Hygienemanagement. Desinfektionsmittel und Abfallmanagement Lehrtext

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1 Hygienemanagement Desinfektionsmittel und Abfallmanagement Lehrtext

2 1. Einleitung 3 2. Desinfektionsmittel Desinfektionspläne und -kontrollen (Musterhygieneplan) Umgang mit Desinfektionsmitteln Händedesinfektion Flächendesinfektion Durchführung Sprühdesinfektion Instrumentendesinfektion Hautdesinfektion Einwirkzeiten der Hautdesinfektion Abfallmanagement Spitze und scharfe Gegenstände (AS ) Schutz vor Stichverletzungen Körperteile und Organe (AS ) Praxisspezifische, nicht infektiöse Abfälle (AS ) Infektiöse Abfälle (AS *) Chemikalien (AS * und AS ) Zytostatika-Abfälle (AS *) Altmedikamente (AS ) Gemischter Siedlungsabfall (AS )...11 Quellenverzeichnis 12 Impressum 13 Hinweis: Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird ( der Arzt ), ist selbstverständlich auch die weibliche Form ( die Ärztin ) gemeint. 2

3 1. Einleitung Nicht erst seit der öffentlichen Diskussion um Hygienemängel in Kliniken ist ein effektives Hygienemanagement auch in den Praxen der niedergelassenen Ärzte ein zentrales Thema. Auch in den Praxen geht es darum, Patienten und Mitarbeiter vor Infektionen zu schützen. Im Juli 2011 hat die Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet zur Optimierung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen ( Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze ), durch das Hygienemaßnahmen in Kliniken und Arztpraxen sowie die sachgerechte Verordnung von Antibiotika gefördert werden sollen. Praxen sind bereits heute durch Gesetzgeber und Überwachungsbehörden aufgefordert, geltende gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Anforderungen an Hygiene und Arbeitsschutz umzusetzen. Bei Beachtung der geforderten Maßnahmen lässt sich die Übertragung von Krankheitserregern verhindern und das Risiko für Infektionserkrankungen im Zusammenhang mit medizinischen Tätigkeiten ( nosokomiale Infektionen ) minimieren. Praxisbegehungen durch Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsämter zeigen aber immer wieder, dass Unsicherheit und fehlendes Wissen zu Hygieneproblemen führen können. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) stellt in ihrer Mitgliederzeitschrift daher seit Oktober 2010 regelmäßig praktische Anleitungen und Tipps zum Hygienemanagement in der Praxis vor. Auch weiterhin sollen so alle wichtigen Aspekte und Regelungen aufgegriffen werden. Über ihr Online-Fortbildungsportal Cura Campus bietet die KVB jetzt auch eine auf diesen Artikeln basierende Fortbildungsreihe an, die im April 2011 begonnen wurde. Wie bei jeder zertifizierten Fortbildung finden sich am Ende des Lehrtextes Fragen zur Selbstkontrolle, die von Ärzten und Praxispersonal beantwortet werden können. Ärzte können bei bestandener Prüfung CME-Fortbildungspunkte bei der Bayerischen Landesärztekammer erwerben. Das nicht-ärztliche Praxispersonal erhält ein Teilnahmezertifikat. Der vorliegende Lehrtext befasst sich mit dem Thema Desinfektionsmittel und Abfallmanagement. Die KVB bietet ihren Mitgliedern umfangreiches Informationsmaterial zu den Themen Hygiene/MRSA/Infektionen an. Diese finden Sie unter in der Rubrik: Praxis/Praxisführung. 3

4 2. Desinfektionsmittel Die Desinfektion in der Praxis ist eine der wichtigsten Maßnahmen zur Reduzierung von Infektionen und Keimverschleppung. Ziel ist die Abtötung oder Verminderung von krankheitserregenden Mikroorganismen an kontaminierten Objekten, sodass von diesen anschließend keine Gefahr mehr ausgehen kann. Eine vollständige Keimfreiheit wie bei der Sterilisation wird bei der Desinfektion aber nicht gefordert. Desinfektionsmittel in der Praxis sollen aus der VAH-Liste (VAH = Verbund für Angewandte Hygiene) ausgewählt werden. Im Seuchenfall oder auf behördliche Anordnung müssen Desinfektionsmittel aus der RKI-Liste (RKI = Robert Koch-Institut) verwendet werden. Diese Listen sind unterteilt in Produkte für die hygienische Händewaschung/-dekontamination sowie für die Hände-, Haut-, Flächen-, Instrumenten- und Wäschedesinfektion, deren Wirksamkeit in den vorgegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten für den jeweiligen Verwendungszweck belegt ist. Informationsblatt zur Desinfektionsmittelliste vom : in der Rubrik Infektionsschutz/ Krankenhaushygiene/Desinfektion/Desinfektionsmittelliste Vorwort zur Desinfektionsmittelliste vom : in der Rubrik Infektionsschutz/Krankenhaushygiene/Desinfektion/Desinfektionsmittelliste/Vorwort Nachtrag zur Desinfektionsmittelliste vom : in der Rubrik Infektionsschutz/Krankenhaushygiene/Desinfektion/Desinfektionsmittelliste/Nachtrag RKI-Desinfektionsmittelliste vom : in der Rubrik Infektionsschutz/Krankenhaushygiene/Desinfektion/Desinfektionsmittelliste Für die laufende Desinfektion sollen Präparate und Dosierungsempfehlungen aus der VAH-Liste, im Fall von meldepflichtigen Infektionen und/oder auf behördliche Anordnung müssen in der RKI-Liste gelistete Präparate in der angegebenen Dosierung verwendet werden. Die Dosierungsangaben in der RKI-Liste sind in der Regel höher als die in der VAH-Liste. 2.1 Desinfektionspläne und -kontrollen (Musterhygieneplan) Wegen der zentralen Bedeutung für die Verhinderung von Infektionen und dem Gesundheitsschutz des Personals ist die Erstellung von Desinfektionsplänen unerlässlich. In der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR250/TRBA250 wird von der Praxisleitung die Erstellung eines Hygieneplanes sowie dessen Überwachung gefordert. Durch die damit festgelegte Anwendung von Desinfektions- und Reinigungsmitteln in den einzelnen Bereichen wird der kontrollierten Anwendung Rechnung getragen. Klare Anweisungen erleichtern auch den Mitarbeitern den hygienischen, korrekten Arbeitsablauf. Folgender Link der Stadt Frankfurt am Main bietet Ihnen einen Musterhygieneplan für eine allgemeinmedizinische Praxis: in der Rubrik Rathaus/Ämter/Amt für Gesundheit/Hygiene/Hygiene in Arztpraxen/Vorlagen/Musterhygieneplan 2.2 Umgang mit Desinfektionsmitteln Praxismitarbeiter bedürfen im Umgang mit Desinfektionsmitteln einer Einweisung, für die der Arbeitgeber verantwortlich ist. Beim Umgang mit Flächendesinfektionsmitteln sind dafür geeignete Schutzhandschuhe (in der Regel Nitril-Handschuhe mit langem Schaft), bei der Anwendung von Instrumentendesinfektionsmitteln zusätzlich eine angepasste persönliche Schutzausrüstung (zum Beispiel Schutzbrille) zu tragen. Beim Ansetzen und der Anwendung von Desinfektionslösungen sind die Herstellerangaben bezüglich Konzentration, Einwirkzeit und Gesundheitsgefahren zu beachten. Für die Dosierung ist ein zuverlässiges Dosiersystem zu verwenden, das Augenmaß allein genügt nicht. Das Pulver muss vollständig aufgelöst werden. Im Hygieneplan werden zusätzlich die erforderlichen Desinfektionsintervalle, das Produkt und seine Anwendung für die verschiede- 4

5 nen Bereiche verbindlich für alle Mitarbeiter festgelegt. Entsprechend der Gefahrstoffverordnung sind für alle Gefahrstoffe in der Praxis Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter vorzuhalten. Desinfektionsmittel fallen in der Regel darunter, wenn diese ein Gefahrenzeichen aufgedruckt haben. Einmal jährlich sind Praxisinhaber verpflichtet, ihre Praxismitarbeiter im Umgang mit Gefahrenstoffen also auch mit Desinfektionsmitteln zu unterweisen und dieses schriftlich zu dokumentieren. 2.3 Händedesinfektion In Deutschland gehören Händedesinfektionsmittel zu den Arzneimitteln und unterliegen dem Arzneimittelgesetz. Sie sind zugelassene Arzneimittel mit den Anwendungsgebieten hygienische und chirurgische Händedesinfektion. Entsprechend existieren auch Regelungen zum Umfüllen in kleinere Behältnisse. Konkret heißt das, dass diese Desinfektionsmittel nicht ohne Weiteres umgefüllt werden dürfen. Es sind daher in der Arztpraxis nur Original-Einmalflaschen zu verwenden. Das gilt analog für Haut- und Schleimhautdesinfektionsmittel. (Erläuterungen zur Basis-Checkliste Überprüfung von Arztpraxen, RGU München, ). 2.4 Flächendesinfektion Unter Flächendesinfektion versteht man die Abtötung oder Inaktivierung von Mikroorganismen auf Oberflächen durch chemische Mittel. Die Flächendesinfektion kann gleichzeitig mit der oder im Anschluss an die Nass- oder Feuchtreinigung durchgeführt werden. Wichtig ist, dass die laufende Reinigung und Desinfektion einander ergänzen müssen. Die Desinfektion kann nur wirksam werden, wenn grobe Verschmutzungen vorher entfernt worden sind. Schmutz kann die Keime umhüllen und sie damit der Einwirkung des Desinfektionsmittels entziehen, beziehungsweise durch vorhandene Eiweiße die Wirksamkeit des Desinfektionsmittels herabsetzen. Es ist je nach Ziel zu unterscheiden zwischen der allgemeinen desinfizierenden Reinigung und der gezielten Flächendesinfektion. Die allgemeine desinfizierende Reinigung ist definiert als die regelmäßige Behandlung von Flächen mit kombinierten Flächendesinfektions- und Reinigungsmitteln. Durch sie soll unter anderem verhindert werden, dass bei routinemäßigen Reinigungsarbeiten Infektionserreger verbreitet werden. Die gezielte Flächendesinfektion ist die Behandlung von Flächen mit Desinfektionsmitteln bei sichtbarer Kontamination (zum Beispiel Verschmutzung mit Blut, Sekreten, Fäkalien) oder nach Tätigkeiten, die auch ohne sichtbare Verschmutzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Kontaminationen geführt haben (beispielsweise nach kleineren Eingriffen). Es soll verhindert werden, dass Infektionserreger von kontaminierten Flächen auf Patienten, Personal oder Gegenstände übertragen werden. Gemäß der RKI-Richtlinie müssen Flächen in der Praxis entsprechend ihrem Risiko zur Kontamination und der Weiterübertragung von Infektionserregern eingeteilt werden. Patientennahe Flächen, Flächen mit häufigem Haut- beziehungsweise Händekontakt und Flächen für aseptische Tätigkeiten müssen desinfiziert werden, zum Beispiel medizinische Geräte, Arbeitsflächen vom Verbandswagen oder Arbeitsflächen für die Zubereitung von Spritzen/Infusionen. Eine routinemäßige Desinfektion bei Flächen ohne häufigen Haut- beziehungsweise Händekontakt, beispielsweise Fußböden und Wände in der Anmeldung, Lampen oder Fensterbretter, muss nicht durchgeführt werden. 5

6 2.4.1 Durchführung Sichtbare Verschmutzungen sollten zuerst mit Zellstoff aufgenommen werden. Danach wird die Fläche mit Desinfektionsmittel vollständig benetzt. Bei der Flächendesinfektion ist es wichtig, dass das Desinfektionsmittel auf die Fläche gebracht und mechanisch in Form von Wischen verteilt wird. Der mechanische Effekt spielt für den Desinfektionserfolg eine entscheidende Rolle. Alleiniges Aufsprühen reicht nicht aus! Flächen, welche bereits mit Desinfektionsmittel benetzt wurden, sollten nicht nachgetrocknet werden Sprühdesinfektion Seit 2004 sollte die Sprühdesinfektion von Flächen in der Praxis nicht mehr angewandt werden, da diese durch Aerosole den Anwender gefährdet und nur eine unzuverlässige Wirkung erzielt. Ausnahmen bilden jene Bereiche, die durch eine Wischdesinfektion nicht erreicht werden können. Alternativen zur Sprühdesinfektion sind desinfektionsmittelgetränkte Vliestücher (Wipes), Desinfektionsmittel mit Schaumsprühkopf oder Desinfektionsmittellösungen in Putzeimern, die mit Einmalwischtüchern verwendet und arbeitstäglich neu angesetzt werden. 2.5 Instrumentendesinfektion Eine sichere Instrumentendesinfektion kann nur bei vorausgegangener, gründlicher Reinigung garantiert werden. Das verwendete Desinfektionsmittel muss nachweislich bakterizid, fungizid, viruzid und VAH-gelistet sein. Eine vorausgehende Anwendung von Alkoholen oder Aldehyden wird nicht empfohlen, da es zu einer Fixierung von Proteinen und Rückständen, etwa von Blut und Sekreten, am Medizinprodukt kommen kann. Bei der manuellen Instrumentendesinfektion ist zu berücksichtigen, dass komplexe Instrumente zerlegt oder geöffnet werden, 6

7 damit sie in der Desinfektionswanne vollständig mit der Desinfektionslösung bedeckt und die Hohlräume gefüllt sind. Die Desinfektionswanne wird mit einem Deckel verschlossen, die Instrumentendesinfektionslösung nach der vom Hersteller angegebenen Standzeit oder bei sichtbarer Verschmutzung sofort erneuert. Während der Desinfektion dürfen keine weiteren Medizinprodukte oder Gegenstände in die Wanne gelegt werden. Bei der maschinellen Instrumentendesinfektion findet die Reinigung und die Desinfektion thermisch oder chemothermisch in einem (vollautomatischen) Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG) statt. Die verschiedenen Medizinprodukte werden in die entsprechenden Tabletts/Einsatzkörbe gelegt oder auf die vorgesehenen Aufsätze gesteckt (wichtig bei MIC-Instrumenten). Auch bei der maschinellen Instrumentendesinfektion ist es notwendig, komplexe Instrumente zu zerlegen oder zu öffnen. Je nach Einteilung (unkritisch, semikritisch, kritisch) müssen medizinische Instrumente nach der Desinfektion noch einer Sterilisation unterzogen werden: Generell ist bei der Aufbereitung von Instrumenten die Medizinprodukte-Betreiberverordnung zu beachten, die inhaltlich auf die einschlägige RKI-Empfehlung verweist: in der Rubrik Infektionsschutz/ Krankenhaushygiene/Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention/Reinigung, Desinfektion, Sterilisation/Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. 2.6 Hautdesinfektion Die Hautdesinfektion bei Patienten wird vor allen Injektionen, Punktionen oder operativen Eingriffen durchgeführt. Verwendet werden VAH-gelistete alkoholische Hautantiseptika, die eine schnelle Keimreduktion bewirken und gut hautverträglich sind. Entscheidend für die Einwirkzeit der Hautdesinfektion sind die Talgdrüsendichte des Hautareals und die Art des Eingriffs. Nach der durchgeführten Händedesinfektion und dem Anlegen von Einmalhandschuhen wird der zu desinfizierende Hautbereich beim Patienten satt mit Hautantiseptika eingesprüht und über die gesamte Einwirkzeit benetzt beziehungsweise feucht gehalten. Beim Sprühen ist auf einen möglichst geringen Abstand zur Haut zu achten. Die desinfizierte Hautstelle darf anschließend nicht mehr mit bloßen Händen berührt werden Einwirkzeiten der Hautdesinfektion Talgdrüsenarme Haut (zum Beispiel Ellenbeuge, Handrücken) 15 Sekunden vor Injektionen und Punktionen eine Minute vor Punktionen von Gelenken, Körperhöhlen und Hohlorganen sowie vor Operationen Talgdrüsenreiche Haut (zum Beispiel am Rücken entlang der Wirbelsäule) mindestens eine Minute bis zehn Minuten gemäß Herstellerangaben vor allen Eingriffen 7

8 3. Abfallmanagement Dass in einer Praxis Müll anfällt, ist unvermeidlich. Dass von diesem Abfall aber mögliche Gefahren und Infektionsrisiken ausgehen, bleibt oft unbedacht. Wie gebrauchte Arbeitshandschuhe oder Kanülen entsorgt werden, sollte ebenso zur Routine eines Praxisteams gehören wie die korrekte Händedesinfektion. Deshalb ist es wichtig, die Entsorgungsregeln in den Hygieneplan zu integrieren. richtungen zusammenfasst und einheitlich alle Abfälle nach ihrer Gefährlichkeit klassifiziert. Außerdem sind die jeweiligen Abfallwirtschaftssatzungen der zuständigen Landkreise zu beachten. Neben Abfällen wie Nahrungsresten, Papier oder Verpackungen, die keine speziellen Anforderungen an die Infektionsprävention stellen, fallen in Praxen auch Abfälle an, die besonderen Entsorgungsvorschriften unterliegen. Grundsätzlich sollte in Praxen die Abfallmenge auf ein Mindestmaß reduziert werden. Viele Einwegartikel sprechen zwar gegen dieses Prinzip, sind jedoch aus hygienischen Gründen sinnvoll und notwendig, zum Beispiel Kanülen, Harngefäße oder Lanzetten. Für die Entsorgung von Abfällen aus dem Gesundheitsdienst wurde im Jahr 2002 eine Richtlinie der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) veröffentlicht, die den derzeitigen Wissensstand bei der Entsorgung von Abfällen aus medizinischen Ein- Im Folgenden werden die für die Praxis relevanten Abfallgruppen mit ihrer jeweiligen Abfallschlüsselnummer (AS) dargestellt. Bei den mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Abfällen handelt es sich um gefährlichen Müll. Diese Abfälle sind nachweispflichtig außerhalb der Restmülltonne über spezielle Entsorgungsunternehmen zu vernichten. 3.1 Spitze und scharfe Gegenstände (AS ) Abfälle wie Kanülen, Skalpelle und Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- oder Stichverletzungen müssen wegen der Verletzungsgefahr in durchstich- und durchfeuchtungssicheren, bruchfesten Einwegbehältern gesammelt werden. Eine sichere, fest verschlossene Umhüllung muss gewährleistet sein. Die Entsorgung erfolgt über die Restmülltonne, wenn eine Müllverbrennung durch den öffentlichen Entsorgungsträger garantiert ist, was in der Regel der Fall ist. Dies kann über die örtlichen Müllentsorgungsunternehmen in Erfahrung gebracht werden (der Müll darf nicht in einer Mülltrennanlage manuell vorsortiert oder deponiert werden) Schutz vor Stichverletzungen Nach der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TR- BA) 250 darf auf sichere Instrumente nur dann verzichtet werden, wenn sichergestellt ist, dass der Infektionsstatus des Patienten bekannt und negativ ist ein in der Praxis nicht zu realisierendes Unterfangen. Damit sind verletzungssichere Arbeitsgeräte (zum Beispiel Sicherheitskanülen und -skalpelle) Pflicht. Sichere Instrumente sind mit Sicherheitsmechanismen versehen, um das Risiko eines Stechens oder Schneidens nach dem Gebrauch möglichst gering zu halten. 8

9 3.2 Körperteile und Organe (AS ) Nur in besonderen Fällen werden in Praxen Abfälle der Schlüsselnummer anfallen. Dennoch ist es notwendig, diese darzustellen. Unter Körper- und Organabfällen versteht man Abfälle, die makroskopisch noch als vom menschlichen Körper stammend erkennbar sind und aus ethischen/ästhetischen Gründen gesondert entsorgt werden sollen. Nicht dazu gezählt werden beispielsweise Haare, extrahierte Zähne oder Schnitte aus der Histologie. Körperteile und Organabfälle, einschließlich mit Blut oder flüssigen Blutprodukten gefüllte Behälter (beispielsweise nicht zum Einsatz gekommene Blutkonserven) sind bereits am Anfallort getrennt zu erfassen und einer gesonderten Beseitigung (zugelassene Verbrennungsanlage) ohne vorherige Vermischung mit Siedlungsabfällen zuzuführen. Die Abfälle sind in geeigneten, sicher verschlossenen Behältern zu zentralen innerbetrieblichen Lager- und Übergabestellen zu befördern und zur Abholung bereitzustellen. Am besten eignen sich hierzu verschließbare Einwegbehältnisse. Ein Umfüllen oder Sortieren der Abfälle ist nicht zulässig. 3.3 Praxisspezifische, nicht infektiöse Abfälle (AS ) An Abfälle, die mit Blut, Sekreten oder Exkreten behaftet sind zum Beispiel Wundverbände, Gipsverbände, Einwegwäsche oder Stuhlwindeln aus der unmittelbaren Krankenversorgung werden aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt. Dennoch sind diese getrennt und ohne jegliche Vorsortierung in reißfesten, undurchsichtigen und sicher verschließbaren Foliensäcken zu deponieren. Die Entsorgung dieser Säcke erfolgt über die Restmülltonne, wenn wie auch bei spitzen und scharfen Gegenständen eine direkte Müllverbrennung garantiert ist. 3.4 Infektiöse Abfälle (AS *) Augrund der zu erwartenden Kontamination mit Krankheitserregern ergeben sich bei der Sammlung und Entsorgung dieses Praxismülls besondere Anforderungen. Befindet sich beispielsweise auf Verbänden, Handschuhen oder Laborröhrchen Blut von Patienten mit Hepatitis B, C oder HIV und ist dadurch ein Risiko für meldepflichtige Infektionen zu befürchten, gelten bei der Sammlung und Entsorgung dieser Gegenstände besondere Anforderungen. Dieser Abfallschlüssel wird, außer in Schwerpunktpraxen für HIV-infizierte Patienten oder Dialysepraxen, nur selten zur Anwendung kommen. Allerdings gehören in diese Kategorie auch bewachsene Bakterienkulturen, die in manchen Praxen anfallen. Alle Abfälle dieses Abfallschlüssels sind unmittelbar am Ort ihrer Entstehung in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältern (zum Beispiel bauartgeprüften Gefahrgutverpackungen) zu sammeln und ohne Umfüllen oder Sortieren in geeigneten, sicher verschlossenen, gekennzeichneten Behältern zu befördern. Die Entsorgung erfolgt nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt in dafür zugelassene Verbrennungsanlagen. Die ebenfalls zulässige Entsorgung dieser Abfälle nach Desinfektion (zum Beispiel durch thermische Behandlung in einem Müll-Autoklaven) steht in der Praxis nur selten zur Verfügung. 9

10 3.5 Chemikalien (AS * und AS ) Hierunter versteht man Labor- und Chemikalienabfälle mit gefährlichen Eigenschaften, die als Sondermüll entsorgt werden müssen, zum Beispiel Laugen, Lösungsmittel, Fixier- und Entwicklungsbäder aus Röntgenfilmentwicklung oder auch Desinfektionskonzentrate. Diese müssen gesondert über den kommunalen Wertstoffhof entsorgt werden. Fallen größere Mengen an, ist eine Rücksprache mit dem zuständigen Abfallberater emp- fehlenswert. Auch Chemikalien ohne gefährliche Inhaltsstoffe zählen zum AS Die Unterscheidung, ob gefährlich oder nicht, lässt sich am aufgebrachten Gefahrensymbol erkennen. Ist kein Symbol vorhanden, sind diese Abfälle ungefährlich: In diesem Fall ist die Chemikalie so stark verdünnt beziehungsweise die Verpackung so weit entleert, dass diese nicht mehr gesondert entsorgt werden muss. 3.6 Zytostatika-Abfälle (AS *) Zytostatika-Therapien werden immer häufiger auch ambulant durchgeführt. Bei der Zubereitung und Anwendung krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Arzneimittel (CMR-Arzneimittel) können Abfälle dieses Abfallschlüssels entstehen. Sie sind vorrangig bei der Anwendung von Zytostatika und Virusstatika zu erwarten. Diesem Abfallschlüssel sind alle Abfälle zuzuordnen, die aus Resten oder Fehlchargen dieser Arzneimittel bestehen oder deutlich erkennbar mit CMR-Arzneimitteln verunreinigt sind. Diese Abfälle sind aufgrund der gefährlichen Inhaltsstoffe in den Sondermüll zu geben. 3.7 Altmedikamente (AS ) Kleinere Mengen nicht mehr benötigter Medikamente können gemeinsam mit dem Restmüll (Hausmüll) entsorgt werden. Die Wirkstoffe in den Medikamenten sind so dosiert, dass die Beseitigung in Verbrennungsanlagen für Hausmüll erfolgen kann. Dieser Entsorgungsweg ist sowohl für feste als auch für flüssige Altmedikamente geeignet. Eine ordnungsgemäße Entsorgung von Altmedikamenten ist also (zusammen mit AS ) über die Restmülltonne möglich. Dabei sollte aber eine Vermengung mit dem Restmüll und die Entfernung von Verpackungen und Beipackzetteln erfolgen. Um den unmittelbaren Medikamentenkontakt zu vermeiden, soll auf das Herausdrücken der Tabletten aus den Blistern verzichtet werden. Lediglich besondere Medikamente, die zum Beispiel erbgutverändernde Substanzen beinhalten (vor allem Zytostatika), sind gesondert zu entsorgen. Ein mögliches Gefahrenpotential bei der Entsorgung von Altmedikamen- ten besteht in der Zeit zwischen dem Einwerfen in die Restmülltonne und der Entleerung des Behälters ins Müllfahrzeug, da dieser nicht verschlossen ist oder umfallen kann. Größere Mengen Altmedikamente können vereinzelt bei Wertstoffhöfen abgegeben werden. Die Altarznei wird von dort aus zur Hausmüllverbrennung gegeben. Ein unbefugter Zugriff durch Dritte ist bei der Wahl dieses Weges ausgeschlossen. Auf keinen Fall dürfen Altmedikamente wie Tropfen, Säfte, Pillen und Tabletten in die Spüle oder Toilette gegeben werden. Leider scheint dieser unzulässige Entsorgungsweg gängige Praxis zu sein, da sich Arzneimittelrückstände inzwischen immer häufiger in Flüssen und im Grundwasser nachweisen lassen. Vereinzelt nehmen Apotheken alte und überlagerte Medikamente zurück. Allerdings ist dies eine freiwillige Leistung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Rücknahme besteht für Apotheken nicht. 10

11 3.8 Gemischter Siedlungsabfall (AS ) Diesem Abfallschlüssel sind Abfallgemische zuzuordnen, die nach Art und Zusammensetzung dem gemischten Siedlungsabfall entsprechen. Diese Abfälle sind als Siedlungsabfälle zu entsorgen und entsprechend getrennt von Abfällen des AS zu erfassen. Nur bei Einhaltung der unter AS genannten Bedingungen ist eine gemeinsame Entsorgung mit Abfällen des AS möglich. Abfälle, die den Abfallschlüsselnummern und zugeordnet werden und in Arztpraxen im Wesentlichen in kleinen Mengen anfallen, können gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden. Bei der Bereitstellung der Abfälle aus Arztpraxen zur Entsorgung sollten diese vor dem Zugriff Dritter geschützt werden. Damit soll ein eventueller Missbrauch von Spritzen und Altmedikamenten verhindert werden, was wiederum einen eigenverantwortlichen Umgang von Seiten der Arztpraxen erfordert. Verpackungen (ohne Inhalt), die entsprechend gekennzeichnet beziehungsweise zertifiziert sind, können über das entsprechende Sammelsystem getrennt gesammelt werden: Gelbe/r Tonne/Sack: Kunststofffolien, Tabletten-Blister, Verpackungen aus Weißblech und Aluminium, Kunststoffbehälter Blaue/Grüne Tonne: Papier, Pappe, Kartons Glascontainer: Infusionsflaschen, Medikamentenflaschen, Getränkeflaschen Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihrer Stadt, meist unter der Rubrik Abfallwirtschaft oder direkt bei Ihrem zuständigen Entsorgungsunternehmen. Quellenverzeichnis 1. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall, Mitteilung Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes 4. KVB PROFUND , Desinfektionsmittel in der Praxis in der Rubrik Praxis/Praxisführung/Hygiene und Medizinprodukte/Veröffentlichungen 2. KVB CoC Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement, Themenblock 2 Basishygiene unter in der Rubrik Praxis/Praxisführung/Hygiene und Medizinprodukte 5. KVB CoC Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement, Themenblock 5 Abfallmanagement unter in der Rubrik Praxis/Praxisführung/Hygiene und Medizinprodukte 3. KVB PROFUND , Wohin mit dem Praxismüll? Tipps zur richtige Entsorgung unter in der Rubrik Praxis/Praxisführung/Hygiene und Medizinprodukte/Veröffentlichungen 6. Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, Hygiene und Umweltmedizin, Infektionshygiene/ Medizinalwesen, Erläuterungen zur Basischeckliste Überprüfung von Arztpraxen 11

12 Impressum Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Elsenheimerstraße München Gutachter: Dr. Johanna Lerner, Dr. Johann Mattes Redaktion: CoC QS Team Qualitätsmanagement, Bereich Versorgungsentwicklung Grafik und Layout: Stabsstelle Kommunikation Bilder: istockphoto.com (Titelseite, Seite 5, 6, 8)) Stand: Juli 2012

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