Praxiserfahrung zur Einführung des DATEV-Konverters für NL-Mutterkonzern mit dt. Tochtergesellschaft

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2 Praxiserfahrung zur Einführung des DATEV-Konverters für NL-Mutterkonzern mit dt. Tochtergesellschaft Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. (FH) Jan Hartmann, Steuerberater

3 Praxiserfahrung zur Einführung des DATEV- Konverters für NL-Mutterkonzern mit dt. Tochtergesellschaft 1. Aufgabenstellung für deutsche Tochtergesellschaften 2. Praktische Umsetzung der Einführung des DATEV-Konverters 3. Besonderheiten D/NL-Rechnungswesen diesseits und jenseits der Grenze 4. Erfüllung besonderer fiskalischer Pflichten ausländischer Mutterkonzerne in Deutschland

4 KANZLEIVORSTELLUNG Heisterborg und Partner, Stadtlohn Mittelständische Steuerberatungs-Kanzlei an 3 Standorten (Stadtlohn, Emsbüren, Epe) Extras für Ihre Mitarbeiter 90 Mitarbeiter, davon 14 Berufsträger Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Inhabergeführte Kanzlei seit

5 KANZLEIVORSTELLUNG Heisterborg International, Emsbüren Steuerberatungsgesellschaft mbh, Rechtsanwaltsgesellschaft mbh 15 Mitarbeiter Extras 2 Nationalitäten, für Ihre Mitarbeiter 2-sprachiger Standort Steueroptimierte Zusatzleistungen im Überblick Beratung niederländischer Mandanten in Deutschland, Spezialisten für grenzüberschreitende Angelegenheiten

6 VORSTELLUNG DER DOZENTEN Tätigkeitsschwerpunkte: Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung Carsten Kuglarz Steuerberater, Dipl.-Kfm. (FH) *1980, verheiratet, 1 Kind Partner der Steuerberatungs- Sozietät Heisterborg und Partner, An de Bleeke 1, Stadtlohn Gestaltungsberatung im Bereich Unternehmenssteuern Spezialisierung im Umsatzsteuerrecht

7 VORSTELLUNG DER DOZENTEN Tätigkeitsschwerpunkte: Steuerliche Beratung niederländischer Mandanten in Deutschland Jan Hartmann Steuerberater, Dipl.-Kfm. (FH) *1977, verheiratet, 1 Kind Gesellschafter und Geschäftsführer der Heisterborg International Steuerberatungsgesellschaft mbh, Pliniusstraße 8, Emsbüren 2-sprachige Beratung Spezialisierung im internationalen Steuerrecht

8 Praxiserfahrung zur Einführung des DATEV- Konverters für NL-Mutterkonzern mit dt. Tochtergesellschaft 1. Aufgabenstellung für deutsche Tochtergesellschaften 2. Praktische Umsetzung der Einführung des DATEV-Konverters 3. Besonderheiten D/NL-Rechnungswesen diesseits und jenseits der Grenze 4. Erfüllung besonderer fiskalischer Pflichten ausländischer Mutterkonzerne in Deutschland

9 1. Aufgabenstellung für deutsche Tochtergesellschaften Niederländischer Mutterkonzern Ca. 30 deutsche Tochtergesellschaften (GmbH, BV, GmbH & Co. KG) Einheitlicher Konzernkontenrahmen Auf Konzernebene: Anwendung des niederländischen Buchhaltungsprogramms Exact Cash-Pooling

10 1. Aufgabenstellung für deutsche Tochtergesellschaften Niederländischer Mutterkonzern Einheitliche Kreditoren-Administration Vollständige digitale Dokumentenverwaltung Erstmalige Betriebsprüfung ab dem Veranlagungszeitraum 2006/2007 Prüfung durch die Groß-Betriebsprüfung

11 1. Aufgabenstellung für deutsche Tochtergesellschaften Niederländischer Mutterkonzern Keine Einhaltung der Standards nach GDPDU Zurverfügungstellung der Daten im Direkt-Zugriff für den Prüfer per Verleitung

12 1. Aufgabenstellung für deutsche Tochtergesellschaften Problematik I: Fortführung deutsch/niederländischer Bilanzdifferenen: a) Zuschreibungen auf Anlagevermögen b) Beteiligungsbewertung c) Firmenwerte d) Rückstellungen vs. Verbindlichkeiten e) Permanente Kapitaldifferenzen Umfangreiche Folgetabellen wegen Kapital- und Ergebnisanpassungen

13 1. Aufgabenstellung für deutsche Tochtergesellschaften Problematik II: a) Deutscher Schwerpunkt: Die Bilanz b) Niederländischer Schwerpunkt: Die Gewinn- und Verlustrechnung Bisheriges Lösungsmodell: a) Verwendung eines sogenannten A-Buchungskreises b) Erstellung einer sogenannten A-Bilanz c) In Anlehnung an Modell steuerliche Ergänzungsbilanzen d) Zusammenführung deutsch/niederländischer Bereich e) Vorläufige Akzeptanz durch die Betriebsprüfung

14 1. Aufgabenstellung für deutsche Tochtergesellschaften Muster A-Bilanz Bilanzenvergleich Mustermann GmbH Bilanz lt. Exact lt. AP-Comfort Ausweis Anmerkung A-BILANZ Konto Bezeichnung SOLL HABEN SOLL HABEN Deutschland SOLL HABEN 50 Grund und Boden , ,00 0, ,00 Zuschreibung , Betriebsvorrichtung , , , ,00 schn. AfA NL 5.000, Beteiligung , , , ,00 schn. AfA NL ,00 Anlagevermögen ,00 0, , , , , , Debitoren , ,00 0, ,00 Nominal gleich Cash , ,00 0, ,00 dto gez. Kapital ,00 0, , , Gewinnvorträge ,00 0, , ,00 Fortführungs-Diff ,00 Umbuchungen , , ,00 KAPITAL 0, ,00 0, , ,00 0, , Kreditoren ,00 0, , ,00 Nominal gleich Rückstellungen 0,00 0, , ,00 NL = keine Rückst , Verbindlichkeiten , , , ,00 Verb. nach LZ ,00 GESAMTSUMME , , , ,00 0, , ,00 Kontrolle: 0,00 0,00 0,

15 Praxiserfahrung zur Einführung des DATEV- Konverters für NL-Mutterkonzern mit dt. Tochtergesellschaft 1. Aufgabenstellung für deutsche Tochtergesellschaften 2. Praktische Umsetzung der Einführung des DATEV-Konverters 3. Besonderheiten D/NL-Rechnungswesen diesseits und jenseits der Grenze 4. Erfüllung besonderer fiskalischer Pflichten ausländischer Mutterkonzerne in Deutschland

16 2. Praktische Umsetzung der Einführung des DATEV-Konverters Grundsatz: Je sorgfältiger die Vorbereitung, desto reibungsloser die Ergebnisse Erstellung der Überleitungstabelle: a) Mandantenkontenplan in Excel-Format b) Überleitungstabelle Kontenplan in SKR03 c) Zuordnung deutsche Bilanz Posten SKR03 d) Überleitung in E-Bilanz-Taxonomie Besondere Bedeutung: Festlegung der Kontenlänge (hier 7 Stellen) 3 Zusatzstellen Zuordnung

17 1. Aufgabenstellung für deutsche Tochtergesellschaften Muster-Überleitungstabelle Überleitung des niederländischen Kontenrahmens auf die deutsche E-Bilanz grb nummer nederlandse omschrijving deutsche Kontonummer Duitse omschrijving E-Bilanz Posten deutsche Kontenbezeichnung lt. Kontenplan onroerend goed Immobilien Bauten auf eigenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten Grundstückswerte eigener bebauter Grundstücke overige materiele vaste activa Materielle Vermögensgegenstände andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung goodwill meerwaarde aandelen Goodwill Mehrwert Aktien entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutz- und ähnliche ähnliche Rechte und Werte sowie Lizensen an solchen Rechten und Rechte und Werte sowie Lizensen an solchen Rechten und Werten Werten debiteuren Debitoren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne Kontokorrent crediteuren IFR Kreditoren IFR Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ohne Kontokorrent Rabobank Rabobank Nr. Guthaben bei Kreditinstituten Bank Umsatzsteuer 13b + 3a(2) UStG) Umsatzsteuer 13b + 3a(2) UStG sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern Umsatzsteuer nach 13b UStG 19 % USt i.g. Erwerb (alleen DLD) Umsatzsteuer 19% innergem. Erwerb sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % corr. btw verlegd inkoop Umsatzsteuer 7% innergem. Erwerb sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb Vorsteuer 13b + 3a(2) UStG Vorsteuer 13b + 3a(2) UStG Umsatzsteuerforderungen Abziehbare Vorsteuer nach 13b UStG 19 % VSt i.g. Erwerb (alleen DLD) Vorsteuer 19% innergem. Erwerb Umsatzsteuerforderungen Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % voordruk 7% (alleen DLD) Vorsteuer 7% innergem. Erwerb Umsatzsteuerforderungen Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb betaalde BTW laag (via rc) Vorsteuer 7% (mittels RC) Umsatzsteuerforderungen Abziehbare Vorsteuer 7 % betaalde BTW hoog Vorsteuer 19% Umsatzsteuerforderungen Abziehbare Vorsteuer 19 % betaalde BTW hoog (via rc) Vorsteuer 19% (mittels RC) Umsatzsteuerforderungen Abziehbare Vorsteuer 19 % betaalde btw andere tarieven Vorsteuer andere Steuersätze Umsatzsteuerforderungen Abziehbare Vorsteuer afgedragen pensioen Abfuhr Rente sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern Verbindlichkeiten für Einbehaltungen von Arbeitnehmern Investeringverplichting Verbindlichkeiten aus Investitionen Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen Sonderposten für Investitionszulagen und für Zuschüsse Dritter overige vorderingen Sonstige Forderungen Übrige sonstige Vermögensgegenstände/nicht zuordenbare sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände vooruitbetaalde fakturen (vordering) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten aktive Rechnungsabgrenzungsposten Aktive Rechnungsabgrenzung representatiekosten directie Repräsentationskosten Vorstand andere ordentliche/nicht zuordenbare sonstige betriebliche Aufwendungen Repräsentationskosten bemiddelingskosten overhead Vermittlungskosten Overhead Werbeaufwand Werbekosten omzet energieheffing overhead DLD 19% Umsatz Energieerhebung 19% Overhead Umsatzerlöse Regelsteuersatz Erlöse 19 % USt omzet overige overhead btw 6% Sonstige Umsätze Overhead mwst 7% Umsatzerlöse ermäßigter Steuersatz Erlöse 7 % USt omzet overige overhead btw 0% Sonstige Umsätze Overhead mwst 0% steuerfreie Umsätze nach 4 Nr. 8 ff UStG Steuerfreie Umsätze 4 Nr. 8 ff UStG omzet overige overhead btw hoog Sonstige Umsätze Overhead mwst 19% Umsatzerlöse Regelsteuersatz Erlöse 19 % USt

18 2. Praktische Umsetzung der Einführung des DATEV-Konverters Aufgetretene Praxisprobleme: Niederländisch steuerliche und rechtliche Sachverhalten in Deutschland unbekannt Unterschiedliche rechtliche Würdigung Kreditoren Administration Bilanzpositions-Zuordnung Vorjahresvergleiche

19 2. Praktische Umsetzung der Einführung des DATEV-Konverters Empfehlungen: Kontenplanbereinigung durch Mandant Manuelle Zuordnung der Taxonomie in Deutschland (hoher Stundenaufwand) Einheitlicher Kontenplan notwendig Projektverantwortliche (1 Kopf auf jeder Seite) Gemeinsamer Test Gemeinsame Schulung

20 Praxiserfahrung zur Einführung des DATEV- Konverters für NL-Mutterkonzern mit dt. Tochtergesellschaft 1. Aufgabenstellung für deutsche Tochtergesellschaften 2. Praktische Umsetzung der Einführung des DATEV-Konverters 3. Besonderheiten D/NL-Rechnungswesen diesseits und jenseits der Grenze 4. Erfüllung besonderer fiskalischer Pflichten ausländischer Mutterkonzerne in Deutschland

21 3. Besonderheiten D/NL-Rechnungswesen diesseits und jenseits der Grenze Allgemeines: Wenige Standards, wenige Schnittstellen Automatisierungsgrad eher niedrig Diversifizierte Softwaresysteme Exact (DATEV Schnittestelle verfügbar) Unit4, SDU, Audition

22 3. Besonderheiten D/NL-Rechnungswesen diesseits und jenseits der Grenze Allgemeines: Keine standardisierten Kontenrahmen, BWA Viele individuelle Lösungen (Excel ) Niederländischer Schwerpunkt auf Gewinn- und Verlustrechnung, Umsatzkostenverfahren Unterschiedliche Taxonomien

23 3. Besonderheiten D/NL-Rechnungswesen diesseits und jenseits der Grenze Beispiel Umsatzsteuer: Typische Abgrenzungsschwierigkeiten Steuerentstehung mit Rechnungsschreibung Keine zwingende Jahreserklärung Abweichungen können formlos gemeldet werden wenig Bedarf USt-Konten zu führen Vorsteuer: keine Aufteilung (aus Rechnungen, Reverse Charge, ige, EUSt, etc.)

24 3. Besonderheiten D/NL-Rechnungswesen diesseits und jenseits der Grenze Anlagevermögen: AfA 5/10 Jahre Kfm. Einschätzung, keine AfA-Tabellen Immobilien: WOZ-Wert ist Restbuchwert Erhaltungsaufwand ist vielfach zu aktivieren

25 3. Besonderheiten D/NL-Rechnungswesen diesseits und jenseits der Grenze Sonstiges: Latente Steuern aktiv/passiv Organschaft: Besteuerung auf Basis Vollkonsolidation des Organkreises (NL-KSt und NL-USt) Subvention durch (Lohn-)Steuererlass

26 Praxiserfahrung zur Einführung des DATEV- Konverters für NL-Mutterkonzern mit dt. Tochtergesellschaft 1. Aufgabenstellung für deutsche Tochtergesellschaften 2. Praktische Umsetzung der Einführung des DATEV-Konverters 3. Besonderheiten D/NL-Rechnungswesen diesseits und jenseits der Grenze 4. Erfüllung besonderer fiskalischer Pflichten ausländischer Mutterkonzerne in Deutschland

27 4. Erfüllung besonderer fiskalischer Pflichten ausländischer Mutterkonzerne in Deutschland a) Erfüllung des GDPDU-Standards: DATEV-Konverter sichert GDPDU-Standard Übernahme Buchungssatz-bezogen Einheitliche Zuordnung Standard-Überleitungsregeln

28 4. Erfüllung besonderer fiskalischer Pflichten ausländischer Mutterkonzerne in Deutschland b) Besonderheiten 90 Abs. 2 Abgabenordnung Erweiterte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten ( 90 Abs. 2 AO), über 90 Abs. 1 AO hinaus ( proaktiv ) Aufklärungs- und Beweismittelbeschaffungspflicht ( 90 Abs. 2 Satz 1 f. AO) Vorsorgepflicht in Bezug auf Aufklärung und Beschaffung ( 90 Abs. 2 Satz 4 AO)

29 4. Erfüllung besonderer fiskalischer Pflichten ausländischer Mutterkonzerne in Deutschland Besondere Pflichten in Bezug auf Buchführung und Aufzeichnung (Überblick) Grundsatz: Auch bei internationalen Sachverhalten gelten die allgemeinen Bestimmungen. Beachte aber: Art: Zum Teil gelten erweiterte Dokumentationspflichten (vgl. 90 Abs. 3 AO i.v.m. 1 ff. GAufzV). Im Grundsatz gelten indes die allgemeinen Dokumentationspflichten. Ort: Die Buchführung und Aufzeichnungen sind grds. im Inland zu führen und aufzubewahren (vgl. 146 Abs. 2 AO). Sprache: Jede lebendige Sprache ist möglich. Die FinVerw kann indes nach freiem Ermessen eine deutsche Übersetzung verlangen ( 146 Abs. 3 Satz 2 AO). Beachte: Nach 148 AO können Erleichterungen bewilligt werden

30 4. Erfüllung besonderer fiskalischer Pflichten ausländischer Mutterkonzerne in Deutschland Besondere Pflichten in Bezug auf Buchführung und Aufzeichnung (Überblick) Ort der Buchführung und der Aufzeichnungen Inlandsgrundsatz ( 146 Abs. 2 AO) Bücher uns sonstige erforderliche Aufzeichnungen sind Ausnahmeregelung ( 146 Abs. 2a AO) In Bezug auf elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen kann bewilligt werden im Inland zu führen und im Inland aufzubewahren das Führen im Ausland das Aufbewahren im Ausland Ausnahme: ausländische Betriebsstätte Aber: Übernahme in inländische Buchführung ( 146 Abs. 2 Satz 2 AO) Voraussetzungen: 146 Abs. 2a Satz 2 AO

31 4. Erfüllung besonderer fiskalischer Pflichten ausländischer Mutterkonzerne in Deutschland Besondere Pflichten in Bezug auf Buchführung und Aufzeichnung (Überblick) Verzögerungsgeld als Sondersanktion 146 Abs. 2b AO sieht ein sog. Verzögerungsgeld für die nicht fristgerechte Erfüllung bestimmter Mitwirkungspflichten in der Außenprüfung vor. Sanktionstatbestand (im Rahmen der Außenprüfung) nicht fristgerechte Rückverlagerung der elektronischen Buchführung nicht fristgerechte Mitteilung im Sinne von 146 Abs. 2a Satz 4 AO nicht fristgerechte Einräumung des Datenzugriffs nicht fristgerechte Erteilung von Auskünften nicht fristgerechte Vorlage angeforderter Unterlagen Verlagerung ins Ausland ohne behördliche Bewilligung Frage: Sind nur Mitwirkungspflichten mit Bezug zur elektronischen Buchführung / Aufzeichnung im Sinne von 146 Abs. 2a AO erfasst? BFH: nein (arg.: nach dem Wortlaut handelt es sich um eine allgemeine Sanktion), so BFH Beschl. vom , BStBl. II 2011, 855. Rechtsfolge: nach Ermessen: Verzögerungsgeld von bis

32 ZUSAMMENFASSUNG Vorarbeit und Abstimmung ist alles Überleitungstabellen detalliert erstellen Rechtliche Würdigung deutsch/niederländische Taxonomie beachten Betriebsprüfung in Grenznähe mit höherem Verständnis

33 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT HEISTERBORG INTERNATIONAL Steuerberatungsgesellschaft mbh, Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Pliniusstraße 8, D Emsbüren, Fon +49 (0) / , HEISTERBORG UND PARTNER Wirtschaftsprüfer, Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsbeistand An de Bleeke 1, D Stadtlohn, Fon +49 (0) / 922 0,

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