Handelshochschule Leipzig (HHL) Entscheidung und Handlung

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1 Handelshochschule Leipzig (HHL) Entscheidung und Handlung Peter Kesting HHL-Arbeitspapier Nr. 40 Copyright 2001 Jede Form der Weitergabe und Vervielfältigung bedarf der Genehmigung des Herausgebers

2 Gliederung 1 Einleitung 1 2 Handlungstheorie und der Begriff der Handlung 2 3 Der praktische Schluß Der erste Satz: Die Beschreibung der Intention und das Verstehen von Handlungen Der zweite Satz: Die Beschreibung des äußeren Aspekts einer Handlung (Tat und Konsequenz) und der Begriff der Handlungsalternativen Der dritte Satz: Die Bewertung der Handlungsalternativen und Die Entscheidung Der vierte Satz: die Schlußfolgerung und die Geltung von praktischen Schlüssen 25 4 Resümee 28 Literatur 29

3 Zusammenfassung: Im Gegensatz zum Vorgang der Entscheidung bestehen bezüglich des Vorgangs der Handlung in der ökonomischen Analyse nur sehr ungenaue Vorstellungen. Das ist insofern problematisch, als ein wesentliches Ziel von Entscheidungsanalysen in der Handlungserklärung liegt. Zentrales Anliegen in diesem Aufsatz ist daher, eine theoretische Vorstellung vom Vorgang der Handlung zu entwickeln über die das Verhältnis von Handlung und Entscheidung präzisiert werden kann. Ausgangspunkt dafür stellt eine Definition des Handlungsbegriffs dar. Als Handlung wird demnach jedes Tun verstanden, das einer Intention folgt, das also darin begründet ist, daß ein Akteur einen bestimmten Zustand herbeiführen will. Als analytische Grundlage für die Handlungserklärung wird anschließend das Konstrukt des praktischen Schlusses eingeführt, über das sich eine logische Verbingung zwischen der Intention und dem Tun eines Akteurs herstellen läßt. Es wird diskutiert, wie ein praktischer Schluß aufgebaut werden muß, um eine systematische Verbindung zwischen Entscheidung und Handlung herstellen zu können. Wesentliches Ergebnis ist, daß die Entscheidung demnach nur einen unter mehreren Bestandteilen einer Handlungserklärung darstellt. Um eine vollständige Handlungserklärung geben zu können muß über die Entscheidung hinaus noch erklärt werden, warum ein Akteur eine bestimmte Intention verfolgt und auf welche Weise der abschließende Prozeß der Alternativensuche zur Formulierung eines Entscheidungsproblems führt. Keywords: Handlung, praktischer Schluß, Intention, Entscheidung JEL-Klassifikation: B40, D10, D20

4 1 Einleitung Entscheidungsanalysen bilden ein, wenn nicht sogar das Zentrum der mikroökonomischen Theorie und damit von ökonomischer Theorie überhaupt. Warum aber ist die Untersuchung von Entscheidungen, die durch Akteure getroffen werden, überhaupt von Interesse; in welcher Hinsicht liefert sie einen Zugang zur Erklärung des ökonomischen Geschehens? Auf diese Frage lassen sich zwei Antworten finden: Zum einen kann argumentiert werden, daß solche Entscheidungsmodelle dazu dienen, ökonomisches Handeln zu erklären; die ökonomischen Handlungen von Akteuren bilden wiederum die Substanz des wirtschaftlichen Geschehens und damit des Erklärungsgegenstandes der ökonomischen Analyse (deskriptiver Ansatz). Zum anderen kann argumentiert werden, daß durch solche Entscheidungsmodelle die Zweckrationalität von Handlungen aufgezeigt werden kann, also wie ein Akteur in einer bestimmten Situation handeln soll, um gegebene Ziele zu verwirklichen (präskriptiver Ansatz). Beide Argumentationsstränge haben jedoch eines gemein: eigentlich ist nicht unmittelbar die Entscheidung, sondern mittelbar die Handlung von Interesse, die der Entscheidung folgt. Das führt zu der paradoxen Situation, daß in mikroökonomischer Analyse von Entscheidungen die Rede ist, eigentlich aber Handlungen gemeint sind. Diese Situation ist deswegen paradox, weil der Handlungsbegriff, wie auch das Verhältnis von Handlungen zu Entscheidungen in der ökonomischen Theorie alles andere als klar ist. Was genau kennzeichnet eine Handlung, was umfaßt sie? In welcher Hinsicht kann überhaupt davon gesprochen werden, daß eine Handlung aus einer Entscheidung folgt? Sind Handlungen und Entscheidungen unabhängig voneinander oder schließen Handlungen Entscheidungen ein (und wenn dem so ist, was umfassen Handlungen über die eigentliche Entscheidung hinaus)? Wesentliches Ziel dieses Aufsatzes ist es, eine Verbindung von ökonomischen Entscheidungen (im Sinne von mikroökonomischer Entscheidungsanalyse) zu ökonomischen Handlungen herzustellen und darüber das Verhältnis zwischen diesen beiden Begriffen zu klären. Grundlage hierfür ist zunächst die Einführung eines Handlungsbegriffs. Da die ökonomische Analyse über keinen solchen Begriff verfügt, wird dieser einer Richtung der praktischen Philosophie entlehnt, die ich im folgenden als analytisch bezeichnen werde. In Kapitel 2 wird daher ein kurzer Überblick über den Gegenstand dieser Handlungstheorie gegeben und der der weiteren Untersuchung zugrundegelegte Handlungsbegriff eingeführt und erläutert. Kern der Handlungserklärung der analytischen Handlungstheorie ist das (teleologische) Schema des praktischen Schlusses. In Kapitel 3 wird daher zunächst die Grundform dieses Schlusses erläutert. Anschließend werden die einzelnen Schritte dieses Schlusses eingehend untersucht. Dabei wird gezeigt, in welcher Weise die Grundform dieses Schlusses geändert werden muß, um eine Verbindung zwischen Handlung und Entscheidung herstellen zu können. In der so erreichten Verbindung stellt die Entscheidung ein Teilproblem und damit einen Bestanteil der Handlung dar. Wesentliches Ergebnis der Arbeit ist es somit, daß gezeigt wurde, daß es tatsächlich möglich ist, auf der Grundlage des Schemas des praktischen Schlusses eine solche Verbindung zwischen Handlung und 1

5 Entscheidung herzustellen und wie eine solche Verbindung aussehen kann. Aus der Anlage dieser Verbindung folgt allerdings, daß Entscheidungsanalysen (über die Beschränkung auf ein Teilproblem von Handlungen) nur unvollständige Handlungserklärungen liefern. 2 Handlungstheorie und der Begriff der Handlung Die intellektuelle Auseinandersetzung mit menschlichen Handlungen ist Gegenstand der praktischen 1 Philosophie und reicht bereits bis in die Antike zurück. Sie bildet neben Physik und Logik einen dritten Zweig der griechischen Philosophie und wird dort im Rahmen der Ethik als Lehre des sittlich guten 2 Handelns behandelt. Hier nimmt das Werk des ARISTOTELES eine zentrale Stellung ein, insbesondere seine Nikomachische Ethik, deren Gedanken auch für die Analyse der vorliegenden Arbeit von Bedeutung sind. 3 In der Gegenwart lassen sich neben der Frage nach dem sittlich guten Handeln zwei weitere Fragen identifizieren, die sich dem Gegenstand der praktischen Philosophie im weiteren Sinne zurechnen lassen: Zum einen die bereits in der Einleitung umrissene Frage nach dem zweckrationalen Handeln, danach also, wie ein Akteur handeln soll, um ein gegebenes Ziel in seinem Sinne möglichst gut zu erfüllen, unabhängig davon, ob dieses Ziel moralischen Maßstäben genügt oder nicht. Zum anderen die Frage nach den faktischen Bestimmungsgründen des menschlichen Handelns, danach also, wie Menschen in bestimmten Situationen tatsächlich handeln. 4 Der Beitrag, den ökonomische Analyse zur Erklärung menschlicher Handlungen liefert, ist nach wie vor umstritten. Einigkeit dürfte lediglich darin bestehen, daß die ökonomische Analyse keinen unmittelbaren Beitrag zur klassischen Fragestellung der praktischen Philosophie liefert, zur Ethik. Jedoch schwankt 1 Einen guten überblick über die Entwicklung der praktischen Philosophie bietet der Aufsatz von WILHELM VOSSENKUHL (1985), Praxis, in: Philosophie (Hrsg. HERBERT SCHNÄDELBACH), Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, S In diesem Sinne leitet IMMANUEL KANT seine Grundlegung zur Metaphysik der Sitten mit den Worten ein: Die alte griechische Philosophie teilte sich in drei Wissenschaften ab: Die Physik, die Ethik, und die Logik. (In: Werke in sechs Bänden. Band IV: Schriften Zur Ethik und Religionsphilosophie (Hrsg. WILHELM WEISCHEDEL), Darmstadt 1983: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, S , hier S Vgl. VOSSENKUHL (1985), S Diese beiden Ansätze der Handlungstheorie finden ihr Gegenstück in der bekannten Unterscheidung zwischen deskriptiver und präskriptiver Entscheidungstheorie. Zu dieser Unterscheidung vgl. etwa die Darstellung in FRANZ EISENFÜHR und MARTIN WEBER (1994/99), Rationales Entscheiden (1994), 3. Auflage, Berlin u.a. 1999: Springer. 2

6 der Anspruch, der an ökonomische Analyse erhoben wird, zwischen den beiden anderen Fragestellungen, also zwischen dem Aufzeigen von Zweckrationalität auf der einen und des tatsächlichen Handelns von ökonomischen Akteuren auf der anderen Seite. Eine wesentliche Quelle für die Unklarheiten dürfte dabei die oben geschilderte Tatsache sein, daß sich mikroökonomische Analyse zunächst überhaupt nicht mit Handlungen beschäftigt: Mikroökonomie ist eine Entscheidungs- und keine Handlungstheorie. Zwar werden regelmäßig Verbindung von Ergebnissen von Entscheidungsanalysen zu Aussagen über Handlungen gezogen, aber diese Verbindungen werden grundsätzlich postuliert und nicht aufgezeigt. Das ist auch nicht anders möglich, weil bislang kaum Verbindungen von der mikroökonomischen Analyse zu einer Handlungstheorie und daher auch kaum Klarheit über den Handlungsbegriff besteht. Wenn das Zeil des vorliegenden Aufsatzes darin besteht, eine solche Verbindung zwischen Handlungs- und Entscheidungstheorie herzustellen, so insbesondere auch um aufzuzeigen, in welcher Weise sich ökonomische Analyse zu unterschiedlichen Handlungserklärungen eignet und was für Anforderungen sich aus unterschiedlichen Erklärungsansprüchen für ökonomische Analyse ergeben. Im Ergebnis wird sich zeigen, daß sich Entscheidungstheorie grundsätzlich sowohl zum Aufzeigen von Zweckrationalität als auch zum Aufzeigen der faktischen Bestimmungsgründe des menschlichen Handelns eignet, allerdings in sehr unterschiedlicher Weise. Als praktischen Schluß (oder praktische Inferenz) bezeichnet man eine Gattung von Denkfiguren, 5 die auf Gedankengänge und Beispiele von Aristoteles zurückgeführt werden können. Das Konzept wurde insbesondere durch ELIZABETH ANSCOMBE in den fünfziger Jahren wieder in die philosophische 6 Diskussion eingeführt. In der Folgezeit ist ein starker Anstieg des Interesses an handlungstheoretischen Fragestellungen zu verzeichnen. In diese Zeit fällt auch der Ausbau des Konzepts des praktischen Schlusses zu einer geschlossenen Handlungstheorie durch GEORG HENRIK V. WRIGHT insbesondere in 5 Vgl. hierzu insbesondere ARISTOTELES (1991) Nikomachische Ethik. Aus dem Griechischen und mit einer Einführung und Erläuterungen versehen von OLOF GIGON, München: Deutscher Taschenbuch Verlag, 1147, a 25ff. An anderer Stelle (1112, S. 157) erläutert Aristoteles: Wir überlegen und weiterhin nicht die Ziele, sondern das, was uns zu den Zielen führt.... [W]ir setzen das Ziel an und erwägen dann, wie und durch welche Mittel wir es erreichen, und wenn sich mehrere Wege zeigen, so wird geprüft, welcher der schnellste und schönste sei.... Denn der Überlegende geht forschend und analysierend vor, wie wenn er eine geometrische Figur konstruierte. Vgl. auch G.E.M. ANSCOMBE (1965/81), Thought and Action in Aristotele. What is Practical Truth? (1965), in: The Collected Philosophical Papers of G.E.M. Anscombe. Volume One: From Paramenides to Wittgenstein, Oxford: Basil Blackwell 1981, S Vgl. ELIZABETH ANSCOMBE (1957/86), Intention (1957), deutsch: Absicht, Freiburg und München 1986: Verlag Karl Alber. 3

7 7 dessen Explanation and Understanding aus dem Jahre Die folgenden Diskussionen drehten sich dann maßgeblich um das Verständnis der Bedeutung von praktischen Schlüssen und damit um ihren Aussagegehalt. 8 Die in dieser philosophischen Diskussion vertretenen Positionen spiegeln die Indifferenz der ökonomischen Erklärung wieder: So verfolgt V. WRIGHT mit seiner Analyse ursprünglich das Ziel, die tatsächliche Ausführung von Handlungen zu erklären (die dritte der obigen handlungstheoretischen Fragestellungen). In der folgenden Diskussion wurde die Angemessenheit eines solchen Anspruches in Frage gestellt. So etwa vertritt WEINBERGER die Auffassung, daß praktische Schlüsse lediglich dazu geeignet sind Zweckrationalität im Handeln aufzuzeigen (die zweite der obigen handlungstheoretischen Fragestellungen). Er faßt daher seine Position mit den Worten zusammen: Ich halte es nicht für adäquat, die Handlung selbst als Ergebnis der praktischen Inferenz anzusehen. Es wäre zwar möglich, die Handlung als Ausdruck der Konklusion aufzufassen (die Handlung als Äußerung anzusehen), doch ist es m.e. besser, die rationalen Operationen ganz im Rahmen einer Sprache im üblichen Sinne darzustellen, zu der die Handlung als Realisation hinzutritt. 9 Weinberger charakterisiert den praktischen Schluß daher auch als rationale Rekonstruktion einer Handlung. Die Angemessenheit der verschiedenen Erklärungsansprüche soll allerdings nicht an dieser Stelle, sondern weiter unten (Kap. 3.4) eingehend diskutiert werden. Der Ausgangspunkt der Handlungstheorie in der Tradition V. WRIGHTS, die ich im folgenden als 10 analytisch bezeichnen werde, ist die Frage nach dem Handlungsbegriff, der ihr zugrundegelegt werden soll, also danach, was für Handlungen in einem praktischen Schluß überhaupt untersucht werden können. In der analytischen Handlungstheorie werden Handlungen als Tätigkeiten aufgefaßt, 7 GEORG H.V. WRIGHT (1971/2000), Explanation and Understanding, deutsch: Erklären und Verstehen, 4. Auflage, Berlin 2000: PHILO Verlagsgesellschaft. 8 Vgl. hierzu etwa GEORG H. VON WRIGHT (1989/94), Das Verstehen von Handlungen - Disputation mit GEORG MEGGLE (1989), in:georg H. VON WRIGHT (1994), S sowie Anselm Winfried Müller (1979), How Theoretical is Practical Reasoning, in: Intention and Intentionality. Essays in Honour of G.E.M. Anscombe (Hrsg.: CORA DIAMOND und JENNY TEICHMAN), Brighton: The Harvester Press, S OTA WEINBERGER (1996), Alternative Handlungstheorie. Gleichzeitig eine Auseinandersetzung mit GEORG HENRIK VON WRIGHTS praktischer Philosophie, Wien: Böhlau, S In der Handlungstheorie wird in ähnlicher Bedeutung auch der Begriff der desire-belief theory of intention in action verwendet. Vgl. MICHEAL E. BRATMAN (1987), Intention, Plans, and Practical Reasoning, Cambridge (Mass) und London: Harvard University Press, S. 6. 4

8 die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks ausgeführt werden. In der gleichen Weise, wie in der Ökonomie, ist zielloses Verhalten, wie Reflexe, unbewußtes Verhalten im Schlaf usw. daher nicht Gegenstand der Betrachtung. Diesem Verständnis wird in der folgenden Analyse gefolgt. 11 Nach V. WRIGHT lassen sich solchen Handlungen, die durch einen praktischen Schluß analysiert werden können, in einen inneren und einen äußeren Aspekt aufteilen: Der erste [innere Aspekt] ist die Intentionalität der Handlung, die Intention oder der Wille `hinter ihren äußeren Manifestationen. Den zweiten [äußeren Aspekt] wiederum kann man nochmals in zwei Teile oder Phasen unterteilen. Ich werde sie die unmittelbaren und die entfernten äußeren Aspekte einer Handlung nennen. Der unmittelbare äußere Aspekt besteht in einer Muskeltätigkeit - z.b. einem Drehen der Hand oder dem Heben eines Arms. Der entfernte äußere Aspekt ist irgendein Ereignis, für das diese Muskeltätigkeit kausal verantwortlich ist - z.b. das Drehen eines Handgriffs oder das öffnen eines Fensters, oder besser: die Tatsache, daß sich ein gewisser Handgriff dreht oder ein Fenster öffnet. 12 Über den inneren Aspekt einer Handlung - die Intention eines Akteurs zur Ausführung einer bestimmten Handlung - wird noch intensiv zu sprechen sein. Die Intention besteht zunächst in der Absicht des Akteurs, mit der Ausführung einer Handlung einen bestimmten Zustand herbeizuführen, also letztlich in der Formulierung eines bestimmten Ziels, das der Akteur erreichen will bzw. über 13 dessen Erreichung er nachdenkt. Ein solcher Zustand ist nichts anderes, als das Vorliegen eines 11 Vgl. V. WRIGHT (1971/2000), S. 86ff. 12 V. WRIGHT (1971/2000), S. 85f. V. WRIGHT betont allerdings, daß sehr wohl auch Handlungen denkbar seien, die nur einen der beiden Aspekte aufweisen. So seien einerseits Muskeltätigkeiten denkbar, denen keine Intention vorausgeht und andererseits Intentionen, denen keine Muskeltätigkeiten folgen. Allerdings ist hierzu anzumerken, daß es sich bei den bewußten Handlungen (die sowohl einen äußeren- als auch einen inneren Aspekt aufweisen) um eine eigene Klasse von Erscheinungen handelt, die auch entsprechende begrifflich gekennzeichnet werden sollten. Warum also sollte man den Begriff der Handlung nicht auf diese Klasse von Erscheinungen begrenzen? In den anderen Fällen scheint es mir angebracht, von Verhalten zu sprechen. Diese terminologische Diskussion ist für die weitere Analyse aber nicht von Belang, weshalb ich sie auch nicht weiter vertiefen werde. 13 Vgl. V. WRIGHT (1971/2000), S. 87ff. Das Konzept der Intention wurde maßgeblich durch die bereits angeführte Arbeit von G.E.M. ANSCOMBE (1957/86) in die aktuelle philosophische Diskussion eingeführt. Zu dieser Diskussion vgl. ebenfalls: BRICE N. FLEMING (1964), On Intention, in: The Philosophical Review, 73. Jg., S , RODERICK M. CHRISHOLM (1970), The Structure of Intention, in: The Journal of Philosophy, 67. Jg., S , ANNETTE C. BAIER (1970), Act and Intent, in: The Journal of Philosophy, 67. Jg., S , HECTOR-NERI CASTAÑEDA (1971), Intentions and the Structure of Intending, in: The Journal of Philosophie, 68. Jg., S , ROBERT AUDI (1973), Intending, in: The Journal of Philosophie, 70. Jg., S , BRATMAN (1987), insbesondere Kap sowie 5

9 bestimmten Sachverhaltes, den der Akteur anstrebt. Dieser kann beispielsweise darin liegen, sich an einem bestimmten Ort zu befinden, einen Einkauf getätigt zu haben oder sein Vermögen investiert zu haben. Die Intention eines Akteurs besteht somit in der Befriedigung eines sogenannten Satifizierungsziels, eines Ziels also, das mit dem Eintreten des Zustandes erreicht ist. Die Handlung ist dann abgeschlossen. Sofern auch die Unterlassung als Handlung verstanden wird, kann unter der Intention ebenfalls die Absicht verstanden werden, nicht in das Geschehen einzugreifen und somit das Eintreten 14 eines bestimmten Zustandes nicht zu verhindern. Die Intention eines Akteurs läßt sich somit als Absicht zur Gestaltung des Geschehens über Aktivität oder Passivität zusammenfassen. Sie kann daher auch als Zweck verstanden werden, den der Akteur mit der Ausführung einer Handlung verfolgt. V. WRIGHT weist bereits darauf hin, daß dieser Zweck zunächst Resultat einer individuellen Willensentscheidung ist. Es liegt dabei nahe, daß der innere Aspekt einer Handlung in der Regel eine zeitliche Dimension hat - die Herbeiführung eines bestimmten Zustandes wird von dem Akteur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt intendiert. Diese zeitliche Dimension einer Handlung 15 findet in die Analyse von V. WRIGHT Eingang, wird in ökonomischen Untersuchungen jedoch selten thematisiert, allerdings in der Regel stillschweigend impliziert. Der äußere Aspekt einer Handlung kann wiederum in einen unmittelbaren und einen entfernten Bestandteil unterteilt werden: Der unmittelbare äußere Aspekt einer Handlung bezeichnet zunächst die Muskeltätigkeit, die ein Akteur ausführt, um ein bestimmtes intendiertes Ziel zu erreichen, der entfernte 16 äußere Aspekt alle Konsequenzen, die aus der Muskeltätigkeit folgen. Im Alltagssprachgebrauch würde man wohl von Ausführung einer Handlung und der daraus folgenden Konsequenz sprechen. 17 ALFRED R. MELE und PAUL K. MOSER (1994/97), Intentional Action (1994), in: The Philosophy of Action (Hrsg.: Alfred R. Mele, Oxford und New York 1997: Oxford University Press, S Zur aktuellen Diskussion des Verhältnisses zwischen von Unterlassung und Handlung vgl. etwa DIETER BIRNBACHER (1995), Tun und Unterlassen, Stuttgart: Reclam sowie V. WRIGHT (1971/2000), S. 89. Vgl. außerdem die angrenzende Diskussion über das Phänomen der Willensschwäche in: URSULA WOLF (1985/99), Zum Problem der Willensschwäche (1985), in: Motive, Gründe, Zwecke. Theorien praktische Vernunft (Hrsg.: STEFAN GOSEPATH), Frankfurt am Main: Fischer Taschenbuch Verlag, S sowie DONALD DAVIDSON (1985), Wie ist Willensschwäche möglich, in: Handlung und Ereignis, Frankfurt am Main: Suhrkamp, S Vgl. V. WRIGHT (1971/2000), S. 99ff Vgl. V. WRIGHT (1971/2000), S. 85ff und 89f. In der handlungstheoretischen Literatur gibt es eine intensive Diskussion um die Frage, an welcher Stelle genau die Trennung zwischen Handlung und Konsequenz vorgenommen werden soll, also wie weit die Handlung geht und wo die Konsequenz anfängt. Diese Diskussion ist aber für die weitere Untersuchung der vorliegenden Arbeit ohne 6

10 Dahinter steht die (einfache, aber immer wieder faszinierende) Erkenntnis, daß Menschen alles, was sie erreichen, letztlich über einen Einsatz ihres Körpers erreichen - unser Körper (und nur dieser) ist das Medium, mit dem wir unsere Absichten in die Welt tragen können. 18 Wenn nun aber eine Handlung in der Intention eines Akteurs zur Herbeiführung eines bestimmten Zustandes begründet ist, so hat das zur Konsequenz, daß der Umfang des äußeren Aspekts durch die Gestalt der Intention bestimmt ist: Der äußere Aspekt einer Handlung definiert sich folglich über alle (aber auch nur über diese) Tätigkeiten, die in der Absicht der Herbeiführung des intendierten Zustands durch einen Akteur ausgeführt werden und den Konsequenzen dieser Tätigkeiten. Diese Intention und in ihrer Folge auch der Umfang des äußeren Aspekts einer Handlung kann somit sehr unterschiedlich sein: Er kann die Tätigkeit des Öffnens eines Fensters wie auch etwa die Tätigkeit umfassen, einen Menschen auf den Mond zu bringen. Eine der zentralen Fragestellungen der analytischen Handlungstheorie ist die Verbindung zwischen dem inneren und dem äußeren Aspekt einer Handlung: Warum führt eine bestimmte Intention zu einer bestimmten Handlung? Gibt es allgemeine Gründe, existiert ein allgemeines Verfahren, das einen Akteur dazu bringt, eine bestimmte Intention in einer bestimmten Weise umzusetzen und wenn ja, wie sieht ein solches Verfahren aus? In welchem Sinne kann ein solches Verfahren als rational bezeichnet werden? In welchem Sinne kann davon gesprochen werden, das die Gestalt einer Handlung durch die Intention bestimmt ist? Eine erste Antwort kann lauten, daß ein Akteur eine Situation durchdenkt, aber was genau bedeutet das? Zunächst einmal bedeutet durchdenken nichts anderes, als alle Elemente einer Handlung, d.h. ihren inneren und ihre äußeren Aspekte, systematisch in einem Kalkül zu erfassen und zu versuchen, 19 Zusammenhänge zwischen diesen herzustellen. Diese Zusammen Bedeutung und soll daher an dieser Stelle auch nicht weiter vertieft werden. Zu dieser Diskussion vgl. etwa die Darstellung in: JOHN L. AUSTIN (1956/85), A Plea for Excuses (1956), deutsch: Ein Plädoyer für Entschuldigungen, in: Analytische Handlungstheorie. Band 1: Handlungsbeschreibungen (Hrsg.: GEORG MEGGLE), Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 8-42, Y.N. CHOPRA (1964), The Consequences of Human Action, in: Proceedings of the Aristotelian Society, 65. Jg. S , RODERICK M. CHISHOLM (1966/85), Freiheit und Handeln, deutsch: Handeln, in: Analytische Handlungstheorie. Band 1: Handlungsbeschreibungen (Hrsg.: GEORG MEGGLE), Frankfurt am Main: Suhrkamp, S sowie DONALD DAVIDSON (1971/85), Agency (1971), deutsch: Handeln, in: Analytische Handlungstheorie. Band 1: Handlungsbeschreibungen (Hrsg.: GEORG MEGGLE), Frankfurt am Main: Suhrkamp, S DAVIDSON schreibt: Wir tun niemals etwas anderes als unseren Körper bewegen: das übrige vollbringt die Natur. DONALD DAVIDSON (1971/85), S Weinberger schreibt in diesem Zusammenhang: Das Wissen ist - eben wegen des erkenntnistheoretischen Primats der Praxis - kein bloßes Registrieren von Tatsachen, sondern ein systematischer Prozeß des Suchens und 7

11 hänge bestehen offensichtlich in einer Zweck-Mittel Beziehung, so daß über das Kalkül gezeigt werden muß, welche Mittel (Tätigkeiten) in welcher Weise zur Erreichung des Zwecks (des intendierten Zustands) beitragen. Im Ergebnis des Kalküls sollte auf eine bestimmte Ausführung der Handlung geschlossen werden können. In dieser Funktion wird das Kalkül konstituiver Bestandteil einer Handlung als Verbindung zwischen Intention und Tat. Aber wie kann ein solches Kalkül genau aussehen? Die Beantwortung dieser Fragen kann über die oben bereits eingeführte Denkfigur des praktischen Schlusses gegeben werden. 3 Der praktische Schluß Das Schema des praktischen Schlusses ist das Schema einer `auf den Kopf gestellten teleologischen 20 Erklärung charakterisiert V. WRIGHT diese Denkfigur in seinem Buch von Teleologisch (von grich. Teleos: Ende, Ziel, Vollendung) heißt, das die Handlungserklärung eines praktischen Schlusses über eine Zielursächlichkeit gegeben wird, d.h. Handlungen streben nicht nur auf die Erfüllung eines Ziels zu, sondern sind auch in der Absicht der Zielerreichung begründet. Dieses Ziel ist in der V. WRIGHTschen Begrifflichkeit durch den inneren Aspekt einer Handlung - durch die Intention - gegeben. Auf den Kopf gestellt ist der praktische Schluß, weil das Ziel nicht sein Ergebnis, sondern seinen Ausgangspunkt darstellt, d.h. die Intention des Akteurs, einen bestimmten Zustand herzustellen, wird dem Schluß im Sinne des Wortes voraus-gesetzt. Ausgehend von dieser Voraussetzung gilt es, über den praktischen Schluß auf eine bestimmte Tätigkeit zu schließen, die für den Akteur zielführend ist. Dazu ist es notwendig, weitere Voraussetzungen zu erfassen, die durch die Situation und die spezifische Beschaffenheit des Akteurs gegeben sind. Nun ist zu erwarten - und tatsächlich zeigt es sich -, daß es eine Vielzahl von unterschiedlichen praktischen Schlüssen gibt, abweichend aufgrund unterschiedlicher Annahmen, die zur Abbildung einer spezifischen Situation zu treffen sind. In Explanation and Understanding entwickelt V. WRIGHT eine adäquaten Gestaltens von Erkenntnissen. Vgl. Weinberger (1996), S V. WRIGHT (1971/2000), S. 93. Zum Konzept des praktischen Schlusses vgl. außerdem GEORG H. V. WRIGHT (1963), Practical Inference, in: Philosophical Review, 72. Jg., S , A.J. KENNEY (1966), Practical Inference, in: Analysis, 26. Jg., S , JOSEPH RAZ (1975), Practical Reason and Norms, London: Hutchinson & Co, GEORG H. V. WRIGHT (1972), On So-Called Practical Inference, in: Acta Sociologica, Vol. 15, S , BRUCE AUNE (1977), Reason and Action, Dordrecht: Pallas Edition, insbesondere Kap. 3 und 4, ELIZABETH ANSCOMBE (1978), On Practical Reasoning, in: Practical Reasoning (Hrsg.: JOSEPH RAZ), Oxford: Oxford University Press, S sowie BRATMAN (1987), insbesondere Kap. 3. 8

12 Grundfigur des praktischen Schlusses, die auch Ausgangspunkt für die folgende Darstellung sein soll. Diese Grundfigur hat die folgende Gestalt: (1) A beabsichtigt X zu herbeizuführen. (2) A glaubt, daß X eintritt genau dann wenn A f tut (3) A tut f 21 In dieser Grundfigur resultiert die rationale Rekonstruktion einer Handlung also aus der Intention eines Akteurs sowie aus dessen Überzeugung über die Wirkung seines Tuns. Ausgehend von dieser Grundfigur sollen folgend die einzelnen Schritte des praktischen Schlusses näher untersucht werden. 3.1 Der erste Satz: Die Intention und das Verstehen von Handlungen Der erste Satz beschreibt die Intention des Akteurs, d.h. den Zustand, den er über die Ausführung einer Handlung herstellen will bzw. über dessen Herstellung auf dem Wege eine Handlung er nachdenkt. Eine solche Intention ist konstitutiver Bestandteil eines jeden praktischen Schlusses - nur solche Handlungen können im folgenden untersucht werden, die der Erfüllung einer klaren und expliziten Intention folgen. 22 Diese Bedingung stellt natürlich eine starke Schematisierung und in der Folge auch eine Einschränkung des Erklärungsgehalts dieses Schemas dar. Sofern diese Schematisierung aber Ausgangspunkt für Kritik an der Aussagefähigkeit praktischer Schlüsse ist, betrifft diese Kritik - wie noch zu zeigen sein wird - die gesamte mikroökonomische Analyse, da diese ebenfalls, wenn auch stillschweigend, auf die Annahme klarer und expliziter Intentionen angewiesen ist. Eine weitere notwendige Vereinfachung besteht darin, die Zustände, deren Eintreten von Akteuren intendiert werden, diskret und damit abzählbar zu isolieren. Diese Vereinfachung ist Voraussetzung dafür, daß Optimierungsprobleme getrennt analysiert und damit wesentlich vereinfacht werden können. Die Angabe der Intention stellt - wie bereits dargestellt - den Ausgangspunkt und damit den ersten Satz des praktischen Schlusses dar. Gegenstand einer rationalen Rekonstruktion einer Handlung ist dann die Beschreibung des situationsgerechten Handelns zur Verfolgung dieses gegebenen Ziels. In ihrer 21 Diese konkrete Formulierung der Grundfigur des praktischen Schlusses findet sich in V. WRIGHT/MEGGLE (1989), S Damit wird in der vorliegenden Arbeit der Position Chisholms gefolgt, nach der the concept of action should be explicated by reference to the concept of intention, and not conversely.... CHISHOLM (1970), S Vgl. hierzu auch BAIER (1970), S. 648ff. 9

13 Stellung als Ausgangspunkt eines praktischen Schlusses hat die Intention des Akteurs zwei analytische Besonderheiten: C Zum einen eine zeitliche Besonderheit: Liegt die Absicht zur Erreichung eines bestimmten Zustandes der Tat auch zeitlich vorgelagert, so liegt die Erreichung des intendierten Zustandes ihr zeitlich nachgelagert. Der Akteur strebt mit der Handlung also dem Ziel entgegen und durch die Ausführung der Handlung wird das Ziel erreicht. Gegebenenfalls wird das Handeln des Akteurs so lange durch das Ziel bestimmt, bis dieses erreicht ist. 23 C Zum anderen bewegt sich die Intention ausschließlich im Bereich des menschlichen Denkens, weshalb sie als solche weder unmittelbar zu beobachten oder zu messen ist. Intentionen lassen sich lediglich indirekt ermitteln, indem der Akteur nach seinen Absichten befragt oder indem aus der Situation und der Tätigkeit auf die Absichten geschlossen wird, die der Akteur verfolgt. 24 Diese Besonderheiten ergeben sich aus der Tatsache, daß die treibende Kraft hinter der Ausführung einer Handlung eine menschliche Willensäußerung ist. Wenn es sich bei einer Handlung nun um eine Zweck-Mittel-Beziehung handelt, so bildet der menschliche Wille, auf die Welt der realen Dinge Einfluß zu nehmen, ihren Zweck. Es wird zudem insbesondere durch die zweite Besonderheit bereits angedeutet, daß es sich bei dem menschlichen Willen um eine besondere Erscheinungsform handelt. Das bringt V. WRIGHT dazu, den teleologischen Schluß von einem gewöhnlichen kausalen Schluß zu unterscheiden. Demnach können Handlungen nicht aus Situationen heraus vollständig erklärt, sondern nur vor dem Hintergrund der 25 Kenntnis individueller Intentionen verstanden werden. V. WRIGHT geht folglich davon aus, daß das teleologische Verstehen einer Handlung als zweite wissenschaftliche Tradition der des kausalen 23 Vgl. hierzu etwa BRATMAN (1987), S. 28ff. 24 Vgl. etwa WEINBERGER 1996), S. 99ff. 25 Mit dieser Unterscheidung knüpft V. WRIGHT an eine Tradition an, die insbesondere durch die deutsche Philosophie des 19. Jahrhunderts entwickelt wurde: Vor jetzt etwa 100 Jahren wurde zunächst von W. DILTHEY und dann vom Neokantianismus die Kontroverse über die methodologischen Unterschiede zwischen Natur und Kulturwissenschaften mit der These eröffnet, es bestehe ein fundamentaler Unterschied zwischen dem Verstehen von Handlungen und dem Erklären von Ereignissen. Spätestens seit diesem Zeitpunkt ist die Frage aktuell, ob es einen strukturellen Unterschied zwischen sozialwissenschaftlichen Erklärungen menschlicher Handlungen und naturwissenschaftlich-kausalen Erklärungen physischer Ereignisse gibt, d.h. ob sich Handlungserklärungen der Art nach von kausalen Ereigniserklärungen unterscheiden. ANSGAR BECKERMANN (1977), Handeln und Handlungserklärungen, in: Analytische Handlungstheorie. Band 2: Handlungserklärungen, Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 7-84, hier S

14 Erklärens entgegenzustellen ist: Was die Auffassung von wissenschaftlicher Erklärung betrifft, so wird der Gegensatz zwischen den beiden Traditionen gewöhnlich als kausale versus teleologische Erklärung charakterisiert. Der erstere Erklärungstyp wird auch mechanisch, der letztere finalistisch genannt. Die galileische Tradition in der Wissenschaft verläuft parallel zu der Ausbreitung des kausal-mechanistischen Standpunktes in den Bemühungen des Menschen, Phänomene zu erklären und vorauszusagen; die aristotelische Tradition verläuft parallel zu seinen Bemühungen, Tatsachen teleologisch und finalistisch verstehbar zu machen. 26 WEINBERGER betont die Unterschiedlichkeit zwischen kausaler Erklärung und teleologischem Verstehen, indem er schreibt: Manche haben... die Teleologie als bloße Umkehrung der Kausalität angesehen. Das ist jedoch, trotz der offensichtlichen Wesensbeziehung zwischen Kausalität und Teleologie, nicht der Fall. Glieder der teleologischen (oder Zweck-Mittel-)Beziehung sind Postulate, etwas, das gewollt ist und direkt oder indirekt realisiert werden soll, während die Glieder von Kausalrelationen keinen willenhaften Sinn haben. Kausalbeziehungen gelten (oder werden als geltend gedacht) unabhängig davon, ob irgendein Subjekt die kausalen Folgen will oder nicht will. 27 Es ist allerdings anzumerken, daß der Sinn und die Notwendigkeit einer strukturellen Unterscheidung zwischen sozialwissenschaftlichen Erklärungen menschlicher Handlungen und naturwissenschaftlichkausalen Erklärungen physischer Ereignisse insbesondere in der Handlungstheorie V. WRIGHTS nicht 28 unumstritten ist. Unter anderem hat diese lediglich dann eine Substanz, wenn Intentionen selber nicht (oder zumindest nicht vollständig) kausal erklärt werden können. Nur in diesem Fall bilden Intentionen einen echten Ausgangspunkt für Handlungen und nur in diesem Fall können Ziele lediglich angenommen oder mitgeteilt werden und Handlungen nur über die Kenntnis von Zielen verstanden werden. Können Intentionen hingegen vollständig kausal aus einer Situation heraus erklärt werden, so können es auch Handlungen, so daß teleologisches Verstehen keine eigene Kategorie bildet, sondern auf kausale 26 V. WRIGHT (1971), S Weinberger (1996), S Vgl. hierzu insbesondere die Kritik von REINHOLD BILCHER (1976), Intentionale Erklärungen. Kritische Gedanken zu GEORG HENRIK VON WRIGHTS Sicht der Erklärung, in: Grazer Philosophische Studien. Internationale Zeitschrift für analytische Philosophie, Vol. 2, S Vgl. außerdem WOLFGANG STEGMÜLLER (1969), Probleme und Resultate der Wissenschaftstheorie und analytischen Philosophie, Band IV 1, S. 34f sowie Band IV 2, S. 281ff und 311ff sowie JAEGWON KIM (1973), Rezension von: Eplanation and Understanding, by Georg Henrik von Wright, in: The Philosophical Review, Vol. LXXXII, S

15 Erklärung zurückfällt. Aber selbst wenn Intentionen nicht kausal erklärt werden können, ist fraglich, ob und inwieweit daraus folgt, daß Handlungserklärungen einen eigenen Zweig der Wissenschaft bilden müssen. Wenn allerdings von der Existenz von Handlungsfreiheit ausgegangen wird, so hat das zur Folge, daß die Intention einer Handlung grundsätzlich nicht erklärbar ist und an dieser Stelle im Rahmen jeder Handlungserklärung ein Freiheitsgrad besteht. Das ist so lange unkritisch, wie über einen praktischen Schluß lediglich Zweckrationalitäten aufgezeigt werden sollen, also gezeigt werden soll, daß eine (gegebene) Intention am besten durch die Ausführung einer bestimmten Handlungsalternative zu erreichen ist. Im Gegensatz dazu hat die Existenz von Willensfreiheit allerdings zur Folge, daß die Erklärung des tatsächlichen Handelns eines Akteurs immer eine Lücke aufweist. Diese Lücke läßt sich einzig über eine Offenlegung der Intention durch den handelnden Akteur oder über eine Annahme schließen. Erst unter Voraussetzung einer bestimmnten Intention läßt sich das tatsächliche Handeln des Akteurs mit Hilfe eines praktischen Schlusses erklären. In diesem Sinne kann das tatsächliche Handeln eines Akteurs nur vor dem Hintergrund der Kenntnis seiner Intention verstanden werden. Ob damit ein eigener Zweig der Wissenschaft betreten wird, bleibe dem Urteil des Lesers überlassen. Die Bedeutung der Intention und damit des ersten Satzes des praktischen Schlusses für eine Handlungserklärung sei an einem Beispiel illustriert: Nehmen wir an, ich befinde mich im Moment in Leipzig und habe die Absicht, nach Hamburg zu gelangen. Der erste Satz des praktischen Schlusses, von dem ausgehend die Mittel zur Erreichung oder Förderung dieses Zweckes abgeleitet werden sollen lautet dann: (1) Ich (der sich zur Zeit in Leipzig befindet) beabsichtige, den Zustand herbeizuführen, daß ich mich in Hamburg befinde. Diese Absicht geht meinem folgenden Tun zwar voraus, doch liegt das Ergebnis meiner Handlung erst in der zeitlich nach gelagerten Erfüllung dieser Absicht. Das heißt, daß mein Handeln für die nächsten, sagen wir fünf, Stunden durch meine Absicht bestimmt wird und auch nur vor dem Hintergrund der Kenntnis meiner Absicht zu verstehen ist. Über den weiteren praktischen Schluß sollen nun, ausgehend von meiner Intention (dem inneren Aspekt der Handlung), darauf geschlossen werden, wie die Handlung ausgeführt werden soll. 12

16 3.2 Der zweite Satz: Der äußere Aspekt einer Handlung (Tat und Konsequenz) und der Begriff der Handlungsalternativen Der zweite Satz der V. WRIGHTschen Grundfigur des praktischen Schlusses besteht in der Beschreibung einer Tätigkeit, über deren Ausführung der Akteur erwartet, den im ersten Satz beschriebenen intendierten Zustand erreichen zu können. Diese Erreichung kann der Akteur unmittelbar von der Ausführung der Handlung oder mittelbar als eine Konsequenz ihrer Ausführung erwarten: 29 (2) A glaubt, daß X eintritt genau dann wenn A f tut Dabei muß davon ausgegangen werden, daß eine solche Überzeugung eines Akteurs immer auf eine bestimmte Situation bezogen ist, daß der Akteur also in einer ganz bestimmten Situation glaubt, daß 30 A eintritt, wenn er X tut und das für andere Situationen nicht gelten muß. Für eine solche gegebene Situation untersucht V. WRIGHT den Fall, daß der Akteur davon überzeugt ist, sein intendiertes Ziel nur auf einem einzigen Wege erreichen zu können: X glaubt eben, daß A eintritt, genau dann wenn er f tut, d.h. er geht davon aus, daß alle anderen Taten den von ihm intendierten Zustand nicht herstellen würden. Dieser Ansatz erscheint mir allerdings wenig überzeugend: Tatsächlich ist es wesentlich naheliegender davon zu auszugehen (und es trifft auch auf viele Situationen der Alltagserfahrung zu) daß ein Akteur davon überzeugt ist, einen angestrebten Zustand auf mehreren unterschiedlichen Wegen erreichen zu können. Um bei dem obigen Beispiel zu bleiben: Es wird dem Leser sicher nicht schwer fallen, nachzuvollziehen, daß ich mir nicht nur eine, sondern - ganz im Gegenteil - eine Vielzahl von unterschiedlichen Möglichkeiten vorstellen kann, von Leipzig nach Hamburg zu gelangen, die mir in den meisten Situationen auch offenstehen. Ich kann etwa unterschiedliche Verkehrsmittel verwenden (Eisenbahn, Auto, Flugzeug) und hier ganz unterschiedliche Routen. Natürlich korrespondiert die Vielfalt der Möglichkeiten zur Zielerreichung mit der Zielfestlegung. So ist es durchaus möglich, ein Ziel derart eingegrenzt zu formulieren, daß zu seiner Erreichung tatsächlich nur eine einzige Möglichkeit existiert. In dem Beispiel kann das etwa darüber geschehen, mein Ziel dahingehend zu modifizieren, daß ich möglichst kostengünstig von Leipzig nach Hamburg gelangen will. In diesem Fall würde das oben dargestellte Grundmuster des praktischen Schlusses eine ausreichende Grundlage für Handlungserklärungen darstellen. Ein solches Vorgehen erscheint mir allerdings wenig sinnvoll, da in diesem Fall die Frage, welche eine 29 Vgl. V. WRIGHT (1971/2000), S. 85ff, sowie S. XX der vorliegenden Arbeit. 30 Der Grund dafür liegt darin, daß die Wirkung einer Handlung davon abhängt, in welcher Situation sie ausgeführt wird. Beispielsweise glaube ich lediglich an kühlen Tagen, daß sich die Raumtemperatur senkt, wenn ich das Fenster öffne. 13

17 Handlung ausgeführt werden soll mit der vermischt wird, wie diese Handlung ausgeführt werden soll: In dem Beispiel etwa sind es zwei völlig unterschiedliche Fragen, ob ich überhaupt nach Hamburg will und wie ich nach Hamburg gelangen will. Wenn sie auch handlungslogisch nicht notwendig ist, so erscheint mir eine solche Trennung in das ob und das wie der Ausführung einer Handlung insbesondere aus drei Gründen geboten: Erstens entspricht es schlicht unserer alltäglichen Denkerfahrung, über unterschiedliche Wege zur Erreichung eines bestimmten Ziels nachzudenken. Zweitens kann das Denken über Handeln auf diesem Wege maßgeblich vereinfacht werden, indem über die Festlegung einer Intention ein bestimmter geschlossener Bereich aus dem offenen Raum der Handlungsmöglichkeiten abgegrenzt wird. Eine solche Abgrenzung ist drittens wiederum eine Voraussetzung für die Konstruktion geschlossener ökonomischer Entscheidungsmodelle, die von beschränkt rationalen Akteuren (und Ökonomen) auch analytisch durchdrungen werden können. Vor diesem Hintergrund ist eine solche Trennung in das ob und das wie der Ausführung einer Handlung nicht nur äußerst plausibel, sondern sie letztlich auch zu einer stillschweigenden Grundlage der gesamten Entscheidungstheorie. Aus diesen Gründen wird in der vorliegenden Arbeit den Überlegungen V. WRIGHTS und auch MEGGLES nicht gefolgt und davon ausgegangen, daß die Intention so formuliert ist, daß sie vom Akteur auf mehreren Wegen erreicht werden kann. Wenn dem allerdings so ist, so muß der zweite Satz des praktischen Schlusses modifiziert werden und folgendermaßen lauten: (2) A glaubt, daß X eintritt, wenn A f tut, aber auch, wenn er f,..., f tut. 1 2 n Diese Möglichkeiten f (mit i = {1,..., n}), von denen der Akteur überzeugt ist, daß er sie einerseits i ausführen kann und daß er über ihre Ausführung andererseits den beabsichtigten Zustand herbeiführen kann, werde ich im folgenden als Handlungsalternativen bezeichnen. Die Menge aller f werde ich im i folgenden als Alternativenset F bezeichnen; es gilt somit F := {f, f,... f }. Aus dieser Begriffsfassung 1 2 n folgt, daß Handlungsalternativen nicht Alternativen für verschiedene Handlungen bezeichnen, sondern die Alternativen, die ein Akteur zur Ausführung einer bestimmten Handlung hat: Sie haben folglich deswegen einen ausschließenden Charakter, weil sie unterschiedliche Wege zur (einmaligen) Erreichung eines bestimmten intendierten Zustands darstellen. Bei Handlungsalternativen handelt es sich somit zunächst um eine hypothetische Größe, um Möglichkeiten, von deren Existenz ein Akteur überzeugt ist und die in ein Kalkül als Bestandteil eines Denkprozesses eingehen. Der zweite Schritt des praktischen Schlusses besteht folglich in einer exakten Benennung des Alternativensets, d.h. aller Möglichkeiten zur Ausführung einer Handlung, die der Akteur in der aktuellen Situation in Erwägung zieht. Es ist leicht nachzuvollziehen, daß ohne eine solche exakte Benennung der Vollzug eines praktischen Schlusses nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund ist die Grundform des praktischen Schlusses, die V. WRIGHT vorgeschlagen hat, allerdings unvollständig, weil jetzt eben nicht mehr von der Intention und den Überzeugungen des 14

18 Akteurs über seine Möglichkeiten unmittelbar auf dessen Handlung geschlossen werden kann. Es ist bislang nur klar, daß der Akteur (irgend-)eine Handlungsalternative für die Ausführung seiner Handlung wählen wird; damit ist der Bereich eingeschränkt, in dem die Ausführung der Handlung erfolgen wird. Es ist aber nicht klar, welche Handlungsalternative der Akteur wählen wird und damit, wie die Handlung genau aussehen wird. Um erneut zu dem Beispiel zurückzukehren: Durch das Alternativenset - nehmen wir an, es hat die Form F:= {Eisenbahn, Auto, Flugzeug} - ist charakterisiert, wie die Ausführung meiner Handlung, von Leipzig nach Hamburg zu gelangen aussehen kann (und damit auch, wie sie nicht aussehen kann), aber nicht wie sie tatsächlich aussehen wird. 3.3 Der dritte Satz: Die Bewertung der Handlungsalternativen und die Entscheidung Um das Ziel des praktischen Schlusses der rationalen Rekonstruktion einer Handlung, also der Folgerung ihrer Gestalt aus einer gegebenen Intention und gegebenen Umständen, erfüllen zu können, muß dieser daher um einen dritten Satz ergänzt werden. In diesem dritten Satz muß bestimmt werden, in welcher der alternativen Möglichkeiten der Akteur diese Handlung ausführen soll. Dieser Satz muß somit die Gestalt haben: (3) A hält f 0 F für die beste Alternative um X heibeizuführen. i Inhalt dieses dritten Satzes ist somit eine Entscheidung für ein bestimmte Alternative (und damit gegen alle anderen Alternativen). Der übliche Ansatz besteht darin, diese Entscheidung als einen Wahlakt des Akteurs zu analysieren. Erst wenn dieser Wahlakt entschieden und damit der dritte Satz des Schlusses formuliert ist, ist sein Vollzug und damit eine rationale Rekonstruktion der Handlung möglich. Dem Leser wird aufgefallen sein, daß dieser Wahlakt nichts anderes als der Hauptgegenstand der klassischen Mikroökonomie und Entscheidungtheorie ist. Hier schließt sich der Kreis, weil an dieser Stelle eine Verbindung zwischen dem philosophischen Begriff der Handlung und dem ökonomischen Begriff der Entscheidung hergestellt werden kann. Entsprechend ihrer Zielsetzung soll in der vorliegenden Arbeit allerdings kein eigenständiger Beitrag zur zentralen Fragestellung der Entscheidungstheorie geliefert werden - dem Wahlakt selbst. Vielmehr geht es wesentlich darum, die Stellung und den Aussagengehalt von Entscheidungsproblemen zu präzisieren, die den Inhalt dieses dritten Satzes des praktischen Schlusses bilden. Daher werde ich die folgende Darstellung des Entscheidungsprozesses kurz halten und lediglich analysieren, wie dieser sich aus der handlungstheoretischen Perspektive der vorliegenden Arbeit darstellt. Aus der obigen Analyse hat sich zunächst ergeben, wovon die Entscheidung des Akteurs für die Wahl einer bestimmten Alternative zur Durchführung einer Handlung nicht abhängt: von der Eigenschaft der Erreichung des intendierten Ziels. Definitionsgemäß zeichnet es schließlich jede der Handlungsalternativen aus, daß der Akteur von ihr überzeugt ist, daß ihre Ausführung den intendierten Zustand 15

19 herbeiführt. In dem Beispiel bin ich eben davon überzeugt, daß ich sowohl mit der Eisenbahn, als auch mit dem Auto und dem Flugzug das Ziel erreichen kann, von Leipzig nach Hamburg zu gelangen. Von daher liegt in dieser Eigenschaft kein Differenzierungsmerkmal und damit auch keine Basis für eine Entscheidung. Daraus folgt, daß die bislang in die Analyse eingeführten Elemente für eine rationale Rekonstruktion einer Handlung nicht ausreichen. Das gesuchte Differenzierungsmerkmal läßt sich jedoch an einer anderen Stelle finden: Schließlich beschreiben die Handlungsalternativen definitionsgemäß unterschiedliche Wege, auf denen der Akteur den intendierten Zustand herbeiführen zu können glaubt. In der Regel geht der Akteur davon aus (und in der Entscheidungstheorie wird grundsätzlich davon ausgegangen), daß diese Unterschiede für ihn auch eine Bedeutung haben. Das heißt aber nichts anderes, als daß der Akteur davon ausgeht, daß sich der Zustand, den er nach der Ausführung der Handlung erreicht, je nach gewählter Handlungsalternative zwar nicht in bezug auf das intendierte Ziel, aber doch auf andere Eigenschaften unterscheidet. Um diese Unterschiede zur Basis für eine Entscheidung machen zu können, muß der Akteur sie allerdings bewerten. Grundlage für eine solche Bewertung muß ein Bewertungsmaßstab sein und an dieser Stelle wird in Entscheidungsmodellen gewöhnlich ein weiteres Element in die Analyse eingeführt: die Präferenzen. Präferenzen sind in der ökonomischen Literatur bereits Gegenstand einer umfangreichen Diskussion 31 gewesen. Diese soll im folgenden nicht im Einzelnen nachvollzogen werden, doch aber die Grundidee und die Stellung von Präferenzen im Rahmen eines praktischen Schlusses präzisiert werden. Dem Konstrukt der Präferenzen kann man sich schrittweise nähern: Zunächst besagen sie nicht mehr, als daß ein Akteur in der Lage ist, zwischen verschiedenen Handlungsalternativen zu wählen, also eindeutig zu entscheiden, ob er eine Handlungsalternative der anderen vorzieht, oder nicht. Damit in Entscheidungsmodellen eine eindeutige Lösung gefunden werden kann, werden in der Regel zusätzliche 32 Annahmen über Transitivität, Vollständigkeit, Reflexivität usw. getroffen. Die benötigte Vergleichbarkeit von Handlungsalternativen wird in Entscheidungsmodellen grundsätzlich 33 über das Konzept der Nutzenfunktionen hergestellt. Das Grundprinzip des Konzepts besteht darin, 31 Vgl. Kap. 1, insbesondere Fußnote XX. 32 Vgl. hierzu etwa ARNIS VILKS (1991), Neoklassik, Gleichgewicht und Realität. Eine Untersuchung über die Grundlagen der Wirtschaftstheorie, Heidelberg: Physica-Verlag, S. 47 sowie die dort angegebene Literatur. Vgl. ebenfalls DAMIEL M. HAUSMAN (1992), The Inexact and Separate Science of Economics, Cambridge University Press: Cambridge, S. 13ff. 33 Häufig werden Handlungsalternativen allerdings nicht unmittelbar über eine Nutzenfunktion verglichen, sondern mittelbar über ein Substitut dazu, etwa eine Gewinnfunktion. Das ist allerdings nur möglich, wenn dieses Substitut 16

20 verschiedene Eigenschaften von Handlungenalternativen in ihrer Ausprägung in eine funktionale Beziehung zu einem Wert zu setzen, der Bevorzugung ausdrückt. Ohne eine solche funktionale Globalgröße, die in der Regel als Nutzen verstanden wird, ist das Ziel einer Vergleichbarkeit nicht zu erreichen. In unserem Beispiel etwa kann die Eisenbahn billiger aber auch langsamer als das Flugzeug sein (ich bevorzuge eine billige, schnelle Lösung). Um eine Entscheidung zu treffen, muß ich die Bedeutung unterschiedlicher Ausprägungen von Kosten mit der unterschiedlichen Ausprägungen von Zeitdauer vergleichen und erhalte am Ende einen eindeutigen Nutzen für die Zeit-Kosten Kombination jeder Handlungsalternative. Wenn der Akteur also über Präferenzen im obigen Sinne verfügt, dann ist er in der Lage, eindeutig 34 zwischen verschiedenen Handlungsalternativen zu wählen. Auf Basis dieses Wahlverhaltens ist es dann möglich, eine bestimmte Handlung vollständig über einen praktischen Schluß rational zu rekonstruieren. Eine Voraussetzung dafür ist allerdings, daß der Akteur im zweiten Schritt des praktischen Schlusses nicht nur eine Einschätzung darüber getroffen hat, welche Handlungsalternativen einen bestimmten Zustand herbeiführen, sondern welche weiteren nutzen- und damit entscheidungsrelevanten Eigenschaften diese Handlungsalternativen jeweils haben. 35 An dieser Stelle tritt die oben bereits angesprochene Unterscheidung zwischen Handlung und Konsequenz erneut auf. In entscheidungstheoretischen Kalkülen ist es allerdings möglich und sinnvoll, diese Unterscheidung wesentlich technischer als in handlungsphilosophischen Untersuchungen zu fassen, wodurch sie sich auch weitgehend als unproblematisch darstellt: Ein gangbarer und üblicher Weg dazu besteht darin, die Ausführung von Handlungen grundsätzlich als Erreichung von Zuständen zu verstehen, von denen der Akteur ausgeht, daß er sie unmittelbar und unabhängig von irgendwelchen 36 äußeren Einflüssen erreichen kann. Konsequenzen sind dann alle nutzen- und damit entscheidungs- in einem direkten Zusammenhang zur Nutzenfunktion steht und somit letztlich auf diese zurückgeführt werden kann. So stellt die Gewinnfunktion etwa nur dann ein echtes Substitut zur Nutzenfunktion dar, wenn angenommen werden kann, daß ein höherer Gewinn auch zu einem höheren Nutzen für den entscheidenden Akteur führt. 34 Vgl. hierzu etwa die Darstellung in MANFRED PIRSCHING (1983), Über die Karriere einer Handlungstheorie. Der ökonomische Mensch auf dem Weg durch die Sozialwissenschaften, in: Zeitschrift für philosophische Forschung, Band 37, S Vgl. S. 6f der vorliegenden Arbeit. 36 Diese Praxis der Unterscheidung liegt allen klassischen entscheidungstheoretischen Untersuchungen zugrunde, auch wenn sie dort nicht explizit postuliert wird. Vgl. hierzu etwa das Entscheidungsschema in THOMAS SCHMIDT (1995), Rationale Entscheidungstheorie und reale Personen, Marburg: Metropolis-Verlag, S. 26. Daß der Akteur sicher davon ausgeht, einen bestimmten Zustand sicher erreichen zu können, läßt sich dabei auf zwei unterschiedliche Weisen verstehen: Zum einen kann der Akteur tatsächlich davon überzeugt sein, daß er diesen Zustand 17

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