Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
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- Bertold Bergmann
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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft 18. Zusammenfassender Bericht der Aufsichtskommission gemäß 23 Absatz 4 des Hamburgischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG) über ihre Tätigkeit in den Jahren 2012 und 2013 I. Nach 23 Absatz 1 des Hamburgischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG) beruft die zuständige Behörde eine Aufsichtskommission, die jährlich mindestens einmal, in der Regel unangemeldet, Krankenhäuser oder sonstige Einrichtungen, in denen Personen nach diesem Gesetz oder wegen einer psychischen Krankheit durch ihren gesetzlichen Vertreter untergebracht sind, besucht und daraufhin überprüft, ob die mit der Unterbringung von psychisch Kranken verbundenen besonderen Aufgaben erfüllt und die Rechte der untergebrachten Personen gewahrt werden. Ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend nimmt die Aufsichtskommission darüber hinaus Wünsche und Beschwerden der untergebrachten Personen, ihrer gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, der Leiterinnen und Leiter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser und Einrichtungen entgegen. Zur Zusammensetzung der Aufsichtskommission wird auf den zusammenfassenden Bericht der Aufsichtskommission verwiesen. Nach 23 Absatz 4 des Hamburgischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG) fertigt die Aufsichtskommission alsbald nach jedem Besuch einen Bericht, der das Ergebnis der Überprüfung sowie gegebenenfalls die vorgetragenen Wünsche und Beschwerden mit einer Stellungnahme der Aufsichtskommission enthält. Diese werden durch die zuständige Behörde ausgewertet, den jeweiligen Trägern zugeleitet und in den erforderlichen Fällen auch denjenigen Stellen übermittelt, die bei den Krankenhäusern oder Einrichtungen für die Abstellung etwaiger Mängel im Aufsichtswege sorgen können. Bei Einzelbeschwerden tritt die Aufsichtskommission direkt an Einrichtungen oder Träger heran und trägt auf diesem Wege, soweit möglich, für die Abstellung von Mängeln Sorge. Eine Zusammenfassung der Berichte übersendet der Senat nach 23 Absatz 4 Satz 4 HmbPsychKG alle zwei Jahre der Bürgerschaft. Der Senat legt hiermit den 18. zusammenfassenden Bericht der Aufsichtskommission über deren Tätigkeit in den Jahren 2012 und 2013 vor, den er, wie die vorherigen Berichte, unverändert übernommen hat (Anlage). Der Senat dankt den Mitgliedern der Aufsichtskommission für ihre engagierte, in der Mehrheit ehrenamt 1
2 Drucksache 21/2655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode liche Tätigkeit, durch die ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung in der psychiatrischen Versorgung Hamburger Patientinnen und Patienten geleistet wird. II. Im Einzelnen nimmt der Senat soweit erforderlich zum 18. zusammenfassenden Bericht der Aufsichtskommission gemäß 23 Absatz 4 HmbPsychKG über ihre Tätigkeit in den Jahren 2012 und 2013 wie folgt Stellung: 1. Allgemeines 1.1 Entwicklung der Versorgung in Hamburg Ziel des Senats im Rahmen der Krankenhausplanung ist u.a. die Optimierung der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgungsstrukturen durch Schaffung wohnortnaher klinischer Behandlungsangebote. Bei zunehmender Inanspruchnahme sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor ist zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der qualitativ hochwertigen Versorgung vor allem auf den Ausbau der ambulanten Strukturen und der sektorübergreifenden Versorgung im Sinne einer am Sozialraum der Patientinnen und Patienten orientierten Psychiatrie zu setzen. Dabei ist es erstrebenswert die Finanzierung psychiatrischer Versorgungsleistungen künftig nicht mehr vom Ort der Leistungserbringung abhängig zu machen, sondern sich an dem auszurichten, was die Patientinnen und Patienten brauchen. Nur so ist eine Behandlung möglich, die sich in Therapie und Dauer flexibel am Bedarf des Patienten bzw. der Patientin orientieren kann. Dieses bedarf aber neuer bundesgesetzlicher Regelungen. Unter dieser Maßgabe wird das Angebot klinischpsychiatrischer Versorgung in den Regionen ausgebaut, die bei sozialräumlicher Betrachtung als unterversorgt angesehen werden mussten. Dabei sollen stationäre, teilstationäre und ambulante Maßnahmen eng verzahnt, Versorgungsformen vernetzt und lückenlose Versorgungsketten gebildet werden. In den seit dem Jahreswechsel 2014/2015 von der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH in Stadtteilen mit hohem psychiatrischem Versorgungsbedarf (Horn, Neugraben, Osdorf und Steilshoop) betriebenen Zentren für Seelische Gesundheit sollen nicht nur die klassischen Angebote von Tagesklinik und psychiatrischer Institutsambulanz, sondern auch zukunftsweisende Versorgungsformen wie z.b. ambulante psychiatrische Pflege einschließlich Krisenambulanz, Home-Treatment und Assertive Community Treatment vorgehalten werden. Dazu verhandeln Krankenkassen und Krankenhausträger derzeit alternative, versorgungsebenen übergreifende und leistungsorientierte Versorgungs- und Vergütungssysteme, um künftig eine dem jeweiligen Bedarf der Patientin bzw. des Patienten entsprechend flexible Leistungserbringung möglichst auch in deren bzw. dessen häuslicher Umgebung zu ermöglichen. Der Senat hat hohes Interesse an einem erfolgreichen Abschluss dieser Verhandlungen, weil den Vertragspartnern so der Durchbruch zu einer flexiblen und durchlässigen Versorgung gerade auch zum Wohle der schwer chronisch psychisch kranken Patientinnen und Patienten gelingen könnte. 1.2 Änderung des HmbPsychKG Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie Ziel eines jeden psychiatrischen Versorgungsangebotes muss es sein, möglichst ohne Zwangsmaßnahmen auszukommen. In einigen Fällen lassen sie sich aber nicht vermeiden. So sind Zwangsmaßnahmen, insbesondere Zwangsmedikationen, manchmal zum Schutz der betroffenen Patientinnen bzw. Patienten, der Mitpatientinnen und -patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen notwendig. Aus fachlicher Sicht ist es ethisch nicht vertretbar, Patientinnen und Patienten zur Abwehr einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung, etwa bei einem schweren psychotischen Erregungszustand, ausschließlich zu fixieren und eine begleitende medikamentöse Behandlung zu unterlassen. Eine Zwangsmedikation in diesen Situationen dient der Abwehr einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Patientin bzw. des Patienten. Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergibt sich, dass Maßnahmen der Zwangsbehandlung nur als letztes Mittel und nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn sie im Hinblick auf das Behandlungsziel Erfolg versprechen und für den Betroffenen nicht mit Belastungen verbunden sind, die außer Verhältnis zu dem erwartbaren Nutzen stehen. Zum Schutz der Grundrechte des Untergebrachten sind zudem besondere verfahrensmäßige Sicherungen geboten. Diese hat die Hamburgische Bürgerschaft am 25. September 2013 mit dem Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Maßregelvollzugsgesetzes, des Hamburgischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten und des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (Drucksache 20/7964) beschlossen. Mit dem Beschluss des o.g. Gesetzes hat die Bürgerschaft den Senat zugleich mit Drucksache 20/9321 ersucht, die Anzahl, Durchführung und 2
3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2655 das Ziel einer Verringerung von Zwangsbehandlungen in Hamburger Einrichtungen zu evaluieren und die Ergebnisse und Empfehlungen dieser Untersuchung der Bürgerschaft zuzuleiten. Dieses ist mit Drucksache 21/1580 geschehen. Das in diesem Zusammenhang in Hamburg mittlerweile gut etablierte Erhebungsverfahren wird mit dem Ziel fortgeführt, eine weitergehende inhaltliche Interpretation der Zahlen vorzunehmen und die diesbezügliche Entwicklung in der klinischpsychiatrischen Versorgung fachlich bewerten zu können. Die Erfahrungen der psychiatrischen Fachabteilungen der Hamburger Krankenhäuser mit den seit Oktober 2013 nach Inkrafttreten des neuen HmbPsychKG anzuwendenden Verfahren zur Genehmigung einer Zwangsmedikation sind überwiegend positiv. Die Zusammenarbeit mit den Gerichten wird als gut beschrieben, wobei die Umsetzung des Motivierungsgebotes im Ermessen der Richterin bzw. des Richters liege, was zu unterschiedlichen Verfahrensdauern führe. Positiv hervorzuheben ist, dass betroffene Patientinnen und Patienten nach Vorliegen der richterlichen Genehmigung das Medikament in der Regel selbstständig einnehmen würden. Die Mehrzahl zeige sich compliant und würde im Weiteren die Medikation freiwillig einnehmen. Der im Zusammenhang mit den Änderungen des HmbPsychKG und BGB von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) als zuständiger Fachbehörde zum Thema Zwangsmaßnahmen eingeführte Fachaustausch zwischen psychiatrischen Kliniken, Zuführdienst und Richterschaft trägt zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit bei. Die etablierte Erfassung von Zwangsmaßnahmen und ihre regelhafte Erörterung im Rahmen der Aufsichtsgespräche gemäß 13a Absatz 3 HmbPsychKG hilft die Behandlungssicherheit und -qualität in geschlossenen Einrichtungen zu verbessern Beleihung nach 13a HmbPsychKG Mit Ausnahme des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts werden Unterbringungen nach HmbPsychKG in Hamburg von Krankenhäusern in freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft durchgeführt. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist deshalb eine Beleihungsermächtigung in das HmbPsychKG aufgenommen worden; die Freie und Hansestadt Hamburg hat in der Folge Beleihungsverträge mit allen betroffenen Krankenhäusern abgeschlossen und zur Sicherstellung der demokratischen Legitimation die dort in den psychiatrischen und kinder- und jugendpsychiatrischen Fachabteilungen für grundrechtsrelevante Vollzugsentscheidungen verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl des ärztlichen als auch des pflegerischen Bereichs bestellt. Die nach 13a HmbPsychKG beliehenen Krankenhäuser haben eine Berichtspflicht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde. Zudem führt diese jährlich Aufsichtsgespräche in diesen Krankenhäusern Einsatz optisch-elektronischer Einrichtungen Der Senat teilt die Auffassung der Aufsichtskommission zur Videoüberwachung. In Abstimmung mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat er der Hamburgischen Bürgerschaft mit Drucksache 20/7964 entsprechend restriktive Verfahrensregelungen zur Datenerhebung durch optisch-elektronische Einrichtungen im HmbPsychKG vorgelegt. Die Bürgerschaft ist diesem Vorschlag gefolgt (vgl. 27a HmbPsychKG). Im Ergebnis ist der patientenbezogene Einsatz des Instrumentes der Videoüberwachung in den psychiatrischen und kinder- und jugendpsychiatrischen Fachabteilungen der Hamburger Krankenhäuser rückläufig. In einzelnen Krankenhäusern, wie z.b. der Asklepios Klinik Nord Psychiatrische-psychotherapeutische Klinik Wandsbek, wird das Instrument gezielt eingesetzt mit der Absicht, höhergradige Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen zu vermeiden. 1.3 Peer-Beratung Die sogenannte Peer-Beratung ist eine zeitgemäße Form der Genesungsbegleitung, bei der Psychiatrie-Erfahrene bzw. deren Angehörige andere psychisch kranke Menschen und/oder Angehörige psychisch kranker Menschen beraten. Peer-Beraterinnen und -berater helfen von einer psychischen Erkrankung betroffenen Menschen, Selbstvertrauen aufzubauen, die Auseinandersetzung mit der eigenen Erkrankung zu fördern und somit die Eigenverantwortlichkeit zu stärken. Auf gleicher Augenhöhe bauen sie Brücken vom Erfahrenen zum Nichterfahrenen und tragen so dazu bei, mögliche Barrieren zwischen den an einer psychischen Erkrankung leidenden Personen und den professionellen Akteuren der Psychiatrie zu überwinden. Die mit einer psychischen Erkrankung oft einhergehende soziale Ausgrenzung wird thematisiert. Durch Kontakte und Gesprächsangebote wird der Isolation entgegengewirkt. Einvernehmlich schildern Patientinnen und Patienten, deren Angehörige sowie professionelle 3
4 Drucksache 21/2655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Akteure den Nutzen und die hohe Wirksamkeit dieser Form der Selbsthilfe, bei der psychisch kranke Menschen durch andere Krisenerfahrene begleitet und unterstützt werden. Die Wirksamkeit der Peerberatung als Genesungsbegleitung für die Patientinnen und Patienten sowie die Unterstützung des sozialen Umfeldes durch beratende Angehörige ist fachlich allgemein anerkannt. Auf Initiative des Universitätsklinikums Hamburg- Eppendorf ist das Peer-Projekt im November 2011 als Teilprojekt des für eine Laufzeit von vier Jahren mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMFB) geförderten Hamburger Netzes psychische Gesundheit psychenet gestartet. Mittlerweile ist Hamburg die erste Metropole, in der die Peer-Begleitung für Erfahrene schwerer und langfristiger psychischer Störungen und deren Angehörige an allen Krankenhäusern mit psychiatrischen Fachabteilungen etabliert ist. Nach dem Auslaufen der Förderung durch das BMFB haben die Freie und Hansestadt Hamburg (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) und die Krankenkassen-Verbände in Hamburg mit einer Zwischenfinanzierung die Überleitung der Peer-Beratung in die Regelversorgung unterstützt. Derzeit verhandeln die Hamburger Vertragspartner im Gesundheitswesen über die Einbindung der Finanzierung der Leistungen der Peer-Beratung in die Krankenhausbudgets. Der Senat teilt das Interesse aller Beteiligten, eine verlässliche Lösung zur verbindlichen Finanzierung und dauerhaften Absicherung dieses wegweisenden und auch außerhalb Hamburgs vielbeachteten Angebots zu finden. 1.4 Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen außerhalb Hamburgs Der Senat dankt der Aufsichtskommission für die Fortsetzung der Erhebung der Verlegungen in geschlossene Einrichtungen außerhalb Hamburgs zur Unterbringung gem BGB und 1631b BGB (siehe Anlage zum Bericht der Aufsichtskommission). Die Aufsichtskommission weist auch in diesem Bericht wieder auf einen Mangel an insbesondere hochstrukturierten Einrichtungen zur Unterbringung von chronisch psychisch Kranken hin. Der Senat weist darauf hin, dass in Einzelfällen die Inanspruchnahme von außerhamburgischen Leistungsangeboten auch pädagogisch begründet ist oder dies dem Wunsch der Betroffenen entspricht. Er merkt an, dass er sich zu der erhobenen Zahl der stationären Hilfen für seelisch und klassisch behinderte Menschen außerhalb Hamburgs nicht äußert, da dies nicht zum Untersuchungsauftrag der Aufsichtskommission gehört. Der Senat sieht allerdings, ähnlich der Kommission, einen weiteren Bedarf an hochstrukturierten Betreuungsplätzen in Hamburg. Die erforderliche Planung mit einem Hamburgischen Träger über den Aufbau eines stationären geschlossenen Angebots mit 20 Plätzen ist bereits abgeschlossen. Mit der Realisierung wird noch im Jahr 2015 begonnen. 1.5 Pauschaliertes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) Die Einführung des PEPP-Entgeltsystems startete zum 1. Januar 2013 zunächst auf freiwilliger Basis, indem interessierten Einrichtungen die Möglichkeit eingeräumt wurde, ihre Leistungen unter den Regelungen des PEPP-Entgeltsystems abzurechnen ( Optionsmodell ). Diese Optionsphase wurde im Juli 2014 nochmals um zwei Jahre verlängert. Nach aktueller Gesetzeslage wird im Jahr 2017 die Anwendung der PEPP- Abrechnungsbestimmungen bei fortgeltender Budgetneutralität für Krankenhäuser verbindlich. Die Jahre 2017 und 2018 sind als Übergangszeitraum konzipiert, um den Beteiligten die Gestaltung eines planvollen und strukturierten Übergangs zu ermöglichen. Ab dem 1. Januar 2019 wird die Umverteilungswirkung des PEPP-Entgeltsystems schrittweise zugelassen (Konvergenzphase), indem die Krankenhausbudgets gegen einen einheitlichen Basisentgeltwert auf Landesebene konvergieren. Bis 2022 wird der bisherige krankenhausindividuelle Wert an den Landesbasisentgeltwert angepasst. Auch der Senat erkennt in der bisherigen Ausgestaltung des PEPP-Systems mögliche Fehlanreize mit gegebenenfalls negativen Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Im Rahmen seiner Möglichkeiten wirkt er in der GMK gemeinsam mit den anderen Ländern gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie den zuständigen Vertragspartnern der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auf Bundesebene darauf hin, dass diese im Rahmen ihrer grundsätzlichen Überprüfung zur systematischen Veränderung des Vergütungssystems (s. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode, S. 80) während der verlängerten Optionsphase die Erfordernisse einer qualitätsgesicherten, ausreichend und ausgewogen finanzierten und an den individuellen Hilfebedarfen der psychisch Kranken orientierten Versorgung stärker in den Vordergrund stellen. Die GMK hat hierzu Eckpunkte beschlossen und vorgelegt sowie wiederholt die fachliche Mitwirkung der für die Sicher 4
5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2655 stellung der psychiatrischen Krankenhausversorgung zuständigen Länder an der Entwicklung des neuen Vergütungssystems angeboten. 2. Situation in den einzelnen Einrichtungen 2.1 Krankenhauseinrichtungen Asklepios Klinik Nord Psychiatrische-psychotherapeutische Kliniken Ochsenzoll Die Asklepios Klinik Nord weist darauf hin, dass entgegen der Darstellung der Aufsichtskommission auf der Station O 50B grundsätzlich keine Fixierungen stattfinden. Fixierungsbedürftige Patientinnen und Patienten werden sofort auf die Station O 50A (P-ZNA) verlegt, auf der die Überwachungs- und Betreuungsmöglichkeiten besser sind. Der Senat begrüßt die Verbesserungen der räumlichen Strukturen. Die Darlegungen der Aufsichtskommission zur geschlossenen Station im Rahmen der gerontopsychiatrischen Abteilung (Station O 6C) zeigen beispielhaft wie durch alternative Maßnahmen (hier Niederflurbetten und Bodenbetten) Zwangsmaßnahmen verhindert werden können Psychiatrische-psychotherapeutische Klinik Wandsbek Die Psychiatrische-psychotherapeutische Klinik Wandsbek der Asklepios Klinik Nord trägt die Pflichtversorgung für einen regionalen Sektor mit einer Bevölkerung von knapp Einwohnerinnen und Einwohnern im Alter von über 18 Jahren. Dazu verfügt die Klinik über fünf Stationen mit insgesamt 110 Betten, davon eine geschlossene Station (W1) mit 22 Betten. Entsprechend hoch ist der Belegungsdruck. Die für Krankenhausplanung zuständige Fachbehörde beabsichtigt deshalb mit der Fortschreibung des Krankenhausplans 2015 zusätzliche Kapazitäten zur strukturellen Stärkung des Akutbereichs und bedarfsbedingten Anpassung zur Sicherstellung der wohnortnahen klinisch-psychiatrischen Versorgung im Krankenhausplan 2020 auszuweisen. Der Senat geht davon aus, dass der Krankenhausträger diese planerischen Vorgaben zur Verbesserung der klinisch-psychiatrischen Versorgungssituation insbesondere der östlichen Stadtteile der Bezirke Mitte und Wandsbek möglichst zeitnah umsetzen wird. Er verbindet damit die Erwartung, dass sich in der Folge das therapeutische Milieu gerade auf dem geschützten Bereich der Akutstation spürbar entspannt Zentrum für Psychosoziale Medizin des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Unterbringungen nach HmbPsychKG werden auf der geschlossenen Station PE (Akuterkrankungen) im Altbau der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie des UKE durchgeführt. Die Station verfügt über 21 Betten. Die Aufsichtskommission beschreibt die Station PE als eine von starkem Belegungsdruck und räumlicher Enge geprägte Behandlungseinheit, welche den heutigen Standards stationärer psychiatrischer Versorgung nicht mehr entspreche. Zur Sicherstellung adäquater Behandlungsmöglichkeiten hat die für Krankenhausplanung zuständige Fachbehörde im Januar 2015 auf Antrag des UKE 14 zusätzliche Planbetten für Patientinnen und Patienten mit schweren psychischen Störungen, u.a. auch mit Selbst- und Fremdgefährdung im Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg ausgewiesen. Diese werden räumlich in einem angrenzenden Gebäudeteil an die bestehende Akutstation angebunden. Die bauliche Erweiterung konnte August 2015 abgeschlossen werden; bis Ende des Jahres wird der alte Stationsbereich entsprechend den baulichen Standards der neuen Stationseinheit angepasst und modernisiert. Damit wird aus Sicht des Senats die Versorgungssituation in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie erheblich verbessert. Mit dieser Erweiterung des Akutbereichs kann dem steigenden Bedarf entsprochen werden, ohne eine zu starke Konzentrierung schwerstkranker Patientinnen und Patienten auf einer einzelnen Station zu erzeugen. Sie trägt wirksam zur Entzerrung und damit Entspannung von Problemsituationen bei, wodurch das therapeutische Klima im geschlossenen Akut-Bereich nachhaltig verbessert wurde. Zudem erwartet das Krankenhaus durch diese Erweiterung der Akutstation eine Entlastung der nachgelagerten Stationen und damit die notwendige Stabilisierung in der Belegungsplanung und Auslastung der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie insgesamt. Nach Auskunft des Krankenhauses kann durch den neuen Beobachtungsraum mit Sichtverbindung zum Stationsstützpunkt im neuen Stationsbereich die Videobeobachtung stark reduziert werden. Dennoch wolle man aus therapeutischen Erwägungen die Möglichkeit des Einsatzes dieses Instruments nicht ganz aufgeben. 5
6 Drucksache 21/2655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Jugend Suchtstation Auch nach Auffassung des UKE sind die räumlichen Verhältnisse auf der Jugendsuchtstation sehr beengt. Dieses ist wesentlich dadurch begründet, dass die Jugend-Suchtstation auf Grund hoher Versorgungsnachfrage beständig höher ausgelastet ist, als im ursprünglichen Konzept und in der ursprünglichen Raumplanung vorgesehen. Im Nebeneffekt hat diese hohe Belegung unausweichlich auch eine ausgesprochen hohe Inanspruchnahme der Stationsausstattung durch die Jugendlichen zur Folge. Dem daraus resultierenden stetigen Renovierungs-/Neuanschaffungsdruck hat die Klinik im Rahmen der verfügbaren Klinikmittel wie auch unter Einsatz von Spenden des Fördervereins für suchtgefährdete Kinder und Jugendliche e.v. nach Möglichkeit entgegengewirkt. So wurden und werden durchgängig Einrichtungsgegenstände für Gemeinschafts- und Therapieräume wie auch für die Patientenzimmer der Jugend-Suchtstation neu beschafft und ausgetauscht. Das Krankenhaus plant eine grundsätzliche räumliche Neukonzipierung der Kinder und Jugendpsychiatrie, verbunden mit einer Ausweitung der Kapazitäten im Bereich der Jugend Suchtstation. Die inhaltliche und zeitliche Umsetzung ist u.a. auch abhängig davon, wie die hierfür erforderlichen räumlichbaulichen, finanziellen und krankenhauplanerischen Voraussetzungen erreicht werden können Schön Klinik Hamburg Eilbek Die geschlossen geführte Station 2b der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie der Schön Klinik Hamburg Eilbek verfügt über zwei Überwachungszimmer, die mit bis zu zwei Patientinnen oder Patienten belegt werden können. Sie befinden sich am Ende des Flurs gegenüber dem Stationszimmer und haben ein Sichtfenster in der Tür. Hier können auch Fixierungen und Isolierungen durchgeführt werden. Der Senat teilt die Kritik der Aufsichtskommission an der dadurch für Dritte gegebenen Einsehbarkeit der Überwachungszimmer. Entsprechend sind die Überlegungen des Krankenhauses zu begrüßen, diesen Flurbereich mit einer Tür zum übrigen Stationsbereich zu trennen, um zu verhindern, dass unbefugte Personen durch die Fenster in den Türen der Beobachtungszimmer blicken können Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Bethesda Krankenhaus Bergedorf In der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Bethesda Krankenhaus Bergedorf können Unterbringungen nach HmbPsychKG auf drei Stationen (9, 10, 11) in jeweils fakultativ geschlossen zu führenden Bereichen mit je vier Betten vollzogen werden. Auf der im Bericht der Aufsichtskommission erwähnten vierten Station (Station 12) ist dieser Bereich zu einem besonderen Schwerpunkt der Eltern-Kind-Behandlung umgewidmet und nach den spezifischen Bedarfen neu gestaltet (z.b. Einrichtung eines Spielzimmers) worden. Bei den von der Aufsichtskommission kritisch kommentierten Stationsteilen handelt es sich um einen jeweils vom Rest der Station abgegrenzten fakultativ geschlossenen Bereich mit jeweils vier Betten in drei Patientenzimmern. Das Krankenhaus ist weiterhin überzeugt, dass sich das Konzept der Unterbringung in diesen separaten Stationsbereichen bewährt hat. So könnten Verlegungen zwischen offenen und geschlossenen Stationen vermieden und die Beziehungskontinuität in der Behandlung erhalten werden. Solange es nicht aus Sicherungsgründen notwendig sei, würden die Türen zu den separaten Stationsbereichen nicht abgeschlossen. Nachteilig sei die Struktur nur in den wenigen Einzelfällen, in denen die geschlossene Unterbringung über einen längeren Zeitraum unvermeidlich sei. Der Senat kann die Anmerkungen der Aufsichtskommission in der Sache nachvollziehen, zumal sich dieses Konzept der Unterbringung von der Mehrzahl der geschlossen geführten Bereiche psychiatrischer Abteilungen in anderen Krankenhäusern unterscheidet. Er hebt allerdings auch hervor, dass es dem Krankenhaus gelungen ist, mittels Maßnahmen der Renovierung und Ausgestaltung in den geschlossenen Stationsbereichen, welche diese heller und freundlicher wirken lassen, eine deutliche Verbesserung herbeizuführen. Darüber hinaus ist das Krankenhaus nicht zuletzt auf Grund der Hinweise der Aufsichtskommission bestrebt, durch bauliche Anpassungen sowohl die Situation der in Beobachtung befindlichen Patientinnen und Patienten sowie die Arbeitsbedingungen in den Dienstzimmern zu verbessern. Zudem werde geprüft, ob den Patientinnen und Patienten baulich ein Zugang zu einem geschützten Außenbereich ermöglicht werden kann. Bis dahin können Patientinnen und Patienten die Station nur in Begleitung verlassen. Dazu werden in Abhängigkeit von der Verfassung der Patientinnen und Patienten und der Personalsituation sowie dem generellen Arbeitsanfall täglich zweimal 30 Minuten Ausgang angeboten. 6
7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Asklepios Klinikum Harburg Abteilung für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik Der Senat begrüßt die erfolgreichen Bestrebungen des Asklepios Klinikums Harburg zur baulichen Umgestaltung und verbesserten personellen Ausstattung der beiden geschlossen geführten Stationen der Abteilung für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik. Der Senat gestattet sich den Hinweis, dass von der Aufsichtskommission wohl nicht die in ihrem Bericht erwähnte Einführung des DRG-Systems in 2017 vom Krankenhaus mit großer Sorge betrachtet werde, sondern vielmehr die Einführung eines durchgängigen, leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems für die Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP; siehe auch Abschnitt 1.5) Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik Die Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik des Asklepios Klinikums Harburg trägt die regionale klinische kinder- und jugendpsychiatrische Pflichtversorgung für die Bezirke Harburg (einschließlich der zum Bezirk Mitte gehörigen Stadtteile auf der Elbinsel) und Altona (ohne Stadtteile Bahrenfeld und Lurup). Nach Auskunft des Krankenhauses werden dazu in der Stammbesetzung auf den Stationen nicht nur wie von der Aufsichtskommission beschrieben Erzieherinnen und Erzieher sowie Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger eingesetzt, sondern auch regelhaft Erwachsenenkrankenpflegerinnen und -pfleger, Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger sowie Sozialpädagoginnen und -pädagogen. Zur Verbesserung der wohnortnahen Versorgung für Kinder und Jugendliche gerade in den Stadtteilen des Bezirks Altona, die sich durch soziale Problemlagen und einen hohen Anteil junger Menschen mit Migrationshintergrund auszeichnen, hat im Januar 2014 die Tagesklinik Osdorf der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik des Asklepios Klinikums Harburg mit 10 teilstationären Behandlungsplätzen ihren Betrieb aufgenommen. Dies ist eine Ergänzung des dort bereits seit Ende 2011 bestehenden Angebots einer kinder- und jugendpsychiatrischen Institutsambulanz des Krankenhauses. Dieses mit der Zwischenfortschreibung 2012 vom Krankenhausplan 2015 ausgewiesene Angebot ist in beispielhafter Form mit den anderen Institutionen des Bezirks, z.b. dem Jugendamt aber auch den umliegenden Schulen des Stadtteils Osdorf vernetzt Asklepios Westklinikum Rissen Die Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Asklepios Westklinikum Hamburg verfügt über einen geschützten Bereich mit 18 Betten. Die gesamte Station 11 wird geschlossen geführt. Der zunehmende Belegungsdruck erfordert eine Neustrukturierung der Aufnahme und Akutbehandlung sowie des Überleitungsprozesses in die weitere klinisch-therapeutische Behandlung. Die drei Hauptziele der Maßnahme sind dabei, die Schaffung optimaler Aufnahmebedingungen für alle Patientinnen und Patienten, die Gewährleistung der rechtlich und medizinisch einwandfreien Durchführung von notwendigen Beobachtungsund Zwangsmaßnahmen bei untergebrachten Patientinnen und Patienten und die Schaffung von optimalen therapeutischen (Milieu-)Bedingungen für untergebrachte Patientinnen und Patienten auf der geschlossenen Akutstation. Da dieses in den Bestandshäusern nicht umsetzbar ist, ist eine Erweiterung des Hauses 5 des Krankenhauses erforderlich, die sich in zwei Teilmaßnahmen gliedert: den Umbau im Bestand sowie die Erweiterung durch einen Anbau. Die erforderlichen Fördermittel nach KHG sind von der für die Krankenhaus- und Investitionsplanung zuständigen Fachbehörde bewilligt worden. Die Baumaßnahme, in deren Zusammenhang auch die erforderlichen Außenflächen für den geschützten Bereich hergerichtet werden, soll bis Herbst 2016 abgeschlossen sein. Seit Ende des Jahres 2013 wird schrittweise auf einer Station des Asklepios Westklinikum Hamburg das Soteria-Konzept umgesetzt. Die offen geführte Station wurde mit dem Ziel gegründet, den Psychose-Patientinnen und -Patienten des Sektors Altona ein verbessertes milieutherapeutisches Angebot bieten zu können. Im Rahmen dieses Konzeptes wird auch ein niedrigerer Medikamentenverbrauch angestrebt. Das in dieser Weise erstmalig in Hamburg umgesetzte Soteria-Konzept steht dabei für eine Haltung, in der Psychosen weniger als Krankheit denn als Ausdruck einer existentiellen Krise verstanden werden. Eine wohngemeinschaftsähnliche Umgebung, die Auseinandersetzung mit Mitpatientinnen und -patienten, die Haltung der Therapeutinnen und Therapeuten sowie die Orientierung an der Normalität und dem echten Leben außerhalb der Klinik stellen das therapeutische Milieu dar. Das Konzept richtet sich vorrangig an akute Psychose Patientinnen und -Patienten. Voraussetzung einer Aufnahme ist die Freiwilligkeit des Aufenthaltes. 7
8 Drucksache 21/2655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Der Senat begrüßt dieses erstmals in Hamburg umgesetzte therapeutische Konzept Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kinder- und Jugendalters des Katholischen Kinderkrankenhauses Wilhelmstift Ähnlich wie die Aufsichtskommission schätzt auch der Senat die baulich-konzeptionelle Gestaltung von Gebäude und Räumlichkeiten der kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung als nicht mehr zufriedenstellend ein. Die Fläche des Beobachtungsraums in der Kriseneinheit ist unzureichend, um die therapeutischen Erfordernisse nach aktuellem Stand der Wissenschaft effektiv wahrnehmen und nutzen zu können. Zukunftstaugliche Lösungen sind hier jedoch nur mittels umfassender Um- bzw. Neubaumaßnahmen zu erzielen, weshalb eine nachhaltige Verbesserung der bestehenden Situation nicht kurzfristig zu erreichen sein wird. Vor diesem Hintergrund prüfen Krankenhaus und zuständige Fachbehörde gemeinsam auch mögliche Interimsmaßnahmen Fachbereich Psychiatrie und Psychotherapie des Evangelischen Krankenhauses Alsterdorf Ein Schwerpunkt des Versorgungsangebotes des Ev. Krankenhauses Alsterdorf liegt im Bereich der Versorgung von körperlich und geistig behinderten Menschen. Entsprechend nimmt der Fachbereich für Psychiatrie und Psychotherapie des Ev. Krankenhauses Alsterdorf einen besonderen Versorgungsauftrag für Menschen mit Behinderung wahr, die an psychiatrischen Störungen leiden und für deren Behandlung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell ausgebildet sind. Die Betroffenen werden nach Angaben des Krankenhauses auf den Stationen integriert mit anderen psychisch erkrankten Patientinnen und Patienten behandelt, was im Sinne der Inklusion das erklärte Ziel ist. Gemäß ihrem Versorgungsauftrag übernimmt die psychiatrische Abteilung des Ev. Krankenhauses Alsterdorf zunächst in Sektorkrankenhäuser aufgenommene Patientinnen und Patienten mit Behinderungen im Bedarfsfall von dort zur spezialisierten Versorgung. Nach Aussagen des Krankenhauses konnte in den letzten Jahren eine Übernahme der Patientinnen und Patienten in enger Kooperation mit den anderen Kliniken in einem Zeitraum von wenigen Tagen realisiert werden. Der Senat geht davon aus, dass das Ev. Krankenhaus Alsterdorf seinem spezialisierten Versorgungsauftrag im Bereich der Psychiatrie weiterhin bedarfsbezogen und in guter Kooperation mit den psychiatrischen Abteilungen der anderen Krankenhäuser in Hamburg nachkommt Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie des Albertinen-Krankenhauses Das Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie im Albertinen-Krankenhaus verfügt auf zwei Stationen über je einen fakultativ geschlossen zu führenden Bereich mit jeweils acht Betten. Derzeit wird eine Station mit dem Ziel umgebaut, die gesamte Station KE künftig fakultativ geschlossen führen zu können. So werden sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der geschlossenen Unterbringung großzügigere und freundliche Strukturen geschaffen. Dabei wird auch die von der Aufsichtskommission wiederholt bemängelte Situation, dass die Überwachungszimmer nicht nur vom Personal, sondern auch von Mitpatientinnen und -patienten einsehbar sind, weil Stationsstützpunkt und Überwachungszimmer durch den Stationsflur getrennt sind, behoben werden. Künftig werden drei Überwachungszimmer mit direkter Sichtverbindung um das Stationszimmer herum angesiedelt sein. Die von der Aufsichtskommission kritisierte Personalsituation wird seitens der Klinik als ausreichend bezeichnet. Im Bereich der Pflege erfülle die Stellenausstattung der Station 90 % der Psychiatrie-Personalverordnung. Die Schichtbesetzung auf den geschlossen geführten Bereichen entspreche quantitativ und qualitativ mindestens den Standards vergleichbarer Einrichtungen in anderen Krankenhäusern. Probleme bei der Akquisition von geeignetem Personal gibt es nach Auskunft des Krankenhauses kaum. Im Übrigen werde nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen die Personalsituation den Erfordernissen entsprechend angepasst Heinrich-Sengelmann-Krankenhaus Der Senat schließt sich den Ausführungen der Aufsichtskommission an Psychiatrisches Zentrum Rickling Der Senat schließt sich den Ausführungen der Aufsichtskommission an. 2.2 Einrichtungen der Pflege/Pflegezentren Bezüglich der Einrichtungen PFLEGEN & WOH NEN LUTHERPARK und PFLEGEN & WOHNEN HOLSTENHOF/Haus Linde verweist der Senat auf seine Ausführungen in der Drucksache 20/7831, Abschnitt II: 1.6. Der Senat bekräftigt nochmals, dass er die fachliche Sicht der Auf 8
9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2655 sichtskommission teilt, dass die geschlossene stationäre Pflege in bewährter Weise möglichst dezentral und wohnortnah erfolgen sollte. Dieses ist nach Auffassung des Senats mit dem Umzug des geschlossenen Angebots von PFLEGEN & WOHNEN LUTHERPARK zu PFLEGEN & WOH NEN UHLENHORST auch weiterhin gewährleistet. 3. Beschwerden an die Kommission Der Senat begrüßt, dass sich die Aufsichtskommission auch in diesem Berichtszeitraum wieder mit großem Engagement und entsprechendem Erfolg mit den Beschwerden von Patientinnen und Patienten befasst hat. Der Darstellung und den von der Aufsichtskommission vertretenen Auffassungen hinsichtlich der Beschwerden wird zugestimmt; insofern verzichtet der Senat auf eine weitere Kommentierung. 4. Petitum Der Senat bittet die Bürgerschaft, von dem anliegenden Bericht der Aufsichtskommission sowie den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen. 9
10 Drucksache 21/2655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 1 10
11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/
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24 Drucksache 21/2655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 24
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27 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/
28 Drucksache 21/2655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 28
29 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/
30 Drucksache 21/2655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 30
31 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/
32 Drucksache 21/2655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 32
33 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/
34 Drucksache 21/2655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 2 34
35 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2655 noch Anlage 2 35
36 Drucksache 21/2655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode noch Anlage 2 36
37 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2655 noch Anlage 2 37
38 Drucksache 21/2655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode noch Anlage 2 38
39 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/2655 noch Anlage 2 Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, Hamburg, Tel. (0 40)
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