Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Maßnahmen nach WRRL am Hellbach Wasserkörper NMKZ-0100

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1 Machbarkeitsstudie zur Umsetzung der Maßnahmen nach WRRL am Hellbach Endbericht, Wilhelm-Külz-Platz Rostock Auftraggeber: Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Erich-Schlesinger-Str Rostock

2 Fachliche Bearbeitung Dipl.-Ing. Torsten Ode unter Mitarbeit von: Dipl.-Ing. Nadine Moratz-Pauly Dipl.-Biol. Sören Möller Vertrag vom 24. Juli 2012 Vertragliche Grundlage Wilhelm-Külz-Platz Rostock Dipl.-Ing. Torsten Ode Rostock,

3 1 INHALT Inhalt... 1 Tabellenverzeichnis... 2 Abbildungsverzeichnis Zielstellung Material und Methoden Ergebnisse Vorliegende Planungen Erfolgsprognose und ergänzende Maßnahmen Aufforstung Hellbach zwischen Buschmühlen und Teßmannsdorf Gewässertypisches Leitbild und Nutzungsverhältnisse Flächenbedarf für einen Entwicklungskorridor und Aufforstungen Kostenschätzung und Finanzierungsmöglichkeiten Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an der B105 bei Jörnstorf Lösungsvorschläge Hydraulische Vorbemessung der Vorzugsvariante Mengenermittlung und Kostenschätzung der Vorzugsvariante Zusammenfassung Literatur... 21

4 2 TABELLENVERZEICHNIS Tab. 1: Herleitung der Breite eines typkonformen Entwicklungskorridors Tab. 2: Landesflächen im Planungsraum Tab. 3: Geeignete BVVG-Flächen aus dem aktuellen Ausschreibungslos Tab. 4: Kostenschätzung für die Pflanzen und Pflanzung Tab. 5: Gesamtkostenschätzung für die Aufforstungen und Schaffung von Sukzessionsflächen Tab. 6: Fördermöglichkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen Tab. 7: Hydraulische Vorbemessung des Durchlasses B Tab. 8: Kostenschätzung für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit, Durchlass B ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 1: Übersichtskarte Planungsraum... 4 Abb. 2: Behelfsmäßige Otterberme, Abb. 3: Durchlass nach Rückbau der Berme,... 6 Abb. 4: Defizitanalyse BVP (Quelle: BIOTA 2007)... 8 Abb. 5: Maßnahmen BVP (Quelle: BIOTA 2007)... 8 Abb. 6: Ergebnisse der Strukturgütekartierung... 9 Abb. 7: Ergebnisse der Strukturgütekartierung... 9 Abb. 8: Talraumquerschnitt für gefällearme Fließgewässer der Moränenbildungen (Quelle: LUNG 2011) Abb. 9: Altlauf und Trockenrasen am östlichen Hang des Talraumes (Stat ) Abb. 10: Hellbach mit Röhricht und Waldsaum Abb. 11: Fehlendes Sohlsubstrat, Durchlass B Abb. 12: Sohlabsturz am Einlauf, Durchlass B Abb. 13: Durchlassquerschnitt (Achse B105) mit eingebautem Sediment, Baustahlmatte und Otterberme (in Fließrichtung)... 17

5 3 1 ZIELSTELLUNG Mit der Erarbeitung dieser Machbarkeitsstudie sollen die in der Bewirtschaftungsvorplanung (BVP) für den Hellbach (BIOTA 2007) aufgezeigten Defizite und die daraus resultierenden Maßnahmenvorschläge auf ihre jeweilige Machbarkeit und fachliche Richtigkeit geprüft und ggf. Anpassung der Maßnahmen an den aktuellen fachlichen Wissens- und Erfahrungsstand gemacht werden. Die Aufgabenstellung umfasst dabei folgende Teilbereiche: 1.) Aufforstung Hellbach Buschmühlen bis Teßmannsdorf Erarbeitung des gewässertypischen Leitbildes an Hand der oberhalb gelegenen naturnahen Abschnitte Ermittlung geeigneter Flächen für eine Aufforstung unter Beachtung naturschutzfachlicher Belange (Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde) Prüfung der Zielerreichung nach WRRL, evtl. Ergänzung von strukturverbessernden Maßnahmen am Gewässer Genaue Darstellung des Flächenbedarfs und der Nutzungsverhältnisse Vorstellung des Entwurfs zur Abstimmung mit dem Auftraggeber Vorabstimmung mit dem BOV Salzhaff und der Forstverwaltung Erarbeitung eines Pflanzplanes Kostenschätzung und Finanzierungsmöglichkeiten 2.) Herstellung der Durchgängigkeit an der Brücke B105 Jörnstorf Erstellung von 2-3 Lösungsvorschlägen unter Berücksichtigung der Anforderungen der WRRL und der hydrologischen Messstelle, zeichnerische Darstellung und Erläuterungstext Vorstellung des Entwurfs zur Abstimmung mit dem Auftraggeber Vorabstimmung mit dem Straßenbauamt Hydrologische/Hydraulische Vorbemessung der Vorzugsvariante Mengenermittlung und Kostenschätzung der Vorzugsvariante Für beide Teilpunkte ist eine Recherche und Sichtung vorhandener Unterlagen und eine Vor- Ort-Begehung durchzuführen.

6 4 2 MATERIAL UND METHODEN Im Vorfeld der Untersuchungen wurden vorhandene Unterlagen zum Wasserkörper NMKZ-0100 zusammengetragen und ausgewertet. Neben diversen Renaturierungskonzepten, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen wurden auch die Ergebnisse der Bewirtschaftungsvorplanung (BIOTA 2007) verwendet. Kapitel 3.1 enthält kurze Zusammenfassungen der wichtigsten Ergebnisse der einzelnen Planungen aus dem Projektgebiet. Zur Konkretisierung der Aufgabenstellung und Vorabstimmung der Notwendigkeit geplanter bzw. weiterführender Maßnahmen fand am 30. August 2012 eine Vor-Ort-Begehung mit dem Auftraggeber sowie dem Grundeigentümer der Flächen zwischen Buschmühlen und Spriehusen, Herrn Fecker, statt. Planungsraum Abb. 1: Übersichtskarte Planungsraum In Abb. 1 ist der Planungsraum für die Ausweisung eines Gewässerrandstreifens und von Aufforstungsflächen dargestellt. Der betrachtete Talraum erstreckt sich von Buschmühlen in nordwestliche Richtung bis zur Straßenbrücke Teßmannsdorf-Roggow. Er ist ca. 4,3 km lang. In einem ersten Schritt wurde für den Hellbach zwischen Buschmühlen und Teßmannsdorf ein gewässertypisches Leitbild entwickelt (Kap ). Für die Erarbeitung wurden POTTGIESSER & SOMMERHÄUSER (2008), MUNLV (2010), LUNG (2011), und DWA (2012) herangezogen.

7 5 Zur Ermittlung leitbildspezifischer Entwicklungskorridore liegen aus jüngerer Zeit diverse Veröffentlichungen vor. In der vorliegenden Studie wurden die wesentlichen Ergebnisse aus DRL 2009, MUNLV 2010, TLUG 2011 und DWA 2012 berücksichtigt. In den einzelnen Veröffentlichungen werden teilweise synonym die Begriffe Uferstreifen und Entwicklungskorridor gebraucht. Beide Definitionen unterscheiden sich von dem im Wasserhaushaltsgesetz ( 38) rechtlich festgesetzten Gewässerrandstreifen und erlauben eine über die Rechtsvorschrift hinausgehende und an die gewässerspezifischen Erfordernisse angepasste planerische Gestaltung und Bemessung des Gewässerumfeldes (DWA 2012). Der Entwicklungskorridor ist nicht nur als Schutz vor Stoffeinträgen zu verstehen, sondern vor allem als Raum für die eigendynamische Entwicklung des Gewässers. Im Idealfall entspricht er der Gewässeraue (DWA 2012). Nutzungsbedingte Restriktionen führen jedoch i. d. R. zu einer Reduzierung des Korridors. Ebenso wie der Entwicklungskorridor unterliegt auch der Begriff Uferstreifen keiner gesetzlichen Definition. Nach DWA 2012 umfasst er Teile der Aue ab der Mittelwasserlinie, soweit diese eine funktionale Einheit mit dem Gewässer bilden. Landseitig werden Uferstreifen von einer Nutzung begrenzt, die nicht gewässerökologischen Belangen dient und somit die funktionale Einheit unterbricht (z. B. eine Straße).... Die Breite des Uferstreifens sollte grundsätzlich auf die naturraumtypischen Verhältnisse abgestimmt werden und in Abhängigkeit von der Laufentwicklung des Gewässerabschnitts festgelegt werden (DWA 2012). Der Uferstreifen ist von einer Nutzung freizuhalten und sollte der natürlichen Sukzession überlassen werden (MUNLV 2010). Eine Initialpflanzung kann die Sukzession unterstützen. Der Uferstreifen beginnt seitlich an der Mittelwasserlinie und sollte nach DRL (2009) zur effektiven Pufferwirkung für Nähr- oder Schadstoffeinträge aus dem Umland eine Mindestbreite von 10 m aufweisen. Kommen prioritäre Arten wie Biber und Fischotter vor, ist eine Mindestbreite von 20 m anzustreben. In Bezug auf die Qualitätskomponente Makrozoobenthos (Bewertung nach WRRL - PERLODES) werden nach DRL (2009) unter Berücksichtigung des Windungsgrades und der Gewässerbreite Zielerreichungswahrscheinlichkeiten von 60 bis 75 % bei Entwicklungskorridoren mit drei- bis vierfacher bordvoller Gewässerbreite abgeleitet. Bei Entwicklungskorridoren mit vier- bis fünffacher bordvoller Gewässerbreite beträgt die Wahrscheinlichkeit bis zu 85% (DRL 2009). Die Flächen für mögliche Aufforstungen wurden durch Vor-Ort-Begehungen am , , sowie am festgelegt und mit dem Eigentümer (Herr Fecker), der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Güstrow (Herr Vökler) abgestimmt. Der Straßendurchlass an der B105 bei Jörnstorf befindet sich ca. 4,7 Kilometer östlich von Buschmühlen. Bei der am 30. August 2012 durchgeführten Vor-Ort-Begehung wurde an der Nordostseite des Bauwerks eine behelfsmäßige Otterberme aus Betonrohrteilen vorgefunden (Abb. 2). Da es für die Errichtung keine Genehmigung seitens der zuständigen Wasserbehörde gab, wurde die Berme im Herbst 2012 zurückgebaut (Abb. 3).

8 6 Abb. 2: Behelfsmäßige Otterberme, Abb. 3: Durchlass nach Rückbau der Berme, Zielstellung für den Durchlass an der B105 ist die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit für Fische, Evertebraten und den Fischotter. Es wurden zwei Lösungsvorschläge erarbeitet und dem Straßenbauamt Güstrow zur Stellungnahme vorgelegt. Für die Vorzugsvariante wurden eine hydraulische Vorbemessung und eine Kostenschätzung durchgeführt. Notwendige Unterlagen zum Baukörper wurden beim Straßenbauamt Güstrow angefordert. Ebenso wurde die hydraulische Bemessung aus der Ausführungsplanung herangezogen (Quelle StALU MM). Seitens des Straßenbauamtes Güstrow gab es die Vorgabe, dass keine baulichen Eingriffe in den Baukörper vorgenommen werden dürfen, da hierdurch die Standsicherheit des Bauwerks durch mögliche Rostschäden am Bewehrungsstahl gefährdet ist (mdl. Mitteilung Herr Normann am ). Das StALU MM betreibt unterhalb des Durchlasses einen Durchflussmesspegel. Hier gab es die Vorgabe, den Fließquerschnitt im Durchlass als Bezugsgröße möglichst zu erhalten.

9 7 3 ERGEBNISSE 3.1 VORLIEGENDE PLANUNGEN Zur Verbesserung der ökologischen Gegebenheiten am Hellbach wurden von der Schnittstelle Ökologie bereits 1995 Strategien und Instrumente der ökologisch begründbaren Renaturierung des Hellbachs erarbeitet ( Pilotprojekt Hellbach ). Auftraggeber war das STAUN Rostock. Dabei wurde der Ist-Zustand des Gewässers erfasst und bewertet. Zudem wurden erste Maßnahmenkonzepte ausgearbeitet. Für das Untersuchungsgebiet sind folgende Maßnahmen festgelegt worden: Entwässerungsgräben schließen, Unterhaltung einstellen, Waldentwicklung einleiten. Aufgrund seiner Einzugsgröße fällt der Hellbach unter die Vorgaben der EU- Wasserrahmenrichtlinie. Defizite, Entwicklungsziele und Maßnahmen wurden 2007 im Rahmen der Bewirtschaftungsvorplanung erarbeitet (BIOTA 2007). (Mündung bis zur Straßenbrücke Altenhagen) Der Hellbach von seiner Mündung bis zur Straßenbrücke in Altenhagen (NMKZ-0100) entspricht einem sand- und lehmgeprägten Tieflandfluss (LAWA-Typ 15). Die ökologische Einstufung des Abschnitts im Zuge der BVP ergab einen mäßigen Zustand des Gewässers ( Mäßig ). Die Hauptdefizite wurden in der ökologischen Durchgängigkeit und der physikalisch-chemischen Komponente ermittelt. Im Detail wurden Defizite in der Strukturgüte oberhalb von Neubukow sowie eine unterbrochene ökologische Durchgängigkeit an der Bundesstraße B105 festgestellt. Diese Mängel bedingen das Defizit vermindertes Arteninventar der biologischen Qualitätskomponente. Die Defizite der physikalischchemischen Komponente wurden in der übermäßigen Nährstoffbelastung sowohl aus Punktquellen, als auch aus diffusen Einträgen ausgemacht. Als Zielzustand für den Wasserkörper wurde ein guter ökologischer Zustand mit dem Zusatz Fristverlängerung für Eigenentwicklung (2021) festgelegt. Aus den festgestellten Defiziten ergeben sich die Entwicklungsziele Verbesserung der Gewässerstruktur, Herstellung der Durchgängigkeit, Entwicklung gewässertypischer Lebensgemeinschaften, Senkung der Nährstoffbelastung und Schaffung eines Entwicklungskorridors im Gewässerumland. Zur Erreichung des Bewirtschaftungszieles guter ökologischer Zustand/guter chemischer Zustand wurden neun Maßnahmen ausgewiesen. Für den in dieser Untersuchung betrachteten Raum sind folgende Maßnahmen festgelegt worden: Maßnahmennummer M02 M05 Maßnahmenbeschreibung Entwicklung eines Waldsaumes (Buschmühlen bis Mündung) Herstellen der ökologischen Durchgängigkeit an der Straßenbrücke B105

10 8 Abb. 4: Defizitanalyse BVP (Quelle: Biota 2007) Abb. 5: Maßnahmen BVP (Quelle: Biota 2007) An der Bundesstraße B105 bei Jörnstorf wurde 1995 im Zuge der Erneuerung der B105 inklusive eines Radweges ein neuer Straßendurchlass errichtet. Aufgrund seiner durchgehenden Betonsohle stellt er ein Wanderhindernis für Evertebraten dar. Auch für den Fischotter ist aufgrund der Bauweise eine Durchwanderung nicht möglich. Aus den Defiziten leitet sich die Maßnahme M05 ab. Bereits 2008 wurde die ausgewiesene Maßnahme M02 durch eine weiterführende Studie konkretisiert (BIOTA 2008). Im Ergebnis der Studie wurde ein ökologisch begründeter und mit dem Relief, Nutzungs- und Flurstücksgrenzen abgeglichener Mindestentwicklungskorridor von sieben bis zwölf Meter Breite je Ufer erarbeitet. In diesem Korridor soll dem Gewässer der notwendige Raum für die eigendynamische Entwicklung in einem derzeit überschaubaren Zeitraum gegeben werden (BIOTA 2008). Es wurde vorgeschlagen, die Flächen mittelfristig zu sichern.

11 9 3.2 ERFOLGSPROGNOSE UND ERGÄNZENDE MAßNAHMEN Die Strukturgüte des Hellbachs zwischen Buschmühlen und Teßmannsdorf wurde nach der aktuellen Kartieranleitung (LUNG 2011) überwiegend als mäßig bis unbefriedigend eingeschätzt. Abb. 6 zeigt die Detailergebnisse der aktuellen Strukturgütekartierung (FIS- WRRL) als Banddarstellung mit der Bewertung der Sohle (innen), des linken Ufers und Umlandes sowie des rechten Ufers und Umlandes. Die Farben entsprechen den Güteklassen (GK): blau GK 1 sehr gut, grün GK 2 gut, gelb GK 3 mäßig, orange GK 4 unbefriedigend, rot GK 5 schlecht. In Abb. 7 ist die Gesamtbewertung dargestellt. Abb. 6: Ergebnisse der Strukturgütekartierung (2011), Banddarstellung Abb. 7: Ergebnisse der Strukturgütekartierung (2011), Gesamtbewertung Die Laufkrümmung ist zumeist schwach bis mäßig geschwungen, abschnittsweise auch nur gestreckt. Die Strömungs-, Tiefen- und Breitenvarianz kann als mäßig eingestuft werden. Das Gerinne ist zumeist etwas eingetieft. Aufgrund seines dynamischen Abflussverhaltens (MEHL & THIELE 1998) mit starken Winterund Frühjahrshochwassern verfügt der Hellbach über ein hohes eigendynamisches Potenzial. Auskolkungen der Sohle treten relativ häufig auf. Auch z. T. starke Uferabbrüche sind feststellbar. Die Gewässerbreite schwankt zwischen fünf und sieben Meter, in Bereichen mit starker Auskolkung bis zu 10 m. Der Gewässerlauf entspricht daher bereits weitgehend dem Leitbild. Für die Abweichungen zum Zielzustand (Kap ) sind insbesondere fehlende Ufergehölze und Uferstreifen verantwortlich. Bei Einrichtung eines Entwicklungskorridors zur Gewährleistung der eigendynamischen Prozesse und Ergänzung der gewässerbegleitenden Gehölze (Kap ) ist auch ohne strukturverbessernde Maßnahmen mit der Zielerreichung guter ökologischer Zustand/guter chemischer Zustand gemäß WRRL zu rechnen.

12 AUFFORSTUNG HELLBACH ZWISCHEN BUSCHMÜHLEN UND TEßMANNSDORF GEWÄSSERTYPISCHES LEITBILD UND NUTZUNGSVERHÄLTNISSE Der Hellbach entspricht im Planungsraum dem LAWA-Typ 15 (sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse) und ist den gefällearmen Fließgewässern der Moränenbildungen zuzuordnen. Das Leitbild für diesen Gewässertyp ist wie folgt zu beschreiben: Der Talraum ist als Flach-Muldental mit Übergängen zur Niederungsausprägung (Randvermoorungen) bzw. als Muldental zu charakterisieren (Abb. 8). Abb. 8: Talraumquerschnitt für gefällearme Fließgewässer der Moränenbildungen (Quelle: LUNG 2011) Prall- und Gleithänge sind deutlich ausgeprägt. Das Talbodengefälle beträgt 0,5-3. Bei einer durchschnittlichen Breiten- und Tiefenvarianz ist das Strömungsbild überwiegend ruhig fließend. Das Sohlsubstrat wird durch Sande verschiedener Korngrößen dominiert. Darüber hinaus kommen Lehm, Kies, Tone und Mergel vor. Wichtige Habitatstrukturen sind Totholz, Erlenwurzeln, Wasserpflanzen und Falllaub. Die Vegetation im Talraum wird durch Birken- Eichen-Mischwälder oder Buchenmischwald bestimmt. In Gewässernähe kommen Erlen- Eschen-Bruchwälder und gebietsweise Röhrichte und Riede vor. Abb. 9: Altlauf und Trockenrasen am östlichen Hang des Talraumes (Stat ) Abb. 10: Hellbach mit Röhricht und Waldsaum (Sta )

13 11 Aktuell wird der gesamte waldfreie Talraum des Hellbaches zwischen Buschmühlen und Teßmannsdorf als Grünland, überwiegend im Weidebetrieb, genutzt. Neben den landwirtschaftlichen Flächen kommen Altläufe, Quellriede, Quellröhrichte und Fechtgrünland (teils aufgelassen) vor (Abb. 9 und Abb. 10). Am östlichen Talhang bei Spriehusen existieren zudem zwei Trocken- und Magerrasenstandorte. Der Gewässerlauf selbst wird von einzelnen Gehölzen überwiegend Weiden, begleitet. Abschnittsweise sind größere Gehölzbestände vorhanden. Karte 1 gibt die räumliche Verteilung der geschützten Biotope im Untersuchungsraum wider FLÄCHENBEDARF FÜR EINEN ENTWICKLUNGSKORRIDOR UND AUFFORSTUNGEN Im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Am Salzhaff besteht für den Abschnitt Spriehusen bis Teßmannsdorf die Möglichkeit einen gewässerspezifischen Entwicklungskorridor auszuweisen. Um eine eigendynamische Gewässerentwicklung des Hellbaches zu ermöglichen und die ökologische Funktionsfähigkeit zu verbessern, ist die Anlage eines gewässerbegleitenden Migrationskorridors unabdingbar. Größere Flächenanteile und höherer Strukturreichtum bewirken dabei eine höhere ökologische Qualität (DRL 2009). Die Herleitung des Entwicklungskorridors orientiert sich am gewässertypischen Leitbild und den vorhandenen Restriktionen, insbesondere der landwirtschaftlichen Nutzung im Talraum des Hellbaches. Er ist somit als minimaler Entwicklungskorridor zu verstehen. Nach TLUG (2011) ergibt sich für den untersuchten Gewässerabschnitt folgender Entwicklungskorridor: Tab. 1: Aktuelle Sohlbreite (m) Herleitung der Breite eines typkonformen Entwicklungskorridors (nach TLUG 2011) Potentielle natürliche Sohlbreite (m) Potentieller natürlicher Windungsgrad Verhältnis pot. nat. Gerinnebreite zu Breite des Entwicklungskorridors Breite des Entwicklungskorridors zur typkonformen Gewässerentwicklung [m] 2 6 1,5 2 1:5 1: wurden die Flurstücke der Hellbachniederung und östlich angrenzende Flurstücke bis zur Kreisstraße 7 zwischen Roggow Ausbau und Spriehusen in das Verfahrensgebiet des Bodenordnungsverfahrens Am Salzhaff hinzugezogen. Damit soll das Projekt Aufforstung im Bereich des Hellbaches unterhalb Buschmühlen vor allem hinsichtlich der Eigentumsregelung unterstützt werden. Nach Abwägung der Interessen aller Beteiligten soll der notwendige Entwicklungskorridor in öffentliches Eigentum überführt werden (AMT NEUBUCKOW-SALZHAFF 2012). Somit können langfristig die eigendynamischen Prozesse der Verlagerung bzw. Veränderung des Gewässerbetts gesichert werden. Unter Berücksichtigung der in Kap. 2 genannten Vorgaben zur minimalen Breite von Entwicklungskorridoren wurde zunächst ausgehend von der Böschungsoberkante des Gewässers mittels eines geografischen Informationssystems (ArcGIS) ein 20 m breiter Pufferstreifen generiert. Die endgültige Geometrie des Entwicklungskorridors ergibt sich aus dem Abgleich dieses Puffers mit den Gegebenheiten vor Ort.

14 12 Dabei wurden vor allem das Relief und bestehende Nutzungsgrenzen, aber auch wertvolle Biotopbereiche wie Altarme, Feuchtwiesen und Sukzessionsflächen berücksichtigt. Zudem wurden Restflächen, die durch die Ausweisung des Entwicklungskorridors aufgrund ihrer Größe bzw. Lage nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden können integriert. Durch die Einbeziehung der geplanten Aufforstungsflächen wird auch diese Maßnahme aus der BVP unterstützt. Im Ergebnis weist der Entwicklungskorridor bei einer Mindestbreite von 40 m unterschiedliche Breiten und keine starre, dem Gewässerlauf folgende Linienführung auf. In der Summe ergibt sich für die Ausweisung eines Entwicklungskorridors zwischen Spriehusen bis Teßmannsdorf (Stat bis Stat ) ein Flächenbedarf von insgesamt 16,742 ha. In Tab. 1 sind die zwischen Stat und Stat liegenden Flächen des Landes aufgeführt. Werden diese vom Flächenbedarf abgezogen, ergibt sich ein Flächenbedarf von 14,0868 ha. Zur Deckung des Flächenbedarfs wird der Kauf von BVVG Flächen empfohlen. Tab. 2 gibt einen Überblick über geeignete Flächen aus dem aktuellen Ausschreibungslos der BVVG (Quelle: StALU MM). Durch den Kauf der in Tab. 2 aufgeführten BVVG-Flächen kann der Flächenbedarf für den Entwicklungskorridor gedeckt werden. Tab. 2: Landesflächen im Planungsraum Gemarkung Flur Flurstück Größe (ha) Rakow-Teßmannsdorf ,0646 Rakow-Teßmannsdorf ,1631 Spriehusen 2 29/1 0,2891 Spriehusen ,0491 Spriehusen ,2301 Spriehusen ,1783 Spriehusen ,3397 Spriehusen ,1042 Spriehusen ,0678 Buschmühlen ,2217 Buschmühlen ,3545 Buschmühlen ,3368 Buschmühlen ,2562 Summe: 2,6552 Tab. 3: Geeignete BVVG-Flächen aus dem aktuellen Ausschreibungslos Gemarkung Flur Flurstück Größe (ha) Rakow-Teßmannsdorf ,2818 Rakow-Teßmannsdorf ,3831 Rakow-Teßmannsdorf ,2749 Rakow-Teßmannsdorf ,2699 Rakow-Teßmannsdorf ,3164 Rakow-Teßmannsdorf ,2333 Rakow-Teßmannsdorf ,3087 Rakow-Teßmannsdorf ,4167 Rakow-Teßmannsdorf ,7720 Rakow-Teßmannsdorf 2 306/1 5,9971 Summe: 14,2539

15 13 Neben Feucht- und Nasswiesen, Großseggenrieden und Röhrichten stellen vor allem Auwälder und Ufergehölze wichtige gewässerbegleitende Lebensräume für Insekten, Vögel und Säugetiere dar (DWA 2012). Auch im Wasser bilden z. B. freigespülte Wurzeln der Ufergehölze Kleinlebensräume für das Makrozoobenthos und Unterstände für Fische. Die Ufer des Hellbaches sind bereits locker mit Weiden und Erlen bestanden. Auf eine umfassende zusätzliche Bepflanzung der Ufer kann daher weitgehend verzichtet werden. Lediglich in Bereichen mit geringem Gehölzaufwuchs sind an den Ufern Initialpflanzungen vorgesehen. Das betrifft insbesondere den Gewässerabschnitt zwischen Stat und Stat Hier ist an 27 Stellen eine wechselseitige Bepflanzung im Uferbereich mit Baumgruppen (ca. 5 Bäume, Höhe 120/150), bestehend aus leitbildtypischen Arten (Weiden, Eschen, Erlen), geplant (Karte 3). Gegebenenfalls ist im Vorfeld der Pflanzung die Böschung abzuschieben. Teilweise existieren im direkten Umfeld des Gewässers Flächen mit Feucht- und Nasswiesen bzw. einsetzender Sukzession. In diesen Bereichen sollte keine gezielte Bepflanzung erfolgen, um eine ausgeprägtes Mosaik verschiedener Lebensräume zu gewährleisten. Nach einer Vor-Ort-Begehung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises (Herr Vökler) am wurde festgelegt, dass der Talraum zwischen Buschmühlen und Spriehusen aufgrund seines landschaftlichen Charakters einer extensiv genutzten Kulturlandschaft weitgehend von Gehölzpflanzungen freizuhalten ist. Diese führen zu überwiegend gleichartig strukturierten und monoton wirkenden Gehölzbeständen. Vielmehr wurde eine sukzessive Eigenentwicklung der vorgeschlagenen Flächen empfohlen (vgl. Stellungnahme der UNB im Anhang). Dazu sind die Flächen durch Umbruch oder Abschieben der geschlossenen Vegetation in Rohbodenflächen umzuwandeln. Im Umfeld der Maßnahmen besteht ausreichendes Samenpotenzial für eine schnelle Entwicklung strukturierter und altersdifferenzierter Gehölzbestände. Insgesamt beträgt die geplante Fläche für Sukzession ca. 2,6 ha. Davon befinden sich ca. 1,3 ha innerhalb des Entwicklungskorridors zwischen Spriehusen und Teßmannsdorf. Die in diesem Gewässerabschnitt liegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen sollen hingegen weitgehend durch eine gezielte Aufforstung mit standorttypischen Gehölzen aufgewertet werden. Die Aufforstungsfläche beträgt insgesamt ca. 3,5 ha. Davon liegen ca. 2,8 ha im vorgeschlagenen Entwicklungskorridor. Die Aufforstungsflächen sind durch einen geeigneten Zaun (Wildschutzzaun mit Knotengeflecht) zu sichern. Angesichts der Kleinräumigkeit der Pflanzflächen wird eine Einzäunung des gesamten Bestandes an der Grenze des Entwicklungskorridors vorgeschlagen. Dadurch ist auch die Möglichkeit einer sukzessiven Besiedlung außerhalb der Pflanzflächen gegeben und die Kosten werden gesenkt. Karte 3 gibt einen Überblick über die Lage der Sukzessions- und Aufforstungsflächen sowie die Lage der Initialpflanzungen. Die vorgeschlagenen Flächen für Sukzession (ca. 1,3 ha) und Aufforstung (ca. 0,7 ha) im Bereich zwischen Buschmühlen und Spriehusen wurden mit dem Flächeneigentümer, Herrn Fecker, abgestimmt. Zu den geplanten Maßnahmen schlägt Herr Fecker eine weitere Bepflanzung am westlichen Rand des Talraums als Ergänzung der bestehenden Hecke nach Südosten vor. Da zum aktuellen Planungsstand keine Abstimmungen des Vorschlags mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgten, wurde er nicht in der Kostenschätzung berücksichtigt.

16 KOSTENSCHÄTZUNG UND FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN In Tab. 4 und Tab. 5 sind die geschätzten Kosten für die Aufforstungen, Sukzessionsflächen und Initialpflanzungen zusammengestellt. Auf Flächen feuchterer Standorte bzw. mit regelmäßigen Überflutungen sind vornehmlich überflutungstolerante Arten der Weichholzaue vorgesehen, an höher gelegenen Standorten Arten der Hartholzaue entsprechend dem gewässertypischen Leitbild. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca Euro. Die Karten 4a und 4b gibt einen Überblick über die an den Standorten vorgesehenen Arten. Für die Förderung der Maßnahme bestehen grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten. Tab. 6 gibt einen Überblick über geeignete Förderprogramme bzw. Stiftungen, die derartige Maßnahmen finanziell unterstützen. Tab. 4: Kostenschätzung für die Pflanzen und Pflanzung geplante Baumarten wissenschaftlicher Name Deutscher Name Flächengröße [ha] Anzahl Bäume Kosten [ ] Alnus glutinosa Salix alba Ulmus spec. Prunus avium Acer campestre Caprinus betulus Quercus robur Schwarz-Erle Silber-Weide Ulme Vogelkirsche Feld-Ahorn Hainbuche Stiel-Eiche 3, , Fraxinus excelsior Gemeine Esche 0, Summe 3, Tab. 5: Gesamtkostenschätzung für die Aufforstungen und Schaffung von Sukzessionsflächen Arbeitsschritt Mengen Kosten [ ] Pflanzen und Pflanzung (gerundet) Stück Flächenvorbereitung ca. 3,50 ha Kulturpflege ca. 3,50 ha Flächenvorbereitung Sukzession ca. 2,70 ha Initialpflanzung (27 x 5 Bäume), Sicherung durch Baumschutzspiralen 135 Stück Zaunbau ca m Zaunabbau ca m Summe:

17 15 Tab. 6: Fördermöglichkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen Raumbezug Bundesweit Land Programme Allianz Umweltstiftung, Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) e. V. Deutsche Umwelthilfe (DUH) e. V. ERP-Umwelt und Energiesparprogramm KfW-Umweltprogramm Stiftung Unternehmen Wald Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen FöRiForst-GAK M-V (Privateigentümer) FöRiGeF Für die Initialpflanzung ist unter Umständen eine Förderung durch die Stiftung Unternehmen Wald sowie eine Umsetzung durch den Verein Salmoniden- und Gewässerschutz möglich. Mit Mittel der Stiftung wurden bereits 2011 und 2012 Baumpflanzungen am Hellbach bei Parchow realisiert. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde besteht Interesse die Aufforstungen im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (z. B. Wiedervernässung des Horster Moores, Moorschutzprojekt des LUNG) durchzuführen. Hierfür sind weitergehende Abstimmungen mit dem Forstamt notwendig.

18 HERSTELLUNG DER ÖKOLOGISCHEN DURCHGÄNGIGKEIT AN DER B105 BEI JÖRNSTORF LÖSUNGSVORSCHLÄGE Im Rahmen verschiedener ökologischer Untersuchungen und Renaturierungsplanungen (SCHNITTSTELLE ÖKOLOGIE 1995, IHU 1995, 1997, 2000, 2002) wurden für den Unterlauf des Hellbaches neben Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur verschiedene Maßnahmen zur Herstellung der Längsdurchgängigkeit (u. a. Errichtung einer Fischaufstiegsanlage am Mühlenteich in Neubuckow) durchgeführt. Als letztes Wanderhindernis soll nun der Straßendurchlass an der B105 bei Jörnstorf ökologisch durchgängig gestaltet werden. Der 1995 errichtete Gewölbedurchlass stellt aufgrund des fehlenden Sohlsubstrates (Abb. 11) ein Wanderhindernis für Evertebraten dar. Fische können den Durchlass weitgehend passieren, jedoch stellt der Sohlabsturz am Einlauf (Abb. 12) bei Niedrigwasser ein Wanderhindernis dar. Auch für den Fischotter stellt der Durchlass ein Wanderhindernis dar. Bereits in der BVP (BIOTA 2007) wurde die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit als Maßnahme (M05) festgelegt. Abb. 11: Fehlendes Sohlsubstrat, Durchlass B105 Abb. 12: Sohlabsturz am Einlauf, Durchlass B105 Unter den gegebenen Bedingungen und Vorgaben (Kap. 2) haben sich zwei Varianten als mögliche Lösung herauskristallisiert. Variante 1: Sohlerhöhung im Unterwasser Variante 1 beinhaltet einen Einstau des Durchlasses durch den Einbau einer geschütteten Rampe unterhalb des Bauwerks. Aufgrund der Sohlerhöhung im Unterwasser kommt es zu einer Verringerung der Fließgeschwindigkeit (Einstau) im Durchlass. Mitgeführtes Material kann sich ablagern. Vorteil dieser Variante sind die relativ geringen Kosten und die Möglichkeit des Einbaus bei fließender Welle. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass das angelagerte Material durch Hochwasserereignisse wieder ausgetragen wird. Der Hellbach weist im Jahresverlauf große Abflussunterschiede auf und ist dem dynamischen Durchflussregimetyp zuzuordnen (IHU 2002). Er ist durch deutliche Winterbzw. Frühjahrsmaxima sowie deutliche Niedrigwasserextreme im Sommer geprägt. Für die Reihe von 2006 bis 2010 lag der mittlere Niedrigwasserabfluss (MNQ) für den Pegel Jörnstorf bei 0,067 m³/s (StALU MM 2012). Der mittlere Hochwasserabfluss (MHQ) lag im gleichen Zeitraum bei 6,31 m³/s. Angesichts der starken Abflussschwankungen ist ein dauerhafter Verbleib des Sedimentes im Durchlass fraglich.

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