Liebe MAV-Kolleginnen und MAV-Kollegen,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Liebe MAV-Kolleginnen und MAV-Kollegen,"

Transkript

1 Liebe MAV-Kolleginnen und MAV-Kollegen, zu Beginn des Jahres 2011 werden die beschlossenen Änderungen der Rahmen-MAVO in die diözesanen Fassungen aufgenommen, mit einigen Verbesserungen für die Amtsführung der Mitarbeitervertretungen und weiteren Veränderungen in den Beteiligungsrechten. Nach Beschlusslage in den zuständigen Regionalkommissionen der AK werden Anteile des TVÖDs und des Tarifvertrages Sozial- und Erziehungsdienst in die AVR aufgenommen. Letzterer Tarifvertrag SuE gilt nun auch in der AVO-Freiburg. Alle diese Neuerungen sind Bestandteil der entsprechenden Kursangebote. Besonders hinweisen möchte ich auf den Kurs Betriebliches Eingliederungsmanagement im Mai und die Öffentlichkeitsarbeit der Mitarbeitervertretungen im Oktober. Daneben finden Sie wieder die altbewährten Kursangebote in den Bereichen Arbeitsrecht, Tarifrecht und Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing, Kommunikation und Mediation, die beiden letzteren wieder mit dem jeweiligen Angebot eines Aufbaukurses (S. 20) Wir hoffen, dass Sie in unserem neuen Programmheft interessante Anregungen finden und Sie sich auf Grund der ausführlicheren Seminarbeschreibungen gezielt zu passenden Kursen anmelden können. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Schmidt Bildungsreferent Leiter der MAV-Kurse 1

2 Allgemeine Hinweise Zeitlicher Ablauf der Veranstaltungen: 1. Tag Uhr Uhr Begrüßung, Organisation Uhr Uhr Einführung ins Thema, Grundlagen Uhr Uhr 1. Seminareinheit 2. Tag Uhr Uhr 2. Seminareinheit Uhr Uhr 3. Seminareinheit 3. Tag Uhr Uhr 4. Seminareinheit Uhr Uhr Abschlussgespräch, Auswertung Feste Zeiten: Frühstück: Mittagessen: Nachmittagskaffee: Abendessen: Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Die Seminare sind als Fortbildungsveranstaltungen gemäß 16 MAVO genehmigt von den Bischöflichen Ordinariaten Speyer, Mainz, Limburg, Rottenburg-Stuttgart, dem Bischöflichen Generalvikariat Trier, den Erzbischöflichen Ordinariaten Freiburg und München-Freising (für die Diözesen Augsburg, Eichstätt und Würzburg), sowie den Diözesan-Caritasverbänden der Diözesen Speyer, Mainz, Limburg, Rottenburg-Stuttgart, Trier, der Erzdiözese Freiburg und dem Caritasverband der Erzdiözese München-Freising. 2

3 Kostenbeiträge Kosten für Unterkunft und Verpflegung: 150,00 Falls nicht anders angegeben, wird dieser Betrag zusätzlich zu den Kursgebühren erhoben. Die Verpflegungskosten sind Pauschalkosten. Leistungen, die von Ihnen nicht genutzt werden, werden nicht erstattet. Während des Seminars ist die Übernachtung im Haus grundsätzlich erwünscht. Anmeldung zum Kurs Die Anmeldungen bitte schriftlich an uns, entweder mit der anhängenden Anmeldekarte oder per Brief, Fax oder . In Sinne einer korrekten Rechnungsstellung sollte grundsätzlich die Anschrift des Arbeitgebers als Rechnungsadresse angegeben werden. Danach erhalten Sie von uns eine Bestätigung mit den Zahlungsbedingungen. Literatur Bringen Sie bitte zu den Kursen immer die MAVO Ihres Bistums und die MAVO-Kommentare mit, falls vorhanden auch das Praxishandbuch für Mitarbeitervertretungen. Weitere Literaturangaben finden Sie bei den einzelnen Kursen. Das Heinrich Pesch Haus behält sich vor, bei zu geringer Zahl der Anmeldungen ein Seminar abzusagen. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen des Heinrich Pesch Hauses. 3

4 Einführung in die MAV-Arbeit Für neu gewählte MAV-Mitglieder, sowie Nachrücker, Ersatzmitglieder, In diesem Kurs werden für alle neu gewählten bzw. neu ins Amt berufenen MAV-Mitglieder, Ersatzmitglieder und Nachrücker die gesetzlichen Vorschriften der Mitarbeitervertretungsordnung MAVO erklärt und die praktische Umsetzung der Regelungen für die Amtsführung und die Anwendung der Beteiligungsrechte erläutert und an verschiedenen Beispielen erarbeitet. das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen die Grundordnung für den kirchlichen Dienst Entwicklung, Aufbau und Grundzüge der MAVO die neuen MAVO-Regelungen seit die Amtsführung der MAV nach MAVO die Anwendung der Beteiligungsrechte Umsetzung der MAVO-Inhalte in eine regelmäßige MAV-Arbeit Einigungsstelle und Kirchliches Arbeitsgericht Mo bis Mi VA Mi bis Fr VA Mo bis Mi VA Mi bis Fr VA Mo bis Mi VA Mo bis Mi VA Mo bis Mi VA Mo bis Mi VA Referent: Wolfgang Schmidt Kursgebühr: 148 4

5 Aktuelle Fragen der MAVO, neue Regelungen im kirchlichen und staatlichen Arbeitsrecht, Neues aus der Rechtssprechung Aktueller Überblick über die Neuerungen im kirchlichen Arbeitsrecht sowie eine umfassende Darstellung neuer Gesetze, Urteile der staatlichen und kirchlichen Arbeitsgerichte/ Einigungsstellen, die für unsere Arbeit als MAV je nach Arbeitsbereich und Tätigkeitsfeld wichtig und interessant sind. neue Entwicklungen im staatlichen und kirchlichen Arbeitsrecht neue Gesetze bzw. Gesetzesänderungen z.b. Gleichbehandlungsgesetz, Pflegezeitgesetz, u.a., aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht MAVO-Novellierung: die neuen Regelungen aktuelle Beschlüsse von Kirchlichen Arbeitsgerichten und von Einigungsstellen (3. Tag): Überblick über die Altersvorsorge: Rente Zusatzversorgung private Vorsorge Mo bis Mi VA Mi bis Fr VA Referent/in: Prof. Dr. Renate Oxenknecht (Tag 1 und 2) Bernd Dewitz (Tag 3) Kursgebühr: 248 An zusätzlicher Literatur ist eine aktuelle Rechtssammlung der Arbeitsgesetze sinnvoll, z. B. Beck-Texte im dtv Nr oder Kittners Arbeits-und Sozialordnung, oder andere Arbeitsgesetzbücher 5

6 Regelmäßige MAV-Arbeit: Arbeitsgrundlagen Organisationsfragen, Sitzungen und Mitarbeiterversammlungen, Zusammenarbeit mit Dienstgeber und Kollegen/innen Dieser Kurs gibt Anregungen und Tipps für die Arbeitsweise und Amtsführung der MAV, welches Selbstverständnis hat die MAV, wie gut ist der innere Betrieb der MAV organisiert, wie wirkt sie nach außen, bei der Belegschaft und beim Dienstgeber: das MAV-Mitglied als Teil der Gruppe, die MAV als Gruppe Zeitplanung der MAV-Arbeit, Aufgabenverteilung Definition der Ziele in der MAV-Arbeit Organisation der regelmäßigen MAV-Arbeit Zusammenarbeit MAV-Dienstgeber eine Beziehung auf Augenhöhe Einrichtung von Ausschüssen nach 14 Abs. 10 Sprechstunden und Beratungsgespräche Öffentlichkeitsarbeit und Informationsweitergabe Kontakt zu den Kollegen, kompetent beraten Unterstützung der MAV von außen Mi bis Fr VA Mi bis Fr VA Referent: Günter Däggelmann Kursgebühr: 205 6

7 Arbeitsrecht für MAVen Neben den Kenntnissen aus dem kirchlichen Arbeitsrecht und den Inhalten der entsprechenden Tarifverträgen, brauchen wir als MAV auch einen umfassenden Überblick über die Regelungen im staatlichen Arbeitsrecht. Im Spannungsbogen von der Begründung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besprechen und erarbeiten wir die Inhalte der einschlägigen Gesetze und Verordnungen, immer mit dem Blick auf die Möglichkeiten der Umsetzung im Rahmen der MAVO-Beteiligungsrechte. das Selbstbestimmungsrecht des kirchlichen Arbeitsgebers Rechtsquellen des Arbeitsrechts Begründung eines Arbeitsverhältnisses und seine Beendigung Pflichten des Arbeitgebers, Pflichten des Arbeitnehmers Arbeitszeitgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz Kündigungsschutzgesetz weitere Schutzgesetze für Arbeitnehmer Beteiligungsrechte der MAV Einigungsstelle und Kirchliches Arbeitsgericht Mi bis Fr VA Referent: Dirk Blens Kursgebühr: 248 An zusätzlicher Literatur ist eine aktuelle Rechtssammlung der Arbeitsgesetze sinnvoll, z.b. Beck-Texte im dtv Nr oder Kittners Arbeits-und Sozialordnung oder andere Arbeitsgesetzbücher. 7

8 Einführung in die AVR Mit den neuen Anlagen Systematische Durchsicht und Erarbeitung der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes AVR. Nach einer Einführung in die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts und der Aufgaben der Arbeitsrechtlichen Kommission werden der Allgemeine Teil der AVR und die weiteren Anlagen erläutert und besprochen mit den Schwerpunkten auf Arbeitszeit- und Vergütungsregelungen. Ergänzend gibt es die Erläuterung der neuen AK-Ordnung mit der Erklärung, wie neue Beschlüsse in der AK zustande kommen: Verhandlungskommission Beschlusskommission Regionalkommission. Entsprechend der Regionen, aus denen die Kursteilnehmer/ innen stammen, werden die aktuellen Beschlüsse und Regelungen der jeweiligen Regionalkommission mit aufgenommen. Allgemeiner Teil der AVR, 1 bis 23 Arbeitszeit- und Überstundenregelung, Anlagen 5, 6 und 6a; Anlagen Eingruppierungs-und Vergütungsregelungen, Anlage 1; Anlagen Regelung der Vergütungsgruppen nach Anlagen 2 bis 2d die weiteren Anlagen 3 bis 21 Beteiligungsrechte der MAV bei Anwendung der AVR Mi bis Fr VA Mi bis Fr VA Mi bis Fr VA Referent: Georg Grandy Kursgebühr: 205 An zusätzlicher Literatur ist auf jeden Fall eine aktuelle gebundene Fassung der AVR oder die Loseblattsammlung mitzubringen, falls vorhanden die Kommentierung zur AVR Arbeitsrecht der Caritas oder die Erläuterungen zur AVR. 8

9 Einführung in die AVO, das geltende Arbeitsrecht in der Erzdiözese Freiburg Die KODA der Erzdiözese Freiburg orientiert sich am TV-L, dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für die Länder und hat die Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg AVO in Kraft gesetzt. Seit letztem Jahr ist jetzt auch der Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst mit eingebaut worden. Anhand dieser neuesten Fassung der AVO werden die eigenständig geregelten Paragrafen der AVO, die eigene Entgeltordnung und -tabelle sowie die für gültig erklärten Paragrafen des TV-L und des TV SuE erläutert und bearbeitet. Entwicklung der AVO im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrechts die Abschnitte der AVO die Entgeltordnung und -tabelle der AVO kirchliche Fassung der TV-L-Regelungen Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst Versorgungsordnung nach AVO Entgeltumwandlung nach AVO MAV-Beteiligungsrechte bei Anwendung der AVO Mi bis Fr VA Mo bis Mi VA Referenten: Georg Grädler oder Stephan Schwär Kursgebühr: 205 Bitte die Fassung der aktuellen AVO mitbringen. 9

10 Eingruppierungsvoraussetzungen und -vorschriften für AVR AVO TVÖD TV-L Alle Eingruppierungs- und Vergütungsordnungen in unseren kirchlichen Arbeitsvertragsordnungen beziehen sich auf die Grundlagen und Vorschriften des Eingruppierungsrechts der jeweilig zugrunde gelegten Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. In diesem Kurs werden diese rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Vorschriften vorgestellt und erarbeitet, damit wir als MAV nach 35 MAVO die Eingruppierungen von Mitarbeitern/innen durch unsere Dienstgeber besser nachvollziehen und kontrollieren können. das Eingruppierungsrecht der Tarifverträge im öffentlichen Dienst Grundlagen, Voraussetzungen und Vorschriften Begrifflichkeiten der Vergütungsordnungen Tarif- und Eingruppierungsautomatik Umsetzung in den kirchlichen Arbeitsvertragsordnungen (AVR AVO KODA-Regelungen) Aufgabe der MAV nach 35 MAVO Mi bis Fr VA Mi bis Fr VA Referenten: Edmund Sander, Rainer Müller Kursgebühr: 282 Bitte die für Sie geltenden Tarifvertragswerke mitbringen (AVR AVO TVÖD TV-L). 10

11 TVöD und TV-L die Tarifverträge im öffentlichen Dienst und ihre Bedeutung fürs kirchliche Arbeitsrecht Seit 1. Oktober 2005 gelten für die Tarifgemeinschaften Bund sowie Kommunen der TVöD, für die Tarifgemeinschaft der Länder ab der TV-L. Ähnlich wie beim Vorgänger- Tarifvertrag BAT, orientieren sich die Arbeitsvertragsrechte in einigen Bistümern direkt am TVöD oder TV-L, in anderen Bistümern werden diese tariflichen Vorgaben durch KODA- Beschlüsse in eigene Tarifwerke umgebaut, so z. B. in die AVO-Freiburg, auf Grundlage des TV-L, oder in die KAVO-Trier, auf Grundlage des TVöD. In diesem Kurs wird ein Überblick über die Regelungen im TVöD und im TV-L gegeben. Was hat sich gegenüber dem BAT verändert, was ist komplett neu, und welche Bestimmungen sind übernommen worden? der neue TVÖD für Bund und Kommunen / der TV-L das neue Vergütungssystem und die Entgeltordnung Überleitungsvereinbarungen und Bestandsschutz der aktuellen Vergütungen Einmalzahlungen Jahressonderzahlung leistungsorientierte Bezahlung Arbeitszeitregelungen Arbeitszeitkonten Bereitschaftsdienste Rufbereitschaft Bedeutung fürs kirchliche Arbeitsrecht Übernahme durch die KODAen Mo bis Mi VA Referent: Georg Grädler Kursgebühr: 205 An zusätzlicher Literatur ist eine neue Fassung des TVöD/VKA oder des TV-L sinnvoll, also des Tarifvertrages, der in Ihrer Einrichtung angewandt wird oder auf den die Arbeitsvertragsrechte Ihrer Diözese aufbauen. 11

12 Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in (Wechsel-)Schichtsystemen Arbeitszeiten nach den Vorgaben von AVR,TVÖD/TV-L oder den diözesanen Arbeitsrechtsverordnungen richtig einzuteilen und dementsprechend korrekte Dienstpläne zu schreiben, ist in vielen pflegenden und betreuenden Einrichtungen ein Problem. Auf Grundlage der aktuellen Arbeitszeitgesetze werden die einschlägigen Regelungen in AVR oder TVÖD/TV-L usw. besprochen und in eine passende Dienstgestaltung eingearbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung des wichtigen Beteiligungsrechtes der MAV nach den 36 bis 38 Abs.1 Klärung der Grundbegriffe aus dem Arbeitsrecht dienstplanmäßige Arbeitszeit nach AVR TVÖD/TV-L AVO Mehrarbeit, Mehrarbeitsstunden und Überstunden Ausgleich für mehr geleistete Arbeit, Zeitzuschläge Krankheit, Urlaub, Feiertage im Dienstplan Arbeitszeitkonten, Mobilzeitregelung und Langzeitkonten Regel- oder Rahmendienstplan, Soll- und Ist-Dienstplan Mo bis Mi VA Mo bis Mi VA Referent/in: Wolfgang Bartels, Andreas Höfele Kursgebühr: 248 An zusätzlicher Literatur brauchen wir die Arbeitszeitgesetze und die jeweiligen Tarifverträge AVR TVÖD/TV-L AVO usw. 12

13 Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in den Kindertagesstätten In Kindergärten und Kindertagesstätten gibt es auf Grund früherer und längerer Öffnungszeiten sowie verlängerter Gruppenzeiten mittlerweile auch Schichtpläne und/oder Arbeitszeiteinteilungen über zwei oder drei Wochen hinweg. Daneben gibt es Fragen zur Dienstplangestaltung für die Arbeitszeit bei Elternabenden, Übernachtungen im Kindergarten, Sommerfest, Gestaltung von Kindermessen usw. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung des zentralen Beteiligungsrechtes der MAV nach den 36 bis 38 Abs. 1 Klärung der Grundbegriffe aus dem Arbeitsrecht dienstplanmäßige Arbeitszeit nach AVR AVO TVÖD/TV-L Mehrarbeit, Mehrarbeitsstunden und Überstunden Elternabend, Übernachtung, Sommerfest, Kindermesse, Ausgleich für mehr geleistete Arbeit, Zeitzuschläge Krankheit, Urlaub, Feiertage im Dienstplan Dienstplanmuster der Bundesländer und Caritasverbände konkretes Schreiben von Dienstplänen Mi bis Fr VA Referentin: Gudrun Gern Kursgebühr: 205 Dienstpläne der KiTas können mitgebracht werden. 13

14 Übersicht der MAV-Kurse von Januar bis Oktober 2011 VA-Nr. / Seite Januar Arbeitszeitregelungen und Dienstplangestaltung in (Wechsel-)Schichtsystemen / 12 Februar Regelmäßige MAV-Arbeit / Die aktive Rolle der MAV beim Arbeitsschutz und betrieblicher Gesundheitsförderung NEU! / Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in Kitas / Einführung in die MAV-Arbeit / Eingruppierungs-Voraussetzungen / Die Aufgaben der Berufsgenossenschaft Unterstützung für die MAV-Arbeit Tagesschulung! NEU! / 22 März Einführung in die MAV-Arbeit / Kommunikationsfähigkeit fördern / Einführung in die AVR / Aktuelle Fragen der MAVO / Mobbing (k)ein Thema / Mediation für MAVen / 18 April Einführung in die MAV-Arbeit / Einführung in die neue AVO / 09 Mai Arbeitsrecht für MAVen / a: Information in / Betriebliches Eingliederungsmanagement NEU! Zwei-Tageskurs / Einführung in die MAV-Arbeit / Kommunikationsfähigkeit fördern / 19 14

15 VA-Nr. / Seite Juni Betriebsänderung / Eingruppierungs-Voraussetzungen / Einführung in die neue AVO / 09 Juli Einführung in die MAV-Arbeit / Einführung in die AVR / Regelmäßige MAV-Arbeit / Kommunikationsfähigkeit fördern / Einführung in die MAV-Arbeit / 04 August Mobbing (k)ein Thema? / 21 September Einführung in die MAV-Arbeit / Der TVÖD / TV/L die Tarifverträge / Mediation Aufbaukurs / Aktuelle Fragen der MAVO / Kommunikationsfähigkeit Aufbaukurs / 20 Oktober Arbeitszeitregelungen und Dienstplangestaltung in (Wechsel-)Schichtsystemen / Einführung in die MAV-Arbeit / Einführung in die AVR / Öffentlichkeitsarbeit der MAV Zwei-Tageskurs / MAV-Arbeit an Schulen / 27 15

16 27a: Information in wirtschaftlichen Angelegenheiten Lagebericht Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz lesen Seit der Novellierung der MAVO aus dem Jahr 2003 ist der Paragraph 27a: Information in wirtschaftlichen Angelegenheiten in die Mitarbeitervertretungsordnung aufgenommen worden. In dem Kurs wird dargestellt, welche Bedeutung und Wirkung dieses Informationsrecht für die MAV hat und wie das korrekt durchgeführte Beteiligungsrecht aussieht. Zudem wird aufgezeigt, welche Unterlagen konkret vorzulegen sind, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Einrichtung vermitteln. Des Weiteren wird erklärt, was man unter der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Lagebericht mit Anhang, der Bilanz, usw. zu verstehen hat und wie man diese Unterlagen lesen kann. inhaltliche und zeitliche Vorlagepflicht des Dienstgebers erforderliche Unterlagen, die ein tatsächliches Bild vermitteln korrekte Beteiligung der MAV Möglichkeit der Anregungen sachverständige Person(en) Aufgabe des Ausschusses konkrete Beispiele und Lesehilfen für die Unterlagen Mi bis Fr VA Referentin: Regina Seebald Kursgebühr: 248 Wenn den MAVen schon entsprechende Unterlagen vorliegen, können diese zum Kurs mitgebracht werden. 16

17 Betriebsänderung, Betriebsübergang und -schließung Kündigung, Versetzung, Interessensausgleich und Sozialplan Hilfe! Bei uns in der Einrichtung gibt es eine Betriebsänderung (Umstrukturierung, Teilschließung, Funktionsnachfolge, Betriebsschließung) oder einen Betriebsübergang oder Outsourcing, verbunden mit Versetzungen und Kündigungen! Was macht die MAV, worauf hat die MAV im Zusammenhang mit solchen Maßnahmen zu achten? Wie sieht die korrekt durchgeführte Beteiligung der MAV im Vorfeld und während des Ablaufs dieser Maßnahmen aus, was kann die MAV für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen unternehmen und erreichen? Alles Fragen, denen in diesem Kurs gezielt, umfassend und anschaulich mit Fallbeispielen aus der Praxis nachgegangen wird. Formen von Betriebsänderungen Teil- oder Komplettschließung von Einrichtungen Interessenausgleich nach 27 Abs. 1 Nr. 17 MAVO Umsetzung, Versetzung, betriebsbedingte Kündigung Sozialplan nach 36, 37 Abs. 1 Nr. 11, 38 Abs. 1, Nr. 13 MAVO Outplacement / Transfergesellschaft (SGB III 216a f) Betriebsübergang / Funktionsnachfolge Outsourcing und mögliche Folgen Übergabevertrag / Personalüberleitungsvertrag Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der MAV Mo bis Mi VA Referent: Wolfram Schiering Kursgebühr: 248 Als Arbeitshilfe erhält jeder Teilnehmer ein Exemplar des Taschenbuches Betriebsübergang und Betriebsänderung von A bis Z von Zetl/Zwosta/Schiering 17

18 Mediation für Mitarbeitervertretungen: Konflikte konstruktiv lösen lernen eine Unterstützung in der MAV-Arbeit Das Verfahren der Mediation rückt immer mehr in den Mittelpunkt, wenn es darum geht, an die wirklichen Ursachen und Gründe von Konflikten zu gelangen, um sie dann bei Beteiligung der Betroffenen und auf konstruktive Weise einer von beiden Seiten abgestimmten Lösung zuzuführen. Was ist Mediation, wie sind die Verfahrensabläufe und welcher Methoden bedient man sich, wo liegen die Schwerpunkte von Mediation, und wo sind die Grenzen dieser Lösungsstrategie? Und welche Chancen und Möglichkeiten sehen wir für uns als MAV, die Mediation in unserer Arbeit einsetzen zu können? Grundlagen der Mediation Theorie und Praxis eines Mediationsverfahrens Phasen eines Mediationsablaufs Übereinkunft und Vertrag der betroffenen Parteien Sachgerechtes Verhandeln die Rolle des Mediators Methoden und Techniken gelungener Gesprächsführung Abgrenzung der Mediation zu anderen Verfahren Einsatz der Mediation in der MAV-Arbeit Mi bis Fr VA Referentin: Prof. Dr. Christiane Simsa Kursgebühr: 205 An zusätzlicher Literatur können alle interessanten Artikel und Bücher zum Thema Mediation mitgebracht werden. 18

19 Die Kommunikationsfähigkeit fördern: Anwendung der MAVO-Beteiligungsrechte bei Gesprächen und Verhandlungen, Aufbau und Einsatz von Argumentationen In den MAVO- 26 bis 39 gehört es mit zu den jeweiligen Beteiligungsrechten, dass Gespräche und Verhandlungen mit dem Dienstgeber stattzufinden haben, wenn es bei der vorgeschriebenen Mitwirkung Einwendungen seitens der MAV oder vom Dienstgeber gibt. Hier gilt es, die Kommunikationskompetenz der MAV-Mitglieder im Rahmen der Beteiligungsrechte auszubauen und zu stärken. Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung von Gesprächen und Verhandlungen mit dem Dienstgeber, z. B. bei den Zustimmungsrechten der oder der Beteiligung bei Kündigungen nach den 30/31 Aufbau eigener Argumentationen, Beibehaltung des Roten Fadens in Gesprächen, z. B. bei den Vorschlagsrechten 32 und den Antragsrechten 37 Umgang mit Gegenargumenten, z.b. im Zusammenhang mit dem Abschluss von Dienstvereinbarungen nach 38 oder beim gemeinsamen Dienstgebergespräch nach 39 Verhandlungssituationen in MAV-Sitzungen, Beratungsgespräche mit Kolleginnen und Kollegen, Mo bis Mi VA Mo bis Mi VA Referentinnen: Birgitta Lemmer oder Karine Vereecken Kursgebühr:

20 Aufbaukurs Mediation für Mitarbeitervertretungen Mi bis Fr VA Für alle Teilnehmer des 1. Kurses und weitere Interessierte, die schon Erfahrungen mit dem Thema Mediation haben Referentin: Prof. Dr. Christiane Simsa Kursgebühr: 205 Aufbaukurs Die Kommunikationsfähigkeit fördern Mo Mi VA Für alle Teilnehmer des 1. Kurses und weitere Interessierte, die schon Erfahrungen mit dem Thema Kommunikation haben Referentin: Karine Vereecken Kursgebühr:

21 Mobbing (k)ein Thema? Das Phänomen Mobbing greift auch in unseren kirchlichen Einrichtungen immer weiter um sich. Streit, Auseinandersetzungen, Rivalitäten unter Kollegen/innen am Arbeitsplatz sind ebenso keine Seltenheit mehr wie Schikanen und Willkür von Vorgesetzten. Aber sind es nur normale Konflikte des Arbeitsalltags oder handelt es sich wirklich um eine Form von Mobbing? typische Mobbingformen und -handlungen Unterschied zwischen Konflikt und Mobbing Definition von Mobbing Phasenmodelle von Mobbingabläufen Handlungsmöglichkeiten für die MAV Beteiligungsrechte nach MAVO, Hilfen und Unterstützungen Umgang mit Mobbing-Fällen, kollegiale Beratung Dienstvereinbarung zum Vorbeugen gegen Mobbing Mobbing-Ausschuss; Mobbing-Beauftragter, Mo bis Mi VA Mo bis Mi VA Referentin: Gabi Backendorf Kursgebühr: 205 An zusätzlicher Literatur können alle interessanten Artikel und Bücher zum Thema Mobbing mitgebracht werden (z.b. die passenden Artikel aus der ZMV). 21

22 Die Aufgaben der Berufsgenossenschaft Unterstützung für die MAV-Arbeit Tagesschulung Auch unsere kirchlichen Arbeitgeber sind in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Die Berufsgenossenschaften sorgen in deren Auftrag für die notwendigen Informationen zum Unfall- und Arbeitsschutz an den Arbeitsplätzen und kontrollieren die Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen. Die MAVen haben bei der Umsetzung der Maßnahmen nach den ein Zustimmungs- und Antragsrecht, und wir haben uns im Rahmen der allgemeinen Aufgaben nach 26 MAVO für die Durchführungen der jeweiligen Vorschriften einzusetzen. Neben den Erläuterungen zu den Aufgaben der Berufsgenossenschaft und der Darstellung spezieller Themen, geht es in diesem Kurs auch um mögliche Felder der Zusammenarbeit zwischen MAV und Berufsgenossenschaft. Überblick über die gesetzliche Unfallversicherung rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes der Versicherungsfall (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) Verantwortung und Zuständigkeit (Sicherheitsbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt) Umsetzungsmöglichkeiten von Arbeitsschutzzielen Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers Aufgaben der Mitarbeitervertreter Di , Beginn: 9.30, Ende: 17 Uhr VA Referent: Dr. Ivo Weckmann Verpflegung: 38 Es wird keine Kursgebühr erhoben. Sie ist über den Beitrag des Arbeitgebers zur gesetzlichen Unfallversicherung abgegolten. 22

23 Die aktive Rolle der MAV im Arbeitsschutz und der betrieblichen Gesundheitsförderung Neu! Zwei-Tages-Kurs Dieser Kurs erläutert und erarbeitet die praktischen Handlungsmöglichkeiten von MAVen im Zusammenhang mit Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und -förderung in unseren Einrichtungen und welchen Beitrag die MAV zur Gesundheitsvorsorge der Mitarbeiter leisten kann. Es wird ein Leitfaden entwickelt, wie gezielte Maßnahmen im Rahmen der MAVO-Beteiligungsrechte aussehen und wie sie von MAV und Dienstgeber umgesetzt werden können. Sinn und Zweck betrieblicher Gesundheitsförderung gesetzliche Grundlagen, Verordnungen, Ansatzpunkte in der MAVO die Rolle der MAV und anderer Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz Gefährdungsbeurteilungen und passende Handlungsstrategien Begriffe wie: Beanspruchung Belastung Stress Burn-out Tipps zu: Bildschirmarbeitsplatz Heben und Tragen Rückenbeschwerden Lärmreduktion Mo bis Di VA Referentin: Alexandra Kurz Kursgebühr: 130 Verpflegung:

24 Betriebliches Eingliederungsmanagement NEU! Zwei-Tageskurs Seit 2004 sieht das Sozialgesetzbuch (SGB) IX im 84, Abs. 2 eine gesetzliche Verpflichtung vor, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber, mit Zustimmung und Beteiligung des Betroffenen und der MAV, welche Möglichkeiten es gibt, diese Arbeitsunfähigkeit zu überwinden. Es ist eine originäre Aufgabe der MAV nach 26 und den 37 und 38 MAVO, dafür zu sorgen, dass es eine Dienstvereinbarung zum Ablauf von BEM gibt und sie bei den Gesprächen dabei ist. Gesetzliche Grundlagen Prozessschritte Beteiligungsrechte der MAV: 26, 37, 38 MAVO Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber Erarbeitung einer Dienstvereinbarung Information an die Mitarbeiter Beratung und Begleitung der Betroffenen Auswertung und Reflexion Mo bis Di VA Referentin: Gabi Backendorf Kursgebühr: 130 Verpflegung: 100 An zusätzlicher Literatur können alle interessanten Artikel und Bücher zum Thema BEM mitgebracht werden (z. B. auch die passenden Artikel aus der ZMV). Dieser Kurs ist auch für die Schwerbehinderten-Vertretungen geeignet. 24

25 Öffentlichkeitsarbeit der Mitarbeitervertretungen Wie informieren wir gezielt und effektiv über unsere MAV-Arbeit? Für die MAVen ist es wichtig, die Kolleginnen und Kollegen regelmäßig und/oder gezielt über die Inhalte der MAV-Arbeit zu informieren: was liegt an? was haben wir erreicht? was gibt es an interessanten Informationen aus dem Arbeits- und Tarifrecht? Zudem können durch eine gute Öffentlichkeitsarbeit Kollegen/innen für die Mitarbeit in der MAV motiviert werden. In dem Kurs werden die verschiedenen Methoden und Techniken einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit angesprochen und eingeübt. Formen aktiver und reaktiver Öffentlichkeitsarbeit wie Informationen weitergegeben werden Erwartungen an ein Printmedium (Aushang, Info-Blatt, Einladung, ) komplexe Sachverhalte verständlich darstellen informierende Texte Meinungsdarstellende Texte, z. B. Kommentare, formale, inhaltliche und sprachliche Anforderungen an Texte Leseanreize schaffen / sprachliche Mittel gezielt einsetzen der offene Brief Do bis Fr VA Referentin: Dr. Diana Juhl Kursgebühr: 130 Verpflegung: 100 Beispiele der eigenen Öffentlichkeitsarbeit können mitgebracht werden. 25

26 MAV-Arbeit an Schulen Die besonderen Anforderungen an Schul-MAVen Die Mitarbeitervertretungen an Schulen haben zum Teil mit ganz anderen Anforderungen zu kämpfen die MAVen in anderen kirchlichen Einrichtungen. Ihre Beteiligungsrechte sind teils vom kirchlichen Gesetzgeber eingeschränkt worden, teils machen die unterschiedlichen Anstellungsvoraussetzungen der Kolleginnen und Kollegen Schwierigkeiten bei der Vertretung durch die MAV. In einem weiteren Schwerpunkt geht es um die Amtsführung und um Fragen der Freistellung für die Schul-MAVen. Amts- und Geschäftsführung von Schul-MAVen Anspruch auf Freistellung und Freizeitausgleich Umsetzung der Beteiligungsrechte als Schul-MAV zum Teil eingeschränkte Rechte bei Einstellungen Versetzung, Beförderung, Beurteilungen, Auswirkung der unterschiedlichen Anstellungsvoraussetzungen Zusammenarbeit mit dem Bezirks-Personalrat Mo bis Mi VA Referentin: Brigitte Strubel-Mattes Kursgebühr:

27 Machen Sie Ihre Klausurtagungen bei uns im HPH Im Laufe einer Amtszeit von vier Jahren als MAV ist es gut und richtig, von Zeit zu Zeit einmal aus dem Alltagsgeschäft als Mitarbeitervertretung auszusteigen und eine Klausurtagung durchzuführen. Abseits der regelmäßigen Aufgaben und außerhalb der eigenen Einrichtung bietet eine solche Klausurtagung die Gelegenheit, sich einmal grundlegend und gemeinsam mit den anderen MAV-Mitgliedern über den Ablauf und die Probleme der eigenen MAV-Arbeit Gedanken zu machen, z. B.: Wie sieht der Einzelne seine Aufgabenstellung? Welches Selbstverständnis haben wir als MAV? Welche Ziele verfolgen wir, wie gehen wir sie an? Wie organisieren wir unsere MAV-Arbeit? Wie sehen wir unser Verhältnis zum Dienstgeber? Wie informieren wir unsere Kollegen? Bei der Planung und Durchführung unterstützen wir Sie und entwickeln mit Ihnen den Programmablauf der Klausurtagung, z. B. nach den obigen Fragestellungen oder einem ähnlichen Muster, oder wir orientieren uns an der inhaltlichen Struktur von einem der MAVO-Kurse, hier z.b. dem Kommunikationskurs für MAVen und ergänzen noch die gewünschten Inhalte. Für die Moderation der Klausurtagung können wir Ihnen Referenten aus unserem Kursangebot vorschlagen oder Sie verpflichten selbst einen eigenen Moderator. Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Für eine zweitägige Klausurtagung mit einer Übernachtung: 100 und für drei Tage 150. Auch bei den Kosten beim Einsatz unserer Referenten/innen können Sie sich an den angegebenen Kursgebühren orientieren. Dieses Angebot eignet sich für MAVen ab sieben Mitgliedern und mehr, inklusive auch der Ersatzmitglieder. Kleinere MAVen können sich z.b. mit Nachbar-MAVen zusammen tun. Termine und inhaltliche Gestaltung sprechen Sie dann mit uns ab. 27

28 Platz für Ihre Notizen 28

VKJF Seminare für Mitarbeitervertreter 2016

VKJF Seminare für Mitarbeitervertreter 2016 VKJF Seminare für Mitarbeitervertreter 2016 16-MAV-01 Eingruppierung in der AVR Eingruppierung in den AVR ist für viele MAVen ein unübersichtliches Wirrwarr. Das Seminar erklärt anhand von Beispielen,

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.

Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

Externe und Mitarbeiter der Abteilung Personalrecht

Externe und Mitarbeiter der Abteilung Personalrecht Externe und Mitarbeiter der Abteilung Personalrecht Aktuelle arbeits- und tarifrechtliche Themen werden im Mittelpunkt der Tagung stehen. Zudem wird auf gesetzliche Neuerungen und aktuelle Rechtsprechungen

Mehr

MAV - Fortbildungen 2015 in Zusammenarbeit mit

MAV - Fortbildungen 2015 in Zusammenarbeit mit MITARBEITERVERTRETUNG MAV - Fortbildungen 2015 in Zusammenarbeit mit Inhaltsverzeichnis: Vorwort Seite 2 Tagesveranstaltungen Seite 3 4 Anmeldung Seite 5 Referenten/innen Seite 6 Organisatorisches Seite

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Musterfragebogen. Angebote für Mitarbeitende mit familiären Aufgaben

Musterfragebogen. Angebote für Mitarbeitende mit familiären Aufgaben Musterfragebogen Angebote für Mitarbeitende mit familiären Aufgaben Um die Vereinbarkeit zwischen familiären Pflichten und beruflichen Anforderungen zu erleichtern, werden verstärkt eine familienorientierte

Mehr

MAV - Fortbildungen 2013 in Zusammenarbeit mit

MAV - Fortbildungen 2013 in Zusammenarbeit mit MITARBEITERVERTRETUNG MAV - Fortbildungen 2013 in Zusammenarbeit mit Inhaltsverzeichnis: Vorwort Seite 2 Tagesveranstaltungen Seite 3 6 Anmeldung Seite 7 Organisatorisches Seite 8-9 Referenten / -innen

Mehr

MAV. Veranstaltungen für Mitarbeitervertreter/innen. im Heinrich Pesch Haus Katholische Akademie Rhein-Neckar Programm April bis November 2013

MAV. Veranstaltungen für Mitarbeitervertreter/innen. im Heinrich Pesch Haus Katholische Akademie Rhein-Neckar Programm April bis November 2013 MAV Veranstaltungen für Mitarbeitervertreter/innen im Heinrich Pesch Haus Katholische Akademie Rhein-Neckar Programm April bis November 2013 Allgemeine Informationen 7 MAV-Kurse 9 Übersicht MAV-Kurse April

Mehr

Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht

Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Referent: Thorsten Armborst Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 15.10.2013 1/16 Agenda Vorüberlegungen Was kann der AG tun, um Fehlzeiten zu verringern? Das

Mehr

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken Name der Klinik Fragebogen zur Mitarbeiterheit in Rehabilitationskliniken Sie werden im Fragebogen zu verschieden Bereichen befragt, die Ihren Arbeitsalltag bestimmen. Bitte beantworten Sie die Fragen

Mehr

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten Stand 15. Oktober 2015 Fragen und Antworten Caritaspanel auf einen Blick (Link) Fragebogen als PDF (Link) Online-Befragung: https://www.skopos1.de/uc /caritaspanel/ 2 Hintergrund: Das IAB-Betriebspanel

Mehr

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor G 51/1 So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von und Berufsgenossenschaft vor Inhalt Seite Suchwort-Register Magazin Die Sifa und die Betriebsrevisionen: ein wichtiges Thema 2 Revisionen durch die

Mehr

Ablauf Vorstellungsgespräch

Ablauf Vorstellungsgespräch Leitfaden für Vorstellungsgespräche Ablauf Vorstellungsgespräch Bewerber: Bewerbung als: Interviewer: Datum: ERGEBNIS DES VORSTELLUNGSGESPRÄCHS Gesamtpunktzahl 14-16 Hervorragend 9 13 Kompetent 6-8 Entwicklungsbedarf

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit. Cornelia Hall VDB Kommission für Rechtsfragen Ludwigsburg, 08. November 2005

Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit. Cornelia Hall VDB Kommission für Rechtsfragen Ludwigsburg, 08. November 2005 Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit Cornelia Hall VDB Kommission für Rechtsfragen Ludwigsburg, 08. November 2005 Definition: Telearbeit Telearbeit ist jede auf Informations- und Kommunikationstechnik

Mehr

UMSETZUNGSHILFE Nr. 25. Betriebliches Eingliederungsmanagement als Chance für Mitarbeiter und Unternehmen

UMSETZUNGSHILFE Nr. 25. Betriebliches Eingliederungsmanagement als Chance für Mitarbeiter und Unternehmen UMSETZUNGSHILFE Nr. 25 Betriebliches Eingliederungsmanagement als Chance für Mitarbeiter und Unternehmen August 2011 BEM als Pflicht und Chance: 1. Ziele des BEM 2. Ihre 6 Schritte im BEM 2.1 Überprüfen

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT

MODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Personal. Rechtliche Leitplanken und Orientierungen. Rechtsgrundlagen. Was tun, damit es richtig läuft? Was tun, wenn es nicht richtig läuft?

Personal. Rechtliche Leitplanken und Orientierungen. Rechtsgrundlagen. Was tun, damit es richtig läuft? Was tun, wenn es nicht richtig läuft? Personal Rechtliche Leitplanken und Orientierungen Rechtsgrundlagen Was tun, damit es richtig läuft? Was tun, wenn es nicht richtig läuft? Ende einer Beschäftigung Die Mitarbeitervertretung Rechtsgrundlagen

Mehr

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung)

Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Fortbildungsordnung 4.13.7 Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Vom 13. März 1990 (ABl. EKD 1990 S. 204) Lfd. Nr. Änderndes Recht

Mehr

Anlage 4. Wegweiser. für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich

Anlage 4. Wegweiser. für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich Anlage 4 Wegweiser für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich WfB Der Wegweiser soll den Teilnehmer und seine Angehörigen über den Ablauf des Eingangsverfahrens und der Berufsbildungsmaßnahme

Mehr

1. Für welche Tätigkeitsbereiche haben Sie nach Ihrer Einschätzung in der Vergangenheit die größten Zeitanteile aufgewandt?

1. Für welche Tätigkeitsbereiche haben Sie nach Ihrer Einschätzung in der Vergangenheit die größten Zeitanteile aufgewandt? Thema: Rückblick 1. Für welche Tätigkeitsbereiche haben Sie nach Ihrer Einschätzung in der Vergangenheit die größten Zeitanteile aufgewandt? 2. Wie sind Ihre Zuständigkeiten und Aufgaben geregelt bzw.

Mehr

Die Kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit. Infotage 2015

Die Kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit. Infotage 2015 Die Kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit Infotage 2015 Selbstbestimmungsrecht der Kirche Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle

Mehr

Aushangpflichten für Arbeitgeber

Aushangpflichten für Arbeitgeber Aushangpflichten für Arbeitgeber Allgemeines Durch Aushänge im Betrieb sollen die Arbeitnehmer über ihre Rechte informiert werden. Aus diesem Grund bestehen zahlreiche Vorschriften, die den Arbeitgeber

Mehr

Mitarbeiter/innen/gespräche an der Ruhr-Universität Bochum

Mitarbeiter/innen/gespräche an der Ruhr-Universität Bochum Mitarbeiter/innen/gespräche an der Ruhr-Universität Bochum Leitfaden für die MAGs in der Verwaltung Kurzfassung entwickelt und zusammengestellt von der Personalentwicklung im Herbst 2006 MAG Leitfaden

Mehr

Gesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Vorgesetzte

Gesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Vorgesetzte UNIVERSITÄT HOHENHEIM DER KANZLER Miteinander Aktiv - Gestalten Gesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Vorgesetzte Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden in nächster Zeit mit Ihrem Mitarbeiter/Ihrer

Mehr

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache *

* Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Leichte Sprache * Was ist die Aktion Mensch? Viele Menschen sollen gut zusammenleben können. Dafür setzen wir uns ein. Wie macht die Aktion Mensch das? Wir verkaufen

Mehr

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Projektmanagement in der Spieleentwicklung

Projektmanagement in der Spieleentwicklung Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

Schön, dass ich jetzt gut

Schön, dass ich jetzt gut Schön, dass ich jetzt gut versorgt werde. Und später? Unsere private Pflegezusatzversicherung ermöglicht im Pflegefall eine optimale Betreuung. Solange es geht sogar zu Hause und das schon für monatlich.*

Mehr

Regelung Nummer 5 der Arbeitsrechtlichen Kommission

Regelung Nummer 5 der Arbeitsrechtlichen Kommission Praktikanten ARK 3.5.3 Regelung Nummer 5 der Arbeitsrechtlichen Kommission Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten Vom 9. März 1992 (ABl. 1992 S. A 105) Änderungsübersicht Lfd. Nr. geänderte

Mehr

lernen Sie uns kennen...

lernen Sie uns kennen... KARRIERE lernen Sie uns kennen... Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Steuerberatungskanzlei. Nachfolgend möchten wir Ihnen Gelegenheit bieten, uns und unsere Denkweise näher kennenzulernen. Im Grunde

Mehr

Aktuelle Informationen zur Situation in den städtischen Kitas während des unbefristeten Streiks (Nr. 1/2015)

Aktuelle Informationen zur Situation in den städtischen Kitas während des unbefristeten Streiks (Nr. 1/2015) Püttlingen, den 27.05.2015 Aktuelle Informationen zur Situation in den städtischen Kitas während des unbefristeten Streiks (Nr. 1/2015) Liebe Eltern! Die Gewerkschaften haben alle Beschäftigten im Bereich

Mehr

Werkfeuerwehren Übersicht der Seminare 2013/2014

Werkfeuerwehren Übersicht der Seminare 2013/2014 Werkfeuerwehren Übersicht der Seminare 2013/2014 Vorstandsbereich 3 Edeltraud Glänzer Abteilung Zielgruppen Inhalt: 1. Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte... 2 a. Demografiefeste Personalpolitik

Mehr

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.

Mehr

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder

Mehr

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und seine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis N. N. 16.00-18.00 Uhr Gleiche Chancen für alle Unterschiede respektieren und nutzen, Richtlinien des Allgemeinen

Mehr

Eltern-Info: Hilfe für schwache Schülerinnen und Schüler

Eltern-Info: Hilfe für schwache Schülerinnen und Schüler Leitfaden Berufswahlorientierung für die Sek. I Jahrgangsstufe: Themengebiet: Modul 12: Fach: 7 - Elternarbeit Wie werden die Eltern einbezogen? Eltern-Info: Hilfe für schwache Schülerinnen und Schüler

Mehr

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit

Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz

Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Unterweisung zur Gefährdungsanalyse Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Name.ppt Seite 1 Der Arbeitgeber unterzieht die Arbeitsplätze

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Weiterbildungen 2014/15

Weiterbildungen 2014/15 Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Anleitung: Terminverwaltung (Eigene Veranstaltungen auf der BM-Website bewerben)

Anleitung: Terminverwaltung (Eigene Veranstaltungen auf der BM-Website bewerben) Bundesverband Mediation e.v., Geschäftsstelle Kassel Kirchweg 80 34119 Kassel Alle Mitglieder im Bundesverband Mediation e.v. Christian Bähner Webmaster Geschäftsstelle Kassel Kirchweg 80 34119 Kassel

Mehr

Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis

Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis Fritz Fischl - Sicherheitsfachkraft - Betriebsrat Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis 1??? wer ist für Arbeitsschutz verantwortlich???!!! jeder Versicherte!!! (siehe drittes Kapitel

Mehr

ONLINE-AKADEMIE. "Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht" Ziele

ONLINE-AKADEMIE. Diplomierter NLP Anwender für Schule und Unterricht Ziele ONLINE-AKADEMIE Ziele Wenn man von Menschen hört, die etwas Großartiges in ihrem Leben geleistet haben, erfahren wir oft, dass diese ihr Ziel über Jahre verfolgt haben oder diesen Wunsch schon bereits

Mehr

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit?

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit? ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Zeitarbeit? Leiharbeit? Warum Zeitarbeit? Machen Sie sich zunächst frei von Vorurteilen! So mancher nimmt das Wort Zeitarbeit allzu wörtlich Kleine Jobs für kurze Zeit Schlechter

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand

Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:

Mehr

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) - Die Rolle des Betriebsrats in Cateringbetrieben Inhalt I. Errichtung des Betriebsrats II. Grundlagen der Betriebsratsarbeit III. Rechte des Betriebsrats Überblick

Mehr

Bürgerhilfe Florstadt

Bürgerhilfe Florstadt Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,

Mehr

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.

KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. Gliederung der Vorlesung A. B. C. D. E. F. G. Einführung Koalitionsrecht Tarifvertragsrecht

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten

Mehr

Die Freistellung des Betriebsrats von A bis Z

Die Freistellung des Betriebsrats von A bis Z Die Freistellung des Betriebsrats von A bis Z Bearbeitet von Gisela Graz, Maria Lück 1 Auflage 2006 Buch 359 S ISBN 978 3 7663 3719 1 Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Mediation im Arbeitsrecht

Mediation im Arbeitsrecht Mediation im Arbeitsrecht Susanne A. Becker Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Andrea Kern Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin Übersicht 1. Was ist Mediation? 2.

Mehr

1.1 Bitte geben Sie an, wie wichtig Ihnen die im Folgenden genannten Merkmale unabhängig von Ihrem Arbeitsplatz sind!

1.1 Bitte geben Sie an, wie wichtig Ihnen die im Folgenden genannten Merkmale unabhängig von Ihrem Arbeitsplatz sind! I Allgemeine Einschätzungen und Merkmale Ihrer Tätigkeit 1.1 Bitte geben Sie an, wie wichtig Ihnen die im Folgenden genannten Merkmale unabhängig von Ihrem Arbeitsplatz sind! Wie wichtig ist Ihnen, dass

Mehr

Die TBS ggmbh veranstaltet daher zum Thema ein 2-tägiges Praxisseminar, zu dem wir Euch hiermit herzlich einladen:

Die TBS ggmbh veranstaltet daher zum Thema ein 2-tägiges Praxisseminar, zu dem wir Euch hiermit herzlich einladen: TBS ggmbh Kaiserstr. 26-30 55116 Mainz Tel. 06131 / 28 835 0 Fax 06131 / 22 61 02 info@tbs-rlp.de www.tbs-rlp.de Mainz, im Dezember 2015 Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zahlen der Krankenkassen sind

Mehr

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut Von Susanne Göbel und Josef Ströbl Die Ideen der Persönlichen Zukunftsplanung stammen aus Nordamerika. Dort werden Zukunftsplanungen schon

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)

Mehr

Schnelleinstieg in die (cs) AuftragPro

Schnelleinstieg in die (cs) AuftragPro Schnelleinstieg in die (cs) AuftragPro Starten der Anwendung Entpacken Sie das herunter geladene Archiv. Der entstandene Ordner (cs) AuftragPro enthält alle benötigten Komponenten der Anwendung. Öffnen

Mehr

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat

Teamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat Teamentwicklung Konflikte klären, Regeln für die Kommunikation und Zusammenarbeit festlegen und wirksame Vereinbarungen treffen Es gibt keine Standardformel... Für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Teams

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-

Mehr

Geändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die AVR

Geändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die AVR Deutscher Caritasverband Referat Arbeitsrecht Geändertes Arbeitszeitgesetz: Die Konsequenzen für die AVR I. Inhalt der Gesetzesänderung Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist durch Artikel 4 b des Gesetzes

Mehr

Konflikte sind immer persönlich

Konflikte sind immer persönlich Konflikte sind immer persönlich Wie Charaktere unsere Konflikte initiieren und steuern PRO9 Personal bietet Ihnen eine wissenschaftlich fundierte Fortbildung im charakterorientierten Konfliktmanagement.

Mehr

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht

Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Geld Verdienen im Internet leicht gemacht Hallo, Sie haben sich dieses E-book wahrscheinlich herunter geladen, weil Sie gerne lernen würden wie sie im Internet Geld verdienen können, oder? Denn genau das

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

Mehr

Sächsischer Baustammtisch

Sächsischer Baustammtisch Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de

Mehr

Internetpräsentation Städtischer Kindergarten Rheinstraße

Internetpräsentation Städtischer Kindergarten Rheinstraße Internetpräsentation Städtischer Kindergarten Rheinstraße Name der Einrichtung: Kindergarten Rheinstraße Anschrift: Rheinstraße 42 40822 Mettmann Telefon: 02104/76799 Email-Adresse: Leiterin: ulrike.leineweber@mettmann.de

Mehr

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016

L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 L10N-Manager 3. Netzwerktreffen der Hochschulübersetzer/i nnen Mannheim 10. Mai 2016 Referentin: Dr. Kelly Neudorfer Universität Hohenheim Was wir jetzt besprechen werden ist eine Frage, mit denen viele

Mehr

Sicherheit und Gesundheit in Kleinbetrieben Die Schlüssel zum Erfolg

Sicherheit und Gesundheit in Kleinbetrieben Die Schlüssel zum Erfolg Sicherheit und Gesundheit in Kleinbetrieben Die Schlüssel zum Erfolg Zehn Empfehlungen für eine erfolgreiche Präventionsarbeit im Betrieb Gesunde Unternehmen brauchen gesunde Beschäftigte Die Verhütung

Mehr

I.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate

I.O. BUSINESS. Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Effektive Vorbereitung aktiver Telefonate Telefonieren ermöglicht die direkte Kommunikation

Mehr

Komplettpaket Coaching. Arbeitsmittel & Checklisten

Komplettpaket Coaching. Arbeitsmittel & Checklisten Komplettpaket Coaching Arbeitsmittel & Checklisten Vorphase im Coaching 1. Checkfragen: Kompetenzprüfung des Coaches im telefonischen Erstkontakt 2. Erstgespräch im Coaching Vorbereitung, Auftragsklärung

Mehr

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die

Mehr

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013

Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament

Mehr

Seminarveranstaltungen. 1. Halbjahr 2016

Seminarveranstaltungen. 1. Halbjahr 2016 Seminarveranstaltungen 1. Halbjahr 2016 Formalia, Formalia! Kleingruppenseminar Nr. 6/16 A Zweitagesseminar am Donnerstag, den 23.06.2016 und am Freitag, den 24.06.2016 in der Kanzlei Stähle Belziger Str.

Mehr

Flexibilität und Erreichbarkeit

Flexibilität und Erreichbarkeit Flexibilität und Erreichbarkeit Auswirkungen und Gesundheitsrisiken Ergebnisse einer Umfrage unter Führungskräften, in Zusammenarbeit mit dem Verband Die Führungskräfte e.v. BARMER GEK Hauptverwaltung

Mehr

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Nach geltendem Arbeitsschutzrecht in Deutschland dürfen an und mit Arbeitsmitteln nur Personen beschäftigt

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen

D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:

Mehr

Eingangsseite Umwelt-online

Eingangsseite Umwelt-online Mit dem Erwerb einer Lizenz haben Sie die Möglichkeit, sich ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Kataster zu erstellen. Die Funktionen dieses Rechtskataster wird nachstehend erläutert. Eingangsseite Umwelt-online

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz

Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit

Mehr

Betriebs-Check Gesundheit

Betriebs-Check Gesundheit Betriebs-Check Gesundheit 1. Rahmenbedingungen für Betriebliche Gesundheitsförderung Um die Gesundheit der Mitarbeiter nachhaltig zu fördern, sind bestimmte Rahmenbedingungen erforderlich. Sind Wohlbefinden

Mehr

Arbeitsschutz - Umweltschutz

Arbeitsschutz - Umweltschutz Technische Universität Berlin Arbeitsschutz - Umweltschutz Der Präsident Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz Merkblatt Nr. 1.5 Stand August 2000 314-28888 Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Mehr

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen

Mehr