Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. Einflussmöglichkeiten der Bewohnervertretung
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- Kornelius Junge
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1 Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen Einflussmöglichkeiten der Bewohnervertretung Referentin: Katrin Czuba Betriebswirtin (VWA), Fachbereich Gesundheit und Soziales
2 Gliederung Vorstellung: Wer bin ich? - Aus welcher Einrichtung berichte ich? Erläuterung Bewohnervertretung Mitsprache und Einflussrecht unter den Artikeln der Charta Zusammenfassung der Ergebnisse Ausblick Referentin: Katrin Czuba Betriebswirtin (VWA), Fachbereich Gesundheit und Soziales Seite 2
3 Wer bin ich? Katrin Czuba: examinierte Krankenschwester Betriebswirtin (VWA) mit Fachbereich Gesundheit & Soziales Einrichtungsleitung im Seniorenzentrum Bargteheide (5 Jahre) Referentin: Katrin Czuba Betriebswirtin (VWA), Fachbereich Gesundheit und Soziales Seite 3
4 Aus welcher Einrichtung berichte ich? Das Seniorenzentrum Bargteheide liegt im Zentrum von Bargteheide im Kreis Stormarn 69 Appartements des Betreuten Wohnens 43 Pflegeplätze incl. Kurzzeitpflege Ambulante Pflege Referentin: Katrin Czuba Betriebswirtin (VWA), Fachbereich Gesundheit und Soziales Seite 4
5 Bewohnervertretung Die Bewohnervertretung, bzw. der Bewohnerbeirat wird von den BewohnerInnen einer stationären Einrichtung gewählt und vertritt ihre Interessen. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu findet man z. B. in Schleswig - Holstein im Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG) vom 17. Juli 2009 und der Durchführungsverordnung dazu in der Fassung vom Referentin: Katrin Czuba Betriebswirtin (VWA), Fachbereich Gesundheit und Soziales Seite 5
6 Mitsprache und Einflussrecht unter den Artikeln der Charta Artíkel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe Bedeutung: aktivierende Pflege und Unterstützung der BewohnerInnen in allen Belangen Umsetzung: Durch die Einladung des Bewohnerbeirates nahmen an entsprechenden Tagesordnungspunkten der Sitzungen die EL, die PDL und die HWL teil, so dass bei Klärungsbedarf gleich eine Abstimmung in den Abteilungen erfolgen konnte. Referentin: Katrin Czuba Betriebswirtin (VWA), Fachbereich Gesundheit und Soziales Seite 6
7 Mitsprache und Einflussrecht unter den Artikeln der Charta Artíkel 2: körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit u. Sicherheit Bedeutung: versteckte körperliche und seelische Gewalt gegenüber pflege- und hilfebedürftigen Menschen, z.b. Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Gefahr in Verzug, unangemessene Kleidung, Schäden durch Wärmeeinstrahlung Umsetzung: Erforderliche Hinweise in Beiratssitzungen wurden vertraulich behandelt. Es förderte den offenen Umgang miteinander. Referentin: Katrin Czuba Betriebswirtin (VWA), Fachbereich Gesundheit und Soziales Seite 7
8 Mitsprache und Einflussrecht unter den Artikeln der Charta Artíkel 3: Privatheit Bedeutung: mit Achtsamkeit und Respekt den BewohnerInnen begegnen, Briefgeheimnis wahren, vertrauliche Gespräche Umsetzung: Beiratsmitglieder standen BewohnerInnen als Beratungspaten zur Seite. Für persönliche Angelegenheiten der BewohnerInnen gab es einen separaten Briefkasten des Bewohnerbeirats, für jeden zugänglich. Ein Aushang mit Listung und Fotos der Bewohnervertreter half BewohnerInnen zur Orientierung der Ansprechpartner. Referentin: Katrin Czuba Betriebswirtin (VWA), Fachbereich Gesundheit und Soziales Seite 8
9 Mitsprache und Einflussrecht unter den Artikeln der Charta Artíkel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung Bedeutung: Recht auf seinen persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Bezugspflege, Biografiearbeit, einbeziehen Ehrenamtlicher, Angehörige und der sozialen Betreuung, Ärzte, Therapeuten, Mahlzeiten und Getränke, Hauswirtschaft Referentin: Katrin Czuba Betriebswirtin (VWA), Fachbereich Gesundheit und Soziales Seite 9
10 Mitsprache und Einflussrecht unter den Artikeln der Charta Artíkel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung Umsetzung: Respektvoller Umgang der BewohnerInnen untereinander mithilfe des Beirats wurde erreicht. Angehörige zur Aufstellung für Beiratswahl gewonnen. Biografiearbeit in der Beiratssitzung mit eingeflossen nicht Personen bezogen, sondern zur Anwendung für neue Ideen. Beschwerdeeingänge diskutiert und zeitnah Lösungen gefunden. Speisen- und Getränkeversorgung wurde immer thematisiert. Besuch mit Buch Erleichterung für Ehrenamtliche, Kontakt zu finden. Referentin: Katrin Czuba Betriebswirtin (VWA), Fachbereich Gesundheit und Soziales Seite 10
11 Mitsprache und Einflussrecht unter den Artikeln der Charta Artíkel 5: Information, Beratung, Aufklärung Bedeutung: Umsetzung: BewohnerInnen und Interessenten haben das Recht auf umfassende Informationen, Vertragsrecht, Wohnraumanpassung auf seine/ihre Wünsche (Gestaltung des gemieteten Wohnraums). Transparenz der vorvertraglichen Informationen. Bewohnervertreter wurden in der Eingewöhnungsphase dem/der neuen BewohnerIn vorgestellt und begleitet sie/ihn zu den ersten Veranstaltungen. Es hat sich bewährt, dass Gleiche mit Gleichen sprechen. Vorvertragliche Informationen und Vertragsrecht wurden in den Beiratssitzungen einbezogen und besprochen. Referentin: Katrin Czuba Betriebswirtin (VWA), Fachbereich Gesundheit und Soziales Seite 11
12 Mitsprache und Einflussrecht unter den Artikeln der Charta Artíkel 6: Bedeutung: Kommunikation, Teilhabe an der Gesellschaft Recht auf Wertschätzung, Teilnahme an Veranstaltungen, Austausch mit anderen Menschen, besondere Kommunikation mit demenziell erkrankten Menschen. Umsetzung: Mitarbeit der Bewohnervertretung hilfreich, dass die Umsetzung von Ausflügen und Festivitäten den Wünschen und Fähigkeiten der BewohnerInnen altersgerecht angepasst werden konnten. Beispiel Sommerfest: Präsentation der hauseigenen Theater AG. Die Bewohnervertreter konnten sich mit einem eigenen Stand präsentieren. Bewohnervertreter nahmen gerne Schulungen an, z.b. Thema Demenz. Referentin: Katrin Czuba Betriebswirtin (VWA), Fachbereich Gesundheit und Soziales Seite 12
13 Mitsprache und Einflussrecht unter den Artikeln der Charta Artíkel 7: Religion, Kultur und Weltanschauung Bedeutung: o.g. Punkte eines jeden Bewohners respektieren, unterstützen und auch immobile Menschen berücksichtigen Umsetzung: Altersgerechte Andachten in der Einrichtung nach Bedarf, z.b. evangelische, katholische Andachten durch die Pastoren; auch Einzelbesuche nach Wunsch. Einrichten einer Andachtstelle mit Kondolenzbuch, Bibel, Kerzen und Bildern von verstorbenen BewohnerInnen. Referentin: Katrin Czuba Betriebswirtin (VWA), Fachbereich Gesundheit und Soziales Seite 13
14 Mitsprache und Einflussrecht unter den Artikeln der Charta Artíkel 8: Bedeutung: palliative Begleitung, Sterben und Tod Wünsche sterbender Menschen hinsichtlich Pflege, Umgebung und Begleitung berücksichtigen. Umsetzung: Thema individueller Wünsche der letzten Lebensphase in die Beiratssitzung eingebracht, (anonym behandelt), um Tipps und Anregungen auszutauschen. Erleichterung auch für die Einrichtungsleitung für Angehörige und Betroffene Bestmögliches zu erreichen. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Schärfung des Bewusstseins der Bewohnervertreter, um dieses wiederum mit BewohnerInnen des Hauses diskutieren zu können, wenn unter Gleichgesinnten Rat gesucht wurde-. Referentin: Katrin Czuba Betriebswirtin (VWA), Fachbereich Gesundheit und Soziales Seite 14
15 Zusammenfassung der Ergebnisse auf Wunsch des Bewohnerbeirates nehmen zu den Sitzungen nicht nur EL, sondern auch weitere Abteilungsleitungen teil zügige Bearbeitung bei Klärungsbedarf und individueller Wünsche vertrauensvolle Zusammenarbeit fördert einen offenen Umgang miteinander, Tipps und Anregungen auszutauschen BewohnerInnen die Möglichkeit geben, sich direkt an die Bewohnervertretung zu wenden Bewohnerverteter als Paten und Unterstützung in der Eingewöhnungsphase neuer BewohnerInnen einbeziehen Schulungsprogramme nach Bedarf Vertragsrecht, Krankheitsbilder, Vorsorge fördert Verständnis und Kommunikation Referentin: Katrin Czuba Betriebswirtin (VWA), Fachbereich Gesundheit und Soziales Seite 15
16 Ausblick Die Einflussmöglichkeiten der Bewohnervertretung sind groß: wenn die Einrichtungsleitung auf die Bewohnervertreter zugeht. wenn die Einrichtungsleitung die Beiratstreffen nicht nur als Pflicht sieht, sondern diese mit Leben füllt. gerne Unterstützung durch einen geschulten MultiplikatorIn annimmt. wenn die Einrichtungsleitung versteht, jeder Mensch erreicht eine Lebensphase, in der er auf Hilfe und auf Akzeptanz anderer angewiesen ist. So wie ich mit Dir umgehe, so möchte Ich es einmal von anderen erfahren Referentin: Katrin Czuba Betriebswirtin (VWA), Fachbereich Gesundheit und Soziales Seite 16
17 Referentin: Katrin Czuba Betriebswirtin (VWA), Fachbereich Gesundheit und Soziales Seite 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit FRAGEN? Referentin: Katrin Czuba Betriebswirtin (VWA), Fachbereich Gesundheit und Soziales Seite 18
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