SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden 2009

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1 LANDESHAUPTSTADT SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden 2009 Eingliederungsbericht an das BMAS gemäß 4 der Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen des zugelassenen kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom , erstellt vom zugelassenen kommunalen Träger Landeshauptstadt Wiesbaden, vertreten durch das Amt für Soziale Arbeit Inhalt 1. Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes Beschäftigungsentwicklung am Arbeitsort Wiesbaden Mismatch-Situation am Wiesbadener Arbeitsmarkt Entwicklung der Arbeitslosigkeit Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende Eingliederungsstrategien Eingliederungsstrategien für unter 25-Jährige ohne Berufsausbildung Eingliederungsstrategien für 25-Jährige und Ältere Eingliederungsmaßnahmen und leistungen Maßnahmenportfolio Teilnehmerzahlen unter 25-Jährige ohne Berufsausbildung Jährige und Ältere Maßnahmeneinsatz nach Personengruppen Wiesbadenspezifische Projekte Flankierende kommunale Eingliederungsleistungen gemäß 16 a Nr. 1-4 SGB II Erzielte Ergebnisse Wirksamkeit der Eingliederungsleistungen Erwerbsbeteiligung der SGB II-Empfänger/Empfängerinnen Übergänge in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

2 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Ansprechpartnerin: Dr. Julia Brennecke Herausgeber: Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden Amt für Soziale Arbeit Abteilung Grundsatz und Planung Konradinerallee Wiesbaden Download unter: Mai sozialplanung@wiesbaden.de. 2

3 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes Beschäftigungsentwicklung am Arbeitsort Wiesbaden Der auf Dienstleistungen spezialisierte Wiesbadener Arbeitsmarkt reagiert zeitverzögert und gedämpft auf konjunkturelle Einflüsse: Phasen des Beschäftigungsabbaus werden ebenso mit einer gewissen Verzögerung realisiert wie konjunkturelle Phasen mit einer Steigerung der Beschäftigungsnachfrage. Fiel in 2008 die Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten am Arbeitsort Wiesbaden noch geringer aus als in den anderen Städten des Rhein-Main-Gebietes, so erhöhte sich im 2. Quartal 2009 die Zahl der Arbeitsplätze in Wiesbaden noch leicht (+ 0,7 % bzw Beschäftigte), während andernorts schon wieder Beschäftigungsverhältnisse abgebaut wurden (Abbildung 1). Allerdings betrifft die Zunahme ausschließlich die Gruppe der Teilzeitbeschäftigten ( ), während sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Vollzeit am Wiesbadener Arbeitsmarkt abgebaut worden sind (-193). Die Zahlen für das 3. und 4. Quartal 2009 liegen noch nicht vor, jedoch ist von keinem Beschäftigungsaufbau im Bereich der (existenzsichernden) Vollzeitbeschäftigungen auszugehen. Abbildung 1: Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort 2008/2009 im interkommunalen Vergleich + 3 % + 2,6 % + 2,3 % + 2 % + 2,0 % + 1,8 % + 1,3 % + 1 % + 1,1 % + 1,0 % + 0,9 % + 0,7 % + 1,0 % + 0,8 % + 0,5 % + 0,4 % + 1,1 % + 0,9 % 0 % 0 % + 0,1 % - 0,4 % - 0,5 % - 1 % - 0,9 % Wiesbaden Mainz Frankfurt Darmstadt Offenbach 3. Quartal Quartal Quartal Quartal 2009 Quelle: Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Amt für Strategische Steuerung, Stadtforschung und Statistik 3

4 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Wirtschaftszweige mit Beschäftigungszuwächsen bei den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen waren zwischen Juni 2008 und Juni 2009 (vgl. Tabelle 1) das Gesundheits- und Sozialwesen (+ 751 Arbeitsplätze; sie sind vor allem im Bereich der Alten- und Heimpflege entstanden), der Handel (+ 361 Arbeitsplätze im Groß- und Einzelhandel), die öffentliche Verwaltung (+ 357 Arbeitsplätze) sowie die Wirtschaftsgruppe Erziehung und Unterricht (+ 301 Arbeitsplätze, darunter mehr als die Hälfte der Arbeitsplätze in der Rubrik Sonstiger Unterricht, unter die privatwirtschaftliche Institute der Nachhilfe und der beruflichen Erwachsenenbildung fallen). Dagegen wurden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Saldo in folgenden Bereichen abgebaut: freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen (- 685 Beschäftigte. In diesem Bereich sind mehr als 300 Arbeitsplätze im Bereich Verwaltung und Führung von Unternehmen und mehr als 400 Arbeitsplätze in der Rubrik Public Relations, Unternehmensberatung weggefallen), sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (-333 Arbeitsplätze. Verlierer ist hier die Zeitarbeitsbranche mit einem Minus von 447 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) sowie erneut das Verarbeitendes Gewerbe (- 330 Arbeitsplätze, darunter insbesondere in den Bereichen Metallbau und Maschinenbau). Tabelle 1: Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten B am Arbeitsort nach Wirtschaftszweigen WZ08 Insgesamt Stichtag ohne Berufsausbildung Anteil SvB ohne Berufsausbildung abs. abs. % abs. abs. % % Insgesamt ,3 + 0, , A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei ,8-0, ,4 + 2 B Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden 12 * + 0,0 + 0 C Verarbeitendes Gewerbe ,4-2, ,2-157 D Energieversorgung ,6-4, ,1-4 E WassVers,Abwasser/Abfall,Umweltverschm ,1-3, ,1-8 F Baugewerbe ,7 + 1, ,2 + 1 G Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz ,8 + 2, , H Verkehr und Lagerei ,2-0, , I Gastgewerbe ,6 + 2, ,7-12 J Information und Kommunikation ,9-3, ,5-13 K Finanz- u. Versicherungs-DL ,7 + 0, , L Grundstücks- und Wohnungswesen ,5-2, ,9-5 M Freiberufl., wissensch. u. techn. DL ,9-6, , N Sonstige wirtschaftliche DL ,6-4, ,4-95 O Öffentl.Verwalt.,Verteidigung;Soz.vers ,2 + 2, ,5-56 P Erziehung und Unterricht ,1 + 8, , Q Gesundheits- und Sozialwesen ,0 + 6, , R Kunst, Unterhaltung und Erholung ,5 + 15, , S Erbringung v. sonstigen Dienstleistungen ,0 + 5, , T PH m. Hauspers.; DL+Herst. v.waren d. PH ,4-4, ,3-4 U Exterritoriale Organisat. u. Körpersch ,6 + 4, , Keine Zuordnung möglich 7 * Quelle: Beschäftigtenstatistik der BA; eigene Auswertungen Wiesbaden, Landeshauptstadt Veränderung Juni 2008 zu Juni 2009 Beschäftigte insg. SvB ohne Berufsausbildung 4

5 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Aus dem Blickwinkel des SGB II ist vor allem die Beschäftigungsentwicklung in solchen Branchen relevant, die Beschäftigungsfelder für Langzeitarbeitslose bieten. In der Vergangenheit waren dies Branchen mit einem hohen Anteil gering qualifizierter Beschäftigter, darunter insbesondere Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) Dienstleister mit einfachen Tätigkeiten (z. B. Sicherheit, gebäudenahe Dienstleistungen) Logistik, Lager und Transportgewerbe Großküchen, Hotel- und Gaststättenbetriebe sowie kleinere und mittlere Handwerksbetriebe. Im Saldo ist zwischen Mitte 2008 und Mitte 2009 zwar die Gesamtzahl der in Wiesbaden so- zialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Berufsausbildung nicht zurückgegangen (+ 135 bzw. 0,8 %), jedoch haben gerade die 15 Branchen mit dem höchsten Anteil an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne Berufsausbildung im Saldo 2,9 % ihrer Beschäftigten ohne berufliche Qualifikation abgebaut (Tabelle 2). Einen regelrechten Beschäftigungseinbruch gab es bei der Zeitarbeit. Die Zahl der Beschäftigten ohne Berufsausbildung ist hier um 36 % (- 217 Arbeitsplätze) zurückgegangen, die der Beschäftigten insgesamt um 18,2 % (- 447 Beschäftigte). Ähnlich schwer wiegt der Abbau von Beschäftigten ohne Berufsausbildung im sowieso schon schwach vertretenen Verarbeitenden Gewerbe (- 157 Arbeitsplätze). Und auch im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind im Saldo Beschäftigungsverhältnisse für gering Qualifizierte verloren gegangen. Der Zuwachs an Arbeitsplätzen mit einfachen Tätigkeiten im Bereich des Sonstigen Unterrichts ist dagegen unter dem Gesichtspunkt des SGB II nicht so relevant, da kaum Langzeitarbeitslose in das Berufsfeld Nachhilfe und Erwachsenenbildung vermittelt werden können. Tabelle 2: Entwicklung der Beschäftigung am Arbeitsort in den 15 Branchen mit der größten Zahl der sozialversicherungspflichtig s Beschäftigten ohne Berufsauss- bildung am Wirtschaftsgruppen Beschäftigte ohne Berufsausbildung Anteil an allen Beschäftigten Ranking ensprechend Beschäftigtenzahl abs. in % abs. in % Sozialversicherungspflichtig Beschäftige ohne Berufsausbildung insgesamt ,3% ,8% darunter 841 Öffentliche Verwaltung ,6% ,5% 960 Erbringung von sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen ,4% ,1% 842 Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Rechtspflege, öffentliche Sicherheit und Ordnung ,1% ,3 % 471 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen) ,9% ,8 % 782 Befristete Überlassung von Arbeitskräften ,1% ,0 % 293 Hrst. V. Teilen u. Zubehör f. Kraftwagen (1) 651 Versicherungen 544 8,4% ,8 % 641 Zentralbanken und Kreditinstitute 544 8,4% ,8 % 855 Sonstiger Unterricht ,6% ,7% 861 Krankenhäuser 455 8,7% - 8-1,7 % 561 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä ,9% - 8-1,9 % 477 Einzelhandel mit sonstigen Gütern (in Verkaufsräumen) ,3% ,8 % 382 Abfallbehandlung und -beseitigung ,4% - 2-0,6 % 493 Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr (1) Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort ohne Berufsausbildung Veränderung Juni 2008/ Arzt- und Zahnarztpraxen 239 9,5% ,5% Zahl der Beschäftigten ohne Berufsausbildung in den 15 größten Branchen ,6% ,9 % Quelle: Beschäftigtenstatistik der BA; eigene Auswertungen 5

6 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Im Gegensatz zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist die geringfügige Beschäf- tigung in der Wirtschaftskrise weiter gewachsen. In Wiesbaden sind zwischen Juni 2008 und Juni 2009 im Saldo geringfügige Beschäftigungsverhältnisse neu entstanden (+ 6,1 %) so viele wie in keiner anderen Stadt des Rhein-Main-Gebietes (Abbildung 2). Mittlerweile sind 17,5 % aller Erwerbstätigen am Arbeitsort Wiesbaden geringfügig beschäftigt. Abbildung 2: Entwicklung der geringfügig Beschäftigten am Arbeitsort Wiesbaden zwischen Juni 2008 und Juni % + 6 % + 6,1% + 5,7% + 5 % + 4 % + 3 % + 3,5% + 3,7% + 2 % + 1,7% + 1 % + 0 % Wiesbaden Mainz Darmstadt Frankfurt Offenbach Summe ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte und im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte Quelle: Statistik der BA, eigene Auswertungen In Wiesbaden sind vor allem in folgenden Bereichen neue geringfügige Beschäftigungen entstanden: 561 Restaurant, Gaststätten, Imbiss, Café, Eissalons u. Ä. : Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen : Hausmeisterdienste : sowie im Einzelhandel : geringfügig entlohnte Beschäftigte. Zusammenfassend lässt sich die Entwicklung des Wiesbadener Arbeitsmarktes in 2009 folgendermaßen beschreiben: sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sind nur noch im Teilzeitbereich entstanden, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Vollzeit stagniert und der Sektor der geringfügig entlohnten Beschäftigungen hat sich beachtlich ausgeweitet. Das bedeutet zugleich aber auch, dass am Wiesbadener Arbeitsmarkt prekäre Beschäftigungsverhältnisse signifikant zunehmen, während das normale / existenzsichernde Arbeitsmarktsegment stagniert. Welche Auswirkungen dies auf die Integrationschancen von Arbeitsuchenden im SGB II hat, zeigt Kapitel 5. 6

7 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Mismatch-Situation am Wiesbadener Arbeitsmarkt Aus der Perspektive des SGB II-Trägers hat der Wiesbadener Arbeitsmarkt ein strukturelles Problem, nämlich den Mismatch zwischen hoch qualifizierten Arbeitsplätzen auf der einen Seite und dem geringen Qualifikationsniveau der Arbeitsuchenden im SGB II andererseits. Während von den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wiesbadener Arbeitsmarkt nur 13,3 % ohne Berufsausbildung sind, haben 59,4 % der Arbeitsuchenden im SGB II keine bzw. keine anerkannte Berufsausbildung (Abbildung 3). Akademiker/Akademikerinnen besetzen am Arbeitsort Wiesbaden 15 % der Arbeitsplätze - Tendenz steigend -; unter den Arbeitsuchenden im SGB II verfügten Mitte 2009 gerade einmal 2,5 % über einen Fachhochschul- oder Hochschulabschluss. Abbildung 3: Berufsausbildung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III und Arbeitsuchenden im Rechtskreis SGB II im Juni 2009 Sozia lversiche rung sp flichtig Beschä ftig te am Arbe itso rt W ie sb ad en am % 100% Arbe itslo se im Rechtskre is SGB III im Juni % Arbe itsuchend e im Re chtskre is SGB II (1) im Juni % 86,7% 80% 80% 60% 60% 69,4% 60% 59,4% 8,6% nicht anerkannt 40% 40% 40% 20% 20% 30,6% 20% keine, 50,8% 40,6% 13,3% 0% ohne abgeschlossene oder anerkannte Berufsausbildung mit Berufsausbildung 0% ohne abgeschlossene oder anerkannte Berufsausbildung mit Berufsausbildung 0% ohne Berufsausbildung mit Berufsausbildung (1) Arbeitsuchende = Kunden im Fallmanagement ohne Schüler Quelle: Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der BA Arbeitsmarkt in Zahlen, Report für Wiesbaden Amt für Soziale Arbeit Verstärkend wirkt ein zweites Problem: In Zeiten der Rezession nimmt die Dynamik des Arbeitsmarktes ab, weil die Unternehmen Einstellungsstopps verhängen und Arbeitnehmer seltener ihren Arbeitsplatz wechseln. In dieser Situation erhöht sich die Konkurrenzsituation und es verschlechtern sich die Arbeitsmarktchancen von schlecht qualifizierten Arbeitsuchenden noch mehr. Die arbeitsmarktpolitischen Strategien des kommunalen Trägers des SGB II konzentriert sich daher in 2009/2010 auf folgende Pfade: Förderung der schulischen Bildung (im Rahmen von Angeboten des SGB VIII) und der Übergänge in Berufsausbildung, Förderung der Berufsausbildung, der Umschulung, der beruflichen Qualifizierung und Weiterbildung, Förderung der sprachlichen und sozialen Kompetenzen der Arbeitsuchenden sowie Intensivierung des Marktzuganges und der Vermittlungsintensität durch einen aktiven Arbeitgeberservice der Kommunalen Arbeitsvermittlung in Beschäftigungssegmenten mit geringen Qualifikationsanforderungen und durch mit der Vermittlung in diesen Feldern beauftragter Dritter. 7

8 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Entwicklung der Arbeitslosigkeit Die Arbeitslosenstatistik spiegelt die Unterbeschäftigungssituation auf dem Arbeitsmarkt nur bedingt wider, aber sie wird immer noch als klassischer Indikator für die Arbeitsmarktlage verwandt und daher auch hier herangezogen. Problematisch ist allerdings die Definition von Arbeitslosigkeit: Nach 16 Abs. 2 SGB III gelten Teilnehmer/Teilnehmerinnen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos. Da sowohl das SGB II als auch das SGB III bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt explizit auf Qualifizierung und Förderung setzen, tauchen in Wiesbaden jeden Monat mehrere tausend Arbeitsuchende nicht in der Arbeitslosenstatistik auf, obgleich sie eine Beschäftigung suchen, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und jederzeit die Maßnahme zugunsten eines Arbeitsverhältnisses beenden könnten. Ende Dezember 2009 belief sich die Zahl der in diesem Sinne Arbeitsuchenden in Wiesbaden im SGB II und SGB III auf rd , während die Arbeitslosenstatistik nur Arbeitslose auswies. In 2009 ist die Arbeitslosenzahl am Wiesbadener Arbeitsmarkt gestiegen (Abbildung 4). Zu Beginn des Jahres waren Wiesbadener/Wiesbadenerinnen arbeitslos gemeldet, am Jahresende Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 7,9 % im Januar und 8,2 % im Dezember 2009 bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen. Im Dezember 2008 hatte die Arbeitslosenquote noch bei 7,4 % gelegen. Abbildung 4: 4 Entwicklung der Arbeitslosenzahl nach Rechtskreisen in Wiesbaden im Jahr Arbeitslose SGB III Arbeitslose SGB II 25jährige und Ältere Arbeitslose SGB II unter 25jährige Arbeitslose insgesamt Dez 08 Jan 09 Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug 09 Sep 09 Okt 09 Nov 09 Dez 09 Quelle: BA-Statistik, eigene Berechnungen 8

9 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Im Rechtskreis SGB II nahm die Zahl der Arbeitslosen in 2009 lt. BA-Statistik von auf Personen zu (+ 8,2 %). Für die Zunahme der Arbeitslosigkeit im SGB II dürften drei Faktoren maßgeblich gewesen sein: Die Zunahme der Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (+ 2,8 %), ein beachtlicher Zugang von Arbeitslosen in das SGB II, häufig auch aus dem SGB III, ein deutlicher Rückgang an Integrationen in existenzsichernde Beschäftigungen als Folge des schwierigen Wiesbadener Arbeitsmarktes, ein geringer Rückgang der Aktivierungsquote (die Aktivierungsleistung der Kommunalen Arbeitsvermittlung und der Ausbildungsagentur hat sich in 2009 gegenüber 2008 leicht erhöht, konnte aber mit der Zunahme der Fallzahlen nicht ganz Schritt halten) sowie keine weitere Zunahme der Erwerbsbeteiligung der SGB II- Empfänger/Empfängerinnen im Segment der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse mit mehr als 15 Stunden pro Woche. Im Rechtskreis SGB III ist 2009 die Zahl der Arbeitslosen um 12,6 % zurückgegangen. Der Rückgang erfolgte allerdings nicht kontinuierlich, sondern Ende August/Anfang September vermutlich in Anbetracht der Bundestagswahl. Im Saldo wurde der Arbeitslosenbestand schlagartig um 12,5 % reduziert, für die im Wesentlichen Trainingsmaßnahmen initiiert wurden. Seit Juli 2009 ermittelt die Bundesagentur für Arbeit neben der Zahl der Arbeitslosen die sog. Unterbeschäftigung. Die Unterbeschäftigung setzt sich aus drei Personengruppen zusammen: den Arbeitslosen im Sinne des 16 SGB III Teilnehmern an bestimmten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik Selbständigen, die nur aufgrund einer Förderung den Arbeitslosenstatus verlassen konnten. Im Dezember 2009 lag die Zahl der unterbeschäftigten Personen in Wiesbaden bei Diese Unterbeschäftigungsrechnung ist eine bessere Annäherung an das tatsächliche Defizit an regulärer Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt als die Zahl der Arbeitslosen. Allerdings berücksichtigt das Konzept gerade im Rechtskreis SGB II bei weitem nicht alle Personengruppen, die statistisch nicht als arbeitslos gelten, aber eine reguläre (und existenzsichernde) Beschäftigung suchen (z. B. Teilnehmer in drittfinanzierten Maßnahmen, Teilnehmer in Maßnahmen nach 16 Abs. 2 Satz 1 alt sowie SGB II-Empfänger/Empfängerinnen, die mehr als 15 Stunden pro Woche beschäftigt sind und eine Erwerbstätigkeit mit einem bedarfsdeckenden Einkommen suchen). 9

10 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Organisation der Grundsicherung rung für Arbeitsuchende in Wiesbaden Die besondere Einrichtung gemäß 6a Abs. 6 SGB II ist als Abteilung Grundsicherung für Arbeitsuchende in die Struktur des Amtes für Soziale Arbeit eingebunden. Das Amt für Soziale Arbeit umfasst neben dem SGB II die Aufgaben des Jugend- und Sozialamtes. Die Ausbildungsagentur der Landeshauptstadt Wiesbaden GmbH wurde mit dem Fallmanagement und der Ausbildungsvermittlung für unter 25-Jährige, die über keine Berufsausbildung verfügen, gemäß 11b des Hessischen Offensiv-Gesetzes beliehen. Die Aufbauorganisation der besonderen Abteilung Grundsicherung für Arbeitsuchende zeigt Abbildung 5. Es erfolgt in Wiesbaden sowohl eine Spezialisierung nach Leistungsgewährung und Fallmanagement als auch nach einzelnen Wohnregionen. Abbildung 5: Aufbauorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Wiesbaden Aufbauorganisation Grundsicherung für Arbeitsuchende im Amt für Soziale Arbeit Amt für Soziale Arbeit Quelle: Amt für Soziale Arbeit Zentrales Element des Leistungsprozesses ist eine Kategorisierung der erwerbsfähigen Hilfesuchenden nach unterschiedlichen Eingliederungszielen und strategien sowie die bewerberorientierte Vermittlung im Fallmanagement (Abbildung 6). 10

11 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Abbildung 6: Leistungsprozesse zum SGB II in Wiesbaden Leistungsprozesse im SGB II in Wiesbaden Leistungen zum Lebensunterhalt Antrag Erwerbsfähigkeit? Grobprofiling Bescheid Auszahlung Kommunale Arbeitsvermittlung Fallmanagement 1. Arbeitsmarkt Eingliederungsplan Bewerberorientierte Arbeitsvermittlung Finanzielle Eingliederungsförderung Vermittlung in begleitende Qualifizierungsangebote Soziale Eingliederungshilfen Fallmanagement 2. Arbeitsmarkt Eingliederungsplan Vermittlung in Qualifizierung und Arbeitsgelegenheiten Vermittlung in begleitende Qualifizierungsangebote Soziale Eingliederungshilfen Ausbildungsagentur Vermittlung: Kindertagesstätte/ Betreuende Grundschule Tagespflege Begleitung zur Existenzgründung 2. Arbeitsmarkt Arbeitsmarktliche Eingliederungshilfen Amt für Soziale Arbeit 1. Arbeitsmarkt Qualfizierungsmaßnahmen Erwerbstätigkeit Schuldenberatung & Suchtberatung Stand 4-08 Fallmanagement Jugend Eingliederungsplan Bewerberorientierte Arbeits- /Ausbildungsvermittlung Vermittlung in begleitende Qualifizierungsangebote Soziale Eingliederungshilfen Vermittlung in Qualifizierung und Arbeitsgelegenheiten Soziale Eingliederungshilfen Arbeitsgelegenheiten Außerbetriebliche Ausbildung Kooperation Schulsozialarbeit & Bezirkssozialarbeit Quelle: Amt für Soziale Arbeit Im Jahr 2009 wurden Aufbauorganisation und Leistungsprozesse der Grundsicherung in Teilbereichen optimiert: - Es wurde eine Arbeitsgruppe für selbständige und/oder freiberufliche erwerbsfähige Hilfebedürftige gebildet, die das gesamte Spektrum der Leistungssachbearbeitung und des Fallmanagements abdeckt. Primäres Ziel ist es, das Einkommen selbständiger/freiberuflicher Hilfebedürftiger so zu erhöhen, dass sie aus dem SGB II-Bezug ausscheiden können. Kann dieses Ziel nicht erreicht werden, soll auf die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hingewirkt werden. - Darüber hinaus wurde in 2009 ein Sachgebiet Zentrale Dienste geschaffen, das Querschnittsaufgaben im Bereich Berichtswesen/Statistik, EDV und Widersprüche bündelt. - Die für die Betreuung der unter 25-Jährigen ohne Berufsausbildung zuständige Ausbildungsagentur hat in 2009 einen Arbeitgeberservice eingerichtet, der sich um die bewerberorientierte Vermittlung von Ausbildungsplatzsuchenden kümmert und Ausbildungsstellen auf dem 1. Arbeitsmarkt akquiriert. - Zudem wurde in der Ausbildungsagentur im Dezember 2009 ein Pilotprojekt Job- Manager gestartet, das zum Ziel hat, geringfügig beschäftigte Jugendliche mittelfristig in existenzsichernde Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. 11

12 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Eingliederungsstrategien Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat für die Umsetzung der im SGB II gestellten Aufgabe der Integration in Erwerbsarbeit und den Erhalt bzw. die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit zielbezogene Unterstützungs- und Eingliederungsstrategien entwickelt. Als Zielgruppen werden grundsätzlich unterschieden: unter 25-Jährigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung und 25-Jährige und Ältere. Wie zuvor dargestellt werden beide Zielgruppen durch eigenständige Organisationen mit zielgruppenspezifischen Leistungsprozessen im Fallmanagement betreut. 3.1 Eingliederungsstrategien für unter 25-Jährige ohne Berufsausbildung Alle unter 25-jährigen SGB II-Empfänger/Empfängerinnen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, werden umgehend nach der Leistungsbewilligung durch die Leistungssachbearbeitung der Ausbildungsagentur der Landeshauptstadt Wiesbaden GmbH als beliehener Träger des Fallmanagements für unter 25-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung zugewiesen. Ein gesondertes Verfahren gibt es für Schüler/Schülerinnen an allgemeinbildenden Schulen bzw. Berufsfachschulen und Erziehungsleistende mit Kindern unter 3 Jahren ohne Erwerbswunsch: Schüler/Schülerinnen in Abschlussklassen werden spätestens 10 Monate vor dem geplanten Schulabschluss und Erziehungsleistende zu dem Zeitpunkt, an dem das jüngste Kind das 2. Lebensjahr vollendet, durch die Leistungssachbearbeitung zur Beratung an die Ausbildungsagentur verwiesen. Durch eine intensive Kooperation mit der Schulsozialarbeit, die das Amt für Soziale Arbeit an fast allen Wiesbadener Haupt- und Gesamtschulen eingerichtet hat, wird zudem eine frühzeitige Beratung der Schülerinnen und Schüler in den Abgangsjahrgängen sichergestellt. Die enge Zusammenarbeit und Vernetzung der Ausbildungsagentur mit der Schulsozialarbeit und deren Kompetenzagentur, der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Wiesbaden und der Bezirkssozialarbeit des Jugendamtes ist eine besondere Stärke Wiesbadens. Das Netzwerk stellt Abbildung 7 dar. 12

13 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Abbildung 7: Kooperationsstrukturen der Ausbildungsagentur Die Ausbildungsagentur im Übergangssystem Schulen & Schulsozialarbeit mit Kompetenz-Entwicklungs-Programmn Bezirkssozialdienst Amt für Soziale Arbeit - Hilfen zur Erziehung - Jugendgerichtshilfe Unversorgte Abgänger ohne SGB II-Anspruch Unversorgte Abgänger mit SGB II-Anspruch Hilfeplanung - Unterstützungskonzept mit Thematik Berufsbildung Agentur für Arbeit - Beratung & Eignungsprüfung Ausbildungsagentur LHW GmbH Beratung, Fallmanagement SGB III SGB II-Hilfen SGB VIII Jugendberufshilfe Vermittlung Berufsvorbereitende Bildungsangebote Reha Vermittlung niederschwellige Qualifizierungsangebote EQ-Maßnahmen Training/Qualifizierung Arbeitsgelegenheiten mit Qualfizierung betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildung niederschwellige Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote Eingangsjahr Ausbildung außerbetriebliche Berufsausbildung Betriebe, Berufsschulen, Jugendberufshilfeeinrichtungen, Bildungsträger Quelle: Amt für Soziale Arbeit Die Eingliederungsstrategie der Stadt Wiesbaden für unter 25-Jährige zielt darauf, möglichst viele junge Menschen zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung, insbesondere einer dualen Ausbildung, zu führen. Die Ausbildungsagentur der Landeshauptstadt Wiesbaden arbeitet hierzu mit zielorientierten Eingliederungsstrategien gien (Abbildung 8): Ausbildungsfähige Jugendliche (A- und B-Strategie B Strategie) werden durch das Fallmanagement systematisch auf eine Berufsausbildung im 1. Arbeitsmarkt vorbereitet und bewerberorientiert mit Unterstützung eines Ausbildungsplatzakquisiteurs vermittelt. Nach Bedarf können die Vermittlungschancen durch Ausbildungszuschüsse, ausbildungsbegleitende Hilfen, betriebliche Praktika, individuelle Qualifizierungsmaßnahmen (z. B. Sprachförderangebote, EDV-Kurse) verbessert werden. Ist eine Vermittlung in betriebliche Ausbildung nicht möglich, werden für diesen Personenkreis außerbetriebliche Ausbildungsangebote in enger Kooperation mit Betrieben gefördert. Für junge Mütter steht auch ein Kontingent an Teilzeitausbildungsplätzen im Rahmen eines Landesprogramms zur Verfügung. Junge Menschen, die nur mit besonderer Unterstützung ausbildungsfähig sind und noch nicht in normalen betrieblichen Strukturen qualifiziert werden können (C- Strategie), werden entweder in Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) der Agentur für Arbeit vermittelt oder bei Bedarf mit Ausbildungsmaßnahmen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) versorgt. Zusätzlich kann das Fallmanagement der Ausbildungsagentur bei entsprechender Indikation auch auf die Förderung außerbetrieblicher Berufsausbildung über die kommunal finanzierte Jugendsozialarbeit gemäß 13 in Verbindung mit 27 bzw. 41 SGB VIII zugreifen. 13

14 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Abbildung 8: 8 Zielorientierte Eingliederungsstrategien für unter 25-Jährige Zielorientierte Eingliederungsstrategien für ehb unter 25 Jahre und ohne Berufsausbildung Typ Zielbeschreibung Amt für Soziale Arbeit Angebote/Maßnahmen A B C D X Direkte Ausbildungs- oder Arbeitsmarktintegration Direkte Ausbildungs- oder Arbeitsmarktintegration mit speziellen finanziellen und/oder qualifikatorischen Förderungsangeboten Orientierung und Qualifizierung mittelfristig für den ersten Arbeits- oder Ausbildungsmarkt Arbeits-/Ausbildungsmarktintegration längerfristig möglich zunächst Arbeitserprobung und gewöhnung, soziale Stabilisierung Vorübergehend keine Arbeitsintegration möglich vorübergehend materielle Grundsicherung (insbes. Schüler, Eltern mit Kindern u.3 Jahren) Bewerbungstraining, Coaching, Kompetenzprofil, Berufsberatung Bewerbungstraining, Praktika, Lohnkostenzuschüsse, ergänzende Qualifizierung, Kompetenzprofil, Vermittlung durch Dritte, Vermittlungscoaching, ausbildungsbegleitende Hilfen, Berufsberatung Außerbetriebliche Ausbildung; individuelle Qualifizierung; Praktika; Arbeitsgelegenheiten mit Qualifizierung; BvB; ausbildungsbegleitende Hilfen;FbW Arbeitsgelegenheiten nach 16 d ggfls. mit Qualizierung und Sprachkursen in unterschiedlichen Niveaus, niederschwellige Angebote nach 16 d Berufsorientierung, Sprachkurse; Schuldner- und Suchtberatung Quelle: Amt für Soziale Arbeit, Ausbildungsagentur Bewerberinnen und Bewerber, die noch keine klare berufliche Orientierung zeigen (Strategie C oder D), D finden ein vielfältiges Angebot von individuellen Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten in der Regel mit professioneller Anleitung und individueller Qualifizierung, um über konkrete Arbeitserfahrungen einen Einstieg in eine Erwerbs- und Berufsorientierung zu finden. Für sehr schwache Bewerber/Bewerberinnen wurden besondere niederschwellige Angebote im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten gemäß 16 d entwickelt, die aber über Landes- und EU- Programme für zusätzliche sozial- und berufspädagogische sowie schulische Fördermodule verfügen. Unter 25-jährige ehb s, die keine Berufsausbildung anstreben, werden je nach Eingliederungsstrategie über Angebote wie z. B. ein Bewerbungscoaching, intensive Vermittlungsunterstützung durch das Fallmanagement oder beauftragte Dritte, Eingliederungszuschüsse, Trainingsmaßnahmen oder individuelle Qualifizierungsmaßnahmen gefördert. Im Dezember 2009 bezogen insgesamt bis unter 25-Jährige Wiesbadener/innen Leistungen nach dem SGB II, darunter Schüler/Schülerinnen, 428 Erziehungsleistende mit Kindern unter 3 Jahren und 831 junge Menschen, die bereits einer Beschäftigung oder Ausbildung nachgehen. 14

15 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Im Unterstützungsprozess der Ausbildungsagentur befanden sich Ende des Jahres unter 25-Jährige, darunter 536 Schüler/Schülerinnen 57 Erziehungsleistende mit Kindern unter 3 Jahren und 350 Erwerbstätige mit nicht bedarfsdeckendem Einkommen. Die summarische Verteilung der Bewerbertypen in der Grundgesamtheit aller 15- bis unter 25-Jährigen zeigt Abbildung 9. Abbildung 9: Verteilung der zielorientierten Eingliederungsstrategien auf die Bewerber bei den 15- bis unter 25-jährig ährigen ehb s im Dezember 2009 unter 25jährige ehb nac h Eingliederungs s trategie A 1,8% B 12,2% C 19,3% D 8,0% X 49,3% k. A. 9,3% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% Quelle: Amt für Soziale Arbeit Mit welchen Fördermaßnahmen/Eingliederungsleistungen die jugendlichen Arbeits- und Ausbildungsplatzsuchenden im Jahr 2009 unterstützt wurden, wird in Kapitel detailliert dargestellt. 15

16 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Eingliederungsstrategie rungsstrategien für 25-Jährige und ältere Arbeitsuchende Auch die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die älter als 25 Jahre sind bzw. unter 25-jährig aber mit abgeschlossener Berufsausbildung 1, werden zunächst von der Leistungssachbearbeitung im Rahmen der Antragsprüfung mittels eines so genannten Grobprofilings und später von den Fachkräften des Fallmanagements hinsichtlich der zielorientierten Eingliederungsstrategien aufgeteilt. Auch hier steht jeder Strategietyp für eine spezifische Aktivierungs- und Eingliederungsstrategie (Tabelle 3): Tabelle 3: 3 Zielorientierte Eingliederungsstrategien für 25-Jährige und Ältere A Zielbeschreibung Direkte Arbeitsmarkt- integration,bzw. Erhöhung des Erwerbseinkommens Typische Leistungen des Fallmanagements als persönlicher Ansprechpartner Entwicklung einer Bewerbungsstrategie, Förderung der Eigenbewerbungen, passgenaue Stellenvorschläge, ggf. aktive bewerberorientierte Stellenakquise, ggf. Nachbetreuung in der Beschäftigung Eingliederungs- leistungen Bewerbungstraining, Coaching, Kompetenzprofil B Direkte Arbeitsmarktintegration ation mit speziellen Förderungsangeboten bzw. Erhöhung des Erwerbseinkommens Entwicklung einer Bewerbungsstrategie, Klärung des Förderbedarfs, passgenaue Stellenvorschläge, aktive bewerberorientierte Stellenakquise, Nachbetreuung in der Beschäftigung. Förderung der Eigenbemühungen. Bewerbungstraining, Praktika, Lohnkostenzuschüsse, ergänzende Qualifizierung, Kompetenzprofil, Vermittlung durch Dritte, Vermittlungscoaching C Orientierung und Qualifizierung mittelfristig für den ersten Arbeitsmarkt; Erhalt der Arbeitsmarktnähe Klärung von sozialen und beruflichen Kompetenzen und der Motivation, Förderung der beruflichen Orientierung, Entwicklung eines komplexen Integrationsplanes, Bearbeitung der sozialen Problemlagen. Anleitung zur Eigenbewerbung Praktika, FbW, 16 d Arbeitsgelegenheiten mit Qualifizierung, Kurse nach individuellen Bedarf, Bewerbungscoaching. D Arbeitsmarktintegration längerfristig angestrebt zunächst Arbeitserprobung und - gewöhnung, soziale Stabilisierung Klärung von sozialen und beruflichen Kompetenzen und der Motivation, Orientierung auf Arbeit, Entwicklung einer ersten Strategie der Integration in Arbeitsgelegenheiten, insbesondere Bearbeitung der sozialen Problemlagen, die ein Beschäftigungshemmnis bedeuten. Arbeitsgelegenheiten nach 16 d ggf. mit Qualifizierung und Sprachkurse in unterschiedlichen Niveaus E Arbeitsmarktintegration auch längerfristig unwahrscheinlich; soziale Stabilisierung sinnvoll/gewünscht Klärung von sozialen und beruflichen Kompetenzen und der Motivation, Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten, Unterstützung bei sozialen Problemlagen und Krisen. Arbeitsgelegenheiten ohne Qualifizierung und Anleitung; X vorübergehend materielle Grundsicherung Beratung, Profiling, Eingliederungsvereinbarung, Krisenintervention, Planung vorbereitender Eingliederungsaktivitäten. Keine. Y Längerfristig materielle Grundsicherung; Beratung, Eingliederungsvereinbarung, Ansprechpartner in Krisen Keine. Z Bedarfslage und Profil noch nicht festegelegt Beratung, Erfassung der statistischen Merkmale, ggf. erste Eingliederungsvereinbarung Quelle: Amt für Soziale Arbeit 1 Aus Gründen der Vereinfachung wird im Folgenden von den 25-Jährigen und Älteren gesprochen, die über 98 % der Zielgruppe stellen. 16

17 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Die Bewerber/Bewerberinnen mit Eingliederungsstrategie X (= vorübergehend materielle Grundsicherung) und Y (= längerfristig materielle Grundsicherung) verbleiben in der alleinigen Zuständigkeit der Leistungssachbearbeitung, die auch die Rolle des persönlichen Ansprechpartners übernimmt. Bewerber/Bewerberinnen mit Eingliederungsstrategie A und B (= direkte Arbeitsmarktintegration bzw. Erhöhung des Erwerbseinkommens) werden umgehend der Arbeitsgruppe Fallmanagement im 1. Arbeitsmarkt in der kommunalen Arbeitsvermittlung zugewiesen, während Bewerber/Bewerberinnen mit Eingliederungsstrategie C, D und E den regionalen Arbeitsgruppen des Fallmanagements am 2. Arbeitsmarkt der kommunalen Arbeitsvermittlung übergeben werden. Bewerber/Bewerberinnen, die ein Sofortangebot gemäß 15a SGB II benötigen, werden mit einer besonderen Information unverzüglich nach Antragstellung der Kommunalen Arbeitsvermittlung zugeleitet. Die Eingliederungsstrategien sind mit spezifischen Zeitzielen untersetzt, um zu vermeiden, dass mit Bewerber/Bewerberinnen zu lange unrealistische Eingliederungsstrategien verfolgt werden. Im Dezember 2009 wurden für die insgesamt jährigen und älteren ehb s die nachfolgend dargestellten Eingliederungsstrategien gewählt (Abbildung 10): Abbildung 10: Verteilung der zielorientierten Eingliederungsstrategien bei den 25-jährigen und älteren ehb s im Dezember jährige und Ältere ehb nac h Eingliederungs s trategie A 0,4% B 7,7% C 21,6% D 15,2% E 6,0% X 36,7% Y 7,8% Z 4,5% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% Quelle: Amt für Soziale Arbeit 8,1 % der 25-jährigen und älteren ehb sollen unmittelbar in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden bzw. es gilt ihr Erwerbseinkommen zu erhöhen, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zumindest zu verringern (Eingliederungsstrategie A und B). B Gut jede/r fünfte ehb (21,6 %) bedurfte aufgrund von Brüchen in der Erwerbsbiographie, fehlenden marktgängigen beruflichen Qualifikationen und/oder gesundheitlichen Einschränkungen einer Klärung von sozialen und beruflichen Kompetenzen bzw. der beruflichen Orientierung samt Qualifizierungsmaßnahmen, z. B. im Rahmen von FbW s (Ei Ein- gliederungsstrategie C). C Etwa ein Drittel der Bewerber/Bewerberinnen mit der Eingliederungsstrategie C sind geringfügig Beschäftigte, mit denen Perspektiven zum Übergang auf eine existenzsichernde Beschäftigung erarbeitet und eingeleitet werden. 17

18 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Immerhin 21,2% der 25-jährigen und Älteren wurden als zunächst arbeitsmarktferne Kunden eingeordnet, bei denen die Feststellung bzw. (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit (Arbeitserprobung, -gewöhnung, soziale Stabilisierung) im Vordergrund stand (Eingliederungsstrategie D und E). E 36,7 % aller 25-Jährigen und Älteren erhielten keine Fallmanagementleistungen, weil sie z. B. als Erziehungsleistende dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung standen oder sie schon eine Erwerbstätigkeit in dem Umfang ausübten wie es ihnen zeitlich möglich ist (Vollzeit bzw. Teilzeit) (X-Eingliederungsstrategie Eingliederungsstrategie). Gleichfalls ohne spezifische Fallmanagementleistungen blieben im Dezember 2009 gut (7,8 %) Leistungsbezieher, die aufgrund ihres Alters (>= 58 Jahre und ohne Erwerbswunsch) oder ihrer gesundheitlichen Situation keine Erwerbstätigkeit aufnehmen konnten (Y-Eingliederungsstrategie Eingliederungsstrategie). Das Team Fallmanagement am 1. Arbeitsmarkt (vgl. Organigramm Abbildung 5) ist für die Bewerber/Bewerberinnen zuständig, für die eine direkte Integration in den 1. Arbeitsmarkt angestrebt wird (Eingliederungsstrategien A und B). Das Vermittlungsgeschäft ist im Schwerpunkt bewerberorientiert ausgestaltet und wird durch ein Arbeitgeberserviceteam für die Betriebsbetreuung und Stellenakquise unterstützt. Folgende Branchen stehen angesichts der Qualifikationen und Erfahrungen der Arbeitsuchenden im Fokus der Vermittlungsanstrengungen: Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung Handwerk, Baugewerbe kleinere Produktionsbetriebe Dienstleister mit einfachen Tätigkeiten (z. B. Sicherheit, gebäudenahe Dienstleistungen) Logistik, Lager, Transportgewerbe und Flughafen Frankfurt Verkehrsdienstleistungen Großküchen, Catering-, Hotel- und Gaststättenbetriebe Die Kommunale Arbeitsvermittlung pflegt intensive Kontakte zu Zeitarbeitsfirmen, mit denen es zum Teil verbindliche Kooperationsvereinbarungen gibt. Ebenso werden Dritte mit der Vermittlung beauftragt. Beide Verfahrensweisen tragen erfolgreich dazu bei auch Betriebe und Stellen außerhalb der Arbeitsmarktregion anzusprechen. Eingliederungszuschüsse werden gemäß 16 Abs. 1 SGB II nach den Vorgaben des SGB III gewährt, wobei sich die Agentur für Arbeit und die kommunale Arbeitsvermittlung keine Förderkonkurrenz machen, sondern mit abgestimmten Strategien am Arbeitsmarkt agieren. Das inzwischen als eigenständige Organisationseinheit eingerichtete Team Arbeitgeberserr- vice baut neue Kontakte zu Arbeitgebern auf und pflegt diese regelmäßig. Dies geschieht unabhängig vom aktuellen Personalbedarf der Unternehmen, aber gezielt in Branchen, die als Beschäftigungsfelder für die Bewerber der Kommunalen Arbeitsvermittlung interessant sind. So wird erreicht, dass offene Stellen initiativ von den Arbeitgebern zur Vermittlung gemeldet werden. Das vom Arbeitgeberservice entwickelte Wiesbadener Kompetenzprofil von Arbeitsuchenden hat sich bei den Arbeitgebern der Region zunehmend als effizientes Mittel zur Vorauswahl etabliert. 18

19 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Für die große Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für die noch keine direkte Integration in den 1. Arbeitsmarkt realistisch ist, verfügt das Fallmanagement am 2. Arbeitsmarkt über ein differenziertes Set an Qualifizierungs- und Förderangeboten: Angebote der Förderung der beruflichen Weiterbildung (gemäß 77 SGB III) sowie überbetriebliche Trainingsmaßnahmen, Betriebspraktika und individuelles Coaching im Vermittlungsprozess (gemäß 46 SGB III) stehen im Mittelpunkt der Eingliederungsstrategien für die Bewerber/Bewerberinnen aus der Zielkategorie C. Das Maßnahmeangebot wird jährlich unter Berücksichtigung aktueller Bedarfe und Entwicklungen geplant und mit der Arbeitsagentur abgestimmt. Ergänzt wird das Angebot durch spezifische Arbeitsgelegenheiten gemäß 16 d SGB II, die besondere Qualifizierungs- oder Trainingsangebote für diese Personengruppe beinhalten. Ferner werden die Bewerber/Bewerberinnen mittels Sprachkursen und anderen Qualifizierungsangeboten entsprechend ihres individuellen Bedarfs vom Fallmanagement gefördert. Für die Gruppe der Personen, bei denen die Eingliederungsstrategie zunächst auf Arbeitserprobung und Arbeitsgewöhnung fokussiert ist (Zielkategorie D), stehen Arbeitsgelegenheiten in vielfältigen Beschäftigungsbereichen und bei sehr unterschiedlichen Trägern zur Verfügung, die im Einzelfall ergänzt werden können um Sprachkurse, Alphabetisierungskurse und ähnliches. Der Personenkreis, der Beschäftigungsangebote primär zur sozialen Stabilisierung benötigt und nachfragt (Zielkategorie E), wird ebenfalls mit Arbeitsgelegenheiten in der Regel im Bereich der Wohlfahrtspflege betreut. Für diese Zielgruppe wünschen wir uns dauerhafte Beschäftigungsangebote auch im ehrenamtlichen Bereich -, die den Betroffenen eine soziale Perspektive geben und damit zur sozialen Stabilisierung beitragen können. Neu aufgebaut wurde die Arbeitsgruppe Selbständige, zuständig für selbständig Erwerbstätige, die wegen zu niedriger Gewinne anhaltend bedürftig sind und aufstockende Leistungen des SGB II beziehen. In dem Team sind spezialisierte Fachkräfte für Leistung und Fallmanagement mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen tätig. In speziellen Eingliederungsangeboten werden Wirtschaftlichkeitsanalysen erstellt, die Chancen für eine dauerhafte Gewinnerhöhung ausgelotet, sowie die ggf. dafür erforderlichen Maßnahmen eingeleitet und unterstützt. Hier handelt es sich im Wesentlichen um Coaching durch Experten und die Gewährung von Investitionsdarlehen. Voraussetzung ist immer ein fachliches Gutachten, das die Tragfähigkeit des Konzepts bescheinigen muss. Das Maßnahmenportfolio im Einzelnen sowie die Teilnehmerzahlen im Jahr 2009 für die Gruppe der erwachsenen SGB II-Empfänger/Empfängerinnen werden im nächsten Kapitel ausführlich beschrieben. 19

20 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Eingliederungsmaßnahmen und -leistungen 4.1 Maßnahmenportfolio 2009 Mit dem Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom sind die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit neu geregelt und leider zugleich rigide reglementiert worden. Seit Ende 2008 können für den Personenkreis der arbeitsmarktfernen SGB II-Bezieher/Bezieherinnen nur noch die arbeitsmarktpolitischen Instrumente des SGB III sowie die SGB II-spezifischen Leistungen des Einstiegsgelds und der Arbeitsgelegenheiten eingesetzt werden. Dies hatte zur Folge, dass in Wiesbaden bewährte Förderinstrumente wie z. B. das Wiesbadener Praktikum, spezielle Sprachkurse, die Praktika in Kooperation mit Betrieben oder außerbetriebliche Ausbildung für besonders benachteiligte Jugendliche in der bisherigen Form nicht mehr stattfinden können. Als Träger hoffen wir auf eine Reform der Instrumentenreform. Das Maßnahmenportfolio seit dem dokumentiert Tabelle 4. Tabelle 4: Maßnahmenportfolio und Eingliederungsleistungen des SGB II-Trägers Wies- baden Beratung, Vorbereitung und Unterstützung der Arbeitsuche 1.1 Vermittlungsgutschein ( 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit 421g SGB III) 1.2 Beauftragung Dritter mit der Vermittlung ( 16 Abs. 1 SGB II i.v. 46 Abs. 1 Nr. 3 SGB III) 1.3 Förderung aus dem Vermittlungsbudget ( 45 SGB III) Instrument zur Unterstützung des ehb bei der Arbeitsplatzsuche. Die Kommunale Arbeitsvermittlung verpflichtet sich, an einen privaten Arbeitsvermittler einen bestimmten Betrag zu zahlen, wenn dieser den Inhaber des Vermittlungsgutscheins in eine mindestens 15 Wochenstunden umfassende sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vermittelt. Beauftragung Dritter mit der Vermittlung entsprechend des ehemaligen 37 SGB III. Dieses Angebot erhalten ehb, die eine realistische Vermittlungschance auf dem 1. Arbeitsmarkt haben. Individuelle Eingliederungsleistungen zur Anbahnung oder zur Aufnahme einer Ausbildung sowie einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, z. B. Bewerbungskosten, Reisekosten, Mobilitätsbeihilfen oder sonstige Kosten und Gebühren. 1.4 Teilnahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und berufl. Eingliederung ( 46 SGB III) 2. Qualifizierung 2.1 Berufliche Weiterbildung ( 77 ff SGB III) 2.2 Umschulungen ( 77 ff SGB III) Die Förderungen aus dem Vermittlungsbudget werden nicht als Aktivierung gezählt, da es sich dabei um Einmalleistungen handelt. Maßnahmen zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme (z. B.: Berufsorientierungskurse, Bewerbungscoaching) Berufliche Fortbildungsmaßnahmen i. S. des SGB III, die, aufbauend auf vorhandenen Berufserfahrungen, weiterführende umfassende Fachkenntnisse vermitteln. Fortbildungsmaßnahmen (Umschulungsmaßnahmen), die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. 20

21 SGB II Eingliederungsbericht Wiesbaden Förderung der Berufsausbildung 3.1 Berufsvorbereitende Maßnahmen (BVB) ( 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit 61 SGB III) 3.2 Berufsausbildung Benachteiligter BAE ( 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit 242 SGB III) 3.3 Wiesbaden EQ ( 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit 235 SGB III) 3.4 sonst. Förderung der Berufsausbildung 4. Beschäftigungsfördernde Maßnahmen 4.1 Förderung abhängiger Beschäftigung ( 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 217 ff SGB III bzw. 417 ff SGB III) 4.2 Beschäftigungszuschuss ( 16e SGB II) 4.3 Förderung der Selbständigkeit ( 16b SGB II, 16c SGB II, 46 SGB III) 10-monatige von der Agentur für Arbeit angebotene Berufsvorbereitungsmaßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Die berufliche Orientierung verbunden mit betrieblichen Praktika verbessern die Aussichten auf einen Ausbildungsplatz. Es besteht die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachzuholen. Ziel ist der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach 25 BBiG. Angestrebt wird der Übergang in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis nach dem ersten oder zweiten Ausbildungsjahr. Die Einstiegsqualifizierung (EQ) wendet sich an Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die einen Ausbildungsplatz suchen und bis zum 30. September des Jahres noch nicht vermittelt sind. Bei gleichzeitiger Teilnahme am Berufsschulunterricht besteht die Möglichkeit der Anerkennung als erstes Ausbildungsjahr. Ziel ist der erfolgreiche Abschluss von Benachteiligten und Schwerbehinderten in einem Industrieberuf durch Förderung der Ausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungswerkstatt. Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten (Eingliederungszuschuss / EGZ) zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Arbeitgebern erhalten dadurch einen Anreiz für die Einstellung von ehb mit Vermittlungshemmnissen. Arbeitgeber können zur Eingliederung in Arbeit von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit erheblichen Vermittlungshemmnissen einen Beschäftigungszuschuss als Ausgleich der zu erwartenden Minderleistungen des Arbeitnehmers und einen Zuschuss zu sonstigen Kosten erhalten. Zielgruppe: Bewerbertyp E der für Wiesbaden entwickelten zielorientierten Bewerbertypisierung im SGB II. Der Beschäftigungszuschuss beträgt als Regelförderung 75% des tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgeltes und wird als Regelförderungszeit für 24 Monate gewährt. Es besteht die Möglichkeit einer unbefristete Verlängerung a) Einstiegsgeld nach 16b SGB II Zuschuss zum Einkommen aus Erwerbstätigkeit, wenn dies zum Zwecke der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich erscheint und die Fördervoraussetzungen erfüllt sind (Ermessensleistung) b) Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach 16c SGB II Zuschüsse und Darlehen zur Beschaffung von Sachgütern für Existenzgründer und Selbstständige. c) Vorbereitung und modulare Qualifizierung von Existenzgründern ( 46 SGB III) 5. Arbeitsgelegenheiten 5.1 AGH mit Mehraufwandsentschädigung ( 16d SGB II) 5.2 AGH mit Kostenpauschale ( 16d SGB II) 5.3 AGH 58+ ( 16d SGB II) Bei den Arbeitsgelegenheiten handelt es sich um nicht versicherungspflichtige Beschäftigungen von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Die Arbeiten sind zusätzlich und im öffentlichen Interesse und begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Teilnehmer/Teilnehmerinnen an Arbeitsgelegenheiten erhalten für die Dauer der Tätigkeit zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung. Arbeitsgelegenheiten bei Beschäftigungsgesellschaften. Die Beschäftigungsträger erhalten für die Kosten der fachlichen Anleitung eine Kostenpauschale Entsprechend der Bund-Länder-Initiative 58+ werden Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Hilfebedürftige ab vollendetem 58. Lebensjahr angeboten. Die Förderdauer beträgt maximal 36 Monate, bzw. bis Eintritt in die Altersrente. Das Programm endete am

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