsrat als Vertreter der Sozialen Dienste Einsitz nimmt. ANTRAG Genehmigung der Demission von Patrick Marti als Stiftungsrat der Stiftung Kind und Jugend Zuchwil EINTRETEN wird durch den Gemeinderat stillschweigend beschlossen. DETAILBERATUNG kein Wortbegehren Anlässlich der Beschlussfassung befindet sich Patrick Marti im Ausstand. BESCHLUSS; einstimmig: Der Gemeinderat genehmigt die Demission von Patrick Marti als KIJUZU-Stiftungsrat. GR-Protokoll Nr. 19 vom 21. Mai 2015 Seite 5 von 18

6 Beschluss-Nr KIJUZU; Wahl von Fredy Nussbaum als Stiftungsrat AUSGANGSLAGE Aufgrund der Demission des Stiftungsratsmitgliedes Patrick Marti ist eine Vakanz im Stiftungsrat des KIJUZU entstanden. Die beantragte Wahl einer Vertretung der sozialen Dienste Zuchwil-Luterbach wird das Gremium wieder komplettieren. ERWÄGUNGEN Eine Vertretung der Sozialen Dienste (ASD) im Stiftungsrat des Kinder- und Jugendzentrums Zuchwil (KIJUZU) macht Sinn und ist seit Bestehen der Stiftung so angedacht. Immer wieder gibt es Berührungspunkte zwischen den beiden Institutionen, welche aufgrund der Nähe des Stiftungsratspräsidenten und des Leiters ASD schnell, unkompliziert und zielführend angegangen werden können. Mit Herrn Fredy Nussbaum schlagen wir Ihnen den neuen Leiter der Abteilung Soziale Dienste als Mitglied des Stiftungsrats KIJUZU vor. ANTRAG Der Gemeinderat wählt Herrn Fredy Nussbaum als Mitglied des Stiftungsrats KIJUZU ab dem 01. Juni EINTRETEN wird durch den Gemeinderat stillschweigend beschlossen. DETAILBERATUNG kein Wortbegehren BESCHLUSS; einstimmig: Der Gemeinderat wählt Herrn Alfred Nussbaum als Mitglied des Stiftungsrats KIJUZU ab dem 01. Juni GR-Protokoll Nr. 19 vom 21. Mai 2015 Seite 6 von 18

7 Beschluss-Nr Spitex-Dienste; Aufhebungsvereinbarung CURAMO mit der Swisscom AUSGANGSLAGE An der GRK Sitzung vom informierte Patricia Häberli, Leiterin Spitex und Michael Marti, EDV Verantwortlicher der EGZ die GRK über den Stand des Projektes CURAMO (neue Spitexlösung). Anlässlich einer einberufenen Sitzung vom mit der Swisscom-Tochter Curabill wurde den Spitex-Vereinen Solothurn und Langendorf-Oberdorf sowie den Spitex-Diensten Zuchwil mitgeteilt, dass Curabill in die neue Firma Swisscom Health AG überführt wurde. Die neue Firma wird auf die Weiterentwicklung der Spitexsoftware Curamo verzichten, da sie in den letzten beiden Jahren damit einen enttäuschenden Marktanteil von nur gerade 2,3 % erreichte (14 von 600 Organisationen). Es werden die drei folgenden Möglichkeiten aufgezeigt: Weiterhin Einsatz von Curamo; die Software wird aber nicht mehr weiterentwickelt; Wechsel zur Root AG, begleitet von der Swisscom Health AG; Wechsel zu einer Drittfirma, begleitet von der Swisscom Health AG. Die Root AG hat sich vor Monaten bei Curabill gemeldet, da sie ihr eigenes Produkt (Perigon) erweitern wollten mit der Möglichkeit der Rechnungsstellung und auch Vernetzung von elektronischen Daten zwischen Spitex, Hausärzten, Spitälern etc. Diese Zusammenarbeit sind die beiden Firmen nun eingegangen; sie nutzen damit ihre Synergien. Die GRK unterstützte den Vorschlag von Patricia Häberli, Spitex-Leiterin, und Michael Marti, Leiter Finanzen, einstimmig, den Wechsel zur Firma Root AG vorzunehmen. Die Kostenfolge dieses Strategiewechsels der Swisscom Health AG und der geplanten alternativen Umsetzung mit der Root AG sind in gemeinsamen Gesprächen noch zu vereinbaren. Mit Curabill besteht ein Vertrag zur Einführung von Curamo; die Einführungspflicht wird an die Root AG abgetreten. Swisscom Health AG verspricht, die Migration und Umsetzung bis zum erfolgreichen Abschluss der Einführungsarbeiten zu begleiten. ERWÄGUNGEN Mit dem Wechsel zur Firma Root AG stehen zwei Herausforderungen im Vordergrund: Migration von Curamo in die neue Softwarelösung Curabill (Realisierung bis ) Aufhebungsvereinbarung Swisscom (Schadenersatz- und Rückforderung) Folgender Gesprächsverlauf bezüglich Aufhebungsvereinbarung hat zwischen der Swisscom und der Vertretung der EGZ (Patricia Häberli, Michael Marti) stattgefunden: Datum Inhalt Mitteilung Verzicht Weiterentwicklung CURAMO der Swisscom Health AG Geschäftsleitung. Sitzung bei der Spitex Solothurn Erster Entwurf der Aufhebungsvereinbarung von Swisscom erhalten ohne Beträge für Rück- und Schadenersatz. GR-Protokoll Nr. 19 vom 21. Mai 2015 Seite 7 von 18

8 Erstes Gespräch zwischen der Swisscom und der EGZ. Besprechung der Aufhebungsvereinbarung und Forderung der EGZ Rückmeldung EGZ auf den ersten Entwurf der Aufhebungsvereinbarung. Übereinkunft konnte infolge Differenzen bei der Rückforderung und dem Inhalt der Aufhebungsvereinbarung nicht erzielt werden Finales Angebot der Aufhebungsvereinbarung von der Swisscom erhalten Nach Absprache mit GP S. Hug Aufhebungsvereinbarung unter Vorbehalt der Zustimmung des GR zugestimmt. Aufgrund der Gespräche ergibt sich folgende Übersicht in der Beilage 1. Bei der ersten Zusammenstellung sind unserer Forderungen gegenüber der Aufhebungsvereinbarung ersichtlich. Die zweite Darstellung wiedergibt den Vergleich zwischen dem 1. Vorschlag der Swisscom und der Aufhebungsvereinbarung. Durch die weiteren Verhandlungen konnten wir das erste Angebot der Swisscom um CHF verbessern. Auf der anderen Seite ist unsere Forderung vor allem bei den Leistungen der Spitex (Einsatzstunden für die Schulungen und für das Projekt) nicht gedeckt. Trotz dieser Differenz sind sich Michael Marti, Patricia Häberli und GP Stefan Hug einig, die Aufhebungsvereinbarung zu akzeptieren, da ein weiterer rechtlicher Schritt mit Kosten verbunden und ein Erfolg nicht garantiert ist. Wiederum sind mit der Rückvergütung von CHF die offerierten Projektkosten der Root AG von CHF gedeckt. ANTRAG 1. Der Gemeinderat stimmt der Aufhebungsvereinbarung zu. 2. Der Gemeinderat erteilt dem Gemeindepräsidenten und dem Leiter Finanzen die Kompetenz die Aufhebungsvereinbarung zu unterzeichnen. EINTRETEN wird durch den Gemeinderat stillschweigend beschlossen. DETAILBERATUNG Karen Bennett Cadola will versichert haben, dass es sich bei der neuen Software nicht um eine Notlösung handelt, sondern dass man hinter diesem Programm stehen kann. Sprich das neue Software-Tool Curabill sei vergleichbar mit Curamo und dementsprechend eine gute Alternative. Gemäss Patricia Häberli und Michael Marti stand das Programm der Root AG bereits bei der Erstevaluation zur zweiten Wahl. Die Root AG ist mit ihrer Software-Lösung Curabill absolute Marktführerin auf diesem Gebiet. Das Produkt der Root AG hat sich seit der damaligen Evaluation weiterentwickelt. Die Schulung erfolgt zudem sehr kompetent, ebenso die Beratung durch die Hotline. Die Software wird gelobt, die Bedienung kommt bei den Mitarbeiterinnen bestens an. Seit der Programmeinführung am kam es noch zu keinem einzigen Ausfall. BESCHLUSS; einstimmig: 1. Der Gemeinderat stimmt der Aufhebungsvereinbarung zu. 2. Der Gemeinderat ermächtigt den Gemeindepräsidenten und den Leiter Finanzen zur Unterzeichnung der Aufhebungsvereinbarung. GR-Protokoll Nr. 19 vom 21. Mai 2015 Seite 8 von 18

9 Beschluss-Nr Riverside Park/SPS Arealentwicklung; Genehmigung Auftragsvergabe Wirkungsanalyse (Wirkungsanalyse) AUSGANGSLAGE Beschluss Einwohnergemeinderat vom 23. April 2015: 1. Die Gemeinde Zuchwil lässt zusammen mit der SPS über das Planungsgebiet Riverside und Widi eine Wirkungsanalyse erstellen. 2. Die Finanzierung der Wirkungsanalyse wird wie folgt geregelt: Einwohnergemeinde Zuchwil 60%, SPS 40%. 3. Dazu wird ein Nachtragskredit von CHF gesprochen. Konto (Honorare Raumplanung). 4. Folgende Firmen werden zur Erstellung einer Offerte eingeladen: Basler & Hofmann, Zürich, Wirtschaftsabteilung der Hochschule Luzern und Ernst Basler+ Partner, Zürich. 5. Die GRK vergibt den Auftrag zur Erstellung der Wirkungsanalyse an ihrer Sitzung vom 3. Juni ERWÄGUNGEN Die Submission wurde von der Einwohnergemeinde Zuchwil erstellt. Das ganze Verfahren wird vom Leiter ABP geleitet. Die Submission wurde gemäss kantonaler Submissionsverordnung in einem Einladungsverfahren durchgeführt (Schwellenwert CHF ). Es wurde den Submittenten mitgeteilt, dass man auch ein freihändiges Verfahren hätte durchführen können (Schwellenwert CHF ). Die Zuschlagskriterien inklusive den Gewichtungen wurden den Submittenten im Offertformular mitgeteilt. Die drei offertstellenden Firmen wurden vom Gemeinderat bestimmt, alle drei Firmen haben Erfahrung mit der Erstellung von solchen Wirkungsanalysen. Die Offerten sind fristgerecht eingegangen und in einem Offertöffnungsprotokoll festgehalten. Der Auftrag kann gemäss Offerteingaben (Referenzen) von allen drei Firmen ausgeführt werden. Die Bemerkungen zu den gewichteten Zuschlagskriterien sind in einem Beiblatt festgehalten. Die Firma Basler & Hofmann gab den Auftrag ihrer Partnerfirma B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung, Basel, weiter und würde den Auftrag zusammen mit dieser Firma ausführen. Die drei Firmen konnten die Offerten aufgrund der von der EGZ abgegebenen Unterlagen mit wenigen Rückfragen vollständig erstellen. Aus Datenschutz- und Urheberrechtsgründen werden die Offerten nicht veröffentlicht oder versandt. Die Unterlagen sind bei der ABP jederzeit einsehbar. Dieser Vorbehalt wurde von den Submittenten schriftlich deklariert. ANTRAG 1. Der Auftrag für die Wirkungsanalyse Riverside Areal inklusive Widi wird an Ernst Basler + Partner Zürich zum Betrag von CHF inklusive Mehrwertsteuer und inklusive Spesen als Kostendach vergeben. 2. Der Kostenteiler zwischen der EGZ und der SPS beträgt 60% zu 40%. Der Anteil der EGZ beträgt bei diesem Schlüssel CHF GR-Protokoll Nr. 19 vom 21. Mai 2015 Seite 9 von 18

10 3. Die Kosten werden dem Konto (Honorare Raumplanung) belastet. 4. Die SPS als Mitauftraggeberin und mitfinanzierende Partei stimmt dem Vorgehen und dem Antrag der EGZ zu. 5. Der Gemeindepräsident und der Gemeindeschreiber werden ermächtigt, die Auftragsbestätigung zu unterzeichnen. EINTRETEN wird durch den Gemeinderat stillschweigend beschlossen. DETAILBERATUNG Claudia Weber stellt fest, dass die vorliegenden Offerten etwas zürich-lastig gelagert seien und erkundigt sich deshalb, ob kein Unternehmen aus der Region zur Offertstellung eingeladen werden konnte. Wie Peter Baumann anführt, sei es aufgrund der Komplexität der Sache tatsächlich schwierig, ein dazu befähigtes Unternehmen in der Region zu finden. In der Deutschschweiz gibt es grundsätzlich nicht viele Firmen, welche befähigt sind, diese Analyse auszufertigen. Bereinigung der Antragspunkte GP Stefan Hug weist darauf hin, dass der Antragspunkt 4 eigentlich in den vorstehenden Bericht und nicht unter die Anträge gehört, da dieser Punkt durch den Gemeinderat einzig zur Kenntnis zu nehmen ist. Über diesen Punkt ist also nicht zu befinden. BESCHLUSS; mit 20 : 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen: 1. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Wirkungsanalyse Riverside-Areal inklusive Widi zum Preis von Fr (Kostendach; inkl. MWSt und Spesen) an die Ernst Basler + Partner AG, Zürich. 2. Die Kosten werden zwischen der EGZ und der SPS im Verhältnis 60 % : 40 % aufgeteilt. Gemäss diesem Verteilschlüssel beträgt der Anteil der EGZ demnach Fr Die Kosten sind dem Konto Nr , Raumplanung; Honorare, Planung, zu belasten. 4. Der Gemeindepräsident und der Gemeindeschreiber werden zu Unterzeichnung der Auftragsbestätigung ermächtigt. GR-Protokoll Nr. 19 vom 21. Mai 2015 Seite 10 von 18

11 Beschluss-Nr Rechnung 2014 und Geschäftsbericht 2014 Bericht des Gemeindepräsidenten Das Rechnungsergebnis 2014 darf erneut als sehr erfreulich bezeichnet werden. Dank beachtlicher Nachtaxationen resultiert nun ein Eigenkapital von CHF Mio. Ebenso fusst das Ergebnis auf der konsequenten Einhaltung der Budgetvorgaben. Schliesslich wurde im Berichtsjahr kein Wunschbedarf realisiert, nur Dringendes und absolut Notwendiges wurde angegangen. Das in der untenstehenden Tabelle ersichtliche Rechnungsergebnis ist ein Schritt hin zur Gesundung der Gemeindefinanzen, dies unter der Mitberücksichtigung der immer noch angespannten Finanzlage. Die Gemeinde sitzt nach wie vor auf ca. CHF 45.5 Mio. Schulden. Hier die wichtigsten Kennzahlen: Kennzahl Rechnung 2014 Rechnung 2013 Ergebnis der Laufenden Rechnung Mio Mio. Finanzierungssaldo Mio Mio. Cash Flow Mio Mio. Selbstfinanzierungsgrad % % Verschuldung (pro Kopf) Fr Fr Eigenkapital (minus = Bilanzfehlbetrag) Mio Mio. Einschätzung Im Vergleich mit den Rechnungen der vorangehenden Jahre seit 2008, in denen insgesamt 15 Mio. Franken Defizit resultierten, fallen diejenigen von 2013 und 2014 höchst erfreulich aus. Die meisten Kennzahlen weisen gute Werte auf, die einen substantiellen Beitrag zur Gesundung der Zuchwiler Finanzen leisten können. Berücksichtigt man die Rahmenbedingungen und die Zukunftsaussichten mit, stelle ich folgendes fest: o Die Freude muss sich nach wie vor auf den Moment beschränken, denn die finanzielle Nachhaltigkeit der Gemeindefinanzen ist noch nicht gesichert. Für die Zukunft wird es wichtig und entscheidend sein, wie weit wir die international tätigen Firmen in Zuchwil behalten können. Sie generieren nicht nur dringend benötigte Steuereinnahmen, sie gewähren uns eine grosse Zahl Arbeitsplätze. Wie wichtig die vorhandenen Stellen für Arbeitnehmende und deren Familien sind, zeigen die Entwicklungen in der hiesigen Boschtochter auf eindrückliche Weise auf. o In der Investitionsrechnung 2014 war ein Netto-Aufwand von Mio. Franken vorgesehen; tatsächlich realisiert wurden Mio. Da es um bewilligte Investitionen geht, handelt es sich somit nur um eine Verschiebung auf das nächste und auf spätere Jahre, womit die zukünftigen Rechnungen zusätzlich belastet werden. o Die Ausfinanzierung der kantonalen Pensionskasse für das Personal der Einwohnergemeinde kann mit dem vorliegenden Ergebnis aus eigenen Mitteln erfolgen. Damit haben wir auf einen Schlag eine erhebliche Schuld getilgt. GR-Protokoll Nr. 19 vom 21. Mai 2015 Seite 11 von 18

12 o Zuchwil muss die bisher praktizierte, auf das Notwendige beschränkte Budgetierung aufrechterhalten bzw. weiterhin verfolgen. Investitionen sollten vornehmlich in unsere bestehende Infrastruktur erfolgen. Auf der Aufwandseite ist die Sparzitrone weitgehend ausgepresst. Der Zuchwiler Finanzhaushalt kann deshalb weiterhin nur mit Mehrertrag optimiert werden. Der momentan gute Geschäftsgang unserer international ausgerichteten Firmen unterstützt die Gesundung der Finanzlage ebenfalls. Voraussetzung ist allerdings, dass keine unvorhergesehenen negativen Ereignisse auftreten. Die in den letzten Jahren eingetretenen Schliessungen von Industriebetrieben in unserer Region und die Abhängigkeit unserer Exportwirtschaft von den Finanzmärkten und Währungsschwankungen sowie der Einfluss einiger hoch verschuldeter EU- Staaten und der USA zeigen aber, dass die Situation sehr unsicher und weit von einer Stabilität entfernt ist. Betreffend den Steuerertrag der natürlichen Personen ist eine erfreuliche Ertragssteigerung zu verzeichnen. Offensichtlich beschert uns die aktuell stattfindende Bauaktivität Personen mit grösserer Steuerkraft. Dies entspricht den Legislaturzielen. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, dann ist dies im Gesamtinteresse unseres Dorfes. Für Zuchwil bedeutet dies, dass die Verbesserung der Finanzlage auch in Zukunft möglichst rasch vorangetrieben werden muss. Die Finanzkrise von 2008/2009 hat Zuchwil nur darum ohne Maximalschaden überstanden, weil die Finanzlage vorher komfortabel und stabil war. Eine erneute Krise wäre für Zuchwil unter den jetzigen finanziellen Voraussetzungen nach wie vor existenzbedrohend. Einem weiteren Aushungern der Gemeinde muss deshalb mit aller Entschiedenheit entgegen getreten werden. Möglicherweise ist mit den Rechnungen ab 2012 sowie mit den Budgets ab 2014 eine Trendwende eingeläutet worden. Ob diese nachhaltig ist, wird sich weisen. Bericht des Leiters Finanzen Der Voranschlag rechnete in der Laufenden Rechnung mit einem Aufwandsüberschuss von CHF Mio. Das Jahresergebnis hat sich mit einem Ertragsüberschuss von CHF Mio. (vor Verbuchung Abschreibung Darlehen Saas Balen) deutlich anders entwickelt und vor allem zu Gunsten der Einwohnergemeinde Zuchwil. Gegenüber dem Voranschlag resultiert ein Minderaufwand von CHF Mio. und ein Mehrertrag von CHF Mio. Bis auf die Entschädigungen an das Gemeinwesen und die Beiträge weisen die übrigen Aufwandsposten Minderaufwände aus. Den höchsten Minderaufwand wurde bei den Abschreibungen mit einem Minderaufwand von CHF Mio. realisiert. Dieses Ergebnis ist darauf zurückzuführen, dass weniger investiert wurde als im Voranschlag budgetiert. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf CHF Mio. (Voranschlag CHF Mio.). Bei den Sozialhilfeleistungen Zuchwil sind höhere Aufwände von CHF Mio. vorhanden, jedoch sind mehr Rückerstattungen aus Sozialhilfeleistungen von CHF Mio. in der Laufenden Rechnung verbucht. Somit besteht in der Sozialhilfe Zuchwil eine Nettolast von minus CHF Mio. Der Grund für dieses gute Ergebnis liegt wie im Vorjahr bei den Nachtaxationen der juristischen Personen (+ CHF Mio.). Erfreulich haben sich ebenfalls die Steuereinnahmen der natürlichen Personen entwickelt. Die natürlichen Personen weisen inklusive der Quellensteuer, Taxationen der Vorjahre und den Eingang von abgeschriebenen Steuern ein plus von CHF GR-Protokoll Nr. 19 vom 21. Mai 2015 Seite 12 von 18

13 1.091 Mio. aus. Zusätzlich haben sich bei den Erträgen die Entgelte (+ CHF Mio.) und die Beiträge (+ CHF 0.378) positiv entwickelt. Wir weisen mit diesen positiven Werten ein sehr gutes Rechnungsergebnis aus. Mit all diesen guten Vorzeichen kann das Eigenkapital weiter aufgebaut werden oder es besteht die Möglichkeit weitere Wertberichtigung und zusätzliche Abschreibungen vorzunehmen. Zusätzlich konnte die Einwohnergemeinde die Liquidität für den Schuldenabbau einsetzen. Stolze CHF 7.5 Mio. beträgt der Abbau der kurz-, bis mittelfristigen Schulden. Die Schuldenlast ist mit CHF 45.5 Mio. immer noch hoch und der Abbau der Schulden wird uns in Zukunft weiterhin beschäftigen. Sicherlich kann die Einwohnergemeinde mit diesem Jahresabschluss und den guten Kennzahlen (siehe Bericht Gemeindepräsident) zuversichtlicher in die Zukunft blicken. Jedoch sind wir in Zukunft weiterhin gefordert unsere Kennzahlen zu erreichen. Ein ausgeglichener Finanzhaushalt inkl. Schuldenabbau muss weiterhin das Ziel sein. Leider mussten auch in diesem Jahr Nachtrags- und Zusatzkredite beantragt werden. Es wurden Nachtragskredite von CHF Mio. für die Laufende Rechnung und Zusatzkredite von CHF Mio. für die Investitionsrechnung gesprochen. Somit sind es Total CHF Mio. Nachtrags- und Zusatzkredite. Artengliederung In der Tabelle sind die Abweichungen zum Voranschlag 2014 sowie zur Rechnung 2013 ersichtlich. Unten eine kurze Erläuterung zu den Abweichungen. KONTO BEZEICHNUNG RECHNUNG 2014 VORANSCHLAG 2014 Abweichung RG/VA 2014 Rechnung 2013 Abweichung RG 14/13 3 AUFWAND 50'911' '090' ' '439' '528' Personalaufwand 20'279' '353' ' '930' ' Sachaufwand 7'039' '131' ' '963' ' Passivzinsen 1'218' '283' ' '259' ' Abschreibungen 3'070' '174' ' '089' '019' Entschädigungen an 35 Gemeinwesen 2'012' '994' ' '829' ' Beiträge 16'470' '331' ' '313' ' Einlagen in 38 Spezialfinanzierungen 145' ' ' '321' '175' Der Personalaufwand weist gegenüber dem Voranschlag einen Minderaufwand aus. Zur Reduktion haben die Sekundarstufe und der Verkehr beigetragen. Im Vorjahresvergleich haben wir eine Erhöhung. Die Hauptursache liegt bei den Personalkosten der sozialen Dienste. Der Sachaufwand schliesst unter dem Budget ab. Trotz Mehraufwendungen beim baulichen Unterhalt von plus CHF Mio. konnten vor allem durch Minderaufwände beim Wasser, bei der Energie, bei den Heizmaterialien und bei den Dienstleistungen und Honorare ein Minderaufwand realisiert werden. Mit Blick auf das Vorjahr ist ein Mehraufwand von CHF Mio. vorhanden. Dieser Mehraufwand ist hauptsächlich auf die Dienstleistungen und Honorare im sozialen Dienst zurückzuführen. Die Passivzinsen haben sich positiv entwickelt, da auf dem Markt immer noch gute Zinskonditionen vorhanden sind und die Einwohnergemeinde weniger kurzfristige Kredite aufnehmen musste. GR-Protokoll Nr. 19 vom 21. Mai 2015 Seite 13 von 18

14 Die Abschreibungen sind infolge weniger Nettoinvestitionen gegenüber dem Voranschlag und dem Vorjahr gesunken. Aufgrund der Hochrechnungen der gefährdeten Steuerguthaben wurden zusätzliche Abschreibungen für gefährdete Steuerguthaben von CHF Mio. vorgenommen. Bei den Entschädigungen an das Gemeinwesen handelt es sich um Entschädigungen an den Kanton und andere Gemeinden. Gegenüber dem Vorjahr besteht aufgrund der Auflösung der Spezialfinanzierung GAW ein massiver Minderaufwand. Die Beiträge weisen sowohl gegenüber dem Vorjahr und dem Voranschlag Mehraufwände aus. Der Hauptgrund liegt beim Beitrag sozialer Lastenausgleich der Einwohnergemeinde Luterbach. Die Spezialfinanzierungen haben gegenüber dem Voranschlag und dem Vorjahr weniger Einlagen. Die hohe Abweichung gegenüber dem Vorjahr liegt bei der Einlage des Eigenkapitals von CHF Mio. Die Spezialfinanzierungen weisen gute Bestände aus und die Spezialfinanzierung GAW wurde aufgelöst. KONTO BEZEICHNUNG RECHNUNG 2014 VORANSCHLAG 2014 Abweichung RG/VA 2014 Rechnung 2013 Abweichung RG 14/13 4 ERTRAG 55'356' '901' '454' '439' '083' Steuern 32'563' '888' '675' '754' ' Konzessionen 1'125' '120' ' '097' ' Vermögenserträge 540' ' ' ' ' Entgelte 9'598' '953' ' '925' ' Rückerstattungen von 45 Gemeinwesen 1'110' '401' ' '375' ' Beiträge 9'501' '123' ' '350' ' Entnahmen aus 48 Spezialfinanzierungen 240' ' ' ' ' Die Steuern haben sich sehr positiv für die Einwohnergemeinde Zuchwil entwickelt. Gegenüber dem Voranschlag (+ CHF Mio.) und im Vergleich zum Vorjahr weisen wir einen kleinen Einbruch (- CHF Mio.) auf. Dank der Nachtaxationen der juristischen Personen und der positiven Entwicklung der natürlichen Personen konnte der Spitzenwert aus dem Vorjahr fast erreicht werden. Bei den Konzessionen gibt es keine grösseren Abweichungen und ein Kommentar erübrigt sich. Bei den Vermögenserträgen haben wir gegenüber dem Voranschlag eine Ziellandung. Die Abweichung im Vorjahresvergleich ist auf die Auflösung der Spezialfinanzierung GAW Weissenstein zurückzuführen. Bei den Entgelte haben wir gegenüber dem Voranschlag mehr Rückerstattungen in der Sozialhilfe von Luterbach und Zuchwil (+ CHF Mio.). Im Vorjahresvergleich hat die Gebührenreduktion im Abwasser die Mindererträge verursacht. Bei den Rückerstattungen von Gemeinwesen ist es der kleinere Beitrag der Sozialhilfeleistungen von Luterbach, der die Verminderung verursacht. Die Beiträge vom Kanton und den Gemeinden fallen im laufenden Jahr gegenüber dem Voranschlag höher aus. Der Subventionssatz für den Anteil der Rückvergütung bei den Besoldungen der Schulen (indirekter Lastenausgleich) hat sich zugunsten von Zuchwil entwickelt was zu höheren Beiträgen des Kantons führt. Gegenüber dem Vorjahr liegt der hohe Minderertrag beim Finanzausgleich (- CHF Mio.). GR-Protokoll Nr. 19 vom 21. Mai 2015 Seite 14 von 18

15 Funktionale Gliederung Abweichungen auf Basis des Nettoaufwands: Nettoaufwand Nettoaufwand Differenz in Fr. Nettoaufwand Differenz in Fr. Funktionale Gliederung (-) Nettoertrag (-) Nettoertrag Rechnung 14 (-) Nettoertrag Rechnung 14 Rechnung 14 Vorans.14 Vorans. 14 Rechnung 13 Rechnung 13 Allgemeine Verwaltung 2'886' '863' ' '823' ' Oeffentliche Sicherheit 148' ' ' ' ' Bildung 10'502' '236' ' '198' ' Kultur, Freizeit 994' '032' ' '151' ' Gesundheit 763' ' ' ' ' Soziale Wohlfahrt 9'119' '661' ' '991' ' Verkehr 1'601' '857' ' '760' ' Umwelt, Raumplanung 307' ' ' ' ' Volkswirtschaft -821' ' ' ' ' Finanzen 679' ' ' ' ' Abschreibungen VM/FV 2'177' '154' ' '079' ' Steuerertrag -32'806' '080' '726' '967' '160' In der allgemeinen Verwaltung sind die Abweichungen gegenüber dem Vorjahr und dem Voranschlag marginal. Der Beitrag an die kantonale Steuereinschätzung war um CHF Mio. CHF höher. In der öffentlichen Sicherheit ist es hauptsächlich der Mehrertrag bzw. Minderertrag aus den Einquartierungen und Benutzungsgebühren des Militärs. Die Bildung hat die Laufende Rechnung gegenüber dem Voranschlag um CHF Mio. weniger stark belastet. Jedoch im Vorjahresvergleich ist eine Erhöhung des Nettoaufwands von CHF Mio. vorhanden. Gegenüber dem Voranschlag gab es Minderaufwände bei den Besoldungen der Sekundarstufe (- CHF Mio.). Zusätzlich gab es ein Mehrertrag beim Kantonsbeitrag und den Rückerstattungen Versicherungen (+ CHF Mio.). Im Vorjahresvergleich ist der erhöhte Nettoaufwand hauptsächlich auf den Kantonsbeiträgen der Besoldungen (indirekter Lastenausgleich) zurückzuführen. Wie im Vorjahr erwähnt ist unser Staatsteueraufkommen höher und daher ist unser Rating besser, was schlussendlich zu kleineren Subventionen der Lehrerbesoldungen führt. Zusätzlich sind in der Laufenden Rechnung Mehrausgaben beim Unterhalt der Schulanlagen vorhanden (+ CHF Mio.). Die Ursache für die tieferen Nettoaufwände bei der Kultur und Freizeit sind beim Unterhalt der Grün- und Spielflächen und beim Mehrertrag des Beitrages der REPLA Gemeinden vorhanden. Gegenüber dem Vorjahresvergleich gab es weniger baulichen Unterhalt bei der Sportzentrum AG. Trotz höheren Personalkosten konnten die Mehrerträge (Gebührenerhöhung) zu einem kleineren Nettoaufwand in der Gesundheit führen. Die soziale Wohlfahrt hat gegenüber dem Voranschlag einen höheren Nettoaufwand zu Lasten der Laufenden Rechnung (+ CHF Mio.). Die Abweichungen beim Aufwand belaufen sich auf + CHF Mio. und beim Ertrag auf + CHF Mio. Die Ursache ist somit auf der Aufwandsseite zu analysieren. Der Hauptgrund liegt wie bereits erwähnt beim Lastenausgleich Luterbach (+ CHF Mio.) sowie bei den höheren Sozialhilfeleistungen Zuchwil (+ CHF Mio.). GR-Protokoll Nr. 19 vom 21. Mai 2015 Seite 15 von 18

16 Der Verkehr hat gegenüber dem Voranschlag im Aufwand und Ertrag eine positive Entwicklung auf die Laufende Rechnung. Gegenüber dem Voranschlag war es hauptsächlich der niedrige Beitrag an den ÖV (- CHF Mio.). Auch die Minderausgaben beim Werkhof und der Gemeindestrassen (Strassenbeleuchtung, Winterdienste, Personalaufwand) haben für das positive Ergebnis gegenüber dem Vorjahr und dem Voranschlag beigetragen. Auch die Volkswirtschaft hat sich gegenüber dem Voranschlag positiv ausgewirkt. In allen Bereichen gab es Minderausgaben. In den Finanzen und Steuern besteht der grösste positive Ausreisser gegenüber dem Voranschlag und Vorjahr. Wie bereits erwähnt ist dieser positive Effekt bei den Nachtaxationen der juristischen Personen und bei der erfreulichen Entwicklung der natürlichen Personen ersichtlich. Beurteilung Ausblick Bis auf den Bereich Allgemeine Verwaltung und die soziale Wohlfahrt konnte der Nettoaufwand gegenüber dem Voranschlag vermindert werden. Es ergab sich eine Abnahme des Nettoaufwands von CHF Mio. (ohne Finanzen und Steuern). Jedoch gegenüber dem Vorjahr ist erneut ein erhöhter Nettoaufwand von CHF Mio. (ohne Finanzen und Steuern) vorhanden. Mit einem Ertragsüberschuss von CHF Mio. kann das Eigenkapital weiter aufgebaut werden. Als Alternative für die Überführung ins Eigenkapital sind weitere zusätzliche Abschreibungen möglich oder die Wertberichtigung beim Darlehen der Patengemeinde Saas Balen. Aus Sicht des Leiters Finanzen und der Revisionsstelle wird empfohlen die Wertberichtigung beim Darlehen der Patengemeinde vorzunehmen, da dieses Darlehen wohl nie zurück bezahlt wird. Bei der Wertberichtigung handelt es sich nicht um einen Forderungsverzicht, sondern um eine realistische Einschätzung der aktuellen Lage. Das aktuelle Darlehen von CHF würde in der Bilanz mit CHF 1.-- bewertet (Wertberichtigung CHF unter Vorbehalt Antrag Abschreibung Darlehen). Der Antrag wurde von der GRK angenommen. Trotz dieser Wertberichtigung ist ein überragendes Ergebnis vorhanden und die Kennzahlen weisen fantastische Werte aus. Erfreulich hat sich der Effekt der zusätzlichen Steuereinnahmen auf die Liquidität ausgewirkt. Es mussten wenige kurzfristige Kredite auf dem Markt aufgenommen werden. Hinzu kam eine Verminderung der kurz- mittelfristigen Kredite von CHF 7.5 Mio. Der Trend des Vorjahres hat sich damit bestätigt. Doch mit Blick auf unseren Schuldenberg von CHF 45.5 Mio. ist klar, dass noch einige positive Abschlüsse generiert werden müssen, damit die Verschuldung tiefer wird. Ob uns weitere gute Jahre bevorstehen werden wir in der nächsten Finanzplanung erfahren. Im Voranschlag 2015 ist immerhin ein Ertragsüberschuss von CHF Mio. prognostiziert. In der Vergangenheit sind in der Finanzplanung weitere Aufwandsüberschüsse ab 2016 festgehalten. Zentral sind sicherlich die Steuererträge der juristischen Personen, wo wir aufgrund von Gesprächen mit den Firmen, Rücksprache mit dem Kanton und unseren Erfahrungswerten unsere Planung vornehmen. Wir müssen weiterhin die Zielwerte unserer Kennzahlen erreichen und unsere Schulden abbauen. Die Einwohnergemeinde hat weiterhin eine hohe Darlehensschuld von CHF 45.5 Mio. Ab müssen jeweils CHF 5 Mio. refinanziert oder rückbezahlt werden. In den Jahren 2018 und 2019 sind es sogar jeweils CHF 10 Mio. Hinzu kommen im Jahr 2021 und 2022 weitere Kredite von je CHF 3 Mio., die zur Abzahlung fällig sind. GR-Protokoll Nr. 19 vom 21. Mai 2015 Seite 16 von 18

17 Das Ergebnis 2014 zeigt wiederum auf wie abhängig die Gemeinde von den juristischen Personen ist, jedoch ein Lichtblick bei den natürlichen Personen vorhanden ist. Das Thema Finanzen wird uns in Zukunft nicht nur finanziell beschäftigen, sondern auch mit dem Wechsel des Rechnungslegungsmodells HRM1 auf HRM2 im Jahre ANTRAG 1. Die Gesamtrechnung für das Jahr 2014 und zwar o die Laufende Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von Fr o die Investitionsrechnung mit einem Ausgabenüberschuss von Fr o die Gesamtrechnung mit einem Ertragsüberschuss von o die Bestandesrechnung wird genehmigt. 2. Der Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung von Fr wird wie folgt verwendet: Abschreibung Darlehen Saas Balen: Fr Wertberichtigung Darlehen Saas Balen Fr Einlage Eigenkapital: Fr Den Nachtragskrediten und Kreditüberschreitungen wird, soweit hierfür nicht die entsprechenden Bewilligungen vorliegen, die Genehmigung erteilt. EINTRETEN wird durch den Gemeinderat stillschweigend beschlossen. DETAILBERATUNG Wortbegehren zur Laufenden Rechnung Kto ; Schulanlagen: Grün- und Spielflächen Beatrice Schibler Joggi würdigt das Ergebnis dieser Sachposition, welches trotzt Reduktion im Voranschlag nun sogar unter Budget abschliesst. Wortbegehren zur Bestandesrechnung Kto , 6 Aktien AEK Solothurn (Nom ) Patrick Marti erinnert daran, dass man diese Aktien damals, als es der Gemeinde finanziell schlecht ging, aufwerten wollte. Gegen dieses Vorhaben hat das Amt für Gemeinden jedoch ihr Veto eingelegt: Demnach dürfen Aktien nicht aufgewertet werden, um damit ein eigentlich schlechtes Rechnungsergebnis zu beschönigen. Nun da sich die Rechnung besser präsentiert und kein Bilanzfehlbetrag mehr ausgewiesen werden muss, möchte Patrick Marti beliebt machen, diesen Aktienwert auf die nächste Budgetphase hin anzupassen. Michael Marti macht darauf aufmerksam, dass die Aktien HRM2-bedingt eh neu zu bewerten sind und der Aktienwert im Budget 2016 entsprechend angepasst wird. keine weiteren Wortmeldungen GR-Protokoll Nr. 19 vom 21. Mai 2015 Seite 17 von 18

18 BESCHLUSS; mit 20 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen: 1. Die Gesamtrechnung für das Jahr 2014 und zwar o die Laufende Rechnung mit einem Ertragsüberschuss von Fr o die Investitionsrechnung mit einem Ausgabenüberschuss von Fr o die Gesamtrechnung mit einem Ertragsüberschuss von o die Bestandesrechnung wird genehmigt. 2. Der Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung von Fr wird wie folgt verwendet: Abschreibung Darlehen Saas Balen: Fr Wertberichtigung Darlehen Saas Balen Fr Einlage Eigenkapital: Fr Den Nachtragskrediten und Kreditüberschreitungen wird, soweit hierfür nicht die entsprechenden Bewilligungen vorliegen, die Genehmigung erteilt. GR-Protokoll Nr. 19 vom 21. Mai 2015 Seite 18 von 18

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