FAMILIENfreundlichkeitsprüfung. würzburg
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- Caroline Lilli Fürst
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1 FAMILIENfreundlichkeitsprüfung würzburg
2 Ein Wort zuvor... Im Jahre 1991 trat das neue Kinder- und Jugendhilferecht in Kraft. Hiermit erhielt die Jugendhilfe erstmals den gesetzlichen Auftrag dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Außerdem ist dieser Auftrag im Baugesetzbuch so formuliert, dass bei der Aufstellung von Bauleitplänen zur Stadtentwicklung die besonderen Bedürfnisse und Belange von jungen Menschen und Familien zu berücksichtigen sind. Der Jugendhilfeausschuss beauftragte die Arbeitsgemeinschaft Familien ein wirksames Instrument für mehr Kinder- und Familienfreundlichkeit eine Familienverträglichkeitsprüfung zu entwickeln. Die Arbeitsgemeinschaft Familien erarbeitete einen Kriterienkatalog, der inzwischen für den gesamten Bereich der Stadtverwaltung als verbindliches Prüfraster gültig ist. Nach einer Zeit der Erprobung sollte er fortgeschrieben werden. Diese überarbeitete und aktualisierte Fassung wurde vom Würzburger Stadtrat einstimmig beschlossen und liegt nun als Familienfreundlichkeitsprüfung vor. Sie überprüft alle Entscheidungen der Stadtentwicklung, Bauleitplanung sowie familienrelevanter Einzelvorhaben und verpflichtet alle städtischen Dienststellen zur Mitwirkung. Auch die Kontrolle nach Abschluss der Planungsverfahren ist eingeschlossen. Familienfreundlichkeit - das Ziel all dieser Bemühungen - ist ein entscheidender Standortfaktor einer Kommune, denn da, wo ein ganzheitliches, generationsübergreifendes Miteinander möglich ist, fühlen Familien sich wohl und in ihren Interessen und Belangen ernst genommen. Allen, die an der Ausarbeitung und Fortschreibung der Familienfreundlichkeitsprüfung mitgewirkt haben, sprechen wir unseren Dank und unsere Anerkennung aus. Dr. Pia Beckmann Oberbürgermeisterin der Stadt Würzburg Dr. Peter Motsch Jugend- und Sozialreferent der Stadt Würzburg Alfred Frank Christiane Kerner Doris Mitschka Sigrun Vescovi Thomas Wülk Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Familien in der Stadt 1
3 Wie alles begann... Entwicklung/Zeittafel 1991: Zwei Stadträtinnen beantragen, einen Fragenkatalog zu entwickeln, der bei wichtigen Maßnahmen der Stadtplanung und -entwicklung die Verträglichkeit dieser Maßnahmen mit dem Anspruch auf eine kinder- und familienfreundliche Stadt vergleichen soll. Ziel: Familienfreundliche Stadtentwicklung für die Verwaltung bereits im Planungsstadium Entscheidungshilfe für den Stadtrat Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Arbeitsgemeinschaft Familien in der Stadt Würzburg diesen Kriterienkatalog zu erstellen. Rechtliche Grundlage: Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG): Im 80, Abs. 4 heißt es: Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und überörtliche Planungen aufeinander abgestimmt werden und die Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen. 1996: Nach einer intensiven Planungs- und Entwicklungsphase erstellt die Arbeitsgemeinschaft Familien ein Prüfverfahren für eine kinder- und familienfreundliche Stadt. Am 19. Januar 1996 setzt der damalige Oberbürgermeister Jürgen Weber per Dienstanweisung an die Referate der Stadtverwaltung diese Familienverträglichkeitsprüfung als verbindliches Prüfverfahren in Kraft. Die Arbeitsgemeinschaft Familien erhält Sitz und Stimme im Jugendhilfeausschuss der Stadt Würzburg und wird Träger öffentlicher Belange. Bei familienbedeutsamen Projekten gibt sie ihre Stellungnahme ab. 1997: Würzburg wird vom Bundesfamilienministerium als Familienfreundliche Stadt ausgezeichnet. 2000: Die Arbeitsgemeinschaft Familien erhält für ihren Einsatz und ihr Engagement den Bürgerkulturpreis des Bayerischen Landtages. 2002: Die ursprüngliche Familienverträglichkeitsprüfung wird fortgeschrieben und zur jetzigen Familienfreundlichkeitsprüfung aktualisiert. 2004: Bundespräsident Horst Köhler besucht die Stadt Würzburg und führt u.a. mit der Arbeitsgemeinschaft Familien ein Gespräch zum Thema Ehrenamt und Bürgerliches Engagement. 2005: Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses beschließt der Würzburger Stadtrat einstimmig die Familienfreundlichkeitsprüfung für die Stadt Würzburg. Die neue Familienfreundlichkeitsprüfung wird an Oberbürgermeisterin Dr. Pia Beckmann zur Umsetzung für die Stadtverwaltung übergeben. 2
4 Grundsätze der Familienfreundlichkeitsprüfung Die vorliegende Familienfreundlichkeitsprüfung fasst Grundvoraussetzungen und Rahmenbedingungen für ein familienfreundliches Leben in unserer Stadt zusammen. Zentrale Inhalte sind u. a. Stadtteilorientierung, Bürgernähe und -beteiligung. Bei allen Neuplanungen sollen die Interessen und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien erfragt, beachtet und umgesetzt werden Die Kriterien der Familienfreundlichkeitsprüfung stellen die wichtigsten Handlungsfelder einer kommunalen Familienpolitik dar. Sie dienen als Richtschnur bei Planungsverfahren und haben ihren Geltungsbereich neben einer Reihe weiterer Prüfverfahren Der Kriterienkatalog versteht sich als Impuls für alle Bürger, Vereine, Initiativen, Organisationen und Unternehmen, sich aktiv an kommunaler Familienpolitik zu beteiligen. Zudem bietet er Anregungen für eigene Initiativen In der Familienfreundlichkeitsprüfung müssen sich auch zukünftig gesellschaftliche Veränderungen und Entwicklungen widerspiegeln. Dies erfordert eine regelmäßige Fortschreibung und Aktualisierung Umsetzung Der Verwaltung der Stadt Würzburg, den einzelnen Referaten und beteiligten Behörden sowie den Trägern öffentlicher Belange liegt die Familienfreundlichkeitsprüfung zur entsprechenden Berücksichtigung vor Die Arbeitsgemeinschaft Familien erhält über den Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Würzburg einen Entwurf der Planungsverfahren zur Stellungnahme Die entsprechenden Referate der Stadtverwaltung setzen die eingehenden Stellungnahmen nach Abwägung öffentlicher und privater Belange um Herausgeber Die Arbeitsgemeinschaft Familien in der Stadt Würzburg hat sich im Jahr 1991 gegründet, um sich seitdem für die Interessen und Belange von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien einzusetzen. In der Arbeitsgemeinschaft Familien sind mehr als 40 Mitgliedsorganisationen vertreten. Die Stadt Würzburg unterstützt die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Familien durch die Bereitstellung der Geschäftsstelle. Die Geschäftsführung übernimmt Koordinationsaufgaben und ist als Schnittstelle zwischen der Stadt Würzburg und der Arbeitsgemeinschaft tätig. 3
5 Kontakt Arbeitsgemeinschaft Familien in der Stadt Würzburg Geschäftsstelle Karmelitenstr Würzburg Tel / Fax.09 31/ Wir wünschen allen Leser/innen, Stadtplaner/innen und Lobbyisten der Familienpolitik viel Erfolg im Umgang mit der Familienfreundlichkeitsprüfung. Doris Mitschka für den Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Familien 4
6 1. Spielraum für Kinder und Jugendliche Grundsätzlich sollen Spielräume für Kinder und Jugendliche gemeinsam mit den Betroffenen geplant und geschaffen werden. Bei der Bauleitplanung sollen die Lebensweltinteressen von Kindern und Jugendlichen vorrangig Berücksichtigung finden Spielraum für Kinder und Jugendliche meint alle Plätze, die von Kindern und Jugendlichen in ihrem Lebensraum genutzt werden: ausgewiesene Spielplätze, Bolzplätze, Skateranlagen etc. aber auch alle anderen Orte, die von Kindern und Jugendlichen für ihre Zwecke genutzt bzw. funktionalisiert werden: das Wohnumfeld Freiflächen von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche Schulhöfe, Schulsportanlagen Freizeiteinrichtungen (Grünanlagen, Sportplätze, Freibäder etc.) Brachflächen Spielstraßen und Stadtplätze 1.2. Vielfalt und Anforderungen Um die körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in ganzheitlicher Hinsicht zu fördern, sollen Spielflächen und Freiräume zum Spielen in vielfältiger Hinsicht vorhanden sein und gestaltet werden. Spielflächen sollen neben fest installierten Spielgeräten variable Nutzungsmöglichkeiten bieten, z.b.: Sand- und Matschspiele, Wasserspiele, Ballspiele (Sinnes- und Bewegungsförderung) Bereiche für Kommunikation (Förderung von Sozialkontakten) alters- und geschlechtsspezifische Angebote 1.3. Flächengrößen und Erreichbarkeit Anzustreben ist die Erreichbarkeit ausreichender und altersgerechter Spielorte und Spielflächen in Wohnungsnähe, ohne dass stark befahrene Straßen gekreuzt werden müssen: für über 12 jährige Kinder in einer Entfernung bis zu m Fußweg für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren in einer Entfernung von 400 m Fußweg für Kinder unter 6 Jahren in Sicht- und Rufweite der Wohnung in einer Entfernung bis zu 200 m Fußweg Spielflächen im Nachbarschaftsbereich sollen 500 qm Nettospielfläche umfassen, Spielflächen im Quartiersbereich mindestens qm, im Stadtteilbereich qm. Der Bedarf richtet sich nach spezifischen örtlichen Gegebenheiten wie Bebauung und Einwohnerdichte Sicherheit und Wartung Einfriedungen gegenüber Gefahrenquellen wie Autos, Schienen und Gewässern Zugänge sollen abseits vom Durchgangsverkehr liegen Spielgeräte und bauliche Anlagen sollen den entsprechenden DIN-Normen genügen zum Spielen ausgewiesene Flächen und Anlagen bedürfen regelmäßiger Wartung und Kontrolle betreute Spielbereiche sollen mit Toiletten ausgestattet sein 5
7 2. Familienunterstützende, familiengerechte soziale Infrastruktur Familienergänzende Betreuung, Bildung und Beratung muss die geänderten Familienstrukturen und die sich daraus entwickelnde Vielfalt familiärer Lebenslagen beachten, den Wandel von Problemen im Lebens- und Familienzyklus berücksichtigen, die einzelne Familie stärken und durch Förderung der Selbsthilfe, Freiräume für Eltern und Kinder schaffen. Der Präventionsgedanke spielt im Folgenden eine bedeutende Rolle Familienergänzende, geregelte Betreuung für alle Altersstufen in vielfältiger Form Für alle Altersgruppen soll eine stadtteilbezogene Tagesbetreuung mit flexiblen Öffnungszeiten angeboten werden Zu den vielfältigen Angeboten zählen Krippen, Kindergärten, Horte, Mittagsbetreuung an Grundschulen, Nachmittagsbetreuung an Hauptschulen, Ganztagesschulen und Tagespflege Die Essensversorgung der Kinder und Jugendlichen am Mittag soll in den Einrichtungen gewährleistet sein ( Großküche, ehrenamtliche Helfer u.ä.) Längere und flexiblere Öffnungszeiten der Mittagsbetreuung an den Schulen sind notwendig (Bedarfsermittlung durch Umfragen an den Schulen) Mittagsbetreuung soll mit einer Verschiebung der Altersgrenze nach oben an allen Schulen ermöglicht werden Bei der Ferienbetreuung für Schüler und Schülerinnen ist eine stadtteilbezogene Form zu begrüßen Die Unterstützung und Förderung von Initiativen und Familienselbsthilfegruppen sowie die Vernetzung der unterschiedlichen Einrichtungen, sowohl stadtteilbezogen als auch stadtteilübergreifend, soll gewährleistet werden Selbstorganisierte informelle Eltern-Kind-Treffs, Krabbelgruppen etc. sollen durch das Bereitstellen von geeigneten Räumen ermöglicht werden 2.2. Kinder und Jugendliche gehören dazu Es soll Angebote in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung und Politik geben, bei denen sich Kinder und Erwachsene gemeinsam betätigen können Angebote und Einrichtungen sollen problemlos zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar sein Öffentliche Einrichtungen wie Museen, Büchereien sollen kindgerecht gestaltet werden In Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Geschäften sollen Kinderbetreuung sowie Spielecken mit Wickel- und Stillmöglichkeiten vorhanden sein. Spielecken und Betreuungsmöglichkeiten sollen auch Kinder über 6 Jahren ansprechen Barrierefreie Zugänge in öffentlichen Einrichtungen und Behörden für Kinderwägen, Mütter/ Väter mit Kleinkindern, behinderte Kinder sind, soweit technisch möglich, zu schaffen Es sollen flexible Kinderbetreuungsangebote für Kurzzeitbetreuung (z.b. Spielstuben) sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag angeboten werden Familienermäßigung bei öffentlichen und mit öffentlichen Mitteln geförderten Einrichtungen und Veranstaltungen sollen selbstverständlich sein Eine gesicherte Förderung der Jugendarbeit z.b. durch Bereitstellung von Personal und Räumen soll gewährleistet werden 6
8 2.3. Familienunterstützende Beratungs- und Bildungsangebote Wohnortnahe Familienbildungseinrichtungen mit präventiven und lebenslagen-spezifischen Angeboten sollen vorhanden sein Qualifizierte psychosoziale Beratungsangebote zu den Problemfeldern Erziehung, Familie, Partnerschaft, Sexualität, Familienplanung, Schwangerschaft, Sucht und Gewalt sollen erhalten und ausgebaut werden Ein Netz von Dienstleistungsangeboten wie Sozialberatung, Schuldnerberatung, Gesundheitsberatung, Ernährungsberatung, Pflegeberatung soll vorhanden sein Als Beratungs- und Anlaufstelle für ältere Kinder und Jugendliche soll Schulsozialarbeit verlässlich eingerichtet werden Durch die Unterstützung von Elterninitiativen, Selbsthilfegruppen, Familien-, Jugend- und Nachbarschaftszentren sowie die Entwicklung von Familiennetzwerken soll Selbsthilfe gefördert werden 2.4. Wohnungsnahe Versorgung Die wohngebietsnahe Versorgung mit Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs und die medizinische Versorgung sollen gewährleistet sein Die mobile Versorgung soll insbesondere in Stadtteilen ohne Einkaufsmöglichkeiten unterstützt und gefördert werden 2.5. Die Arbeitswelt soll die Interessen von Familien wahrnehmen und berücksichtigen Wirtschaft, Kommune und freie Träger verschiedener Einrichtungen arbeiten kooperativ im Sinne einer Familienfreundlichkeit zusammen Im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen sollen mehr flexible Arbeitszeiten eingeführt werden Es sollen mehr Teilzeitarbeitsplätze, flexible Modelle der Teilzeitarbeit und Jobsharing für Frauen und Männer geschaffen werden Bei der Neuansiedlung von Betrieben und bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen familiengerechte innerbetriebliche Regelungen, wie z.b. eigene Kinderbetreuung, Wiedereingliederung nach der Elternzeit, Anrechnung der Freistellungszeiten auf Betriebsrenten, erweiterte Freistellung bei Krankheit des Kindes, berücksichtigt werden. In bestehenden Betrieben sollen ebenfalls familiengerechte innerbetriebliche Regelungen berücksichtigt werden 7
9 3. Wohnumfeld-Verkehr-Sicherheit Wer die Urbanität Würzburgs verbessern will, muss der Stadtflucht Einhalt gebieten und neben bedarfsgerechten Wohnungen ein identitätsstiftendes, sicheres Wohnumfeld anbieten. Der autoorientierte Ausbau unserer Besiedlungsstruktur verlangt nach einer fortlaufenden Sicherung der Wege, sowie einem gut durchdachten Verkehrsnetz des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Sicherung der ständigen Wege Schaffung von Überquerungshilfen an Durchgangsstraßen und Gefahrenstellen, insbesondere an Haltestellen, Kindergärten, Schulen, Horten, Spiel- und Sportstätten Anhörung des Behindertenbeauftragten zu Fragen der Verkehrssicherheit: Sicherung einer angemessenen Gehwegbreite Anhörung des Fahrradbeauftragten bei: Ausbau der Radwege Entschärfung der Gefahrenpunkte, insbesondere an deren Anfang und Ende, sowie an Gefahrenstellen Ausweitung der Parkmöglichkeiten für Fahrräder ausreichende Beleuchtung 3.2. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Planung und Ausweitung verkehrsberuhigter Bereiche (Spielstraßen) Prüfung der Möglichkeit der Einrichtung von Tempo 30-Zonen Vermeidung und Unterbindung von Durchgangsverkehr in Wohngebieten Überwachung der Verkehrsanordnungen für den ruhenden Verkehr Ausweitung des Anwohnerparksystems 3.3. Kommunikation auf Straßen und Plätzen Einplanung von Plätzen und Treffpunkten überschaubare Begegnungsräume und Spielzonen in Innenhöfen 3.4. Anbindung der Quartiere an den ÖPNV attraktive und sichere Gestaltung von Haltestellen und ihren Zugängen familienfreundliche Gestaltung der Fahrpläne 8
10 4. Familiengerechtes Wohnen Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Ein ausreichendes, differenziertes Angebot an Wohnungen und Wohnformen ist nicht nur Aufgabe einer Kommune, sondern auch, mit Blick auf die demographische Entwicklung, ein entscheidender Standortfaktor für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt Würzburg Gebäude und Wohnungsstruktur Variable Grundrissgestaltung und sogenannte Schalträume erlauben eine Anpassung an sich wandelnde Wohnungswünsche. Gemeinschaftlich nutzbare Flächen fördern Zusammengehörigkeit und Kommunikation. Nutzungsneutrale, in etwa gleich große, barrierefreie Räume mit mindestens 12 qm ermöglichen eine unabhängige, optimale Nutzung Wohnqualität Wohnqualität muss den Bedürfnissen der Menschen nach Sicherheit und Gesundheit entsprechen Wohnungsbelegung und Nachbarschaft im Mehrfamilienhaus Vitale, sozial stabile Quartiere entstehen durch die Belegung mit Menschen unterschiedlicher Herkunft, Familienstruktur und Einkommensgruppen Kosten und Finanzierung Die Stadt Würzburg soll die Fördermittel des sozialen Wohnungsbaus ausschöpfen. Bei der Vergabe städtischer Flächen für den Geschosswohnungsbau soll sich die Stadt Würzburg verpflichten, einen bestimmten Prozentsatz an großen Wohnungen zu bauen. 9
11 5. Interessenvertretung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien Familienpolitik muss als Querschnittsaufgabe aller Fachbereiche der Stadt Würzburg verstanden und umgesetzt werden und durch die Familienfreundlichkeitsprüfung eine Bindungswirkung für die Verwaltung erfahren. Oberstes Ziel der kommunalen Familienpolitik soll sein, die städtischen Strukturen so zu gestalten, dass das Leben in der Stadt für Kinder, Jugendliche und ihre Familien attraktiv, sozial verträglich, kommunikativ und sicher ist. Um dieses Ziel zu realisieren, ist eine breite und frühzeitige Beteiligung der Betroffenen an Planungen und Entscheidungen notwendig. Gesichert wird die Umsetzung durch: 5.1. Arbeitsgemeinschaft Familien in der Stadt Würzburg Sie setzt sich breit gefächert zusammen aus Elterninitiativen, Bürgerorganisationen, Jugendverbänden, Beratungsdiensten, Selbsthilfegruppen, Wohlfahrtsverbänden, Stadtteilrunden u. a. Sie setzt sich für die Interessen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ein und unterstützt deren Anliegen in der Stadt Würzburg Bei allen strukturellen Entscheidungen, die das Leben von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien beeinflussen, ist die Arbeitsgemeinschaft Familien frühzeitig zu informieren und zu beteiligen Sie nimmt Stellung zur Notwendigkeit und Akzeptanz geplanter Maßnahmen Für die Arbeitsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft Familien ist es unbedingt notwendig, sie mit eigenem Budget und eigener Geschäftsführung zu sichern 5.2. Mitwirkung und Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien Die kommunale Jugendhilfeplanung sieht die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien vor. Die projekt- und stadtteilbezogene Anhörung und Beteiligung soll gewährleistet sein Ergebnisse aus Beteiligungsprojekten, die der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Familien bereits vorliegen, wie z.b. das Beteiligungskonzept des Stadtjugendrings, sollen berücksichtigt werden Pädagogische Institutionen und Verbände vor Ort, z.b. Kindergarten, Schule, Pfarrei, Jugendverbände, sollen in die Entscheidungen mit einbezogen werden. Sie sollen innerhalb ihrer Organisation mit den Kindern, Jugendlichen und Familien Standpunkte erarbeiten und diese vertreten Ein(e) Kinderbeauftragte(r)/Kinderbüro soll die methodische Unterstützung und die notwendige Koordination sicherstellen 10
12 Notizen Checkliste im Anhang 11
13 Gestaltung und Druck: CityDruck GmbH Würzburg
FAMILIENfreundlichkeitsprüfung
Checkliste FAMILIENfreundlichkeitsprüfung würzburg 1. Spielraum für Kinder und Jugendliche 1. Wurden Kinder und Jugendliche bei der Bauleitplanung beteiligt und ihre Lebensweltinteressen berücksichtigt?
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