Liegenschaftsunterhalt

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1 STRAMT DS KATOS AARGA Bd. Reg. 5.3 Merkblatt Ausgabedatum: 3. September 21 Änderungen: 29. Januar 21 Gültig ab: 29 nhalt 1. leitung / Gegenstand Gesetzliche Grundlagen Kantons- und Gemedesteuern Direkte Bundessteuer Allgemees zu den skosten Grundsatz Werterhaltende Aufwendungen Wertvermehrende Aufwendungen und nvestitionen rneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen Behebung von Baumängeln nergiesparende und dem mweltschutz dienende Massnahmen Beispiele Sitzplatzverglasungen, Wtergärten und Wohnraumerweiterungen Pauschalabzug achweis der Kosten Belege Fremdwährungen Abzugsberechtigte Personen Selbst bezahlte Kosten Zeitpunkt des Abzugs...11 Anhang Tabelle... ab 12 Datum: 3. September 21 Seite 1 Änderungen: 29. Januar 21

2 Merkblatt Gültig ab: leitung / Gegenstand s Merkblatt behandelt die Voraussetzungen für die Gewährung und den mfang des Abzugs der nterhaltskosten, der Versicherungsprämien und der Kosten der Verwaltung durch Dritte, bei Liegenschaften des Privatvermögens (skosten). skosten werden bei den Kantons- und Gemedesteuern sowie bei der direkten Bundessteuer unter denselben Voraussetzungen zum Abzug zugelassen. s Merkblatt bezieht sich daher auf die Kantons- und Gemedesteuern sowie auf die direkte Bundessteuer. 2. Gesetzliche Grundlagen 2.1 Kantons- und Gemedesteuern 39 Abs. 2-6 StG "2 Bei Liegenschaften im Privatvermögen können die nterhaltskosten, die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte abgezogen werden. Den nterhaltskosten sd nvestitionen gleichgestellt, die dem nergiesparen und dem mweltschutz dienen, soweit sie bei der direkten Bundessteuer abziehbar sd. 3 aufgehoben per Abziehbar sd ferner die Kosten denkmalpflegerischer Arbeiten, welche die steuerpflichtige Person auf Grund gesetzlicher Vorschriften, im vernehmen mit den Behörden oder auf deren Anordnung h vorgenommen hat, soweit diese Arbeiten subventioniert sd. 5 Für Grundstücke des Privatvermögens können an Stelle der tatsächlichen Kosten und Prämien folgende Pauschalabzüge geltend gemacht werden: a) für Gebäude, die zu Begn der Steuerperiode oder beim tritt die aargauische Steuerpflicht bis und mit 1 Jahre alt sd: 1 % des gesamten Mietrohertrages; b) für Gebäude, die zu Begn der Steuerperiode oder beim tritt die aargauische Steuerpflicht über 1 Jahre alt sd: 2 % des gesamten Mietrohertrages. 6 Die Steuerpflichtigen können jeder Steuerperiode und für jede Liegenschaft zwischen dem Abzug der tatsächlichen Kosten und dem Pauschalabzug wählen." Datum: 3. September 21 Seite 2 Änderungen: 29. Januar 21

3 Merkblatt Gültig ab: lit. a und d StG "icht abziehbar sd die übrigen Kosten und Aufwendungen, sbesondere a) die Aufwendungen für den nterhalt der steuerpflichtigen Person und ihrer Familie sowie der durch die berufliche Stellung der steuerpflichtigen Person bedgte Privataufwand; d) die Aufwendungen für die Anschaffung, Herstellung oder Wertvermehrung von Vermögensgegenständen." 24 StGV "1 Als Kosten für den nterhalt von Liegenschaften gelten bloss die werterhaltenden Aufwendungen." 2.2 Direkte Bundessteuer Art. 5-7 der Verordnung über den Abzug der Kosten von Liegenschaften des Privatvermögens bei der direkten Bundessteuer vom "2. Abschnitt: nergiesparende und dem mweltschutz dienende nvestitionen Art. 5 Begriff der nvestitionen Als nvestitionen, die dem nergiesparen und dem mweltschutz dienen, gelten Aufwendungen für Massnahmen, welche zur rationellen nergieverwendung oder zur utzung erneuerbarer nergien beitragen. Massnahmen beziehen sich auf den rsatz von veralteten und die erstmalige Anbrgung von neuen Bauteilen oder nstallationen bestehenden Gebäuden. Art. 6 Ausschluss subventionierter nvestitionen Werden die Artikel 5 erwähnten Massnahmen durch öffentliche Gemewesen subventioniert, so kann der Abzug nur auf dem Teil geltend gemacht werden, der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist. Art. 7 Festlegung der nvestitionen im ezelnen Das idgenössische Fanzdepartement legt im vernehmen mit dem idgenössischen Verkehrs- und nergiewirtschaftsdepartement fest, was unter Massnahmen zur rationellen nergieverwendung und zur utzung erneuerbarer nergien zu verstehen ist." Datum: 3. September 21 Seite 3 Änderungen: 29. Januar 21

4 Merkblatt Gültig ab: 29 Art. 1 der Verordnung über die Massnahmen zur rationellen nergieverwendung und zur utzung erneuerbarer nergien vom "Art. 1 Massnahmen Massnahmen zur rationellen nergieverwendung und zur utzung erneuerbarer nergien sd sbesondere: a. Massnahmen zur Vermderung der nergieverluste der Gebäudehülle, wie: 1. Wärmedämmung von Böden, Wänden, Dächern und Decken gegen Aussenklima, unbeheizte Räume oder rdreich; 2. rsatz von Fenstern durch energetisch bessere Fenster als vorbestehend; 3. Anbrgen von Fugendichtungen; 4. richten von unbeheizten Wdfängen; 5. rsatz von Jalousieläden, Rollläden; b. Massnahmen zur rationellen nergienutzung bei haustechnischen Anlagen, wie z.b.: 1. rsatz des Wärmeerzeugers, ausgenommen ist der rsatz durch ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen; 2. rsatz von Wassererwärmern, ausgenommen der rsatz von Durchlauferhitzern durch zentrale Wassererwärmer; 3. Anschluss an ee Fernwärmeversorgung; 4. bau von Wärmepumpen, Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur utzung erneuerbarer nergien; - Als zur fördernde erneuerbare nergien gelten: Sonnenenergie, Geothermie, mit oder ohne Wärmepumpen nutzbare mgebungswärme, Wdenergie und Biomasse (kl. Holz oder Biogas). Die utzung der Wasserkraft wird im Rahmen des DBG gefördert. 5. bau und rsatz von nstallationen, die erster Lie der rationellen nergienutzung dienen, wie: - Regelungen, thermostatische Heizkörperventile, mwälzpumpen, Ventilatoren, - Wärmedämmungen von Leitungen, Armaturen oder des Heizkessels, - Messerichtungen zur Verbrauchserfassung und zur Betriebsoptimierung, - nstallationen im Zusammenhang mit der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung; 6. Kamsanierung im Zusammenhang mit dem rsatz ees Wärmeerzeugers; 7. Massnahmen zur Rückgewnung von Wärme, z.b. bei Lüftungs- und Klimaanlagen; c. Kosten für energietechnische Analysen und nergiekonzepte; d. Kosten für den rsatz von Haushaltgeräten mit grossem Stromverbrauch, wie Kochherden, Backöfen, Kühlschränken, Tiefkühlern, Geschirrspülern, Waschmaschen, Beleuchtungsanlagen usw., die im Gebäudewert egeschlossen sd." Seite 4 Datum: 3. September 21 Änderungen: 29. Januar 21

5 Merkblatt Gültig ab: Allgemees zu den skosten 3.1 Grundsatz Als Kosten für den nterhalt von Liegenschaften können nur die werterhaltenden, aber die wertvermehrenden Aufwendungen vom kommen abgezogen werden ( 24 Abs. 1 StGV). Den nterhaltskosten sd nvestitionen gleichgestellt, die dem nergiesparen und dem mweltschutz dienen, soweit sie bei der direkten Bundessteuer abziehbar sd ( 39 Abs. 2 StG). 3.2 Werterhaltende Aufwendungen Werterhaltend und daher abziehbar sd Aufwendungen, welche der rhaltung der Liegenschaft dem Zustand dienen, dem sie die steuerpflichtige Person erworben bzw. errichtet hat. Dazu gehören sbesondere an Dritte bezahlte Verwaltungskosten, Betriebskosten, Abgaben, periodisch anfallende nstandhaltungskosten und Aufwendungen zur Beseitigung von Beschädigungen oder Abnützungen, die seit dem rwerb durch die steuerpflichtige Person entstanden sd. Ferner sd grundsätzlich die sogenannten nstandstellungskosten abziehbar. Darunter werden - im Gegensatz zu den periodisch anfallenden nstandhaltungskosten - nterhaltsarbeiten verstanden, die nur grösserem zeitlichem Abstand anfallen. Dies sd sbesondere Aufwendungen für die von Zeit zu Zeit erforderlichen Renovationen sowie für den zeitgemässen, gleichwertigen und gleichen Komfort bietenden rsatz von unbrauchbar gewordenen, mit dem Gebäude verbundenen, richtungen. 3.3 Wertvermehrende Aufwendungen und nvestitionen Werden im Zuge von nstandstellungsarbeiten oder auch bei anderer Gelegenheit Verbesserungen an eer Liegenschaft vorgenommen, oder werden alte richtungen durch solche mit vergleichsweise höherem Komfort oder grösserer Leistungsfähigkeit ersetzt, so können die gesamten Aufwendungen als nterhaltskosten behandelt werden. durch Schätzung zu ermittelnder Teil davon hat wertvermehrenden bzw. nvestitionscharakter und ist abzugsfähig. Die Tabelle im Anhang enthält Richtwerte von denen nur begründeten zelfällen abzuweichen ist. Bei den Kosten für den rwerb von Bauten und richtungen sowie für bauliche Veränderungen (m-, -, Anbauten) handelt es sich um nvestitionen, die abzugsfähig sd. Zu den abzugsberechtigten mbauten gehören auch Grundrissveränderungen, bei denen z.b. ee Türe verschoben wird, oder Veränderungen der Fassaden, wenn z.b. e Fenster seer Grösse oder seer Position verändert wird. Die Kosten für den Rückbau von bestehenden Gebäudeteilen und den euaufbau an eem anderen Standort gelten ebenfalls als. Bei den Kosten für Rückbau, Teilrückbau, rsatzbauten und Teilersatzbauten handelt es sich um nvestitionen, die abzugsfähig sd. ach dem Willen des igentümers werden dabei die alten Bauten abgebrochen. Durch die rrichtung neuer Bauten wird e neuer Wert geschaffen. Der igentümer will gar s unterhalten, sondern bestehende Wirtschaftsgüter durch neue ersetzen. Dass die eubaute an Stelle eer abge- Datum: 3. September 21 Seite 5 Änderungen: 29. Januar 21

6 Merkblatt Gültig ab: 29 brochenen Baute tritt und eventuell deren Zweckbestimmung zu übernehmen hat, ändert daran s. Kosten für mgestaltungen der Gebäudeumgebung (Terraveränderungen, Wege, Plätze, Gartengestaltungen) sd ebenfalls abzugsfähig. 3.4 rneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen Beiträge an den rneuerungsfonds für Stockwerkeigentumswohnungen sd als skosten abziehbar, sofern reglementarisch und tatsächlich jede andere Verwendung als zur Deckung von abzugsfähigen skosten ausgeschlossen ist. Wenn dann später aus dem rneuerungsfonds nterhaltsarbeiten bezahlt werden, kann dafür ke Abzug mehr geltend gemacht werden. st ee zweckwidrige Verwendung ausgeschlossen, gelten die Beiträge als Rückstellung und sd im Zeitpunkt der Zuweisung abziehbar. n diesem Fall ist e Abzug erst dann möglich, wenn der rneuerungsfonds zur Deckung von nterhaltskosten beansprucht wird. n diesem Fall können die Stockwerkeigentümernen und -eigentümer die Gesamtaufwendungen nach Massgabe der igentumsanteile abziehen. 3.5 Behebung von Baumängeln Aufwendungen zur Behebung konstruktiver Mängel sd nterhaltskosten, sondern abzugsfähige nvestitionen. benfalls zu den skosten zählen Aufwendungen für die Behebung von verborgenen Mängeln, d.h. erst nach dem rwerb oder nach der rstellung entdeckte Mängel. Sie dienen dazu, der Liegenschaft den Wert zu geben, den sie nach Ansicht des rwerbers im Zeitpunkt der Fertigstellung oder des Kaufes haben sollte, aber wegen des Mangels hatte. nterhaltskosten dienen dazu, een bereits bestehenden Wert zu erhalten oder wiederherzustellen. Kosten für die Beseitigung von Schäden, welche die Folge von verborgenen Mängeln der Liegenschaft sd, stellen dagegen nterhaltskosten dar, sofern damit weder der Wert der Liegenschaft erhöht, noch deren Zustand gegenüber demjenigen im Zeitpunkt des Kaufes verbessert wird. 4. nergiesparende und dem mweltschutz dienende Massnahmen Den nterhaltskosten sd nvestitionen gleichgestellt, die dem nergiesparen und dem mweltschutz dienen, soweit sie bei der direkten Bundessteuer abziehbar sd ( 39 Abs. 2 StG). Die Abzugsfähigkeit von solchen nvestitionen richtet sich daher nach der Verordnung über die Massnahmen zur rationellen nergieverwendung und zur utzung erneuerbarer nergien vom (vgl. vorne Ziffer 2.2). nvestitionen, die dem nergiesparen und dem mweltschutz dienen, beziehen sich auf den rsatz von veralteten und die erstmalige Anbrgung von neuen Bauteilen oder nstallationen bestehenden Gebäuden (Art. 5 Satz 2 der Verordnung über die abziehbaren Kosten von Liegenschaften des Privatvermögens bei der direkten Bundessteuer vom ). Seite 6 Datum: 3. September 21 Änderungen: 29. Januar 21

7 Merkblatt Gültig ab: 29 nergiesparende Bauteile oder nstallationen, die Zusammenhang mit eer rweiterung des Gebäudevolumens stehen oder die rweiterungsbauten im zusätzlichen Gebäudevolumen angebracht werden, gelten als energiesparende Massnahmen an bestehenden Gebäuden. Rückbau mit nachfolgendem rsatzbau sowie Teilrückbau mit nachfolgendem Teilersatzbau gelten als energiesparende Massnahmen an bestehenden Gebäuden, auch wenn sie aufgrund der neuzeitlichen Baustoffe bessere Wärmedämmeigenschaften aufweisen als die abgebrochenen Bauteile. 4.1 Beispiele Die przipielle Ausscheidung werterhaltende Aufwendungen, nvestitionen sowie energiesparende und dem mweltschutz dienende Massnahmen kann mit den folgenden Zeichnungen illustriert werden: Datum: 3. September 21 Seite 7 Änderungen: 29. Januar 21

8 Merkblatt Gültig ab: 29 Steildach mit zusätzlicher solation anstelle Flachdach Bedachungen + Spengler Dachkonstruktion solation kl. Dampfsperre 75 % nterhalt 25 % nvestition 75 % nterhalt 25 % nvestition nergiesparmassnahme ke nutzbarer Dachraum < 18 cm = Rückbau des alten Flachdaches 18 cm 4.2 Sitzplatzverglasungen, Wtergärten und Wohnraumerweiterungen Sitzplatz- und Balkonverglasungen gelten der Regel soweit als abzugsberechtigte nergiesparmassnahmen, als diese im Bereich der bestehenden gedeckten Sitzplatzgrösse oder im Bereich der bestehenden Balkongrösse erstellt werden. Darüber hausgehende rweiterungen gelten als m- und Anbauten, die wie andere rweiterungen von Gebäuden abzugsberechtigt sd. Seite 8 Datum: 3. September 21 Änderungen: 29. Januar 21

9 Merkblatt Gültig ab: 29 Die nterscheidung zwischen nvestitions- und nterhaltskosten bei Sitzplatzverglasungen, Wtergartenanbauten und Wohnraumerweiterungen kann aufgrund der folgenden Beispiele vorgenommen werden: abzugsberechtigt abzugsberechtigt Grundriss Grundriss Wtergartenanbau Best. Balkon Schnitt rweiterung Abzugsberechtigter Datum: 3. September 21 Seite 9 Änderungen: 29. Januar 21

10 Merkblatt Gültig ab: Pauschalabzug Bei Liegenschaften im Privatvermögen können die Steuerpflichtigen jeder Steuerperiode und für jede Liegenschaft zwischen dem Abzug der tatsächlichen nterhaltskosten und dem Pauschalabzug wählen ( 39 Abs. 6 StG). Bei Liegenschaften im Geschäftsvermögen werden nur die tatsächlichen nterhalts- und Verwaltungskosten zum Abzug zugelassen. Gemischt genutzte Liegenschaften sd eheitlich dem Geschäftsoder dem Privatvermögen zuzuordnen. n der Regel sd für die Zuordnung von gemischt genutzten Liegenschaften zum Privat- oder zum Geschäftsvermögen die rtragsverhältnisse massgebend. Für Gebäude, die zu Begn der Steuerperiode oder beim tritt die aargauische Steuerpflicht bis und mit 1 Jahre alt sd, beträgt der Pauschalabzug 1 % des gesamten Mietrohertrages*. Bei älteren Gebäuden können 2 % des gesamten Mietrohertrages* abgezogen werden. * Bruttomieterträge reduziert um die ebenkosten wie Warmwasser, Heizung, Hauswartung usw. 6. achweis der Kosten Die von der steuerpflichtigen Person geltend gemachten Kosten sd belegmässig nachzuweisen. ur belegte skosten können zum Abzug zugelassen werden. Die Steuerbehörde kann den Zahlungsnachweis verlangen. 7. Belege Fremdwährungen Bei belegten Kosten Fremdwährungen wird immer der Fremdwährungsbetrag vor dem Mehrwertsteuerzuschlag Schweizerfranken umgerechnet. Danach wird der Schweizer Mehrwertsteuersatz aufgerechnet. Ob die ausländische Mehrwertsteuer tatsächlich zurückgefordert wurde oder, ist dabei von Belang. ntscheidend ist, dass der igentümer die Möglichkeit hatte, die ausländische Steuer zurückzufordern. Ausgewiesene Kosten für die Verzollung sd zu berücksichtigen. 8. Abzugsberechtigte Personen nterhaltskosten können nur die igentümernen und igentümer oder die utzniessungs- und Wohnrechtsberechtigten eer Liegenschaft abziehen. Den Mieternen und Mietern, die z.b. auch Reparaturen oder den nterhalt des Gartens zu ihren Lasten ausführen, steht ke Abzug zu. Seite 1 Datum: 3. September 21 Änderungen: 29. Januar 21

11 Merkblatt Gültig ab: Selbst bezahlte Kosten ur die selbst bezahlten skosten können zum Abzug zugelassen werden. Abzug ist deshalb nur dem mfang möglich, welchem die Kosten von Dritten übernommen oder ersetzt werden (z.b. durch Leistungen von Versicherungsgesellschaften, Subventionen oder dgl.). 1. Zeitpunkt des Abzugs Die skosten können im Zeitpunkt der Rechnungsstellung bzw. nach Abschluss der Arbeitsausführung (Soll-Methode) oder im Zeitpunkt der Zahlung (st-methode) Abzug gebracht werden. Die Kosten sd der Regel nach derselben Abzugsmethode geltend zu machen. Änderungen der Abzugsmethode stehen unter dem Vorbehalt von Treu und Glauben. Bei Akontozahlungen wird auf das Datum der Rechnungsstellung bzw. Bezahlung abgestellt, sofern die Akontozahlungen dem Arbeitsfortschritt bis nde der Steuerperiode entsprechen. Tabelle (nachfolgend) Bei der Anwendung der Tabelle ist Folgendes zu beachten: s handelt sich um unverbdliche Richtwerte von denen nur begründeten zelfällen abzuweichen ist. Bei umfangreichen Renovationsarbeiten ist jedem Fall ee detaillierte Abklärung der konkreten mstände notwendig. Die Werte gelten der Regel nur für den rsatz bestehender alter Bauteile und richtungen durch solche von gleicher Qualität und gleichem Komfort. Bei der Aufteilung der skosten ist ee eheitliche Bezeichnung der Kostengliederung notwendig. n der nachfolgenden Tabelle werden die ezelnen Spalten wie folgt bezeichnet: sd Bestandteil der Liegenschaftskosten sondern Lebenshaltungskosten respektive kommensverwendung nvestitionskosten respektive skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen Datum: 3. September 21 Seite 11 Änderungen: 29. Januar 21

12 Merkblatt Gültig ab: 29 Aufzüge (BKP 261) sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen - rsatz, Reparaturen, Serviceabonnement 1 - Beiträge an die Alarmzentrale bei selbst genutzten Liegenschaften X - Beiträge an die Alarmzentrale bei vermieteten Liegenschaften 1 Baumeisterarbeiten (BKP 211) - Reparatur- und Flickarbeiten, Beton-, Sichtbeton- und Sichtbackstemauerwerksanierungen, Sanierungen von Kunststearbeiten 1 - Arbeiten Zusammenhang mit mbauten, Anpassungen, Leitungsänderungen und dgl. 1 Bedachungsarbeiten (BKP 224) Steildach (Dachhaut kl. Lattungen) - rsatz gleichwertiger Ausführung ternit, Zement- oder Tonziegel gelten als gleichwertig - rsatz höherwertiger Ausführung z.b. Biberschwanz- Doppeldeckung oder aturste - Beschichtung von Steildächern anstelle von euedeckung (kl. Reigung und Vorarbeiten) z.b. «GRLA 2» nterdach - eues nterdach aus Hartplatten, vorher ke nterdach - rsatz von nterdach aus Hartplatten - eues nterdach aus Weichfaserplatten mit wärmedämmenden igenschaften, vorher ke nterdach - rsatz von nterdach Weichfaserplatten 1 Wärmedämmung gegen Aussenklima - Vorher kee (neu) 1 - rsatz von solationsmaterialien 1 Seite 12 Datum: 3. September 21 Änderungen: 29. Januar 21

13 Merkblatt Gültig ab: 29 A sd proportional nach den en, und aufzuteilen. Bedachungsarbeiten (Fortsetzung) Flachdach sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen - Flachdacherneuerung ohne thermische solation 1 - Flachdacherneuerung mit rsatz von thermischer solation 1 Betriebskosten und ebenkosten Gebühren und ebenkosten bei selbstgenutzten Liegenschaften kl. Stockwerkeigentum - Grund- und Mengengebühr für Wasserversorgung, Strom, Kehricht, Abwasserreigungsanlage, Gebühr für Feuerungskontrolle und die leitung von Abwasser öffentliche Gewässer X - nergiekosten, Wasserzs und Wterdienst X - Kamfegerarbeiten 1 Gebühren und ebenkosten bei vermieteten Liegenschaften (abzugsfähig, wenn die Bruttomieterträge vor Abzug der ebenkosten versteuert werden) - Grund- und Mengengebühr für Wasserversorgung, Strom, Kehricht, Abwasserreigungsanlage, Gebühr für Feuerungskontrolle und die leitung von Abwasser öffentliche Gewässer - nergiekosten, Wasserzs, Beiträge für Hauswart, Kosten der gemeschaftlich genutzten Räume, Strassenbeleuchtung, Strassenreigung, Wterdienst Kamfegerarbeiten 1 Baunebenkosten - nergie- und Wasserkosten bei Bauarbeiten (Baustrom, Bauheizung, Bauwasser) A A A Datum: 3. September 21 Seite 13 Änderungen: 29. Januar 21

14 Merkblatt Gültig ab: 29 Bewilligungen, Gebühren (BKP 51) Bewilligungen sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen - Baugespanne und Bewilligungsgebühren für eu-, m- und Anbauten - Baugespanne und Bewilligungsgebühren für energiesparende Massnahmen 1 1 Anschlussgebühren - Anschlussgebühren für Kanalisation, lektrizität, Wasser und Medien 1 Blitzschutz (BKP 223) - rsatz 1 Bodenbeläge (BKP 281) Dämmungen und nterlagen - Zusätzliche Wärmedämmung gegen Aussenklima, unbeheizte Räume oder rdreich (im bestehenden Gebäudevolumen) 1 - rsatz von nterlagsboden, Anhydritestrich usw. 1 - rsatz von nterlagen für Bodenbeläge aus Holzfaserplatten, MDF-Platten (mitteldichte Faserplatten), Spanplatten usw. 1 Beläge (Preisklassen kl. Verlegekosten, ohne Vorarbeiten) - rsatz der gleichen Preisklasse von Kugelgarn, adelfilz, aturfaserteppich, Sisal-, Kokos- oder Korkböden, Spannteppich, PVC, ovilon, Gummi, Kautschuk, Loleum und günstigen Lamatböden (untere Preisklasse bis CHF 1/m²) - rsatz von gleichen Bodenbelägen wie oben, jedoch mit Belägen der mittleren Preisklasse (CHF 1/m² 2/m²) - rsatz von gleichen Bodenbelägen wie oben, jedoch mit Belägen der oberen Preisklasse (über CHF 2/m²) Seite 14 Datum: 3. September 21 Änderungen: 29. Januar 21

15 Merkblatt Gültig ab: 29 Bodenbeläge (Fortsetzung) sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen - rsatz der gleichen Preisklasse von Lamatböden gehobener Qualität, Weichholzriemen, Mehrschichtparkett, Tonplatten, Keramikplatten (lasierte Stezeug- und Stegutplatten, Glasmosaik), aturste weich (Gneis, Schiefer, Kalk, Marmor) usw. (mittlere Preisklasse CHF 1/m² - CHF 2/m²) - rsatz von gleichen Bodenbelägen wie oben, jedoch mit Belägen der oberen Preisklasse (über CHF 2/m²) - rsatz der gleichen Preisklasse von Hartholzriemen, Massivparkett, aturste hart (Granit, Quarz, Feldspat) usw. (obere Preisklasse über CHF 2/m²) Versiegelung, Ölung, mprägnierung 1 Dämmungen (BKP 225) - rstmaliges Anbrgen von Wärmedämmungen gegen Aussenklima, unbeheizte Räume oder rdreich (im bestehenden Gebäudevolumen), Dächer, Böden, Wände usw. 1 - rsatz von Wärmedämmungen gegen Aussenklima, unbeheizte Räume oder rdreich (im bestehenden Gebäudevolumen), Dächer, Böden, Wände usw. 1 Deckenbekleidungen (BKP 283) Täfer-, Faserplatten- oder Gipsbekleidungen - Als rsatz - Anstelle von Malerarbeiten 1 1 Textilien und Kunststofffolien - rsatz 1 Datum: 3. September 21 Seite 15 Änderungen: 29. Januar 21

16 Merkblatt Gültig ab: 29 A sd proportional nach den en, und aufzuteilen. lektroanlagen (BKP 23) Photovoltaikanlagen (rlöse aus Stromverkäufen sd steuerpflichtig) sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen - rstmalige nstallation 1 Kontrolle der lektrostallationen - Abnahmegebühren A A A - Periodische Kontrolle 1 nstallationen - rsatz von nstallationen unter oder auf Putz (exkl. rweiterung) 1 - rsatz von Schaltern und Steckdosen an derselben Stelle 1 - Leitungsänderungen 1 - rsatz von im Gebäudewert egeschlossenen Beleuchtungsanlagen mit grossem Stromverbrauch (exkl. rweiterung) 1 - rsatz von Ventilationen und Aggregaten 1 Fernsehantennen (z.b. Sat-Antenne fest stalliert) Sat-Antennen, LB-Signalumwandler sowie die dazugehörenden nstallationen gelten als Bestandteile der Antennenanlage. Receiver, Set-Top-Boxen und andere Decodiergeräte gehören zum abzugsberechtigten Mobiliar. - rstmalige nstallation (gilt auch bei Wechsel von Kabelfernsehanschluss auf eigene Antennenanlage) - rsatz bestehender eigener Anlage (gilt auch bei Wechsel von Dach- oder strichantenne auf Sat-Antenne) Reparatur der Anlage 1 - Anschluss an Kabelfernsehen, emalige Anschlussgebühren 1 - Wiederkehrende Betriebsgebühren wie z.b. Cablecom Service-Plus und dgl. bei selbstgenutzten Liegenschaften X - Wiederkehrende Betriebsgebühren wie z.b. Cablecom Service-Plus und dgl. bei vermieteten Liegenschaften (abzugsfähig, wenn die Bruttomieterträge vor Abzug der ebenkosten versteuert werden) 1 Seite 16 Datum: 3. September 21 Änderungen: 29. Januar 21

17 Merkblatt Gültig ab: 29 lektroanlagen (Fortsetzung) Alarmanlagen (Sicherheit, Brandschutz) sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen - rsatz, Reparaturen und nterhalt - Serviceabonnement (kl. regulieren z.b. nach eem Fehlalarm) - Betriebskosten wie Stromkosten, Aufschaltgebühren, Monatstaxen für Alarmzentrale und dgl. Telefonanlagen (nstallation, Betrieb, nterhalt) - Teilnehmervermittlungsanlagen, Hauszentralen - SD-Anlagen / Modems - Leitungen als rsatz lektrozuleitungen ausserh. Gebäude (BKP 453) mstellung von oberirdischer auf Kabelzuleitung X X X rstmalige Anschlussbeiträge 1 - Baukosten 1 Leitungsumänderungen - Leitungsänderungen, die durch ee nvestition begründet sd (exkl. rweiterungen) 1 ntfeuchtung, Bautrocknung (BKP 286) Massnahmen zur ntfeuchtung von Gebäuden stellen grundsätzlich nvestitionen dar, da sie een Baumangel beheben und somit den Zustand der Liegenschaft gegenüber dem Zustand im Zeitpunkt des Kaufs verbessern. - rstellen oder Anbrgen von Sickerleitungen, ntfeuchtungsgeräten, Mauerwerksjektionen und dgl. 1 - rsatz von fest stallierten ntfeuchtungsgeräten 1 - rsatz von Sickerleitungen 1 - Kosten für die Behebung von Folgeschäden an feuchten Gebäudeteilen und fest mit dem Gebäude verbundenen richtungen 1 Datum: 3. September 21 Seite 17 Änderungen: 29. Januar 21

18 Merkblatt Gültig ab: 29 Fassadenbau (BKP 215) sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen - Bestehende Fassade gleicher Art renoviert 1 - rstmalige Montage von Verkleidungen (ternit, Schdeln, Alumium, Kunststoff, Putz usw.) mit zusätzlicher thermischer solation - rsatz von Verkleidungen (ternit, Schdeln, Alumium, Kunststoff, Putz usw.) mit zusätzlicher thermischer solation - rstmaliges rstellen von geschlossenen, unbeheizten Wdfängen rsatz von unbeheizten Wdfängen 1 Fassadenputze (BKP 226) - Bestehenden Aussenputz gleicher Art renoviert 1 Fenster (BKP 221) - rsatz bisheriger Fenster 1 - Fenster an eem neuen Standort, als rsatz von wegfallenden Fenstern, bedgt durch veränderte Raumaufteilung 1 - rstmalige Anbrgung von zusätzlichen Sicherheitsbeschlägen 1 - rsatz von Sicherheitsbeschlägen 1 - Mehrkosten für die erstmalige Anbrgung von Sicherheitsverglasungen 1 - rsatz von Sicherheitsverglasungen 1 Fugendichtungen (BKP 225) - rstmalige Anbrgung von Fugendichtungen zwischen beheizten oder zwischen unbeheizten Räumen 1 - rsatz von Fugendichtungen zwischen beheizten oder zwischen unbeheizten Räumen 1 - rstmalige Anbrgung von Fugendichtungen zwischen beheizten und unbeheizten Räumen 1 - rsatz von Fugendichtungen zwischen beheizten und unbeheizten Räumen 1 Seite 18 Datum: 3. September 21 Änderungen: 29. Januar 21

19 Merkblatt Gültig ab: 29 Garagentore (BKP 221) sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen - rsatz 1 - rsatz von Torantrieben 1 Gartenanlage (BKP 42) - Terraveränderungen 1 friedungen, Bepflanzungen usw. - rstmaliges Ansetzen von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen - rstmaliges rstellen von Stützmauern, Stegärten, Biotopen usw. - Pflege mehrjähriger Sträucher und Pflanzen, Grünabfuhr, Häckseldienst, sowie Reparaturen von Rasenmähern, Heckenscheren und Gartenhäckslern - rsatz mehrjähriger Sträucher, Zaunreparaturen, Gartenwege flicken, friedungen, Stützmauern und Biotope reparieren (Grundsatz: Abzugsfähig sd Kosten, die dem igentümer erwachsen, um das im Mietwert enthaltene 'mgelände' gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten) - Gleichwertiger rsatz von Rasenmähern, Heckenscheren und Gartenhäckslern Plätze, Wege und Zufahrten - Mit Zement-Verbundsteen oder Beton- und Teerasphaltbelägen: - rsatz bei vergleichbarer Qualität - Bisher gekofferter Kiesplatz - Bisher aturplatz ohne Kofferung - Mit aturstepflasterung - Bisher Zement-Verbundstee oder Beton- und Teer asphaltbeläge Datum: 3. September 21 Seite 19 Änderungen: 29. Januar 21

20 Merkblatt Gültig ab: 29 Gartenanlage (Fortsetzung) rsatz von Bauteilen sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen - rsatz von friedungsmauern, Holz- und Drahtzäunen 1 - rsatz von Gartenwegen, Biotopen und Stützmauern gleicher Ausführung und am gleichen Ort 1 - rsatz von Böschungssicherungen aus Holz durch Stützmauern gleichem mfang (ohne Terragewn). Der übliche Bewuchs mit Bäumen und Sträuchern gilt als "Böschungssicherung aus Holz" rsatz von Böschungssicherungen aus Betonelementen durch Böschungssicherungen aus Stekörben gleichem mfang (ohne Terragewn) 1 - rsatz von Böschungssicherungen aus Betonelementen durch Stützmauern gleichem mfang (ohne Terragewn) Aufwendungen für Pflege, Ziehen und Überwtern von Topfpflanzen im Aussenbereich; für Pflege von Ziergärten bei igenheimen; für Ziehen und Überwtern von Zimmerpflanzen; für Kauf, nterhalt, Pflege und rsatz von Pflanzen des Wtergartens; für Blumen- und Gemüsegarten sowie zur Gewnung von Baumfrüchten und von Beeren kl. Schneiden und Spritzen; für die Anschaffung von Gartengeräten (z.b. Besen, Rechen, Hacken, Schaufeln usw., jedoch ohne rsatz des Rasenmähers) X Geräte, Apparate (BKP 93) - Mobiliar und Gegenstände mit Mobiliarcharakter, Werkzeuge aller Art, Heimwerkergeräte, Gartenchemées lementbauweise usw. X Gipserarbeiten nen (BKP 271) - Allgemee Verputzarbeiten 1 Seite 2 Datum: 3. September 21 Änderungen: 29. Januar 21

21 Merkblatt Gültig ab: 29 Heizungs-, Lüftungs-, Klimaanlagen (BKP 24) (beim gleichen beheizten Raumvolumen) mweltfreundliche Alternativsysteme - Zentralspeicher mit Warmwasseraufbereitung, Wärmepumpen und Anlagen, welche erneuerbare nergiequellen wie Solarenergie, Holz, Wd, Biogas und Geothermik usw. verwenden, kl. Warmluftchemées, Kunst- oder Schwedenöfen (jedoch ohne Anlagen zur Beheizung von Schwimmbädern, Gewächshäusern und dergleichen) Abzugsfähig sd Kosten, die unmittelbarem Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung stehen, jedoch Aufwendungen Zusammenhang mit der Lagerung oder dem Transport von nergieträgern oder Aufwendungen, die Zusammenhang mit der Beschickung der Anlage stehen: sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen - rgänzung der bestehenden takten Heizung - mrüstung - rstmalige nstallation bei eubauten mstellung der bisherigen hauseigenen Heizzentrale auf regionale Fernwärmeversorgung - Kostenanteil der neuen Hausstation (z.b. Wärmetauscher), sofern diese im igentum des Fernwärmeversogers verbleibt - rstmalige Anschlusskosten respektive Anschlusskostenbeiträge für Leitungen nerhalb des Grundstücks - Wiederkehrende Anschlusskosten respektive Anschlusskostenbeiträge für Bauten, Anlagen und Verteilnetze ausserhalb des Grundstücks nterhalt der bestehenden hauseigenen Heizzentrale bei Fernwärmeversorgung - rsatz oder Reparatur der Hausstation (z.b. Wärmetauscher), sofern diese igentumsbestandteil des Fernwärmeversogers ist X Datum: 3. September 21 Seite 21 Änderungen: 29. Januar 21

22 Merkblatt Gültig ab: 29 sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen Heizungs-, Lüftungs-, Klimaanlagen (Fortsetzung) Massnahmen zur Rückgewnung von Wärme - rstmalige nstallation von Wärmerückgewnungen bei Heizungs- Lüftungs- und Klimaanlagen 1 - rsatz von Wärmerückgewnungen z.b. bei Lüftungs- und Klimaanlagen 1 - rstmalige nstallation von Lüftungsleitungen (kontrollierte Wohnungslüftung) 1 - rsatz von Lüftungsleitungen 1 - rsatz von Klimaleitungen 1 Bestehende Zentralheizungen - rsatz des Wärmeerzeugers (ausgenommen ist der rsatz durch fest stallierte elektrische Widerstandsheizungen) 1 - rstmaliger bau von automatischen Regelungs- und Steuerungsanlagen, Wärmerückgewnungserichtungen, Ventilatoren, mwälzpumpen, Thermostatventilen, Wärmezähler, Wärmedämmungen von Leitungen oder Armaturen des Heizkessels 1 - rsatz von automatischen Regelungs- und Steuerungsanlagen, Wärmerückgewnungserichtungen, Ventilatoren, mwälzpumpen, Thermostatventilen, Wärmezähler, Wärmedämmungen von Leitungen oder Armaturen des Heizkessels 1 - rstmaliger bau von nstallationen im Zusammenhang mit der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung 1 - rsatz von nstallationen im Zusammenhang mit der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung 1 Bestehende Öl- oder Gasheizung - rsatz des Brenners 1 - rsatz des Heizkessels 1 Seite 22 Datum: 3. September 21 Änderungen: 29. Januar 21

23 Merkblatt Gültig ab: 29 Heizungs-, Lüftungs-, Klimaanlagen (Fortsetzung) eue Öl- oder Gasheizung e neue Öl- oder Gasheizung anstelle eer bestehenden Holzheizung oder anstelle eer anderen bestehenden umweltfreundlicheren Alternativheizung gilt nie als energiesparende Massnahme! - Anstelle der Kohlenzentralheizung sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen - Wärmeerzeuger 1 - Tank, Tankraum, isentüre zum Tankraum, elektronische nstallation 1 - Anschlusskosten und Anschlusskostenbeiträge für die Gasleitung nerhalb des Grundstücks 1 - Anstelle von Ölezelöfen - Wärmeerzeuger 1 - Tank, Tankraum, isentüre zum Tankraum, elektronische nstallation 1 - Anschlusskosten und Anschlusskostenbeiträge für die Gasleitung nerhalb des Grundstücks 1 Heizöltank - Bisher erdverlegt, bau ees neuen Tanks im Keller - Öltank bei gleichem Fassungsvermögen, nstallationskosten, Tankraum-Auskleidung 1 - grösserer Tank sowie mbau oder Ausbau des Tankraumes 1 - rsatz von nenliegendem Öltank 1 - Kosten für das ntfernen des Öltanks bei mstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme 1 - Änderungen oder mbauten an Tankräumen nach dem ntfernen der Öltanks sd nvestitionen 1 Datum: 3. September 21 Seite 23 Änderungen: 29. Januar 21

24 Merkblatt Gültig ab: 29 A sd proportional nach den en, und aufzuteilen. Heizungs-, Lüftungs-, Klimaanlagen (Fortsetzung) Leitungen, Radiatoren, Handtuchradiatoren, Bodenheizungen sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen - rstmalige oder zusätzliche nstallation - Reparaturen und rsatz - Wechsel des Wärmeverteilsystems - Durch den Wärmeerzeuger bedgter rsatz des gleichen Wärmeverteilsystems an den bisherigen Standorten - Dämmungen von bestehenden Leitungen Diverses - Tankrevisionen 1 - Serviceabonnement für Heizung 1 Holzbaukonstruktion (BKP 214) - rsatz von Holzbaukonstruktionen 1 - Abdeckungen auf Ort- und Stirnläden (ternitverkleidungen und dgl.) - rstmalige Montage 1 - rsatz und Reparaturen 1 Holzschutzarbeiten (BKP 227) - rneuerung der Holzbehandlung gegen Pilz- oder Schädlgsbefall 1 Honorare (BKP 29) - Honorare (Architekt, Bau-, lektro-, HLKK-, Sanitärgenieur) und Gebühren A A A - Kosten für energietechnische Analysen und Konzepte, die danach vollumfänglich oder teilweise ausgeführt wurden (z.b. Gebäudeenergieausweis der Kantone GAK, nergieberatungen und dergleichen) 1 - Kosten für energietechnische Analysen und Konzepte, die danach ausgeführt wurden (z.b. Gebäudeenergieausweis der Kantone GAK, nergieberatungen und dergleichen) X Seite 24 Datum: 3. September 21 Änderungen: 29. Januar 21

25 Merkblatt Gültig ab: 29 Jalousien, Raffstoren und Rollläden (BKP 228) sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen - rstmaliger bau von Jalousien, Raffstoren und Rollläden 1 - rsatz von Jalousien, Raffstoren und Rollläden 1 - rstmaliger bau von elektrischen Antrieben 1 - Reparaturen und rsatz von elektrischen Antrieben 1 Kamanlagen (BKP 247) - Kamsanierung (kl. Kamesätze) im Zusammenhang mit dem rsatz ees Wärmeerzeugers 1 - rstmaliger bau eer Kamanlage im bestehenden beheizten Volumen, für den bau eer rgänzungsheizung 1 - Kamfegerarbeiten 1 - Feuerungskontrolle X Kanalisationsleitungen (BKP 452) - Reparaturen und rsatz von defekten Kanalisationsleitungen nerhalb des Grundstücks 1 - Kosten für Kanalisationsleitungen ausserhalb des Grundstücks gelten als abzugsberechtigte rschliessungskosten 1 Kanalisationsanschluss an das öffentliche etz - rstmalige Anschlussgebühr (emalig) - rstmaliger Klärbeitrag (emalig) - Bisher Jauchegrube oder Senkloch (Versickerung), ohne Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz: - rstellungskosten des etzanschlusses bzw. mstellungskosten auf Direktelauf (Kurzschliessen) - Bisher eigene, aber ungenügende Vorkläranlage, mit Überlauf Draageleitung oder s öffentliche Kanalisationsnetz: - rstellungskosten für Direktelauf Bisher eigene, ewandfrei funktionierende Vorkläranlage im 2-/3-Kammersystem, mit Überlauf Draageleitung oder s öffentliche Kanalisationsnetz: - rstellungskosten für Direktelauf Datum: 3. September 21 Seite 25 Änderungen: 29. Januar 21

26 Merkblatt Gültig ab: 29 Küchenerichtungen (BKP 258) Kombiherd (lektrisch und Holz) sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen - Anstelle ees lektroherdes - Anstelle ees gewöhnlichen Holzherdes - Kosten für rsatz Geräte - rsatz von egebauten Haushaltgeräten z.b. Kochherde, 1 Dampfabzughauben, Backöfen, Geschirrspüler, Kühl- und Tiefkühlschränke usw. Küchenkombationen im gleichen mfang - Anstelle bisheriger freistehender richtungen - rsatz von gleichwertigen Fronten auf bestehend bleibende Korpusse (z.b. Portas-System) - rsatz von Kombationen, bei denen die bisherige Kombation een tieferen Qualitäts- oder Komfortstandard hatte - rsatz von gleichwertigen Kombationen 1 Arbeitsflächen und Wandbekleidungen - rsatz gleichwertigen Materialien, Kunstharz, Chromstahl, aturste, Glas usw. - rsatz höherwertigen Materialien 1 - Arbeitsfläche aus Kunstharz wird ersetzt durch aturste oder Glas Arbeitsfläche oder Rückwände aus Chromstahl oder keramischen Platten werden ersetzt durch aturste oder Glas Malerarbeiten (BKP 227, 285) - Malerarbeiten nen und aussen auf bestehende Bauteile 1 - Holzschutzarbeiten, Kosten für die Bekämpfung von Hausbock und Schwamm 1 Seite 26 Datum: 3. September 21 Änderungen: 29. Januar 21

27 Merkblatt Gültig ab: 29 A sd proportional nach den en, und aufzuteilen. Metallbau- und Schlosserarbeiten (BKP 272) sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen - Kleere Reparaturen - rsatz - rstmaliges rstellen von geschlossenen, unbeheizten Wdfängen am Hauptegang oder Sitzplatzverglasungen und Balkonverglasungen - rsatz von unbeheizten Wdfängen am Hauptegang oder Sitzplatzverglasungen und Balkonverglasungen Perimeterbeiträge (BKP 38) - Anstösserbeiträge an Gemede 1 Provisorien - Provisorische nstallationen von WC-Anlagen, Kochgelegenheiten und dergleichen während der Bauarbeiten von Gebäudesanierungen A A A - Provisorische Übernachtungsmöglichkeiten wie Mietwohnungen, Hotelkosten oder Wohnwagenmiete und dgl. X Reigungen (BKP 287) - Baureigung Zusammenhang mit nvestitionen A A A - Fenster-, Schwimmbadreigung und dgl. durch Dritte X - Periodisches Reigen oder Spülen von ntwässerungsleitungen 1 Sanitäranlagen (BKP 25) rsatz von: - Leitungen und Apparaten wie z.b. WC, Spülkasten, Bidet, Pissoir, Lavabo, Badwanne oder Duschwanne 1 - WC durch Dusch-WC Spiegel durch Spiegelschrank Lavabo durch Waschtisch Armaturen, Garnituren und Pumpenanlagen 1 Datum: 3. September 21 Seite 27 Änderungen: 29. Januar 21

28 Merkblatt Gültig ab: 29 Sanitäranlagen (Fortsetzung) rsatz von: sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen - Badezimmermöbeln im gleichen mfang, bei denen die bisherige Ausführung een tieferen Qualitäts- oder Komfortstandard hatte Gleichwertigen Badezimmermöbeln im gleichen mfang 1 Bestehende Badeerichtungen Waschküchen - rsatz Waschküchen selber 1 Warmwasseraufbereitung mit elektrischem Boiler - Anstelle der Aufbereitung im kombierten Ölzentralheizungskessel mit Warmwasserboiler 1 - rsatz von Boilern 1 - rsatz von Durchlauferhitzern durch zentrale Boiler Warmwasseraufbereitung mit umweltfreundlichen Alternativsystemen - Zentralspeicher mit Solarenergie, Photovoltaikanlagen, Holz, Wd, Biogas (jedoch ohne Anlagen zur Beheizung von Schwimmbädern, Gewächshäusern und dergleichen): - rgänzung oder mrüstung der bestehenden takten Warmwasseraufbereitung 1 - rsatz 1 Wasserenthärtungsanlagen - rsatz 1 - Reparaturen, Service-Abonnement 1 - Betriebskosten wie Salz und dgl. oder Betriebsabonnemente X Schwimmbäder - Service-Abonnement 1 - Schwimmbadreigung durch Dritte X - Chemikalien für Schwimmbäder X - rsatz von Schwimmbädern 1 Seite 28 Datum: 3. September 21 Änderungen: 29. Januar 21

29 Merkblatt Gültig ab: 29 Sanitäranlagen (Fortsetzung) Saunaerichtungen - n den meisten Fällen sd die Saunakaben Gebäudebestandteil. Reparaturen und rsatzbeschaffungen sd diesen Fällen abzugsberechtigt. X sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen - Saunaerichtungen, die een Gebäudebestandteil darstellen 1 Regenwasserspeicheranlagen - eustallation Das Speichern von Regenwasser hat mit rationeller nergieverwendung oder mit dem utzen erneuerbarer nergien s zu tun. 1 - Reparaturen und rsatz 1 Schliessanlagen (BKP 275) - rsatz von Schliessanlagen 1 Schreerarbeiten (BKP 273) - rsatz von Schreerarbeiten z.b. bauschränke und Fenstersimse 1 Sonnenstoren (BKP 228) - rsatz von Sonnenstoren und anderen fest egebauten Beschattungsanlagen 1 - rstmaliger bau von elektrischen Antrieben 1 - Reparaturen und rsatz von elektrischen Antrieben 1 Spenglerarbeiten (BKP 222) - Bisher Ausführung galvanisiertem Stahlblech - rsatz gleichem Material - rsatz Kupfer-Titan-Zk, Kupfer oder rostfreiem Stahlblech - Bisher Ausführung Kupfer-Titan-Zk - rsatz gleichen Materialien Datum: 3. September 21 Seite 29 Änderungen: 29. Januar 21

30 Merkblatt Gültig ab: 29 A sd proportional nach den en, und aufzuteilen. Spenglerarbeiten (Fortsetzung) sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen - Bisher Ausführung Kupfer oder rostfreiem Stahlblech - rsatz gleichen Materialien - Abdeckungen auf Kame, Ort- und Stirnläden (Blech- oder ternitverkleidungen und dgl.) - rstmalige Montage - rsatz und Reparaturen Türen - rsatz gleichwertigen Materialien 1 - rsatz von Aussentüren höherwertigen Materialien rsatz von nnentüren höherwertigen Materialien rstmalige Anbrgung von zusätzlichen Sicherheitsbeschlägen 1 - rsatz von Sicherheitsbeschlägen 1 - Mehrkosten für die erstmalige Anbrgung von Sicherheitsverglasungen 1 - rsatz von Sicherheitsverglasungen 1 mzugskosten - Kosten für mzüge oder für den Möbeltransport ezelner Räume Zusammenhang mit Gebäudesanierungen gelten als Lebenshaltungskosten und sd abzugsberechtigt. X Vermessung, Vermarkung (BKP 2) - Vermessungskosten des Geometers, achführungen, Vermarkung 1 - Vermarkungsrevision 1 Versicherungen (BKP 53) - Sachversicherungsprämien (Brand-, Wasserschaden-, Glas- Haushaftpflicht- und rdbebenversicherung) 1 - AGV-Bauzeitversicherung, Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherungen A A A Seite 3 Datum: 3. September 21 Änderungen: 29. Januar 21

31 Merkblatt Gültig ab: 29 Verwaltungskosten sd Lebenshaltungskosten kommensverwendung nvestitionskosten skosten nvestitionen nergiesparmassnahmen - An Dritte bezahlte Verwaltungskosten (Porto, Telefon, nserate, Formulare, Betreibungen, Prozesse, ntschädigungen an Liegenschaftsverwalter usw.) 1 - Mitgliederbeiträge (z.b. Hauseigentümerverband, Hausvere usw.) 1 Wandbeläge und Wandbekleidungen (BKP 282) Plattenarbeiten - Plattenarbeiten anstelle von Malerarbeiten - Plattenarbeiten rsatz 1 1 Täfer-, Faserplatten- oder Gipsbekleidungen - Anstelle von Malerarbeiten - rsatz - rsatz kombiert mit thermischer solation, gegen Aussenklima, unbeheizte Räume oder rdreich Tapeten und Textilien - rsatz von Tapeten und Textilien 1 Waschmaschen (BKP 252) - Waschmaschen, Tumbler 1 - Serviceabonnement 1 Wasserzuleitungen ausserhalb Gebäude (BKP 455) - rstmalige Anschlussbeiträge 1 - rstmaliger Anschluss, Baukosten 1 - Leitungsänderungen nerhalb des Grundstücks, die durch ee nvestition begründet sd (exkl. rweiterungen) - Kosten für Wasserzuleitungen ausserhalb des Grundstücks gelten als abzugsberechtigte rschliessungskosten 1 1 Wtergarten (BKP 213, 214) - eubau / Anbau 1 - rsatz und Reparaturen 1 Datum: 3. September 21 Seite 31 Änderungen: 29. Januar 21

32 Merkblatt Gültig ab: 29 Verzeichnis der Arbeitsgattungen und Bauteile Alphabetisch Gliederung nach Baukostenplan-r. 21 Seite BKP r. Seite Aufzüge Baumeisterarbeiten Bedachungsarbeiten Betriebskosten und ebenkosten Bewilligungen, Gebühren Blitzschutz Bodenbeläge Dämmungen Deckenbekleidungen lektroanlagen lektrozuleitungen ausserhalb Geb. ntfeuchtung und Bautrocknung Fassadenbau Fassadenputze Fenster Fugendichtungen Garagentore Gartenanlage Geräte, Apparate Gipserarbeiten nen Heizungs-, Lüftungs-, Klimaanlagen Holzbaukonstruktion Holzschutzarbeiten Honorare Jalousien, Rollläden und Raffstoren Kamanlagen Kanalisationsleitungen Küchenerichtungen Malerarbeiten aussen und nen Metallbau- und Schlosserarbeiten Perimeterbeiträge Provisorien Reigungen Sanitäranlagen Schliessanlagen Schreerarbeiten Sonnenstoren Spenglerarbeiten Türen mzugskosten Vermessung, Vermarkung Versicherungen Verwaltungskosten Wandbeläge, Wandbekleidungen Waschmaschen Wasserzuleitungen ausserh. Geb. Wtergarten / Vermessung, Vermarkung Perimeterbeiträge Provisorien Baumeisterarbeiten Wtergarten Holzbaukonstruktion Fassadenbau Fenster Aussentüren Garagentore Spenglerarbeiten Blitzschutz Bedachungsarbeiten Dämmungen Fugendichtungen Fassadenputze Malerarbeiten aussen Holzschutzarbeiten Jalousien, Rollläden und Raffstoren Sonnenstoren lektroanlagen Heizungs-, Lüftungs-, Klimaanlagen Kamanlagen Sanitäranlagen Waschmaschen Küchenerichtungen Aufzüge Gipserarbeiten nen Metallbau- und Schlosserarbeiten nnentüren Schreerarbeiten Schliessanlagen Bodenbeläge Wandbeläge, Wandbekleidungen Deckenbekleidungen Malerarbeiten nen ntfeuchtung und Bautrocknung Reigungen Honorare Gartenanlage Kanalisationsleitungen lektrozuleitungen ausserh. Geb. Wasserzuleitungen ausserh. Geb. Bewilligungen, Gebühren Versicherungen Geräte, Apparate Seite 32 Datum: 3. September 21 Änderungen: 29. Januar 21

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