Liebe MAV-Kolleginnen und MAV-Kollegen,
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- Klaudia Tiedeman
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1 Liebe MAV-Kolleginnen und MAV-Kollegen, zu Beginn des Jahres 2011 werden die beschlossenen Änderungen der Rahmen-MAVO in die diözesanen Fassungen aufgenommen, mit einigen Verbesserungen für die Amtsführung der Mitarbeitervertretungen und weiteren Veränderungen in den Beteiligungsrechten. Nach Beschlusslage in den zuständigen Regionalkommissionen der AK werden Anteile des TVÖDs und des Tarifvertrages Sozial- und Erziehungsdienst in die AVR aufgenommen. Letzterer Tarifvertrag SuE gilt nun auch in der AVO-Freiburg. Alle diese Neuerungen sind Bestandteil der entsprechenden Kursangebote. Besonders hinweisen möchte ich auf den Kurs Betriebliches Eingliederungsmanagement im Mai und die Öffentlichkeitsarbeit der Mitarbeitervertretungen im Oktober. Daneben finden Sie wieder die altbewährten Kursangebote in den Bereichen Arbeitsrecht, Tarifrecht und Arbeitszeitregelungen sowie Mobbing, Kommunikation und Mediation, die beiden letzteren wieder mit dem jeweiligen Angebot eines Aufbaukurses (S. 20) Wir hoffen, dass Sie in unserem neuen Programmheft interessante Anregungen finden und Sie sich auf Grund der ausführlicheren Seminarbeschreibungen gezielt zu passenden Kursen anmelden können. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Schmidt Bildungsreferent Leiter der MAV-Kurse 1
2 Allgemeine Hinweise Zeitlicher Ablauf der Veranstaltungen: 1. Tag Uhr Uhr Begrüßung, Organisation Uhr Uhr Einführung ins Thema, Grundlagen Uhr Uhr 1. Seminareinheit 2. Tag Uhr Uhr 2. Seminareinheit Uhr Uhr 3. Seminareinheit 3. Tag Uhr Uhr 4. Seminareinheit Uhr Uhr Abschlussgespräch, Auswertung Feste Zeiten: Frühstück: Mittagessen: Nachmittagskaffee: Abendessen: Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Die Seminare sind als Fortbildungsveranstaltungen gemäß 16 MAVO genehmigt von den Bischöflichen Ordinariaten Speyer, Mainz, Limburg, Rottenburg-Stuttgart, dem Bischöflichen Generalvikariat Trier, den Erzbischöflichen Ordinariaten Freiburg und München-Freising (für die Diözesen Augsburg, Eichstätt und Würzburg), sowie den Diözesan-Caritasverbänden der Diözesen Speyer, Mainz, Limburg, Rottenburg-Stuttgart, Trier, der Erzdiözese Freiburg und dem Caritasverband der Erzdiözese München-Freising. 2
3 Kostenbeiträge Kosten für Unterkunft und Verpflegung: 150,00 Falls nicht anders angegeben, wird dieser Betrag zusätzlich zu den Kursgebühren erhoben. Die Verpflegungskosten sind Pauschalkosten. Leistungen, die von Ihnen nicht genutzt werden, werden nicht erstattet. Während des Seminars ist die Übernachtung im Haus grundsätzlich erwünscht. Anmeldung zum Kurs Die Anmeldungen bitte schriftlich an uns, entweder mit der anhängenden Anmeldekarte oder per Brief, Fax oder . In Sinne einer korrekten Rechnungsstellung sollte grundsätzlich die Anschrift des Arbeitgebers als Rechnungsadresse angegeben werden. Danach erhalten Sie von uns eine Bestätigung mit den Zahlungsbedingungen. Literatur Bringen Sie bitte zu den Kursen immer die MAVO Ihres Bistums und die MAVO-Kommentare mit, falls vorhanden auch das Praxishandbuch für Mitarbeitervertretungen. Weitere Literaturangaben finden Sie bei den einzelnen Kursen. Das Heinrich Pesch Haus behält sich vor, bei zu geringer Zahl der Anmeldungen ein Seminar abzusagen. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen des Heinrich Pesch Hauses. 3
4 Einführung in die MAV-Arbeit Für neu gewählte MAV-Mitglieder, sowie Nachrücker, Ersatzmitglieder, In diesem Kurs werden für alle neu gewählten bzw. neu ins Amt berufenen MAV-Mitglieder, Ersatzmitglieder und Nachrücker die gesetzlichen Vorschriften der Mitarbeitervertretungsordnung MAVO erklärt und die praktische Umsetzung der Regelungen für die Amtsführung und die Anwendung der Beteiligungsrechte erläutert und an verschiedenen Beispielen erarbeitet. das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen die Grundordnung für den kirchlichen Dienst Entwicklung, Aufbau und Grundzüge der MAVO die neuen MAVO-Regelungen seit die Amtsführung der MAV nach MAVO die Anwendung der Beteiligungsrechte Umsetzung der MAVO-Inhalte in eine regelmäßige MAV-Arbeit Einigungsstelle und Kirchliches Arbeitsgericht Mo bis Mi VA Mi bis Fr VA Mo bis Mi VA Mi bis Fr VA Mo bis Mi VA Mo bis Mi VA Mo bis Mi VA Mo bis Mi VA Referent: Wolfgang Schmidt Kursgebühr: 148 4
5 Aktuelle Fragen der MAVO, neue Regelungen im kirchlichen und staatlichen Arbeitsrecht, Neues aus der Rechtssprechung Aktueller Überblick über die Neuerungen im kirchlichen Arbeitsrecht sowie eine umfassende Darstellung neuer Gesetze, Urteile der staatlichen und kirchlichen Arbeitsgerichte/ Einigungsstellen, die für unsere Arbeit als MAV je nach Arbeitsbereich und Tätigkeitsfeld wichtig und interessant sind. neue Entwicklungen im staatlichen und kirchlichen Arbeitsrecht neue Gesetze bzw. Gesetzesänderungen z.b. Gleichbehandlungsgesetz, Pflegezeitgesetz, u.a., aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht MAVO-Novellierung: die neuen Regelungen aktuelle Beschlüsse von Kirchlichen Arbeitsgerichten und von Einigungsstellen (3. Tag): Überblick über die Altersvorsorge: Rente Zusatzversorgung private Vorsorge Mo bis Mi VA Mi bis Fr VA Referent/in: Prof. Dr. Renate Oxenknecht (Tag 1 und 2) Bernd Dewitz (Tag 3) Kursgebühr: 248 An zusätzlicher Literatur ist eine aktuelle Rechtssammlung der Arbeitsgesetze sinnvoll, z. B. Beck-Texte im dtv Nr oder Kittners Arbeits-und Sozialordnung, oder andere Arbeitsgesetzbücher 5
6 Regelmäßige MAV-Arbeit: Arbeitsgrundlagen Organisationsfragen, Sitzungen und Mitarbeiterversammlungen, Zusammenarbeit mit Dienstgeber und Kollegen/innen Dieser Kurs gibt Anregungen und Tipps für die Arbeitsweise und Amtsführung der MAV, welches Selbstverständnis hat die MAV, wie gut ist der innere Betrieb der MAV organisiert, wie wirkt sie nach außen, bei der Belegschaft und beim Dienstgeber: das MAV-Mitglied als Teil der Gruppe, die MAV als Gruppe Zeitplanung der MAV-Arbeit, Aufgabenverteilung Definition der Ziele in der MAV-Arbeit Organisation der regelmäßigen MAV-Arbeit Zusammenarbeit MAV-Dienstgeber eine Beziehung auf Augenhöhe Einrichtung von Ausschüssen nach 14 Abs. 10 Sprechstunden und Beratungsgespräche Öffentlichkeitsarbeit und Informationsweitergabe Kontakt zu den Kollegen, kompetent beraten Unterstützung der MAV von außen Mi bis Fr VA Mi bis Fr VA Referent: Günter Däggelmann Kursgebühr: 205 6
7 Arbeitsrecht für MAVen Neben den Kenntnissen aus dem kirchlichen Arbeitsrecht und den Inhalten der entsprechenden Tarifverträgen, brauchen wir als MAV auch einen umfassenden Überblick über die Regelungen im staatlichen Arbeitsrecht. Im Spannungsbogen von der Begründung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses besprechen und erarbeiten wir die Inhalte der einschlägigen Gesetze und Verordnungen, immer mit dem Blick auf die Möglichkeiten der Umsetzung im Rahmen der MAVO-Beteiligungsrechte. das Selbstbestimmungsrecht des kirchlichen Arbeitsgebers Rechtsquellen des Arbeitsrechts Begründung eines Arbeitsverhältnisses und seine Beendigung Pflichten des Arbeitgebers, Pflichten des Arbeitnehmers Arbeitszeitgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz Kündigungsschutzgesetz weitere Schutzgesetze für Arbeitnehmer Beteiligungsrechte der MAV Einigungsstelle und Kirchliches Arbeitsgericht Mi bis Fr VA Referent: Dirk Blens Kursgebühr: 248 An zusätzlicher Literatur ist eine aktuelle Rechtssammlung der Arbeitsgesetze sinnvoll, z.b. Beck-Texte im dtv Nr oder Kittners Arbeits-und Sozialordnung oder andere Arbeitsgesetzbücher. 7
8 Einführung in die AVR Mit den neuen Anlagen Systematische Durchsicht und Erarbeitung der Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes AVR. Nach einer Einführung in die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts und der Aufgaben der Arbeitsrechtlichen Kommission werden der Allgemeine Teil der AVR und die weiteren Anlagen erläutert und besprochen mit den Schwerpunkten auf Arbeitszeit- und Vergütungsregelungen. Ergänzend gibt es die Erläuterung der neuen AK-Ordnung mit der Erklärung, wie neue Beschlüsse in der AK zustande kommen: Verhandlungskommission Beschlusskommission Regionalkommission. Entsprechend der Regionen, aus denen die Kursteilnehmer/ innen stammen, werden die aktuellen Beschlüsse und Regelungen der jeweiligen Regionalkommission mit aufgenommen. Allgemeiner Teil der AVR, 1 bis 23 Arbeitszeit- und Überstundenregelung, Anlagen 5, 6 und 6a; Anlagen Eingruppierungs-und Vergütungsregelungen, Anlage 1; Anlagen Regelung der Vergütungsgruppen nach Anlagen 2 bis 2d die weiteren Anlagen 3 bis 21 Beteiligungsrechte der MAV bei Anwendung der AVR Mi bis Fr VA Mi bis Fr VA Mi bis Fr VA Referent: Georg Grandy Kursgebühr: 205 An zusätzlicher Literatur ist auf jeden Fall eine aktuelle gebundene Fassung der AVR oder die Loseblattsammlung mitzubringen, falls vorhanden die Kommentierung zur AVR Arbeitsrecht der Caritas oder die Erläuterungen zur AVR. 8
9 Einführung in die AVO, das geltende Arbeitsrecht in der Erzdiözese Freiburg Die KODA der Erzdiözese Freiburg orientiert sich am TV-L, dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes für die Länder und hat die Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg AVO in Kraft gesetzt. Seit letztem Jahr ist jetzt auch der Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst mit eingebaut worden. Anhand dieser neuesten Fassung der AVO werden die eigenständig geregelten Paragrafen der AVO, die eigene Entgeltordnung und -tabelle sowie die für gültig erklärten Paragrafen des TV-L und des TV SuE erläutert und bearbeitet. Entwicklung der AVO im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrechts die Abschnitte der AVO die Entgeltordnung und -tabelle der AVO kirchliche Fassung der TV-L-Regelungen Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst Versorgungsordnung nach AVO Entgeltumwandlung nach AVO MAV-Beteiligungsrechte bei Anwendung der AVO Mi bis Fr VA Mo bis Mi VA Referenten: Georg Grädler oder Stephan Schwär Kursgebühr: 205 Bitte die Fassung der aktuellen AVO mitbringen. 9
10 Eingruppierungsvoraussetzungen und -vorschriften für AVR AVO TVÖD TV-L Alle Eingruppierungs- und Vergütungsordnungen in unseren kirchlichen Arbeitsvertragsordnungen beziehen sich auf die Grundlagen und Vorschriften des Eingruppierungsrechts der jeweilig zugrunde gelegten Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. In diesem Kurs werden diese rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Vorschriften vorgestellt und erarbeitet, damit wir als MAV nach 35 MAVO die Eingruppierungen von Mitarbeitern/innen durch unsere Dienstgeber besser nachvollziehen und kontrollieren können. das Eingruppierungsrecht der Tarifverträge im öffentlichen Dienst Grundlagen, Voraussetzungen und Vorschriften Begrifflichkeiten der Vergütungsordnungen Tarif- und Eingruppierungsautomatik Umsetzung in den kirchlichen Arbeitsvertragsordnungen (AVR AVO KODA-Regelungen) Aufgabe der MAV nach 35 MAVO Mi bis Fr VA Mi bis Fr VA Referenten: Edmund Sander, Rainer Müller Kursgebühr: 282 Bitte die für Sie geltenden Tarifvertragswerke mitbringen (AVR AVO TVÖD TV-L). 10
11 TVöD und TV-L die Tarifverträge im öffentlichen Dienst und ihre Bedeutung fürs kirchliche Arbeitsrecht Seit 1. Oktober 2005 gelten für die Tarifgemeinschaften Bund sowie Kommunen der TVöD, für die Tarifgemeinschaft der Länder ab der TV-L. Ähnlich wie beim Vorgänger- Tarifvertrag BAT, orientieren sich die Arbeitsvertragsrechte in einigen Bistümern direkt am TVöD oder TV-L, in anderen Bistümern werden diese tariflichen Vorgaben durch KODA- Beschlüsse in eigene Tarifwerke umgebaut, so z. B. in die AVO-Freiburg, auf Grundlage des TV-L, oder in die KAVO-Trier, auf Grundlage des TVöD. In diesem Kurs wird ein Überblick über die Regelungen im TVöD und im TV-L gegeben. Was hat sich gegenüber dem BAT verändert, was ist komplett neu, und welche Bestimmungen sind übernommen worden? der neue TVÖD für Bund und Kommunen / der TV-L das neue Vergütungssystem und die Entgeltordnung Überleitungsvereinbarungen und Bestandsschutz der aktuellen Vergütungen Einmalzahlungen Jahressonderzahlung leistungsorientierte Bezahlung Arbeitszeitregelungen Arbeitszeitkonten Bereitschaftsdienste Rufbereitschaft Bedeutung fürs kirchliche Arbeitsrecht Übernahme durch die KODAen Mo bis Mi VA Referent: Georg Grädler Kursgebühr: 205 An zusätzlicher Literatur ist eine neue Fassung des TVöD/VKA oder des TV-L sinnvoll, also des Tarifvertrages, der in Ihrer Einrichtung angewandt wird oder auf den die Arbeitsvertragsrechte Ihrer Diözese aufbauen. 11
12 Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in (Wechsel-)Schichtsystemen Arbeitszeiten nach den Vorgaben von AVR,TVÖD/TV-L oder den diözesanen Arbeitsrechtsverordnungen richtig einzuteilen und dementsprechend korrekte Dienstpläne zu schreiben, ist in vielen pflegenden und betreuenden Einrichtungen ein Problem. Auf Grundlage der aktuellen Arbeitszeitgesetze werden die einschlägigen Regelungen in AVR oder TVÖD/TV-L usw. besprochen und in eine passende Dienstgestaltung eingearbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung des wichtigen Beteiligungsrechtes der MAV nach den 36 bis 38 Abs.1 Klärung der Grundbegriffe aus dem Arbeitsrecht dienstplanmäßige Arbeitszeit nach AVR TVÖD/TV-L AVO Mehrarbeit, Mehrarbeitsstunden und Überstunden Ausgleich für mehr geleistete Arbeit, Zeitzuschläge Krankheit, Urlaub, Feiertage im Dienstplan Arbeitszeitkonten, Mobilzeitregelung und Langzeitkonten Regel- oder Rahmendienstplan, Soll- und Ist-Dienstplan Mo bis Mi VA Mo bis Mi VA Referent/in: Wolfgang Bartels, Andreas Höfele Kursgebühr: 248 An zusätzlicher Literatur brauchen wir die Arbeitszeitgesetze und die jeweiligen Tarifverträge AVR TVÖD/TV-L AVO usw. 12
13 Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in den Kindertagesstätten In Kindergärten und Kindertagesstätten gibt es auf Grund früherer und längerer Öffnungszeiten sowie verlängerter Gruppenzeiten mittlerweile auch Schichtpläne und/oder Arbeitszeiteinteilungen über zwei oder drei Wochen hinweg. Daneben gibt es Fragen zur Dienstplangestaltung für die Arbeitszeit bei Elternabenden, Übernachtungen im Kindergarten, Sommerfest, Gestaltung von Kindermessen usw. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Umsetzung des zentralen Beteiligungsrechtes der MAV nach den 36 bis 38 Abs. 1 Klärung der Grundbegriffe aus dem Arbeitsrecht dienstplanmäßige Arbeitszeit nach AVR AVO TVÖD/TV-L Mehrarbeit, Mehrarbeitsstunden und Überstunden Elternabend, Übernachtung, Sommerfest, Kindermesse, Ausgleich für mehr geleistete Arbeit, Zeitzuschläge Krankheit, Urlaub, Feiertage im Dienstplan Dienstplanmuster der Bundesländer und Caritasverbände konkretes Schreiben von Dienstplänen Mi bis Fr VA Referentin: Gudrun Gern Kursgebühr: 205 Dienstpläne der KiTas können mitgebracht werden. 13
14 Übersicht der MAV-Kurse von Januar bis Oktober 2011 VA-Nr. / Seite Januar Arbeitszeitregelungen und Dienstplangestaltung in (Wechsel-)Schichtsystemen / 12 Februar Regelmäßige MAV-Arbeit / Die aktive Rolle der MAV beim Arbeitsschutz und betrieblicher Gesundheitsförderung NEU! / Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in Kitas / Einführung in die MAV-Arbeit / Eingruppierungs-Voraussetzungen / Die Aufgaben der Berufsgenossenschaft Unterstützung für die MAV-Arbeit Tagesschulung! NEU! / 22 März Einführung in die MAV-Arbeit / Kommunikationsfähigkeit fördern / Einführung in die AVR / Aktuelle Fragen der MAVO / Mobbing (k)ein Thema / Mediation für MAVen / 18 April Einführung in die MAV-Arbeit / Einführung in die neue AVO / 09 Mai Arbeitsrecht für MAVen / a: Information in / Betriebliches Eingliederungsmanagement NEU! Zwei-Tageskurs / Einführung in die MAV-Arbeit / Kommunikationsfähigkeit fördern / 19 14
15 VA-Nr. / Seite Juni Betriebsänderung / Eingruppierungs-Voraussetzungen / Einführung in die neue AVO / 09 Juli Einführung in die MAV-Arbeit / Einführung in die AVR / Regelmäßige MAV-Arbeit / Kommunikationsfähigkeit fördern / Einführung in die MAV-Arbeit / 04 August Mobbing (k)ein Thema? / 21 September Einführung in die MAV-Arbeit / Der TVÖD / TV/L die Tarifverträge / Mediation Aufbaukurs / Aktuelle Fragen der MAVO / Kommunikationsfähigkeit Aufbaukurs / 20 Oktober Arbeitszeitregelungen und Dienstplangestaltung in (Wechsel-)Schichtsystemen / Einführung in die MAV-Arbeit / Einführung in die AVR / Öffentlichkeitsarbeit der MAV Zwei-Tageskurs / MAV-Arbeit an Schulen / 27 15
16 27a: Information in wirtschaftlichen Angelegenheiten Lagebericht Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz lesen Seit der Novellierung der MAVO aus dem Jahr 2003 ist der Paragraph 27a: Information in wirtschaftlichen Angelegenheiten in die Mitarbeitervertretungsordnung aufgenommen worden. In dem Kurs wird dargestellt, welche Bedeutung und Wirkung dieses Informationsrecht für die MAV hat und wie das korrekt durchgeführte Beteiligungsrecht aussieht. Zudem wird aufgezeigt, welche Unterlagen konkret vorzulegen sind, die ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Einrichtung vermitteln. Des Weiteren wird erklärt, was man unter der Gewinn- und Verlustrechnung, dem Lagebericht mit Anhang, der Bilanz, usw. zu verstehen hat und wie man diese Unterlagen lesen kann. inhaltliche und zeitliche Vorlagepflicht des Dienstgebers erforderliche Unterlagen, die ein tatsächliches Bild vermitteln korrekte Beteiligung der MAV Möglichkeit der Anregungen sachverständige Person(en) Aufgabe des Ausschusses konkrete Beispiele und Lesehilfen für die Unterlagen Mi bis Fr VA Referentin: Regina Seebald Kursgebühr: 248 Wenn den MAVen schon entsprechende Unterlagen vorliegen, können diese zum Kurs mitgebracht werden. 16
17 Betriebsänderung, Betriebsübergang und -schließung Kündigung, Versetzung, Interessensausgleich und Sozialplan Hilfe! Bei uns in der Einrichtung gibt es eine Betriebsänderung (Umstrukturierung, Teilschließung, Funktionsnachfolge, Betriebsschließung) oder einen Betriebsübergang oder Outsourcing, verbunden mit Versetzungen und Kündigungen! Was macht die MAV, worauf hat die MAV im Zusammenhang mit solchen Maßnahmen zu achten? Wie sieht die korrekt durchgeführte Beteiligung der MAV im Vorfeld und während des Ablaufs dieser Maßnahmen aus, was kann die MAV für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen unternehmen und erreichen? Alles Fragen, denen in diesem Kurs gezielt, umfassend und anschaulich mit Fallbeispielen aus der Praxis nachgegangen wird. Formen von Betriebsänderungen Teil- oder Komplettschließung von Einrichtungen Interessenausgleich nach 27 Abs. 1 Nr. 17 MAVO Umsetzung, Versetzung, betriebsbedingte Kündigung Sozialplan nach 36, 37 Abs. 1 Nr. 11, 38 Abs. 1, Nr. 13 MAVO Outplacement / Transfergesellschaft (SGB III 216a f) Betriebsübergang / Funktionsnachfolge Outsourcing und mögliche Folgen Übergabevertrag / Personalüberleitungsvertrag Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der MAV Mo bis Mi VA Referent: Wolfram Schiering Kursgebühr: 248 Als Arbeitshilfe erhält jeder Teilnehmer ein Exemplar des Taschenbuches Betriebsübergang und Betriebsänderung von A bis Z von Zetl/Zwosta/Schiering 17
18 Mediation für Mitarbeitervertretungen: Konflikte konstruktiv lösen lernen eine Unterstützung in der MAV-Arbeit Das Verfahren der Mediation rückt immer mehr in den Mittelpunkt, wenn es darum geht, an die wirklichen Ursachen und Gründe von Konflikten zu gelangen, um sie dann bei Beteiligung der Betroffenen und auf konstruktive Weise einer von beiden Seiten abgestimmten Lösung zuzuführen. Was ist Mediation, wie sind die Verfahrensabläufe und welcher Methoden bedient man sich, wo liegen die Schwerpunkte von Mediation, und wo sind die Grenzen dieser Lösungsstrategie? Und welche Chancen und Möglichkeiten sehen wir für uns als MAV, die Mediation in unserer Arbeit einsetzen zu können? Grundlagen der Mediation Theorie und Praxis eines Mediationsverfahrens Phasen eines Mediationsablaufs Übereinkunft und Vertrag der betroffenen Parteien Sachgerechtes Verhandeln die Rolle des Mediators Methoden und Techniken gelungener Gesprächsführung Abgrenzung der Mediation zu anderen Verfahren Einsatz der Mediation in der MAV-Arbeit Mi bis Fr VA Referentin: Prof. Dr. Christiane Simsa Kursgebühr: 205 An zusätzlicher Literatur können alle interessanten Artikel und Bücher zum Thema Mediation mitgebracht werden. 18
19 Die Kommunikationsfähigkeit fördern: Anwendung der MAVO-Beteiligungsrechte bei Gesprächen und Verhandlungen, Aufbau und Einsatz von Argumentationen In den MAVO- 26 bis 39 gehört es mit zu den jeweiligen Beteiligungsrechten, dass Gespräche und Verhandlungen mit dem Dienstgeber stattzufinden haben, wenn es bei der vorgeschriebenen Mitwirkung Einwendungen seitens der MAV oder vom Dienstgeber gibt. Hier gilt es, die Kommunikationskompetenz der MAV-Mitglieder im Rahmen der Beteiligungsrechte auszubauen und zu stärken. Vor- und Nachbereitung sowie die Durchführung von Gesprächen und Verhandlungen mit dem Dienstgeber, z. B. bei den Zustimmungsrechten der oder der Beteiligung bei Kündigungen nach den 30/31 Aufbau eigener Argumentationen, Beibehaltung des Roten Fadens in Gesprächen, z. B. bei den Vorschlagsrechten 32 und den Antragsrechten 37 Umgang mit Gegenargumenten, z.b. im Zusammenhang mit dem Abschluss von Dienstvereinbarungen nach 38 oder beim gemeinsamen Dienstgebergespräch nach 39 Verhandlungssituationen in MAV-Sitzungen, Beratungsgespräche mit Kolleginnen und Kollegen, Mo bis Mi VA Mo bis Mi VA Referentinnen: Birgitta Lemmer oder Karine Vereecken Kursgebühr:
20 Aufbaukurs Mediation für Mitarbeitervertretungen Mi bis Fr VA Für alle Teilnehmer des 1. Kurses und weitere Interessierte, die schon Erfahrungen mit dem Thema Mediation haben Referentin: Prof. Dr. Christiane Simsa Kursgebühr: 205 Aufbaukurs Die Kommunikationsfähigkeit fördern Mo Mi VA Für alle Teilnehmer des 1. Kurses und weitere Interessierte, die schon Erfahrungen mit dem Thema Kommunikation haben Referentin: Karine Vereecken Kursgebühr:
21 Mobbing (k)ein Thema? Das Phänomen Mobbing greift auch in unseren kirchlichen Einrichtungen immer weiter um sich. Streit, Auseinandersetzungen, Rivalitäten unter Kollegen/innen am Arbeitsplatz sind ebenso keine Seltenheit mehr wie Schikanen und Willkür von Vorgesetzten. Aber sind es nur normale Konflikte des Arbeitsalltags oder handelt es sich wirklich um eine Form von Mobbing? typische Mobbingformen und -handlungen Unterschied zwischen Konflikt und Mobbing Definition von Mobbing Phasenmodelle von Mobbingabläufen Handlungsmöglichkeiten für die MAV Beteiligungsrechte nach MAVO, Hilfen und Unterstützungen Umgang mit Mobbing-Fällen, kollegiale Beratung Dienstvereinbarung zum Vorbeugen gegen Mobbing Mobbing-Ausschuss; Mobbing-Beauftragter, Mo bis Mi VA Mo bis Mi VA Referentin: Gabi Backendorf Kursgebühr: 205 An zusätzlicher Literatur können alle interessanten Artikel und Bücher zum Thema Mobbing mitgebracht werden (z.b. die passenden Artikel aus der ZMV). 21
22 Die Aufgaben der Berufsgenossenschaft Unterstützung für die MAV-Arbeit Tagesschulung Auch unsere kirchlichen Arbeitgeber sind in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Die Berufsgenossenschaften sorgen in deren Auftrag für die notwendigen Informationen zum Unfall- und Arbeitsschutz an den Arbeitsplätzen und kontrollieren die Einhaltung der entsprechenden Maßnahmen. Die MAVen haben bei der Umsetzung der Maßnahmen nach den ein Zustimmungs- und Antragsrecht, und wir haben uns im Rahmen der allgemeinen Aufgaben nach 26 MAVO für die Durchführungen der jeweiligen Vorschriften einzusetzen. Neben den Erläuterungen zu den Aufgaben der Berufsgenossenschaft und der Darstellung spezieller Themen, geht es in diesem Kurs auch um mögliche Felder der Zusammenarbeit zwischen MAV und Berufsgenossenschaft. Überblick über die gesetzliche Unfallversicherung rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes der Versicherungsfall (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) Verantwortung und Zuständigkeit (Sicherheitsbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt) Umsetzungsmöglichkeiten von Arbeitsschutzzielen Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers Aufgaben der Mitarbeitervertreter Di , Beginn: 9.30, Ende: 17 Uhr VA Referent: Dr. Ivo Weckmann Verpflegung: 38 Es wird keine Kursgebühr erhoben. Sie ist über den Beitrag des Arbeitgebers zur gesetzlichen Unfallversicherung abgegolten. 22
23 Die aktive Rolle der MAV im Arbeitsschutz und der betrieblichen Gesundheitsförderung Neu! Zwei-Tages-Kurs Dieser Kurs erläutert und erarbeitet die praktischen Handlungsmöglichkeiten von MAVen im Zusammenhang mit Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und -förderung in unseren Einrichtungen und welchen Beitrag die MAV zur Gesundheitsvorsorge der Mitarbeiter leisten kann. Es wird ein Leitfaden entwickelt, wie gezielte Maßnahmen im Rahmen der MAVO-Beteiligungsrechte aussehen und wie sie von MAV und Dienstgeber umgesetzt werden können. Sinn und Zweck betrieblicher Gesundheitsförderung gesetzliche Grundlagen, Verordnungen, Ansatzpunkte in der MAVO die Rolle der MAV und anderer Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz Gefährdungsbeurteilungen und passende Handlungsstrategien Begriffe wie: Beanspruchung Belastung Stress Burn-out Tipps zu: Bildschirmarbeitsplatz Heben und Tragen Rückenbeschwerden Lärmreduktion Mo bis Di VA Referentin: Alexandra Kurz Kursgebühr: 130 Verpflegung:
24 Betriebliches Eingliederungsmanagement NEU! Zwei-Tageskurs Seit 2004 sieht das Sozialgesetzbuch (SGB) IX im 84, Abs. 2 eine gesetzliche Verpflichtung vor, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber, mit Zustimmung und Beteiligung des Betroffenen und der MAV, welche Möglichkeiten es gibt, diese Arbeitsunfähigkeit zu überwinden. Es ist eine originäre Aufgabe der MAV nach 26 und den 37 und 38 MAVO, dafür zu sorgen, dass es eine Dienstvereinbarung zum Ablauf von BEM gibt und sie bei den Gesprächen dabei ist. Gesetzliche Grundlagen Prozessschritte Beteiligungsrechte der MAV: 26, 37, 38 MAVO Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber Erarbeitung einer Dienstvereinbarung Information an die Mitarbeiter Beratung und Begleitung der Betroffenen Auswertung und Reflexion Mo bis Di VA Referentin: Gabi Backendorf Kursgebühr: 130 Verpflegung: 100 An zusätzlicher Literatur können alle interessanten Artikel und Bücher zum Thema BEM mitgebracht werden (z. B. auch die passenden Artikel aus der ZMV). Dieser Kurs ist auch für die Schwerbehinderten-Vertretungen geeignet. 24
25 Öffentlichkeitsarbeit der Mitarbeitervertretungen Wie informieren wir gezielt und effektiv über unsere MAV-Arbeit? Für die MAVen ist es wichtig, die Kolleginnen und Kollegen regelmäßig und/oder gezielt über die Inhalte der MAV-Arbeit zu informieren: was liegt an? was haben wir erreicht? was gibt es an interessanten Informationen aus dem Arbeits- und Tarifrecht? Zudem können durch eine gute Öffentlichkeitsarbeit Kollegen/innen für die Mitarbeit in der MAV motiviert werden. In dem Kurs werden die verschiedenen Methoden und Techniken einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit angesprochen und eingeübt. Formen aktiver und reaktiver Öffentlichkeitsarbeit wie Informationen weitergegeben werden Erwartungen an ein Printmedium (Aushang, Info-Blatt, Einladung, ) komplexe Sachverhalte verständlich darstellen informierende Texte Meinungsdarstellende Texte, z. B. Kommentare, formale, inhaltliche und sprachliche Anforderungen an Texte Leseanreize schaffen / sprachliche Mittel gezielt einsetzen der offene Brief Do bis Fr VA Referentin: Dr. Diana Juhl Kursgebühr: 130 Verpflegung: 100 Beispiele der eigenen Öffentlichkeitsarbeit können mitgebracht werden. 25
26 MAV-Arbeit an Schulen Die besonderen Anforderungen an Schul-MAVen Die Mitarbeitervertretungen an Schulen haben zum Teil mit ganz anderen Anforderungen zu kämpfen die MAVen in anderen kirchlichen Einrichtungen. Ihre Beteiligungsrechte sind teils vom kirchlichen Gesetzgeber eingeschränkt worden, teils machen die unterschiedlichen Anstellungsvoraussetzungen der Kolleginnen und Kollegen Schwierigkeiten bei der Vertretung durch die MAV. In einem weiteren Schwerpunkt geht es um die Amtsführung und um Fragen der Freistellung für die Schul-MAVen. Amts- und Geschäftsführung von Schul-MAVen Anspruch auf Freistellung und Freizeitausgleich Umsetzung der Beteiligungsrechte als Schul-MAV zum Teil eingeschränkte Rechte bei Einstellungen Versetzung, Beförderung, Beurteilungen, Auswirkung der unterschiedlichen Anstellungsvoraussetzungen Zusammenarbeit mit dem Bezirks-Personalrat Mo bis Mi VA Referentin: Brigitte Strubel-Mattes Kursgebühr:
27 Machen Sie Ihre Klausurtagungen bei uns im HPH Im Laufe einer Amtszeit von vier Jahren als MAV ist es gut und richtig, von Zeit zu Zeit einmal aus dem Alltagsgeschäft als Mitarbeitervertretung auszusteigen und eine Klausurtagung durchzuführen. Abseits der regelmäßigen Aufgaben und außerhalb der eigenen Einrichtung bietet eine solche Klausurtagung die Gelegenheit, sich einmal grundlegend und gemeinsam mit den anderen MAV-Mitgliedern über den Ablauf und die Probleme der eigenen MAV-Arbeit Gedanken zu machen, z. B.: Wie sieht der Einzelne seine Aufgabenstellung? Welches Selbstverständnis haben wir als MAV? Welche Ziele verfolgen wir, wie gehen wir sie an? Wie organisieren wir unsere MAV-Arbeit? Wie sehen wir unser Verhältnis zum Dienstgeber? Wie informieren wir unsere Kollegen? Bei der Planung und Durchführung unterstützen wir Sie und entwickeln mit Ihnen den Programmablauf der Klausurtagung, z. B. nach den obigen Fragestellungen oder einem ähnlichen Muster, oder wir orientieren uns an der inhaltlichen Struktur von einem der MAVO-Kurse, hier z.b. dem Kommunikationskurs für MAVen und ergänzen noch die gewünschten Inhalte. Für die Moderation der Klausurtagung können wir Ihnen Referenten aus unserem Kursangebot vorschlagen oder Sie verpflichten selbst einen eigenen Moderator. Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Für eine zweitägige Klausurtagung mit einer Übernachtung: 100 und für drei Tage 150. Auch bei den Kosten beim Einsatz unserer Referenten/innen können Sie sich an den angegebenen Kursgebühren orientieren. Dieses Angebot eignet sich für MAVen ab sieben Mitgliedern und mehr, inklusive auch der Ersatzmitglieder. Kleinere MAVen können sich z.b. mit Nachbar-MAVen zusammen tun. Termine und inhaltliche Gestaltung sprechen Sie dann mit uns ab. 27
28 Platz für Ihre Notizen 28
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