Bietergemeinschaften nach VOL/A
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- Harry Beck
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1 Bietergemeinschaften nach VOL/A Chancen und Risiken 12. Juni 2012 IHK Kiel Informationsveranstaltung Dataport als Auftraggeber für die mittelständische IT-Wirtschaft Geschäftsführer Beisitzer Vergabekammer SH und Bund 06/2012 Bergstraße 24 / Kiel Tel.: 0431 / / Fax.: 0431 / Mail: info@abst-sh.de / Internet:
2 Vorstellung der Etwas Werbung Gemeinsame Serviceeinrichtung der IHK und HWK (z.t. Ingenieurkammern) Kostenlos: Bieterdatei für Nennung bei Ausschreibungen ( Unternehmen) Kostenlos: Information, Beratung und Unterstützung bei Bearbeitung des Öffentlichen Marktes ( Beratungen) Kostenlos: Informationsbrief Auftragswesen Aktuell >>> Serviceangebote: Ausschreibungsrecherche / Angebotsbearbeitung Serviceangebot: Seminare (160 Seminare / Teilnehmer) >>> Vergabestellen: Markterkundung bei beschränkter Ausschreibung / Freihändiger Vergabe Vergabestellen: Beratung und Coaching bei Ausschreibungen (6.000 Beratungen) Bundesweites Netzwerk: 2
3 Grundsätze Vergabe Die wichtigsten Prinzipien aus GWB 2009 / VgV 2010/11 / VOB 2009 / VOL 2009 / VOF 2009 Wettbewerbsgrundsatz ( 97 Abs. 1 GWB) Wirtschaftlichkeit ( 97 Abs. 5 GWB) Transparenz / Gleichbehandlung ( 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB) Rangfolge der Vergabearten: Offen / Beschränkt / Freihändig ( 101 Abs. 7 GWB und 3 VOL/A u. 3 VOB/A) Verhandlungsverbot aber Aufklärung ( 15 VOL/A und 15 VOB/A) Auftragsvergabe an fachkundige, lieferfähige, gesetzestreue sowie zuverlässige Unternehmen ( 97 Abs. 4 GWB); Zulassung PQ-Systeme ( 96 Abs. 4a GWB) Leistungen sind aufgeteilt (Teillose/ Fachlose) zu vergeben ( 97 Abs. 3 GWB) Gleichbehandlung Bietergemeinschaft wie Einzelbieter ( 6 VOL/A bzw. 6 Abs. 2 VOL/A EG) >>> Best. Rechtsform erst nach Auftrag 3
4 Für Insider: Die Vergabekaskade EU-Recht als Quelle Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB 2009) Vergaberechtsänderungsgesetz (VgRÄG, 1999) Vergabeverordnung des Bundes (VgV 2011/12) Verdingungsverordnungen (VOB, VOF, VOL; jeweils 2009) EU- Teile treten mit VgV in Kraft; nationale Teile mit Anwendungsbefehl SH rechtliche Bestimmungen auf Länderebene z.b. SH: Erhöhung der Wertgrenzen bis Ende : Koalitionsvertrag SPD / Grüne / SSW: 4
5 Kaskade im Bild EU-Koordinierungsrichtlinie GWB ( ) Vergabeverordnung ( /12) Vergabe- und Vertragsordnungen VgV in 2011 geändert: Energieverbrauch etc. VOB 2009 VOL 2009 VOF 2009 SektVO 2009 Ab : 1. Abschnitt: Basisparagrafen -National- 2. Abschnitt Basis + a-paragrafen -EU-weit- > 5 Mio. 1. Abschnitt: Vergabe von Leistungen -National- 2. Abschnitt Vergabe von Leistungen EG -EU-weit- > Nur oberhalb EU-Schwelle > Nur oberhalb EU-Schwelle > EU-Schwellenwert VOB ( ) ( ) VOL 5
6 Seit Wertgrenzen SH (bis ) Vergabeart VOL VOB VOF Freihändig bis.* (jeweils geschätzter Auftragswert) (+ 400 %) (+ 333%) ohne Anwendung VOF bis (EU-Schwellenwert) Beschränkt bis * (+100%) Ohne TNW (+1.000%) Öffentlich ab Aber: Grundsätze des HH-Recht -Wirtschaftlichkeit Weitere Regelung 3 und 7 VOL/A Bekanntgabe nach Zuschlag 3 VOB/A Bekanntgabe nach Zuschlag -Transparenz -Gleichbehandlung EU: beschleunigtes Verfahren gerechtfertigt * Markterkundung durch möglich Ex-post ab Transparenz wie Bund ohne Nennung AN Ex-post ab / Transparenz wie Bund Mit Nennung AN Ex-post: Auf Internet-Plattform 6
7 Zuschlag VOL/A auf einen Blick 18 Abs. 1 VOL/A 2009: Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend 18 EG Abs.9 VOL/A: Bei der Entscheidung über den Zuschlag verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien, beispielsweise Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebs- kosten, Lebenszykluskosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe, Lieferzeitpunkt und Lieferungs- oder Ausführungsfrist. 7
8 Rangfolge Vergabeart VOL (und VOB) Verdingungsunterlagen Leistungsbeschreibung Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Offenes Verfahren Beschränkte Ausschreibung Nichtoffenes Verfahren Freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren Bekanntmachung Anforderung/ Eingang Verdingungsunterlagen Bekanntmachung Anträge /Auswahl Bewerber Verdingungsunterlagen Bekanntmachung Anträge / Auswahl Bewerber Verdingungunterlagen Eingang / Öffnung Angebote Prüfung / Wertung Int. Zuschlag Informationspflicht EU (101a GWB) (Informationspflicht MFG Informationspflicht 19 VOL und VOB) Wertgrenzenregelung Bund per ausgelaufen Wertgrenzen Länder z.b. SHVgVO bis : z.b. VOL/ VOB freihändig bis Zuschlag / Vertrag / Mitteilung EU 8
9 Bietergemeinschaft / Vor- Nachteile? Auftragsvolumen ( ) zu groß für ein Unternehmen Auftragsvolumen zu komplex für ein Unternehmen: Materiallieferung / Logistik / Rechnungslegung Nutzung der Referenzen / Leistungsfähigkeit Dritter (Partner der BG) Verlust unternehmerischer Freiheit Vertragliche Probleme Gefährdung durch unzuverlässige Partner einer BG 9
10 Goethe / Glocke / 1799 Denn wo das Strenge mit dem Zarten, Wo Starkes sich und Mildes paarten, Da gibt es einen guten Klang. Drum prüfe, wer sich ewig bindet, Ob sich das Herz zum Herzen findet! Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang. 10
11 Bietergemeinschaft Begriff Zusammenschluss mind. zwei Unternehmen zur gemeinsamen Angebotsabgabe / Bewerbung Ziel: Erteilung des Zuschlags auf das gemeinsame Angebot Erklärung* zur Bildung einer BG bei Angebotsabgabe: -Zweck der Bietergemeinschaft -Auflistung aller Mitglieder der Gemeinschaft -Angabe des bevollmächtigten Vertreters -Absichtserklärung, daß sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft bei Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschliessen -Erklärung zu den Befugnissen des bevollmächtigten Vertreters (Vertretungsbefugnis gegenüber Auftraggeber und Zahlungsbefugnis) -Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung jedes Mitglieds. *Vordruck bei abforderbar 11
12 Bietergemeinschaft Rechtsform Bei Angebotsabgabe / Bewerbung i.d.r. ohne besondere Rechtsform Nach Zuschlag: Aus BG wird ARGE GbR / OHG? Haftung dann aus 128 HGB TIPP: Bei BG- Vereinbarung bereits ARGE-Vertrag im Auge behalten Ggf. ARGE-Vertrag unter aufschiebender Bedingung Zuschlag 12
13 Bietergemeinschaft in Bekanntmachung Immer zugelassen, wenn nicht ausgeschlossen: Besondere Rechtsform nach Zuschlag: 13
14 Teilnehmer am Wettbewerb: 6 VOLA bzw. 6 EG VOL/A 2009 Anforderungen an teilnehmende Unternehmen (vgl. 2, Abs. 1 VOL) - Fachkunde - Leistungsfähigkeit - Zuverlässigkeit Nachweise zu erbringen (vgl. 6 u. 6 EG VOL) - Finanzamt / Sozialversicherung - Insolvenzerklärung - Auszug Handelsregister / Handwerksrolle - Erklärung keine schwere Verfehlung u.a. 14
15 F L Z Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Referenzleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigte Arbeitskräfte im Unternehmen in den letzten drei Jahren Angaben zur technischen Ausrüstung, zu Maschinen und Fahrzeugen Nachweis der Zahlung von Beiträgen an die gesetzlichen Krankenkassen Nachweis der Zahlung von Beiträgen an die jeweilige Berufsgenossenschaft Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 4 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 3 oder Eigenerklärung Nachweis des Eintrags in einem Berufsregister Nachweis und Höhe der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung Nachweis der Zahlung von Steuern Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen Qualifikationen Qualitätssicherungsverfahren gewerbespezifische Befähigungsnachweise / Berechtigungen Kosten* Unternehmen: Mio. Vergabestellen: 454 Mio * Studie Kostenmessung BMWi 2008 / Ramboll 15
16 Bietergemeinschaft FLZ Nachweise In Bekanntmachung und/ oder Verdingungsunterlagen verbindlich geregelt >>> genaues Lesen erforderlich Regelfall: Zuverlässigkeit: jedes Mitglied einer BG Fachkunde: mindestens ein Mitglied einer BG Leistungsfähigkeit: Gesamtschau der BG TIPP: Versicherungsnachweise von jedem Mitglied TIPP: Zeitbedarf nicht unterschätzen!!! 16
17 Verdingungsunterlage zu Bietergemeinschaft 17
18 Bekanntmachung zu Bietergemeinschaft KANN, NICHT MUSS 18
19 Eignungsnachweise 19
20 Eignungsnachweise Checkliste: Wer? Was? Wann? 20
21 Wie prüft der Auftraggeber das Angebot? 1. Stufe: Formale Prüfung der Angebote Prüfung und Wertung in vier Stufen 2. Stufe: Prüfung der Eignung der Bieter 3. Stufe: Prüfung der Angemessenheit der Preise 4. Stufe: Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots 21
22 Prüfung und Wertung der Angebote 1. Stufe: Zwingende Ausschlussgründe Zwingende Ausschlussgründe, 16 Abs. 3 VOL/A Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen enthalten Fehlende Unterschrift Änderungen an Eintragungen nicht zweifelsfrei Änderungen an den Verdingungsunterlagen Angebote, die auf einer unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abrede beruhen. Nicht zugelassene Nebenangebote 22
23 NEU: Prüfung und Wertung der Angebote Nachforderung von Nachweisen / Fehlende Preise 16 Abs. 2 VOL/A: Fehlende Nachweise oder Erklärungen können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden Fehlende Preisangaben können nachgefordert werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt und der Gesamtpreis sowie die Wertungsreihenfolge nicht verändert wird 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A: Fehlende Nachweise und Erklärungen müssen nachgefordert werden, sofern Bieter nicht bereits nach bereits nach Nr. 1 oder 2 ausgeschlossen worden sind; Vorlage 6 Tage nach Aufforderung Angebote, bei denen lediglich in einer einzelnen unwesentlichen Position der Preis fehlt, sind zugelassen,wenn Wertungsreihenfolge auch bei Wertung mit höchstem Wettbewerbspreis nicht beeinträchtigt wird 23
24 Parallelangebot BG / Bieter Geheimwettbewerb: Keine Beteiligung Bieter A in Kenntnis des Angebots Bieter B Unzulässig daher die Beteiligung als (Einzel-) Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft Ausschluss sowohl Angebot Einzelbieter als auch Angebot der BG Ausnahme Doppelbeteiligung auf unterschiedliche Lose Aufklärung durch AG notwendig 24
25 Wechsel in BG Identitätswechsel Wechsel eines BG-Partners nach Angebotsabgabe/ Teilnahmeantrag: unzulässig Angebot gilt wie abgegeben Identitätsänderung Reduzierung einer BG auf ein Einzelunternehmen: unzulässig Ausnahme: Ausscheiden eines BG-Mitglieds wegen Insolvenz und Ersatz durch neues BG-Mitglied: zulässig Wenn: FLZ erfüllt ( ebenso geeignet/ zuverlässig ) Angebot nicht verändert Eignungsprüfung erfolgreich wiederholt 25
26 Da gibt es einen guten Klang Erfolgreiche Bietergemeinschaft 26
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Zu Risiken und Chancen am öffentlichen Markt fragen Sie Ihre Auftragsberatungsstelle! Bergstrasse 2 / Kiel Tel.: 0431 / Fax.: 0431 / Mail: info@abst-sh.de Internet:
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