SGB II-Eingliederungsbericht

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1 SGB II-Eingliederungsbericht 2011

2 jobcenter im Kreis Borken Der Landrat Borken Fragen beantwortet Ihnen: Susanne Lökes Fachabteilungsleitung Eingliederung Tel.: Internet: Stand: Januar 2012

3 Inhaltsverzeichnis Inhalt: 1. Kurzportrait des Kreises Borken als zugelassener kommunaler Träger Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes Arbeitslosenzahlen Leistungsempfängerzahlen Arbeitsmarktzahlen Organisation des Kreises Borken als zugelassener kommunaler Träger Zuständigkeiten der kreisangehörigen Kommunen Zuständigkeiten der Kreisverwaltung Borken Beteiligte Dritte/Externe Partner 3 2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie Zielgruppen Arbeitsmarktpolitische Strategie 7 3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen Zielgruppen/Kurzbeschreibung/Ausgestaltung Leistungen an Hilfebedürftige Leistungen an Dritte bundesfinanziert Leistungen an Arbeitgeber Integrationen in Arbeit Rechtsgrundlagen 13

4 Inhaltsverzeichnis 3.3 Kommunale Zusatzleistungen ( 16 Abs.2 S.2 Nr.1-4 SGB II) Betreuung von minderjährigen oder behinderten Kindern Häusliche Pflege von Angehörigen Schuldnerberatung Psychosoziale Betreuung Suchtberatung Bewertung Anlagen 5.1 Organigramm 5.2 Übersicht Maßnahmen Anlage zu Pkt

5 Seite Kurzportrait des Kreises Borken als zugelassener kommunaler Träger Der Kreis Borken ist mit einer Fläche von rd km 2 insgesamt 31 Kreisen in Nordrhein-Westfalen. der drittgrößte Landkreis von Zum Kreis Borken gehören 17 kreisangehörige Städte und Gemeinden mit insgesamt rd Einwohnern.

6 Seite Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes Arbeitslosenzahlen Im Monat Dezember 2011 waren im Kreis Borken insgesamt Menschen arbeitslos gemeldet, davon im Rechtskreis SGB III und im Rechtskreis SGB II. Die Arbeitslosenquote, berechnet auf der Basis aller zivilen Erwerbspersonen, belief sich im Monat Dezember 2011 auf insgesamt 3,8 %. Unterteilt nach Rechtskreisen lag die Arbeitslosenquote SGB III bei 1,4 % und die Arbeitslosenquote SGB II bei 2,4 % Leistungsempfängerzahlen Nach dem SGB III: Im Monat Dezember 2011 erhielten Personen Arbeitslosengeld I. Nach dem SGB II: Im Monat Dezember 2011 haben Personen Arbeitslosengeld II bezogen, Personen haben Sozialgeld erhalten. Insgesamt wurden Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II betreut Arbeitsmarktzahlen Im März 2011 waren insgesamt Personen im Kreis Borken sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl leicht angestiegen. Im Kreis Borken sind rd. 44% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im produzierenden Gewerbe tätig, darunter 32% in der Industrie und 10% im Baugewerbe. Ein Anteil von rd. 55% ist im Dienstleistungsbereich beschäftigt, darunter ein Anteil von rd. 23% in Handel, Gastgewerbe und Verkehr, die übrigen in sonstigen Dienstleistungsbranchen. Im Land- und Forstwirtschaftssektor sind rd. 1,2% der Beschäftigten tätig. 1.2 Organisation des Kreises Borken als zugelassener kommunaler Träger Der Kreis Borken setzt das SGB II als besondere Einrichtung unter der Bezeichnung Jobcenter im Kreis Borken gemeinsam mit den 17 kreisangehörigen Städten und Gemeinden um. Die Umsetzung ist dezentral organisiert, d.h. die kreisangehörigen Kommunen erbringen im Wege der Delegation sämtliche kundenbezogenen Leistungen Zuständigkeiten der kreisangehörigen Kommunen: Für jeden Hilfesuchenden ist die erste Anlaufstelle das örtliche Jobcenter im Rathaus seines Wohnortes. Im Einzelnen werden dort folgende Leistungen gewährt: Beratung und Hilfestellung im Antrags- und Bewilligungsverfahren, Bewilligung der Leistungen zum Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft, Leistungen zur Eingliederung, Fallmanagement, Vermittlung.

7 Seite - 3 Im Jahr 2011 waren insgesamt 176 Stellen in den örtlichen Jobcentern der kreisangehörigen Kommunen besetzt, davon rd. 103 Stellen im Bereich Leistungsgewährung und rd. 74 Stellen im Bereich Fallmanagement/ Vermittlung Zuständigkeit der Kreisverwaltung Borken: Als zugelassener kommunaler Träger ist der Kreis Borken verantwortlich für die Abwicklung und Steuerung des gesamten Umsetzungsprozesses. Im Einzelnen werden nachfolgende Bereiche zentral durch den Kreis Borken abgewickelt: Budget- und Finanzverwaltung Controlling Personalbemessung Zentrale ADV Inhaltliche Ausgestaltung des Eingliederungsbereiches Ziel- und Strategieplanung Planung, Steuerung, Vergabe und Finanzierung von Eingliederungsmaßnahmen Erstellung von kreisweit einheitlichen Handlungsempfehlungen zur Nutzung von Förderinstrumenten des SGB II und SGB III Widerspruchsbearbeitung Coaching im Bereich Leistungsrecht Erstellung von Handlungsempfehlungen Unterhaltsheranziehung Fachaufsicht Im Jahr 2011 waren insgesamt rd. 26 Stellen beim Kreis Borken im Rahmen der Umsetzung des SGB II besetzt, davon rd. 14 Stellen für den inneren Dienst und rd. 12 Stellen für Eingliederungsplanung, Unterhalt und Leistungsgewährung Beteiligte Dritte/Externe Partner: Im Rahmen der Leistungen zur Eingliederung nutzen die FallmanagerInnen der Jobcenter im Kreis Borken vielfältige Eingliederungsinstrumente. Wichtige Bausteine in diesem Zusammenhang sind die Eingliederungsangebote externer Partner, die zentral vom Kreis Borken vereinbart werden und von den FallmanagerInnen bedarfsgerecht für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Anspruch genommen werden können. Beteiligte Dritte bzw. externe Partner sind z.b.: Fachdienste und Beratungsstellen, Bildungsträger, Agentur für Arbeit, Wirtschaftsförderung, Wohlfahrtsverbände, sonstige regionale Akteure der Arbeits- und Sozialpolitik. Details zu den Maßnahmen und Angeboten sind unter Pkt. 3. dargestellt.

8 Seite Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie 2.1 Zielgruppen Der Personenkreis der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II ist keine homogene Einheit, sondern splittet sich in viele unterschiedliche Zielgruppen mit differenzierten Bedarfen und Integrationschancen. Die Bewirtschaftung des Eingliederungsbudgets basiert daher auf einer Budgetplanung, die die strategische Ausrichtung der Ziele für das Jahr 2011 beinhaltet und folgende Eckpunkte berücksichtigt: Erfahrungen und Ergebnisse aus dem Jahr 2010, die sich abzeichnenden Bedarfssituationen für das Jahr 2011, die Neuorganisation des SGB II und die damit verbundenen neuen Anforderungen an den SGB II-Träger sowie die vom Bund zur Verfügung gestellten Verwaltungs- und Eingliederungsmittel. Grundlage für die Budgetplanung Eingliederung sind die nachfolgenden Budgetbereiche, die letztlich auch die unterschiedlichen Bedarfe einzelner Zielgruppen berücksichtigen: Budgetbereiche Eingliederung: (1) Basisangebote (2) Förderung der beruflichen Weiterbildung (3) Jugendliche unter 25 Jahren (4) Förderung der Beschäftigung (5) Menschen mit Behinderungen (6) Weitere ergänzende Angebote (7) Budget für örtliche Eingliederungsaktivitäten (1) Budgetbereich: Basisangebote Die Erfahrungen seit Einführung des SGB II zu Beginn des Jahres 2005 haben gezeigt, dass die ständige Verfügbarkeit eines gewissen Angebotsspektrums für die Beratungs- und Eingliederungsbemühungen der FallmanagerInnen in den örtlichen Jobcentern sinnvoll und erforderlich ist. Die Notwendigkeit eines solchen Angebotes wird auch in den gesetzlichen Vorschriften des SGB II zum sog. Sofortangebot von Leistungen zur Eingliederung unterstrichen ( 15a SGB II). Folgende Projekte wurden im Rahmen der Basisangebote nach der Rechtsgrundlage des 46 SGB III durchgeführt, die entsprechenden Ausschreibungsverfahren erfolgten in der Zeit von September bis Dezember des Jahres 2010: Trainingscenter zur Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen zur Heranführung an den Arbeitsmarkt. Bewerbungstraining als flankierende Maßnahme zu den Eingliederungsbemühungen. Beratungspool zur Deckung spezifischer Beratungsbedarfe, insbesondere zum Themenfeld Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

9 Seite - 5 (2) Budgetbereich: Förderung der beruflichen Weiterbildung (Rechtsgrundlage: 16 Abs.1 SGB II i.v.m. 77 ff. SGB III) Dieser Budgetbereich beinhaltet die Förderung beruflicher Weiterbildung und umfasst sowohl Fortbildungsmaßnahmen als auch Umschulungen: Ende 2010 wurde bei rd. 15% der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine direkte Arbeitsmarktintegration durch Förderung der beruflichen Weiterbildung für möglich gehalten. Entsprechend zertifizierte Maßnahmen standen im gesamten Kreisgebiet mit vielfältigen Bildungszielen zur Verfügung. Die Inanspruchnahme erfolgt anhand von Bildungsgutscheinen, die der/die zuständige FallmanagerIn im Bedarfsfall dem Leistungsberechtigten ausgehändigt hat. (3) Budgetbereich: Jugendliche unter 25 Jahren Gegen Ende des Jahres 2010 waren 21% der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Borken Jugendliche unter 25 Jahren das entspricht einer absoluten Zahl von rd Jugendlichen. Die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen konnte bis zu diesem Zeitpunkt auf 334 gesenkt werden. Neben den erfolgreichen Bemühungen, Jugendliche in Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse zu integrieren, verdeutlicht dies auch, wie umfangreich dieser Personenkreis bereits durch bedarfsgerechte Maßnahmen gefördert wird. In diesem Budgetbereich werden daher verschiedenste Bedarfsgruppen innerhalb des Personenkreises der Jugendlichen gefördert: Ausbildungssuchende Jugendliche, (Noch) nicht ausbildungsfähige Jugendliche, Arbeitsuchende Jugendliche. Folgende Förderangebote/Maßnahmen wurden durchgeführt: a. Angebote zur Aktivierung und Stabilisierung b. Angebote zur Unterstützung der Ausbildung Einstiegsqualifizierung (EQ), Soz.päd. Begleitung während einer EQ, Ausbildungsvermittlung, Ausbildungsbegleitende Hilfen. c. Angebote zur Beschäftigung/Arbeitsaufnahme (4) Budgetbereich: Förderung der Beschäftigung a. JobPerspektive (Rechtsgrundlage: 16e SGB II) Zum Ende des Jahres 2010 wurden 98 Personen im Rahmen der Jobperspektive beschäftigt. Von diesen befanden sich noch 59 in der ersten Förderphase. Die Begründung neuer Förderfälle in 2011 war nicht vorgesehen und wurde auch nicht realisiert. Letztlich endete das Jahr 2011 mit 78 laufenden Förderfällen, die künftig im Rahmen regelmäßiger Prognoseentscheidungen erneut überprüft werden. b. Beschäftigungsprojekte (Rechtsgrundlage: 16d SGB II) Neben den sog. Klassischen Zusatzjobs haben im Jahr 2011 betreute Beschäftigungsprojekte bei Bildungsträgern die Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten ergänzt.

10 Seite - 6 c. Arbeitgeberförderung (Rechtsgrundlage: 16 Abs.1SGB II i.v.m. 217 ff. SGB III) Ab wird die Arbeitgeberförderung im Kreis Borken administrativ und finanziell zentral beim Jobcenter des Kreises abgewickelt. Die VermittlerInnen der örtlichen Jobcenter treffen wie bisher die Entscheidung, ob eine Förderung bewilligt wird, aufgrund welcher Rechtsgrundlage, für wen und in welchem Förderumfang. d. Modellprojekt Bürgerarbeit Das Modellprojekt Bürgerarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht parallel zur Beschäftigungsphase ein begleitendes Coaching der TeilnehmerInnen vor. Im Gegensatz zum Zuschuss für Arbeitsentgelt und Sozialversicherung, der über Sondermittel des Bundesprojektes finanziert wird, ist das begleitende Coaching aus dem regulären Eingliederungsbudget zu finanzieren. (5) Budgetbereich: Menschen mit Behinderungen Dieser Budgetbereich umfasst die berufliche Rehabilitation und die Hilfen für schwerbehinderte Menschen. Zum Ende des Jahres 2010 erhielten rd. 40 erwerbsfähige Hilfebedürftige durch das Jobcenter Leistungen im Rahmen der beruflichen Rehabilitation. Es handelt sich dabei überwiegend um betriebliche Umschulungen oder überbetriebliche Umschulungsmaßnahmen in Berufsförderungswerken. (6) Budgetbereich: Weitere ergänzende Integrationsangebote Im Verlaufe eines Jahres werden erfahrungsgemäß vereinzelt Bedarfe deutlich, die den vorgenannten Budgetbereichen nicht zugeordnet werden können. Diese Bedarfe konnten daher in der Planungsphase noch nicht differenziert beschrieben werden. (7) Budget für örtliche Eingliederungsaktivitäten Die Aktivitäten der örtlichen Jobcenter sind neben den zentral organisierten Eingliederungsangeboten der wichtigste Baustein für die erfolgreiche Integration erwerbsfähiger Hilfebedürftiger. Insbesondere vor dem Hintergrund des immer schwieriger werdenden Personenkreises ist es wichtig, hier entsprechende Förderinstrumente flexibel vor Ort einzusetzen, um zeitnahe und bedarfsgerechte Schritte auf dem Weg zu einer Integration einleiten zu können. Die örtlichen Jobcenter sind dabei insbesondere verantwortlich für folgende Positionen: Arbeitgeberförderung, Förderung der Existenzgründung, Übernahme von Bewerbungskosten, Übernahme von Fahrtkosten, Auszahlung der Mehraufwandsentschädigung bei Zusatzjobs, Vermittlung von betrieblichen Praktika.

11 Seite Arbeitsmarktpolitische Strategie Ergänzend zur Beschreibung der einzelnen Handlungsbedarfe hat der Kreis Borken die Zielsetzung einzelner Eingliederungsinstrumente bestimmten Förderstrategien zugeordnet. Entsprechend der Arbeitsmarktnähe der verschiedenen Personengruppen differenzieren sich die Förderstrategien in sieben Förderstufen, die im Folgenden beschrieben werden. 0 Stabilisierung Ziel ist die Stabilisierung der Lebensverhältnisse, um soziale und persönliche Sicherheit zu erhalten. Damit soll die Fähigkeit und Bereitschaft zur Teilnahme an weiteren Förderinstrumenten geschaffen werden. Geeignete Maßnahmen sind u.a. die flankierenden kommunalen Betreuungselemente. I Aktivierung Ziel ist es, Qualifizierungsdefizite und -bedarfe festzustellen, die Motivation und Eigeninitiative zu stärken und sprachliche Voraussetzungen zu schaffen oder zu verbessern. Dadurch soll eine Eingliederungsprognose und auch planung ermöglicht werden, so dass im Anschluss ein Übergang in ein bedarfsgerechtes Eingliederungsangebot möglich wird. Geeignete Maßnahmen sind Angebote zur Eignungsfeststellung und Berufsorientierung, aktivierende Angebote und zusätzliche Arbeitsgelegenheiten. II Training und Integration Ziel ist die Stärkung der Schlüsselqualifikationen, das Erreichen einer realistischen Eingliederungsstrategie und das Stärken der Eigenbemühungen. Auch die direkte Integration kann und soll bereits in dieser Förderstufe im Fokus stehen. Im Vordergrund steht allerdings die Verbesserung der Integrationschancen und ggf. der Übergang in weitere Qualifizierungsangebote. Geeignete Maßnahmen sind hier ebenfalls die zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten, aber auch Trainingscenter mit vielfältigen Erprobungsmöglichkeiten sowie betriebliche Praktika. III Qualifizierung und Integration Zielsetzung ist hier neben der Stärkung der Schlüsselqualifikationen eine arbeitsmarktnahe Qualifizierung und Arbeitserprobung in Betriebspraktika mit dem Ziel der direkten Integration bzw. der Verbesserung der Integrationschancen. Geeignete Maßnahmen sind hier u.a. Qualifizierungen in verschiedenen berufspraktischen Arbeitsfeldern und Praktikamaßnahmen. IV Ausbildung und Zertifikate Zielsetzung ist der Erwerb von anerkannten Abschlüssen oder Zertifikaten, die Anpassung der Qualifikation an den Arbeitsmarkt mit dem Ziel der direkten Arbeitsmarktintegration bzw. der Verbesserung der Integrationschancen. Geeignete Maßnahmen sind insbesondere Angebote im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung. V Vermittlungsunterstützung Ziel ist die Integration durch Förderung und kontrollierte Unterstützung im Bewerbungsprozess, die Vermittlungsvorbereitung und beratung sowie die Senkung der Einstellungsschwelle bei den Arbeitgebern. Neben den Vermittlern unterstützen hier spezifische Beratungsangebote wie z.b. die Ausbildungsberatung ( Team U25 ) sowie die Existenzgründungsberatung und das Bewerbungstraining die Vermittlung. VI Vermittlungsaktivitäten Ziel ist die Integration durch Akquise von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie die Senkung der Einstellungsschwelle bei den Arbeitgebern. Neben den unter V genannten Maßnahmen sind hier zusätzlich Arbeitnehmerverleih/Zeitarbeit und Lohnkostenzuschüsse zu nennen.

12 Seite Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen 3.1 Zielgruppen/Kurzbeschreibung/Ausgestaltung Für Leistungen zur Eingliederung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt wurden im Jahr 2011 insgesamt rd. 9,6 Mio. aufgewendet rd. 8,4 Mio. wurden davon zentral durch den Kreis Borken ausgezahlt, ca. 1,2 Mio. über die örtlichen Jobcenter Differenziert nach den verschiedenen Budgetbereichen, aufgrund derer die Budgetplanung des Jahres 2011 erstellt wurde (siehe Pkt. 2.1), verteilt sich die Gesamtsumme wie folgt: Basisangebote Jugendliche U25 20% 20% Menschen mit Behinderungen 2% Fachqualifizierung /FbW 10% Förderung der Beschäftigung 23% JobPerspektive 12% weitere Angebote 1% Örtliches Budget 13% Innerhalb dieser Budgetbereiche wird nach den unterschiedlichen Bedarfen und Kompetenzen der Betroffenen differenziert, so dass im Kreis Borken eine große Bandbreite verschiedener Angebote und Maßnahmen umgesetzt werden konnte, insgesamt sind mehr als Personen durch diese Aktivitäten unterstützt worden: Aktivierung und berufliche Eingliederung Förderung der beruflichen Weiterbildung Arbeitsgelegenheiten Förderung der Berufsausbildung 289 Beschäftigungsförderung/JobPerspektive 78 sonstige Arbeitgeberförderung 312 Bundes-/Landes-/ESF-finanzierte Projekte kommunal finanzierte Angebote

13 Seite - 9 Empfänger dieser Leistungen waren erwerbsfähige Leistungsberechtigte, beauftragte Dritte sowie Arbeitgeber. Nachfolgend werden die Leistungen dieser drei Empfängergruppen näher beschrieben Leistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte Es handelt sich hier um Förderungen, die unmittelbar an die hilfebedürftigen Personen gerichtet sind, um individuellen Bedarfen und Ansprüchen gerecht zu werden, wie z.b.: Förderung aus dem Vermittlungsbudget gem. 45 SGB III Fahrtkosten für Vorstellungsgespräche, Bewerbungskosten, Übernahme von Kosten für Arbeitskleidung, sonstige Arbeitsmittel, Erstattung von Fahrtkosten zu Eingliederungsmaßnahmen, Mehraufwand bei Beschäftigung in einem Zusatzjob ( 1- -Job ), Förderung der Existenzgründung. Diese Leistungen werden als kundenbezogene Leistungen von den örtlichen Jobcentern erbracht, insgesamt beträgt der Umfang dieser Leistungen rd. 1 Mio.. Beschäftigung im Rahmen von Zusatzjobs : Die Beschäftigung in zusätzlichen und gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten gem. 16d SGB II erfolgt im Kreis Borken unter der Bezeichnung Zusatzjobs. Rd Personen waren 2011 im Rahmen eines Zusatzjobs beschäftigt. Zusatzjobs werden im Kreis Borken in der klassischen Variante angeboten mit beschäftigungsbegleitender Qualifizierung oder im Rahmen von Beschäftigungsprojekten mit besonderer Betreuung. Ca. 71% der Zusatzjobber (= 846 Personen) waren 2011 in der klassischen Variante eingesetzt, die übrigen im Rahmen einer betreuten Beschäftigungsmaßnahme ( Beschäftigungsprojekte ).. Die Beschäftigungsprojekte werden bei Bildungsträgern durchgeführt, die entweder Arbeitsfelder in eigenen Werkstätten vorhalten oder mit Kooperationspartnern zusammen arbeiten. Finanziert werden hier neben dem Mehraufwand für die Beschäftigten die Kosten für die Betreuung beim jeweiligen Bildungsträger. Diese Leistungen sind daher dem Pkt. 2 Leistungen an Dritte bundesfinanziert zugeordnet. Insgesamt wurden für alle Personen, die in einer Arbeitsgelegenheit beschäftigt waren klassischer Zusatzjob und Beschäftigungsprojekt Mehraufwandsentschädigungen in einem Umfang von rd ausgezahlt.

14 Seite Leistungen an Dritte - bundesfinanziert Mit rd. 56% des Gesamtaufwandes wurde der größte Anteil des Eingliederungsbudgets für die Finanzierung von Integrations- und Qualifizierungsmaßnahmen verwendet. Mehr als Leistungsberechtigte haben im Jahr 2011 an diesen Maßnahmen teilgenommen. Die Förderbereiche haben nachfolgenden Anteil am Gesamtaufwand der Leistungen an Dritte: 10% 5% Aktivierung + berufliche Eingliederung 20% 65% Förderung berufliche Weiterbildung AGH-Beschäftigungsprojekte Förderung der Berufsausbildung Mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen wurden externe Partner beauftragt, wie z.b. Beschäftigungs- oder Bildungsträger. Die Anzahl der Teilnehmenden an den verschiedenen Angebotsbereichen verteilt sich wie folgt: Aktivierung + berufliche Eingliederung 356 Förderung berufliche Weiterbildung AGH-Beschäftigungsprojekte Förderung der Berufsausbildung Nicht berücksichtigt sind hier die o.g. klassischen Zusatzjobber sowie die TeilnehmerInnen an drittfinanzierten Maßnahmen wie Bundes-, Landes- und ESF-Projekte.

15 Seite Leistungen an Arbeitgeber Um Personen mit Einstellungshemmnissen auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren, können Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung erhalten. Diese Förderung soll für den Arbeitgeber einen Anreiz schaffen, auch vermeintlich schwächere Arbeitnehmer einzustellen und evtl. vorhandene Minderleistungen auszugleichen. Es sind dabei drei unterschiedliche Förderbereiche zu unterscheiden: 1) Eingliederungszuschüsse gem. 217 ff. SGB III, Im Jahr 2011 wurden insgesamt 1,8 Mio. für Eingliederungszuschüsse aufgewendet. Damit konnten 312 neue Beschäftigungsaufnahmen realisiert werden. 2) Einstiegsqualifizierung für Jugendliche nach 235b SGB III, In 2011 wurden Zuschüsse von rd. 0,2 Mio. gezahlt, 162 Jugendliche wurden im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung gefördert. 3) Beschäftigungsförderung JobPerspektive nach 16e SGB II. Zum Jahresbeginn 2011 waren 98 Personen im Rahmen der JobPerspektive beschäftigt. Für die Finanzierung dieser Beschäftigungsverhältnisse wurden insgesamt rd. 1.2 Mio. aufgewendet. Zum Jahresende 2011 waren noch 78 aktive Beschäftigungsverhältnisse zu verzeichnen. Insgesamt wurde für den Bereich der Arbeitgeberförderung ein Betrag von rd. 3,2 Mio. aufgewendet, der sich wie folgt auf die genannten Förderbereiche verteilt: 35% Eingliederungszuschüsse SGB III 7% 58% EQ-Einstiegsqualifizierung JobPerspektive 16e

16 Seite Integrationen in Arbeit Im Jahr 2011 konnten insgesamt Personen 1 aus dem Rechtskreis SGB II in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden. Die guten Ergebnisse des Vorjahres konnten damit nochmal um 20% gesteigert werden. Die Integrationsquote - Verhältnis der Integrationen zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist von 29,91% in 2010 auf 23,86% in 2011 gestiegen. Neben den Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung konnten in 2011 weitere Personen in geringfügige Beschäftigung vermittelt werden. Der Anteil der in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelten Personen an der Gesamtzahl der Integrationen beträgt somit 65% sv-pflichtige Beschäftigung geringfügige Beschäftigung Summe Die verschiedenen Aspekte der Integrationen bezogen auf die Alters- und Geschlechtsstruktur sowie der Branchen, in die vermittelt wurde werden im Jahresbericht 2011 des Jobcenters im Kreis Borken ausführlich dargestellt. 1 Die o.g. Integrationen entsprechen der Definition des Integrationsbegriffs lt. Kennzahlenvergleich gem. 48a SGB II. Die Jahressumme beinhaltet die zum Zeitpunkt der Berichterstellung vorliegenden Zahlen t 0 - t 12 mit Stand Januar 2012.

17 Seite Rechtsgrundlagen Nachdem zum das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im SGB II und SGB III in Kraft getreten ist, waren im Jahr 2011 bereits die Vorboten der nächsten Reform der Instrumente spürbar. Im Rahmen des konkreten Umsetzungsprozesses 2011 hat sich das inzwischen verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zwar noch konkret ausgewirkt. Allerdings haben die angekündigten und inzwischen verabschiedeten neuen Regelungen den Planungsprozess für das Jahr 2012 bereits deutlich beeinflusst. Dies wird sich voraussichtlich in den Berichten für das Jahr 2012 wiederspiegeln. Die nachfolgenden Grafiken zeigen zum Einen, in welchem Verhältnis SGB II- und SGB III-Instrumente genutzt wurden und welche arbeitsmarktpolitischen Instrumente innerhalb der einzelnen Rechtsbereiche mit welchem Aufwand eingesetzt wurden. SGB II- und SGB III-Instrumente im Vergleich: 21% SGB III-Instrumente 79% SGB II-Instrumente Die wichtigesten Instrumente im Überblick: 1% 20% 5% SGB II 16b+16c, 16(2) a.f. 8% 12% SGB II 16d SGB II 16e 13% 41% SGB III 45, 46 SGB III 77 SGB III 217,421 ff. SGB III sonstige

18 Seite Kommunale Zusatzleistungen ( 16 Abs. 2 S.2 Nr. 1-4 SGB II) Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder Die Angebote der Kinderbetreuung werden im Kreis Borken im Rahmen der Leistungen nach dem SGB VIII vom Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken sowie von den vier selbständigen Jugendämtern der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau in eigener Zuständigkeit organisiert und finanziert. Die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II können in vollem Umfang auf die bestehenden Angebote zugreifen, die in den vergangenen Jahren aufgrund der allgemeinen Entwicklung ohnehin stark ausgebaut wurden. Aus dem kommunalen SGB II-Budget werden darüber hinaus für die Kinderbetreuung Zuschüsse für Kindertagesstätten bei Bildungsträgern finanziert. Hierüber ist die Kinderbetreuung während der Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit vollständig gesichert, wenn die Regelangebote hierzu nicht ausreichen Häusliche Pflege von Angehörigen Für den Bereich der häuslichen Pflege von Angehörigen können die SGB II- Leistungsempfänger auf die speziellen Leistungen zur häuslichen Pflege nach dem SGB XII bzw. auf die allgemeinen Leistungen der Pflegekassen zurückgreifen. Eine gesonderte Förderung der häuslichen Pflege von Angehörigen aus dem Budget des Jobcenters erfolgt derzeit nicht. Die vorrangigen Leistungen sind insofern ausreichend Schuldnerberatung Die Angebote der Schuldnerberatung sind über den Kreis Borken regional organisiert. Für jede Region steht ein entsprechendes Angebot zur Verfügung, dabei hat der Kreis Borken Vereinbarungen mit verschiedenen Kooperationspartnern getroffen: Region Ahaus (Kommunen Ahaus, Gescher, Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn, Vreden) Caritasverband für die Dekanate Ahaus und Vreden e.v./schuldner- und Insolvenzberatung Ahaus am Standort Ahaus Region Bocholt (Kommunen Bocholt, Rhede, Isselburg) AWO Arbeiterwohlfahrt Schuldnerberatung am Standort Bocholt Region Borken (Kommunen Borken, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn, Velen) Caritasveraband für die Dekanate Ahaus und Vreden e.v. am Standort Borken Region Gronau (Gronau) Sozialberatung Gronau e.v. am Standort Gronau Die Beratungsstellen sind an den vier großen Städten im Kreis angesiedelt und bieten in der Regel von dort die Beratungsleistungen an. Für viele Kommunen gibt es darüber hinaus Sprechzeiten in den Rathäusern, so dass ein noch flexiblerer Zugang zu den Angeboten möglich ist. Insgesamt wurden im Jahr Personen beraten, davon 626 Personen aus dem SGB II-Bereich, das entspricht einem Anteil von rd. 34%. Der Anteil der beratenen Frauen im SGB II-Bereich liegt bei 54%, der Anteil der weiblichen Beratungsfälle insgesamt ist mit 47% deutlich geringer.

19 Seite Psychosoziale Betreuung Die psychosoziale Betreuung wird im Kreis Borken durch den Sozialpsychiatrischen Dienst des Fachbereichs Gesundheit angeboten. Sie richtet sich an Personen in schwierigen und psychisch belastenden Lebenssituationen, die aufgrund ihrer psychosozialen Problematik zur Eingliederung in das Erwerbsleben der Unterstützung des Sozialpsychiatrischen Dienstes bedürfen. Sie dient der Erkennung, der Bearbeitung und dem Abbau von psychosozialen Problemlagen, die die Vermittlung in Arbeit behindern. Die Zusammenarbeit des Jobcenters mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst ist kreisweit einheitlich geregelt. In einer seit geltenden Arbeitshilfe sind die Wege zur Beauftragung des Sozialpsychiatrischen Dienstes sowie Form und Inhalt des Informationsaustausches festgelegt. Die Arbeitshilfe ermöglicht den FallmanagerInnen einen sicheren Umgang mit der psychosozialen Betreuung und stellt die Transparenz für alle Beteiligten durch klare Verfahrensschritte sicher. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 696 Personen aus dem SGB II-Bereich durch den Sozialpsychiatrischen Dienst betreut, darunter 295 Männer und 401 Frauen. Die Gesamtzahl der betreuten Personen beträgt 2.407, der SGB II- Anteil beträgt somit rd. 29% Suchtberatung Im Bereich der Suchtberatung haben Empfänger von Leistungen nach dem SGB II freien Zugang zu dem seit Jahren bestehenden und gewachsenen Angebot des Fachbereiches Gesundheit. Dabei wird die Suchtberatung im Kreis Borken z.t. von beauftragten Trägern und z.t. durch den Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung mit folgender Aufteilung wahrgenommen: Region Ahaus (für die Kommunen Ahaus, Gescher, Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn, Vreden) Caritasverband für die Dekanate Ahaus und Vreden e.v./suchtberatungsstelle am Standort Ahaus Region Bocholt (für die Kommunen Bocholt, Rhede, Isselburg) Sozialdienst Katholischer Männer e.v./beratungsstelle für Suchtkranke am Standort Bocholt Region Borken (für die Kommunen Borken, Heiden, Raesfeld, Reken, Südlohn, Velen) Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken/Suchtberatungsstelle am Standort Borken Region Gronau (für die Stadt Gronau) Diakonisches Werk des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken e.v./suchtberatungsstelle am Standort Gronau Im Jahr 2011 wurden von den verschiedenen Suchtberatungsstellen im Kreis Borken insgesamt Fälle betreut. 467 der beratenden Personen haben Leistungen nach dem SGB II bezogen, darunter 108 Frauen und 359 Männer. Der Anteil der Fälle mit SGB II-Bezug beläuft sich somit auf 28%.

20 Seite Bewertung Das Jahr 2011 stand im Zeichen des wirtschaftlichen Aufschwungs. Gerade im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II hat sich die gute wirtschaftliche Entwicklung besonders positiv ausgewirkt. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ist deutlich auf unter zurückgegangen und hat ebenso wie die Zahl der Arbeitslosen im SGB II einen Rekordtiefstand erreicht. Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften Jahresdurchschnitt: Jahresdurchschnitt: Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan FebMrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Die ökonomischen Rahmenbedingungen für die Betreuung und Eingliederung der Langzeitarbeitslosen verbessern sich voraussichtlich im Jahr 2012 weiter. Das Bruttoinlandsprodukt auf Bundesebene wird nach starken Wachstumsraten in den Jahren 2010 (+3,7%) und 2011 (+3,0%) in 2012 entsprechend den Prognosen jedoch deutlich langsamer wachsen. Das Gros der Wirtschaftsinstitute prognostiziert für 2012 ein leichtes Wachstum um bis zu einen Prozentpunkt. Die Bundesregierung erwartet zuletzt ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um 0,7%. Nach derzeitiger Einschätzung wird auch der Kreis Borken an der abgeschwächt positiven wirtschaftlichen Entwicklung partizipieren. Durch die hohe Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes in den vergangenen zwei Jahren hat sich die Ausgangssituation für die Arbeit der Jobcenter allerdings maßgeblich verändert: Leistungsempfänger, die dem Arbeitsmarkt noch vergleichsweise nahe standen, konnten häufig erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden. Im Hilfebezug verblieben sind zunehmend Leistungsempfänger mit multiplen Vermittlungshemmnissen und damit einhergehend verfestigter Arbeitslosigkeit. So sind heute über 65 % der erwerbsfähigen Leistungsempfänger schon über 2 Jahre im Leistungsbezug. Innerhalb des zu betreuenden Personenkreises haben es die Jobcenter somit verstärkt mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit zu tun. Das Aufbrechen der damit einhergehenden Probleme erfordert neue Handlungsstrategien, die einen höheren Betreuungsaufwand für die Jobcenter mit sich bringen. Leider gehen diese gestiegenen Anforderungen nicht einher mit entsprechenden finanziellen Rahmenbedingungen. Durch die erneut starke Mittelreduzierung, insbesondere im Eingliederungsbereich, sind betreuungsintensive Maßnahme für den o.g. Personenkreis nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Es bleibt abzuwarten, wie sich ein eingeschränktes Angebot auf die künftigen Ergebnisse auswirkt bzw. ob und wie alternative Strategien des Jobcenters diesen Ausfall kompensieren können.

21 Umsetzung des SGB II im Kreis Borken Organisationsstruktur Übersicht (Stand: Dezember 2011) Kreis Borken (zugelassener kommunaler Träger) 26 Stellen Finanzen, Controlling, ADV-Administration Statistik, Personal,Abrechnung, Haushaltswesen Eingliederung Planung, Steuerung, Beschaffung, Finanzierung, Handlungsempfehlungen Leistungsrecht Widersprüche, Coaching, Unterhaltsheranziehung, Fachaufsicht 17 kreisangehörige Kommunen (Beteiligung im Wege der Delegation) 176 Stellen Beratung im Antrags- und Bewilligungsverfahren Leistungsgewährung Leistungen zum Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft Fallmanagement Beratung u. Betreuung, Vermittlung von Unterstützungsangeboten Vermittlung in eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt Dritte/Externe Partner (Maßnahmen und Angebote) Fachdienste, Beratungsstellen Bildungsträger Wirtschaftsförderung Agentur für Arbeit Sonstige Akteure 1

22 Maßnahmen durch Dritte - Übersicht Kosten und Teilnehmende Rechtsgrundlage/Finanzierung Träger Maßnahme Durchführungszeitraum in 2011 Kosten Maßnahme-TN nach OPEN 16 (2) S. 1 II a.f. BBS BBS 3. Weg ,04 1 Klausenhof Klausenhof 3. Weg , d II Arbeitsgelegenheiten/Maßnahmen BBS BBS BP BBPro , Chance Chance Beschäftigungsprojekt ,87 47 Chance Chance KITA ,38 4 DRK DRK Beschäftigungsprojekte ,00 50 EWIBO EWIBO BP ProBe 16d + Sofortangebot ,81 94 diverse klassische Zusatzjobs e II Beschäftigungsförderung/JObPerspektive diverse Beschäftigungsförderung an Arbeitgeber , (1) III EGZ Kreis EGZ Vermittlungshemmnisse , (2) III EGZ Kreis EGZ Behinderte , , 421f (2) III EGZ Kreis EGZ Schwerbehinderte , f III EGZ Ältere Kreis EGZ , ff III Reha AG-Förderung Kreis Berufliche Rehabilitation , b III Einstiegsqualifizierung Kreis EQ Einstiegsqualifizierung , (1) III abh KH KH abh , (2) III BaE BBS BBS BaE , III Aktivierung/berufl. Eingliederung Agravis Agravis Gabelstapler ,00 2 BBS BBS Bewerbungstraining Ahaus , BBS BBS Beratungsstelle Frauen ,00 55 BBS BBS KH Aktiv.hilfen U 25 Ahaus 2010/ ,20 43 BBS BBS KH Aktiv.hilfen U 25 Ahaus 2011/ ,24 30 BBS BBS Trainingscenter Ahaus , Caritas Caritas APH Vorschaltmaßnahme ,00 16 Caritas Caritas Beratungspool ,00 0 Chance Chance Bewerbungstraining , Chance Chance Intensivcoaching Migrantinnen ,84 41 Chance Chance Trainingscenter Gronau ,57 84 DRK DRK KH Aktiv.hilfen U 25 Borken 2011/ ,60 27 DRK DRK KH Aktiv.hilfen U 25 Borken 2010/ ,86 78 DRK DRK Beratungsstelle Frauen ,00 33 DRK DRK Bewerbungstraining Borken , DRK DRK Beratungspool ,00 0 DRK DRK IFD ,00 1 DRK DRK Trainingscenter Borken , EWIBO EWIBO Bewerbungstraining Bocholt , EWIBO Ewibo IdA Eignungsfeststellung ,00 6 EWIBO EWIBO Trainingscenter Bocholt , GEBA GEBA Beratungspool Gronau ,70 36 KH KH Chance Aktiv.hilfen U 25 Gronau 2011/ ,20 30 KH KH Chance Aktiv.hilfen U 25 Gronau 2010/ ,24 26 KH KH Team U , Klausenhof Klausenhof Aktiv.hilfen U 25 BOH 2010/ ,00 55 Klausenhof Klausenhof Aktiv.hilfen U 25 BOH 2011/ ,00 30 diverse betriebliche Praktika PSA/GfA Bürgerarbeit begleitendes Coaching , SGB III FbW BBS BBS gewerblich-technisch ,46 41 BBS BBS Kaufmännische Qualifizierung ,10 27 BBS BBS Umschulungen Metall ,29 54 BBS BBS US Büro VZ + TZ ,11 29 BBS BBS US Holz, Lager-Logistik ,07 4 Caritas Caritas APH ,06 13 Caritas Caritas Betreuungsassistenz ,00 4 Caritas Caritas staatl. anerk. Altenpfleger ,79 30 Chance Chance Hauswirtschaft ,71 14 Chance Chance Servicekraft in Haushalt und Pflege ,38 31 DAA DAA Umschulung Büro ,76 1 EWIBO Ewibo Berufskraftfahrer/Servicefahrer ,04 8 EWIBO EWIBO Betreuungsassistenz 87b ,00 27 EWIBO EWIBO HoGa ,01 3 EWIBO EWIBO Nachholen HSA ,64 8 EWIBO EWIBO Umschulung Koch ,15 3 JFB JFB Familienpflegerin ,37 14 Kreis Berufliche Rehabilitation , , Bund DRK Arbeitslosenzentrum k.a. EWIBO,Chance,BBS,DRK Erwerbslosenberatungsstellen Kreis Aktivierung Bürgerarbeit Kreis Beschäftigungsphase Bürgerarbeit Kreis Comeback BAMF diverse Integrationskurse Land/ESF Agentur für Arbeit Werkstattjahr BBS Jugend in Arbeit plus BBS TEP DRK Jugend in Arbeit plus DRK Kurs Bildung und Beruf BBS Kompetenzagentur EWIBO Agfa EWIBO Ewibo IdA EWIBO Jugend in Arbeit plus GEBA move and work JFB Jugend in Arbeit plus SGB III Agentur für Arbeit BvB a II Kommunal finanziert verschiedene Schuldnerberatung , Dinkelwerkstatt Arbeitstraining ,30 8 DRK Auf Kurs ,12 5 Frauenhaus/Frauen für FrauenPsychozoziale Beratung für Frauen ,00 66 Herbalind Arbeitstraining ,60 28 Kolping Betreuungsprojekt für junge Menschen ,40 12 SpD sozialpsychatrische Betreuung , verschiedene Suchtberatung , , Gesamt: ,

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