Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein. Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins. Rote Liste. Band 1

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1 Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein Die Farn- und Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins Rote Liste Band 1

2 Herausgeber: Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein Hamburger Chaussee Flintbek Tel.: / AutorInnen: Dr. U. Mierwald Kieler Institut für Landschaftsökologie Rendsburger Landstr Kiel Dr. Katrin Romahn Büro Kieckbusch & Romahn Lange Reihe 14d Felm Titelfoto: Veronica triphyllos (RL 2). Der Dreiteilige Ehrenpreis ist von den heimischen Äckern fast verschwunden. (Foto: U. Mierwald) Herstellung: Pirwitz Druck & Design, Kiel 4. Fassung Datenstand Dezember 2005 Herausgabe August 2006 ISBN: Schriftenreihe: LANU SH Natur - RL 18-1 Diese Broschüre wurde auf Recyclingpapier hergestellt. Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der schleswigholsteinischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Die Landesregierung im Internet:

3 Inhalt 1 Einleitung Inhaltliche Anforderungen Die Vorgehensweise Aktualisierung der Florenliste Einstufung der Arten in Gefährdungskategorien Das Kriteriensystem des BfN und die Einstufungsmethodik Listen Rote Liste / Standard-Artenliste Liste der Synonyme Liste der Unbeständigen Liste der Arten, für die Schleswig-Holstein eine besondere Verantwortung hat Bilanz: Veränderungen seit 1990 und Diskussion Ursachen für den Artenwandel Literatur

4 1 Einleitung Die letzte Fassung der Roten Liste gefährdeter Farnund Blütenpflanzen Schleswig-Holsteins wurde 1990 veröffentlicht, Redaktionsschluss war jedoch schon Somit basiert die bisher gültige Fassung auf einem mittlerweile mindestens 17 Jahre alten Wissensstand. Seit dem Zeitpunkt ihrer Erarbeitung hat sich in der Natur Schleswig-Holsteins vieles verändert. Zudem gab es Neuerungen in der floristischen Taxonomie und in der Methodik der Erarbeitung von Roten Listen, so dass eine aktualisierte Fassung längst überfällig geworden ist. Mit der Standardliste der Farn- und Blütenpflanzen Deutschlands (WISSKIRCHEN & HAEUPLER 1998) liegt eine bundesweit einheitliche Basis für die taxonomische Ansprache der Arten bis auf das Niveau der Unterarten vor. Wenn auch einige der heute gültigen Pflanzennamen älteren BotanikerInnen fremd vorkommen und die Differenzierung der Artengruppen nicht immer der bisherigen Praxis in Schleswig- Holstein entspricht, so erscheint es dennoch sinnvoll, die aktualisierte Rote Liste sowie alle künftigen Arbeiten auf dieses Standardwerk bzw. auf seine Fortschreibung zu beziehen. Während in den Roten Listen bisher nur die sehr seltenen, gefährdeten, stark gefährdeten oder vom Aussterben bedrohten sowie die verschollenen Arten aufgelistet wurden, wird mittlerweile bundesweit angestrebt, eine vollständige Liste aller im jeweiligen Lande anzutreffenden Arten zu erstellen sowie eine stärkere Differenzierung der aktuellen Bestandssituation bzw. Kenntnislage vorzunehmen. So stehen neben den bisherigen Kategorien der Gefährdungsstufen auch eine Vorwarnliste sowie die Kennzeichnung eindeutiger Datendefizite zur Verfügung. Durch die Integration auch der ungefährdeten Arten wird jede Rote Liste gleichzeitig zur Standardliste für das Bundesland. Aufgenommen werden 4

5 Bild 1: Fritillaria meleagris (RL 1). Die Gewöhnliche Schachblume ist als Charakterart der Mahdwiesen an der Unterelbe vom Aussterben bedroht. Durch angepasste Pflege konnten einige Vorkommen in den letzten Jahren gefördert werden. (Foto: W. Jansen) 5

6 alle eingebürgerten Arten, wohingegen Unbeständige, also Arten, die sich hier bisher nicht dauerhaft ansiedeln konnten, sowie Arten, die gegenwärtig erst in Einbürgerung begriffen sind, nicht gelistet werden. Diese Artengruppen finden sich in einer gesonderten, sicherlich noch unvollständigen Liste der Unbeständigen (5.3). Zeitgleich mit der Bearbeitung der neuen Fassung der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen in Schleswig- Holstein wurde vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein neuer Katalog von Einstufungskriterien entwickelt (LUDWIG et al. 2005), welcher die zuvor von SCHNITTLER und LUDWIG (1996) entwickelte Einstufungsmethode konkretisiert und ergänzt. Diese Einstufungsmethodik setzt ein gutes Wissen über Bestandsgrößen und Bestandsentwicklungen von Arten voraus. Da in Schleswig-Holstein ein geradezu eklatanter Mangel an aktuellen floristischen Daten aus den letzten 20 Jahren herrscht, war es erforderlich, jegliches verfügbare Wissen im Lande zu bündeln. So kam es bei der Erarbeitung der vorliegenden Fassung vor allem darauf an, möglichst viele aktive BotanikerInnen aus den verschiedenen Landesteilen zur Mitarbeit zu gewinnen. Die Bereitschaft dazu war erfreulich groß, und so gelang es in den meisten Fällen, die zunächst mit einer großen Unsicherheit behafteten Einstufungen unter Einbezug des verfügbaren regionalen Fachwissens zu verifizieren oder gegebenenfalls zu korrigieren. Gleichzeitig vermehrte sich im Zuge dieser Gemeinschaftsaktion auch das Wissen über Neubürger unserer Flora und über unbeständige Arten. Überraschend war der Umfang an Wissen, das bisher in den Köpfen und privaten Karteikästen ehrenamtlicher BotanikerInnen geschlummert hatte und durch die Mitarbeit an der neuen Roten Liste aktiviert werden konnte. So sei an dieser Stelle allen Personen ganz herzlich gedankt, welche die verschiedenen Arbeitsfassungen der Roten Liste geprüft und kommentiert, ihre aktuellen Kartierergebnisse und Neufunde mitgeteilt sowie ihre Kenntnisse und Einschätzungen in die Diskussion eingebracht haben, namentlich insbesondere: 6

7 Bild 2: Tulipa sylvestris (RL 3). Die Wilde Tulpe ist seit langer Zeit als Geophyt mit lokalen Massenpopulationen eingebürgert. Sie ist durch fortschreitende Lebensraumzerstörung nach wie vor bedroht. (Foto: W. Jansen) 7

8 Thomas Behrends, Josef Beller, Jürgen Brather, Matthias Braun, Dr. Kuno Brehm, Erik Christensen, Dr. Jürgen Dengler, Prof. Dr. Klaus Dierßen, Dr. Christian Dolnik, Annemarie Eigner, Dr. Jürgen Eigner, Katrin Fabricius, Dr. Annick Garniel, Heiko Grell, Ulrike Hamann, Uwe Helbing, Eggert Horst, Werner Jansen, Wilfried Kempe, Dr. Jan Jacob Kieckbusch, Dr. Henner Kinder, Gerd-Uwe Kresken, Dr. Dierk Kunzmann, Dr. Wolf-Dieter Krey, Asmus Lensch, Dr. Silke Lütt, Karola Naeder, Dr. Hans- Ulrich Piontkowski, Dr. Hans-Helmut Poppendiek, Gerd Rennekamp, Rainer Steinfadt, Gregor Stolley, Frank Stürmann, Joachim Stuhr und Dr. Klaus Voss. Außerdem danken wir dem Arbeitskreis Heimischer Orchideen (AHO) Schleswig-Holstein für die Übermittlung einer Gefährdungsabschätzung der Orchideen. Ohne die engagierte Mithilfe der zahlreichen ExpertInnen wäre eine sachgerechte Überarbeitung der Roten Liste nicht möglich gewesen. Möge diese aktualisierte Rote Liste nicht nur als Fachgutachten bei Planungen und in der Naturschutzpraxis dienen, sondern auch mithelfen, der Öffentlichkeit das Ausmaß der Gefährdung unserer botanischen Artenvielfalt zu verdeutlichen. Nicht übersehen werden sollte dabei, dass die Vegetation Grundlage und Lebensraum der heimischen Tierwelt und letztendlich auch des Menschen ist. Zum Schutz und zur Förderung unserer Pflanzenwelt bedarf es einer intensiven Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung, Forschung und ehrenamtlichem Naturschutz. Aber auch Beiträge eines jeden Einzelnen sind notwendig, um den Reichtum und die Schönheit der Pflanzenwelt und mit ihr die vielfältigen Lebensgemeinschaften unserer Heimat zu erhalten. 8

9 2 Inhaltliche Anforderungen Um Rote Listen verschiedener Skalenebenen (bundesweit, landesweit, regional) vergleichbar zu gestalten, ist es sinnvoll, in der aktualisierten Rote Liste der Pflanzen Schleswig-Holsteins die bundesweit vereinbarten Gefährdungskriterien heranzuziehen, die vom Bundesamt für Naturschutz entwickelt worden sind. Diese Kriterien ermöglichen im Vergleich zu den alten Gefährdungseinstufungen (BLAB et al. 1984) u.a. eine bessere Differenzierung der Gefährdungssituation. Teilweise mit Recht wurde den Verfassern früherer Roter Listen vorgeworfen, ihre Einschätzungen eher intuitiv getroffen zu haben. Hierbei ist einerseits die Gefahr einer Vermischung von Gefährdungseinschätzung und persönlicher Wertschätzung einer Art groß (vgl. BREUNIG 2002). Zudem können unbegründete oder nicht nachvollziehbare Einstufungen problematisch sein, da die Roten Listen heute zu den wichtigsten Fachinstrumenten im Naturschutz gehören. Gegenwärtig wird daher versucht, die Einstufungen so objektiv wie möglich zu gestalten (vgl. SCHNITTLER & LUDWIG 1996: 710). Eine Operationalisierung der Gefährdungsabschätzung von Pflanzenarten liefern LUDWIG et al. (2005), deren Methode auf mehreren standardisierten Schritten basiert, in denen: (a) die aktuelle Häufigkeit jeder Art, (b) ihre vermuteten oder belegten Bestandsveränderungen in historischer Zeit (seit ca. 1850) sowie (c) ihre Bestandsentwicklung in den letzten 25 Jahren und (d) ggf. besondere Gefährdungsfaktoren abgeschätzt werden und die zusammengefasst zu einer besser nachvollziehbaren Einstufung in einer der Gefährdungskategorien führen. Diese differenzierte Argumen- 9

10 tationshilfe erleichtert eine transparente und stringente Einstufung in Gefährdungskategorien. Voraussetzung für die korrekte Anwendung der Methode ist eine hinreichend gute Datenlage. Ein großes Problem bei der Anwendung der verhältnismäßig stark operationalisierten Kriterien des BfN besteht im eklatanten Mangel an aktuellen floristischen Funddaten in Schleswig-Holstein. Da in den letzten Jahren die Sammlung und Sichtung von Funddaten weitgehend ruhte und kaum noch vor allem ehrenamtlich erhobene Daten zu Vorkommen und Verbreitung unserer Pflanzenarten veröffentlicht wurden, ist der allgemeine Kenntnisstand bezüglich der Bestandssituation vieler einheimischer Arten unbefriedigend. Außer von einzelnen regionalen Kartierprojekten (z.b. CHRISTENSEN seit 1992) gab es nur relativ wenige Zusammenstellungen aktueller floristischer Daten. Vornehmlich fanden sich diese sehr verstreut in Gutachten oder Diplomarbeiten. Das inzwischen ins Leben gerufene Datenerfassungs- und Archivierungsprojekt des Landesamtes für Natur und Umwelt (LANU) in Zusammenarbeit mit der AG Geobotanik in Schleswig- Holstein und Hamburg e.v. und dem Ökologiezentrum der Universität Kiel (ROMAHN 2005) soll in Zukunft das Angebot an aktuellen Verbreitungsdaten verbessern. Aufgrund der ungenügenden Datenlage wurden bei der Aktualisierung der Roten Liste Kenntnisse und Einschätzungen möglichst vieler regionaler Fachleute und Ehrenamtler aus verschiedenen Landesteilen zu Rate gezogen. Das so zusammengetragene Wissen erlaubte es, den Bestand und die Rückgänge trotz defizitärer Datenlage in den meisten Fällen relativ sicher abschätzen zu können. Trotz dieser umfassenden Hilfe blieben Unsicherheiten bestehen. Daher haben sich die AutorInnen nach Rücksprache mit dem LANU dazu entschlossen, das Kriteriensystem des BfN etwas zu vereinfachen und an die schleswig-holsteinischen Verhältnisse anzupassen (s. Kap. 4). Hiermit soll verhindert werden, dass durch das sehr detaillierte BfN-Kriteriensystem eine Genauigkeit vorgetäuscht wird, die aufgrund der z.t. mangelhaften Datenlage in der Realität nicht vorhanden ist. Ebenso werden Aussagen zu unbekannten Faktoren wie der 10

11 Bild 3: Polygala vulgaris (RL 1). Das Gemeine Kreuzblümchen ist eine konkurrenzschwache Art der Borstgrasrasen und Heiden, die vor allem durch fortschreitende Vergrasung vom Aussterben bedroht ist. (Foto: W. Jansen) vermuteten verringerten genetischen Variabilität von Populationen, wie sie in den Einstufungen gemäß BfN gefordert werden, vermieden, denn solche Aussagen hätten beim heutigen Kenntnisstand zumeist einen rein spekulativen Charakter. 11

12 3 Die Vorgehensweise 3.1 Aktualisierung der Florenliste In einem ersten Schritt wurde die Liste aller in Schleswig-Holstein heimischen und eingebürgerten Farn- und Blütenpflanzen grundlegend überarbeitet. Basis hierfür waren die Pflanzenlisten von MIERWALD (1987) und GRELL (1989) sowie eine neuere Florenliste von DIERßEN (in prep.). Inzwischen neu nachgewiesene und neu eingebürgerte Arten wurden ergänzt. Die Einstufung neu nachgewiesener Arten als eingebürgert ist trotz klarer methodischer Vorgaben nicht immer einfach, da gerade solche Arten im Rahmen von Kartierungen aus Unkenntnis übersehen (weil nicht im Schlüssel oder in der bisherigen Artenliste aufgeführt) oder als Gartenflüchtling nicht notiert werden. Nicht selten vergehen viele Jahre bis Jahrzehnte, bevor Neubürger auffallen und erfasst werden. Auch sog. Stinzenpflanzen, also Arten, die Relikte aus vergangenen Gartenanlagen sind und in Einzelfällen nachgewiesenermaßen Jahrhunderte am Wuchsort überdauert haben, wurden bisher vielfach nicht berücksichtigt. Zahlreiche Anmerkungen und Ergänzungen hierzu wurden aus dem ehrenamtlichen Mitarbeiterteam eingebracht. Die überarbeitete und ergänzte Liste wurde nomenklatorisch der Standardliste der Farn- und Blütenpflanzen Deutschlands (WISSKRICHEN & HAEUPLER 1998) angepasst, wobei für die Nachtkerzen (Gattung Oenothera) dem Konzept von W. DIETRICH (in WISSKRICHEN & HAEUPLER 1998) gefolgt wird. Die Nomenklatur der Schaf-Schwingel (Festuca ovina-aggregat) folgt DENGLER (1998), die der Hasenglöckchen (Hyacinthoides spec.) HAEUPLER & MUER 2000 (vgl. CHRISTENSEN 2002). Die Statusangaben aus MIERWALD (1987) bzw. GRELL (1989) wurden teilweise aktualisiert und in die von WISS- KRICHEN & HAEUPLER (1998: 22) standardisierte Form gebracht. Diese Einstufungen sind jedoch lediglich vorläufig, da die Standardliste Schleswig-Holsteins derzeit von 12

13 Bild 4: Melampyrum arvense ssp. arvense (RL 0), Acker-Wachtelweizen. Die Art ist mittlerweile in Schleswig-Holstein ausgestorben. (Foto: W. Jansen) DIERßEN (in prep.) überarbeitet wird und auch eine Aktualisierung des Einbürgerungsgrades umfassen soll (Erklärung der Abkürzungen s. Kap. 4). Synonyme wurden in einer eigenen Liste (5.2) zusammengestellt. Sie wurden dann angegeben, wenn sich der gültige Name im Vergleich zur vorherigen Roten Liste oder der Pflanzenliste von MIERWALD (1987) geändert hat. Ansonsten sei auf die Synonymliste in der Standardliste (WISSKRICHEN & HAEUPLER 1998) verwiesen. Varietäten wurden nur dann in die Liste aufgenommen, wenn sie bis vor kurzem noch als eigene Arten interpretiert und als solche differenziert kartiert worden sind. Ein Beispiel hierfür sind die beiden Varietäten der Späten Gelb- Segge Carex viridula (var. pulchella und var. viridula), die in der vorigen Roten Liste noch als Spezies (Carex scandinavica und Carex oederi) einzeln eingestuft worden waren. 13

14 Bild 5: Gagea villosa (RL 1). Der Acker-Gelbstern ist ein sehr seltener Frühjahrsgeophyt, der nur noch auf wenigen Friedhöfen zu finden ist. (Foto: W. Jansen) Unbeständige und gegenwärtig noch in Einbürgerung begriffene Arten wurden in einer gesonderten Liste zusammengefasst, welche der eigentlichen Florenliste angehängt wurde (Liste 5.3). Die Liste dieser Arten geht zu einem großen Teil auf Untersuchungen von CHRISTEN- SEN aus dem Kreis Plön zurück (CHRISTENSEN in prep.). Da sich auch diese Liste noch in der Bearbeitung befindet, ist die hier wiedergegebene Zusammenstellung als vorläufig anzusehen. Soweit die unbeständigen Arten nicht in der Standardliste von WISSKRICHEN & HAEUPLER (1998) zu finden sind, folgt die Nomenklatur BRICKELL (1998), HÄFLINGER & SCHOLZ (1980), HUBBARD (1985), LABAN (1867), ROLOFF & BÄRTELS (1996), ROTHMALER (2002), RYVES et al. (1996) und STACE (1991). 14

15 3.2 Einstufung der Arten in Gefährdungskategorien Eine erste Einstufung der Arten in die Gefährdungskategorien wurde von den AutorInnen der vorliegenden Liste vorgenommen. Hierbei wurde auf eigenes Wissen sowie auf regionale Veröffentlichungen, Berichte, Gutachten u. ä. zurückgegriffen. Die Gefährdungssituation jeder Art wurde mit Hilfe einer eigens dafür entwickelten Kriterienkombination eingeschätzt, die sich an die Kurzanleitung des BfN anlehnt, aber an schleswig-holsteinische Verhältnisse angepasst worden ist (s. Kap. 4). Probleme bei der Einstufung wurden festgehalten, um die strittigen Punkte durch gezielte, vertiefte Recherche und spätere Expertendiskussion lösen zu können. Diese erste Einstufung war als Hypothese und Arbeitsgrundlage zu verstehen. Die erste Einstufung wurde an möglichst viele ExpertInnen mit der Bitte versandt, die vorgeschlagenen Einschätzungen zu prüfen. Ausdrücklich wurde um Anmerkungen, Kommentare und Vorschläge zur Änderung gebeten. Voraussetzung für die Akzeptanz von Änderungen war jedoch eine kurze mitgelieferte Begründung, die sich auf die Erfüllung oder Nicht-Erfüllung der Einstufungskriterien bezog. Hierauf ging eine Vielzahl von Hinweisen, Anregungen, Korrekturen und Ergänzungen ein. Die Einschätzungen wurden zentral zusammengefasst, wodurch strittige Punkte und Wissenslücken deutlich herausgearbeitet werden konnten. Um diese strittig gebliebenen Punkte zu klären, wurde im Landesamt für Natur und Umwelt Schleswig-Holstein in Flintbek ein Arbeitstreffen durchgeführt, auf dem es gelang, sich bei allen Arten auf Gefährdungseinstufungen zu einigen. Die endgültige Festsetzung der Gefährdungsstufen erfolgte nach einer Konsistenzprüfung durch die Autoren. 15

16 Bild 6: Althaea officinalis (RL 1). Der Echte Eibisch ist ein vom Aussterben bedrohter Küstenbewohner der Ostsee. Ein vitaler Bestand findet sich im NSG Sehlendorfer Binnensee. (Foto: W. Jansen) 16

17 4 Das Kriteriensystem des BfN und die Einstufungsmethodik In früheren Fassungen der Roten Liste wurden vor allem die Seltenheit und momentane Gefährdung einer Art bei der Einstufung berücksichtigt. Bei dem vom BfN entwickelten System (LUDWIG et al. 2005) wird zusätzlich zur Seltenheit und Gefährdung auch der Rückgang der Art innerhalb der letzten 100 bis 150 Jahre sowie getrennt davon - innerhalb der letzten 10 bis 15 Jahre (i.d.r. innerhalb der Zeitspanne seit Erarbeitung der letzten Roten Liste) betrachtet. Diese Neuorientierung führte zu einigen Änderungen der Gefährdungseinstufung von Arten, die sich nicht aus neuen Erkenntnissen über aktuelle Bestandsentwicklungen ergaben. So wird eine Art, die aktuell noch mäßig häufig auftritt, in den letzten Jahren aber stark zurückgegangen ist, mit dem Gefährdungsstatus 3 belegt. In früheren Fassungen wurden solche Arten aufgrund ihrer seinerzeit noch gegebenen mäßigen Häufigkeit trotz der auch damals schon erkannten Rückgänge zum Teil als ungefährdet geführt. Dagegen werden heute solche Arten, die zwar schon immer selten waren, deren Bestände aber bis heute keine Rückgänge gezeigt haben, als nicht gefährdet eingestuft. Eine schon immer extrem seltene Art, die an ihren wenigen Standorten nicht bedroht ist und bei der auch keine zukünftigen Bedrohungen absehbar sind, wird heute mit R eingestuft. Demgegenüber wurden seltene und extrem seltene Arten früher ungeachtet ihrer relativ stabil gebliebenen Bestände oft allein aufgrund ihrer Seltenheit in eine Gefährdungsstufe eingeordnet (vgl. MIER- WALD & BELLER 1990: 6). Grundsätzlich wurde für jede taxonomische Rangstufe (Aggregat, Art, Kleinart, Unterart, in Ausnahmefällen Varietät) eine Gefährdungsstufe vergeben, damit in der Anwendungspraxis der Planung und des Naturschutzes auch sogenannte kartierkritische Sippen problemlos 17

18 Bild 7: Campanula glomerata (RL 1). Die vom Aussterben bedrohte Knäuel- Glockenblume zeigt seit langem extreme Rückgänge. Die letzten Vorkommen auf Fehmarn, wo sie früher weit verbreitet war, sind mittlerweile fraglich. (Foto: W. Jansen) eingestuft werden können, die aus Mangel an Zeit und Spezialkenntnissen im Gelände oft nicht differenziert werden. Prinzipiell sollte jedoch bei Erfassung und Determination eine weitestmögliche Bestimmung bis zum untersten taxonomischen Niveau versucht werden. In der Roten Liste sind alle übergeordneten Sippen mit einem hellen Grünton unterlegt, damit ihre Stellung rasch erkannt werden kann. Im Folgenden werden die neuen Gefährdungsstufen (gemäß LUDWIG et al. 2005, leicht verändert, ergänzt und vereinfacht) vorgestellt. 18

19 Die Kategorien der Roten Liste Die Arten der folgenden Kategorien (0, 1, 2, 3, G und R) bilden die Gruppe der gefährdeten oder verschollenen bzw. ausgestorbenen Arten (= eigentliche Arten der Roten Liste ): 0 Ausgestorben oder verschollen Definition: Arten, die im Bezugsraum verschwunden sind (keine wildlebenden Populationen mehr bekannt) Ihre Populationen sind: nachweisbar ausgerottet, ausgestorben oder verschollen (es besteht der begründete Verdacht, dass ihre Populationen erloschen sind) 1 Vom Aussterben bedroht Definition: Arten, die so schwerwiegend bedroht sind, dass sie voraussichtlich aussterben, wenn die Gefährdungsursachen fortbestehen. Das Aussterben kann nur durch sofortige Beseitigung der Gefährdungsursachen oder wirksame Hilfsmaßnahmen für die Restbestände dieser Arten verhindert werden. 2 Stark gefährdet Definition: Arten, die erheblich zurückgegangen und durch laufende bzw. absehbare menschliche Einwirkungen erheblich bedroht sind. Wird die Gefährdung der Art nicht abgewendet, rückt sie voraussichtlich in die Kategorie vom Aussterben bedroht auf. 3 Gefährdet Definition: Arten, die merklich bis stark zurückgegangen und durch laufende bzw. absehbare Einwirkungen bedroht sind. Wird die Gefährdung der Art nicht abgewendet, kann sie in die Kategorie stark gefährdet aufrücken. 19

20 R Extrem selten Definition: Seit jeher extrem seltene bzw. sehr lokal vorkommende Arten. Es ist kein merklicher Rückgang bzw. keine Bedrohung feststellbar, dennoch können sie aufgrund ihrer Seltenheit durch unvorhergesehene menschliche Einwirkungen schlagartig ausgerottet oder dezimiert werden. G Gefährdung anzunehmen Definition: Arten, die sehr wahrscheinlich gefährdet sind. Einzelne Untersuchungen lassen eine Gefährdung der betreffenden Populationen erkennen, aber die Informationen reichen für eine Einstufung in die Kategorien 1-3 nicht aus. Die zusätzlichen Kategorien Da im Rahmen der Erarbeitung der Roten Liste eine vollständige Artenliste aller einheimischen und eingebürgerten Arten erstellt wird, sind neben der Gruppe der gefährdeten oder verschollenen bzw. ausgestorbenen Arten ( Arten der Roten Liste ) auch alle anderen, nicht gefährdeten Arten aufgeführt, die ebenfalls hinsichtlich ihrer Bestandssituation bewertet werden. Für diese Artengruppe stehen folgenden Kategorien zur Verfügung: V Vorwarnliste Definition: Arten, die merklich zurückgegangen, aber aktuell noch nicht gefährdet sind. Bei Fortbestehen der bestandsreduzierenden menschlichen Einwirkungen ist in naher Zukunft eine Einstufung in die Kategorie gefährdet wahrscheinlich. * Derzeit nicht gefährdete Arten Definition: Zurzeit ungefährdete Arten mit stabilen Populationen oder Arten in Ausbreitung. 20

21 D Daten mangelhaft Definition: Die Informationen zu Verbreitung, Biologie und Gefährdung einer Art sind mangelhaft, wenn diese bisher oft übersehen bzw. im Gelände nicht unterschieden wurde oder erst in jüngster Zeit taxonomisch untersucht wurde (es liegen noch zu wenige Angaben über Verbreitung, Biologie und Gefährdung vor) oder taxonomisch problematisch ist (die taxonomische Abgrenzung der Art ist ungeklärt). Bild 8: Myosurus minimus (RL 3), Kleines Mäuseschwänzchen. Eine Pionierart feuchter Störstellen, die vornehmlich im Bereich von Weidetoren und selten noch am Rande von Ackerflächen zu finden ist. (Foto: W. Jansen) 21

22 Grundlagen für die Einstufung: Die Kriterien und ihre Klassen Gemäß den Vorgaben des BfN (LUDWIG et al. 2005) sind für die Zuordnung zu den Gefährdungsstufen folgende Kriterien maßgeblich: Aktuelle Bestandssituation, heutiger Kenntnisstand (mit Daten aus den letzten 10 bis 15 Jahren) Langfristiger (unter Berücksichtigung der letzten 100 bis 150 Jahre) Kurzfristiger (mit Daten aus den letzten 25 Jahren) Verschärfende und entschärfende Faktoren (Faktoren, welche zukünftig vermutlich verschärfende oder entschärfende Auswirkung auf die Bestandssituation haben werden) Die einzelnen Kriterien werden anhand von verschiedenen Parametern bewertet und finden Eingang in eine Einstufungsmatrix (s. Tab. 4). Mit Hilfe dieser Einstufungsmatrix kann anhand der Bewertung der einzelnen Kriterien die Einstufung jeder Art in eine der Gefährdungskategorien durchgeführt bzw. auch nachvollzogen werden. Das Kriterium Aktuelle Bestandssituation Dieses Kriterium wird in einer siebenstufigen Ordinalskala ausgedrückt. Da für Schleswig-Holstein die Datenlage deutlich defizitär ist und keine aktuelle flächendeckende Rasterkartierung vorliegt, erfolgte die Abgrenzung der Stufen halbquantitativ. Operationalisiert wurden die Stufen mit Hilfe der Parameter: Anzahl der Vorkommen Vorkommen auf Messtischblattbasis Areal 22

23 Habitatansprüche Abgrenzbarkeit der Vorkommen. Die Zuordnung zu den Klassen erfolgte durch Schätzung, wofür einerseits Daten aus einschlägigen Veröffentlichungen, Gutachten, Diplomarbeiten usw. gesichtet wurden, andererseits auf eigenes Wissen und die Einschätzungen des Expertenteams zurückgegriffen wurde. Tabelle 1: Siebenstufige Skala für das Kriterium Aktuelle Bestandssituation, angelehnt an LUDWIG et al. 2005, modifiziert. Kürzel ex es Erklärung Ausgestorben oder verschollen Weniger als 5 Vorkommen (bei Häufung in einem sehr eng begrenzten Areal bis zu etwa 10 Vorkommen) Bsp. Anthericum liliago ss Wenige, leicht abzählbare Vorkommen (ca. 6 30) Bsp. Asplenium ruta-muraria s mh h sh Landesweit noch eine größere Zahl von Vorkommen, aber z. B. auf selten gewordene Lebensräume angewiesen Bsp. Ranunculus lingua In einer großen bis überwiegenden Zahl der Messtischblätter (MTB) vorkommend, aber Vorkommen in der Landschaft eher vereinzelt Bsp. Convallaria majalis Eine sehr große, nicht mehr einzeln erfassbare Zahl von Vorkommen, aber einzelne Vorkommen meist noch abgrenzbar Bsp. Anemone nemorosa Zahl der Vorkommen nicht mehr einzeln erfassbar und einzelne Vorkommen kaum mehr abgrenzbar ( Massenarten ) Bsp. Urtica dioica 23

24 Bild 9: Trichophorum cespitosum ssp. cespitosum (RL 2), Gewöhnliche Rasenbinse. Stark gefährdete Art, die vereinzelt noch in Heiden anzutreffen ist. (Foto: U. Mierwald) Das Kriterium Langfristiger Das Kriterium Langfristiger wird in einer vierstufigen Skala mit Hilfe des Parameters Entwicklung des Gesamtbestandes ausgedrückt (zuzüglich der Kategorie Daten ungenügend ). Dieser Parameter ist Ergebnis einer Gesamtbetrachtung von Arealentwicklung, Entwicklung auf Rasterfeldbasis und Entwicklung der Populationen in der Fläche. Die Zuordnung erfolgte durch Schätzung. Über Artenrückgänge im Zeitraum von ca bis 1980 gibt z.t. der Atlas der Flora Schleswig- Holsteins und Hamburgs (RAABE 1987) mit detaillierten Verbreitungskarten und begleitenden Texten Auskunft. Für die langfristige Schätzung (ab ca bis ca. 1960) wurde vor allem auf Daten zur Entwicklung der Lebensräume zurückgegriffen, denn über das Ausmaß der Rückgänge extensiv genutzter Kultur- und Halbkulturlebensräume in den letzten 100 bis 150 Jahren liegen aus Schleswig-Holstein vergleichsweise gute Daten vor (z.b. über Heide- und Moorkultivierung, Entwässerung, Aufdüngung der Landschaft, in jüngerer Zeit Nutzungsaufgabe auf Ungunststandorten usw.). Über diesen Umweg können Rückgänge der einzelnen Arten rekonstruiert werden. 24

25 Bild 10: Carex lasiocarpa (RL 2), Faden-Segge. Eine Charakterart der naturnahen sauren Niedermoore, die aufgrund von Standortveränderungen nur noch selten zur Blüte gelangt. (Foto: S. Lütt) Tabelle 2: Skala für das Kriterium Langfristiger, in Anlehnung an LUDWIG et al. (2005), modifiziert. Kürzel Erklärung << Sehr starker bis starker Rückgang / Verlust von über 1/3 des Gesamtbestandes < Mäßiger Rückgang / Verlust von unter 1/3 des Gesamtbestandes = Gleichbleibend > Deutliche Zunahme? Daten ungenügend 25

26 Bild 11: Narthecium ossifragum (RL 3), Moor-Ährenlilie, Beinbrech. Seltene, atlantische Art, die früher durch Moorkultivierung starke Rückgänge gezeigt hat, heute aber durch Sicherstellung der letzten Vorkommen eine gleichbleibende Tendenz aufweist. (Foto: W. Jansen) 26

27 Das Kriterium Kurzfristiger Dieses Kriterium wird in einer dreistufigen Skala ausgedrückt. Da bezüglich des Zeitraumes von ca bis heute nur punktuell Daten aus Kartierungen, Gutachten und Publikationen vorliegen, wurden die kurzfristigen Rückgänge auch anhand der Rückgänge und qualitativen Veränderungen der Lebensräume abgeschätzt (Eutrophierung, Grünlandumbruch, Nutzungsaufgabe, Separierung, Fehlen dynamischer Vorgänge und gelegentlicher kleinräumiger Störungen etc.). Während bei LUDWIG et al. (2005) die kurzfristigen Rückgänge in drei Stufen differenziert werden (sehr stark, stark, mäßig), war für Schleswig-Holstein wegen der defizitären Datenlage eine solche Differenzierung in der Regel nicht möglich. Daher wird nur eine Stufe angegeben ( Abnahme in der jüngsten Zeit noch nicht gestoppt, weitere Rückgänge in der näheren Zukunft zu erwarten ). Tabelle 3: Skala für das Kriterium Kurzfristiger, angelehnt an LUDWIG et al. (2005), modifiziert. Kürzel Erklärung Abnahme in der jüngsten Zeit noch nicht gestoppt, weitere Rückgänge in der näheren Zukunft zu erwarten = gleichbleibend Deutliche Zunahme? Daten ungenügend Kriterium Entschärfende und verschärfende Faktoren Bei einigen Arten reichen die drei Kriterien aktuelle Bestandssituation, kurzfristiger und langfristiger nicht aus, um die Gefährdungssituation adäquat einschätzen zu können, da weitere Faktoren von Bedeutung sind. Diese Faktoren werden in zwei grundsätzlich gegenläufige Gruppen unterteilt: entschärfende oder verschärfende Faktoren, also Faktoren, welche zukünftig vermutlich mindernde oder verstärkende Auswirkung auf die Bestandssituation 27

28 haben werden. Liegen solche Faktoren vor, so kann von der durch die Einstufungsmatrix vorgegebenen Einstufung abgewichen werden, falls die durch die übrigen Kriterien vorgegebene Einstufung als nicht adäquat erscheint. Wurde die Einstufung aufgrund eines verschärfenden oder entschärfenden Faktors verändert, so ist sie in der Liste durch Abkürzungen der verantwortlichen Faktoren (siehe unten) hinter der jeweiligen Art gekennzeichnet. Entschärfende Faktoren sind: Ref Die Art weist zwar starke Rückgänge im Lande auf, besitzt aber Refugien in mehr oder weniger konstant bleibenden Lebensräumen, in denen größere Populationen dieser Arten in der näheren Zukunft voraussichtlich gesichert sind. Als Beispiel für eine Art mit Refugium in Erlenbrüchen, aber starken Rückgängen in der übrigen Landschaft kann die Sumpfdotterblume (Caltha palustris) angeführt werden. Ein weiterer bedeutender Refugialraum sind geschützte Küstenlebensräume. Nat Die Art weist zwar starke Rückgänge im Lande auf, dank spezieller Förderung in Naturschutzgebieten sind jedoch größere Populationen in näherer Zukunft voraussichtlich gesichert. Beispiel ist die Besenheide (Calluna vulgaris), die in Naturschutzgebieten durch Maßnahmen wie Heideplaggen und angepasste Beweidung gefördert wird, außerhalb dieser Gebiete aber weiterhin zurückgeht. Verschärfender Faktor ist: DA Gefahr der direkten Ausrottung von Populationen durch menschliche Aktivität. Hiervon sind sowohl Arten betroffen, deren wenige Standorte beispielsweise durch Bebauung vernichtet zu werden drohen, als auch sol- 28

29 che, die aufgrund ihrer Attraktivität von Sammlern und Gartenbesitzern ausgegraben werden. So sind einige Populationen der Schachblume (Fritillaria meleagris) durch Ausgraben stark bedroht. LUDWIG et al. (2005) geben noch weitere Faktoren an. Über einige dieser Faktoren können beim heutigen Wissenstand nur spekulative Aussagen getroffen werden (z. B. verringerte genetische Vielfalt vermutet durch Habitatspektrumsreduktion ). Andere Faktoren, wie etwa die Abhängigkeit von nicht längerfristig gesicherten Naturschutzmaßnahmen oder Wiederbesiedlung auf Grund der Ausbreitungsbiologie und den großen Verlusten des natürlichen Areals sehr erschwert treffen bei vielen Arten der Kategorie 1 zu, was aber nichts an der ohnehin getroffenen Einstufung ändert. Bild 12: Myrrhis odorata (RL 1), Süßdolde. Als Arzneipflanze eingebürgert, aber nur extrem selten noch zu finden (z. B. in Angeln und im Neuwerkgarten Schleswig). (Foto: U. Mierwald) 29

30 Die Einstufung Die Einstufung der Arten erfolgt unter Anwendung der Einstufungsmatrix (Tabelle 4). Von dieser Einstufung gemäß Matrix kann im speziellen Einzelfall mit nachvollziehbarer Begründung abgewichen werden, wenn entschärfende oder verschärfende Faktoren vorliegen (s. S. 28). Der Weg durch die Matrix kann in der Roten Liste mit Hilfe von Symbolen für die Kriterienkombination nachvollzogen werden. Somit enthält jede Einstufung eine nachvollziehbare und gegebenenfalls prüfbare Begründung. Tabelle 4: Einstufungsmatrix in Anlehnung an LUDWIG et al. (2005), vereinfacht. Aktuelle Bestandssituation langfristiger kurzfristiger =? << es < = 1 R R R > 1 R R R? 1 R R R << ss < 2 3 V 2 = 3 * * * > V * * *? G * * D << 2 3 V 2 s < 3 V * 3 = V * * * > * * * *? G * * D << 3 V * 3 mh < V * * V = * * * * > * * * *? G * * D << V * * V h < * * * * = * * * * > * * * *? V * * D << * * * * sh < * * * * = * * * * > * * * *? * * * D? langfr. Trend egal D D D D ex Kategorie 0 30

31 Bild 13: Antennaria dioica (RL 1), Gemeines Katzenpfötchen. Stark rückläufige Art, deren Wuchsorte in Borstgrasrasen und Heiden zur nachhaltigen Sicherung einer Pflege bedürfen. (Foto: W. Jansen) Weitere Informationen Zusatzinformationen zu angesalbten, angesäten oder verwilderten Pflanzenvorkommen Immer wieder werden Wildpflanzen z. B. im Zuge von Straßenrand- und Böschungsbegrünungen sowie bei Naturschutz- und Renaturierungsmaßnahmen ausgebracht, deren urwüchsige Populationen in Schleswig-Holstein gefährdet sind. Zudem sind Fälle bekannt, in denen Liebhaber Exemplare von bei uns verschollenen Arten von anderenorts mitbringen und in die Landschaft ausbringen. Außerdem werden einige Wildblumen gerne in Gärten kultiviert, von denen sie in die freie Landschaft einwandern können. Um die Gefährdungseinstufungen von Arten, bei denen Ansalbungen, Ansaaten oder Verwilderungen eine Rolle spielen, besser interpretieren zu können, wurden für diese Arten Zusatzinformationen hinzugefügt. Die Abkürzungen haben folgende Bedeutung: 31

32 Ued Urwüchsige Vorkommen der Art sind erloschen oder verschollen, aber es kommen fest eingebürgerte Bestände aus absichtlicher Ansaat bzw. Anpflanzung oder Verwilderung vor. Als Beispiel sei die Seekanne (Nymphoides peltata) angeführt, deren vermutlich urwüchsige Vorkommen in den Elbmarschen verschollen sind, die aber in einer Reihe von Fischteichen und Biotopgewässern fest eingebürgert worden ist. Ueu Urwüchsige Vorkommen der Art sind erloschen oder verschollen, aber es finden sich (vermutlich:?) unbeständige Vorkommen aus absichtlicher Ansaat bzw. Anpflanzung oder Verwilderung. So sind eine Reihe nachweislich angesalbter Vorkommen der Mücken- Händelwurz (Gymnadenia conopsea) bekannt (AHO Schleswig-Holstein, briefl.). Urd Urwüchsige Vorkommen der Art sind stark zurückgegangen, aber es sind dauerhaft eingebürgerte Bestände aus absichtlicher Ansaat bzw. Anpflanzung oder Verwilderung vorhanden. Beispielhaft sei die Wiesen- Schlüsselblume (Primula veris) genannt, die an verschiedenen Stellen im Lande angepflanzt wurde und sich, so weit die Standorte geeignet sind, auch ausbreitet. Uru Urwüchsige Vorkommen der Art sind stark zurückgegangen, aber es finden sich (vermutlich:?) unbeständige Vorkommen aus absichtlicher Ansaat bzw. Anpflanzung oder Verwilderung. Die Färber-Hundskamille (Anthemis tinctoria) wird beispielsweise an Straßenrändern und auf Verkehrsinseln ausgesät oder verwildert aus Gärten. Diese Vorkommen sind jedoch, soweit wir es beobachten konnten, unbeständig. Ein besonderer Fall ist der Gewöhnliche Hornklee (Lotus corniculatus) in der Varietät sativus, der in Saatmischun- 32

33 Bild 14: Nymphoides peltata (RL 2), Seekanne. Stark gefährdete Art, deren urwüchsige Population in den Elbmarschen ausgestorben ist, die aber durch Ansalbung in einigen Gewässern im Binnenland gesichert erscheint. (Foto: W. Jansen) gen für Straßenränder enthalten ist (vgl. u. a. CHRISTEN- SEN in prep.). Diese Varietät verwildert unbeständig und wurde meist von der urwüchsigen Form nicht unterschieden. 33

34 Verantwortlichkeit und gesetzlicher Schutz In einer eigenständigen Liste wurden diejenigen Arten zusammengestellt, für die Schleswig-Holstein eine besondere Verantwortung besitzt und/oder die nach gesetzlichen Vorgaben einem besonderen Schutz unterliegen. Für Arten, deren Verbreitungsschwerpunkt innerhalb Deutschlands in Schleswig-Holstein liegt, oder deren Arealanteil in Schleswig-Holstein mehr als 1/3 des deutschen Areals ausmacht, besitzt unser Land eine besondere Verantwortung (nationale Verantwortung). Hierunter fallen insbesondere viele Arten der Küsten, der Moore sowie der Stillgewässer, aber auch diejenigen Arten, die eher eine nordeuropäische Verbreitung zeigen und nur bis Norddeutschland ausstrahlen wie Rumex longifolius, der innerhalb Deutschlands vollständig auf Schleswig-Holstein beschränkt bleibt und hier nur nördlich von Schleswig etwas weiter verbreitet ist. Um diese Arten zu ermitteln, wurden Verbreitungskarten aus HAEUPLER & SCHÖNFELDER (1988), BENKERT, FUKAREK & KORSCH (1996), GARVE (1994) sowie von FLORA WEB (Datenbank des BfN) ausgewertet. Eine weitere Gruppe stellen die Arten, für die Deutschland eine große oder sehr große biogeografische Verantwortlichkeit nach WELK (2002) besitzt, und die in Schleswig- Holstein vorkommen. Die biogeografische Verantwortlichkeit nach WELK (2002) ist eine aggregierte Größe, bei deren Berechnung Status, taxonomische Eigenständigkeit, arealkundliche Betrachtungen sowie die Gefährdungssituation von Arten berücksichtigt wurden. Desweiteren besitzt Schleswig-Holstein eine besondere Verantwortung für solche Arten, die europaweit oder weltweit vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet sind (Angaben nach WELK 2002). Zu den weltweit gefährdeten Arten zählen beispielsweise Gentianella uliginosa, Oenanthe conioides und Carex pseudobrizoides, zu den europaweit gefährdeten Arten Eriophorum gracile und die in Schleswig-Holstein ausgestorbene Crassula aquatica. Für eine Reihe von Arten sind Küstenformen beschrieben worden, die meist als Unterarten gefasst werden. Die Verbreitung dieser Sippen in Schleswig-Holstein und auch 34

35 Bild 15: Lobelia dortmanna (RL 1), Wasser-Lobelie. Eine Art, für die Schleswig-Holstein eine besondere Verantwortung trägt; zurzeit sind nur noch 2 Standorte bekannt. (Foto: W. Jansen) in den Nachbarregionen ist ungenügend bekannt. Da die Vorkommen dieser Subspezies aber vermutlich auf die Küstenregionen Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns beschränkt sind, ist eine besondere Verantwortung Schleswig-Holsteins für die Erhaltung dieser Sippen anzunehmen. Von einer besonderen Bedeutung ist grundsätzlich auch bei allen im Sinne des 10 Abs. 2 Nr. 11 Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich streng geschützten Arten auszugehen. 35

36 Bild 16: Lathyrus maritimus (RL 3), Strand-Platterbse. Urwüchsig auf Weiß- und Graudünen an Nord- und Ostsee. Die Bestände haben sich nach starken Rückgängen mittlerweile stabilisiert. (Foto: W. Jansen) 36

37 Bild 17: Apium repens (RL 1), Kriechender Sellerie. Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie, für die Schleswig-Holstein eine besondere Verantwortung trägt. Das einzige bekannte Vorkommen auf Fehrmarn ist mittlerweile als Teil des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 sichergestellt. (Foto: J. Stuhr) Für die Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sind geeignete Gebiete in das europäische kohärente ökologische Schutzgebietssystem Natura 2000 zu integrieren. Von diesen Arten kommen in Schleswig-Holstein vor: Apium repens, Liparis loeselii, Luronium natans, die prioritäre, weltweit nur im Tidebereich der Elbe und ihrer Nebenflüsse vorkommende Art Oenanthe conioides sowie die ausgestorbenen Arten Saxifraga hirculus und Thesium ebracteatum. Die Liste der Arten, für die Schleswig-Holstein eine besondere Verantwortung trägt, und/oder die gesetzlich geschützt sind, findet sich in Kapitel 5.4. In einer zusätzlichen Liste werden darunter die küstengebundenen Subspezies aufgeführt, für die eine besondere Verantwortung Schleswig-Holsteins anzunehmen ist. 37

38 5 Listen 5.1 Rote Liste / Standard-Artenliste Abkürzungen für die Statusangaben Die Abkürzungen für die Statusangaben folgen der Standardliste (WISSKIRCHEN & HAEUPLER 1998), ergänzt. i Indigen i? wahrscheinlich indigen A Archaeophyt A? gilt als Archaeophyt, aber eventuell doch indigen E Fest eingebürgerter Neophyt E? Fest eingebürgerter Neophyt, eventuell schon länger im Gebiet U U-E Unbeständig auftretende Sippe Voraussichtlich in Einbürgerung begriffene Sippe 38

39 Zusatzinformation Faktor kurzfristiger langfristiger aktuelle Bestandssituation Gefährdungsstatus Indigenat i Acer campestre ssp. leiocarpum Feld-Ahorn * mh > = i Acer platanoides Spitz-Ahorn * mh > = i Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn * h > > i Achillea millefolium ssp. millefolium Wiesen-Schafgarbe i. e. S. * h < i Achillea ptarmica Sumpf-Schafgarbe 3 mh << i Acinos arvensis Feld-Steinquendel 2 s << E Aconitum napellus ssp. napellus Blauer Eisenhut D E Acorus calamus Kalmus * s > = i Actaea spicata Schwarzfrüchtiges Christophskraut * s = = i Adoxa moschatellina Moschuskraut * sh > = i Aegopodium podagraria Gewöhnlicher Giersch * sh > A Aethusa cynapium Hundspetersilie * h < = ssp. cynapium Acker-Hundspetersilie * h < = ssp. elata Wald-Hundspetersilie D i Agrimonia eupatoria ssp. eupatoria Kleiner Odermennig V mh < i Agrimonia procera Großer Odermennig 3 mh << A Agrostemma githago Gewöhnliche Kornrade 0 Ueu Agrostis canina agg. Artengruppe Sumpf-Straußgras 3 mh << i Agrostis canina s. str. Sumpf-Straußgras 3 mh << i Agrostis vinealis Sand-Straußgras 3 mh << i Agrostis capillaris Rotes Straußgras * sh << Agrostis stolonifera agg. Artengruppe Weißes Straußgras * sh = = i Agrostis gigantea Riesen-Straußgras * mh? i Agrostis stolonifera s. str. Weißes Straußgras * sh = = i Aira caryophyllea ssp. caryophyllea Nelken-Haferschmiele 3 mh << i Aira praecox Frühe Haferschmiele V mh < i Ajuga genevensis Genfer Günsel 2 s << i Ajuga pyramidalis Pyramiden-Günsel 0 i Ajuga reptans Kriechender Günsel * mh < = E Alchemilla mollis Weicher Frauenmantel * s > Alchemilla vulgaris agg. Artengruppe Gemeiner Frauenmantel G i Alchemilla filicaulis Fadenstängeliger Frauenmantel G i Alchemilla glabra Kahler Frauenmantel G i Alchemilla micans Zierlicher Frauenmantel G i Alchemilla monticola Bergwiesen-Frauenmantel G i Alchemilla propinqua Verwandter Frauenmantel G 39

40 kurzfristiger langfristiger aktuelle Bestandssituation Faktor Zusatzinformation Gefährdungsstatus Indigenat i Alchemilla subcrenata Stumpfzähniger Frauenmantel G i Alchemilla vulgaris s. str. Gemeiner Frauenmantel G i Alchemilla xanthochlora Gelbgrüner Frauenmantel G Alisma plantago-aquatica agg. Artengruppe Gewöhnlicher Froschlöffel * mh < = i Alisma gramineum Grasblättriger Froschlöffel 2 es < = i Alisma lanceolatum Lanzettblättriger Froschlöffel 1 es < i Alisma plantago-aquatica s. str. Gewöhnlicher Froschlöffel * mh < = i Alliaria petiolata Gewöhnliche Knoblauchsrauke * sh > E? Allium carinatum ssp. carinatum Gekielter Lauch i. e. S. 1 es < i Allium oleraceum Kohl-Lauch 3 s < E Allium paradoxum Seltsamer Lauch * ss? i? Allium schoenoprasum Schnitt-Lauch 0 i Allium scorodoprasum ssp. scorodoprasum Schlangen-Lauch 3 s < i Allium senescens ssp. montanum Berg-Lauch 1 es < i Allium ursinum ssp. ursinum Bär-Lauch * s > i Allium vineale Weinbergs-Lauch 3 s < i Alnus glutinosa Schwarz-Erle * h < = E Alnus incana Grau-Erle * mh > i Alopecurus aequalis Rotgelbes Fuchsschwanzgras 3 s < i Alopecurus geniculatus Knick-Fuchsschwanzgras * h > = A Alopecurus myosuroides Acker-Fuchsschwanzgras * mh > i Alopecurus pratensis Wiesen-Fuchsschwanzgras * sh > = ssp. pratensis Gewöhnliches Wiesen-Fuchsschwanzgras * sh > = ssp. pseudonigricans Dunkles Wiesen-Fuchsschwanzgras D i Althaea officinalis Echter Eibisch 1 es << A Alyssum alyssoides Kelch-Steinkraut 1 ss << E Amaranthus retroflexus Zurückgekrümmter Fuchsschwanz * s >? E Ambrosia artemisiifolia Beifußblättriges Traubenkraut * s > i Ammophila arenaria Gewöhnlicher Strandhafer, Helm * mh > = i Anagallis arvensis ssp. arvensis Acker-Gauchheil * h < i Anagallis minima Kleinling, Zwerg-Gauchheil 1 es << A Anchusa arvensis ssp. arvensis Gewöhnlicher Acker-Krummhals * h < = A Anchusa officinalis Gewöhnliche Ochsenzunge 3 s < i Andromeda polifolia Rosmarinheide 3 s << = i Anemone nemorosa Busch-Windröschen * h > = i Anemone ranunculoides Gelbes Windröschen * mh > = 40

41 Zusatzinformation Faktor kurzfristiger langfristiger aktuelle Bestandssituation Gefährdungsstatus Indigenat i Angelica archangelica ssp. litoralis Küsten-Arznei-Engelwurz * s > = i Angelica sylvestris ssp. sylvestris Gewöhnliche Wald-Engelwurz * mh > i Antennaria dioica Gewöhnliches Katzenpfötchen 1 ss << A Anthemis arvensis Acker-Hundskamille 3 mh << A Anthemis cotula Stinkende Hundskamille 2 s << A Anthemis tinctoria Färber-Hundskamille 1 ss << Uru i Anthericum liliago Astlose Graslilie 1 es << i Anthericum ramosum Ästige Graslilie 1 es << E Anthoxanthum aristatum Grannen-Ruchgras 2 s << i Anthoxanthum odoratum s.str. Gewöhnliches Ruchgras i. e. S. * h < A Anthriscus caucalis Hunds-Kerbel 2 ss < i Anthriscus sylvestris ssp. sylvestris Gewöhnlicher Wiesen-Kerbel * sh > i Anthyllis vulneraria Wundklee 3 s <? ssp. maritima Strand-Wundklee G ssp. vulneraria Gewöhnlicher Wundklee 3 s < Uru A Apera spica-venti Acker-Windhalm * h < = A Aphanes arvensis Gewöhnlicher Ackerfrauenmantel * h << = A Aphanes inexpectata Kleinfrüchtiger Ackerfrauenmantel G i Apium graveolens Echter Sellerie 1 es << i Apium inundatum Flutender Sellerie 1 es << i Apium repens Kriechender Sellerie 1 es << A? Arabidopsis thaliana Acker-Schmalwand * sh = = A Arabis glabra Turmkraut 3 s < A Arabis hirsuta s. str. Behaarte Gänsekresse i. e. S. 0 A Arctium lappa Große Klette * h > A? Arctium minus Kleine Klette * h > i Arctium nemorosum Hain-Klette * h > A? Arctium tomentosum Filzige Klette * mh < = i Arctostaphylos uva-ursi Immergrüne Bärentraube 1 es << i Arenaria serpyllifolia ssp. serpyllifolia Thymianblättriges Sandkraut i. e. S. * h < E Aristolochia clematitis Gewöhnliche Osterluzei 1 ss << Armeria maritima Gewöhnliche Grasnelke * mh > = i ssp. elongata Sand-Grasnelke D i ssp. maritima Strand-Grasnelke * mh > = A Armoracia rusticana Gewöhnlicher Meerrettich * mh > = i Arnica montana Echte Arnika, Berg-Wohlverleih 1 ss << Uru? 41

42 kurzfristiger langfristiger Faktor Zusatzinformation aktuelle Bestandssituation Gefährdungsstatus Indigenat A Arnoseris minima Lämmersalat 1 ss << i Arrhenatherum elatius Gewöhnlicher Glatthafer * sh > = A Artemisia absinthium Wermut 3 s < i Artemisia campestris Feld-Beifuß 3 s < ssp. campestris Gewöhnlicher Feld-Beifuß 3 s < ssp. sericea Nickender Feld-Beifuß G i Artemisia maritima Strand-Beifuß * mh < i Artemisia vulgaris s. str. Gewöhnlicher Beifuß * sh > = Arum maculatum agg. Artengruppe Gefleckter Aronstab * s > = E Arum cylindraceum Südöstlicher Aronstab * s > = i Arum maculatum s. str. Gefleckter Aronstab i. e. S. * s > = E? Asperugo procumbens Schlangenäuglein, Scharfkraut 0 A Asplenium ruta-muraria Mauerraute 1 ss <<? E? Asplenium scolopendrium Hirschzunge R es =? A? Asplenium septentrionale ssp. septentrionale Nordischer Streifenfarn 0 A? Asplenium trichomanes Brauner Streifenfarn 1 es <<? ssp. quadrivalens Silikatliebender Brauner Streifenfarn G ssp. trichomanes Gewöhnlicher Brauner Streifenfarn 1 es <<? E Aster novae-angliae Raublatt-Aster * s >? Aster novi-belgii agg. Artengruppe Glattblatt-Aster * s >? E Aster novi-belgii s. str. Gewöhnliche Glattblatt-Aster * s >? E Aster x salignus Weidenblättrige Aster * s >? E Aster parviflorus Kleinblütige Aster * s? > i Aster tripolium ssp. tripolium Strand-Aster * mh = = i Astragalus glycyphyllos Süßer Tragant, Bärenschote * mh < = i Athyrium filix-femina Wald-Frauenfarn * h > = i Atriplex laciniata Gelappte Melde 1 es <<? i Atriplex littoralis Strand-Melde * mh = = i Atriplex patula Spreizende Melde * h = = i Atriplex pedunculata Stielfrüchtige Salzmelde 2 ss << = i Atriplex portulacoides Strand-Salzmelde * mh << Atriplex prostrata agg. Artengruppe Spieß-Melde * s < i Atriplex calotheca Pfeilblättrige Melde 2 ss < i Atriplex glabriuscula Kahle Melde 3 s < i Atriplex longipes Stiel-Melde * s < i Atriplex prostrata s. str. Spieß-Melde i. e. S. * sh = = 42

43 Zusatzinformation Faktor kurzfristiger langfristiger aktuelle Bestandssituation Gefährdungsstatus Indigenat E Atriplex rosea Rosen-Melde 3 ss = i Atriplex sagittata Glanz-Melde * ss = = A Avena fatua Flug-Hafer 3 s << = A Avena strigosa Sand-Hafer G i Baldellia ranunculoides Gewöhnlicher Igelschlauch 1 es << A Ballota nigra ssp. nigra Langzähnige Schwarznessel 2 s << E Barbarea intermedia Mittleres Barbarakraut D A Barbarea stricta Steifes Barbarakraut * mh = = A Barbarea vulgaris Gewöhnliches Barbarakraut * h > = ssp. arcuata Krummfrüchtiges Barbarakraut D ssp. vulgaris Gewöhnliches Barbarakraut i. e. S. * h > = i Bassia hirsuta Rauhaarige Dornmelde 2 ss < i Bellis perennis Gänseblümchen * sh > = E? Berteroa incana Gewöhnliche Graukresse * mh = = i Berula erecta Berle, Schmalblättriger Merk * h > i Beta vulgaris ssp. maritima Wilde Runkelrübe * ss = i Betonica officinalis Heil-Ziest 1 es << Uru i Betula humilis Strauch-Birke 1 es << = i Betula pendula Hänge-Birke, Warzen-Birke * h > = Betula pubescens Moor-Birke * h > = i ssp. carpatica Karpaten-Birke * mh = = i ssp. pubescens Gewöhnliche Moor-Birke * h > = i Bidens cernua Nickender Zweizahn * mh = = E Bidens connata Verwachsenblättriger Zweizahn * s > = E Bidens frondosa Schwarzfrüchtiger Zweizahn * h = = E Bidens radiata Strahliger Zweizahn * s > i Bidens tripartita ssp. tripartita Dreiteiliger Zweizahn * h = = i Bistorta officinalis Schlangen-Wiesenknöterich 2 s << i Blechnum spicant Gewöhnlicher Rippenfarn 3 s < i Blysmus compressus Zusammengedrückte Quellbinse 2 s << i Blysmus rufus Rote Quellbinse 1 es << i Bolboschoenus maritimus Gewöhnliche Strandsimse * mh = = i Botrychium lunaria Echte Mondraute 1 es << i Botrychium matricariifolium Ästige Mondraute 0 i Botrychium multifidum Vielteilige Mondraute 0 i Brachypodium pinnatum s. str. Fieder-Zwenke i. e. S. R es = = 43

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