PROTOKOLL DER POLITISCHEN GEMEINDEVERSAMMLUNG. VOM 20. Juni 2001
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1 PROTOKOLL DER POLITISCHEN GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 20. Juni 2001 Gemeindepräsidentin Cornélia Amacker begrüsst die anwesenden Stimmberechtigten, welche auf heute Mittwoch, 20. Juni 2001, Uhr, in die Mehrzweckhalle Auenrain eingeladen worden sind. Die Vorsitzende eröffnet die Gemeindeversammlung mit der Feststellung, dass die Einladung mit Traktandenliste und Weisungen des Gemeinderates den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt wurde das Stimmregister bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht offen lag die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften zur Einsicht auflagen und fordert die Nicht-Stimmberechtigten auf, sich an die für Zuhörer bestimmten Plätze zu begeben oder die Versammlung zu verlassen. Zur Vervollständigung der Versammlungsvorsteherschaft werden als Stimmenzähler vorgeschlagen und gewählt: Wickli Paul, Breitestr. 16, Neftenbach Landert Armin, Schulstr. 100, Neftenbach Die Stimmenzähler ermitteln insgesamt 174 Stimmberechtigte. Änderungen in der Reihenfolge der Traktandenliste werden keine gewünscht. Diese sieht demnach wie folgt aus: 1. Abnahme der Jahresrechnung Kreditbegehren von Fr. 300'000.- zur Erstellung einer Meteorwasserkanalisation Halten bis Töss 3. Kreditbegehren von Fr. 132'000.- für die Projektierung von Sportanlagen im Gebiet Pöschenpüntli 4. Ermächtigung an den Gemeinderat zum Abschluss eines Baurechtsvertrages mit der Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli für die Liegenschaften Zürichstrasse 8 und 10 sowie für den Erwerb von Fr. 110'000.- Genossenschaftskapital. 5. Anfragen gemäss 51 des Gemeindegesetzes
2 Traktandum 1 Abnahme der Jahresrechnung 2000 der Politischen Gemeinde Die Jahresrechnung 2000 der Politischen Gemeinde zeigt in der Laufenden Rechnung einen Aufwand von Fr. 10'016' und einen Ertrag von Fr. 10'479' Daraus resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr. 462' Die Investitionsrechnung zeigt im Verwaltungsvermögen Ausgaben von Fr. 2'116' und Einnahmen von Fr. 1'056' Die Abschreibungen belaufen sich auf Fr. 1'216' Das Finanzvermögen zeigt Fr. 22' Ausgaben und keine Einnahmen. Das Eigenkapital von bisher Fr. 13'146' vermehrt sich um den Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung von Fr. 462' auf neu Fr. 13'609' Trotz eines budgetierten Aufwandüberschusses schloss die Jahresrechnung 2000 erfreulicherweise mit einem Ertragsüberschuss ab. Dieses positive Ergebnis kam unter anderem dank Mehreinnahmen bei den Grundstückgewinn- und Handänderungssteuern (ca. Fr. 400'000.--), höheren Einkommenssteuern (ca. Fr. 350'000.--), bedeutend besseres Ergebnis bei der sozialen Wohlfahrt (ca. Fr. 660'000.--) sowie tieferen Abschreibungen (ca. Fr. 500'000.--) zu Stande. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Jahresrechnung 2000 zu genehmigen. Erläuterungen an der Versammlung: Versammlungsleiterin Cornélia Amacker macht die Stimmberechtigten auf die Einladung mit den Rechnungsauszügen 2000 aufmerksam, welche in sämtliche Haushaltungen zugestellt worden ist. Sie gibt zusätzliche Erläuterungen zur Rechnung und Finanzsituation in der Gemeinde ab. Die Rechnungsprüfungskommission beantragt der Versammlung, die Jahresrechnung zu genehmigen. Die freigegebene Diskussion wird nicht benutzt, Anträge werden keine gestellt. Beschluss der Gemeindeversammlung: Die Abstimmung erfolgt durch Aufruf der Ja- und Neinstimmen. Der gemeinderätliche Antrag wird einstimmig angenommen. Seite 2
3 Traktandum 2 Kreditbegehren von Fr. 300' zur Erstellung einer Meteorwasserkanalisation Halten bis Töss Das Kanalisationssystem A (ganze Bauzone zwischen dem Gebiet Halten und dem Schulhaus Auenrain) wird gemäss dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) vom November 1997 im Mischsystem entwässert. Nach der hydraulischen Berechnung im GEP ist die rund 700 m lange Basiskanalisation zwischen dem KS 1962 und dem KS 1992 unter Annahme der üblichen Berechnungsgrundlagen teils massiv überlastet. Die rechnerischen Überlastungen betragen dabei teilweise über 200 %. Unter diesen Voraussetzungen wurde im GEP auch die Umwandlung des Gebietes Halten in ein Trennsystem, d.h. eine anderweitige Ableitung des Regenwassers untersucht. Gesamthaft betrachtet resultierte dabei jedoch ein unbefriedigendes Resultat, konnten doch mit dieser Massnahme die Überlastungen nur um etwa ¼ reduziert werden. Im Rahmen des GEP wurde deshalb auf die Einführung des Trennsystems für das relativ kleine Teilgebiet Halten verzichtet. Zur Eliminierung der Überlastungen wurde im Bauund Investitionsprogramm ein Neubau der ganzen Basiskanalisation mit entsprechenden Kalibervergrösserungen vorgeschlagen. Da es in den fraglichen Kanalabschnitten auch bei extremen Niederschlägen wissentlich nie zu Rückstau gekommen ist, stellte der Gemeinderat die Kanalneubauten zurück. Der Umstand, dass sich die Kanalisation in diesem Bereich mehrheitlich in einem guten baulichen Zustand befindet, unterstützte dieses Vorgehen wesentlich. Basierend auf vorstehender Ausgangslage und der Tatsache, dass das Kantonale Tiefbauamt den Radweg entlang der Winterthurstrasse zwischen Wülflingen und Neftenbach dieses Jahr realisieren will, wurde nochmals laut über eine separate Meteorwasserableitung des Gebietes Halten nachgedacht. Der laufende Quartierplan Halten ist ebenfalls in einer Phase, wo eine allfällige Änderung des Entwässerungskonzeptes noch einfliessen kann. Anlässlich einer gemeinsamen Sitzung mit Vertretern des Kantonalen Tiefbauamtes (Abteilung Staatsstrassen), des Gemeinderates Neftenbach, der Stadt Winterthur (Stadtentwässerung) sowie den beteiligten Ingenieurbüros Hunziker AG (Radweg) und Walter Leisinger AG (Quartierplan- und GEP-Verfasser) wurden mögliche Gemeinsamkeiten respektive koordinierte Lösungen besprochen. Aus dieser Besprechung resultierte im Wesentlichen, dass einerseits die Gemeinsamkeiten relativ bescheiden sind, aber andererseits mit einem koordinierten Bau wesentliche Kosteneinsparungen beim Bau einer Meteorwasserkanalisation im Trassee des Radweges möglich sind. Mit dem Bau der Meteorwasserkanalisation zur Töss kann das Gebiet Halten zudem erschlossen und überbaut werden, ohne die bereits heute rechnerisch überlastete Kanalisation Winterthurstrasse Zwischenweg (Basiskanalisation) mit zusätzlichem, eventuell für einen Rückstau entscheidendem, Regenwasser zu belasten. Mit dem Bau der generell geplanten Meteorwasserkanalisation zur Töss kann, bis zu einer gravierenden Veränderung der Abfluss- respektive Zuleitungsverhältnisse im restlichen Einzugsgebiet des Systems A, auf den Neubau der Basiskanalisation gemäss GEP verzichtet werden. Im Rahmen des GEP wurden diese Kanalisationsneubauten auf ca. Fr. 850' geschätzt. Die neue Meteorwasservorflut ermöglicht auch den Anschluss und die Ableitung von allfällig auftretendem Sickerwasser im Quartierplanperimeter. Zudem wird eine Anschlussmöglichkeit für eine allenfalls künftige Bauzonenfläche entlang der Winterthur- Seite 3
4 strasse geschaffen. Die Linienführung der neuen Meteorwasserkanalisation im Radwegbereich sowie die direkte Ableitung zur Töss zwischen der Liegenschaft Peter und der südöstlich liegenden Waldfläche wurde anlässlich der Besprechung vom 26. März 2001 als "beste Lösung" taxiert. Eine ebenfalls geprüfte Leitungsführung bis zur Haltenrebenstrasse und der gemeinsamen Lösung mit einer, von der Stadt Winterthur, dort geplanten Meteorwasservorflut zur Töss wurde aus Kosten- und Termingründen wieder fallen gelassen. Das Generelle Projekt sieht eine rund 210 Meter lange Ableitung mit einem Kaliber von 500 mm vor. Ergänzend ist eine rund 50 Meter lange Zuleitung NW 250 mm innerhalb des geplanten Radweges vorgesehen. Die Unterquerung der Weiachstrasse ist mittels Vortrieb geplant. Kostenschätzung: Baukosten Ableitung NW mm, Totallänge ca. 260 m, inkl. Strassenquerung ca. Fr. 220' Technische Arbeiten Projektierung, Bauleitung, Nebenkosten ca. Fr. 40' Verschiedenes, Unvorherzusehendes ca. 20% der Baukosten ca. Fr. 40' Total Kostenschätzung ca. Fr. 300' Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, auf den Neubau der Basiskanalisation zu verzichten und statt dessen eine rund 260 m lange Meteorwasserkanalisation zur Töss zu erstellen. Die Gemeindeversammlung wird ersucht, den dafür benötigten Kredit von Fr. 300' zu bewilligen. Erläuterungen an der Versammlung: Versammlungsleiterin Cornélia Amacker macht die Stimmberechtigten auf die schriftliche Weisung des Gemeinderates zu diesem Geschäft aufmerksam und übergibt das Wort an den zuständigen Ressortvorstand Felix Wohlgemuth, welcher seinerseits das Projekt anhand eines Planes kurz vorstellt. Die Rechnungsprüfungskommission beantragt der Versammlung, den Kredit zu genehmigen. Die freigegebene Diskussion wird benutzt, Anträge werden keine gestellt. Beschluss der Gemeindeversammlung: Die Abstimmung erfolgt durch Aufruf der Ja- und Neinstimmen. Der gemeinderätliche Antrag wird einstimmig angenommen. Seite 4
5 Traktandum 3 Kreditbegehren von Fr. 132' für die Projektierung von Sportanlagen im Gebiet Pöschenpüntli In seinem Leitbild hielt der Gemeinderat fest, dass er eine sinnvolle Erweiterung der Freizeit- und Sportanlagen anstrebe. Um konzeptionelle Entscheide fällen zu können, vergab er im letzten Sommer den Auftrag zur Erarbeitung eines Freizeit- und Sportanlagenkonzeptes an die Firma Walter & Künzi GmbH in Winterthur. Nach Vorliegen des Konzeptes hat der Gemeinderat die vorgesehen Anlagen unter Berücksichtigung der aktuellen finanziellen Lage und der längerfristigen Bedürfnisse verschiedenen Prioritäten zugeordnet. Als Erstes sollen die im Gebiet Pöschenpüntli der Priorität 1 zugeordneten Anlagen verwirklicht werden. In einem nächsten Schritt wird dann die ebenfalls der Priorität 1 zugeordnete Mehrfachhalle realisiert (ein Projektierungskredit für die Halle wird der Gemeindeversammlung in ca. einem Jahr beantragt werden). Damit der Gemeindeversammlung im Sommer 2002 eine Kreditvorlage für die Erstellung der gewünschten Anlagen im Gebiet Pöschenpüntli unterbreitet werden kann, sind vorgängig verschiedene Vorabklärungen zu treffen sowie ein Bauprojekt mit Kostenvoranschlag auszuarbeiten. Dies verursacht folgende Kosten: Vorarbeiten, Aufnahmen, Altlastenuntersuchung, Sanierungskonzept, Vorprojekt Gestaltung Gebiet Schwimmbad bis Tennisplatz Fr. 38' Gebiet Fussballplatz Fr. 23' Bauprojekte Zentraler Parkplatz Fr. 25' Spielwiese (beim Schwimmbad) Fr. 12' Beach-Volleyball (beim Schwimmbad) Fr. 3' Jugendtreff Fr. 6' Fussballplatz Fr. 25' Total Kreditantrag Fr. 132' Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung den nachgesuchten Kredit zu bewilligen, mit der Ermächtigung zur allfälligen Darlehensaufnahme. Erläuterungen an der Versammlung: Versammlungsleiterin Cornélia Amacker macht die Stimmberechtigten auf die schriftliche Weisung des Gemeinderates zu diesem Geschäft aufmerksam und übergibt das Wort an den zuständigen Ressortvorstand Heinz Berger, welcher seinerseits das Projekt auf einem Übersichtsplan kurz vorstellt. Die Rechnungsprüfungskommission beantragt der Versammlung, den Kredit zu genehmigen. Die freigegebene Diskussion wird rege benutzt, Anträge werden keine gestellt. Beschluss der Gemeindeversammlung: Die Abstimmung erfolgt durch Aufruf der Ja- und Neinstimmen. Der gemeinderätliche Antrag wird mit nur einer Gegenstimme angenommen. Seite 5
6 Traktandum 4 Ermächtigung an den Gemeinderat zum Abschluss eines Baurechtsvertrages mit der Genossenschaft "Seniorenwohnungen Wolfgässli" für die Liegenschaften Zürichstrasse 8 und 10 sowie für den Erwerb von Fr. 110' Genossenschaftsanteilen Die Liegenschaften Zürichstrasse 8 (Alterswohnungen) und Zürichstrasse 10 sollen im Baurecht (3,25% auf Fr. 1'223'422.--) an die noch zu gründende Genossenschaft Seniorenwohnungen Wolfgässli abgegeben werden. Zu diesem Zweck ist das Wohnbaudarlehen von zur Zeit Fr. 286' dem Kanton zurückzuerstatten. Zudem soll sich die Gemeinde mit Fr. 110' am Genossenschaftskapital von gesamthaft Fr. 280' beteiligen. Die Alterswohnungen sind baulich in einem schlechten Zustand. Diverse Renovationsarbeiten wären auszuführen, so sollten z.b. Fenster, Türen und Bodenbeläge ersetzt und die Tankanlage saniert werden. Schon länger zu schaffen macht uns der Umstand, dass 1-Zimmerwohnungen nicht mehr gefragt sind. Wir haben grösste Mühe diese Wohnungen wieder neu zu vermieten. Im weiteren drängt der Kanton darauf, diese 1- Zimmerwohnungen in 2 resp. 3-Zimmerwohnungen umzubauen. Der Gemeinderäte und der Gewerbeverein starteten 1995 ein gemeinsames Projekt zur Erweiterung und Renovation der Alterswohnungen an der Zürichstrasse Zu diesem Zweck soll eine Genossenschaft gegründet werden, welche einerseits die Finanzierung des Umbaus und anderseits die Vermietung und Verwaltung der Wohnungen übernimmt. Im fünfköpfigen Vorstand dieser Genossenschaft ist die Gemeinde zur Wahrung der öffentlichen Interessen durch zwei Mitglieder des Gemeinderates vertreten. Die Beteiligung am Genossenschaftskapital sichert der Gemeinde das Recht, ihren Bürgern Wohnungen zu angemessenen Konditionen (analog zu heute) zu vermieten. Dieses Recht wird im Baurechtsvertrag geregelt. Der Vertrag regelt weiter die Rücknahme des Grundstückes und der Häuser bei einer allfälligen Liquidation oder Auflösung der Genossenschaft. Für den Zeitraum der Bautätigkeiten wird eine Baukommission eingesetzt, in welcher Leute verschiedener Herkunft (Gemeinderat, Einwohner) vertreten sind. Der Neubau an der Zürichstrasse 10 ermöglicht es, die beiden Gebäude behindertengerecht zugänglich zu machen. Im Bereich der heutigen Alterswohnungen bestehen diesbezüglich erhebliche Mängel (Lift etc.). Die Genossenschaft wird mit einem Kapital von Fr. 280' ausgestattet. Der Gewerbeverein und die Vertreter des Vorstandes werden auf die Höhe ihres Anteils (Fr. 170'000.--) am Genossenschaftskapital verpflichtet. Sie leisten eine Garantie für die Höhe dieses Betrages. Gleichzeitig ist der Gewerbeverein für das Marketing und das Zeichnen der Genossenschaftsanteil durch die Bevölkerung verantwortlich. Seite 6
7 Geplante Wohnungen: Umbau Alterswohnungen Zürichstrasse 8: 3 1-Zimmerwohnungen 3 2,5-Zimmerwohnungen 3 3,5-Zimmerwohnungen 1 4-Zimmerwohnung (Abwartwohnung) Neubau Zürichstrasse 10: 1 3,5-Zimmerdachwohnungen 1 2,5-Zimmerdachwohnung 2 3,5-Zimmerwohnungen 2 4,5-Zimmerwohnungen Angaben zum Baurecht Liegenschaft m2 Preis Wert Land Alterswohnungen ' Gebäude Alterswohnungen 374' Land Zürichstrasse ' Total 1'223' Bei einem Zinssatz von 3.25 % resultiert ein Zinsertrag von Fr. 39' Finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinde Die Politische Gemeinde hatte in den vergangenen Jahren folgenden Nettoertrag aus den Alterswohnungen und der Liegenschaft Zürichstrasse 10 (Mietzins abzüglich Aufwendungen inkl. Zins für Wohnbaudarlehen und Verwaltungskosten) Die Politische Gemeinde hätte folgenden Nettoertrag gehabt (Baurechtszins abzüglich Zinsaufwand für normales Darlehen) Durchschnitt Fr. 49' Fr. 23' Durchschnitt Fr. 67' Fr. 27' Dies hätte folgenden Minderertrag ergeben Fr. 25' Fr. 40' In der Liegenschaft Zürichstrasse 8 "Alterswohnungen" sind, wie bereits oben erwähnt, diverse Renovations- und Sanierungsarbeiten auszuführen. Im Voranschlag 2001 sind dafür Fr. 300' vorgesehen. Durch die Abgabe im Baurecht an die Genossenschaft müssen diese Arbeiten nicht mehr durch die Gemeinde getragen werden. Diese Arbeiten entsprechen einem jährlichen Aufwand von rund Fr. 30' Damit die Liegenschaft Zürichstrasse 10 wieder vermietet werden könnte, müssten verschiedene Sanierungsarbeiten vorgenommen werden, so z.b. Ersatz der ganzen elektrische Einrichtung, Heizung, Sanitäreinrichtungen. Dafür waren im Voranschlag Fr. 50' vorgesehen. Die Beteiligung an der Genossenschaft von Fr. 110' erfolgt aus den Mitteln des Legates Felix Aebersold. Seite 7
8 Der Gemeinderat ersucht die Gemeindeversammlung, ihn zum Abschluss eines Baurechtsvertrages zu ermächtigen. Erläuterungen an der Versammlung: Versammlungsleiterin Cornélia Amacker macht die Stimmberechtigten auf die schriftliche Weisung des Gemeinderates zu diesem Geschäft aufmerksam und übergibt das Wort an den zuständigen Ressortvorstand Heinz Berger, welcher seinerseits das Projekt anhand eines Planes kurz vorstellt. Die Rechnungsprüfungskommission beantragt der Versammlung, dem Geschäft zuzustimmen. Die freigegebene Diskussion wird ausgiebig benutzt. Dabei kommt klar zum Ausdruck, dass die heutigen Bewohner der Alterswohnungen, wegen dem Ersatz der Kleinwohnungen gewisse Zukunftsängste haben. Anträge werden keine gestellt. Beschluss der Gemeindeversammlung: Die Abstimmung erfolgt durch Aufruf der Ja- und Neinstimmen. Der gemeinderätliche Antrag wird mit grossem Mehr (vier Gegenstimmen) angenommen. Traktandum 5 Anfragen gemäss 51 des Gemeindegesetzes Anfragen sind keine eingegangen. Schluss der Versammlung Die Vorsitzende fragt die Versammlung an, ob jemand die Verhandlungsführung beanstande ( 151 Gemeindegesetz). Nachdem keine Wortmeldung erfolgt, verweist sie auf das Rekursrecht ( 151 Gemeindegesetz und 128 ff Wahlgesetz) und die Protokolleinsichtnahme ( 54 Gemeindegesetz) und schliesst die Versammlung um Uhr. Für richtiges und vollständiges Protokoll: Der Protokollführer: Geprüft und richtig befunden: Die Versammlungsleiterin: Die Stimmenzähler: Seite 8
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