VERHANDLUNGSSCHRIFT. über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Marktgemeinde Altenberg bei Linz

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1 VERHANDLUNGSSCHRIFT Lfd. Nr.: 6 Jahr 2011 über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Marktgemeinde Altenberg bei Linz Datum: Zeit: 19:30 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: ÖVP 1 Bgm. Ferdinand Kaineder 2 Hammer Michael Mag. NR 3 Horner Erwin 4 Landl Josef 5 Koller Clemens, BA 6 Traunmüller Johannes 7 Traunmüller Rudolf 8 Schinagl Anna 9 Grinninger Karin 10 Mayr Florian 11 Hackl Christine 12 Baumgartner Maximilian Akad.Vkfm. 13 Handel Robert Mag. 14 Auer Markus Ing. SPÖ 15 Kremeier Christian 16 Zauner Hedwig 17 Schwarz Karl 18 Smetacek Bernadette 19 Pirngruber Christoph GRÜNEN 20 Dober Gerhard 21 Harringer Regina Dr. 22 Straubinger Peter 23 Scheibenreif Gabriele FPÖ 24 Tormann Johann DI 25 Öller Johanna Ersatzmitglieder: Hackl Christine für Neubauer Regina Baumgartner Maximilian Akad.Vkfm. für Mittermayr Herbert Handel Robert Mag. für Biberauer Martin Auer Markus Ing. für Lackinger Johannes Öller Johanna für Perkmann Harald Es fehlten entschuldigt: Neubauer Regina Mittermayr Herbert Biberauer Martin Lackinger Johannes Perkmann Harald

2 Es fehlten unentschuldigt: - Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gerhard Pfarrhofer Der Schriftführer: AL Gerhard Pfarrhofer Ausfertigung der Verhandlungsschrift: Renate Pirklbauer ======================================================================= Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von ihm dem Bürgermeister* - Vizebürgermeister* - einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht am unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan ( 45 Abs. 1 Oö. GemO 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist*; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde*; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen: Dringlichkeitsantrag Das unterfertigte Mitglied des Gemeinderates, stellt gemäß 46 Abs. 3 O.Ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.f. den Antrag, nachstehenden Verhandlungsgegenstand Auftragsvergabe für die Errichtung eines barrierefreien Zuganges beim Amtshaus in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am aufzunehmen und begründet die Dringlichkeit der Angelegenheit wie folgt: Die Angebote für die Errichtung eines barrierefreien Zuganges an der Nordseite des Amtshauses liegen nunmehr vor. Um die Baumaßnahme noch heuer umsetzen zu können, ist die Vergabe der Arbeiten in der heutigen Gemeinderatssitzung notwendig. Der Antrag wird vom Gemeinderat e i n s t i m m i g angenommen.

3 Dringlichkeitsantrag Das unterfertigte Mitglied des Gemeinderates, stellt gemäß 46 Abs. 3 O.Ö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.f. den Antrag, nachstehenden Verhandlungsgegenstand Auftragsvergabe für Lieferung/Leistung für das Pumpwerk Preising (ABA Altenberg, BA 08 ); a) Maschinelle Ausrüstung b) E-Ausrüstung und Steuerung in die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am aufzunehmen und begründet die Dringlichkeit der Angelegenheit wie folgt: Vom Büro DI Kurz & DI Peherstorfer, wurden am Ende der Vorwoche der Marktgemeinde Altenberg die Angebote für die maschinelle Ausrüstung bzw. E-Ausrüstung und Steuerung für das Pumpwerk Preising (ABA Altenberg, BA 08) übermittelt. Damit das Pumpwerk heuer noch fertiggestellt werden kann, sind diese Leistungen nunmehr zu vergeben. Der Antrag wird vom Gemeinderat e i n s t i m m i g angenommen. Tagesordnung: 1. Bericht des Bürgermeisters 2. Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses 3. Abschluss eines Baulandsicherungsvertrages für den Bereich Föhrenweg (Baumgartner / Auer / Schwarz / Smetacek / Zauner) 4. Nachwahl eines Mitgliedes im Sozialausschuss und Neubesetzung der Obmannstelle 5. Entscheidung über Weiterführung od. Einstellung der Sozialkoordination durch den Verein Füreinander &-Miteinander. 6. Beschließung des Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr Genehmigung des Budgets 2012 und der mittelfristigen Finanzplanung der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde Altenberg & Co. KG 8. Beschließung eines Vermessungsplanes u. Teilungsausweises für den Bereich Aussicht 9. Auftragsvergabe für die Errichtung eines barrierefreien Zuganges beim Amtshaus 10. Auftragsvergabe für Lieferung/Leistung für das Pumpwerk Preising (ABA Altenberg, BA 08 ); a) Maschinelle Ausrüstung b) E-Ausrüstung und Steuerung 11. Allfälliges

4 1.) Bericht des Bürgermeisters Wasserleitung Würschendorf Diese ist vor Inbetriebnahme, wobei voraussichtlich noch einmal gespült werden muss. Asphaltierung der Straße wird vorbereitet und Ende Oktober od. Anfang November durchgeführt. Kanalbau Preising Ein Teil ist bereits fertiggestellt und der andere ist derzeit im Bau. Güterweg Preising Heuer wird noch der Unterbau fertiggestellt. Die Asphaltierung und der gesamte Zusammenschluss sollen im nächsten Jahr erfolgen. Gehsteig Lerchenweg Fertig, bis auf Holzzaun auf der Mauer Gute Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, Landesstraßenverwaltung und Straßenmeisterei Bad Leonfelden. PV macht Schule Es handelt sich dabei um eine Anregung von Landesrat Anschober. Die Marktgemeinde Altenberg hat sich dazu bereits angemeldet. Realisierung für nächstes Jahr geplant. Altenberg fährt Rad: 2. Workshop erfolgte und entsprechende Maßnahmen sind von Gruppen bzw. einzelnen Personen zur Weiterverfolgung übernommen worden. Der Aufrag: Wie könnte man fahrradfreundlicher werden? 6 Bewerber für Dienstposten in der Bauabteilung: Gerald Gschwandtner, Oberweitrag wurde vom GV angestellt. Mittagsaufsicht-Volksschule: Zukünftig soll die Musikschule dazu mitbenutzt werden. 2.) Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses Bürgermeister Ferdinand Kaineder informiert über die Sitzung des Prüfungsausschusses wie folgt: Sitzung des Prüfungsausschusses am 3. Oktober 2011 Tagesordnung: 1) Prüfung der Amtskasse und der Handkassen am Marktgemeindeamt Altenberg. 2) Allfälliges Der Obmann des Prüfungsausschusses, GR Karl Schwarz, berichtet über die Sitzungen wie folgt: P R Ü F U N G S E R G E B N I S (Antrag an den Gemeinderat) 1.) Prüfung der Amtskasse und der Handkassen am Marktgemeindeamt Altenberg.

5 Der Prüfungsausschuss hat die Amtskasse (Hauptkasse) sowie 3 Nebenkassen des Marktgemeindeamtes Altenberg geprüft. Die 3 Nebenkassen sind folgende: Eine im Standesamt für die Einhebung von Verwaltungsabgaben und Bundesgebühren für Standesamtsangelegenheiten. Eine im Bürgerservice, ebenfalls für die Einhebung von Verwaltungsabgaben und Bundesgebühren diverser Dokumente, sowie für bar kassierte Müllsäcke, Heimatbücher u.s.w. Und eine Nebenkasse für die Einhebung von Kopiersätzen. Die eingehobenen Verwaltungsabgaben und Bundesgebühren werden in eigens hierfür vorgesehene Bücher eingetragen und monatlich der Gemeinde Amtskasse übergeben. Der Prüfungsausschuss hat sämtliche Kassen genau kontrolliert und die Bargeld Ist-Bestände mit den Soll-Beständen verglichen. Bei der Prüfung der Amtskasse, sowie den Nebenkassen konnten keine Mängel festgestellt werden. 2.) Allfälliges Unter diesem TOP erfolgten keine nennenswerten Wortmeldungen. GR Karl Schwarz ersucht den Gemeinderat höflich, diesen Prüfbericht zur Kenntnis zu nehmen. Der Prüfbericht wird von den Gemeinderatsmitgliedern e i n s t i m m i g zur Kenntnis genommen. GR Hedwig Zauner und GR Bernadette Smetacek verlassen für die Dauer des nächsten Tagesordnungspunktes (TOP 3), wegen Befangenheit, den Sitzungssaal. 3.) Abschluss eines Baulandsicherungsvertrages für den Bereich Föhrenweg (Baumgartner / Auer / Schwarz / Smetacek / Zauner) Bürgermeister Ferdinand Kaineder informiert, dass gemäß 13 Abs. 5 der Geschäftsordnung ein Zusatzantrag von den Grünen eingelangt ist. Nach dem Hauptteil wird dieser Zusatzantrag gemäß der Geschäftsordnung behandelt. Bürgermeister Ferdinand Kaineder erklärt einleitend, dass als Voraussetzung für die geplante Umwidmung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bauland im Bereich Föhrenweg, für die der Grundsatzbeschluss bereits vor einiger Zeit gefasst wurde, der Abschluss eines Baulandsicherungsvertrages mit den dortigen Grundeigentümern gilt. Der Baulandsicherungsvertrag soll einerseits sicher stellen, dass leistbarer Baugrund für Altenberger zu Verfügung steht und anderseits mit der festgelegten Bauverpflichtung ein Horten von ungenütztem Bauland ausschließen. Der Entwurf des Baulandsicherungsvertrages wurde den Mitgliedern des Gemeinderates bereits im Intranet zur Kenntnis gebracht und auch den Grundeigentümern zur Durchsicht übermittelt.

6 Eckpunkte des Vertrages: Der Vertrag wird mit folgenden Grundeigentümern abgeschlossen: Hermann u. Angela Baumgartner Eleonore Auer Konrad Schwarz Bernadette Smetacek Hedwig Zauner II. Baulandwidmung Im Bereich Föhrenweg sollen 21 Bauparzellen geschaffen werden. (Lageplan von Dipl. Ing. Friedrich Lanzendörfer GZ: 4194/11 v ) Ebenso werden umfangreiche unentgeltliche Grundabtretungen an das öffentliche Gut vorgenommen. III. Baulandmobilisierung für Bürger der Gemeinde Altenberg Verpflichtung der Grundeigentümer innerhalb von 24 Monaten nach rechtkräftiger Umwidmung diese an Kaufinteressenten zu verkaufen, und zwar an solche Personen, welche nachweisen, dass sie bereits 5 Jahre ihren Hauptwohnsitz in Altenberg haben. Kaufpreis: 111,00 / m² (lt. Kommission u. GR-Beschluss vom ) Allfällige Aufschließungskosten sowie Lastenfreistellungskosten, aber auch Grundzusammenlegungskosten dürfen nicht weiter verrechnet werden. Für die Vergabe der Bewerbungen ist im Entwurf (Seite 4, Absätze 1 u. 2) noch folgende Änderung durchzuführen! (Unklarheit ist zu beseitigen) Bei der Verkaufsentscheidung gilt generell, dass jene Bewerbungen welche fristgerecht bis 15. August 2010 beim Marktgemeindeamt Altenberg bei Linz eingelangt sind (Anlage 1), Vorrang gegenüber jenen haben, welche nach dem 15. August 2010 eingelangt sind. Bei mehreren Interessenten (Anlage 1) für dasselbe Grundstück steht es den Grundeigentümern frei, für welchen Käufer er sich entscheidet. Die Bewerbungen nach dem 15. August 2010 (Anhang 2) sind in der Reihenfolge ihres Einlangens zu vergeben. Die Kontrolle bei diesem Kreis der Bewerbungen und gegebenenfalls endgültige Entscheidung bleibt der Marktgemeinde Altenberg bei Linz vorbehalten.

7 Formular für die Kaufverhandlungen zwischen Grundeigentümer u. Interessenten (Seite 4 / Baulandsicherungsvertrag) Bürgermeister Ferdinand Kaineder erklärt, dass nach der heutigen Entscheidung eine entsprechende Information an die Interessenten ergeht. Es gibt bei dem Formular auch eine Rubrik für den Fall, dass der Kauf nicht zustande kommt. Dies ist jedoch zu begründen. Frist für die Rückmeldung: 3 Wochen!

8 IV. Baulandmobilisierung für Nichtbürger der Gemeinde Altenberg Unabhängig des vorigen Vertragspunktes sind die Grundeigentümer berechtigt 20 %, mind. jedoch eine Parzelle sofort ohne jegliche Einschränkung hinsichtlich Auswahl der Käufer u. Höhe des Kaufpreises (jedoch mit Bauverpflichtung) zu verkaufen. Grundstücke zur freien Veräußerung werden wie folgt vereinbart: Eleonore Auer... Grundstück 951/26 *) Konrad Schwarz... Grundstück 951/27 Bernadette Smetacek... Grundstück 951/29 Hedwig Zauner... Grundstück 951/4 Hermann u. Angela Baumgartner... Grundstücke 957/4, 957/5, 957/7 *) kein tatsächlich freier Verkauf Grundstück erhält Tochter (Altenbergerin) V. Bauverpflichtung In den Kaufverträgen wird folgende Verpflichtung aufgenommen: a) 5 Jahre nach Vertragsunterzeichnung Wohnhausrohbau samt Dacheindeckung Hauptwohnsitz begründen. Kaufrecht der Marktgemeinde wird eingeräumt, wenn nicht diesen Vorgaben entsprochen wurde. Marktgemeinde kann Kaufrecht an Dritte abtreten. b) Auch Vorkaufsrecht der Marktgemeinde bei jeglicher Veräußerung grundbücherliche Sicherstellung. Marktgemeinde kann für Vorkaufsrecht auch Dritte namhaft machen. VI. Rückwidmung Nach 5 Jahren nicht verkauft Rückwidmung in Grünland möglich. VII. Kosten Gemeinde übernimmt die Kosten für den Flächenwidmungsplan, sowie die zur Antragstellung auf Genehmigung beim Land Oberösterreich entstehenden Gebühren. Die Kosten für Vermessung, Grundabtretung an die Marktgemeinde, Lastenfreistellungskosten, sowie die Kosten des Baulandsicherungsvertrages sind von den Grundeigentümern zu tragen. Vizebürgermeister NR Mag. Michael Hammer hebt hervor, dass es sehr erfreulich ist, dass wir hier in Altenberg eine so hohe Lebensqualität haben. Viele junge Altenbergerinnen und Altenberger wollen hier in der Gemeinde bleiben. Leider ist durch die vielen Vorzüge (Stadtnähe, ) der Grundpreis entsprechend hoch. Das zweite Problem ist, dass eine entsprechende Mobilität nicht gegeben ist, da viele Grundstücke nicht zur Verfügung stehen. Auch schon in der letzten Periode war es immer ein Ziel der Gemeindepolitik, ein Modell zu entwickeln, welches dieser Entwicklung entgegen wirkt. Bereits erreicht: - Baugrund für unsere jungen Altenberger schaffen (Bereits im ÖEK untergebracht) - Preiskorrektur (halbwegs leistbar) Vizebürgermeister NR Mag. Michael Hammer hebt besonders hervor, dass es ihm auch als Obmann des Bauausschusses sehr wichtig war, die Umsetzung in Partnerschaft mit der Grundbesitzvertretung (Ortsbauernschaft) zu erreichen. Dies kann nur partnerschaftlich mit vielen Gesprächen in guter Atmosphäre gelingen. Die Grundbesitzer im Föhrenweg haben sich auch in der Entwicklungsphase sehr gut eingebracht. Mit diesem Beschluss können wir nun die Vereinbarung mit der Landesregierung umsetzen. (Bedarf kann nachgewiesen werden (29 Bewerber), Umwidmung) Vizebürgermeister NR Mag. Michael Hammer möchte sich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Mitwirkenden bedanken. Bei Herrn Bürgermeister und beim Amt für die Aufbereitung der Verträ-

9 ge. Es gab auch viele Termine mit dem Notar, dem Architekten und dem Zuständigen des Landes. Vizebürgermeister NR Mag. Michael Hammer bedankt sich ebenfalls bei den beiden Fraktionen der SPÖ und FPÖ, welche immer der Zielsetzung gefolgt sind und sich sehr konstruktiv eingebracht haben. Vizebürgermeister NR Mag. Michael Hammer hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass eine Fraktion dies nicht mitgetragen hat, weil man nicht wollte, dass dieses Projekt kommt. Dies wurde sehr bald zur Kenntnis genommen, wobei ärgerlich war, dass diese Fraktion die Gemeinde mit einer Aufsichtsbeschwerde eingedeckt hat um dies zu verhindern und sehr viel Falschinformation hinausgetragen wurde. Unter anderem, dass Millionäre, oder wer auch immer diese Parzellen kaufen, der größte Schwachsinn überhaupt, es sind 29 junge AltenbergerInnen. Vizebürgermeister NR Mag. Michael Hammer hält diese Falschinformation der Bürger für sehr bedenklich. Diese Streuung von Gerüchten macht ein sehr schlechtes Bild. Nichts desto trotz, trägt der Großteil des Gemeinderates diese Entscheidung mit. GV Gerhard Dober möchte sich grundsätzlich gegen Ausdrucksweisen im Gemeinderat verwehren, wie Schwachsinn und derartigen Vorwürfen in einer offiziellen Sitzung. Das haben wir alle nicht nötig, wir können sachlich miteinander umgehen. GV Gerhard Dober hebt ausdrücklich hervor, dass sich die Grünen von Anfang an für einen Baulandsicherungsvertrag für junge Altenberger eingesetzt haben. Das ist eine völlig falsche Aussage, wenn das in diesem Gremium anders dargestellt wird. Die Grünen haben sich für einen Baulandsicherungsvertrag ausgesprochen, welcher sozial verträglich ist. Diese soziale Verträglichkeit ist jetzt nicht gegeben und dass sollte man sich noch einmal überlegen. Es gibt in diesem Baulandsicherungsvertrag keine Altersgrenze, keine Einkommensgrenze und die Folgen der Umwidmung kosten allen anderen Bürgern viel Geld. Aus diesem Grund wurde auch der vorliegende Zusatzantrag eingebracht. GV Gerhard Dober erklärt, dass die Grünen dem Baulandsicherungsvertrag in der Form, in der er nun vorliegt, nicht zugestimmt werden kann. Ein Baulandsicherungsvertrag der wirklich auf die Bedürfnisse von unseren jungen Altenbergern ausgerichtet ist, wäre zu begrüßen. GV Christian Kremeier bestätigt, dass eine lange Zeit hinter uns liegt, in der über diese Widmung und den Baulandsicherungsvertrag geredet und verhandelt wurde. In dieser Zeit wurde viel gesagt, viel angehört und viel mitgemacht. Letztendlich ist dies auch für die SPÖ eine Entscheidung, die für die jungen Altenbergerinnen und Altenberger verträglich ist. Dass gewisse Kosten entstehen werden, wurde von vorneherein dargelegt. Diese Entwicklung, dass junge Altenbergerinnen und Altenberger günstigst zu einem Bauland kommen, ist der SPÖ immer wichtig gewesen. GV Christian Kremeier erklärt, dass im vorliegenden Baulandsicherungsvertrag alles drinnen ist. Sehr schön ist auch, die nun geklärte, absolut gerechte Vergabe. Alles Weitere ist zwischen Käufer und Verkäufer zu regeln. Grundsätzlich sind es junge Altenberger/innen. Es wird aber auch immer wieder vorkommen, dass sich auch ein 40- bzw. wie im konkreten Fall ein 42-jähriger bewirbt, was sich aber in der heutigen Gesellschaft begründet. Die Menschen werden älter u. heiraten bzw. gründen eine Familie auch großteils später. Die SPÖ wird diesem Baulandsicherungsvertrag zustimmen. GR DI Johann Tormann bestätigt, dass nach langer Zeit nun der Baulandsicherungsvertrag fertig geworden ist. Er betont, dass gemeinsam beschlossen wurde, dass, sollten Unklarheiten in der Abwicklung auftauchen, wir eingreifen werden und die nötigen Modifikationen einführen. Dies ist nun das erste Projekt und mögliche Schwächen können geändert werden. Die Altersgrenze widerspricht der Gleichbehandlung. Das Einkommen als Grenze festzulegen würde bedeuten, dass gewisse Berufsgruppen ( wo ein Einkommensteuerbescheid so gestaltet ist, dass

10 man ihnen was schenkt ), hier bevorzugt behandelt werden könnten und deshalb wird dies fallen gelassen, dies gibt nur unnötige Diskussionen. Die freiheitliche Partei wird diesem Beschluss zustimmen. Vizebürgermeister NR Mag. Michael Hammer stellt den Antrag, auf Abschluss eines Baulandsicherungsvertrages für den Bereich Föhrenweg (Baumgartner / Auer / Schwarz / Smetacek / Zauner) in vorgetragener Form. Abstimmungsergebnis: mehrstimmige Annahme (durch erheben der Hand) dafür: ÖVP, SPÖ, FPÖ dagegen: GRÜNE Bürgermeister Ferdinand Kaineder liest den eingelangten Zusatzantrag wie folgt vor:

11 Bürgermeister Ferdinand Kaineder ergänzt, dass wir für Altenbergerinnen und Altenberger die wir in der Gemeinde halten können, auch Ertragsanteile bekommen. GV Gerhard Dober erklärt, dass dieser Antrag gestellt wurde, weil es aus der Sicht der Grünen unverantwortlich ist, dass man die GemeindebürgerInnen wieder zusätzlich belastet. Man stelle sich vor: Wir kritisieren alle die weltweiten Finanzkrisen, wir kritisieren die europaweiten Finanzkrisen und wir kritisieren in Österreich und im Bundesland.

12 Genau in der Gemeinde, in der wir selbst die Möglichkeit haben, ein derartiges Projekt kostenneutral zu gestalten, machen wir das nicht. GV Gerhard Dober erklärt, dass er Vizebgm. NR Hammer schon versteht, da dieser ja in einem Umfeld tätig ist, in dem die Reichen auf Kosten der Armen, bzw. der Allgemeinheit gefördert werden. Dies ist nun auch hier der Fall. Man stelle sich vor: Derzeit ist der Grund rund 5-10 wert. Nach der Umwidmung gibt es eine Wertsteigerung auf fast 2 Millionen. Von diesen fast 2 Millionen wird nicht die Infrastruktur geschaffen, sondern die Kosten hierfür werden der Allgemeinheit weitergegeben. Damit wird nun wieder ein Schritt gesetzt, mit dem unser Budget mehr oder minder zugrunde geht und das auf Kosten der nächsten Generation. GV Gerhard Dober betont, dass mit dieser Tatsache auch an die Öffentlichkeit gegangen wird, weil dies verantwortungslose Folgen hat. Hätte man die Kosten der benötigten Infrastruktur mit in den Baulandsicherungsvertrag aufgenommen, wäre die Sache bereits abgeschlossen. Vizebürgermeister NR Mag. Michael Hammer erklärt, dass dieser Punkt bereits im Bauausschuss diskutiert wurde. Noch bevor die Kostendarstellung vorgelegt wurde, hat die Grünen-Fraktion eine Aussendung gemacht, dass mehr als 2/3 der Kosten an der Gemeinde hängen bleiben. Vizebürgermeister NR Mag. Michael Hammer ist der Meinung, dass eine derartige Dramatisierung ohne sachlichen Rückhalt überhaupt nichts darstellt. Das Durchschnittsalter der Bewerber liegt bei 29 Jahren. Vizebürgermeister NR Mag. Michael Hammer hebt weiters hervor, dass die anfallenden Infrastrukturkosten nicht nur mit der Umwidmung zu tun haben. Wenn man an einer sachlichen Diskussion interessiert ist, muss man auch das klar stellen. Die Kosten beinhalten unter anderem den gesamten Gehweg bis zur bestehenden Föhrenwegsiedlung, welcher sowieso gemacht werden muss. Für den gesamten Ortsteil Kulmerstraße, Föhrenweg, Landlgrund haben wir große Probleme mit der Reinwasserableitung und auch die Kosten für den Ortsteil Föhrenweg wurden mit einberechnet, obwohl diese Maßnahme mit der Widmung nichts zu tun hat. Ein weiterer Punkt ist die Drucksteigerungsanlage: Bewohner des jetzigen Föhrenwegs beschweren sich und eine Lösung wird nun entsprechend mitgemacht. Wenn von den nächsten Generationen geredet wird, dann sollte man auch Deckungsbeiträge der Zukunft im Auge behalten. Es ist gut möglich, dass diese Siedlung noch einmal erweitert wird. Es gäbe dann zwar weitere Anschließungsgebühren aber fast keine Erweiterungskosten. GV Gerhard Dober stellt klar, dass die Kostenaufstellung von der Gemeinde und nicht von den Grünen ist. GV Gerhard Dober stimmt Herrn Vzbgm. Hammer zu, dass die Sache mit dem Gehsteig und die Sache mit der Drucksteigerung ein Teil ist, der auch ohne Umwidmung gemacht werden muss. Dies macht allerdings keine ,- aus. Wenn man dies nun mit dem Lerchenweg vergleicht, ist der Zuschuss von der Gemeinde pro Parzelle am Föhrenweg um rund 5.000,- höher, als am Lerchenweg. Jetzt könnte man dies noch so gestalten, dass es keine Belastung darstellt. GR DI Johann Tormann spricht sich auch für eine Kostenwahrheit aus, stellt aber klar, dass den Bürgern mit den Steuergeldern auch etwas zurückgegeben werden muss. Es kann nicht so sein, dass jeder Pflasterstein weiterverrechnet wird. Dem Bürger muss auch eine Leistung entgegengebracht werden. Die Kosten fallen auf die Gemeinde, bringen keine Einkommensvermehrung od. Verminderung und sind eben umzuschichten bzw. ist kürzer zu treten, da auch die Zuschüsse von Land und Bund nicht größer werden. Für die FPÖ sind diese Kosten jedoch nachvollziehbar und sie wird diesem Zusatzantrag nicht zustimmen.

13 GV Gerhard Dober stellt den Zusatzantrag, Abstimmungsergebnis: mehrstimmige Ablehnung (durch erheben der Hand) dafür: Grüne, Mag. Robert Handel dagegen: ÖVP (ausgenommen Mag. Robert Handel), SPÖ, FPÖ 4.) Nachwahl eines Mitgliedes im Sozialausschuss und Neubesetzung der Obmannstelle Bürgermeister Ferdinand Kaineder erklärt, dass der derzeitige Obmann des Sozialausschusses Herr Herbert Mittermayr bekannt gegeben hat, dass er diese Funktion aus zeitlichen Gründen zurücklegt und aus dem Sozialausschuss ausscheidet. Für die Änderung der Zusammensetzung und Nachwahl in den Sozialausschuss liegt daher ein Wahlvorschlag vor, der von den Mitgliedern der ÖVP-Fraktion im Gemeinderat, unterzeichnet ist. Siehe nächste Seite!

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15 Da es sich hierbei um eine Fraktionswahl handelt, sind nur jene Mitglieder des Gemeinderates stimmberechtigt, welche der ÖVP-Fraktion angehören. Grundsätzlich wäre eine geheime Wahl durchzuführen, außer der gesamte Gemeinderat entscheidet sich einstimmig für eine offene Abstimmung. GV Erwin Horner stellt den Antrag, auf offene Abstimmung. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme (durch erheben der Hand) Bürgermeister Ferdinand Kaineder stellt den Antrag, auf Nachwahl eines Mitgliedes im Sozialausschuss und Neubesetzung der Obmannstelle in vorgetragener Form. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme (durch erheben der Hand) (ÖVP-Fraktion) 5.) Entscheidung über Weiterführung oder Einstellung der Sozialkoordination durch den Verein Füreinander &-Miteinander Bürgermeister Ferdinand Kaineder erinnert, dass nach dem Ausscheiden von Frau Kornelia Brandstätter als Sozialkoordinatorin, im Sommer 2010, diese Tätigkeit durch den Verein Füreinander & Miteinander ab übernommen wurde. Die Vereinbarung dafür wurde vorerst bis befristet und festgelegt, dass über eine eventuelle Verlängerung durch die beiden Vertragspartner, nach Vorlage eines Zwischenberichtes über die Tätigkeit der Sozialkoordination bis , entschieden wird. Dem Bericht, der von Hr. Mag. Leopold Söllradl dem Sozialausschuss am vorgebracht wurde, ist zu entnehmen, dass der Dienst sehr wenig und in letzter Zeit überhaupt nicht mehr in Anspruch genommen wurde. Vom Team der Sozialkoordinatoren und vom Sozialausschuss wird daher vorgeschlagen, die Sozialkoordination nicht mehr zu verlängern. Der zweite Teil der in der Vereinbarung festgelegten Entschädigung im Ausmaß von 960 (40 /Woche) sollte laut Vorschlag des Sozialausschusses im Dezember noch ausbezahlt und als Vereinsförderung gesehen werden.

16 GR Karin Grinninger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Einstellung der Sozialkoordination durch den Verein Füreinander &-Miteinander beschließen. Die befristete Vereinbarung (bis ) soll nicht verlängert werden. Der zweite Teil der Entschädigung soll in vorgetragener Form im Dezember zur Auszahlung gelangen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme (durch erheben der Hand) 6.) Beschließung des Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr 2011 Bürgermeister Ferdinand Kaineder erklärt den Sachverhalt wie folgt: Durch unvorhergesehene Entwicklungen im laufenden Finanzjahr war es notwendig einen Nachtragsvoranschlag zu erstellen. Der Nachtragsvoranschlag im OHH konnte wiederum ausgeglichen erstellt werden, da neben den Ausgaben auch die Einnahmen gestiegen sind. Der Überschuss erhöht sich von 100 auf 900. Im AOHH hat sich der Fehlbetrages im Voranschlag von nunmehr auf reduziert. (Großteils durch Abwicklung der Sollergebnisse 2010 im NVA und der Tatsache, dass mehr Zuführungen aus dem OHH möglich waren). GESAMTÜBERSICHTEN

17 Wesentliche Abweichungen zum Voranschlag im OHH Einnahmen Bauhof Erstattungen Arbeiter Güterweg Kostenersatz WEV Wasserversorgung Anschlussgebühren (Erg.Gebühren) ABA Anschlussgebühren (Erg.Gebühren) ABA Grundgebühr ABA Anschlussgebühren Beteiligungen Gewinnentnahmen (ABA) Gemeindeabgaben Grundsteuer Ertragsanteile/Bund Ertragsanteile Lauf. Zahlung Land Strukturhilfe Zuschuss - Bund Katastrophenfonds Ausgaben Gemeindeamt Besoldung VB Raumordnung Firmenleistung / Ortsplaner Gemeindeverbände SHV-Umlage Fremdenverkehr Aussichtsplattform ASZ Vergütung Gemeindearbeiter Winterdienst Firmenleistung Winterdienst Gemeindearbeiter Winterdienst Gemeindefahrzeuge WVA Instandhaltung WVA Gewinnentnahme Ausgaben ABA Instandhaltung ABA Gewinnentnahmen Beteiligungen Liquiditätszuschuss - VFI Beteiligungen Investitions u. Tilgungszusch Zuführungen Allg. Zuführungen zum AOHH Zuführungen Zuf. Wasseranschlussgebühr Zuführungen Zuf. Kanalanschlussgebühr Zuführungen im NVA Löschwasserbehälter Niederwinkl Gde. Straße Raiffeisenweg Verbreiterung Hochstraße Gde. Straße Niederbairing- Breitenf GW Hansen/Seppn GW Purner ABA Altenberg, BA

18 Zuführungen lt. Voranschlag = Die wesentlichen Abweichungen im Nachtragsvoranschlag gegenüber dem Voranschlag 2011 im Außerordentlichen Haushalt erstrecken sich von Erhöhungen der Zuführungen (Allgemeine, Wasser- u. Kanalanschlussgebühren) über die Abwicklung der Sollergebnisse aus dem Vorjahr - welche den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend im Nachtragsvoranschlag des Folgejahres auszuweisen sind bis hin zur Darlehensaufnahme für ABA Altenberg, BA 08, usw.. Begründungen der Abweichungen vom Voranschlag zum Nachtragsvoranschlag wurden den Mitgliedern des Gemeinderates im Intranet zur Verfügung gestellt. Vizebürgermeister NR Mag. Michael Hammer bestätigt, die Ausführungen des Bürgermeisters und bringt seine Freude zum Ausdruck, dass die Konjunktur angesprungen ist und sich daher auch die Ertragsanteile entsprechend positiv entwickelt haben. Im Bereich des Sozialen hat es ebenfalls Entlastungen gegeben. GV Christian Kremeier hebt den ordentlichen Umgang mit den Gemeindefinanzen hervor. Es ist natürlich ein großer Vorteil, wenn die Ertragsanteile mehr werden. Vizebürgermeister NR Mag. Michael Hammer stellt den Antrag, den Nachtragsvoranschlag in vorgetragener Form zu beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme (durch erheben der Hand) 7.) Genehmigung des Budgets 2012 und der mittelfristigen Finanzplanung der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde Altenberg & Co. KG Bürgermeister Ferdinand Kaineder erklärt, dass gemäß Gesellschaftsvertrag der Komplementär (VFI) für jedes neue Geschäftsjahr, der Kommanditistin (Marktgemeinde) ein Budget (Voranschlag) vorzulegen hat. Das Budget für 2012 sieht folgende Summen vor: Der ordentliche Haushalt ist immer durch den außerordentlichen Haushalt auszugleichen. Für das nächste Jahr ist eine Verlustabdeckung von zu veranschlagen. (inkl. Abschreibung von )

19 Einnahmen: Liquiditätszuschuss - Gemeinde Ausgaben: Beteiligungen Darlehenstilgung VS Darlehenstilgung Objekt Marktplatz Ausgleich OHH (inkl f. Abschreibungen) Fehlbetrag: Abschreibungen (VS/HS/MS/Familientreff/Obj. Marktplatz 3) Vorschau Mittelfristige Finanzplanung Da im Gesellschaftsvertrag auch die Vorlage einer Vorschau für die nächsten 3 Jahre vorgesehen ist, werden im Zusammenhang mit dem Voranschlag 2012 auch noch folgende Zahlen vorgelegt. Zusammengefasst hat die Marktgemeinde Altenberg bei Linz in den nächsten 3 Jahren neben den laufenden Kosten wie Bestandszins und Betriebskostenersätze an die VFI an Liquiditätszuschüssen insgesamt zu entrichten. Dies ändert sich natürlich, wenn größere Baumaßnahmen, wie Um- u. Zubauten oder Sanierungen, gemacht werden. GR Peter Straubinger gratuliert zu dem erfreulichen Gemeindebudget, im Gegensatz zu dem KG Budget. Auch wenn die Werte nur gering schlechter geworden sind, muss man im Bezug auf den MFP sagen, dass hier alle Investitionen stark runter geschraubt wurden. Dies ist ein Zeichen dafür, dass einiges an Vorhaben hinausgeschoben wird. GR Peter Straubinger bemerkt zu den aufgenommenen Geldern, speziell für das neue Amtshaus, dass der EURIOBOR gestiegen ist und die Zinsbelastung für den aufgenommenen Kredit ca ausmachen. Er schlägt eine Zinssicherung vor, sofern dies nicht schon gemacht wurde.

20 Vizebürgermeister NR Mag. Michael Hammer erklärt, dass es hierbei nur um das Budget der VFI geht und dieses betreffend der Investitionen natürlich nicht des gesamten Gemeindegebiet umfasst, sondern nur jene Gebäude, die in der VFI drinnen sind. Diesbezüglich wird überhaupt nichts hinausgeschoben, weil ganz klar nichts vorgesehen war. Die Realisierungsphase für das neue Amtshaus ist erst ab ca. 2014/15. Alles was Straßenbau, Kanalbau und ähnliche Investitionen sind, ist im Gemeindebudget und dies ist auf der nächsten Tagesordnung drauf und wird nicht hinausgeschoben. GV Erwin Horner stellt den Antrag, das Budgets 2012 und die mittelfristige Finanzplanung der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde Altenberg & Co. KG in vorgetragener Form zu genehmigen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme (durch erheben der Hand) 8.) Beschließung eines Vermessungsplanes und Teilungsausweises für den Bereich Aussicht Bürgermeister Ferdinand Kaineder erklärt, dass es sich hierbei um ein Projekt handelt, welches in der vorigen Periode durchgeführt wurde. Das Projekt wurde im Jahr 2007 realisiert. Bei der Asphaltierung der Gemeindestraße Aussicht vor einigen Jahren, wurde Grund von Herrn Dr. Johann Aufreiter im Ausmaß von 17 m² zur Begradigung der Straße benötigt. Für die grundbücherliche Durchführung wurde nunmehr von Hr. Dipl. Ing. Friedrich Lanzendörfer der Vermessungsplan u. Teilungsausweis am unter der Zahl GZ 3631/07 fertiggestellt, welche nun zur Beschlussfassung vorliegen. An Herr Dr. Aufreiter ist für die Grundablöse ein Pauschalbetrag von zu leisten. Weiters soll zugleich mit diesem Beschluss auch die Widmung zum Gemeingebrauch des neuen Straßenverlaufes bestätigt werden.

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