Entwicklung von Kriterien zur Bewertung von Ökologie und Landschaft im Sömmerungsgebiet. Schlussbericht. Dezember 2008 Auftragsprojekt des BLW

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1 Entwicklung von Kriterien zur Bewertung von Ökologie und Landschaft im Sömmerungsgebiet Schlussbericht Dezember 2008 Auftragsprojekt des BLW Corina Schiess Irene Weyermann Regula Benz

2 Impressum Auftraggeber Bundesamt für Landwirtschaft BLW AutorInnen AGRIDEA Lindau Corina Schiess, Irene Weyermann AGRIDEA Lausanne Regula Benz Mitarbeit intern AGRIDEA Lindau Hans Schüpbach Mitarbeit extern BLW Christina Blank Projektleitung AGRIDEA Lindau Corina Schiess Projektteam AGRIDEA Lindau Corina Schiess, Irene Weyermann, Hans Schüpbach, Franz Sutter, Lukas Keller AGRIDEA Lausanne Regula Benz, Pierre Praz SAV Theo Pfyl Experten Alpwirtschaft Reto Elmer, Martin Kneubühl, Michael Brühlmann Strategische Begleitgruppe siehe Anhang A Fach-Expertengruppe siehe Anhang A

3 Inhaltsverzeichnis 1 ZUSAMMENFASSUNG 6 2 AUSGANGSLAGE 7 3 AUFTRAG 8 4 PROJEKTORGANISATION UND ABLAUF 8 5 ENTWICKLUNG DES KONZEPTS Eckpunkte für eine Konzeptidee Konzeptidee Diskussion der Konzeptidee unter Einbezug von Erfahrungswissen Blick über die Landesgrenzen Was für Programme haben die Nachbarn? Testkonzept Bestimmung des Naturwerts der Einzelflächen Bestimmung des Landschaftswerts der Einzelflächen Beitrag Gesamt-Alp 21 6 WAHL DER TESTREGIONEN Testalpen Kanton Schwyz Kanton Graubünden Kanton Waadt Kanton Bern 25 7 AUFTRAG UND UNTERLAGEN FÜR DIE BEURTEILUNG DER TESTALPEN Durchführung der Tests Verantwortliche Personen Zeitaufwand 26 8 RESULTATE DER TESTALPEN Modul Einzelflächen Naturwert Flächen mit Landschaftswert Modul Gesamt-Alp Voraussetzungen für das Modul Gesamt-Alp Gesamt-Alp-Punkte Gegenüberstellung der Punkte aus den zwei Modulen 32 9 ERFAHRUNGEN BEI DER ANWENDUNG DES TESTKONZEPTS AUF DEN ALPEN Modul Einzelfläche Naturwert Landschaftswert 33 3

4 9.2 Modul Gesamt-Alp Voraussetzungen Bewertung Gesamt-Alp DISKUSSION DER ERGEBNISSE UND DES TESTKONZEPTES Modul Einzelflächen Naturwert Landschaftswert Modul Gesamt-Alp Voraussetzungen Gesamt-Alp -Kriterien Gesamtfazit zur Machbarkeit der beiden Module Konsequenzen im Hinblick auf das Schlusskonzept SCHLUSSKONZEPT Anpassungen fürs Schlusskonzept Beschreibung des Schlusskonzeptes Fazit für das Schlusskonzept VORSCHLAG FÜR ABGELTUNGSSYSTEM Abgeltung der Einzelflächen-Punkte (EF-Punkte) Abgeltung Gesamt-Alp-Punkte (GA-Punkte) IM VERLAUF DES PROJEKTS HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN LITERATURVERZEICHNIS ANHANG 49 ANHANG A: PROJEKTSTRUKTUR 50 ANHANG B: ERLÄUTERUNGSBLATT AUFNAHMEFORMULARE FÜR DIE TESTS 51 ANHANG C: ERLÄUTERUNGSBLATT ZUM KRITERIUM VEGETATION - BASIEREND AUF DEM SCHLUSSKONZEPT 56 ANHANG D: AUFNAHMEFORMULARE MODUL EINZELFLÄCHEN BASIEREND AUF DEM TESTKONZEPT 60 ANHANG E: AUFNAHMEFORMULAR MODUL GESAMT-ALP - BASIEREND AUF DEM TESTKONZEPT 63 4

5 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AT Arbeitstage BAFU Bundesamt für Umwelt BLN Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung BLW Bundesamt für Landwirtschaft CSCF Centre Suisse de Cartographie de la Faune DZV Direktzahlungsverordnung EF Einzelflächen GA Gesamt-Alp IVS-Weg Inventar historischer Verkehrswege Schweiz KBNL Konferenz der Beauftragten für Natur- und Landschaftsschutz KF Kraftfutter LN Landwirtschaftliche Nutzfläche N+L Natur und Landschaft NGO Nicht-Regierungsorganisationen NHG Bundesgesetz über Natur- und Heimatschutz ÖLN Ökologischer Leistungsnachweis, definiert in der DZV ÖQV Ökologische Qualitätsverordnung SAB Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAK Standardarbeitskräfte SAV Schweizerischer Alpwirtschaftlicher Verband SöBV Sömmerungsbeitragsverordnung TWW Trockenwiesen/-weiden 5

6 1 Zusammenfassung Der Alpenraum trägt einen sehr wichtigen Teil zur Biodiversität und Landschaftsvielfalt bei, sei das auf Ebene Schweiz oder auf internationalem Niveau. Abnehmende Arbeitskapazitäten beim Alppersonal führen zu Rationalisierungen im Alpbetrieb, zur Zentralisierung und zum Ausbau der Alpgebäude. In vielen Regionen lassen sich daher lokale Intensivierungen feststellen, während auf der andern Seite unrentable Alpen oder Alpflächen vermehrt unternutzt oder ganz aufgegeben werden. Gemäss Landwirtschaftsgesetz hat der Bund den Auftrag zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität und der Kulturlandschaft durch die Landwirtschaft. Anfangs 2008 beauftragte das Bundesamt für Landwirtschaft die AGRIDEA mit der Ausarbeitung eines Projektes im Sömmerungsgebiet. Ziel war die Entwicklung und Anwendung von Kriterien zur Beurteilung von Natur und Landschaft im Sömmerungsgebiet. Im Hinblick auf ein in Zukunft denkbares Förderprogramm Ökologie und Landschaft im Sömmerungsgebiet wurde in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten aus Alpwirtschaft, Futterbau, Vegetationskartierung und Naturschutz ein Testkonzept entwickelt. Dieses umfasste zwei Module, das Modul Einzelflächen und das Modul Gesamt-Alp. Das erste Modul sollte allen Alpbetrieben offenstehen. Darin beurteilt wurden die Vegetation, Struktur und der Bewirtschaftungsaufwand sowie der Wert der Landschaft. Zusammengefasst gab es für jede Fläche einen Natur- und Landschaftswert. Im Modul Gesamt-Alp wurden Voraussetzungen festgelegt, die für eine Teilnahme zu erfüllen sind. Erfüllt ein Betrieb diese, so wird die Alp anhand verschiedener Kriterien beurteilt und bewertet. Dies ergibt die Gesamt-Alp-Punkte. Das Testkonzept wurde auf neun Testalpen in vier verschiedenen Kantonen auf seine Machbarkeit getestet. Die Resultate und Erfahrungen wurden diskutiert und daraus wurde das Schlusskonzept entwickelt. In diesem werden die zwei Module beibehalten, aber gewisse Kriterien wurden geändert oder kamen neu dazu. Es zeigte sich, dass für eine Bewertung der Vegetation zwei Qualitätsklassen (hoch, mittel) zweckmässig sind. Die Beurteilung der Struktur und des Bewirtschaftungsaufwandes erwies sich als gut durchführbar. Im Schlusskonzept wird empfohlen, die Landschaft nur auf Stufe Gesamt-Alp zu bewerten, da dieses grossflächig ausgerichtete Kriterium nicht zu Einzelflächen-Überlegungen passt. Der im Konzept definierte Schwellenwert von 50% Flächen mit Naturwert als Voraussetzung für eine Teilnahme am Modul Gesamt-Alp erwies sich als geeignet. Von den neun Testalpen erfüllten vier diese Voraussetzung nicht. Das waren alles Alpen, die auch die zweite Voraussetzung Kein Kraftfutter nicht erfüllten. Bei einigen dieser Alpen hatte eine Segregation in ökologisch sehr wertvolle (oft mit Vertrag) und intensive Flächen bereits stattgefunden. Abschliessend wird ein Abgeltungssystem vorgeschlagen und anhand der Testalpen dargestellt. Die Einzelflächen-Punkte sollen linear mit 10 Franken pro Punkt abgegolten werden. Für die Gesamt-Alp-Punkte, die auf einer anderen Wertskala betrachtet werden müssen, sollen drei fixe Ansätze verwendet werden, abgestuft nach erreichter Gesamt-Alp-Punktzahl und drei Alpgrössen- Kategorien. Beide Ansätze, Modul Einzelflächen und Gesamt-Alp, sind sinnvoll und unterstützen unterschiedliche, sich ergänzende Ziele für Natur und Landschaft auf der Alp. Ein Mitmachen ist grundsätzlich freiwillig. Das Modul Einzelflächen steht allen Betrieben offen. Es bildet den unmittelbar vorhandenen Wert an Natur ab. Das Modul Gesamt-Alp ist zusammengesetzt aus verschiedenen Faktoren, die sich auf das Verhalten des Alpbewirtschafters, auf die naturräumliche Situation der Alp und auf das Vorhandensein von Natur- und Landschaftswerten auf Gesamt-Alp-Stufe beziehen. Die beiden Hauptforderungen des Projektantrags können als erfüllt bzw. machbar betrachtet werden: Das Schlusskonzept legt die Eckpunkte eines für die Zukunft denkbaren Förderprogramms Ökologie und Landschaft im Sömmerungsgebiet dar. Die praktische Handhabung eines solchen Förderprogramms wird von den breit ins Projekt einbezogenen Schlüsselakteuren aus Alpwirtschaft, Beratung und Verwaltung als machbar eingeschätzt. 6

7 2 Ausgangslage Der Alpenraum trägt einen sehr wichtigen Teil zur Biodiversität und Landschaftsvielfalt bei, sei das auf Ebene Schweiz oder auf internationalem Niveau. Viele Arten, welche früher auch in tieferen Lagen verbreitet waren, konnten dank den ausgedehnten extensiven Nutzungssystemen nur im Sömmerungsgebiet überdauern. Die grosse Höhenlage über Meer setzt der Vielfalt aber Grenzen. Andererseits ermöglicht sie das Überleben vieler glazialer Reliktarten, welche gerade an die kurze Vegetationszeit und die kühlen Temperaturen in höheren Lagen angepasst sind. Extensiv genutzte Alpen und Sömmerungsflächen sind oft ertragsschwach, steil, schlecht zugänglich und daher tendenziell unternutzt. In den letzten Jahren ist ausserdem die Anzahl der gesömmerten Tiere, insbesondere der für die extensive Beweidung geeigneten Rinder rückläufig. Gleichzeitig steigen die Leistungsanforderungen und die Futteransprüche der gealpten Milch- und Mutterkühe. Somit konzentriert sich die Bewirtschaftung im Sömmerungsgebiet vermehrt auf die gut erschlossenen, ertragsreicheren und einfacher zu bewirtschaftenden Alpflächen. Abnehmende Arbeitskapazitäten beim Alppersonal führen zu Rationalisierungen im Alpbetrieb, zur Zentralisierung und zum Ausbau der Alpgebäude, zur Umstellung auf Güllewirtschaft und zur intensiveren, oft auch effektiveren Nutzung der gebäudenahen Flächen. In vielen Regionen lassen sich daher lokale Intensivierungen feststellen, während auf der andern Seite unrentable Alpen o- der Alpflächen vermehrt unternutzt oder ganz aufgegeben werden. Dies führt zu Bestandesveränderungen, die mittelfristig zu einer Minderung des ökologischen Werts führen. Eine Ausnahme bilden hoch gelegene Alpflächen. Dieser Prozess betrifft indessen nicht nur die Biodiversität, sondern wirkt sich auch auf das Landschaftsbild aus, das uniformer und trivialer wird. Der Erlebniswert der Kulturlandschaft im Sömmerungsgebiet wird stark geprägt durch den mosaikartigen, halboffenen Charakter: dabei sind offene Wiesen und Weiden mit unterschiedlicher Steilheit und Topografie und regionaltypische Landschaftsstrukturen bestimmend. Gemäss Landwirtschaftsgesetz hat der Bund den Auftrag zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität und der Kulturlandschaft durch die Landwirtschaft. Auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche wurden in den letzten Jahren Gesetzesgrundlagen und Instrumente geschaffen, welche zusätzliche Abgeltungen und Beiträge für ökologische Leistungen für extensive und biologisch interessante landwirtschaftliche Nutzungen (z.b. ökol. Ausgleich in DZV, ÖQV) ermöglichen. Solche Lenkungsansätze fehlen im Sömmerungsgebiet. Die einzigen finanziellen Unterstützungen oder Abgeltungen im Alpgebiet betreffen aktuell die Direktzahlungen über SöBV und die Beiträge zur Pflege von inventarisierten Naturschutzgebieten nach NHG (nationale Moore und Trockenwiesen /-weiden, Auen). Die Sömmerungsbeiträge sind zu unspezifisch und die NHG-Beiträge zu punktuell auf exklusive Naturschutzflächen fokussiert, um für die Aufrechterhaltung einer grossflächig extensiven Bewirtschaftung einen relevanten Anreiz zu bieten. Im Vergleich zu andern Standorten sind im Sömmerungsgebiet noch sehr viele äusserst artenreiche Flächen vorhanden, und können mit gezielten und einfachen Massnahmen erhalten werden. Dies ändert aber laufend infolge der Nutzungskonzentration: ertragsschwache Flächen mit hohem Biodiversitätspotenzial werden je nachdem intensiver, viel häufiger jedoch zu extensiv o- der gar nicht mehr genutzt. Diese Entwicklung wird je länger je breiter wahrgenommen und beschäftigt Alpbewirtschafter, Amtsstellen, Beratung, Forschung und Naturschutzorganisationen. AGRIDEA hat daher die Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verein (SAV) gesucht um ein Projekt auszuarbeiten, das Natur und Landschaft im Sömmerungsgebiet stärker in Wert setzen möchte. Wichtiger Projektbestandteil war neben der Erarbeitung eines Kriterienkatalogs für Natur und Landschaft der Einbezug zahlreicher Alpakteure, um das grosse Erfahrungswissen in den Bereichen Beratung und Vollzug, Bewirtschaftungspläne und Biotopkartierung, Kontrollwesen zu bündeln und nutzbar zu machen. 7

8 3 Auftrag Anfangs 2008 beauftragte das Bundesamt für Landwirtschaft die AGRIDEA mit der Ausarbeitung eines Projektes im Sömmerungsgebiet. Es ging gemäss Projektantrag um eine Machbarkeitsstudie für die Entwicklung und Anwendung von Kriterien zur Beurteilung von Natur und Landschaft im Sömmerungsgebiet. Folgende Punkte wurden im Vertrag festgehalten: Kriterien und ein Methodenansatz für die Beurteilung des ökologischen und landschaftlichen Werts von Sömmerungsflächen werden erarbeitet. Unter Mitwirkung von Fachpersonen sollen in einem auf Erfahrungswissen abgestützten Prozess Kriterien und eine Methode entwickelt werden, die der Diversität des Sömmerungsgebietes gerecht werden. Die Kriterien müssen einfach und grossflächig im gesamten Sömmerungsgebiet anwendbar und umsetzbar sein. Sie sollen durch die Bewirtschafter verstanden und nachvollzogen werden können. Sie müssen mit den geltenden Auszahlungssystemen rechtlich und vollzugstechnisch einfach koordiniert und kombiniert werden können. Überlegungen zur Umsetzung eines Anreizsystems für die Förderung von ökologisch und landschaftlich wertvollen Sömmerungsflächen werden gemacht. Die förderungswürdige Fläche für die gesamte Schweiz, basierend auf der erarbeiteten Methodik und dem Anreizsystem, muss in einem Zusatzauftrag abgeschätzt werden. 4 Projektorganisation und Ablauf Das Projekt wurde in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten aus Alpwirtschaft, Futterbau, Vegetationskartierung und Naturschutz realisiert. Es handelt sich nicht um ein Forschungsprojekt, vielmehr orientiert es sich am vorhandenen Erfahrungswissen, das insbesondere bei der Erarbeitung von Bewirtschaftungsplänen oder aufgrund von Kartierungserfahrungen in Zusammenhang mit den Bundesinventaren bei verschiedenen Personen und Fachstellen vorhanden ist. Gleichzeitig war der Einbezug der Erfahrungen von Bewirtschaftung, Vollzug, Beratung und Kontrolle ein wesentliches Standbein. Das Projekt gliederte sich in drei Phasen: Phase 1: Projekterarbeitung und Entwicklung eines Testkonzeptes für ein Anreizsystem inklusiv Kriterien Phase 2: Test der Kriterien im Feld (9 Sömmerungsbetriebe in 3 Kantonen) Phase 3: Auswertung und Diskussion der Testergebnisse; Schlussfolgerungen und überarbeiteter, konsolidierter Vorschlag für Kriterien und Abgeltung (=Schlusskonzept) Strategische Begleitgruppe Grosses Gewicht wurde auf die Projektorganisation gelegt. Eine breit abgestützte Begleitgruppe aus Vertetern von Alpwirtschaftskantonen (Vollzug und Beratung), Bundesämtern (BAFU, BLW), Forschung (Projekt Alpfutur), Interessenorganisationen (SAB, NGO) diskutierte das Projekt zu Beginn und gegen Abschluss auf strategischer Ebene. Ihre Aufgabe war es zu beurteilen und mitzugestalten, wie sich das Projekt und die Resultate in die bestehenden Instrumente, Aktivitäten und Interessen einfügen sollen. Die fachliche Begleitung erfolgte durch ein Gremium von Schlüsselpersonen, das in einem Workshop im Vorfeld der Feldtests wichtige Inputs zur Festlegung der zu testenden Kriterien gab. Fach-Expertengruppe Aufgrund der sehr kurzen Projektdauer - April bis September - wurde der Praxisteil auf ein Minimum beschränkt. Die Tests wurden im Sommer (Juni bis August) realisiert. Dafür wurde versucht, möglichst viel Erfahrungswissen von Personen aus der Praxis einzuholen. Diese Akteure sollten sicherstellen, dass das Testkonzept sinnvoll und breit abgestützt ist, dass die Tests die richtigen Fragen beantworten und dass die Schlussfolgerungen auf Akzeptanz stossen würden. Projektteam Der Hauptteil der Arbeit wurde im engeren Projektteam geleistet, bestehend aus MitarbeiterInnen der beiden Beratungszentralen AGRIDEA und dem SAV (Th. Pfyl, SZ) sowie Vertretern aus den 8

9 Kantonen Graubünden (Alpfutterbau, Elmer Beratung, Spinatsch), Waadt (Beratung, Brühlmann) und Bern (Beratung, Kneubühl). Letztere haben langjährige Erfahrung mit der Erarbeitung von Bewirtschaftungsplänen. Das Team traf sich an insgesamt 4 Sitzungen und begleitete das Projekt von Anfang an. Auch die operative Durchführung der Tests in den Kantonen lag beim Projektteam, insbesondere im Verantwortungsbereich der kantonalen Vertreter. An einigen weiteren Veranstaltungen wurde das laufende Projekt vorgestellt und Rückmeldungen dazu eingeholt, so z.b. an der AGRIDEA-Tagung Sömmerungskontrolle im Kanton Glarus (Juni 08) und an der AGRIDEA-Alpexkursion im Kanton Graubünden (August 08). 5 Entwicklung des Konzepts Zahlreiche Kontakte im Vorfeld des Projektes, Austausch mit Akteuren aus Beratung, Alpwirtschaft und Naturschutz sowie Überlegungen im engeren Projektteam brachten eine breite Palette von Ideen zusammen. In einem kleinen Team wurden daraus Eckpunkte für eine Konzeptidee festgesetzt, mit den zuständigen Vertretern des BLW diskutiert und als Projektantrag Ende 2007 eingereicht. 5.1 Eckpunkte für eine Konzeptidee Das Förderprogramm Ökologie und Landschaft im Sömmerungsgebiet soll auf bestehendem und bewährtem Ansatz aufbauen. Die SöBV setzt den Rahmen für den Bezug von Direktzahlungen im Sömmerungsgebiet und regelt grundsätzliche Aspekte wie Nährstoffzufuhr und Bestossung. Die Erfüllung der SöBV muss daher die Grundvoraussetzung für ein Abgeltungssystem zugunsten Natur und Landschaft analog zur Erfüllung des ÖLN als Sockel für die ÖQV auf der LN sein. Das Mitmachen soll freiwillig sein. Das Anreizsystem soll auf positiv formulierten, ergebnisorientierten Kriterien basieren und die Beurteilung und Kontrolle sollen einfach sein und durch ausgebildete Kontrollpersonen erfolgen können. Das Förderprogramm Ökologie und Landschaft im Sömmerungsgebiet soll der besonderen Situation des Sömmerungsgebietes gerecht werden. Im Sömmerungsgebiet gibt es keine Parzelleneinteilung. Oft sind Alpbetriebe betrieblich, strukturell und landschaftlich abgeschlossene Einheiten. Aufgrund der eingeschränkten Dünger- und Futterzufuhr haben sie einen weitgehend geschlossenen Nährstoffkreislauf und können als fast geschlossene Systeme betrachtet werden. Die Beweidung der meisten Flächen erfolgt aufgrund fütterungstechnischer, arbeitswirtschaftlicher und gelände- bzw. tierartspezifischer Gesichtspunkte. Die Aufrechterhaltung einer nachhaltigen und auf die Erhaltung der Natur- und Landschaftswerte ausgerichteten Nutzung beeinflusst deshalb die Bewirtschaftung der gesamten Alp. Daher kommt dem gesamtbetrieblichen Aspekt eine grosse Bedeutung zu. Die Natur- und Landschaftswerte sollen mit einer angepassten Bewirtschaftung erhalten werden. Die noch grossflächig vorhandenen wertvollen Natur- (Flora und Fauna) und Landschaftswerte (Landschaftstypen, -elemente) sollen erhalten werden. Ein Ansatz, der explizit nur das Vorkommen bestimmter Arten belohnt, würde die Erhaltung der Naturwerte nicht garantieren. Es sollen Bewirtschaftungsmassnahmen gefördert werden, die eine grossflächige Erhaltung der Natur- und Landschaftswerte ermöglichen. Studien (Pearson et al., 2006) haben gezeigt, dass eine Mahd oder Beweidung mit Rindern gute Resultate bringt. Ein Beispiel sind die Flachmoore und Nasswiesen auf Alpen, wo eine extensive Rinderbeweidung, auch in Kombination mit Schnittnutzung, erfolgreich ist. Auch für die Beweidung von Trockenstandorten und Steillagen eignen sich Rinder oder Kälber, wegen dem tieferen Gewicht und den geringeren Futteransprüchen sehr gut. Allerdings sind die Zahlen der gesömmerten Rinder stark rückläufig. In den Sömmerungsgebieten der Südalpen und auf sehr flachgründigen, trockenen Böden können unter Umständen auch Schafe angepasst sein und zu einer hohen Artenvielfalt beitragen. Dann muss aber eine sehr gute Weideführung garantiert werden. 9

10 Das Weideverhalten des Schafes (Tritt und Verbiss) ist auf fast allen Standorten weniger naturschutzverträglich wie dasjenige von Rindern (Jans, 1990; Schmid und Wiedemeier, 2001; Martin et al., 2007). Der Naturwert soll anhand der Vegetationsqualität und der Strukturen gemessen und beurteilt werden können. Die Beurteilung der Vegetation muss grossflächiger und einfacher erfolgen können, als die Erhebung der ÖQV-Qualität auf der LN. Überlegt werden soll eine vereinfachte Vegetationstypen-Kartierung, z.b. nach Dietl et al. (1981). In der Regel ist eine hohe Vegetationsqualität mit hohen Faunawerten korreliert. Vielfältige Strukturen sind wichtige Bestandteile des faunistischen Lebensraumes. Deshalb sollen auch im Sömmerungsgebiet die dort typischen Strukturen, z.b. die Durchsetzung mit Sträuchern, Einzelbäumen und Steinen bewertet werden. Die Strukturvielfalt soll in einem groben, pauschalen Ansatz und mit einer geringen Gewichtung in die Bewertung integriert werden. Eine direkte Bewertung der Fauna soll aus Gründen der Komplexität des Vorgehens nicht vorgenommen werden. Die Förderung von Landschaftsqualität braucht eigene, speziell darauf ausgerichtete Kriterien. Natur- und Landschaftswerte können in vielen Fällen zusammenfallen. Sie sollen aber in der vorliegenden Studie separat und voneinander losgelöst betrachtet werden. Ein artenreiches Gebiet kann, muss aber nicht, landschaftlich interessant sein; ebenso ist ein landschaftlich interessantes Gebiet unter Umständen uninteressant für die Biodiversität. Gemeinsamkeiten gibt es im waldfähigen Gürtel: dort sind halboffene und strukturierte Landschaften sowohl für Biodiversität wie die Landschaft interessant. Da keine Landschaftstypologie existiert, ist es eine Herausforderung, Landschaft messbar zu bewerten. Der Bewirtschaftungsaufwand muss im Sömmerungsgebiet speziell berücksichtigt werden. Er ist ein entscheidender Faktor für die Lenkung in Richtung Nutzungsaufgabe oder Nutzungsintensivierung. Die aktuellen tierbezogenen Sömmerungsbeiträge und die rückläufige Anzahl der gesömmerten Tiere führen dazu, dass vorzugsweise die gut erreichbaren, flacheren und einfacher zu bestossenden Flächen genutzt werden. Die Wirtschaftlichkeit wird durch eine angepasste Weideführung und rationellere Arbeitsorganisation (z.b. Düngerwirtschaft) verbessert. Im Gegenzug werden die bezüglich Bodenbeschaffenheit extremen Standorte (vernässt oder trocken, sehr coupiert, steil, felsdurchsetzt etc.) für die Alpwirtschaft zunehmend uninteressant. Sie erfordern eine aufwändige, sorgfältige Weideführung, mehr Handarbeit und sind ertragsmässig kaum lohnend. Sie werden daher entweder verbessert oder unternutzt bzw. aus der Nutzung entlassen. Die Segregation in intensiv genutzte und in unternutzte Flächen ist im Sömmerungsgebiet sehr markant und wird sich, wenn ungebremst, in den nächsten Jahrzehnten für die Artenvielfalt dramatisch auswirken. Eine direkte Abgeltung des Biodiversitätswertes und des damit verbundenen Bewirtschaftungsaufwandes kann dieser Entwicklung entgegenwirken. Einmalige Aufwertungsmassnahmen können Flächen in eine regelmässige Nutzung zurückzuführen. Wo biologisch wertvolle Flächen schon seit längerer Zeit einseitig oder gar nicht mehr genutzt werden und verunkrauten oder verbuschen, ist die Rückführung in eine reguläre Nutzung nur mit einem einmaligen ausserordentlichen Aufwand möglich. Eine solche Aufwertungsinitiative und die nachfolgende richtige reguläre Nutzung erfordern eine kompetente Beratung und eine separate Finanzierung. Der Möglichkeit von einmaligen Aufwertungsmassnahmen kommt eine grosse Bedeutung zu. In der Regel fehlen Fachwissen, Zeit und Arbeitskapazitäten, um eine Fläche wieder in eine angepasste Nutzung zu überführen. Zur differenzierten Bewertung ist die Einführung eines Punktesystems angezeigt. Auf der LN dient ein fest vorgegebenes Qualitätsmass (Ja/Nein-System) für die Biodiversität als Grundlage um zusätzliche finanzielle Mittel auf die Flächen zu bringen. Ein analoger Ansatz wäre im Sömmerungsgebiet methodisch zu aufwändig und würde dem Charakter der Sömmerungsflächen nicht gerecht. Dieser wird durch ein komplexes System von sehr verschiedenen Faktoren ge- 10

11 steuert, die unterschiedlich bemessen und beurteilt, aber einander ergänzend honoriert werden müssen. Für einen solchen Ansatz eignet sich ein Punktesystem, das differenziert auf die einzelnen Kriterien ausgerichtet werden kann. 5.2 Konzeptidee In einem kleinen Team wurden die oben genannten Eckpunkte zu einer ersten Konzeptidee verarbeitet. Vorgesehen war, dass das Mitmachen im Förderprogramm generell auf Alpen mit einem besonders hohen Anteil an alpökologisch wertvollen Flächen (Vorschlag 50 %) beschränkt sein soll. Nach der Erfüllung von obligatorischen Eintrittskriterien standen als Anreizsystem ein Set von Kann-Kriterien im Sinn eines positiven Punktesystems im Vordergrund. Diese bezogen sich auf die Beurteilung der Vegetation, der Strukturvielfalt und der Landschaft. Dabei sollte der Aufwand für die Bewirtschaftung berücksichtigt und grössere Anteile mit Verbuschung (Zwergsträuchern, Grünerlen) von der zu bewertenden Fläche abgezogen werden. Naturschutzgebiete nach NHG wären gesondert zu erfassen und zu beurteilen. Die Konzeptidee im Detail (Abb. 1): Die Bedingungen, um am Förderprogramm Ökologie und Landschaft im Sömmerungsgebiet mitzumachen waren, dass 1. ein Alpbetrieb die SöBV ohne Kürzungen erfüllt 2. der Anteil der Alpfläche mit dem Status alpökologisch wertvoll mindestens 50% beträgt. Damit diese Bedingung beurteilt werden kann, wird ein Bewirtschaftungsplan vorausgesetzt. Nach der Erfüllung dieser Eintrittsbedingungen sollten zwei Module offen stehen, das Modul 1 Einzelflächen und das Modul 2 Gesamt-Alp. Im Modul Einzelflächen können Teilflächen der Alp angemeldet werden, die dann nach einer Kriterienliste bepunktet werden. Die Abgeltung soll dann aufgrund der Höhe der Punkte erfolgen. Im Modul Gesamt-Alp soll die gesamte Alpfläche mit der Kriterienliste bepunktet werden. Zusätzlich kann noch ein Betriebsbeitrag ausgelöst werden, dessen Höhe ebenfalls von einer Punkteliste abhängt. Die Kriterienliste umfasste fünf Bereiche (Abb. 1, K1-K5): K1: Vegetation Die Vegetationstypen nach Dietl et al. (1981) sollen grob kartiert und bezüglich Qualität in 3 Stufen (geringe Qualität mit Potential, mittlere und hohe Qualität) bewertet werden. K2: Struktur Struktur ist wichtig als Lebensraum, darf aber nicht zu dominant werden und die Vegetation verdrängen. Die Anteile an Verbuschung sollen abgeschätzt und bei zu grossen Anteilen von der Fläche abgezogen werden. K3: Landschaftliche Leistung Honoriert werden sollten: ästhetisch und biologisch attraktive Strukturen eine präsente Alpnutzung (belebt, Weidetiere) besondere kulturlandschaftliche Werte die Abwesenheit von störenden Infrastrukturen (Hochspannungsleitung, Skilift, ) traditionelle Gebäude, historische Verkehrswege eine gute Begehbarkeit, damit die Landschaft aktiv erlebt werden kann. K4: Bewirtschaftungserschwernisse Alpen, die aufwändig und schwierig zu bewirtschaften sind, sollen einen zusätzlichen Beitrag erhalten. Kriterien sind: Steilheit, Verbuschung, Anteil Steine/ Felsen Erschliessung dieser Flächen 11

12 Evtl. SAK-Faktor definieren für Bewirtschaftungsaufwand. K5: NHG-Objekte NHG-Objekte sollen speziell beurteilt werden. Ihre Bewirtschaftung muss zielkonform sein. Förderprogramm Ökologie + Landschaft im Sömmerungsgebiet : Konzeptidee K 5 NHG-Objekte - Qualität, Quantität, spezifischer Bewirtschaftungsaufwand Abgeltungselemente des Förderprogramms Prinzip: - Abgeltung nach Punktesumme, mehr Punkte -> höhere Abgeltung - pro ha? - pro festgelegter Normalstoss? Voraussetzung: Bewirtschaftungsplan oder Grobkartierung gemäss Programmvorgaben K 4 K 3 K 2 K 1 Bewirtschaftungserschwernisse - Erschliessungsgrad, Steilheit, Anteil Strukturen, Aufwand Landschaftliche Leistung - (wo nicht abgedeckt durch K 1 und K 2 ) Strukturvielfalt - besonderer Wert, nachhaltige Bewirtschaftung, Vielfalt Vegetation - Ausdehnung, ökolog. Wert, Fremdvegetation,. Bedingung 3: Nachhaltige und spezifisch auf die N+L-Ziele ausgerichtete Bewirtschaftung durch Erfüllen aller Voraussetzungen 3. Voraussetzung 3: Über die SöBV hinausgehende Anforderungen an Bewirtschaftung der GesamtAlp: - Weideführung, Düngung, Kraftfutter, Pfl.schutz, Alppflege, Modul 1 = Einzelflächen Abgeltung: Summe K 1 K 5 Modul 2 = Gesamt-Alp Abgeltung: Summe K 1 K 5 + Betriebsbeitrag Voraussetzungen und Bedingungen für das Förderprogramm Ökologie und Landschaft im Sömmerungsgebiet Bedingung 2: Anteil Alpfläche mit Status alpökologisch relevant >= z.b. 50% Voraussetzung 2: Bewirtschaftungsplan vorhanden - verordnungskonform -.. Flächenabschätzung alpökologisch relevant / nicht relevant möglich und vorhanden Bedingung 1: Voraussetzung 1 zu 100% erfüllt, keine Kürzungen, letzte Kontrolle <= x, z.b. 2 Jahre Voraussetzung 1: Kriterien der SöBV alle speziell: Zustand Weiden, Naturschutzflächen Abb. 1 Konzeptidee als erste Diskussionsgrundlage für die Entwicklung des Förderprogramms Ökologie und Landschaft im Sömmerungsgebiet. 12

13 5.3 Diskussion der Konzeptidee unter Einbezug von Erfahrungswissen Die Konzeptidee (Abb. 1) und die Kriterienliste wurden in den verschiedenen Gremien diskutiert. Nachstehend eine Zusammenfassung der wichtigsten Rückmeldungen: SAV-Vorstand: Nicht ausschliesslich Vegetation, sondern auch faunistisch relevante Kriterien berücksichtigen Nicht nur bestehende Qualität honorieren, sondern auch gefährdete Flächen abgelten, z.b. Anpassung der Weidenutzung Zahlungen nicht auf Kosten der ordentlichen Sömmerungsbeiträge Begleitgruppe (Sitzung): SöBV-Kontrollen: es sind noch nicht alle Alpen kontrolliert; eine Beurteilung gemäss Projektvorgaben müsste mit Kontrolle gekoppelt werden Ansatz zwei Module gut und sinnvoll: Modul Einzelflächen soll sich aber ähnlich wie bei der LN nur auf angemeldete Einzelflächen beschränken keine weiteren Einschränkungen wie Mindestanteil wertvoller Flächen; diese dagegen für Eintritt Modul Gesamt-Alp vorsehen Bewertung NHG Flächen/ artenreiche Vegetationen sinnvoll Kriterium Strukturvielfalt nachvollziehbar beurteilen und zuordnen Bewirtschaftungsaufwand für beide Module relevant (Erschliessung, Steilheit) Aufwand für Beurteilung muss angemessen bleiben Regionale Anpassungen sollen möglich sein Sömmerungsrinder generell wichtig für Alpen; separate Beurteilung gerechtfertigt Expertengruppe (ganztägiger Workshop): Modul Einzelflächen Inventarisierte NHG-Objekte national und regional gleich hoch bewerten, nur falls zielkonform bewirtschaftet Artenreiche Vegetationen: mosaikartige Vegetationen und halboffene Lebensräume stärker gewichten (Wert für Fauna) Grenzwerte für Anteile Zwergsträucher/ Grünerlen; unterschiedliche Gewichtung für die verschiedenen Vegetationstypen Bewirtschaftungsaufwand definieren: mögliche Faktoren sind Erschliessung Alp, Zugang Parzelle, Mechanisierung, Naturgefahren; auch vergleichen mit dem Vorgehen der Ertragswertschätzung Landschaft: Bundesinventare stärker berücksichtigen Modul Gesamt-Alp : Kraftfutter schafft klare Trennung der Module und damit der anvisierten Betriebe Ansatz Gesamt-Alp speziell auf Ziele Natur und Landschaft ausgerichtet; je nach Region kann das Kraftfutterkriterium für Milchkuhalpen stark einschränkend wirken fürs Mitmachen Eintritt Modul Gesamt-Alp : Sind alternative Kriterien für eine Teilnahme möglich? Beispiele könnten sein: Zugehörigkeit zu einem Bundesinventar wie BLN, fehlende Basiserschliessung Bewirtschaftungsaufwand Gesamt-Alp (Kombination von Erschliessung, Arrondierung, Topografie) Beurteilung und Honorierung spezieller Werte/Leistungen für Artenvielfalt/ Landschaft sind sehr zu begrüssen BLW (Sitzung vor der Testphase) Weiterentwicklung Konzept die beiden Module nach Möglichkeit stärker zusammenführen; Vereinfachung wünschenswert 13

14 die Landschaft optional nur in Modul Gesamt-Alp integrieren die Kriterien sollen sich letztlich auf dem Niveau Einzelflächen und Gesamt-Alp klar voneinander unterscheiden (keine Doppelspurigkeiten) mit Arbeitsaufwand oder anderen Leistungen verbundene Aufwertungen von Natur und Landschaft können als einmalige Massnahmen ausgewiesen und über einen separaten Kredit abgegolten werden Vorbehalte gegenüber den Kriterien Kraftfutter und Anteil gesömmerter Rinder bestehen: Zusammenhang mit damit verbundenen Werten Natur und Landschaft auf der Gesamt-Alp soll sichtbar gemacht werden Welche Lösungen haben die Nachbarländer? Tests die Tests sollen grundsätzlich mit den vorgeschlagenen Kriterien durchgeführt werden die im Konzept für das Modul Gesamt-Alp formulierten Voraussetzungen und das Punkteschema sollen wie vorgeschlagen getestet werden nur NHG-Flächen von nationaler Bedeutung sind speziell auszuweisen und zu bewerten; regionale Inventarobjekte sollen ebenfalls nach Projektkriterien beurteilt werden es sollen nur positiv punktierte Kriterien berücksichtigt werden (kein Malussystem) 5.4 Blick über die Landesgrenzen Was für Programme haben die Nachbarn? Österreich: Naturschutzplan auf der Alm Amt der Salzburger Landesregierung (Juni 2005) Mit dem Förderinstrument Naturschutzplan auf der Alm wird die Erhaltung ökologisch wertvoller Almen und Almenbereiche gefördert. Die Prämie beschränkt sich auf ausgewiesene Schutzgebiete, Nationalparks, etc. Voraussetzung ist die Erstellung eines Naturschutzplans (gemeinsame Begehung der Alm durch den Bewirtschafter und ein bezeichnetes Planungsbüro und Festlegung von verbindlichen Massnahmen). Beurteilung: Felderhebung, Beurteilung und Festlegung der Massnahmen sind sehr detailliert und kompliziert geregelt. Es handelt sich um eine einzelbetriebliche Naturschutzberatung, ausgerichtet auf die Beschreibung und Nutzungsoptimierung aller einzelnen Natur- und Landschaftselemente und Teilflächen. Der gesamtbetriebliche Bezug und Beratungsansatz dahinter ist nicht offensichtlich. Hingegen sind als Voraussetzung einige flächenbezogene Auflagen definiert, welche entweder Bestimmungen der SöBV entsprechen oder als Voraussetzungen für eine Gesamt-Alp-Bewirtschaftung geprüft werden (Verzicht auf neue Geländekorrekturen, neue Entwässerungen, Bachbegradigungen, jeglichen Herbizideinsatz). Fürstentum Liechtenstein: Verordnung zum Gesetz über die Förderung der Alpwirtschaft (2003) Die Verordnung regelt die Alpungskostenbeiträge und Subventionen. Der Alpungskostenbeitrag setzt sich zu 50% aus dem Grundbeitrag und zu maximal 50% aus dem Zuschlag zusammen. Zur Auslösung des Grundbeitrages müssen Bewirtschaftungsanforderungen erfüllt werden, welche in etwa den Bestimmungen der SöBV entsprechen. Der Zuschlag berechnet sich nach einem Punktsystem: Es sind maximal je 3 Punkte möglich für Weidepflege (Unkrautbekämpfung, Säubern), Weideräumung (Entfernen von Steinen, Jungwuchs), Gebäudeunterhalt, Düngerwirtschaft (Ausbringungszeitpunkt von Gülle und Mist), Koppelwirtschaft (Einhalten Umtriebsweide). Beurteilung: Das System ist interessant, weil damit der Arbeitsaufwand beurteilt und finanziell unterstützt wird. Allerdings beziehen sich die abgegoltenen Leistungen nicht auf Ziele im Bereich Natur und Landschaft, sondern auf das Ziel einer nachhaltigen praxisüblichen Bewirtschaftung, unabhängig vom Intensitätsniveau. 14

15 Der Ansatz könnte sich auch für die Erreichung von Zielen bezüglich Natur und Landschaft eignen, wenn die Massnahmenkriterien entsprechend ausgerichtet und ausformuliert werden. 5.5 Testkonzept Aufgrund der Rückmeldungen und Diskussionen in den verschiedenen Gremien wurde das Testkonzept entwickelt, das dann auf den Testalpen angewendet wurde. Das Ziel war die Förderung von ökologisch und landschaftlich wertvollen Sömmerungsflächen. Deshalb wurden der Naturund der Landschaftswert getrennt bewertet. Die Grundvoraussetzungen für das Konzept waren, dass die Kontrolle durch geschulte Alpkontrolleure durchgeführt werden kann. Der Zeitaufwand für eine Begehung durfte nicht zu gross sein. Aus diesem Grund könnten keine Erhebungen mit einem Detaillierungsgrad wie für einen Bewirtschaftungsplan durchgeführt werden. Der modulare Aufbau wurde beibehalten. Das Modul Einzelflächen sollte allen Betrieben offen stehen, dasjenige der Gesamt-Alp vor allem jenen, die grosse Anteile an Flächen mit einem hohen Natur- oder Landschaftswert aufweisen. Die Unterschiede zwischen den zwei Modulen sind in der Tabelle 1 aufgeführt. Um den Naturwert zu bestimmen, wurden für beide Module die Vegetation, die Struktur, die Anteile an Fremdvegetation und der Bewirtschaftungsaufwand beurteilt. Der Landschaftswert wurde unabhängig vom Naturwert aus rein landschaftlicher Sicht beurteilt und bewertet. Seine Erfassung erfolgte grösstenteils mit Hilfe von bestehendem Kartenmaterial und Luftbildern. Tab. 1 Beschreibung und Vergleich der Module Einzelflächen und Gesamt-Alp. Ziel Kriterien Naturwert Modul Einzelfläche Bewertung der vorhandenen Vegetation und Struktur auf der Einzelfläche unter Berücksichtigung des Bewirtschaftungsaufwandes für die Erhaltung dieses Resultats. Vorhandene Vegetation in max. 3 Kategorien plus Strukturanteil bewerten Modul Gesamt-Alp Bewertung der Voraussetzungen der ganzen Alp in Bezug auf die Erhaltung/ Förderung der Natur- und Landschaftswerte, sowie Bewertung der Eignung der Bewirtschaftung für diese Ziele. Sofern nicht bereits im Modul Einzelfläche einbezogen, Bewertung der Biodiversität und Landschaft. Vorhandenes, spezielles Artvorkommen, das mit der Bewirtschaftung der Alp zusammenhängt Bewirtschaftungsaufwand Faktor zwischen 1 und 2; berechnet aufgrund Erschliessung, Wasser, Mechanisierung, Naturgefahren Abschätzung aufgrund Arrondierung der Flächen, Steilheit der Alp; in 2 Stufen bewertet Erschliessung Alp In Bewirtschaftungsaufwand integriert In 3 Stufen bewertet Sömmerungstiere Kein Kriterium In 3 Stufen bewertet Weideführung/- pflege in Bezug auf Naturwerte Landschaftswert (flächig) Landschaftswert (verschiedene Aspekte) Ergebnis Kein Kriterium Vorhandene Landschaftsqualität in 2 Kategorien bewerten Kein Kriterium Einzelflächen-Punkte = Naturwert- Pkt. + Landschaftswert-Pkt. In 2 Stufen bewertet Alpprägenden Landschaftstyp bewerten Landschaftskriterien, die das landschaftliche Erlebnis der Gesamt-Alp betreffen (Unberührtheit, Begehbarkeit, IVS-Weg, etc) Gesamt-Alp-Punkte 15

16 5.5.1 Bestimmung des Naturwerts der Einzelflächen Kriterium Vegetation Eine Vegetationstypen-Kartierung nach Dietl et al. (1981) erwies sich im Laufe des Projektes als zu aufwändig und schwierig für nicht Vegetationskundler. Zudem zeigte sich, dass eine grobe Einteilung in 3 Klassen eine ausreichende Genauigkeit für das angestrebte Ziel bot (Tab. 3). Die höchste Qualitätsstufe gibt 3 Punkte und umfasst die nationalen Heimatschutz-Flächen (NHG-Flächen) und die sehr artenreichen Magerweiden/-wiesen. Die mittlere Qualitätsstufe wird mit 2 Punkten bewertet. Sie umfasst die Magerweiden und die sehr artenreichen Fettweiden. Die dritte Qualitätsstufe umfasst die artenarmen Magerweiden und die artenreichen Fettweiden. Diese Kategorie enthält mittel-wertvolle Bestände, die aber die vielfältigen, typischen Alpweiden ausmachen. Sie sind keine Biodiversitäts-Hotspots, aber als wichtige Futterflächen die Basis eines Betriebes für die Aufrechterhaltung der wertvollen Flächen. Eine eigene Kategorie bilden Flächen, die sich oberhalb der oberen Waldgrenze befinden (Tab. 2). Diese werden unabhängig davon, ob sie eine hohe, mittlere oder geringe Qualität aufweisen mit einem Punkt bewertet. Der Grund ist, dass davon ausgegangen wird, dass diese Flächen auch ohne Nutzung in ihrem Weiterbestand nicht gefährdet sind. Ob das auch für die NHG-Gebiete gilt, muss mit Naturschutzvertretern (BAFU, KBNL) abgeklärt werden. Tab. 2 Vorgeschlagene Höhengrenzen oberhalb deren keine Veränderung der Vegetation bei Nutzungsaufgabe absehbar ist. Alpine Höhenstufe Alpennordseite Zentralalpen Südalpen Klima Subatlantisch Subkontinental Submediterran Höhengrenzen ab m.ü.m. ab 2300 m.ü.m. ab 2100 m.ü.m. Tab. 3 Charakterisierung der Vegetation und Einteilung in Qualitätsklassen. Vegetationskategorien, Qualitätsklassen NHG-Flächen Hohe Qualität = 3 Punkte Sehr artenreiche/wertvolle Magerwiesen und -weiden Hohe Qualität = 3 Punkte Beschreibung (Ergänzungen Anhang B) Flachmoore, Hochmoore, Trockenwiesen, Trockenweiden, Auengebiete, Gletschervorfelder Allgemein: visuelle Vielfalt, auffallend artenreich (Blütenpflanzen) oder reich an Orchideen, Enzianen, Seggen, Lilien, rote-rosa Nelken, in höheren Lagen Anemonen, farbige Schmetterlingsblütler, Primeln, Hauswurz. Nassstandorte: Wollgras, Pfeifengras, verschiedene Kleinseggen, bes. Davallsegge, Teufelsabbiss, Moorenzian, evtl. Rasenbinse, schwarze Kopfbinse, Lungenenzian, Torfmoos, Fettblatt, Mehlprimel Trockene Standorte: Leitgräser wie Aufrechte Trespe, Schafschwingel, zusätzlich z.b. Wundklee, Thymian, Sonnenröschen, Bergklee, hellgelbe Habichtskräuter, Skabiosen, blaue Rapunzeln Saure Standorte: oft verheidet: Leitgräser wie Borstgras, Krummsegge, zusätzlich Arnika, bärtige Glockenblume, Stengelloser Enzian, Alpenklee, Heidekraut, Heidelbeeren, Alpenrosen, Zwergwachholder wertvoll wenn zusätzliche Arten aus allgemein oder trockene Standorte Artenreiche Mosaikvegetation: kleinräumig nass-trocken, auch mit Mulden/ Kuppen; Zusammensetzung aus oben beschriebenen Arten 16

17 Magerweiden/-wiesen, sehr artenreiche Fettweiden/- wiesen Mittlere Qualität = 2 Punkte Allgemein: Aspekt artenreich (Blütenpflanzen) oder Orchideen, Enziane, Seggen vorhanden; Vegetationsaspekt entspricht etwa Niveau ÖQV (strenger Schlüssel) Leitgräser der mageren Standorte wie Aufrechte Trespe, Fiederzwenke, Pfeifengras, Borstgras, Zittergras und Seggen sind regelmässig vorhanden; daneben immer auch Blütenpflanzen wie in der höchstbewerteten Qualitätsstufe beschrieben Es dominieren keine Nährstoff-, Übernutzungs-/ Unternutzungszeiger. Arten der nährstoffreicheren Standorte (Fettweiden, Nasswiesen, Hochstaudenfluren) können vereinzelt vorhanden sein. Beispiele: nährstoffreichere Flachmoore oder Trockenstandorte (Lage, Untergrund, Exposition) Artenarme Magerweiden/- wiesen, artenreiche Fettweiden/ -wiesen Geringe Qualität = 1 Punkte Allgemein: für Magerweiden: eher artenarme Bestände, einzelne Arten dominieren, z.b. Gräser wie Borstgras, aber es sind regelmässig noch Blütenpflanzen vorhanden (z.b. Schweizer Löwenzahn, Alpenklee). für Fettweiden: artenreiche Bestände auf nährstoffreicheren Böden, aber futterbaulich interessante Arten wie Rotklee, Milchkräuter regelmässig vorhanden. Nassstandorte: Sumpfdotterblumen oder Trollblumen; Wenn mit Eisenhutblättrigem Hahnenfuss, Binsen, Waldsimse: nur kleinflächig (max.5 Aren am Stück) oder in Mosaik integriert Hochstaudenfluren: Pestwurz, Alpendost, Wasserdost, Spierstaude, Blutweiderich, Weidenröschen Fremdvegetation Kleine Flächen, die mit Fremdvegetation bedeckt sind, sollen nicht separat erhoben werden müssen, um den Erfassungsaufwand zu minimieren, d.h. sie bleiben bis zu einem Anteil von 10 bzw. 20% unbeachtet. Grössere Anteile sollen von der angemeldeten Fläche abgezogen werden (Tab. 4). Dabei werden drei Fremdvegetations-Kategorien unterschieden, da der Einfluss der verschiedenen Pflanzen auf die Lebensräume unterschiedlich ist. Bei Zwergsträuchern und Geröllhalden werden Anteile bis Anteil 20 % toleriert. Bei Grünerlen/Legfören und Viehlägerfluren ist die Grenze etwas strenger, da Grünerlen sehr dichte Bestände bilden und so selbst für Vögel kaum mehr Lebensraum bieten. Viehlägerfluren sind ein Zeichen für eine örtliche Überdüngung und Übernutzung. Solche Flächen möchte man keinesfalls unterstützen. 17

18 Tab. 4 Charakterisierung der Fremdvegetations-Kategorien. Fremdvegetation: Kategorie Entscheid Zwergsträucher (Heidekraut, Erika, Alpenrosen, Zwergwachholder, Heidelbeere, Preiselbeere, Moorbeere), Geröllhalden < 20%: kein Flächenabzug 20 80%: nur effektiv noch offene Fläche wird angerechnet > 80%: ganze Fläche zählt nicht Grünerle/Legföhre < 10%: kein Flächenabzug 10 30%: nur effektiv noch offene Fläche wird angerechnet > 30%: ganze Fläche zählt nicht Viehlägerfluren < 10%: kein Flächenabzug 10 50%: nur effektiv noch offene Fläche wird angerechnet > 50%: ganze Fläche zählt nicht Im Team umstritten war, ob die Festlegung einer Obergrenze notwendig ist, evtl. genügt eine Obergrenze für die Gesamt-Alp: z.b. nicht mehr als 10% Viehlägerfluren insgesamt. Kriterium Strukturen (Gehölzstrukturen, Einzelbäume, Steine, Blöcke, Bäche) Um dem faunistischen Wert einer Fläche gerecht zu werden (Vögel, Wildtiere, Insekten), wird eine grobe Abschätzung des Strukturanteils gemacht. Eine Bewertung ausschliesslich auf der Basis der Vegetation würde dem halboffenen für die Fauna sehr interessanten Aspekt nicht gerecht. Ein Strukturanteil von 5-30 % ist erwünscht. Er bietet Lebensraum und gleichzeitig ist die Gefahr der Vergandung noch überschaubar. Auf eine Unterscheidung der verschiedenen Gehölze wurde verzichtet, um den Aufwand klein zu halten, obwohl die verschiedenen Arten unterschiedliche ökologische Werte aufweisen. Nicht als Struktur gelten die unter Fremdvegetation genannten Gehölze/ Zwergsträucher. Grund dafür ist die invasive Zunahme der Zwergsträucher im Alpenraum. Tab. 5 Charakterisierung der Struktur-Kategorien. Strukturen: Kategorie Klassen Einheitskategorien über alle Strukturelemente < 5% und > 50% Strukturanteil: keine Punkte. 5-30% Strukturanteil: 1 Punkt 30-50% Strukturanteil: 0.5 Punkt Kriterium Bewirtschaftungsaufwand Ein hoher Bewirtschaftungsaufwand soll honoriert werden. Berücksichtigt werden nur Flächen mit Vegetationsqualität. Zur Abschätzung des Bewirtschaftungsaufwandes wurde von Experten ein Schema entwickelt (Tab. 6). Es gibt vier Teilkriterien mit je unterschiedlich vielen Punkten. Die Gesamtpunktzahl ist die Summe der Punkte aus den Teilkriterien. Sie wird anschliessend in den Bewirtschaftungsfaktor zwischen 1 und 2 umgerechnet. Dieser wird dann mit den Punkten für Vegetation und Struktur multipliziert (Abb. 2). Ist eine Fläche schlecht erschlossen, kaum mechanisierbar und von Naturgefahren bedroht, so erhält sie die höchste Punktzahl. 18

19 Tab. 6 Beurteilung des Bewirtschaftungsaufwandes für eine Einzelfläche und Umrechnung in den Bewirtschaftungsfaktor. Teilkriterien Zugang Alp Zugang Parzelle Strasse Wasser auf P arzelle Entfernung (Alp bis Bewirtschaftungseinheit) Punkte ja 0 nein 2 ja 0 nein 2 ja 0 nein 1 ja 1 nein 0 Endwert Mechanisierung (Anteil F läche mit Maschinen erreichbar) 0-25% % % 1 > 75% 0 Naturgefahren (Absturzgefahr, S teinschlag) ja 1 nein 0 Gesamtpunktzahl Bewirtschaftungsaufwand = Umrechnung: 0-3 P te P te P te 2 Bewirtschaftungsfaktor = Schritt 1 Flächen mit Vegetationsqualität bestimmen Hohe Qualität Mittlere Qualität Geringe Qualität NHG-Flächen Sehr artenreiche Magerweiden Magerweiden Sehr artenreiche Fettweiden Artenarme Magerweiden Artenreiche Fettweiden 3 Punkte 2 Punkte 1 Punkte Bestimmung der anrechenbaren Fläche: Abzug Fremdvegetation Zwergsträucher, Geröllhalden Grünerle/Legföhre Viehlägerfluren < 20 %: Kein Abzug %: effektiv noch offene Fl. >80 %: keine Anrechnung < 10 %: Kein Abzug %: effektiv noch offene Fl. >30 %: keine Anrechnung < 10 %: Kein Abzug %: effektiv noch offene Fl. >50 %: keine Anrechnung Schritt 2 Strukturanteil bestimmen Gehölzstrukturen, Einzelbäume, Steine, Blöcke, Bäche <5%: 0 Punkte 5-30 %: 1 Punkte %: 0.5 Punkte >50 %: 0 Punkte Schritt 3 Bewirtschaftungsaufwand bestimmen Zugang Alp/Parzelle, Mechanisierung, Naturgefahren 0-3 Punkte Bewirtschaftungsfaktor Punkte Bewirtschaftungsfaktor Punkte Bewirtschaftungsfaktor 2 Naturwert-Punkte = (Vegetationsqualität + Strukturen) x anrechenbare Fläche x Bewirtschaftungsfaktor Abb. 2 Vorgehen bei der Beurteilung des Naturwerts im Modul Einzelflächen anhand der Kriterien für Vegetationsqualität, Struktur und Bewirtschaftungsaufwand. 19

20 5.5.2 Bestimmung des Landschaftswerts der Einzelflächen Wertvolle Landschaften sollen ebenfalls abgegolten werden und zwar unabhängig von den Flächen mit einem Naturwert. Bisher ist der Umgang mit Kriterien zur Landschaftsbewertung im Sektor Landwirtschaft noch etwas ungewohnt. Es wurde entschieden, auf bereits bestehende Inventare und einige gut erkennbare Landschaftstypen sowie punktuelle Elemente zurückzugreifen. Die Erfassung erfolgt grösstenteils mit Hilfe von bestehendem Kartenmaterial und Luftbildern. Je nach Typ werden 0.5 bis 1 Punkt vergeben, maximal jedoch 1 Punkt pro ha Alpfläche. (Tab. 7, Abb. 3). Tab. 7 Liste der punktgebenden Landschaftstypen. Landschaftstypen Beschreibung Punktespanne Inventare Bundesinventar von nationaler Bedeutung (BLN), Moorlandschaft, kantonale Landschaftsschutzgebiete. Bei Überschneidung der verschiedenen Inventare, wird die Fläche nur einmal gezählt. Die Alpfläche ist die maximal erreichbare Grösse Halboffene Sömmerungsweiden Regionalspezifische, auffällige oder ausserordentliche Landschaften Punktuelle Kulturlandschaftselemente Landschaftlich wertvolle, strukturreiche, traditionelle und ungedüngte Landschaftsgebiete, welche zu 10-50% bestockt sind und dazwischen regelmässig beweidet werden. Aufgrund ihres häufigen Vorkommens erhalten sie eine niedrige Punktierung (0.5 Punkte). Waldweiden nach Typologie Gallandat (Patubois 1995): Begrifflich festgelegte Waldweiden (2000- er/3000-ertypen Bestockung zwischen 1-20%, bzw %) erhalten Landschaftswert-Punkte In einigen Regionen sind die Sömmerungsweiden mit Lärchen, Bergahornen oder anderen typischen Baumarten (ohne Fichten) bestockt und haben somit einen regionaltypischen Kulturlandschaftswert Sind regional zu definieren z.b. Trockenmauer, Wasserfall, Quelle 1. 20

21 Abb. 3 Vorgehen bei der Beurteilung des Landschaftswerts im Modul Einzelflächen Beitrag Gesamt-Alp Der Gesamt-Alpbeitrag soll Alpen mit hohen Anteilen an wertvollen Flächen, die oft schwierig zu bewirtschaften sind, für ihre Leistung für Natur und Landschaft unterstützen. Als erstes muss abgeklärt werden, ob der Alpbetrieb die Voraussetzungen für eine Teilnahme an diesem Modul erfüllt. Ist dies der Fall, so werden anhand einer Kriterien-Liste Gesamt-Alp-Punkte (GA-Punkte) verteilt, ähnlich wie beim Modul Einzelflächen. Es gibt bewusst nur Bonus- und keine Maluspunkte. Dies lässt dem Bewirtschafter die Wahl, die Massnahmen zu ergreifen, die am besten zu seinem Betrieb passen. Bewertet werden bewirtschaftungsrelevante Kriterien, Landschaftswert und die Biodiversität. Voraussetzungen Voraussetzung um am Modul Gesamt-Alp mitmachen zu können ist, dass die SöBV ohne Kürzungen eingehalten wird, dass mindestens 50% der Alpfläche Flächen mit einem Naturwert sind und dass auf der Alp kein Kraftfutter eingesetzt wird. Das letztgenannte Kriterium war umstritten, da es gewisse Alpen, vor allem Milchkuhalpen, benachteiligen könnte. Andererseits soll in einem Programm zur Förderung von Ökologie und Landschaft die Zufuhr von Nährstoffen nicht unterstützt werden. Bewirtschaftungsrelevante Kriterien Erhoben wird der Anteil Rinder, Jungvieh und leichte Mutterkühe. Je höher dieser Anteil ist, desto mehr GA-Punkte gibt es. Diese Tierkategorien werden als besonders geeignet angesehen für die Beweidung von sensiblen Flächen (Jans, 1990). Eine speziell auf die Erhaltung der Natur- und 21

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