Steigende Bedeutung von Haftungsrecht für Pflegeberufe
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- Daniela Weiner
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1 Steigende Bedeutung von Haftungsrecht für Pflegeberufe Mag. Dr. Christian Gepart Rechtsanwalt Diplom in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege
2 Problemstellung Pflege arbeitet an und mit Menschen sind die Rechtsgüter Leben und Gesundheit in die Hände gelegt agiert rund um die Uhr für die Klienten soll oft Defizite anderer Berufsgruppen kompensieren 2
3 Problemstellung Pflege führt gefahrengeneigte Tätigkeiten durch kann gelegentlich wirtschaftliche Fakten nicht ändern sieht sich gelegentlich mit fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen konfrontiert soll trotzdem alledem optimale Pflegeleistungen erbringen! 3
4 Weitere Schlagworte: Rechtliche Rahmenbedingungen (vs. wirtschaftliche Zwänge) "Haftungsfalle tägliche Routine" Gewollte und erwartete Überschreitung der Kompetenzen von Pflegepersonen Wie schütze ich mich vor Haftungen (legal risk management)? 4
5 Rechtliche Rahmenbedingungen I Berufsrecht (GuKG) Laufende Erweiterung der Tätigkeitsbereiche von DGKP Statische Beurteilung des Tätigkeitsbereiches der Pflegehilfe (insb. betreffend medizinische Maßnahmen) Wirtschaftliche Entwicklung: Verschiebung des Personalsschlüssel mehr Pflegehelfer und weniger DGKP Konsequenz: DGKP und Pflegehelfer beachten Tätigkeitsvorbehalte: Überlastung der DGKP und Fehleranfälligkeit DGKP und Pflegehelfer beachten nicht Tätigkeitsvorbehalte: rechtswidriges Vorgehen! 5
6 Rechtliche Rahmenbedingungen II Berufsrecht (GuKG) DGKP ist zur Aufsicht über Tätigkeit des Pflegehelfers verpflichtet Begriff der Aufsicht ist flexibel zu beurteilen Aber: Wie soll diese Aufsicht wahrgenommen werden, wenn in einem Pflegeheim mehrere Stationen sind pro Station 1 Pflegehelfer in der Nacht im Dienst ist ca. 20 tw. schwer pflegebedürftige Klienten (alleine) zu betreuen hat? 6
7 Rechtliche Rahmenbedingungen III Berufsrecht (GuKG): ermöglicht Laien (Personenbetreuern, Laien als persönliche Assistenz) die Durchführung einfacher Pflegemaßnahmen und medizinischer Maßnahmen Laien haben meist keine fachliche Ausbildung Häufig erhebliche Sprachbarrieren Notwendigkeit einer Anordnung durch DGKP Verantwortung der DGKP zur Überprüfung der Voraussetzungen, zur laufenden Beobachtung des Geschehens und zum rechtzeitigen Widerruf der Anordnung Praktische Umsetzbarkeit im Spannungsfeld zwischen Interessen von Klient, Personenbetreuer und Angehörigen? Haftung? 7
8 Rechtliche Rahmenbedingungen IV Freiheitsbeschränkung in der Pflege Psychiatrische Patienten? UbG Klienten in der Langzeitpflege und in Akutspitälern? HeimAufG Klienten im extramuralen Bereich???? Rechtfertigung einer fachlich gebotenen freiheitsbeschränkenden Maßnahme? Nur nach Maßgabe allgemeiner Rechtfertigungsgründe! dzt. keine spezialgesetzliche Eingriffsnorm Erhebliche Rechtsunsicherheit 8
9 Haftungsfalle tägliche Routine I routinemäßige Verabreichung eines Schmerzmedikaments durch die DGKP ohne ausdrückliche ärztliche Anordnung Entgegennahme von telefonischen ärztlichen Anordnungen außerhalb des medizinisch begründeten Ausnahmefalls negativer Kompetenzkonflikt von Ärzten betreffend Anordnungen bei Schmerzpatienten DGKP trifft Behandlungsentscheidung Wundmanagement ohne ärztliche Anordnung 9
10 Haftungsfalle tägliche Routine II Laufende Änderung von Dosierung bei Infusionspumpen und Beatmungsmaschinen auf Intensivstationen durch DGKP Arzt hat betreffend Vitalzeichen Ziele definiert Anästhesist ordnet Wirkstoff und nicht Arzneispezialität an Auswahl des Arzneimittels durch DGKP Anschluss eines Erythrozyten-Konzentrats auf einer Transplantationseinheit durch eine DGKP Anbringen von Steckgittern als tägliche Sicherungsmaßnahme ohne Bedenken der Komplikationen 10
11 Haftungsfalle tägliche Routine III Anschluss einer Subkutaninfusion durch Pflegehelfer auf Anordnung der Stationsleitung Unreflektierte Befolgung einer ärztlichen Anordnung Monitoring durch die Eltern im Rahmen postoperativer Überwachung eines Kindes durch zuständige DGKP Erteilung von Auskünften über Patienten am Telefon an Personen, die persönlich nicht bekannt sind Befolgung von Wünschen von Angehörigen von Patienten, obwohl diese keine Vertretungsmacht besitzen 11
12 Haftungsfalle tägliche Routine Ursachen? Streben nach höherer Kompetenz Erfüllung von Anordnungen von Vorgesetzten, die vermeintlich Verantwortung (zu) übernehmen (behaupten) Wenn etwas passiert stehe ich hinter Dir! Gedankenlosigkeit Entscheidungen zum Vorgehen zum Wohle des Patienten Streben nach Anerkennung durch Vorgesetzte Mangelnde Bereitschaft zur Kritik bzw. zum Hinterfragen von üblichen Abläufen 12
13 Haftungsfalle Konsequenzen? Verwaltungsstrafrecht 105 GuKG; 199 ÄrzteG Geldstrafe Schadenersatzrecht Geldleistung Gerichtliches Strafrecht Insb. Tötungs-, Körperverletzungsdelikte Geld- oder Freiheitsstrafe Ev. diversionelle Erledigung 13
14 Haftungsvermeidung? Beachtung berufsrechtlicher Handlungsgrenzen und Weisungen des Rechtsträgers/Dienstgebers Orientierung am gebotenen Sorgfaltsmaßstab Wohl des Patienten Einhaltung rechtlicher Vorschriften Umsetzung fachlicher Erkenntnisse ( lege artis - Handeln) Befolgung des Bildungsgebotes auch Fortbildung betreffend eigene Rechte und Pflichten Beachtung von Schweigepflichten Bereitschaft zum sachlich begründeten Widerspruch 14
15 Haftungsvermeidung? Thematisieren und Aufzeigen von Defiziten Struktur-, Personal- und Prozessmängel Überlastungsanzeige? Besser: Vorsichtsmeldung betreffend Struktur- und Prozessmangel Berücksichtigung der Patienten- und Klientenautonomie Aufklärung / Information Einsichts- und Urteilsfähigkeit bedenken (intellektuelle Fähigkeiten?) Individuelle Sprachregelung Keine Behandlung ohne Einwilligung Beiziehung von Vertretern? 15
16 Haftungsverringerung Schadensfall ist bereits eingetreten: Vorsorge durch Abschluss von Versicherungen Rechtzeitige Beiziehung professioneller juristischer Beratung und Vertretung mit einschlägigem Fachwissen Sachliche Kommunikation mit Geschädigten, jedoch in Abstimmung mit eigener Versicherung 16
17 Pflege am Rande der Legalität? Pflege kann in der Legalität stehen, wenn Berufsrecht (GuKG) gelebt wird Berufspflichten wahrnehmen und umsetzen Tätigkeitsbereiche respektiert werden Bereitschaft zum fachlichen Diskurs (allenfalls interdisziplinären Widerspruch) besteht! 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! A 1190 Wien Gymnasiumstraße 56/13 T: F: office@christiangepart.at RA-Code: R
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