Wohngebiet Am Römerhof (2. Bauabschnitt)

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1 Baugrundstücke im Wohngebiet Am Römerhof (2. Bauabschnitt) zur Bebauung mit freistehenden Einzelhäusern und Doppelhaushälften November 2011 Entwicklungsträger der Stadt Remagen

2 Die Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Remagen - Süd Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Remagen-Süd werden bis zum Jahr 2011 vier Wohngebiete auf einer Fläche von ca. 20 ha geplant und erschlossen. Der zweite Bauabschnitt des Wohngebietes Am Römerhof stellt dabei nach dem ersten Bauabschnitt des Wohngebietes Am Römerhof und den Wohngebieten Cheruskerhof und Vorn am Mittelwege den vierten Realisierungsabschnitt der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Remagen-Süd dar. Die Stadt Remagen hat die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Entwicklungsmaßnahme beauftragt. Die DSK arbeitet als Treuhänder der Stadt Remagen und ist u. a. mit der Vermarktung der Grundstücke beauftragt. Die Leistungen der DSK sind für den Grundstückskäufer kostenfrei. Das Wohngebiet Am Römerhof (2. Bauabschnitt) In direkter Nachbarschaft zur Fachhochschule RheinAhrCampus wurden im Wohngebiet Am Römerhof in einem ersten Bauabschnitt 45 Wohnbaugrundstücke zur Bebauung mit Doppelhäusern und freistehenden Einfamilienhäusern erschlossen und vermarktet. Südlich angrenzend steht nun im zweiten Bauabschnitt die Vermarktung weiterer Wohnbaugrundstücke zur Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern an. 2. Bauabschnitt Das Wohngebiet liegt am südlichen Stadtrand Remagens. Die gute Erreichbarkeit der örtlichen Versorgungsund Freizeiteinrichtungen als auch der örtlichen und überörtlichen Verkehrsinfrastruktur unterstreichen die attraktive Lage des Wohngebietes im Remagener Stadtgebiet: 5176E_Roemerhof_2BA_Expose_15_11_

3 Das Wohngebiet ist eingebunden in die gewachsene Struktur der benachbarten Wohnbebauung in der Straße Am Römerhof und der Schillerstraße. Die Anbindung erfolgt durch Stichstraßen an die Straße Am Römerhof. Die Innenstadt Remagens und der Bahnhof sind nur ca. 1,5 km entfernt. Das Wohngebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu allen wichtigen Einrichtungen, wie etwa Kindergarten, Lebensmittelgeschäfte, Freizeiteinrichtungen (z.b. Allwetterbad, Tennishalle/-plätze, Sportanlagen). Die Verkehrsanbindung an die B9 befindet sich in ca. 700 m Entfernung. Die Erschließungsanlagen des Baugebietes (Baustraße, Kanalisation und Leitungen der Versorgungsträger) sind fertig gestellt, so dass nach Vorlage der Genehmigung des Bauantrages mit den Bauvorhaben begonnen werden kann. Baufeldübersicht und Kaufpreis Das Grundstück wird zum sog. Neuordnungswert verkauft. Der Neuordnungswert beträgt je m² Grundstücksfläche 135 /m². In diesem Kaufpreis sind enthalten: Erschließungskosten nach 127 BauGB Kosten für ökologische Ausgleichsmaßnahmen Kosten der Grundstücksvermessung (keine Gebäudeabsteckung/-einmessung) Dem Kaufpreis hinzugerechnet wird der einmalige Ausbaubeitrag für den Kanalanschluss (Schmutz- und Niederschlagswasser). Der Schmutzwasserbeitrag beträgt 4,85 /m², der Niederschlagswasserbeitrag 3,72 /m². In dem Kaufpreis sind folgende Kosten nicht enthalten: Kosten für einen Revisionsschacht je Grundstück Der Revisionsschacht ist im Regelfall durch den Grundstückskäufer bzw. Bauherren zu beauftragen und zu zahlen. Aus bautechnischen Gründen wird die Herstellung des Revisionsschachtes im Baugebiet Am Römerhof bereits im Rahmen der (öffentlichen) Erschließung hergestellt. Die Kosten hierfür werden den künftigen Grundstückskäufern in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Die Ablösung dieser Kosten beträgt für das entsprechende Grundstück rd Die Herstellung des Hausanschlusses (vom Gebäude zum Revisionsschacht) ist vom Käufer zu beauftragen und zu zahlen. Hinweis: Die Baufelder 65n bis 72n, 74n und 76n verfügen über keinen Revisionsschacht. Die Herstellung ist durch den Grundstückskäufer bzw. Bauherren zu beauftragen und zu zahlen. Kosten für Anschlüsse an sonstige Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Telefon, Trinkwasser, etc.). Diese Anschlüsse sind vom Grundstückskäufer bzw. Bauherren bei dem jeweiligen Versorgungsunternehmen zu beantragen. Nebenkosten des Grunderwerbs (Notarkosten, Grunderwerbssteuer etc.) Die nachfolgende Liste enthält die baufeldbezogenen Daten zu Bebaubarkeit, Kaufpreis und Kanalanschlussbeitrag. Ein Lageplan mit einer Übersicht der einzelnen Baufelder ist diesem Expose als Anlage 1 beigefügt. Die Stadt Remagen behält sich das Recht vor, in begründeten Einzelfällen von der dargestellten Grundstücksplanung abzuweichen. 5176E_Roemerhof_2BA_Expose_15_11_

4 Baufeld-Nr. Größe ca. Zulässiger Bauzone Preis Kaufpreis (ca.) Kanalanschlussbeitrag [m 2 ] Haustyp [ /m 2 ] [ ] [ ] 65n 584 EH B ,88 Erläuterungen (r) = Baufeld ist reserviert Zulässiger Haustyp EH = Einzelhaus, DH = Doppelhaushälfte Der zulässige Haustyp ist durch die Stadt Remagen vorgegeben. Die Stadt Remagen behält sich das Recht vor, bei entsprechender Nachfrage zwei Doppelhausgrundstücke (2/3, 4/5, 25/26 und 49/50) zu vereinigen, um dort ein Einzelhaus realisieren zu können. Bauzone Der Bebauungsplan Nr /00 Am Römerhof sieht Bauzonen mit unterschiedlichen planungsrechtlichen Festsetzungen vor. Auf den nachfolgenden Seiten sind die wichtigsten Festsetzungen dargestellt. 5176E_Roemerhof_2BA_Expose_15_11_

5 Planungsrechtliche Vorgaben Was und wie im Baugebiet Römerhof gebaut werden kann, regelt der Bebauungsplan Nr /00 Am Römerhof in der aktuellen Fassung der Stadt Remagen. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit in einem Änderungsverfahren. Diesbezüglich wird zur Vorbereitung der Bauunterlagen eine Abstimmung mit der Stadt Remagen dringend empfohlen. Der Bebauungsplan sieht u. a. folgende Festsetzungen vor: Bauzone A: Baufelder 1.44, 1.45, 6 bis 20 und 35 bis 39 Doppelhäuser und freistehende Einfamilienhäuser mit 2 Vollgeschossen; das 2. Vollgeschoss ist nur im Dachraum unter Dachschrägen zulässig Festsetzungen Allgemeines Wohngebiet WA Grundflächenzahl: 0,4 Geschossflächenzahl: 0,8 Firsthöhe: max. 9 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau) Satteldach, Walmdach oder Pultdach mit einer Dachneigung zwischen Gebäuderichtung Bauzone B: Baufelder 21n bis 22n, 23, 29, 65n bis 67n und 76n bis 77n Doppelhäuser und freistehende Einfamilienhäuser mit 2 Vollgeschossen; das 2. Vollgeschoss ist nur im Dachraum unter Dachschrägen zulässig Festsetzungen Allgemeines Wohngebiet WA Grundflächenzahl: 0,4 Geschossflächenzahl: 0,8 Firsthöhe: max. 9 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau) Satteldach, Walmdach oder Pultdach mit einer Dachneigung zwischen Bauzone C: Baufelder 1 bis 5, 25n bis 26n, 27 bis 28; 30 bis 34, 40 bis 64, 68n bis 75n Doppelhäuser und freistehende Einfamilienhäuser mit 2 Vollgeschossen Festsetzungen Allgemeines Wohngebiet WA Grundflächenzahl: 0,4 Geschossflächenzahl: 0,8 Firsthöhe: max. 11 m (Bezugshöhe jeweils: Erschließungsstraße nach Endausbau) Satteldach, Walmdach oder Pultdach mit einer Dachneigung zwischen Gebäuderichtung Die vollständigen textlichen Festsetzungen sowie einen Auszug aus der Planzeichnung können wir bzw. die Stadt Remagen Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Der Bebauungsplan kann bei der Bauverwaltung der Stadt Remagen während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. 5176E_Roemerhof_2BA_Expose_15_11_

6 Die Grundstücksvergabe Die Vergabe und Vorplanung Haben wir Ihr Interesse am Wohngebiet Am Römerhof (2. Bauabschnitt) geweckt? Dann bewerben Sie sich für das von Ihnen favorisierte Grundstück. Sie können sich auch gleichzeitig für mehrere Grundstücke bewerben. Hierzu füllen Sie bitte den beiliegenden Bewerbungsbogen aus und senden ihn an DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG Regionalbüro Bonn Herrn Volker Bode Postfach Bonn Telefon: Telefax: Die Bewerbungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Für den Fall, dass mehrere Bewerbungen für ein Grundstück am gleichen Tage eingehen, entscheidet das Los über den Zuschlag. Für Rückfragen zum Vergabeverfahren stehen wir gerne zur Verfügung: Reservierung Sollten Sie den Zuschlag für ein Grundstück erhalten, ist eine Reservierungsanzahlung in Höhe von 3% des im Exposé genannten Kaufpreises zu zahlen. Dieser Betrag wird bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages auf den Kaufpreis angerechnet. Das Erwerbsangebot muss innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung (Kriterium ist der Eingang bei der DSK) angenommen werden, andernfalls erhält der nächste Bewerber das Angebot zum Erwerb des Grundstückes. Innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Annahme der Zuschlagserteilung ist der Kaufvertrag zu beurkunden. Sofern innerhalb dieser Frist keine Beurkundung erfolgt, erlischt die Zuschlagserteilung automatisch und das Grundstück wird dem nächsten Bewerber angeboten. Die Reservierungszahlung wird in diesem Fall als Entschädigung für den entstandenen Aufwand betrachtet und nicht zurückgezahlt. Allgemeine Bedingungen für die Vergabe: Vorlage eines Finanzierungsnachweises, Beurkundung des Kaufvertrages innerhalb von 3 Monaten nach Annahme der Zuschlagserteilung, Stellung eines Bauantrages spätestens 3 Monate nach Abschluss des Kaufvertrages, Baubeginn spätestens 3 Monate nach Vorlage der Baugenehmigung, Fertigstellung des Gebäudes innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages. Die Stadt Remagen behält sich bei der Vergabe von Grundstücken das Recht vor, in begründeten Einzelfällen von dem beschriebenen Vergabeverfahren abzuweichen. Besondere Hinweise Bauverpflichtung Das Wohngebiet Am Römerhof wird im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Remagen- Süd entwickelt. Gemäß 169 Abs.6 BauGB ist die Stadt Remagen beim Grundstücksverkauf in städtebaulichen Entwicklungsbereichen an besondere Vorschriften gebunden. Die Grundstücke dürfen nur an Bauwillige veräußert werden, die sich verpflichten, das Grundstück innerhalb einer angemessenen Frist zu bebauen. Daher wird in den Kaufverträgen eine Bauverpflichtung vereinbart, nach der sich der Käufer verpflichtet, innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages die Bebauung des Grundstückes abzuschließen. 5176E_Roemerhof_2BA_Expose_15_11_

7 Darüber hinaus enthält der Kaufvertrag weitere Regelungen: In einem freistehenden Einfamilienhaus bzw. in einer Doppelhaushälfte dürfen maximal zwei Wohneinheiten realisiert werden. Bei der Realisierung eines Doppelhauses haben sich die beiden Bauherren hinsichtlich der Gestaltung (Geschossigkeit, Dachform, Firstrichtung) untereinander abzustimmen. Sofern dies im Vorfeld nicht erfolgt, richten sich die Gestaltungsvorgaben nach den Bauantragsunterlagen des ersten Antragstellers. Tennisanlage Unmittelbar an das Wohngebiet grenzt eine Tennisanlage. Als aktive Lärmschutzmaßnahme wurde auf der dafür im Bebauungsplan ausgewiesenen Fläche eine vegetative Lärmschutzwand in einer Höhe von 4,0 m errichtet, die in Richtung Tennisanlage schallabsorbierend ist. Kampfmittelräumdienst Mit Beginn der Erdarbeiten ist Kontakt mit dem Kampfmittelräumdienst aufzunehmen. Entsprechende Kontaktdaten werden nach Kaufvertragsabschluss bekannt gegeben. Verfüllte Bombentrichter Das Wohngebiet liegt in einem Bereich, in dem sich verfüllte Bombentrichter befinden können. Dementsprechend kann die Tragfähigkeit des Untergrundes variieren und stellt bei nicht unterkellerter Bauweise einen schwierigen Baugrund dar. Die für die Durchführung des Bauvorhabens notwendigen und erforderlichen Erdund Ausschachtungsarbeiten werden bei Vorliegen eines konkreten Verdachts von einem anerkannten, von der zuständigen Fachbehörde zu benennenden und vom Verkäufer beauftragten Bodengutachter begleitet und ggfs. beprobt. Die damit verbundenen Kosten trägt die Stadt Remagen als Verkäuferin. 5176E_Roemerhof_2BA_Expose_15_11_

8 Stadt Remagen Wohngebiet Am Römerhof (2. Bauabschnitt) Bewerber Bewerbungsbogen zur Vergabe von Baugrundstücken Name/n Vorname/n Name/n Vorname/n wohnhaft in Straße PLZ, Ort Telefon Fax Ich / Wir habe(n) Interesse an einem Grundstückserwerb im Wohngebiet Am Römerhof (2. Bauabschnitt) Bewerbung um folgende Grundstücke: Priorität 1. Stelle 2. Stelle 3. Stelle 4. Stelle 5. Stelle Grundstücksnummer Ich / Wir verpflichten mich / uns zum Abschluss des Kaufvertrages geeignete Unterlagen vorzulegen, aus denen ersichtlich ist, dass die Finanzierung des Grundstückskaufs gesichert ist. Ich / wir werde(n) mich / uns im Rahmen des Grundstückskaufvertrages ferner verpflichten das Bauvorhaben entsprechend den Vorgaben der Stadt Remagen zu bebauen. Sollte(n) ich / wir diese Frist nicht einhalten, steht der Stadt Remagen ein Rückkaufs- und Neuvergaberecht zu. Ich / Wir bestätige(n) die Richtigkeit meiner / unserer Angaben. Datum, Ort Unterschrift 5176E_Roemerhof_2BA_Expose_15_11_

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