EG-Studie zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Wassersektor in der Europäischen Union
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- Victoria Waldfogel
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1 EG-Studie zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Wassersektor in der Europäischen Union Wenke Hansen, Dr. Simon Marr, R. Andreas Kraemer Ecologic Institut, Berlin - Brüssel 1
2 Überblick Wettbewerbsaspekte im Wassersektor Ist EG Wettbewerbsrecht anwendbar? Wettbewerb (im) um den Markt Ergebnis und Ausblick 2
3 Wettbewerbsaspekte im Wassersektor Wettbewerb: Vorauss. für Wahlmöglichkeiten d. Kommune: Systeme, Zuliefermärkte, Nachbarmärkte Bürger: zwischen Anbietern (im Markt) Großkunden: Selbstvers. oder Anschluss (im Markt) Wasserunternehmen: Bieten um Konzessionen (um den Markt), Bieten um Anteile 3
4 Ist EG Wettbewerbsrecht anwendbar? Grundsätzlich ist es anwendbar für: Öfftl. monopolartige Unternehmen, die Dienste von allgem. wirtschaftl. Interesse erbringen, und Handel zwischen MS beeinträchtigen (Art. 86(1) EGV), Wettbewerbsfreistellung: WBV nur anwendbar, soweit öfftl. Unternehmen durch Anwendung nicht an Erfüllung ihrer Aufgabe gehindert (Art. 86(2) EGV) zur Sicherstellung der Anwendung dieser Regeln (86(1) und 86(2) EGV) darf Kommission RLn und Entscheidungen an MS richten (Art. 86(3) EGV) 4
5 Wettbewerb um den Markt (1) Konzessionen sind Verträge: zwischen Kommune und Leistungserbringer, unabhängig ob privat oder öffentlich, und mit exklusiven Rechten, um die Wasserdienstleistungen für einen Zeitraum zu erbringen; z.b. Dabei übernimmt der Konzessionär das Risiko! Wo können Wettbewerbsbeschränkungen auftreten? Wettbewerbs-/Binnenmarktregelungen anwendbar? 5
6 U-Gegenstand 1: Konzessionsvertrag Untersuchungsgegenstand 1: Konzessionsvertrag da Wasservers. als Dienstleistung im allgemeinen wirtschaftl. Interesse eingestuft, und exklusive / spezielle Rechte vergeben werden: 86(1) Wettbewerbsregeln (Art ) sind anzuwenden! Prüfung: Art. 81 und 82 ivm Art. 86(1) EGV 6
7 Art. 81(1) ivm Art. 86: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen da nur zwischen Unternehmen anwendbar: nein Art. 82 ivm Art. 86 : Missbrauch marktbeherrschender Stellung:? dominante Position durch exklusive Rechte: ja Missbrauch der dominanten Position: ja Beeinträchtigung Handel zwischen MS: ja 7
8 U-Gegenstand 1 Konzessionsvertrag: Ergebnis: Art. 81 EGV ivm Art. 86(1) nicht anwendbar. Art. 82 EGV ivm Art. 86(1) (vorerst) anwendbar, Prüfung nötig: Art. 86(2) EGV Freistellung? -> politische und nicht rechtliche Frage: daher außerhalb des Rahmens der Studie -> offen, ob Art. 82 EGV ivm Art. 86(1) anwendbar 8
9 Untersuchungsgegenstand 2: Unternehmen bei Konz.-vergabe Wettbewerbsregeln (insbesondere Art. 81 EGV und Art. 82 EGV) Art. 81(1)EGV: Wettbewerbs-beschränkende Vereinbarungen bid-rigging (Preisabsprachen): ja (vgl. Heizrohrkartell) 9
10 82: Missbrauch marktbeherrschender Stellung dominante Position durch exklusive Rechte: ja, insbesondere dominante Unternehmensgruppen unklar bei Neuvergabe von Konzessionen: Abgrenzung von dominanter Position und Wettbewerbsvorteil Missbrauch der dominanten Position: ja, möglich Beeinträchtigung Handel: ja, möglich -> Potential, Art. 81 und Art.82 10
11 Allgemeine Prinzipien (EGV) bei der Vergabe von Konzessionen, die aus Binnenmarktregeln (EGV) folgen: Gleichheitsgebot (Art. 12): Gleichbehandlung von Bietern (Nationalität, Spezifikationen, Transparenz) Diskriminierungsverbot: (Transparenz, Veröffentlichung) Verhältnismäßigkeitsprinzip (Details der Ausschreibung, Dauer der Konzession) 11
12 Ergebnis Konzentration: Wettbewerb um Konzessionen! keine generelle Ausschreibungspflicht für Wasserdienstleistungen wenn Kommunen Konzessionen vergeben, dann nach europ. Ausschreibungsregeln: detaillierte (RLn zur Vergabe öffentlicher Aufträge)? allgemeine Prinzipien des EGV (Binnenmarkt)? 12
13 Ergebnis Wenn Wasserversorgung Dienstleistung im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse, dann gelten EG - Wettbewerbsvorschriften Auf Unternehmen im Bieterverfahren um Konzessionen sind europäische WBV grundsätzlich anwendbar 13
14 Ausblick Wichtige politische Weichenstellungen Ist WV Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse? Wasserversorgung im Grünbuch zu Leistungen zur Daseinsvorsorge? Wasserversorgung in GATS-Verhandlungen? Mischen Sie sich ein! 14
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