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1 Seite 1 von 23 Vergabeunterlagen Öffentliche Ausschreibung des Auftrags Gestaltung, Druck und Lieferung von Informationsbroschüren Az.: LZ /12 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung Ausschreibungsbestimmungen Grundsätzliche Bestimmungen Ausschreibende Stelle, Auftraggeber Ausschreibende Stelle, Auftraggeber und somit Vertragspartner: Ansprechpartnerin: Lose Angebots und Zuschlagsfrist; Fragen zur Ausschreibung Angebotsfrist Zuschlagsfrist, Angebotsbindefrist Fragefrist/ Behandlung von Fragen zur Öffentlichen Ausschreibung Erläuterungen zur Angebotserstellung Form des Angebots Einreichung des Angebots Inhalt und Aufbau des Angebots Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahme des Angebots Kennzeichnung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sowie in Bezug auf Schutzrechte des Auftragnehmers Nebenangebote Unterauftragnehmer / Subunternehmer Bietergemeinschaften Hinweise zur Prüfung der Angebote (nicht abschließend): Formelle Prüfung der Angebote Eignungsprüfung Zuschlagskriterien und Zuschlagserteilung Zuschlagskriterium gem. 18 Abs. 1 VOL/A Preisprüfung Sonstiges Angebotserstellungskosten Rückgabe von Unterlagen Verwendung der Vergabeunterlagen und deren Vertraulichkeit Verschwiegenheit Urheber- bzw. Nutzungsrechte des Auftraggebers...14

3 Seite 3 von Rechte Dritter Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote, 19 Abs. 1 VOL/A Aufhebung der Ausschreibung Leistungsbeschreibung, Leistungsbewertung Leistungsbeschreibung Preiszusammenstellung Rechtliche Grundlagen...22

4 Seite 4 von 23 1 Einführung Zur Information über die Wahlen zum Bayerischen Landtag, die Bezirkswahlen und die Wahlen zum Deutschen Bundestag benötigt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) Informationsbroschüren. Mittels der vorliegenden Öffentlichen Ausschreibung möchte das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus einen entsprechenden Auftrag vergeben. Wichtige Hinweise für die Angebotserstellung 1.2. Bitte lesen Sie diese Vergabeunterlagen, den Vertragsentwurf sowie die für die Angebotserstellung zu verwendenden Unterlagen einschließlich aller Anlagen sorgfältig durch. Das Angebot muss alle dort geforderten Informationen, Angaben und Anlagen enthalten. Die Unterlagen finden sie eingestellt auf der Homepage des Kultusministeriums unter Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Angebot und - soweit gefordert - die weiteren Anlagen unterschreiben! 1.4. Sie müssen auf die Konditionen wie vorgegeben bieten und dürfen diese nicht beispielsweise auch durch Vorlage Ihrer AGB ändern Alle geforderten Unterlagen und Angaben müssen sofern hiervon nicht ausdrücklich befreit wird auch von denjenigen Bietern übermittelt werden, die sich bereits an Vergabeverfahren des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (StMUK) beteiligt bzw. schon Aufträge für das StMUK abgewickelt haben. Fehler in der Angebotserstellung können zum Ausschluss Ihres Angebots führen!

5 Seite 5 von 23 2 Ausschreibungsbestimmungen 2.1 Grundsätzliche Bestimmungen Der Auftraggeber verfährt im Ausschreibungsverfahren nach Abschnitt 1 des Teiles A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 2009 (BAnz. Nr. 196a vom 29. Dezember 2009), geändert durch Bekanntmachung vom 19. Februar 2010 (BAnz. Nr. 32 vom 26. Februar 2010, BAnz. S. 755). Auf den Vertragspreis findet die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 in der Fassung vom 29. Oktober 2001 (BGBI l, S. 2857), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2010 (BGBI l, S. 1864), Anwendung. Die maßgeblichen rechtlichen Bedingungen ergeben sich aus Kapitel 8. Es gilt deutsches Recht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters finden keine Anwendung. 2.2 Ausschreibende Stelle, Auftraggeber Ausschreibende Stelle, Auftraggeber und somit Vertragspartner: Freistaat Bayern, vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Müller für das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, vertreten durch die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, diese vertreten durch Frau Ministerialrätin Dr. Gerda Graf Praterinsel München Deutschland Ansprechpartnerin: Name: Frau Regierungsobersekretärin Sandra Jetzfellner Telefon: (0049) Fax: (0049) vergabestelle@stmuk.bayern.de Postanschrift: Salvatorstraße München Deutschland

6 Seite 6 von Lose Es wird eine Aufteilung in 3 Lose vorgenommen: Los 1: Herstellung der Druckvorlage (Satz und Gestaltung) für die Informationsbroschüren Landtagswahl und Bezirkswahlen 2013 und Bundestagswahl Los 2: Druck und Lieferung der Informationsbroschüre Landtagswahl und Bezirkswahlen 2013 Los 3: Druck und Lieferung der Informationsbroschüre Bundestagswahl Angebots und Zuschlagsfrist; Fragen zur Ausschreibung Angebotsfrist Die Angebotsfrist endet am Freitag, , Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Angebot einschließlich aller Unterlagen im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingegangen sein. Angebote, die nicht bis zu diesem Termin eingegangen sind, können nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, der Bieter weist nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Der Bieter kann sein Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich berichtigen oder zurückziehen (siehe hierzu 2.5.4) Zuschlagsfrist, Angebotsbindefrist Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Der Auftraggeber wird den Zuschlag bis spätestens zum erteilen. Der Bieter ist bis zum Ablauf dieser Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. Der Bieter kann sein Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich berichtigen oder zurückziehen (siehe hierzu Ziffer 2.5.4). Das Angebot kann nach Ablauf der Angebotsfrist nicht geändert oder zurückgezogen werden Fragefrist / Behandlung von Fragen zur Öffentlichen Ausschreibung Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zu dieser Öffentlichen Ausschreibung im Allgemeinen können bis ausschließlich per (vergabestelle@stmuk.bayern.de) oder Fax an den unter Ziffer genannten Ansprechpartner gestellt werden. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.

7 Seite 7 von 23 Bitte beachten Sie: Die Fragen werden ausschließlich auf der Homepage des Kultusministeriums beantwortet! Dazu werden sowohl die Frage als auch die Antwort des Auftraggebers in anonymisierter Form auf der Homepage des StMUK unter eingestellt. Es obliegt alleine den Bietern, sich auf der Homepage des StMUK über den aktuellen Stand an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren. Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und auf der genannten Homepage einzustellen. Fragen und Antworten sowie eventuelle Konkretisierungen, die auf der Homepage eingestellt sind, sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich. Die erste Aktualisierung der Fragen und Antworten wird - soweit erforderlich - am erfolgen. Die letzte Aktualisierung der Fragen und Antworten wird - soweit erforderlich - am erfolgen. Bei Störungen der Homepage und des Zugriffs auf die Homepage obliegt es den Bietern, sich umgehend mit dem unter Ziffer genannten Ansprechpartner in Verbindung zu setzen. 2.5 Erläuterungen zur Angebotserstellung Form des Angebots Das Angebot ist unter Verwendung des vorformulierten Angebotsschreibens und der erforderlichen Anlagen (auf der Homepage eingestellt) in deutscher Sprache abzufassen. Ein zusätzliches Anschreiben des Bieters ist nicht erforderlich. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle bzw. dem Ansprechpartner ist in deutscher Sprache zu führen Einreichung des Angebots Das komplette Angebot ist verschlossen (fensterloser Umschlag oder Paket) in Papierform einzureichen. Auf der inneren Umschließung, die das Angebot einschließlich aller Anlagen enthält, ist folgende Aufschrift anzubringen: Nicht öffnen! Angebot zur Ausschreibung Gestaltung, Druck und Lieferung von Informationsbroschüren Az.: LZ /12 Diese Umschließung wiederum ist in einem (äußeren) Umschlag bzw. (äußeren) Paket unterzubringen und wie folgt zu adressieren:

8 Seite 8 von 23 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus z. Hd. Frau Regierungsobersekretärin Sandra Jetzfellner Angebot zur Ausschreibung Gestaltung, Druck und Lieferung von Informationsbroschüren, Az.: LZ /12 Salvatorstraße München Die Angebote können per Post, Paketdienst, aber auch unmittelbar durch Abgabe im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus zugestellt werden. Andere Zustellungsformen (z. B. elektronische Post, Telefax etc.) sind nicht möglich. Das Angebot muss unterschrieben sein. Faksimile, Fax, oder Fotokopien genügen nicht. Das Gleiche gilt für alle weiteren geforderten Unterschriften. Nicht unterschriebene Erklärungen gelten als nicht abgegeben und führen ggf. zum Ausschluss des Angebots ( 16 Abs. 3 lit. b VOL/A). Außerdem sind Erklärungen mit der Firmenadresse (Firmenstempel) und Datum zu versehen Inhalt und Aufbau des Angebots Das Angebot soll entsprechend nachfolgender Struktur aufgebaut sein: vollständig ausgefülltes Angebotsschreiben mit Datum, Unterschrift, Firmenstempel, ausgefülltes Formblatt Eignungsprüfung mit Datum, Unterschrift, Firmenstempel (= Anlage 1 zum Angebot) unterschriebener Vertragsentwurf (= Anlage 2 zum Angebot) Bei Bietergemeinschaften ist eine Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft nach Kapitel 2.8 mit dem Angebot abzugeben. Sonstige Anlagen Hinweise: Es dürfen an den vorgegebenen Texten keine Zusätze angebracht oder Änderungen vorgenommen werden; vom Bieter ausdrücklich geforderte Angaben, Eintragungen und sonstige Erklärungen sind davon selbstverständlich ausgenommen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei, d.h. in der Regel mit Datum und Kürzel versehen sein. Preisangaben sind in Euro zu beziffern. Die Abgabe von Angeboten für Teilleistungen ist nicht möglich. Das Angebot muss sich immer auf den ganzen Auftrag (ggf. das jeweilige Los) beziehen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss des Angebots führen!

9 Seite 9 von Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahme des Angebots Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen des Angebots werden nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist berücksichtigt. Hierfür gelten die gleichen Formanforderungen wie für das Angebot selbst (siehe Ziffer und 2.5.3). Die Zustellung hat gem. Ziffer (Einreichung des Angebots) unter Angabe des Vermerks Nicht öffnen! Angebot zur Ausschreibung Gestaltung, Druck und Lieferung von Informationsbroschüren Az.: LZ /12 zu erfolgen. Eine Rücknahme des Angebots muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich beim Ansprechpartner der ausschreibenden Stelle unter Angabe des Aktenzeichens Az.: LZ /12 erfolgen Kennzeichnung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sowie in Bezug auf Schutzrechte des Auftragnehmers Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen sind als solche deutlich zu kennzeichnen. Wenn für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter oder anderen beantragt sind, hat der Bieter dies im Angebot anzugeben. Weiterhin hat der Bieter anzugeben, ob er erwägt, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten 2.6 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. 2.7 Unterauftragnehmer / Subunternehmer Die Übertragung der Leistung oder geschuldeter Leistungsteile an Unterauftragnehmer ist nur in Generalunternehmerschaft des Bieters zulässig und bedarf sofern die Übertragung nachträglich erfolgen soll der schriftlichen Zustimmung der ausschreibenden Stelle. Der Bieter hat in diesem Fall im Angebotsschreiben (siehe Vordruck) Art und Umfang der Leistungsteile anzugeben, die er auf Unterauftragnehmer übertragen wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass verbundene Unternehmen, wie z.b. Schwester- und Tochterunternehmen des Bieters, auch Unterauftragnehmer im Sinn dieser Ausschreibung sind. Für den Fall der Weitervergabe von Leistungen hat der Auftragnehmer bei der Einholung von Angeboten regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen und die 2, 8, 9, 15, 16 Abs. 3 bis 6, 18 Abs. 1 VOL/A zu beachten, gegenüber den Nachunternehmern die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen,

10 Seite 10 von 23 den Nachunternehmern - insbesondere hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen - keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind, und die Beachtung der vorstehenden Verpflichtungen dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Der Bieter hat die Eignung des Unterauftragnehmers entsprechend der im Formblatt Eignungsprüfung gestellten Anforderungen zu prüfen. Des Weiteren sind die Bestimmungen des Vertragsentwurfs über die Ausführung von Leistungen durch Dritte zu beachten. 2.8 Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftlichen Bieter sind Einzelbewerbern gleichgestellt. Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftlichen Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Fehlt eine dieser Angaben im Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen. In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleinerer und mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.

11 Seite 11 von 23 3 Hinweise zur Prüfung der Angebote (nicht abschließend): 3.1 Formelle Prüfung der Angebote Es werden die Angebote mit inhaltlichen und formellen Mängeln ermittelt und ggf. ausgeschlossen. Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf fachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft ( 16 Abs. 1 VOL/A). Zu beachten sind insbesondere auch die Ausschlussgründe des 16 Abs. 3 VOL/A: Danach werden ausgeschlossen: o Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, o Angebote, die nicht unterschrieben sind, o Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, o Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind, o Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, o Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben, o Insbesondere unzulässig sind Verabredungen oder Empfehlungen über - Gewinnaufschläge, - Gewinnbeteiligung, - die zu fordernden Preise, - Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen u. ä., nicht zugelassene Nebenangebote Gemäß 16 Abs. 4 VOL/A können Angebote von Bietern ausgeschlossen werden, die auch als Bewerber von der Teilnahme am Wettbewerb hätten ausgeschlossen werden können. Die vorsätzliche Abgabe unzutreffender Erklärungen, insbesondere in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, hat den Ausschluss des Angebots zur Folge (siehe 6 Abs. 5 lit. e VOL/A). 3.2 Eignungsprüfung Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, sind nur Bieter zu berücksichtigen, die die erforderliche Eignung für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen besitzen ( 16 Abs. 5 VOL/A). Näheres hierzu ergibt sich aus dem Formblatt Eignungsprüfung, das auszufüllen, zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen ist. Auf folgende dort enthaltene - Kriterien wird hingewiesen:

12 Seite 12 von 23 Erklärung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens/der Liquidation; falls diese Erklärung nicht abgegeben werden kann, ist die Anschrift des Insolvenzverwalters anzugeben, Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen, Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach 21 Abs. 1, 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz Erklärung in Bezug auf eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer der in 6 EG Abs. 4 VOL/A oder 4 Abs. 6 VOF genannten Normen, Erklärung zur Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft Erklärung zu Eintragungen im Gewerbezentralregister (Es wird darauf hingewiesen, dass die ausschreibende Stelle vor Erteilung des Zuschlags eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 GewO einholen wird.) Im Falle der Einschaltung von Subunternehmern: Erklärung, den Einsatz von Subunternehmern davon abhängig zu machen, dass diese die unter Spiegelstrich 1 bis 6 beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Erklärungen zu Referenzaufträgen Erklärung, dass der durchschnittliche Jahresumsatz des Unternehmens des Bieters in den vergangenen drei Jahren mindestens das Dreifache des Auftragsvolumens betragen hat, für das ein Angebot abgegeben wird. Im Falle von Bietergemeinschaften kommt es hinsichtlich der Leistungsfähigkeit auf den durchschnittlichen Jahresumsatz aller Unternehmen der Bietergemeinschaft in den vergangenen drei Jahren an. Ist dem Bieter die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich (z.b. Newcomer ), so hat er auf einem Beiblatt die Gründe hierfür sowie seine Umsätze im Übrigen darzulegen. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgetragene Einzelfallprüfung der Leistungsfähigkeit vornehmen.

13 Seite 13 von 23 4 Zuschlagskriterien und Zuschlagserteilung Die Entscheidung über den Zuschlag (Zuschlagserteilung) wird innerhalb der Zuschlagsfrist (Ziff ) schriftlich mitgeteilt. Der Zuschlag ergeht gemäß 18 Abs. 1 VOL/A an das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird unter Berücksichtigung der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - Spätaussiedler, Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten, Verfolgte-, vom 30. November 1993 Az.: B III (StAnZ Nr. 48, AIIMBl S. 1308), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 6. November 2001 (AIIMBl S. 666), ermittelt. Wird der Zuschlag auf das Angebot rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, ist der Vertrag zu den Vorgaben dieser Auftragsvergabe auf der Grundlage des Angebots rechtsverbindlich zustande gekommen; dies gilt unbeschadet einer evtl. späteren urkundlichen Festlegung. 4.1 Zuschlagskriterium gem. 18 Abs. 1 VOL/A Alleiniges Kriterium für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der Preis, der wie folgt gebildet wird: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots auf Los 1: Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem günstigsten Preis für die Herstellung des Satzes/Layout der Druckvorlage beider Broschüren bei je 20 Seiten. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots auf Los 2: Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem günstigsten Preis, welcher sich durch den Mittelwert der unterschiedlichen Seitenumfänge ergibt. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots auf Los 3: Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem günstigsten Preis, welcher sich durch den Mittelwert der unterschiedlichen Seitenumfänge ergibt. 4.2 Preisprüfung Die Vergabestelle behält sich vor, eine Preisprüfung nach der Verordnung über Preise VO PR Nr. 30/53 durchführen zu lassen. Diese erfolgt durch die zuständigen Preisprüfungsstellen.

14 Seite 14 von 23 5 Sonstiges 5.1 Angebotserstellungskosten Für die Erstellung des Angebots oder anderer Unterlagen für diese Ausschreibung wird keine Vergütung gewährt. Das Angebot und weitere Unterlagen sind auf Kosten des Bieters zuzustellen. 5.2 Rückgabe von Unterlagen Wünscht der Bieter die Rückgabe von Unterlagen, so hat er dieses innerhalb von 15 Werktagen nach Ablauf der Zuschlagsfrist zu fordern. 5.3 Verwendung der Vergabeunterlagen und deren Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen der Vergabestelle dürfen nur zur Erstellung des Angebots und zur Erfüllung des evtl. folgenden Auftrags benutzt werden und sind vertraulich zu behandeln. Jede Benutzung für andere Zwecke, jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft. Sich hieraus ergebende Patente oder ein Gebrauchsmusterschutz bleiben Eigentum des Freistaats Bayern. 5.4 Verschwiegenheit Jeder Bieter hat - auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens - über die ihm dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die mit der Sache befassten Mitarbeiter zu verpflichten. 5.5 Urheber- bzw. Nutzungsrechte des Auftraggebers Dem Auftraggeber stehen die erforderlichen Urheberrechte am Inhalt der dem Auftragnehmer zur Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Vorlagen zu. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer an den diesem zur Verfügung gestellten Vorlagen die zum Zwecke der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ausschließlich für die Dauer der Leistungserbringung ein. Soweit bei der Leistungserbringung des Auftragnehmers Arbeitsergebnisse entstehen, an denen dem Auftragnehmer gewerbliche Schutzechte oder Urheberrechte zustehen, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an diesen Arbeitsergebnissen zum Zeitpunkt der jeweiligen Entstehung die ausschließlichen, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungs- und Verwertungsrechte (digital und analog; ungeachtet der Übertragungs-, Trägerund Speichertechniken) ein. Der Auftraggeber ist daher insbesondere zur umfassenden körperlichen und unkörperlichen Nutzung und Verwertung dieser Arbeitsergebnisse für alle beliebigen Zwecke und in allen denkbaren, derzeit bekannten und unbekannten Nutzungsarten berechtigt, vor allem zur unbegrenzten Vervielfältigung und Verbreitung sowie zur Bearbeitung und Umgestaltung. Dieses Recht steht auch vom Auftraggeber ggf. beauftragten Dritten zu.

15 Seite 15 von 23 Die Anmeldung von Schutzrechten an etwaigen Bild- und Wortmarken bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, insbesondere die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Der Auftragnehmer hat alles zu unterlassen, was einem solchen Schutz hinderlich sein könnte. 5.6 Rechte Dritter Der Auftragnehmer garantiert, dass das vom Auftragnehmer erbrachte Werk für den Auftraggeber frei und ohne Verstoß gegen Schutzrechte Dritter nutzbar ist. Sollten derartige Schutzrechte Dritter bestehen, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein für den Auftraggeber kostenfreies zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht verschaffen. 5.7 Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen Ein förmliches Nachprüfungsverfahren gemäß 102 ff. GWB ist beim vorliegenden Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte nicht zulässig. Der Bieter kann sich zur Prüfung etwaiger Verstöße an Aufsichtsbehörden wenden. Eine Vergabeprüfstelle für den Anwendungsbereich der VOL/A wurde im Freistaat Bayern bislang nicht eingerichtet. 5.8 Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote, 19 Abs. 1 VOL/A Der Auftraggeber teilt den nicht berücksichtigten Bietern unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrags, die Gründe für die Ablehnung ihres Angebots, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters und den nicht berücksichtigten Bewerbern die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung mit. 5.9 Aufhebung der Ausschreibung Sollte eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) erfolgen, so wird dies den Bietern schriftlich mitgeteilt werden.

16 Seite 16 von 23 6 Leistungsbeschreibung 6.1 Los 1: Herstellung der Druckvorlage (Gestaltung und Satz) Broschüre: Landtagswahlen und Bezirkswahlen 2013 Nach inhaltlicher Überarbeitung soll die Broschüre nun erstmals neu im Format 15,0 cm x 10,5 cm (geschlossen) erstellt werden. In diesem Format wird der Umfang voraussichtlich 20 Seiten betragen. Die Texte werden im Format Word übermittelt, die Bilder voraussichtlich als JPEG-Datei. Der Auftragnehmer hat dabei zu leisten: Textübernahme, Satz, Umbruch, mindestens drei Korrekturläufe; Bearbeitung der vom Auftraggeber gestellten Bilder und Grafiken. Es sind voraussichtlich 10 Bilder bzw. Grafiken einzuarbeiten. zwei Entwurfsvorschläge in Abstimmung mit dem Auftraggeber; Herstellung der Druckvorlage/Druckdaten in Format QuarkXPress oder Adobe InDesign; Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Druckvorlage zu erstellen, auch wenn die genannten Seitenzahl unter- oder überschritten werden sollte (siehe auch Mehr-/Minderpreis in Preistabelle). Vorgesehener Terminplan und Fristen für die Herstellung der Druckvorlage für die Informationsbroschüre (Gestaltung/Satz) Übergabe der Vorlagen: Korrekturabzüge: Abschluss von Gestaltung und Satz: Geplanter, jedoch nicht bindender Übergabetermin der Vorlagen ist der Der erste Korrekturabzug ist spätestens am vorzulegen und zwar einmal als pdf-datei per und einmal als Ausdruck in Papierform. Der Korrekturabzug muss die Seitenaufteilung bereits eindeutig erkennen lassen. Die vom Auftraggeber vorgenommenen Korrekturen müssen dann innerhalb von drei Kalendertagen eingearbeitet werden. Die beiden weiteren Korrekturläufe erfolgen unmittelbar im Anschluss, die vom Auftraggeber jeweils vorgenommenen Korrekturen müssen dann innerhalb von drei Kalendertagen eingearbeitet werden. voraussichtliche Frist für den Abschluss von Satz und Gestaltung und Übergabe der Druckvorlage an die Druckerei: spätestens jedoch am Wichtig: Bei einer Verschiebung des Termins für die Bereitstellung der Vorlagen verschieben sich die hier genannten voraussichtlichen Termine entsprechend. Bindend sind ausschließlich die genannten Zeiträume ab tatsächlicher Bereitstellung der Vorlagen. Aus einer Verschiebung der voraussichtlichen Termine kann kein

17 Seite 17 von 23 Anspruch auf Mehrforderung abgeleitet werden Broschüre Bundestagswahl 2013 Nach inhaltlicher Überarbeitung soll die Broschüre nun wieder im Format 15,0 cm x 10,5 cm (geschlossen) erstellt werden. Die Vorauflage hat in diesem Format 20 Seiten umfasst. Die Texte werden im Format Word übermittelt, die Bilder voraussichtlich als JPEG-Datei. Der Auftragnehmer hat dabei zu leisten: Textübernahme, Satz, Umbruch, mindestens drei Korrekturläufe; Bearbeitung der vom Auftraggeber gestellten Bilder und Grafiken. Es sind voraussichtlich 10 Bilder bzw. Grafiken einzuarbeiten. zwei Entwurfsvorschläge in Abstimmung mit dem Auftraggeber; Herstellung der Druckvorlage/Druckdaten in Format QuarkXPress oder Adobe InDesign; Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Druckvorlage zu erstellen, auch wenn die genannten Seitenzahl unter- oder überschritten werden sollte (siehe auch Mehr-/Minderpreis in Preistabelle). Vorgesehener Terminplan und Fristen für die Herstellung der Druckvorlage für die Informationsbroschüre (Gestaltung/Satz) Übergabe der Vorlagen: Korrekturabzüge: Abschluss von Gestaltung und Satz: Geplanter, jedoch nicht bindender Übergabetermin der Vorlagen ist der Erstmals vorzulegen am und zwar einmal als pdf-datei per und einmal als Ausdruck in Papierform. Der Korrekturabzug muss die Seitenaufteilung bereits eindeutig erkennen lassen. Die vom Auftraggeber vorgenommenen Korrekturen müssen dann innerhalb von drei Kalendertagen eingearbeitet werden. Die beiden weiteren Korrekturläufe erfolgen unmittelbar im Anschluss, die vom Auftraggeber jeweils vorgenommenen Korrekturen müssen dann innerhalb von drei Kalendertagen eingearbeitet werden. voraussichtliche Frist für den Abschluss von Satz und Gestaltung und Übergabe der Druckvorlage an die Druckerei: spätestens jedoch am Wichtig: Bei einer Verschiebung des Termins für die Bereitstellung der Vorlagen verschieben sich die hier genannten voraussichtlichen Termine entsprechend. Bindend sind ausschließlich die genannten Zeiträume ab tatsächlicher Bereitstellung der Vorlagen. Aus einer Verschiebung der voraussichtlichen Termine kann kein Anspruch auf Mehrforderung abgeleitet werden.

18 Seite 18 von Los 2: Druck und Lieferung der Broschüre Landtagswahl und Bezirkswahlen 2013 Der Auftragnehmer erhält die Broschüre als druckfertige pdf-datei bis spätestens zum vom Auftraggeber oder von einem von diesem beauftragten Dritten. Er hat die Broschüre so zu drucken, dass Exemplare bis spätestens ausgeliefert werden können, hiervon Exemplare nach München (Adresse A) und Exemplare nach Roggentin (Adresse B), vgl. hierzu die Tabelle Liefertermine. Vor Druckfreigabe durch den Auftraggeber übermittelt der Auftragnehmer Proof und Plott der zu druckenden Publikation in je zweifacher Papierform an den Auftraggeber zur Freigabe des Druckauftrags. Technische Angaben Auflage: Format: Umfang: Papier: Vorlagen: Druck: Verarbeitung: Verpackung: Lieferung: Exemplare (keine Mehrlieferung zulässig) 15,0 cm x 10,5 cm (geschlossen) 20 Seiten Innenteil 150 g/m² Bilderdruck, holzfrei, weiß, matt, gestrichen belichtungsfähige digitale Daten 4/4-farbig Euroskala/Euroskala Rückenstichheftung mit 2 Klammern, 3-seitig beschneiden handlich in Kartons, ggf. mit Banderole o.ä., mit jeweiliger Titelkennzeichnung, Gesamthöhe max. 120 cm, Gesamtgewicht max. 800 kg, auf Europalette abgesetzt, gedeckelt (A) Insgesamt Exemplare zur Anlieferung an die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Praterinsel München Ansprechpartner für evtl. Rückfragen: Fr. Kempe/Hr. Obersteiner, Tel /-2192 landeszentrale@stmuk.bayern.de Anlieferzeiten: Mo - Do 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Fr 8.00 Uhr bis Uhr (B) Insgesamt Exemplare zur Anlieferung an: IBRo Versandservice GmbH Verbindungsstraße Roggentin (bei Rostock) Lieferung bitte vorher anmelden per Telefon oder Fax

19 Seite 19 von oder Anlieferung zu folgenden Annahmezeiten: Mo - Do 7.00 Uhr Uhr, Fr 7.00 Uhr Uhr Außerhalb dieser Zeiten ist die Annahme der Sendung nicht gewährleistet. Liefertermine Landtagswahl und Bezirkswahlen 2013 Lieferung von Exemplaren (München) Lieferung von Exemplaren (Roggentin) Lieferung der restlichen Exemplaren nach Roggentin bis zum Los 3: Druck und Lieferung der Broschüre Bundestagswahl 2013 Der Auftragnehmer erhält die Broschüre als druckfertige pdf-datei bis spätestens zum vom Auftraggeber oder von einem von diesem beauftragten Dritten. Er hat die Broschüre so zu drucken, dass Exemplare bis spätestens ausgeliefert werden können, hiervon Exemplare nach München (Adresse A) und Exemplare nach Roggentin (Adresse B), vgl. hierzu die Tabelle Liefertermine. Vor Druckfreigabe durch den Auftraggeber übermittelt der Auftragnehmer Proof und Plott der zu druckenden Publikation in je zweifacher Papierform an den Auftraggeber zur Freigabe des Druckauftrags. Technische Angaben Auflage: Format: Umfang: Papier: Vorlagen: Druck: Verarbeitung: Verpackung: Lieferung: Exemplare (keine Mehrlieferung zulässig) 15,0 cm x 10,5 cm (geschlossen) 20 Seiten Innenteil 150 g/m² Bilderdruck, holzfrei, weiß, matt, gestrichen belichtungsfähige digitale Daten 4/4-farbig Euroskala/Euroskala Rückenstichheftung mit 2 Klammern, 3-seitig beschneiden handlich in Kartons, ggf. mit Banderole o.ä., mit jeweiliger Titelkennzeichnung, Gesamthöhe max. 120 cm, Gesamtgewicht max. 800 kg, auf Europalette abgesetzt, gedeckelt (A) Exemplare zur Anlieferung an die

20 Seite 20 von 23 Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Praterinsel München Ansprechpartner für evtl. Rückfragen: Fr. Kempe/Hr. Obersteiner, Tel /-2192 landeszentrale@stmuk.bayern.de Anlieferzeiten: Mo - Do 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Fr 8.00 Uhr bis Uhr (B) Exemplare zur Anlieferung an: IBRo Versandservice GmbH Verbindungsstraße Roggentin (bei Rostock) Lieferung bitte vorher anmelden per Telefon oder Fax oder Ines.Mager@ibro.de Anlieferung zu folgenden Annahmezeiten: Mo - Do 7.00 Uhr Uhr, Fr 7.00 Uhr Uhr Außerhalb dieser Zeiten ist die Annahme der Sendung nicht gewährleistet. Liefertermine Bundestagswahl 2013 Lieferung von Exemplaren (München) Lieferung von Exemplaren (Roggentin) Lieferung von Exemplaren nach Roggentin bis zum

21 Seite 21 von 23 7 Preiszusammenstellung Im Angebotsschreiben finden Sie unter Ziffer 3.1 für Los 1, unter Ziffer 3.2 für Los 2 und unter Ziffer 3.3 für Los 3 jeweils eine Bepreisungstabelle. Dort sind die Preise Ihres Angebots wie gefordert einzutragen. Die Preise Ihres Angebots müssen als Festpreise angegeben sein sämtliche Nebenkosten einschließlich evt. anfallende Verpackungs- und Portokosten enthalten, für die gesamte Vertragslaufzeit gelten und zutreffend berechnet sein.

22 Seite 22 von 23 8 Rechtliche Grundlagen Die Leistungen des Auftragnehmers sind gemäß folgender vertraglicher Regelungen zu erbringen, die allesamt Bestandteil der Vergabeunterlagen in der aufgelisteten Reihenfolge sind: dem Vertragsentwurf diesen dem Angebotsschreiben des Bieters den VOL/B in der jeweils gültigen Fassung bei Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften, Normen und Standards. Es gilt deutsches Recht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters finden keine Anwendung. Bitte machen Sie in Ihrem Angebot deutlich, dass Sie auf die Konditionen der Vergabeunterlagen bieten. Die Vergabeunterlagen dürfen nicht abgeändert werden. Eine Änderung der Vergabeunterlagen führt zwingend zum Ausschluss Ihres Angebots. Die Vorlage Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt eine Veränderung der Vergabeunterlagen dar. Stellen Sie daher sicher, dass Ihrem Angebot keine AGB beigefügt sind und in Ihrem Angebot an keiner Stelle auf Ihre AGB Bezug genommen wird! Anhang: Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise: 1. Angebotsschreiben mit Abfragen zu Subunternehmern und bevorzugten Bietern 2. Formblatt Eignungsprüfung (Anlage 1) mit Erklärung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens/der Liquidation; falls diese Erklärung nicht abgegeben werden kann, ist die Anschrift des Insolvenzverwalters anzugeben, Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen, Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

23 Seite 23 von 23 nach 21 Abs. 1, 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz Erklärung in Bezug auf eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer der in 6 EG Abs. 4 VOL/A oder 4 Abs. 6 VOF genannten Normen, Erklärung zur Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft Erklärung zu Eintragungen im Gewerbezentralregister (Es wird darauf hingewiesen, dass die ausschreibende Stelle vor Erteilung des Zuschlags eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 GewO einholen wird.) Im Falle der Einschaltung von Subunternehmern: Erklärung, den Einsatz von Subunternehmern davon abhängig zu machen, dass diese die unter Punkt 1 bis 6 Voraussetzungen erfüllen. Erklärungen zu Referenzaufträgen entsprechend den Angaben im Formblatt Erklärung, dass der durchschnittliche Jahresumsatz des Unternehmens des Bieters in den vergangenen drei Jahren mindestens das Dreifache des Auftragsvolumens betragen hat, für das ein Angebot abgegeben wird. Im Falle von Bietergemeinschaften kommt es hinsichtlich der Leistungsfähigkeit auf den durchschnittlichen Jahresumsatz aller Unternehmen der Bietergemeinschaft in den vergangenen drei Jahren an. Ist dem Bieter die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich (z.b. Newcomer ), so hat er auf einem Beiblatt die Gründe hierfür sowie seine Umsätze im Übrigen darzulegen. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgetragene Einzelfallprüfung der Leistungsfähigkeit vornehmen. 3. Unterzeichneter Vertragsentwurf (Anlage 2) 4. Soweit einschlägig: Erklärung zur Bietergemeinschaft 5. Sonstige Anlagen des Bieters

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