PROTOKOLL DER POLITISCHEN GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 13. DEZEMBER 2000
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- Julian Holtzer
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1 PROTOKOLL DER POLITISCHEN GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 13. DEZEMBER 2000 Gemeindepräsidentin Cornélia Amacker begrüsst die anwesenden Stimmberechtigten, welche auf heute Mittwoch, 13. Dezember 2000, Uhr, in die Mehrzweckhalle Auenrain eingeladen worden sind. Nach einem kurzen Rückblick auf die Zeit seit der letzten Gemeindeversammlung eröffnet die Vorsitzende die Gemeindeversammlung mit der Feststellung, dass die Einladung mit Traktandenliste und Weisungen des Gemeinderates den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt wurde das Stimmregister bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht offen lag die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften zur Einsicht auflagen und fordert die Nicht-Stimmberechtigten auf, sich an die für Zuhörer bestimmten Plätze zu begeben oder die Versammlung zu verlassen. Zur Vervollständigung der Versammlungsvorsteherschaft werden als Stimmenzähler vorgeschlagen und gewählt: Thomas Berther, Oberdorf 17, Neftenbach Leo Amstutz, Wartgutstr. 38, Neftenbach Die Stimmenzähler ermitteln insgesamt 228 Stimmberechtigte. Änderungen in der Reihenfolge der Traktandenliste werden keine gewünscht. Diese sieht demnach wie folgt aus: 1. Voranschlag Kreditbegehren für die Erstellung eines Gemeinschaftsgrabes 3. Kreditbegehren für die definitive Einführung des privaten Ordnungsdienstes 4. Einzelinitiative von Rudolf Scherrer betreffend Fussballplatz 5. Anfragen gemäss 51 des Gemeindegesetzes
2 Traktandum 1 Voranschlag 2001 mit einem Steuersatz von 31 % Der Voranschlag 2001 der Politischen Gemeinde wird zuhanden Rechnungsprüfungskommission und Gemeindeversammlung verabschiedet. In der laufenden Rechnung wird mit einem Aufwand von Fr. 11'083' und einem Ertrag von Fr. 8'564' gerechnet. Der zu deckende Aufwandüberschuss von Fr. 2'519' soll durch 31 Steuerprozente (Vorjahr 28%) gedeckt werden. Bei einem 100-prozentigen Gemeindesteuerertrag von Fr. 8'100' (Vorjahr Fr. 7'200'000.--) ergibt dies Fr. 2'511' Der resultierende Aufwandüberschuss von Fr. 8' wird dem Eigenkapital entnommen. In der Investitionsrechnung betragen die Ausgaben im Verwaltungsvermögen voraussichtlich Fr. 3'596'000.--, die Einnahmen Fr. 333' Die Nettoinvestitionen belaufen sich somit auf Fr. 3'263' Investitionen im Finanzvermögen sind keine budgetiert. Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen sind insgesamt Fr. 1'340'000 (Fr. 736'000.- ordentliche und Fr. 604'000.- zusätzliche) vorgesehen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Genehmigung des Voranschlages und die Festsetzung des Steuerfusses auf 31%. Versammlungsleiterin Cornélia Amacker macht die Stimmberechtigten auf die Einladung mit den Budgetauszügen 2001 aufmerksam, welche sämtlichen Haushaltungen zugestellt worden ist. Sie gibt zusätzliche Erläuterungen zum Voranschlag und zur allgemeinen Finanzsituation der Gemeinde ab. Die Rechnungsprüfungskommission beantragt der Versammlung, den Voranschlag mit einem Steuerfuss von 31% zu genehmigen. Die Diskussion wird nicht gewünscht. Die Abstimmung erfolgt durch Aufruf der Ja- und Neinstimmen. Der gemeinderätliche Antrag wird mit lediglich zwei Gegenstimmen angenommen. Traktandum 2 Kreditbegehren für die Erstellung eines Gemeinschaftsgrabes Bereits seit längerer Zeit besteht das Bedürfnis nach einem Gemeinschaftsgrab. Erst kürzlich wurde wiederum eine entsprechende Petition eingereicht. Eine Arbeitsgruppe hat zusammen mit dem Landschaftsarchitekten W. Rüeger aus Winterthur ein Projekt erarbeitet. Die Verwirklichung des geplanten Gemeinschaftsgrabes zieht Anpassungen und Sanierungsarbeiten mit sich. So wird z.b. die bestehende Abfallgrube durch einen unauffälligen Ersatzbau den heutigen Bedürfnissen angepasst. All die geplanten Änderungen werten den Gesamteindruck des Friedhofes wesentlich auf. Seite 2
3 Kostenvoranschlag: Gemeinschaftsgrab Fr. 94' Sanierungs- und Anpassungsarbeiten Fr. 33' Honorare Fr. 12' Nebenkosten Fr. 1' Total (inkl. 7,5% MWSt) Fr. 141' Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den nachgesuchten Kredit zu bewilligen, mit der Ermächtigung zur allfälligen Darlehensaufnahme. Versammlungsleiterin Cornélia Amacker macht die Stimmberechtigten auf die schriftliche Weisung des Gemeinderates zu diesem Geschäft aufmerksam und übergibt das Wort an den zuständigen Ressortvorstand Hansruedi Huber, welcher seinerseits das Projekt kurz vorstellt. Zufolge des auf das Jahr 2001 erhöhten MWSt-Satzes wird der Antrag angepasst und neu um folgende Krediterteilung ersucht: Gemeinschaftsgrab Fr. 94' Sanierungs- und Anpassungsarbeiten Fr. 33' Honorare Fr. 12' Nebenkosten Fr. 1' Total (inkl. 7,5% MWSt) Fr. 142' Die Rechnungsprüfungskommission beantragt der Versammlung, dem Kreditbegehren zuzustimmen. Die Diskussion wird nicht gewünscht. Die Abstimmung erfolgt durch Aufruf der Ja- und Neinstimmen. Der gemeinderätliche Antrag wird mit nur vier Gegenstimmen angenommen. Traktandum 3 Kreditbegehren für die definitive Einführung des privaten Ordnungsdienstes Gemäss Gemeindegesetz des Kantons Zürich hat der Gemeinderat für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Ordnung und für die Sicherheit von Personen und Eigentum gegen Schädigung und Gefahren jeder Art zu sorgen und alle Vorkehrungen für die richtige Erfüllung der Aufgaben der Ortspolizei auf allen Verwaltungsgebieten zu treffen. Auf Antrag des Gemeinderates bewilligte die Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 1999 einen auf ein Jahr befristeten Versuch mit einem privaten Ordnungsdienst. Dank der Einführung dieses Sicherheits- und Ordnungsdienstes konnten Eskalationen weitgehend vermieden werden. Trotzdem mussten nach wie vor Nachtruhestörungen und Vandalenakte hingenommen werden. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass auch mit der gewählten Lösung nicht alle Vorfälle verhindert werden können. Er erachtet den privaten Sicherheits- und Ordnungsdienst jedoch als notwendig und auch als kostengünstigste Variante. Jede Art von Gemeindepolizei würde wesentlich höhere Kosten verursachen. Seite 3
4 Der Gemeinderat beantragt deshalb der Gemeindeversammlung die definitive Einführung des privaten Ordnungsdienstes und ersucht um Erteilung des dafür jährlich benötigten Kredites von Fr Versammlungsleiterin Cornélia Amacker macht die Stimmberechtigten auf die schriftliche Weisung des Gemeinderates zu diesem Geschäft aufmerksam. Die Rechnungsprüfungskommission beantragt der Versammlung, dem Kreditbegehren zuzustimmen. Im Verlaufe der ausgiebigen Diskussion stellt Roland Augstburger den Antrag, den Sicherheitsdienst während einem weiteren Jahr als Versuch durchzuführen und erst in einem Jahr über die definitive Einführung zu entscheiden. Dieser Abänderungsantrag wird mit offensichtlichem Mehr abgelehnt. Die Schlussabstimmung erfolgt durch Aufruf der Ja- und Neinstimmen. Der gemeinderätliche Antrag wird mit grossem Mehr angenommen. Traktandum 4 Einzelinitiative von Rudolf Scherrer betreffend Fussballplatz Am 12. September 2000 reichte Rudolf Scherrer eine Einzelinitiative, datiert vom 9. September 2000, zuhanden der Gemeindeversammlung Dezember 2000 mit folgendem Text ein: "Der Gemeinderat wird beauftragt, die Realisierung und die Finanzierung eines ligatauglichen Fussballfeldes auf dem gemeindeeigenen Grundstück im "Rietweg" neben dem bestehenden Fussballplatz zu prüfen und bis spätestens Dezember 2001 Bericht und Antrag zu unterbreiten." Begründet wird die Initiative vom Initianten damit, dass der FC Neftenbach seinen bisherigen Platz und das Clubhaus in eigener Regie realisiert und zu einem namhaften Teil auch selber finanziert hat. Durch die kontinuierlich wachsende Zahl der Mannschaften wurde der Platz von der Eröffnung an intensiv beansprucht und belastet. In der aktuellen Saison tragen 13 Teams ihre Heimspiele auf dem Platz aus. Die Richtlinie des Schweizerischen Fussballverbandes sieht 6 Mannschaften je Spielfeld für eine dauerhafte Nutzung vor. Gemäss 50 Abs. 2 des Gemeindegesetzes vom 6. Juni 1926 ist eine Einzelinitiative innert drei Monaten mit dem Antrag des Gemeinderates einer Gemeindeversammlung vorzulegen. Seite 4
5 Stellungnahme des Gemeinderates Der Gemeinderat hat anfangs Sommer ein externes Büro beauftragt ein Sportplatzkonzept für die Gemeinde auszuarbeiten. Diese Konzeptarbeiten werden bis zum 31. Dezember 2000 abgeschlossen sein. Das Konzept wird die Bedürfnisse an weiteren Sportund Freizeitanlagen aufzeigen. Im weiteren wird ein möglicher Zeitplan für die Realisierung der Erweiterungen unter Berücksichtigung der Gemeindefinanzen und der notwendigen Renovationen erarbeitet. Das Konzept zeigt ein optimales Angebot auf, welches auf die Grösse der Gemeinde ausgerichtet ist. Ende August, Anfang September wurden die Vereine mittels einer Umfrage aufgefordert sich über ihre Bedürfnisse, Anregungen und Wünsche zu äussern. Die Sportplatzkommission lud die Vereine und insbesondere die Sportvereine auf den 5. Oktober 2000 zu einer Aussprache ein, damit die Vereine ihre Wünsche und Bedürfnisse genauer erläutern konnten. Dabei kristallisierten sich folgende Punkte heraus: Der Fussballclub braucht einen zweiten Platz und einen Allwetterplatz. Die Handballer brauchen eine Dreifachhalle um optimale Trainings- und Heimspiele auszutragen. Die Turnerinnen und Turner brauchen mehr Trainingsmöglichkeiten in den Hallen. Der Tennisclub hat in nächster Zeit genügend Aussenplätze. Er wünscht in der Wintersaison Trainingsmöglichkeiten in der Halle. Eine Aussprache mit dem Initianten fand am 9. Oktober 2000 statt. Die Sportplatzkommission legte dem Initianten einen Rückzug der Initiative nahe, da bis Ende 2000 das Konzept abgeschlossen ist und ein Realisierungsplan vorliegen sollte. Daraus wäre ersichtlich, welche Priorität ein weiteres Fussballfeld hat und für wann es geplant ist. Der Initiant will die Initiative nicht zurückziehen und sieht auch keinen Konflikt oder keine Überschneidung mit der Ausarbeitung des Konzepts. Auf dem Grundstück "Rietweg" befindet sich eine ehemalige Deponie, welche im Altlastenverdachtsflächenkataster aufgeführt ist. Bei der Planung und der Realisierung eines Fussballplatzes auf diesem Grundstück muss eine weitere Sanierungsuntersuchung stattfinden. Allenfalls muss gar eine Sanierung dieses Grundstückes vorgenommen werden. Der Gemeinderat hält in seinem Leitbild ausdrücklich fest, dass er eine sinnvolle Erweiterung der Sportanlagen anstrebt und unterstützt. Dabei spielen die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde und der richtige Standort der jeweiligen Sportanlage eine entscheidende Rolle. Er ist der Überzeugung, dass mit der Ausarbeitung des Sportplatzkonzeptes eine wesentliche Grundlage für den Ausbau von Sport- und Freizeitstätten geschaffen wird. Um aber für alle Vereine zu einer befriedigenden Lösung in Sachen Sportstätten zu kommen, braucht es eine zeitliche Planung aller Bauvorhaben. Diese Planung würde mit der Annahme der Initiative einseitig zu Gunsten des Fussballclubs umgangen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Initiative von Rudolf Scherrer vom 9. September 2000 abzulehnen. Versammlungsleiterin Cornélia Amacker macht die Stimmberechtigten auf die schriftliche Weisung des Gemeinderates zu diesem Geschäft aufmerksam, verliest den Initiativtext und erteilt dem Initianten das Wort, damit dieser seine Initiative begründen kann. Rudolf Scherrer bittet die Versammlungsleiterin, die Initiative durch Martin Bietenhader, Seite 5
6 Vize-Präsident des FC Neftenbach, erläutern zu lassen. Diesem Ersuchen wird zugestimmt. Im Wesentlichen werden folgende Gründe angeführt: der heute vorhandene Fussballplatz ist übernutzt in den letzten Jahren mussten zwei Sanierungen vorgenommen werden falls keine zusätzlichen Trainingsmöglichkeiten geschaffen werden, wird der heutige Platz zum Dauersanierungsfall der FC betreut 140 Junioren es soll auch weiterhin einem grossen Teil der Dorfjugend eine geordnete, sinnvolle Freizeitbeschäftigung ermöglicht werden Im Anschluss an diese Begründung wird die Stellungnahme der Behörde und deren Antrag bekannt gegeben. Die Diskussion wird rege genutzt, Anträge werden keine gestellt. Die Abstimmung erfolgt durch Aufruf der Ja- und Neinstimmen. Die Stimmenzähler ermitteln 99 Ja-Stimmen und 106 Nein-Stimmen. Die Einzelinitiative ist somit abgelehnt. Traktandum 3 Anfragen gemäss 51 des Gemeindegesetzes Anfragen sind keine eingegangen. Schluss der Versammlung Die Vorsitzende fragt die Versammlung an, ob jemand die Verhandlungsführung beanstande ( 151 Gemeindegesetz). Nachdem keine Wortmeldung erfolgt, verweist sie auf das Rekursrecht ( 151 Gemeindegesetz und 128 ff Wahlgesetz) und die Protokolleinsichtnahme ( 54 Gemeindegesetz) und schliesst die Versammlung. Für richtiges und vollständiges Protokoll: Der Protokollführer: Geprüft und richtig befunden: Die Versammlungsleiterin: Die Stimmenzähler: Seite 6
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