Stellungnahme. der Österreichischen Gesellschaft für Public Health (ÖGPH) zum Entwurf des

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1 Österreichische Gesellschaft für Public Health ÖGPH, Austrian Public Health Association c/o OÖGKK; Gruberstr. 77, A Linz Tel.: + bernhard.guentert@umit.at An das BM für Gesundheit, Familie und Jugend Radetzkystraße Wien Unser Zeichen Unsere Telefax Nr. Unsere Telefon Nr / 050 / / 050 / od bernhard.guentert@umit.at Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Public Health (ÖGPH) zum Entwurf des Bundesgesetzes zur Verankerung einer abgestimmten Gesundheitsförderung und Prävention (Gesundheitsförderungs- und Präventionsgesetz GPG) 1. Grundsätzliche Überlegungen zum Gesetzesentwurf Die Österreichische Gesellschaft für Public Health begrüßt den vorliegenden Gesetzesentwurf als wichtigen Schritt für die notwendige Umorientierung der Gesundheitspolitik und damit letztlich für die Verbesserung des Gesundheitsstatus der Bevölkerung in Österreich. Denn trotz vieler Anstrengungen muss die heutige Situation in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung, Gesundheitsberichterstattung und Public Health Policy als unbefriedigend bezeichnet werden. Es mangelt an klaren Zielvorgaben und Umsetzungsstrategien, an Ressourcen und Kapazität, an einer Koordination der verschiedenen Akteure sowie an einer systematischen Evaluation. Im vorliegenden Gesetzesentwurf werden zwei dieser wichtigen Themen angesprochen. Zum einen regelt das Gesetz die Unterstützung der Träger von Gesundheitsförderung und Prävention durch eine jährliche Ausschüttung von neunzig Millionen Euro ab dem Jahr Zum anderen fokussiert das Gesetz auf die Verbesserung von Lebensqualität und Gesundheit der Bevölkerung, was durch die Erarbeitung einer alle Politikfelder umfassenden Gesamtstrategie (Health in All Policies) erreicht werden soll. Dabei verbleibt dieser zweite Punkt viel mehr im Vagen als der erste. Bankverbindung: Bank Austria Linz, Kto.Nr , BLZ 12000

2 Beide Themen (Unterstützung der Träger von Gesundheitsförderung und Prävention bzw. Erarbeitung einer alle Politikfelder umfassenden Gesamtstrategie) haben unmittelbar miteinander zu tun, jedoch ist der Aufwand für die Umsetzung der Themen sehr unterschiedlich und zudem haben die Auswirkungen der Umsetzung eine gänzlich andere Reichweite. Diese Unterschiede bedingen die Berücksichtigung einiger kritischer Erfolgsfaktoren für die Realisierung des intendierten Zweckes des Gesetzes, auf die aus Sicht der ÖGPH weder im vorliegenden Entwurf noch in den Erläuterungen ausreichend eingegangen wird. Health in All Policies Health in All Policies (HiAP) war das Leitthema der finnischen Ratspräsidentschaft der EU im Jahr 2006 und basiert auf den Werten und Prinzipien der Ottawa-Charta für Gesundheitsförderung (1986), der Bangkok-Charta für Gesundheitsförderung in einer globalisierten Welt (2005) und dem WHO-Konzept Gesundheit für alle bzw. Gesundheit 21. HiAP wurde von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Region der WHO auch in der Tallin-Charta 2008 bestätigt und verfeinert. HiAP verfolgt das Ziel, Gesundheitspolitik stärker mit Politikfeldern, die einen besonderen Einfluss auf Gesundheit ausüben, zu verschränken. HiAP versteht Gesundheitspolitik als Querschnittsbereich und trägt diesem Umstand Rechnung, indem der expliziten Gesundheitspolitik (medizinische Krankenversorgung, Pflege, Prävention und Gesundheitsförderung) implizite Gesundheitspolitik (Wohnraum, Verkehr, Bildung, Arbeit und Soziales, Umwelt etc.) hinzu gestellt wird. Eine starke Legitimation erfährt HiAP durch den Gemeinschaftsvertrag der EU (Vertrag von Amsterdam), der in Artikel 152 feststellt, dass ein hoher Grad an Gesundheitsschutz sicher gestellt werden soll bei der Festlegung und Umsetzung aller Politiken der EU (Stahl, Wismar, Ollila, Lahtinen & Leppo, 2006). HiAP orientiert sich ausdrücklich an den sozialen Determinanten von Gesundheit (siehe dazu vor allem Wilkinson & Marmot, 2004), deren Zusammenhänge und Bedeutung mit folgender Graphik veranschaulicht werden kann: Graphik erstellt in Anlehnung an Dahlgren G. & Whitehead M. (1991) 2

3 Daraus folgt, dass der intersektorale Ansatz von HiAP weit über den Korridor von zwei Interventionsfeldern der expliziten Gesundheitspolitik (Gesundheitsförderung und Prävention) hinaus geht. Daher stellt sich die Frage, ob ein derart weitreichendes und komplexes Konzept wie HiAP in einem Atemzug mit der Verteilung von neunzig Millionen Euro jährlicher Unterstützung für die Träger von Gesundheitsförderung und Prävention geregelt werden soll/kann. Weiters ist zu hinterfragen, ob die im vorliegenden Gesetzesentwurf gezeichnete Vorgehensweise (Übertragung mannigfaltiger Aufgaben an die Bundesgesundheitsagentur) geeignet erscheint, um HiAP auf einen erfolgreichen Weg zu bringen. Das Vorhaben HiAP auch in Österreich umzusetzen bedeutet, dass sich die österreichische (Gesundheits-)Politik in einen Public Health Aktionszyklus begibt: Start Evaluation Problemdefinition Ziele Politik- bzw. Strategie formulierung Umsetzung Eigene Darstellung in Anlehnung an die National Academy of Sciences/Institute of Medicine, 1988, in Rosenbrock & Gerlinger, 2004, S. 26 Der vorliegende Gesetzesentwurf nennt folgende Motivationen HiAP zu entwickeln und umzusetzen (vgl. Erläuterungen: Allgemeiner Teil): ein langes Leben bei guter Gesundheit, Verbesserung der Lebensqualität der Bevölkerung, Abbau/die Verringerung von ungleichen Gesundheitschancen sowie Dämpfung der Kostenentwicklung im Gesundheitsbereich. Umfassende Problemdefinitionen, welche jedoch Voraussetzung für Zielsetzungen und Strategieentwicklungen sind, fehlen allerdings. Die Aufgabe der Problemanalyse wird vom Gesetzesentwurf auch niemandem explizit zugewiesen, woraus sich wohl implizit ableiten lässt, dass diese von der Bundesgesundheitsagentur durchzuführen sein wird. Dieser werden durch das Gesetz folgende Aufgaben übertragen (vgl. Entwurf 4): die Festlegung vorrangiger Ziele und zur weiteren Konkretisierung von Teilzielen (konkrete Teilziele bedingen eine exakte Problemdefinition als Voraussetzung), die Festlegung einer Gesamtstrategie zur Erreichung der Ziele, 3

4 die Umsetzung der Ziele und Strategien durch die Vergabe von Fördermitteln an die Leistungsträger von Gesundheitsförderung und Prävention, die Festlegung von geeigneten Zielgrößen sowie die Berichtslegung nach längstens drei Jahren. Somit wird es der Bundesgesundheitsagentur obliegen, den gesamten Public Health Aktionszyklus umzusetzen! Ob die Kombination der inhaltlichen Aufgaben (Analyse, Ziel- und Strategieentwicklung sowie Evaluation) mit den Umsetzungsaufgaben (Mittelvergabe) sinnvoll ist und eine unabhängige Arbeit der Bundesgesundheitsagentur erlaubt, muss kritisch hinterfragt werden. Angesichts der Reichweite und Komplexität (politisch wie auch inhaltlich) der Entwicklung und Umsetzung von HiAP, lässt die vom Gesetz gezeichnete Vorgehensweise ein gewisses Optimierungspotenzial offen. Aus drei österreichischen Arbeiten zum Thema Entwicklung von Gesundheitszielen (Mair, Peböck & Soffried 2007; Soffried 2006; Spitzbart 2007) können folgende Erfolgskriterien extrahiert werden, welche beim Vorhaben HiAP zu entwickeln und umzusetzen Berücksichtigung finden sollten: Transparente und klar erkennbare Motivationslage(n) Alle am Entwicklungsprozess beteiligten Stakeholder sind darüber zu informieren, aus welcher Motivation oder welchen Motivationen heraus Gesundheitsziele entwickelt werden. Dies ist für die Identifikation mit dem Prozess bzw. der Aufgabe von großer Bedeutung. Da es sich in der Regel um einen aufwendigen, langwierigen und intensiven Prozess handelt, ist es wichtig, sich die Motivationen immer wieder vor Augen zu führen, sich damit zu identifizieren, diese mitzutragen und gegenüber Außenstehenden glaubhaft vertreten zu können. Motivationen für HiAP werden in den Erläuterungen explizit angesprochen, im Gesetzesentwurf jedoch wenig konkretisiert. Notwendig für nachvollziehbare Begründungen wäre eine umfassende Gesundheitsberichterstattung auf regionaler und nationaler Ebene. Eine solche wird im Gesetz jedoch nicht vorgesehen. Insbesondere der Abbau von ungleichen Gesundheitschancen ist eine im internationalen Vergleich wiederkehrende Vorgabe (vgl. Soffried, 2006). Commitment Commitment versteht sich als der Grad der Verbindlichkeit, der einerseits hinter dem Auftrag steht, Ziele zu entwickeln und andererseits hinter dem Vorhaben, daran tatsächlich Maßnahmen zur Erreichung der Ziele anzuschließen und dafür entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Commitment meint, dass die hierarchisch oberste Ebene (sowohl politisch als auch innerhalb von Organisationsstrukturen) sich dem Public Health Aktionszyklus verpflichtet und diesen durch Beschlüsse und entsprechendes Verhalten stützt. Je höher das Commitment ist, umso höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, Nachhaltigkeit und Kontinuität für einen langfristig ausgelegten Prozess zu gewährleisten. 4

5 Die explizite Erwähnung von HiAP in den Erläuterungen (vgl. I. Allgemeiner Teil) und von Health Impact Assessment (HIA) im Entwurf des Bundesgesetzes (vgl. 11) deutet darauf hin, dass hinter dem Vorhaben HiAP zu entwickeln eine gewisse Verbindlichkeit steht. Allerdings wird HiAP, das von seinen Auswirkungen her weitreichendere Konzept, als Unterstützung der Träger von Gesundheitsförderung und Prävention gesehen. Diese zwei Interventionsfelder sind jedoch deutlich enger gefasst und Teil einer expliziten Gesundheitspolitik. Aus Public Health Perspektive müsste es genau umgekehrt sein. Diese Beobachtung lässt am entsprechenden Commitment für HiAP Zweifel aufkommen. Leadership Der Erfolg eines aufwendigen Prozesses wie HiAP ist an eine vertrauenswürdige und respektierte Führungsperson oder -organisation gekoppelt, die die Agenda nach außen repräsentiert und den Prozess nach innen stützt. Sie nimmt damit sowohl die Rolle eines Fahnenträgers als auch eines Motivators ein. Internationale Beispiele wie Schweden oder Kanada zeigen, dass diesem Faktor große Bedeutung zukommt und es sich lohnt, in die Suche nach einer Persönlichkeit mit großer Akzeptanz, bzw in den Aufbau einer entsprechenden Organisation zu investieren. Auch in Österreich gibt es entsprechende Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit siehe Bundesheerreformkommission unter Leitung von Helmut Zilk bzw. Verfassungskonvent unter Leitung von Fiedler. Im vorliegenden Gesetzesentwurf finden sich keine Hinweise auf die Berücksichtigung des Erfolgsfaktors Leadership. Netzwerkartiges Arbeiten und Konsensorientierung Die Entwicklung von HiAP erfordert die Beteiligung einer großen Anzahl von Stakeholdern, die grob in mehrere Gruppen gegliedert werden können: VertreterInnen der Politik, Institutionen des Bundes und der Länder, der Sozialversicherungen, der Wissenschaft und von NGOs. Diese VertreterInnen müssen netzwerkartig arbeiten und benötigen dafür klare Strukturen sowie Ressourcen über einen langen Zeitraum. Netzwerkartiges Arbeiten versteht sich als dauerhafte Beteiligung am Prozess im Unterschied zur Partizipation, die eine punktuelle Beteiligung am Prozess darstellt. Für den gesamten Zeitraum des Prozesses ist daher ein Projektteam/eine Kommission einzurichten, welcher administrative Unterstützung zur Verfügung steht. Orientierung an einem gemeinsamen Konsens ist erforderlich, um möglichst viele Stakeholder am Prozess zu beteiligen. In einem Konsensprozess festgelegte Ziele sind Kompromissziele, die nicht alle Interessen der unterschiedlichen Beteiligten gleich stark berücksichtigen können. Die Orientierung an einem gemeinsamen Konsens fördert jedoch die Akzeptanz der Ziele und in weiterer Folge deren Umsetzung. Das Organ der Bundesgesundheitsagentur, die Bundesgesundheitskommission, deckt nur einen Teil der für den HiAP-Prozess benötigten Stakeholder(gruppen) ab. Das zur Seite Stellen eines Präventionsbeirates greift für den extrem arbeitsintensiven Prozess sowohl der 5

6 Entwicklung einer HiAP-Strategie als auch deren Umsetzung zu kurz. Die internationalen Beispiele zeigen, dass für die Entwicklung einer HiAP-Strategie umfassendere Strukturen aufzubauen sind, die das netzwerkartige Arbeiten im notwendigen Umfang und in der geforderten Intensität ermöglichen. Konsensorientierung ist wie Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit der österreichischen Politik zeigen keine Selbstverständlichkeit. HiAP ist aufgrund seiner Natur als Querschnittsmaterie jedoch sehr stark vom Konsens der Stakeholder abhängig, weswegen es als nützlich erachtet werden kann, wenn Konsensorientierung als Prinzip der Entwicklung und Umsetzung einer HiAP-Strategie auch im entsprechenden Gesetz formuliert wird. Partizipatives Vorgehen und Empowerment Partizipatives Vorgehen meint im Unterschied zu netzwerkartigem Arbeiten eine punktuelle Beteiligung am Prozess. Alle von den Gesundheitszielen Betroffenen gleichgültig ob Zielgruppe/Leistungsempfänger oder ob Leistungserbringer in der Umsetzung der HiAP-Strategie die nicht direkt am Entwicklungsprozess beteiligt sind, müssen die Möglichkeit erhalten, ihre Meinung bzw. Expertise zum Thema einbringen zu können. Partizipierende Gruppen sollten daher verschiedenste Stakeholder-Organisationen sowie die von HiAP fokussierte Bevölkerung sein. Konsultation (Einladung/Aufforderung zur Teilnahme), vor allem aber darauf folgende aktive Partizipation der Konsultierten, erhöhen den Bekanntheitsgrad des Prozesses, verbreitern die Basis in der Bevölkerung und erhöhen die Identifikation mit den zu entwickelnden Zielen. Partizipation schafft damit Transparenz im Prozess und Legitimation für das Ergebnis. Da es sich bei HiAP nicht um allgemeines Wissensgut handelt, ist vor die Partizipation das Empowerment zu stellen. Empowerment soll eine gemeinsame Diskussionsgrundlage ermöglichen, in deren Folge partizipiert werden kann. Empowerment bezeichnet sowohl den Prozess der Selbstbemächtigung als auch die professionelle Unterstützung dabei, Gestaltungsspielräume und Ressourcen wahrzunehmen und zu nutzen. Personen(gruppen), die in den Prozess eingebunden werden sollen, müssen wissen worum es geht. Weder Public Health generell noch die sozialen Determinanten von Gesundheit im Speziellen oder der Public Health Aktionszyklus können als allgemeines Wissensgut vorausgesetzt werden. Deswegen ist dafür zu sorgen, dass eine gemeinsame Diskussionsgrundlage vorhanden ist. Zu partizipativem Vorgehen und Empowerments finden sich in der Gesetzesvorlage keine Hinweise. Ressourcen und Kapazität Intensive und langwierige Prozesse wie HiAP benötigen zeitliche, personelle sowie finanzielle Ressourcen. Zudem ist eine entsprechende Infrastruktur für die Organisation des Prozesses, die Koordination der am Prozess Beteiligten und die Moderation der Entscheidungsfindung vorzuhalten. 6

7 Der Gesetzesentwurf sieht in Paragraph 8 vor, dass die jährlich zur Verfügung gestellten Mittel für Maßnahmen und Initiativen der Leistungsträger von Gesundheitsförderung und Prävention (vgl. 3) zu vergeben sind. Damit wird außer Acht gelassen, entsprechende finanzielle Ressourcen für die Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung einer HiAP-Strategie zu widmen. Es ist zu bezweifeln, dass die Bundesgesundheitsagentur in der Lage sein wird, ohne zweckgebundene finanzielle Mittel alle ihr zugewiesenen Aufgaben (= der gesamte Public Health Aktionszyklus) selbst zu leisten bzw. deren Ableistung organisieren zu können. Des weiteren kann davon ausgegangen werden, dass weder das Bundesgesundheitsministerium noch die Bundesgesundheitsagentur mit und ohne Unterstützung durch einen Präventionsbeirat (vgl. 5) die Ressource Zeit bzw. Kapazität in entsprechender Quantität und Qualität aufbringen wird können, um alle Aufgaben best möglich zu erfüllen. Zudem ist es unüblich, dass alle Teile des Public Health Aktionszyklus von ein und derselben Institution geleistet oder auch geleitet werden. Erwähnt sei hier wiederum das Beispiel Schweden. Die Problemdefinition kam in Schweden aus der Wissenschaft, die in mehreren Studien nachweisen konnte, dass auch in Schweden ungleiche Gesundheitschancen entlang der sozioökonomischen Schichten bestanden und bestehen. Auf Basis dieser klar formulierten Motivation wurde ein nationales Komitee eingesetzt, das ausgestattet mit entsprechenden Ressourcen und der nötigen Kapazität drei Jahre lang einen Zielekatalog entwickelte. Dieser wurde später nach entsprechender politischer Aushandlung im Reichstag als Gesetz verabschiedet. Die Umsetzung der gesetzlich definierten Ziele wurde einer Regierungskommission überantwortet, während das unabhängige Nationale Institut für Public Health einerseits Zielgrößen/Indikatoren entwickelte und mit dem Monitoring des Prozesses bzw. mit einer Berichterstattung alle vier Jahre beauftragt wurde. Positiv zu bemerken ist jedenfalls, dass in den Erläuterungen hinsichtlich der Verwendung der Mittel explizit angeführt wird, dass auch der Auf- und Ausbau von Forschung und Lehre im Themenfeld Gesundheitswissenschaften zu den zu fördernden Initiativen der Träger von Gesundheitsförderung und Prävention zählt. Succus: Aus Sicht der ÖGPH wird im vorliegenden Gesetz das Thema HiAP in nicht suffizienter Art und Weise abgehandelt. Die durch das Gesetz intendierte Vorgehensweise greift zu kurz, wodurch zu befürchten ist, dass HiAP politischen Schiffbruch erleiden könnte und damit einem wichtigen Konzept zur Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung eher geschadet als genutzt wird. Deswegen sehen wir die Notwendigkeit HiAP entweder aus dem GPG heraus zu lösen und in ein eigenständiges Gesetz überzuführen oder HiAP im GPG klarer heraus zu arbeiten, mit den entsprechenden Ressourcen auszustatten und die kritischen Erfolgsfaktoren für die Entwicklung und Umsetzung von HiAP entsprechend zu berücksichtigen. 7

8 2. Hinweise zu einzelnen Paragraphen Ad 3 und 8 Die Definition der Leistungsträger für Prävention und Gesundheitsförderung in 3 und damit des Kreises möglicher Empfänger von Fördermittel (vgl. 8.3) ist betrachtet man die heutige Situation der Umsetzungs- und Bildungsaktivitäten und der Forschung in diesem Gebiete nicht nachvollziehbar. Viele Aktivitäten geschehen außerhalb von Bund, Bundesländern, Städten und Gemeinden bzw. GÖG und FGÖ. Entsprechend dem Setting-Ansatz sind vor allem Schulen, Unternehmen, Heime oder andere Einrichtungen zu nennen. Diese könnten somit nicht direkt in den Genuss von Fördermitteln kommen. Wohl wird auch in Zukunft der indirekte Weg, z.b. über Projektförderung durch FGÖ, Sozialversicherung oder Länder und Gemeinden möglich sein. Allerdings fehlen dazu klare Aufträge im Gesetzesentwurf. Unklar bleibt insbesondere, wie und über welche Leistungsträger Fördermittel für den Auf- und Ausbau von Forschung und Lehre im Bereich der Gesundheitswissenschaften (vgl. 8.3) verteilt werden. Dies deshalb, weil in 8.3 eindeutig ein Bezug zu den sonstigen Leistungsträgern hergestellt wird und nach Abzug der davor genannten Leistungsträger (vgl. 8.1/2) als sonstige Leistungsträger nur der Bund und GÖG übrig bleiben. Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen sind jedoch nicht dazugehörig. Ad 4 Auf die große Bedeutung der Entwicklung von Gesundheitszielen wurde bereits hingewiesen. Ob allerdings die Bundesgesundheitsagentur in ihrer jetzigen Zusammensetzung dafür geeignet ist, kann hinterfragt werden. Die Sozialversicherung, die bisher ein tragende Rolle bei Prävention und Gesundheitsförderung eingenommen hat (vgl. u.a. Finanzielle Erläuterungen), kann in der vorgeschlagenen Konstellation leicht überstimmt werden. Ad 5 Bei der Zusammensetzung eines Präventionsbeirates ist darauf zu achten, in diesen auch Vertreter aus dem Bereich Public Health/Gesundheitswissenschaften aufzunehmen, die vor allem die für die Erfüllung der Aufgaben der Bundesgesundheitsagentur so zentralen Inhalte wie Epidemiologie und Statistik, Gesundheitsförderung und Prävention sowie Gesundheitspolitik, -systemforschung und -ökonomie abdecken. Die ÖGPH erachtet es daher als essentiell, im Gesetz festzuschreiben, dass der Präventionsbeirat ein reines Fachgremium darstellt, in dem politische InteressensvertreterInnen (z.b. Vertreter von Kammern und Bünden) keinen Platz finden und die Mitglieder ein conflict of interest statement abzugeben haben, das im Sinne einer Legitimitätssteigerung öffentlich gemacht wird (z.b. im Internet auf der Homepage des BMGFJ). 8

9 Ad 9 Hinsichtlich der in den Erläuterungen aufgelisteten Inhalte des Gesundheitsförderungs- und Präventionsberichtes erscheint der ÖGPH wichtig festzuhalten, dass die Erfolgskontrolle (Effektivität und Effizienz) der im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention gesetzten Aktivitäten nur möglich sein wird, wenn zumindest mittelfristig eine Verknüpfung mit der Darstellung der gesundheitlichen Outcomes (klassische Gesundheitsberichterstattung) erfolgt. Eine systematische Gesundheitsberichterstattung ist jedoch in Österreich zur Zeit erst in Ansätzen zu finden, kann allerdings auch nicht Inhalt dieses Gesetzes sein. Ad 11 Die ÖGPH begrüßt den Vorschlag, Health Impact Assessment auf Bundesebene bei der Normensetzung zu implementieren. Damit sollte es gelingen, gesundheitsferne Politikfelder für gesundheitliche Belange zu sensibilisieren. HIA darf jedoch keinesfalls die Entwicklung einer Health in All Policies-Strategie ersetzen, wo es dann darum geht, dass anhand von genau definierten Zielen die jeweiligen Politikfelder berichten müssen, welchen Beitrag sie zur Erreichung der Ziele erbracht haben. Das Durchführen von HIAs ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, ist aber nicht automatisch ein Beitrag zur Erreichung konkreter Ziele (außer das Ziel heißt möglichst viele HIAs durchzuführen). Österreichische Gesellschaft für Public Health Der Präsdent Prof. Dr. Bernhard J. Güntert, MHA Linz, Wien, Innsbruck, 29. Januar

10 Literatur Dahlgren G. & Whitehead M. (1991). Policies and strategies to promote social equity in health. Institute for Future Studies, Stockholm. Mair A., Peböck M. & Soffried J. (2007). Mögliche Vorgehensweise zur Entwicklung von nationalen bzw. länderspezifischen Gesundheitszielen in Österreich. OÖGKK Behandlungsökonomie & Institut für Gesundheitsplanung, Linz. Rosenbrock R. & Gerlinger T. (2004). Gesundheitspolitik. Eine systematische Einführung. Verlag Hans Huber, Bern. Soffried J. (2006). Die Entwicklung nationaler Gesundheitsziele in Kanada und Schweden. Empirische Untersuchung der Motivationen nationale Gesundheitsziele zu entwickeln sowie der Erfolgsfaktoren der Zielfindungsprozesse in Kanada und Schweden. Thesis zur Erlangung des akademischen Grades eines Master s of Public Health. Medizinische Universität Graz. Spitzbart C. (2007). Kriterien zur Entwicklung von Gesundheitszielen auf regionaler Ebene am Beispiel des Bundeslandes Oberösterreich. Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades einer Magistra (FH) für wirtschaftswissenschaftliche Berufe. FH Joanneum, Studiengang Gesundheitsmanagement im Tourismus, Bad Gleichenberg. Stahl T., Wismar M., Ollila E., Lahtinen E. & Leppo K. (Eds.) (2006): Health in All Policies. Prospects and Potentials. Ministry of Social Affairs and Health, Health Department, Finland & European Observatory on Health Systems and Policies. Wilkinson R. & Marmot M. (2004). Soziale Determinanten von Gesundheit: Die Fakten. Zweite Ausgabe. WHO-Regionalbüro für Europa, Kopenhagen. Wismar m., Blau J., Ernst K., Figueras J. (Eds.) (2007): The Effectiveness of Health Impact Assessment, European Observatory on Health Systems and Policies 10

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