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1 Editorial Herausgeber Werner Böhnke, Vorstandsvorsitzender, WGZ Bank Dr. Jürgen Ellenberger, Richter am BGH, Bankrechtssenat Dr. Peter Hanker, Vorstandssprecher, Volksbank Mittelhessen eg Wolfgang Hartmann, Vorstandsvorsitzender des Instituts für Risikomanagement und Regulierung, ehem. Mitglied des Vorstands und CRO, Commerzbank AG Walter Kleine, Vorstandsvorsitzender, Sparkasse Hannover Prof. Dr. Thomas A. Lange, Vorsitzender des Vorstands, National-Bank AG Sabine Lautenschläger, Vizepräsidentin, Deutsche Bundesbank Dr. Hans Richter, Oberstaatsanwalt, Leiter Abteilung Bank-, Börsen- und Insolvenzstrafrecht, Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschafts strafrecht, Stuttgart Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender, quirin bank AG Michael Sell, Exekutivdirektor Querschnittsbereich, BaFin Werner Severin, stv. Vorsitzender des Vorstands, SaarLB Fachbeirat Jürgen Becker, Bundeszentralamt für Steuern Markus Dauber, Vorstand, Volksbank Offenburg eg Markus Dokter, Leiter Unternehmenssteuerung, Volksbank Mittelhessen eg Volker Fentz, Vertriebsdirektor und Leiter Firmenkunden, Niederlassung Rhein-Main, UniCredit Bank AG Dr. Karsten Füser, Partner, EMEIA / Financial Services, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart Dr. Ralf Hannemann, Direktor, Bereichsleiter Risikomanagement und Controlling, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB Ralf Josten, LL. M. oec, Rechtsanwalt, Direktor Zentralbereich Kommunen/ Recht und Chefsyndikus Kreissparkasse Köln Dr. Marco Kern, Mitglied des Vorstands, Evangelische Kreditgenossenschaft eg Dr. Jörg Lauer, Direktor Immobilienkunden Europa, Landesbank Baden-Württemberg Hans-Peter Lorenz, Bankenaufsicht, Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung Frankfurt Mathias Nittel, Rechtsanwalt, Fachanwalt und Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, Heidelberg Michael Plaumann-Ewerdwalbesloh, Partner/Advisory EMEIA Financial Services, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn Helmut Schneider, Direktor, Steuerabteilung, Bayern LB Elmar Scholz, Abteilungsleiter Marktfolge Passiv / Dienstleistungen, Sparkasse am Niederrhein Anja Steinmeyer, Leiterin Handelskontrolle, HSH Nordbank AG Walter Ullrich, Direktor Revision, Hamburger Sparkasse AG Christoph Wengler, Syndikus, European Association of Public Banks (EAPB) Dr. Maximilian A. Werkmüller, Rechtsanwalt, in Kooperation mit LOHR & COMPANY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbh, Düsseldorf Prof. Dr. Stefan Zeranski, ehem. Leiter Treasury, Kölner Bank eg Redaktion Dr. Patrick Rösler, Chefredakteur und VisdP Corinna van der Eerden, stellv. Chefredakteurin Dr. Christian Göbes Frank Sator Marcus Michel Thomas Welker Jürgen Blatz Christine Glemser Thomas Göhrig Katharina Heß Neues Mitglied im Herausgeberkreis des BankPraktiker Redaktion, Verlag, Mitherausgeber und Beirat freuen sich, als neues Mitglied des Herausgeberkreises des BankPraktiker Sabine Lautenschläger begrüßen zu können. Sabine Lautenschläger war nach ihrem Jurastudium beim BaKred und der BaFin tätig, zuletzt als Mitglied des Direktoriums der BaFin in Bonn und als Exekutiv direktorin Bankenaufsicht. Seit 2008 sitzt sie im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision BCBS). Nach einer Station im Management Board der European Banking Authority (EBA), London, ist sie seit Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank und zuständig für die Bereiche Banken und Finanzaufsicht sowie Revision. Parallel ist sie Begleitperson des Präsidenten im EZB- Rat, Mitglied des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) und Kko-Vorsitzende der Core Principles Group (CPG des BCBS). Liebe Leserinnen und Leser, nach einem diskussionsreichen Gesetzgebungsverfahren mit zahlreichen Expertenrunden nahm das Lars Hinkel ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) am im Bundesrat die letzte Hürde und tritt am in Kraft. Der Lobgesang auf das ESUG war nicht zu überhören. Nach Ansicht der Gläubigerschutzvereinigung (GSV) ist Deutschland nun endlich ein moderner Sanierungsstandort und das Handelsblatt spricht von einer Zeitenwende im Insolvenzrecht. Mit dem ESUG will der Gesetzgeber die Sanierung krisengeschüttelter Unternehmen erleichtern und das Verfahren für Gläubiger sowie Schuldner planbarer und transparenter machen. Eine der wesentlichen Forderungen aus der Gläubigerschaft, die Stärkung des Einflusses bei der Auswahl des (vorläufigen) Insolvenz ver walters, wurde nunmehr in 56a, 22a InsO umgesetzt. Bei Verfahren bestimmter Größenordnungen muss das Gericht bereits im vorläufigen Verfahren einen vorläufigen Gläubigerausschuss einsetzen, der erstmals einen vorläufigen Verwalter vorschlagen kann. Von einem einstimmigen Vorschlag darf der Richter nur bei fehlender Eignung des Verwalters abweichen. Diese Prüfungspflicht dürfte dem Gericht bei einem regional unbekannten Verwalter gewisse Schwierigkeiten bereiten. Um dem Richter die Entscheidung zu erleichtern, werden in den nächsten Wochen sicher die meisten Insolvenzgerichte, selbst die in Nordenham und Bersenbrück, Post mit umfangreichen Bewerbungsdossiers poten zieller Verwalterkandidaten erhalten, damit bei der Bestellung des richtigen Heilsbringers nichts mehr dem Zufall überlassen bleibt. Gläubiger und Schuldner erhalten nun endlich den unabhängigen Kapitän, der die Sanierung des Unternehmens und nicht die Abwicklung als seine Aufgabe ansieht. Was wäre wohl aus Fällen wie z. B. Honsel, Peguform oder Saargummi geworden, wenn der jeweilige Verwalter bereits damals die neuen Sanierungsinstrumente zur Hand gehabt hätte? Bei der ganzen Euphorie drängt sich der Eindruck auf, das ESUG saniert allein. Aber bei aller Kritik an handwerklichen Fehlern und dem herrschenden Überschwang ist der Ansatz des Gesetzgebers richtig und das ESUG wird seinen Beitrag dazu leisten, dass das Insolvenzverfahren nicht länger als Fremdkörper bei der Unternehmenssanierung angesehen, sondern vielmehr von Beginn an als Handlungsalternative in einem ganzheitlichen Sanierungsprozess verstanden wird. Das ESUG bietet viele neue Chancen, diesen Prozess erfolgreich zu gestalten und soll die Unternehmen zu einer frühzeitigeren Insolvenz antrag stellung ermuntern. Die Stärkung der Eigenverwaltung, die Einführung eines Schutzschirmverfahrens, die Einbeziehung der Gesellschafter beim Insolvenzplan und die Möglichkeit für die Gläubiger Forderungen in Gesellschafts anteile umzuwandeln (Debt Equity Swap) machen das Insolvenzverfahren für die Beteiligten planbarer und attraktiver. Auch wenn der Gesetzgeber das Sanierungshindernis des 613a BGB nicht angefasst hat, hat er mit dem ESUG in Deutschland die Tür zu einer Sanierungskultur geöffnet, um mit den Worten von Prof. Dr. Haarmeyer zu sprechen und Deutschland im internationalen Vergleich konkurrenzfähig gemacht. Die nächsten Monate werden zeigen, ob und wie sich die neuen Instrumente in der Praxis durchsetzen werden. Aber auch unter der neuen Sanierungskultur wird sich eines nicht ändern: Die erfolgreiche Sanierung eines Unternehmens wird weiterhin in erster Linie vom Willen und vom Charisma der handelnden Beteiligten abhängen. Alle Einzelheiten zum ESUG sind in einem Themenheft der Märzausgabe beigefügt. Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre. Lars Hinkel, Rechtsanwalt, MBA, Wellensiek Rechtsanwälte, Düsseldorf 49

2 Inhalt AKTUELL 52 Überarbeitung der MiFID Deutschlandweite Studie zum Beratungsalltag von Anlage beratern 53 Studie zum Transaction Banking BEITRÄGE BEITRÄGE : Ein Jahr vieler kritischer Entscheidungen Dr. Thomas Meißner, DZ BANK wwam ist ein Jahr mit am Finanzmarkt drastisch unterschiedlichen Gesichtern zu Ende gegangen verspricht, übers Jahr gesehen, ein spannendes zu werden. Viele kritische Entscheidungen sind zu treffen. Dies gilt für die Europapolitiker nicht anders als für die Zunft der Bank-Treasurer. 61 Praxisbericht: Prüfung IT-gestützter Geschäftsprozesse Martin Wiesenmaier, Volksbank Ludwigsburg eg ww Die prozessorientierte IT-Prüfung gewinnt neben der klassischen Aufbau- und Funktions prüfung zunehmend an Bedeutung. Diese Vorgehensweise ermöglicht der IT-Revision auch die Einhaltung der technischen Funktionstrennung gem. MaRisk BTO zu prüfen und eventuelle Schnitt stellenprobleme zu identifizieren. 68 CRD IV: Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von Banken Martin Neisen Stefan Röth, PwC AG WPG ww Der Beitrag analysiert den Vorschlag der EU- Kommission zur Umsetzung von Basel III in Europa (CRD IV). Hierbei wird insbesondere auf Praxisprobleme und Implikationen für die Geschäftstätigkeit von Banken eingegangen. 50

3 Vertriebsrisiken: Ansätze zur Prüfung durch die Interne Revision Thomas Maurer, Münchner Bank eg w w In Zeiten heftiger Turbulenzen an den Finanzmärkten werden die Erträge aus dem Kunden geschäft für Kreditinstitute zunehmend zum entscheidenden Erfolgsfaktor. Der Beitrag unter sucht, inwieweit die Interne Revision durch gezielte Prüfungshandlungen zur aktiven Steuerung der hieraus resultierenden Risiken beitragen kann SERVICE 91 BankPartner 93 Rezensionen 95 Personalia 80 Der neue Beschäftigtendaten- schutz: Folgen für Kreditinstitute Dr. Ulrich Hallermann, Investitions- und Strukturbank RheinlandPfalz (ISB) w w Noch in diesem Jahr soll eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Der Beitrag stellt die vorgesehenen Änderungen im Überblick dar und gibt erste Praxistipps für die hausinterne Umsetzung. 86 Kreditsicherung: Verpfändung von GmbH-Anteilen Dr. Philip Tresenreuter, Helaba Landesbank Hessen-Thüringen w w Der zweifelhafte, wirtschaftliche Wert von Gesellschaftsanteilen der Kreditnehmerin, insbesondere im Restrukturierungsszenario, sollte nicht über deren erhebliche Bedeutung als Kredit sicherheit hinwegtäuschen. Die zwangsweise Verwertung des Pfandrechts im Wege der öffent lichen Versteigerung gestaltet sich als schwierig und oftmals wirtschaftlich unbefriedigend; als Alternative kommt sowohl ein Treuhand modell als auch die Ersteigerung durch das Kredit institut selber in Betracht. Impressum BankPraktiker RECHTSSICHER REVISIONSFEST RISIKOGERECHT Redaktion Dr. Patrick Rösler, Chefredakteur und VisdP Corinna van der Eerden, stellv. Chefredakteurin Dr. Christian Göbes Frank Sator Marcus Michel Thomas Welker Jürgen Blatz Christine Glemser Thomas Göhrig Katharina Heß BankPraktiker@FC-Heidelberg.de Leiterin Korrektorat und Rezensionen Janin Stärker Janin.Staerker@FC-Heidelberg.de Sponsoring- /Anzeigenleitung Stefanie Nauen Stefanie.Nauen@FC-Heidelberg.de Produktionsleitung Claudia Merklinger Claudia.Merklinger@FC-Heidelberg.de Leiterin Aboservice Beate Knopf Beate.Knopf@FC-Heidelberg.de Satz Metalexis, Niedernhausen Druck best response GmbH, Bruchsal Versand best response GmbH, Bruchsal Titelfoto photocase.de/jameek Preise Der Preis für ein Jahresabonnement Inland beträgt 210. inkl. USt. und zzgl. 12. Versandkosten. BankPraktiker erscheint zehn Mal jährlich. Der Preis für ein Einzelheft beträgt 23,45 ( ,45 Versand). Abonnementkündigungen sind nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des berechneten Bezugszeitraums möglich. Firmenanschrift & inhaltliche Verantwortung Finanz Colloquium Heidelberg GmbH Plöck 32a D Heidelberg Tel.: Fax: info@fc-heidelberg.de Geschäftsführung Dr. Christian Göbes, Frank Sator, Dr. Patrick Rösler, Marcus Michel Sitz der Gesellschaft ist Heidelberg, Amtsgericht Mannheim HRB Nr Umsatz-Identifikationsnummer gemäß 27 a Umsatzsteuergesetz: DE ISSN / 2012 BankPraktiker 51

4 Aktuell Anlage, Handel Überarbeitung der MiFID w Am hat die Euro päische Kommission ihren Vorschlag für die Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) sowie eine ergänzende Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EMIR) über OTC- Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (MiFIR), veröffentlicht. Derzeit werden die beiden Vorschläge im Europäischen Parlament und im Ministerrat diskutiert. Eine Verabschiedung wird frühestens im Herbst erwartet. Die MiFID-Überarbeitung regelt im Wesentlichen die spezifischen Anforderungen an die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, die Anforderungen an die Organisation und die Wohlverhaltensregeln der Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die organisatorischen Anforderungen an die Handelsplätze, die Pflichten und die Zulassung der Erbringer von Datendiensten, die Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Sanktionen und die Pflichten und die Zulassung der Firmen aus Dritt ländern, die über eine Zweigniederlassung tätig werden. Demgegenüber befasst sich MiFIR hauptsächlich mit den Themen Handels transparenz in Aktien- und sonstigen Wertpapiermärkten, Datenkonsolidierung, Transaktionsmeldewesen, Derivatehandel, Clearing-Zugang an den Handelsplätzen und Emissionszertifikate. Insbesondere die regulatorischen Überlegungen zur Stärkung des Anlegerschutzes sind weitreichend. Es wird nunmehr u. a. für alle Arten von Wert papierdienstleistungsunternehmen die Aufzeichnung von Telefongesprächen, soweit das Gespräch die Entgegennahme, Weiterleitung oder Ausführung von Kundenorders betrifft, vorgeschrieben. Im Falle der Anlageberatung muss der Anleger darüber informiert werden, ob diese auf unabhängige Weise erfolgt und ob die Empfehlungen auf einer umfassenden oder eingeschränkten Analyse des Markts gründen. Um eine unabhängige Anlageberatung anbieten zu können, muss eine ausreichend große Anzahl von am Markt erhältlichen, nach Typ, Emit tenten und Produktanbietern diversifizierten Finanzinstrumenten geprüft worden sein. Es darf zudem keinerlei Zuwendungen von dritter Seite im Zusammenhang mit der Beratung des Kunden gegeben haben. Generell ausgeschlossen wird die Annahme von Zuwendungen Dritter im Falle der Vermögensverwaltung. Bei den Marktinfrastrukturthemen sind die Schaffung einer neuen, sog. organisierten Handelsplattform (Organised Trading Facility, OTF), die Neuregulierung des Derivate- sowie des Hoch frequenzhandels (HFT) und die Erweiterung der Transparenzregelungen auf weitere Finanzinstrumente wie Anleihen und Derivate hervorzuheben. So schlägt die Europäische Kommission vor, dass der Handel von bisherigen OTC-Derivatkontrakten an Börsen, multilateralen Handelsplattformen oder auf einer OTF stattfinden soll. Es soll der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) obliegen, einzuschätzen und zu entscheiden, ob ein Derivat, das sich für die zentrale Abwicklung eignet, ausreichend liquide für den Handel über organisierte Handelsplätze ist. Die Einschätzung soll auf der Handelshäufigkeit und der durchschnittlichen Transaktionsgröße beruhen. Die Vorschriften zur Vorund Nachhandelstransparenz sollen für alle geregelten Märkte und für sämtliche zum Handel zugelassenen Finanzinstrumente gelten und umfassen folglich zukünftig nicht mehr ausschließlich den Handel mit Aktien. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass MiFIR der ESMA und zuständigen Aufsichtsbehörden das Recht der Produktintervention einräumt. Eine solche Maßnahme soll zulässig sein, wenn die Gefahr für den Anlegerschutz oder die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit und Integrität der Finanzmärkte dies erfordern und sonstige Regulierungsanforderungen die Gefahr nicht abwenden. Auch ein Eingriff in die Form der Finanztätigkeit oder -praxis ist möglich. Boris Bartels, M.B.A., Rechtsanwalt, Senior Legal Adviser der European Association of Public Banks, EAPB Vorstand, Anlage Deutschlandweite Studie zum Beratungsalltag von Anlageberatern w Im Zuge der Finanzmarktkrise waren Banker im Privatkundengeschäft in den Fokus breiter Bevölkerungsschichten und der Politik geraten. Das PFI Private Finance Institute der EBS Business School hat deshalb erstmals deutschlandweit den Beratungsalltag von Bankern untersucht. Die Ergebnisse der Studie mit dem Titel Anlageberatung in Deutschland The Bankers View sind im Februar veröffentlicht worden. Die Studie, durchgeführt unter der wissen schaftlichen Leitung von Prof. Dr. Rolf Tilmes und Dr. Ralph Jakob, beleuchtet erstmalig den Beratungsalltag von Bankberatern aller Institutsgruppen und Kundensegmente und befragt sie zu ihrer Meinung über aktuelle Regulierungsbemühungen. Insgesamt haben sich Berater an der Befragung im ersten Halbjahr 2011 beteiligt. Die Finanzmarktkrise hat die Qualität der Anlageberatung in Deutschland, Vertriebsund Provisionsinteressen der Kreditinstitute, unberücksichtigte Kundeninteressen und eine produkt- statt bedarfsorientierte Beratung in den Blickpunkt öffentlicher Kritik gebracht. Seit 2010 reagiert der Gesetzgeber auf die offengelegten Mängel mit regulatorischen Maß nahmen, die v. a. die kontrollierende Rolle der BaFin stärken und die Anlageberatung noch stärker reglementieren: Neben der Einführung des Beratungsprotokolls zum sieht das im April 2011 verabschiedete Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG) u. a. die Einführung eines BaFin- Registers für Anlageberater, Vertriebs- und Compliance-Beauftragte vor. Zudem wurden zum Produktinformationsblätter verpflichtend eingeführt. Falschberatung bzw. der Verstoß 52

5 Aktuell gegen anlegerschützende Vorschriften können als Ordnungswidrigkeitstatbestand geahndet und mit Bußgeldern bis zu sanktioniert werden. Die zwingende Weitergabe von Kundenbeschwerden an die BaFin soll für zusätzliche Transparenz bei der Überwachung sorgen. Und mit der jüngst veröffentlichten WpHG-Mitarbeiter anzeigeverordnung konkretisiert die BaFin darüber hinaus die inhaltlichen Anforderungen an die erforderliche Sachkunde von Anlageberatern. Nach Branchenangaben sind ca Anlageberater unmittelbar selbst von den Regulierungsbemühungen betroffen. Diesen Beratern in der aktuellen Diskussion Gehör zu verschaffen und Einblicke in den Beratungsalltag von Anlageberatern zu geben, war das Ziel der vom PFI Private Finance Institute der EBS Business School 2011 durchge führten Studie Anlageberatung in Deutschland The Bankers View. Die Studie zeigt, dass sich Anlage berater vermehrt in einem Zwiespalt befinden: Auf der einen Seite steht der Kunde, der im Zuge der Finanzmarktkrise zunehmend risikoaverser und aufgrund besserer Informiertheit kritischer, miss trauischer und kosten bewusster geworden ist, zudem zunehmend einfache und transparente Produkte bevorzugt. Auf der anderen Seite stehen die Interessen der Kreditinstitute, die auf Basis eines i. d. R. auf Provisionen abstellenden Geschäfts- und Beratungsmodells diese Interessen durch entsprechende Vertriebsvorgaben an ihre Berater weitergeben. Der von Beratern vielfach kritisierte Vertriebsdruck konnte im Rahmen der Studie in unterschied licher Ausprägung nachgewiesen werden. Dabei fühlen sich Berater umso stärker belastet, je häufiger es zu Interessenkollisionen zwischen geäußerten Kundeninteressen und Vertriebsvorgaben kommt. Zwischen diesen teilweise konfligierenden Interessen müssen Anlageberater navigieren und ihre Beratungsleistung nachvollziehbar dokumentieren. Mit steigenden regulatorischen Anforderungen wird die Finanzmarktaufsicht zur dritten Dimension, der sich Berater gegenüber sehen. Dabei stehen die Berater dem Beratungsprotokoll oder dem Produktinformationsblatt durchaus positiv gegenüber. Im Idealfall unterstützen diese Instrumente das Beratungsgespräch und garantieren Kunden zusätzliche Transparenz. In allen anderen Fällen bietet der durch Beratungsprotokoll und Beraterregister bis zum einzelnen Berater reichende Arm der BaFin die Möglichkeit, Fehlverhalten oder systemische Fehler aufzudecken. Für die befragten Berater steht demnach das Kunden interesse im Prozess der Anlageempfehlung trotz aller Interessenkonflikte deutlich an erster Stelle. Erst mit zunehmendem Vertriebsdruck steigt die Relevanz von Brutto ertrag und Vertriebsvorgaben. Auf Ebene der Kunden segmente wird dieses Konfliktpotenzial insbesondere im Retail Banking konstatiert. So können die neuen Möglich keiten der Finanzmarktaufsicht zum Kristalli sations punkt von Fehlentwicklungen werden sei es im beraterbezogenen Einzelfall oder aufgrund fehlgeleiteter Beratungs- und Vertriebsansätze. Vorstand, Konto Studie zum Transaction Banking w In Zeiten von Eurokrise und drohender Rezession steht die Ertragskraft der Banken nur drei Jahre nach der letzten globalen Finanzkrise erneut unter Druck. Die Branche besinnt sich deshalb auf ein traditionelles, vermeintlich konservatives Geschäftsfeld: Das Transaction Banking. Viele Banken bauen ihre Stellung in dem derzeit rd. 100 Mrd. großen Wachstumsmarkt systematisch aus. Die neue Studie der Managementberatung Bain & Company Margenstark, risikoarm und kundennah: Die Renaissance des Transaction Bankings gibt Aufschluss über jüngste Entwicklungen und aktuelle Herausforderungen, wie die wachsende Konkurrenz durch Nicht- Banken oder den steigenden Investitionsdruck in neue IT-Systeme. Die Studie zeigt darüber hinaus, wie Finanzinstitute ihre Position im attraktiven Transaction-Banking-Markt verbessern können. Seit der Finanzkrise im Jahr 2008 hat das Transaction Banking der Zahlungsverkehr sowie die Finanzierung von Importen und Exporten eine regelrechte Renaissance erfahren. Denn es lieferte selbst in derkrise stabile Erträge und Gewinne. Bain & Company hat diesen Markt und seine Entwicklung analysiert: Von 2006 bis 2010 stiegen die Erträge im weltweiten Zahlungsverkehr im Durchschnitt um vier Prozent pro Jahr auf 85 Mrd.. Infolge der rasanten Globalisierung erhöhten sich die Erträge in der Handelsfinanzierung sogar um sieben Prozent jährlich auf zuletzt 15 Mrd.. Bis 2015 erwartet Bain einen weiteren Anstieg der Erträge in diesen beiden Geschäftsfeldern auf insgesamt 128 Mrd.. Für Banken ist dieser Wachstumsmarkt gleich in mehrerer Hinsicht sehr attraktiv: Da sie einen Großteil ihrer Erträge mit Zinsen und Gebühren erwirtschaften, müssen Banken für das Transaction Banking auch unter Basel III, wenn überhaupt, nur wenig Eigenkapital vorhalten. Dieser Umstand trägt entscheidend dazu bei, dass sie operative Margen von 30% und mehr erwirtschaften können. Der enge Kundenkontakt sowie die attraktiven Margen führen derzeit dazu, dass insbesondere die weltweit großen Fünf in diesem Geschäftsfeld Citigroup, Deutsche Bank, HSBC, J.P. Morgan und Standard Chartered ihre Marktstellung systematisch ausbauen. Nach Bain- Analysen stehen sie dabei jedoch, wie alle anderen Marktteilnehmer auch, vor großen Herausforderungen: Neben der Globalisierung der Handelsströme und dem Preisdruck für Standardprodukte zählt dazu die Forde rungen der Kunden nach integrierten Lösungen (Corporate Financial Management), was wiederum hohe IT-Investitionen nach sich zieht. Selbst während der jüngsten Finanzkrise stockte daher rd. die Hälfte der Banken ihr IT-Investitionsbudget noch einmal auf. Eine besondere Gefahr liegt zudem im wachsenden Wettbewerbsdruck durch Nicht-Banken: Dienstleister wie Paypal bieten mittlerweile internationale Geldtransfers ohne Einschaltung einer Bank. IT-Anbieter wie SAP und Oracle erweitern ihr Leistungsspektrum um Treasury-Funktionen. 53

6 Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT 2012: Ein Jahr vieler kritischer Entscheidungen Ausblick auf die Zinslandschaft vor dem Hintergrund der Fiskalkrise. Autor: Dr. Thomas Meißner, Leiter der Rentenmarktanalyse der DZ BANK im Bereich Research, Volkswirtschaft: Zinsprognose, Zinsstrategie. Diskutieren Sie zum Thema dieses Beitrags mit anderen BankPraktikern in unserem FCH Blog: blog.fc-heidelberg.de Diesen Beitrag finden Sie dort unter der Rubrik: Bereichsübergreifende Themen (u. a. Revision, Vorstand, Personal).» Die Weltwirtschaft tut sich zu Beginn des Jahres 2012 schwer damit, die überall zu spürenden Belastungsfaktoren zu verdauen. «1 Meißner, BP 2011 S I. Einleitung w Im Dezember 2011 ist ein Jahr mit zwei am Finanzmarkt recht unterschiedlichen Gesichtern zu Ende gegangen. Aktien, EZB-Leitzinsen, Renditen deutscher Bundesan leihen, Gold, Rohöl viele Zeitreihen haben eines gemeinsam: Irgendwo in einem betreffenden Graphen des Jahres 2011 ist ein Bruch auszumachen. Einziger Unterschied jeweils: der Zeitpunkt der Trendumkehr. Zwei Beispiele: Nachdem die EZB bis in den Sommer hinein ihre Leitzinsen zweimal um jeweils 25 Basispunkte angehoben hatte, nahm sie diese Schritte im Herbst einen nach dem anderen wieder zurück. Die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, im Januar bei rund drei Prozent gestartet, sahen im März bei 3,50% ein zyklisches Hoch, nur um nachfolgend wie ein Stein zu fallen und sich im zweiten Halbjahr nahe bei zwei Prozent ein wenig zu stabilisieren. Die zwei Gesichter am Finanzmarkt spiegeln die Einschätzungen der Marktteilnehmer über das realwirtschaftliche Geschehen der Welt wider. Die Weltwirtschaft steuerte in den zurückliegenden zwölf Monaten zunehmend auf ein schwierigeres Fahrwasser zu; die Risiken haben zugenommen. Die Hinterlassenschaften der Vergangenheit, auch des Jahres 2011, werden auch im laufenden Jahr das Geschehen am Finanzmarkt prägen. Ähnlich wie vor gut zwölf Monaten soll an dieser Stelle mit aller gebotenen Vorsicht eine Einschätzung gegeben werden, mit welchen Bewegungen Investoren auf Sicht zu rechnen haben. Die hier vor Jahresfrist abgegebenen Prognosen haben sich nicht zur Gänze bewahrheitet; vieles ist aber in ähnlicher Weise wie vorhergesagt eingetreten 1. Beispiel: Nach zwei Leitzinsanhebungen und zwei Leitzinsabsenkungen durch die EZB sind die Währungshüter beim Haupt-Refi per Saldo exakt dort rausgekommen, wo sie gestartet waren wie prognostiziert. Und: Die durch die Zentralbanken rund um den Globus ergriffenen, unorthodoxen geldpolitischen Maßnahmen sind 2011 nicht beendet worden wie erwartet. Die realwirtschaftliche Entwicklung ist per Jahresbeginn 2012 weder für die Vereinigten Staaten noch für die Eurozone als gefestigt anzusehen exakt so, wie an dieser Stelle vor Jahresfrist behauptet. II. Weltwirtschaft kämpft mit einer Fülle von Belastungsfaktoren 1. Realwirtschaft: Ein wenig Licht, viel Schatten Die Weltwirtschaft tut sich zu Beginn des Jahres 2012 schwer, die allüberall zu spürenden Belastungsfaktoren zu verdauen. Übers Gesamtjahr betrachtet wird 2012 wohl als eines der schwächeren in die Annalen eingehen war die Welt mit einer Expansion um fünf Prozent gut aus den Startlöchern gekommen. Im abgelaufenen Jahr 2011 ging es dann mit einem Produktionszuwachs um 3,7% verhaltener weiter. Nach DZ BANK-Prognose dürften für 2012 am Ende 3,4% auf der Tafel stehen, bevor dann 2013 wieder eine leicht höhere Zahl zu vermelden sein sollte. Die Länder überdurchschnittlichen Wachstums werden nach aller Voraussicht auch 2012 mehrheitlich außerhalb der westlichen Industriestaaten zu finden sein. Asien ohne Japan mag um immerhin sieben Prozent zulegen. Insgesamt fühlt aber Asien das jüngst wieder rauere Weltwirtschaftsklima nicht anders als andere aufstrebende Regionen, so Lateinamerika oder Osteuropa. Die Vereinigten Staaten dürften 2012 das zweite Jahr in Folge mit einem Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts unterhalb von zwei Prozent abschließen. Noch niedrigere Werte sind dort i. d. R. nur in Rezessionen zu beobachten. Der Immobilienmarkt im Lande 54

7 liegt nach wie vor am Boden, die Arbeitslosigkeit sinkt nur langsam. Viele vorauseilende Konjunkturindikatoren sind zum Jahreswechsel 2011/12 aufwärts gerichtet gewesen, aber: Der Aufwind trägt noch nicht. Mit ganz eigenen Problemen schlägt sich der Euro-Raum herum. Für 2012 stehen die Zeichen hier in mehreren Staaten auf Stagnation oder gar Rezession, so in Italien und Spanien. Auch Portugal und Griechenland droht ein Rezessionsjahr, wo es dort doch bereits 2011 von Minuszeichen geprägt war. Für die Eurozone insgesamt könnte 2012 ein mageres Plus von einem halben Prozent herausspringen, doch letztlich stagniert der Währungsraum. Zuwachsraten des Bruttoinlandsprodukts oberhalb von einem Prozent dürften am Ende des Tages nur wenige Länder aufweisen, so aber auch Deutschland, ohne dass hiervon indes ein nennenswerter Impuls auf den Währungsverbund insgesamt ausgehen dürfte. Inflation ist einstweilen kein Thema mehr. Im Euro-Raum ist die Teuerung per Jahreswechsel 2011/12 auf dem Rückzug. Auf der Verbraucherstufe ist mit einer Jahresveränderungsrate des Preisindex von jüngst plus drei Prozent zwar die EZB-Preisnorm von knapp unter zwei Prozent deutlich nach oben verfehlt worden, aber vorauseilende Indikatoren wie die Erzeugerpreise geben Entwarnung: keine Überraschung in Zeiten einer stockenden gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und rückläufiger Abbildung 1: 2011 als Jahr der ZWEI Gesichter bei vielen Marktindikatoren» Die Märkte arbeiten die Beschlüsse der europäischen Gipfeltreffen jeweils sehr feinfühlig in die Kurse von Wertpapieren ein. « Gold (in US-Dollar/10) 40 US-DollarPreis für ein Fass der Rohölsorte Brent 20 Dax (Indexwert; rechte Skala) 0 12/10 03/11 06/11 09/11 12/ ,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 EZB-Leitzins (in % p. a.) 0,5 Rendite zehnjähriger Bundesanleihe (in % p. a.) 0,0 12/10 03/11 06/11 09/11 12/11 Quellen: Datastream; Berechnungen der DZ BANK. 55

8 » Die EZB hat im vergangenen Jahr recht widersprüchliche Signale hinsichtlich ihrer Bereitschaft zur Bekämpfung der Euro-Krise ausgesendet. «Rohstoffpreisnotierungen. Der Euro-Außenwert, zuletzt im Abwertungstrend, sollte an dieser Stelle per Saldo nicht stören. 2. Fiskalpolitik: Das Leben auf Pump muss der Vergangenheit angehören Das Konstrukt der Europäischen Währungsunion, im Jahre 1999 mit hochgesteckten Erwartungen gestartet, operiert momentan an der Belastungsgrenze. Eine überbordende Staatsverschuldung hat die wirtschaftspolitischen Spielräume der Länder eingeengt. Die Finanzmärkte haben den Euro-Ländern zuletzt unmissverständlich übermittelt: Das zu großen Teilen auf Pump aufgebaute Leben gehört der Vergangenheit an. Im Durchschnitt über die Ländergruppe summieren sich die aufgehäuften Staatsschulden, bezogen auf die gesamtwirtschaftliche Leistung, per 2012 auf gut 90%. Zum Vergleich: Die Vereinigten Staaten weisen einen Vergleichswert leicht oberhalb von 100% auf. Japan überschreitet aktuell die Schallmauer von 200%. Dennoch sind es primär die Euro- Staaten, bei denen sich die Investoren zunehmend unwillig zeigen bei der Überlassung neuen Kapitals. Neuemissionen am Primärkapitalmarkt treffen, v. a. wenn die Peri pherie betroffen ist, auf nur geringes oder sogar auf gar kein Käuferinteresse. Wenn neue Wertpapiere abgesetzt werden, dann häufig nur zu ruinös hohen Zinsen. Stark überdurchschnittliche Schuldenstandsquoten weisen in der Eurozone Griechenland, Irland, Italien, Portugal und Belgien auf. Auf der positiven Seite mit vergleichsweise niedrigen Zahlen zur aufgelaufenen Verschuldung stechen namentlich Finnland und die Niederlande hervor. Deutschland genießt an den internationalen Kapitalmärkten zwar ein sehr hohes Vertrauen; dennoch kann auch in diesem Falle mit einer Schuldenstandsquote von immerhin gut 80% per 2011 von einem Musterknaben keine Rede sein. Die Wirtschaftspolitik in Europa versucht sich geläutert zu geben. Es gilt, den Anschein zu erwecken, den Trend zu immer höheren Schulden zu brechen: ökonomische Gesundung ganzer Volkswirtschaften an Haupt und Gliedern. Die Konsolidierung benötigt Zeit. Bundeskanzlerin Merkel spricht von einem geschlagenen Jahrzehnt, das ins Land gehen dürfte, bis die Eurokrise abgearbeitet sein werde 2. Speziell der öffentliche Bereich in der Euro-Raum-Peripherie sieht sich der Notwendigkeit gegenüber, drastische angebotsorientierte Reformen durchzuführen, und dies in vergleichsweise kurzer Frist. Griechenland, Portugal oder Irland, die sich 2010 und 2011 nur mit Hilfe der internationalen Staatengemeinschaft und speziell Europas liquide gehalten hatten, haben, nicht zuletzt auf Druck dieser Partner, eine ganze Palette öko- Abbildung 2: Makroökonomische Indikatoren für ausgewählte Länder, Währungsräume und die Welt insgesamt Makroökonomische Indikatoren für ausgewählte Länder, Währungsräume und die Welt insgesamt Region Indikator Euro-Raum Bruttoinlandsprodukt* 1,8 1,6 0,5 0,9 Teuerung** 1,6 2,7 2,0 2,2 Budgetsaldo*** -6,3-4,4-3,4-2,4 Deutschland Bruttoinlandsprodukt* 3,7 3,0 1,4 1,5 Teuerung** 1,2 2,5 1,9 2,3 Budgetsaldo*** -4,3-1,6-1,5-1,0 Vereinigte Bruttoinlandsprodukt* 3,0 1,7 1,7 2,0 Staaten Teuerung** 1,6 3,2 2,3 2,6 Budgetsaldo*** -8,9-8,6-7,6-6,6 Japan Bruttoinlandsprodukt* 4,5-0,7 2,0 1,3 Teuerung** -0,7-0,3 0,0 0,1 Budgetsaldo*** -8,4-9,8-8,0-8,0 übriges Asien Bruttoinlandsprodukt* 9,3 7,5 7,0 7,7 Lateinamerika Bruttoinlandsprodukt* 6,1 4,3 3,9 4,0 Mittel- / Osteuropa Bruttoinlandsprodukt* 2,1 3,0 2,2 2,9 Welt Weltproduktion* 5,0 3,7 3,4 3,7 2 Internet-Abfrage vom Hinweise: * in % Jahr / Jahr; **: in % Jahr / Jahr; ***: in % der Wirtschaftsleistung. Quellen: nationale Statistiken; DZ BANK Prognosen. 56

9 nomischer Maßnahmen in Angriff genommen. Auch andere Regierungen, so in Italien und in Frankreich, sind auf einen Reformweg eingeschwenkt. Alle diese Regierungen bedienen sich jeweils eklektisch aus einem recht überschaubaren Maßnahmenkatalog. In diesem sind prominent vertreten: Anhebung des Renteneintrittsalters im staatlichen oder staatsnahen Rentensystem, Erhöhung der Rentenbeiträge und Ein frieren oder Absenkung von Rentenzahlungen, Verringerung der Löhne und Gehälter im öffentlichen Bereich, Verringerung der Anzahl der Bediensteten im öffentlichen Bereich, Erhöhung von Steuersätzen sowie Erweiterung von Steuerbemessungsgrundlagen, Einführung gänzlich neuer Steuern und Absenkung öffentlicher Leistungen. All dies kostet ohne Zweifel in einem ersten Schritt gesamtwirtschaftliche Nachfrage und wird gemeinhin als Wachstumseinbruch wahrgenommen. In einem zweiten Schritt jedoch, so ist zu hoffen, steigt die Wettbewerbsfähigkeit für in einem Land ansässige Unternehmen und damit auch die Nachhaltigkeit der Wirtschaftsaktivität sowie die Einnahmen des Staatssektors durch Steuern und Sozialbeiträge. ein weiteres Absinken seiner Bonität am Markt zuletzt anscheinend abgewendet; hier hat sich positiv ausgewirkt, dass beide großen Parteien des Landes, die Konservativen genauso wie die Sozialisten, wirtschaftspolitisch an einem Strang ziehen. Italiens Kredit hat hingegen 2011 per Saldo gelitten; die Unterstützung im Land für die neue Expertenregierung unter Mario Monti und für deren angebots orientierte Agenda ist unklar. Eine Trendumkehr zum Besseren hat 2011 speziell Irland bewerkstelligt. Sahen hier die Perspektiven noch im Sommer 2011 ähnlich trübe aus wie im Falle Portugals, so haben sich die irischen Renditen gegen Ende des Jahres deutlich nach unten abgesetzt. Verantwortliche Politiker in Dublin sprechen in jüngster Zeit davon, bereits im laufenden Jahr auszuloten, ob nicht der Kapitalmarkt bereit sein könnte, Irland wieder frisches Geld zu überlassen 3. Ein europäischer Gipfel jagt den nächsten. Die fiskalischen Schwierigkeiten dominieren alles; im Vordergrund stehen die Bewältigung der gegenwärtig wütenden Krise und die Vermeidung weiterer derartiger Zwangs lagen. Frankreichs Staatspräsident Sarkozy malt bereits an die Wand, dass in nicht allzu ferner Zeit Veranstaltungen auf Ebene der Staats- und Regierungschefs der Eurozone in monatlichem Turnus Usus werden könnten 4.» Die Kurve zwischen dem Geldund Kapitalmarkt hat sich überwiegend verflacht, ist aber nach wie vor steil genug für eine Fristentransformation seitens der Kreditinstitute. «Am Markt hat neben Griechenland speziell Portugal einen schweren Stand. Spanien hat Die Marktteilnehmer arbeiten die Beschlüsse der einzelnen Gipfel jeweils sehr feinfühlig Abbildung 3: Ausgewählte Euro-Länder Sparprogramme in deren gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen 7,5 5, ,5 0,0 Frankreich Italien Griechenland Portugal Irland Hinweis: Dargestellt sind jeweils die Einsparwirkungen von Einnahmeerhöhungen und Ausgabenkürzungen, bezogen jeweils auf die zugehörige gesamtwirtschaftliche Leistung (in %). Quellen: Schätzungen der DZ BANK. 3 schaft/deutschland-welt/irland-will-schon wieder-an-den-Kapitalmarkt; Internet- Abfrage vom Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/ 2011/12/ bkin-sarkozy.html; Internet-Abfrage vom

10 5 Orphanides, Athanasios, Time to jettison the plans to hit Greek creditors; in Financial Times, , auch als s/0/5560c714-36dc-11e1-b feabdc0. html#axzz1iszeiguq; Internet-Abfrage vom Vgl. auch Meißner, a. a. O. (Fn. 1), S de/fileadmin/dateiablage/download/gutachten/ga11_iii.pdf; Internet-Abfrage vom DE/Interview/2011/12/ interviewschaeuble-stabilitaetsunion.html; Internet-Abfrage vom html/is en.html; Internet-Abfrage vom in die Kurse von Wertpapieren ein. Bestimmend sind dabei zwei Grundsatzentscheidungen 5. Zum einen haben sich der französische Präsident Sarkozy und die deutsche Bundeskanzlerin Merkel im Oktober 2010 in Deauville darauf geeinigt, dass die privaten Gläubiger eines Euro-Landes Forderungsverzicht üben müssten, sobald ein solcher Schuldner auf Liquiditätsengpässe treffe. Nachfolgend ist dies zur gemeinsamen Linie aller Euro- Staaten geworden; die Beteiligung privater Gläubiger hat als Schlagwort Einzug in den Sprachgebrauch Europas gehalten 6. Zum anderen haben die Staats- und Regierungschefs der Eurozone auf ihren Gipfeln des Jahres 2011 festgelegt, Forderungs verzicht speziell den Gläubigern Griechenlands aufzuerlegen: Der Präzedenzfall ist geschaffen. Das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Eurozone Anfang Dezember 2011 hat versucht, den Blick über die aktuelle Krise hinauszulenken. Thematisiert wurden insbesondere auch technische Details dazu, wie in Zukunft private Gläubiger bei Schuldenschnitten einzelner Euro- Staaten einge bunden werden sollen. Bei einem Liquiditätsengpass eines Euro- Landes soll zukünftig zunächst jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob es auf privater Seite überhaupt zu einem Forderungsverzicht kommen soll. Worauf sich Investoren im Falle von Emittenten aus dem Euro-Raum zukünftig wohl einzustellen haben, sind sog. Collective Action Clauses : Klauseln in Anleihe bedin gungen von Staatsanleihen, mit Hilfe derer Gläubiger zukünftig leichter und schneller zum Rechteverzicht genötigt werden können. An Vorschlägen zur Aufarbeitung der gegenwärtigen Krise herrscht beileibe kein Mangel. Für ein gewisses Presse-Echo hat ein Vorschlag des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gesorgt 7. Dieser favorisiert einen Fonds gem. dem aus Deutschland bekannten Erblastentilgungsfonds. Chancen auf eine Realisierung bestehen hierfür kaum, liefe doch die Idee darauf hinaus, zumindest für eine Übergangszeit sog. Eurobonds zuzulassen: Kapitalmarktpapiere mit einer gemeinschaftlichen Haftung der Euro-Länder. Hiergegen sperrt sich insbesondere die deutsche Seite vehement. Deutschland treibt derweil einen Fiskalpakt und das Konstrukt einer Fiskalunion voran, gelegentlich auch Stabilitätsunion genannt: eine Gemeinschaft aus Staaten, die einzeln und jeweils für sich selbst für die öffentlichen Haushalte verantwortlich sind. Das Ganze wird flankiert durch Rettungsschirme à la ESM oder EFSF. Spätestens dann, wenn ein Land auf die Hilfe aller zurückgreift, drohen drastische Strafen durch die Gemeinschaft, ggf. bis hin zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof Geldpolitik: Die Währungshüter liefern Liquidität in jeder gewünschten Menge Die EZB hat im Verlaufe des Jahres 2011 recht widersprüchliche Signale ausgesendet hinsichtlich ihrer Bereitschaft, zur Bekämpfung der Euro-Krise beizutragen. Sie hat nicht nur vorübergehend ihre Leitzinsen angehoben, wobei sie dieses Vorgehen in Richtung monetärer Restriktion dann nachfolgend, mit Blick auf sich eintrübende vorlaufende Indika toren, wieder zurückgenommen hat 9. Vielmehr lehnt sie es darüber hinaus in verschiedensten verbalen Verlautbarungen ihrer Verant wortlichen ab, Fehler der Fiskalpolitik auszubügeln. Derweil haben die Währungshüter ihren geldpolitischen Instrumentenkasten stark erweitert. Seit 2007 sind mehr als zehn neue Einzelprogramme aufgelegt worden, die gem. Notenbankjargon mehrheitlich dazu da sind, das Handelsgeschehen an momentan nur eingeschränkt funktionierenden Finanzmärkten zu befördern. Insgesamt hat sich die Bilanz der EZB über die Finanzkrise im Gesamtvolumen mehr als verdoppelt, von gut einer Billion noch zu Beginn des Jahres 2007 auf gut und gerne 2,5 Billionen gegen Jahresende Auf der Aktivaseite haben, von Änderungen innerhalb einzelner Bilanzbestandteile abgesehen, insbesondere die Positionen Gold- und Goldforderungen sowie Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet zugenommen. Vor allem in letzterer Position zeigt sich das zunehmend größere Engagement der Währungs hüter auf dem Finanzmarkt. Heftige Kontroversen gibt es in diesem Zusammenhang über das Securities Markets Programme (SMP). In dessen Rahmen erwirbt die EZB seit Mai 2010 Woche für Woche Staatspapiere finanziell angeschlagener Euro- Länder. Per Jahres beginn 2012 summieren 58

11 sich diese Käufe auf mehr als 210 Mrd. Euro. Die Haupt kritik gegen dieses Tun stützt sich darauf, dass es der Notenbank gem. eigener Statuten verboten sei, den Euro-Staaten finanziell unter die Arme zu greifen, und diese Regel werde durch die Staats anleihe käufe verletzt. Die EZB begründet ihr Programm damit, dass sie Märkte liquide halten wolle. Aber dieses Ziel wird mittels SMP letztlich nicht erreicht; eher das Gegenteil ist der Fall: Märkte, auf denen die EZB aktiv ist, trocknen im Trend weiter aus. Derweil lässt sich behaupten, dass weite Teile des europäischen Geschäftsbankensektors ohne unlimitierte Tender der EZB von Zentral bankgeld abgeschnitten wären. Der Geldmarkt funktioniert allem Anschein nach per Anfang 2012 allerhöchstens in den Kernländern der Eurozone. Vor diesem Hintergrund nehmen die Marktakteure die generöse EZB-Liquiditätsvergabe dankend an. In diesem Zusammenhang haben die Währungshüter einen Drei-Jahres-Langfristtender aus der Taufe gehoben. Hoffnungen v. a. vieler Staatenlenker im Euro-Raum richten sich darauf, dass mit den empfangenen liquiden Mitteln auch Staatsanleihen erworben werden. Die Hoffnungen sind zu einem gewissen Teil berechtigt, aber die Staats schulden manager planen für 2012 Immerhin mit rd. 780 Mrd. an Primärmarktware 10 Der unmittelbare Effekt der in Umlauf gegebenen Liquidität besteht indes in drastisch aufgeblähten Einlagen des Geschäftsbankensektors bei der EZB; Anfang Januar 2012 parkten die Institute die bis dahin nicht gekannte Rekordsumme von 463,6 Mrd. bei den Währungshütern. Der Zinsverlust eines solchen Verhaltens schreckt ganz offensichtlich nicht; der Wert von Liquidität wird dieser Tage hoch eingeschätzt. Derweil muss das Europäische System der Zentral banken eine Lösung für die beständigen Zahlungsbilanzungleichgewichte in Europa finden, sichtbar im Target- 2-System. Es mehren sich die Anzeichen dafür, dass die Kernländer, allen voran Deutschland, alsbald nicht mehr für die beständige Kreditierung zugunsten der Peripherie aufkommen können oder wollen 11. III. Finanzmärkte: Ausnahmezustand als Normalfall An den Finanzmärkten hat sich die Ausnahme mittlerweile in die Normalität verwandelt. Ganz offensichtlich will die Niedrigzinsphase noch länger anhalten. So machen die Zentralbanken Japans, der Schweiz, Großbritanniens, der Eurozone oder der Vereinigten Staaten keinerlei Anstalten, die Leitzinsschrauben fester zu drehen. Die EZB fühlt sich auf ihrem rekordniedrigen Leitzinsniveau allem Anschein nach wohl. Die US-Notenbank hat sogar, recht werbewirksam, den Marktteilnehmern in die Hand versprochen, bis mind. Jahresmitte 2013 die eigenen Leitzinsen nicht anzuheben 12. Diese Selbstverpflichtung ist bei Licht besehen nichts wert, hat aber doch am langen Ende der US- Kurve verfangen. Für die Marktrenditeniveaus der Benchmark-Anleihen der genannten Währungs räume ist nicht davon auszugehen, dass sie in überschaubarer Zeit nach oben ausbrechen. Es wäre eine faustdicke Über- Abbildung 4: Bundspreads ausgewählter Euro-Länder (fünf Jahre Laufzeit) in Basispunkten Quellen: Bloomberg; Berechnungen der DZ BANK. F NL A E I IRL P 10 DZ BANK Schätzung. 11 Hans-Werner/Wollmershäuser, Target-Kredite, Leistungsbilanzsalden und Kapitalverkehr Der Rettungsschirm der EZB. München (ifo Working Paper Nr. 105); php?q=node/7391; blog/2011/12/06/782821/; jeweils Internet-Abfragen vom press/monetary/ a.htm; Internet-Abfrage vom

12 Abbildung 5: Geldpolitische Sondermaßnahmen der EZB im Überblick Quellen: EZB; Zusammenstellung der DZ BANK. raschung, wenn bei den Sätzen für zehn jährige Bundesanleihen auf Zwölfmonatssicht eine Drei vor dem Komma stünde. Immerhin haben sich bei Auktionen von Geldmarkt papieren ganz aktuell in mehreren mitteleuropäischen Staaten negative Renditen ergeben. Die niedrigen Renditen veranlassen viele Investoren, zur Erwirtschaftung auskömmlicher Er träge auf Segmente abseits des Staatsanleihemarkts zu blicken. Im Zuge des Renditeverfalls bei den Bunds haben Anleihen deutscher Bundesländer und staatlicher oder halbstaatlicher Agenturen à la KfW oder EFSF in einer relativen Betrachtung zugelegt; hohe zweistellige oder sogar dreistellige Basispunktaufschläge winken. Gerade am kurzen Ende und im mittleren Bereich der Kurve bieten sich im historischen Vergleich hohe Spreads gegenüber Bunds. Auch Covered Bonds scheinen von den Anlegern 2012 intensiv unter die Lupe genommen zu werden, wie das Emissionsgeschehen gerade zu Jahresbeginn gezeigt hat. Die Kurve zwischen dem Geldmarkt und dem Kapitalmarkt hat sich überwiegend verflacht, ist aber noch hinlänglich steil für eine Fristentransformation auf Seiten des Geschäftsbankensektors. Liquidität ist überreichlich vorhanden verspricht, übers Jahr gesehen, ein spannendes zu werden. Viele kritische Entscheidungen sind zu treffen. Dies gilt für die Europapolitiker genauso wie für die Zunft der Bank-Treasurer. PRAxistipps Mit dem ersten Vierteljahr ist das Jahr 2012 nicht vorüber. Es heißt zwar, dass insbesondere die Emissionen der Euro- Staaten, nicht zuletzt Italiens, des ersten Quartals Signalwirkung auf den Rentenmarkt für den Rest des Jahres ausüben, aber auch in den drei darauffolgenden Quartalen will noch viel Primärmarktware untergebracht werden. Treasurer haben in diesen Tagen schwierige Entscheidungen zu treffen. So winken zwar hohe Extra-Erträge am langen Ende der Kurve gegenüber dem kurzen oder in der Euro-Raum-Peripherie, aber lohnen sich die damit verbundenen Extra-Risiken? 60

13 Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT Beitrag Prüfung IT-gestützter Geschäftsprozesse Praxisbericht zur prozessorientierten Prüfung von IT-Anwendungen. I. Einleitung w Die prozessorientierte Prüfung von IT- Anwendungen gewinnt neben der klassischen Aufbau-und Funktionsprüfung zunehmend an Bedeutung. Nicht zuletzt auch deswegen, weil neben der Ordnungsmäßigkeitsprüfung zur Einhaltung von gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und bankindividuellen Anforderungen auch ein Schwerpunkt auf die Wirtschaftlichkeit und (IT-)Sicherheit des jeweiligen Geschäftsprozesses gelegt werden kann. IT-Anwendungen werden heute nahezu in allen wesentlichen Geschäftsprozessen der Bank eingesetzt. Neben den Produktivitätsvorteilen, die aus der Industrialisierung und Automatisierung der bankspezifischen Geschäftsprozesse gewonnen werden, steigen gleichzeitig auch die Anforderungen an die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Verbindlichkeit der in den IT-Systemen gespeicherten Daten. Ergänzend zu den MaRisk sind auch im Prüfungsstandard 330 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) Anforderungen an die Prüfungsobjekte IT-Anwendungen und ITgestützte Geschäftsprozesse, wie z. B. Richtigkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorfälle, enthalten. Neben den aufsichtsrechtlichen Anforderungen stellt auch der technische Wandel mit immer kürzer werdenden Produktzyklen, neuen Softwareversionen sowie Bedrohungen aus dem Internet (z. B. Viren- und Trojanerangriffe) die IT-Verantwortlichen, aber auch die IT- Revision vor immer neue Herausforderungen, um die Sicherheit in der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Gerade bei der (IT-)Revision wird es deshalb zunehmend wichtiger, eine durchgängige Analyse der gesamten IT-Geschäftsprozesse und des Datenflusses von der Entstehung von Geschäftsprozessen im Markt bzw. Handel über die Weiterverarbeitung (z. B. im Backoffice) bis hin zur Abbildung im Rechnungswesen vorzunehmen. Da bei der prozessorientierten Prüfung der gesamte Geschäftsprozess über alle beteiligten Funktionseinheiten hinweg betrachtet wird, können hierbei im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wesentlich einfacher Schnittstellenprobleme, Ineffizienzen, redundante Arbeitsschritte sowie zu viele und zu wenige Kontrollhandlungen identifiziert werden. II. Vorgehensweise bei der Prüfung 1. Identifikation der wesentlichen prüfungsrelevanten Geschäftsprozesse Im ersten Schritt ist es für die risikoorientierte Prüfung von IT-Anwendungen wichtig, im Rahmen einer Bestandsaufnahme die wesentlichen prüfungsrelevanten IT-Anwendungen zu identifizieren. Neben der Bestandsaufnahme anhand der Prozesslandkarte der Bank kann die Wesentlichkeit auch auf Basis folgender Determinanten bestimmt werden: Gem. MaRisk AT 7.3 hat die Bank im Rahmen des Notfallfallmanagements für die zeitkritischen Aktivitäten und Prozesse Vorsorge zu treffen. Insofern kann auch die Zeitkritikalität zur Bestimmung der Wesentlichkeit für die Prüfung herangezogen werden. Zum Beispiel sind hier prozessunterstützende IT-Anwendungen für die Bereiche Wertpapierdienstleitungsgeschäft, Zahlungsverkehr, Handels geschäft, Disposition sowie der Offline-Betrieb im Kassengeschäft, dem Rechnungswesen sowie der Risikosteuerung prüfungsrelevant. Weitere Determinanten können auch die GoBund Steuerungsrelevanz der jeweiligen IT- Anwendungen sein. Von Bedeutung sind hier Autor: Martin Wiesenmaier, Interne Revision 1, Tätigkeitsschwerpunkte: IT-Revision, Prüfung Gesamtbanksteuerung, Handelsgeschäfte sowie Depot- und Wertpapiergeschäft, Volksbank Ludwigsburg eg. Diskutieren Sie zum Thema dieses Beitrags mit anderen BankPraktikern in unserem FCH Blog: blog.fc-heidelberg.de Diesen Beitrag finden Sie dort unter der Rubrik: Bereichsübergreifende Themen (u. a. Revision, Vorstand, Personal).» Neben der Ordnungsmäßigkeit kann bei der prozessorientierten IT-Prüfung auch ein Schwerpunkt auf die Wirtschaftlichkeit und (IT-)Sicherheit des jeweiligen Geschäftsprozesses gelegt werden. «1 Der Beitrag stellt einen Auszug aus dem Vortrag des Autors zum Seminar IT-gestützte Geschäftsprozesse dar, welches am in Düsseldorf stattfindet. 61

14 » Grundsätzlich stellt sich bei der prozessorientierten Prüfung von IT-Anwendungen die Frage, ob der IT-Revisor autark agiert oder die Prüfung gemeinsam mit dem Fachspezialisten aus der Allgemeinen oder Kreditrevision erfolgt. «IT-Anwendungen, die für das Rechnungswesen (Haupt- und Nebenbuchhaltungen) sowie die Gesamtbank- und Risikosteuerung eingesetzt werden. Neben den bekannten IT- Systemen, die häufig von den verbundspezifischen Rechenzentralen oder externen Softwarehäusern zur Verfügung gestellt werden, sind auch prozess-unterstützende Eigenentwicklungen, z. B. auf Basis von MS Excel und Access, für die Prüfung von Bedeutung, sofern deren Ergebnisse in die Buchhaltung einfließen oder als Entscheidungsgrundlage dienen. Eine weitere Bestimmungsgröße kann auch die Komplexität der zu prüfenden IT-Anwendung sein. Häufig sind die Rechenoperationen und -ergebnisse bei sog. Blackbox-Systemen nicht mehr ohne weiteres nachvollziehbar (z. B. Barwertrechnung, Ratingergebnisse). Revisionsseitig ist gem. MaRisk AT 7.2 vor dem erstmaligen Einsatz sowie auch bei wesentlichen Änderungen ein besonderes Augenmerk auf die Durchführung eines Test- und Freigabeverfahrens in Verbindung mit der Abnahme durch die technisch und fachlich zustän - digen Mit ar beiter zu legen, um die erforderliche Datenqualität zu gewährleisten. Auch das materielle Schadenspotenzial ist eine wichtige Bestimmungsgröße für die Auswahl der zu prüfenden IT-Anwendungen. Aufschluss kann hier ein Blick in das OpRisk- Management (hier: Schadensfall-Datenbank, jährliches Self-Assessment) geben. Im Rahmen der Betrachtung des Kontrollrisikos kommen dabei neben Programmierfehlern und Softwareausfällen auch unzureichende Kontrollmechanismen (z. B. automatische Abstimmungen, Pflichtfelder, Work-flows, Fehlerprotokolle) als Risikofaktoren in Betracht. Im nächsten Schritt werden die vorgenannten Bestimmungsgrößen in einem Ranking genau spezifiziert und bankindividuell gewichtet. Die Ergebnisse des Rankings werden anschließend als Grundlage für die risikoorientierte Auswahl der Prüfungsobjekte herangezogen. Grundsätzlich stellt sich bei der prozessorientierten Prüfung von IT-Anwendungen die Frage, ob der IT-Revisor autark agiert oder die Prüfung gemeinsam mit dem Fachspezialisten aus der Allgemeinen oder Kreditrevision erfolgt. Letzteres hat den Vorteil, dass revisionsintern im Rahmen einer gemeinsamen Prüfungs strategie eine Abstimmung des jeweiligen Prüfungsumfangs (z. B. Prozessimplementierung, Umsetzung der technischen Funktionstrennung auf Basis der Rechtekonzepte, Para metrisierung, Datenfluss) erfolgen kann, und die Prüfungsergebnisse in einem gemeinsamen Prüfungsbericht dokumentiert werden. Um den jeweiligen IT-gestützten Geschäftsprozess sachgerecht untersuchen zu können, erfolgt im nächsten Schritt eine differenzierte Analyse. Hierbei erfolgt eine Zerlegung in die einzelnen Teilprozesse, um die Schnittstellen zwischen den am Prozess beteiligten Organisationseinheiten zu identifizieren. Gleich zeitig ist es nun möglich, den gesamten Datenfluss von der Eingabe bis zur Endkontrolle und Datensicherung zu analysieren. Eine nicht unwesentliche Rolle spielt in diesem Zusammenhang Abbildung 1: Beispiel für Ranking eines IT-gestützten Geschäftsprozesses Ranking der IT-gestützten Geschäftsprozesse Kriterium Gewichtung Ausprägung Berechnung Relevanz für Buchführung (GoB) hoch 300 Steuerungs- und Entscheidungsrelevanz mittel 50 Zeitkritischer Prozess (MaRisk AT 7.3) mittel 100 Materielles Risikopotenzial hoch 300 Abhängigkeiten / Bedeutung ( Kernprozess ) mittel 100 Datenqualität (IKS) hoch 150 Komplexität ( Blackbox ) hoch 75 Vertraulichkeit der Daten (MaRisk AT 7.2) hoch 300 Authentizität und Integrität der Daten mittel 50 Einsatz von Eigenentwicklungen mittel 100 Summe

15 auch die Arbeitsteilung mit Outsourcing- und Verbundpartnern, die bei der Analyse der Schnittstellen ebenfalls zu berücksichtigen sind. 2. Prüfung und Beurteilung IT-gestützter Geschäftsprozesse Aufgrund der bisher gewonnenen Erkenntnisse erfolgt eine vorläufige Beurteilung der Geschäftsprozess-spezifischen inhärenten Risiken und Kontrollrisiken, um das potenzielle Fehlerrisiko zu ermitteln. Im nächsten Schritt werden auf der Ebene der im Geschäftsprozess eingesetzten IT-Anwendungen die Prüfungsschwerpunkte festgelegt. In der Praxis hat sich hierbei eine standardisierte Vorgehensweise mit folgenden Schwerpunkten etabliert: Im Rahmen der Prüfung der Prozessimplementierung werden die aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen, die Schnittstellen sowie die Notfallplanung bezüglich der Geschäftsfortführungs- und Wiederanlaufpläne gem. MaRisk AT 7.3 untersucht. Im Hinblick auf die technische Umsetzung der Funktionstrennung gem. BTO Tz. 9 der MaRisk ist die Prüfung der Rechtesteuerung von wesentlicher Bedeutung. Häufig werden hierbei den betreffenden Mitarbeitern in den Fachabteilungen rollenbasierte Standardprofile zugeordnet, die bei sachgerechter Administration die Anforderungen an die technische Funktionstrennung sowie das in MaRisk AT 7.2 Tz. 2 definierte Needto-know-Prinzip erfüllen. Bei der Prüfung der Dokumentation und Protokollierung wird ein Schwerpunkt auf die Aktualität und Vollständigkeit der Verfahrens- und Anwenderdokumentation sowie die benutzerbezogene Protokollierung der Systemeingaben gelegt. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit wird das Datensicherungskonzept einer Aufbau- und Funktionsprüfung unterzogen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Change-Management, bei welchem die Durchführung eines Test- und Freigabeverfahrens, bei GoB-relevanten IT-Anwendungen das Vorhandensein eines aktuellen Softwaretestats nach IDW PS 880 sowie regelmäßige Softwareupdates im Mittelpunkt stehen. Abgerundet wird das Prüfungsprogramm durch die IT-spezifischen Sicherheitsvorkehrungen der jeweiligen Software wie Zugriffsschutz und Passwortkonven tionen, welche die Authentizität, Verbindlichkeit und Integrität der Daten sicherstellen sollen. Zur Verifizierung des im Rahmen der vorläufigen Beurteilung bewerteten Kontrollrisikos wird im letzten Schritt die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems geprüft. Unter diesem Prüfungsschritt werden sämtliche maschinellen und manuellen Kontroll- und Abstimmungsverfahren subsumiert. Auf der Anwendungsebene sind hier v. a. die Eingabe-, Verarbeitungs- und Ausgabekontrolle in Verbindung mit den von» In der Praxis hat sich eine Klassifizierung der zu prüfenden IT-Anwendungen etabliert, um Art, Umfang und Intensität der Prüfungshandlungen festzulegen. «Abbildung 2 : Schwerpunkte bei der prozessorientierten Prüfung von IT-Anwendungen Prüfungsgegenstand Prozessimplementierung Rechtekonzept Dokumentation Protokollierung Datensicherungskonzept IT-spezifische Sicherheitsvorkehrungen Change-Management Kontrollmaßnahmen Schwerpunkte aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen Schnittstellen Notfallplanung restriktive Benutzerberechtigungen Sicherstellung der technischen Funktionstrennung Anwenderdokumentation technische Systemdokumentation benutzerbezogene Protokollierung von Systemeingaben Fehler- und Hinweisprotokolle Vollsicherung / inkrementelle Datensicherung Aufbewahrungsfristen (bei GoB-relevanten IT-Anwendungen) Zugriffschutz (User-ID + Passwort) Passwortkonventionen Durchführung Test- und Freigabeverfahren Softwarebescheinigung (bei GoB-relevanten IT-Anwendungen) maschinelle und manuelle Kontrollen Eingabe-, Verarbeitungs- und Ausgabekontrolle 2 63

16 » Da in vielen Banken der Handelsprozess häufig durch Workflows automatisiert ist, ist gem. MaRisk BTO Tz. 9 auch die Funktionstrennung auf der technischen Ebene der Benutzerberechtigungen sicherzustellen. «der Software generierten Fehlerprotokollen prüfungsrelevant. Abschließend ist anzumerken, dass für die in den jeweiligen Geschäftsprozessen identifizierten IT-Anwendungen entsprechend dem risikoorientierten Prüfungsansatz grundsätzlich abgestufte Anforderungen gelten. Hierbei hat sich in der Praxis eine Klassifizierung der prozessinvolvierten IT-Anwendungen etabliert. Unterschieden werden können dabei GoBoder steuerungsrelevante IT-Anwen dungen (höchste Anforderungen), IT-Anwendungen mit formeller oder materieller Bedeutung (gemilderte Anforderungen) sowie prozessunterstützende IT-Anwendungen (geringe Anforderungen). Diese Abstufung ist maßgeblich für Art, Umfang und Intensität der Prüfungshandlungen. III. Prozessorientierte Prüfung am Praxisbeispiel Handelsgeschäfte Im Rahmen der fachlichen Prüfung des Geschäftsbereichs Handelsgeschäfte ist eine Aufbau- und Funktionsprüfung zur Einhaltung der Anforderungen gem. MaRisk BTO 2 vorzunehmen. Neben den technisch-organisatorischen Anforderungen in MaRisk AT 7.2 sind auch in BTO Tz. 9 weitere aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Funktionstrennung bei IT-gestützter Bearbeitung definiert. Die IT-Revision unterstützt hierbei den Fachrevisor unter Berücksichtigung des vorgenannten Drei-Schritte-Programms: 1. Geschäftsprozessanalyse Im ersten Schritt wird der gesamte Handelsprozess in seine Teilprozesse zerlegt. Ent sprechend MaRisk BTO 2 werden hierbei die Teilprozesse in den Funktionseinheiten Handel, Abwicklung/Kontrolle und Risikocontrolling unterschieden. Hierbei ist gem. MaRisk BTO 2.1 zu beachten, dass zwischen dem Bereich Handel und den Funktionen des Risikocontrollings sowie der Abwicklung und Kontrolle eine klare Funktionstrennung bestehen muss. Da in vielen Banken der Handelsprozess häufig durch Workflows automatisiert ist, ist gem. MaRisk BTO Tz. 9 auch die Funktionstrennung auf der technischen Ebene der Benutzerberechtigungen sicherzustellen. 2. Identifikation und Klassifizierung der prozessinvolvierten IT-Anwendungen Im zweiten Schritt werden die in den jewei ligen Fachabteilungen eingesetzten IT-Anwendungen identifiziert. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass nahezu jede wesentliche Aktivität durch Verbund- oder Fremdsoftware oder bankinterne Eigenentwicklungen abgewickelt wird. I Geschäftsprozessanalyse Abbildung 3: Handelsprozess mit den am wesentlichen Beispiel Aktivitäten Handelsgeschäfte und wesentlichen IT-Anwendungen Handel Abwicklung/ Kontrolle Risikocontrolling Wesentliche Aktivitäten: Handel über Telefon + IT-Systeme Erstellung Händlerzettel Unverzügliche Erfassung der Geschäfte im IT-System Wesentliche Aktivitäten: Kontrolle der Geschäfte Abwicklung Geschäftsbestätigungen Wesentliche Aktivitäten: unverzügliche Erfassung im Risikocontrolling-System Eingesetzte IT-Anwendungen: Erfassung des Geschäfts als elektronischer Händlerzettel Gesprächsaufzeichnung über Telefonanlage Eingesetzte IT-Anwendungen: Kontrolle anhand des elektronischen Händlerzettels Abwicklung über Wertpapiersystem und/ oder Derivateverwaltung Eingesetzte IT-Anwendungen: Risikocontrolling-System Risikoberichte (ggf. Excel) 3 64

17 Speziell beim Handelsprozess kommen in der Funktionseinheit Handel bereits mehrere, prüfungsrelevante IT-Anwendungen zum Einsatz. Auf der einen Seite werden Handelsgeschäfte häufig telefonisch abgeschlossen oder es kommen spezielle bankinterne, verbundspezifische oder externe Handelssysteme zum Einsatz (z. B. OffenMarkt-Tender-Operations- System OMTOS für Offenmarktgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank oder andere Systeme für den Wertpapier-, Geld-, Devisenoder Derivatehandel). Viele Banken bilden den Handelsprozess über eine Workflow-Steuerung ab, wonach der Händler die Handelsgeschäfte mit den maßgeblichen Abschlussdaten direkt im IT-System erfasst und somit den elektronischen Händlerzettel automatisiert an die Funktionseinheit Abwicklung & Kontrolle weiterleiten kann. In der Funktionseinheit Abwicklung und Kontrolle sind gem. MaRisk BTO Tz. 1 auf Basis der vom Handel erhaltenen Abschlussdaten unverzüglich Geschäftsbestätigungen für die Gegenpartei auszufertigen und die anschließenden Kontroll- und Abwicklungsaufgaben durchzuführen. Auch hierzu werden entsprechende IT-Systeme eingesetzt. Eine weitere wesentliche Aufgabe in der Funktionseinheit Abwicklung & Kontrolle ist die in MaRisk BTO Tz. 5 definierte Marktgerechtigkeitskontrolle, die ebenfalls überwiegend automatisiert erfolgt und die Systeme im Sinne einer Negativkontrolle häufig nur noch nichtmarktgerechte Handelsgeschäfte monieren. Als letzte Aktivität im Bereich Abwicklung & Kontrolle sind die im Handel ermittelten Postionen regelmäßig mit den in den nachgelagerten Prozessen und Funktionen (Abwicklung, Rechnungswesen, Risikocontrolling) geführten Positionen abzustimmen. Auch hierzu kommen in den Banken regelmäßig IT-Systeme zum Einsatz, in welchen die Richtigkeit und Vollständigkeit von den jeweiligen Fachabteilungen elektronisch bestätigt wird. Als letztes werden die in der Funktionseinheit Risikocontrolling eingesetzten IT-Systeme aufgenommen, in welchen die Handelsgeschäfte gem. MaRisk BTO unverzüglich abzubilden sind. Hierzu wird i. d. R. ein ganzheitliches Risikocontrolling-System eingesetzt. Sämtliche im Handelsprozess eingesetzten IT-Anwendungen sind grundsätzlich als GoBbzw. steuerungsrelevant zu klassifizieren und unterliegen somit den höchsten formellen und sicherheitstechnischen Anforderungen. 3. Prüfung der prozessinvolvierten IT-Anwendungen Im dritten und letzten Schritt werden die handelsspezifischen und technischen Anforderungen gem. AT 7.2, BTO 2.2 sowie BTO auf der Ebene der in den jeweiligen Funktionseinheiten eingesetzten IT-Anwendungen geprüft. Grundsätzlich ist bei sämtlichen IT-Anwendungen zu prüfen, ob das Prinzip der minimalen Rechtevergabe gem. MaRisk AT 7.2 angemessen umgesetzt ist oder einzelne Mitarbeiter in den jeweiligen Funktionseinheiten zu weitgehende Funktionsberechtigungen besitzen. Ebenfalls zu prüfen ist die Anforderung gem. MaRisk BTO 2.2, ob die Funktionstrennung bei der IT-gestützten Bearbeitung eingehalten ist. Ein Augenmerk ist daher auf die jeweiligen Benutzerberechtigungen in den Funktionseinheiten Handel, Abwicklung & Kontrolle sowie Risikocontrolling zu legen. Gerade bei bankfremden IT-Anwendungen wie z. B. OMTOS, wo es neben der Bieterfunktion auch Auswertungsfunktionen für die nachgelagerten Funktionseinheiten gibt, sind die Rechtekonzepte einer qualifizierten Prüfung zu unterziehen. Ein besonderes Augenmerk ist beim Ausscheiden bzw. bei der Versetzung von Händlern auf den unverzüglichen Rechteentzug zu legen, da OMTOS als browserbasierende IT-Anwendung trotz gewisser Sicherheitsvorkehrungen (Authentifizierung mittels User-ID und Passwort, SSL-Verschlüsselung) von jedem internetfähigen Computer nutzbar ist. Gleichfalls ist bei den im Handel eingesetzten IT-Anwendungen zu untersuchen, inwieweit die Anforderung gem. MaRisk BTO Tz. 6 erfüllt ist, wonach der Händler bei der Direkt-erfassung in den IT-Systemen ausschließlich seine eigene Händleridentifikation (also keine Pseudooder Sammeluser) nutzt. Die MaRisk verlangen zudem, dass von den IT-Systemen Erfassungstag und -uhrzeit sowie die fortlaufende Nummer» Sämtliche im Handelsprozess eingesetzten IT-Anwendungen sind grundsätzlich als GoB- bzw. steuerungsrelevant zu klassifizieren und unterliegen somit den höchsten formellen und sicherheitstechnischen Anforderungen. «65

18 automatisch vorgegeben sind und vom Händler nicht veränderbar sein dürfen. In diesem Zusammenhang sei auch auf den im Jahr 2008 bekannt gewordenen Handelsskandal bei der franzö sischen Großbank Société Générale hingewiesen, bei welchem sich der angeklagte Händler neben Untreue und Dokumentenfälschung auch wegen der Manipulation von Computer daten vor Gericht verantworten muss. Bei der Stichproben- oder Funktions prüfung ist zu untersuchen, ob die vorgenannten Anforderungen in der Software als Pflichtfelder definiert sind und eine benutzerbezogene Protokollierungsfunktion auf Ebene der User-ID implementiert ist. Beim Telefonhandel ist die Umsetzung der Anforderung gem. BTO Tz. 4 prüfungsrelevant, ob die Telefongespräche gem. MaRisk BTO Tz. 4 auf Tonträger aufgezeichnet und für mind. drei Monate aufbewahrt werden. Insofern bietet sich hierzu eine Funktionsprüfung der Wiedergabefunktion der Telefonanlage an. Gleiches gilt auch für die in der Funktionseinheit Abwicklung & Kontrolle eingesetzten IT-Anwendungen. Insbesondere bei der Workflowsteuerung muss nachvollziehbar sein, welcher Mitarbeiter zu welchem Zeitpunkt welche Eingaben in den elektronischen Abwicklungssystemen vorgenommen hat. Sofern die Bank die in MaRisk BTO Tz. 3 definierten Erleichterungsregelungen zum Verzicht auf das Bestätigungsverfahren in Anspruch nimmt, wonach die Abschlussdaten von beiden Kontrahenten jederzeit abgerufen werden können, ist ein Prüfungsschwerpunkt auf Sicherheitsvorkehrungen zur Sicherstellung der Integrität und Authentizität der Daten zu legen. Bei der automatischen Marktgerechtigkeitskontrolle ist sicherzustellen, dass die Funktions einheit Handel keinen Zugriff auf die im IT-System hinterlegten Parameter wie z. B. Bandbreiten hat. Ebenfalls ist bei der Kontrolle der Marktgerechtigkeit sicherzustellen, dass die Parametrisierung regelmäßig überprüft wird und systemseitig gewährleistet ist, dass Geschäfte zu nicht marktgerechten Bedingungen unverzüglich vom System erkannt und gemeldet werden. Sofern die Bank die in MaRisk BTO Tz. 4 definierte Erleichterungsregelung zum Verzicht auf die Kontrollen der Geschäftsunterlagen und Händlerangaben nutzt, weil sie die Weiterleitung an die Abwicklung automatisiert hat (siehe Workflow-Steuerung), ist gem. den BaFin-Anforderungen sicherzustellen, dass hierzu keine weiteren Eingriffsmöglichkeiten der Händler gewährleistet sind, um die Integrität und Authentizität der Daten sicherzustellen. Abschließend sind die in der Funktionseinheit Risikocontrolling eingesetzten IT-Anwendungen zu prüfen. Gemäß BaFin-Anwendungen kann im Rahmen des Risikocontrollings auf die Daten des Rechnungswesens zurückge griffen werden, so dass hierzu u. U. die o. g. Workflow-Steuerung prüfungsrelevant sein kann. Grundsätzlich kann das für das Risikocontrolling eingesetzte IT-System zur für Handelsgeschäfte relevanten Marktpreis-, Adressenausfallrisiko- und Liquiditätsrisikosteuerung sowie das Berichtswesen zu Handelsgeschäften auch im Rahmen der Prüfung der Gesamtbank- und Risikosteuerung geprüft werden. Grundsätzlich ist zu beachten, dass im Controlling neben den offiziellen Großrechnersystemen zur Risikosteuerung häufig auch eigenentwickelte Excel-Sheets mit teilweise komplexen Formeln zum Einsatz kommen, die aufgrund ihrer Geschäftskritikalität den Anforderungen gem. MaRisk AT 7.2 zu unterwerfen sind. Prüfungs relevant sind in diesem Zusammenhang die Dokumentation der Eigenentwicklungen, die Durchführung eines Test- und Frei gabe verfahrens sowie die Implementierung von IT- spezifischen Sicherheitsvorkehrungen (z. B. über die in Excel verfügbaren Bordmittel wie z. B. Passwort-, Formel- oder Blattschutz). 66

19 PRAxistipps Neben der Ordnungsmäßigkeit kann bei der prozessorientierten Prüfung auch ein Schwerpunkt auf die Wirtschaftlichkeit von Prozessen und die Sicherheit der eingesetzten IT-Anwendungen gesetzt werden. Im Sinne einer Mehrwertrevision können bei der prozessorientierten Prüfung auch Empfehlungen zur Effizienz steigerung gegeben und Schnittstellenprobleme zwischen den am Prozess beteiligten Fachbereichen identifiziert werden. Das prozessorientierte Prüfungskonzept lässt sich in modifizierter Form grundsätzlich bei jeder Rechnungslegungs- und steuerungsrelevanten IT-Anwendung einsetzen. Zur Beantwortung Ihrer Fragen können Sie sich gerne an Frau Nauen wenden: Telefon: 06221/ Von Bankern. Für Banker.

20 Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT Auswirkungen der CRD IV auf die Geschäftstätigkeit von Banken Viel mehr als nur die Umsetzung von Basel III in EU-Recht. Autoren: Martin Neisen, Senior Manager, Servicebereich Regulatory Management und Stefan Röth, Senior Consultant, Servicebereich Regulatory, Bankenaufsicht, PwC AG WPG Diskutieren Sie zum Thema dieses Beitrags mit anderen BankPraktikern in unserem FCH Blog: blog.fc-heidelberg.de Diesen Beitrag finden Sie dort unter der Rubrik: Controlling/Handel/Bilanz.» Durch das EUweite sog. Single Rule Book entfällt die Notwendigkeit einer nationalen Umsetzung in KWG, SolvV und GroMiKV. «I. Einleitung w Am hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie und eine ergänzende Verordnung zur Ablösung der Bankenund Kapitaladäquanzrichtlinie (RL 2006/48/ EG, 2006/49/EG) veröffentlicht 1. Hierdurch werden erstens die sogenannten Basel III- Regelungen in EU Recht umgesetzt 2, und zweitens werden auch große Teile der bisher in den o. g. Richtlinien enthaltenen Regelungen in die Verordnung überführt. Sie erhalten hiermit unmittelbare Wirkung in den EU-Mitgliedsstaaten. Durch dieses sog. Single Rule Book entfällt somit die Notwendigkeit einer nationalen Umsetzung der Regelungen, wie sie bisher in Teilen des KWG, der SolvV und der GroMiKV erfolgte. Dies hat Auswirkungen auf zahlreiche nationale Wahlrechte, die dort bisher geregelt waren. Drittens ergeben sich auch durch die überarbeitete Richtlinie Änderungen gegenüber der aktuell gültigen Fassung der Bankenrichtlinie. Dieser Beitrag analysiert den Vorschlag der EU- Kommission und stellt die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur geltenden Rechtslage in Bezug auf die Themen Eigenkapital und Leverage Ratio dar. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Analyse der sich ergebenden Herausforderungen bei der Umsetzung der Neuregelungen und möglichen Auswirkungen auf die Gesamtbanksteuerung. Hierbei fließen auch Praxiserfahrungen aus mehreren laufenden Basel III-Projekten mit ein. Die Abbildung 1: Phase-out Themen Liquiditätskennziffern, Kontrahentenrisiko sowie Single Rule Book werden in einem weiteren Beitrag im BankPraktiker behandelt. II. Umsetzung von Basel III 1. Eigenkapital und Kapitalquoten Wie bereits in dem Fachbeitrag Herausforderung CRD IV Neue Eigenkapitaldefinition in der Ausgabe 12/2011 des BankPraktikers detailliert beschrieben, wird durch die Umsetzung von Basel III das regulatorische Eigenkapital grundsätzlich neu geregelt. Anrechnungs kriterien, Mindestquoten, Abzugspositionen und zusätzlich vorzuhaltende Kapitalpuffer werden neu gefasst und zum Teil deutlich verschärft 3. a) Regelungen im Überblick Durch die CRD IV wird die Struktur des regulatorischen Kapitals überarbeitet; künftig sind die drei Kategorien hartes Kernkapital, zusätzliches Kernkapital und Ergänzungskapital zu unterscheiden. Die bislang noch mögliche Anrechnung von Drittrangmitteln entfällt ersatzlos. Für alle drei Kategorien wurden Kriterien erarbeitet, deren Erfüllung Voraussetzung für die Anrechenbarkeit eines Kapitalinstruments zum regulatorischen Kapital ist. Abweichend von Basel III sieht die CRD IV bei befristeten Kapitalinstrumenten in den letzten fünf Jahren ihrer Laufzeit ein taggenau gerechnetes, lineares Abschmelzen des anrechen- 1 regcapital/index_de.htm. 2 htm. 3 Vgl. Küster in BankPraktiker 12/

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