Positionspapier der ÖGB-Frauen. Frauen und Armut

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1 Positionspapier der ÖGB-Frauen Frauen und Armut

2 Positionspapier Frauen und Armut INHALT Frauen und Armut... 2 Niedriges Einkommen und Armut... 2 Daten & Fakten zu working poor... 3 Bildung kann vor Armut schützen... 4 Armut macht krank... 4 Armut beeinträchtigt die Wohnsituation... 4 Armut unter Migrantinnen in Österreich... 5 Soziale Absicherung von Frauen... 5 Frauen und Steuern... 6 Forderungen & Lösungsansätze... 6 Impressum: HerausgeberIn: ÖGB-Frauen ZVR-Nummer: Für den Inhalt verantwortlich: ÖGB-Frauen, Eva Florianschütz Redaktionelle Gestaltung: ÖGB-Frauen

3 Frauen und Armut Laut EU-SILC 2008 waren in Österreich im Jahr 2008 insgesamt 12,4 % der Bevölkerung armutsgefährdet also knapp über 1 Million Menschen. Ohne Sozialtransfers und Pensionen würde die Armutsgefährdung statt 12,4% sogar 43% betragen. Eine Differenzierung der Betroffenen nach Geschlecht zeigt, dass mit 13,5% tendenziell mehr Frauen armutsgefährdet sind als Männer (11,2%). Auch wenn der Unterschied prozentuell bewertet nicht so groß erscheint, sind zahlenmäßig Frauen mehr betroffen. Ähnliche Tendenzen zeigen sich bei Betrachtung der Haushaltstypen. So fällt der Unterschied zwischen den Geschlechtern bei den Alleinlebenden aller Altergruppen auf: Frauen haben mit 22% eine deutlich höhere Armutsgefährdungsquote als Männer (16%), in Haushalten mit Pensionsbezug fällt der Nachteil der Frauen mit 24% zu 16% noch stärker aus. Dramatisch ist die Situation der Ein-Eltern-Haushalte, die zu 29% vom Armutsrisiko bedroht sind und selbst bei voller Erwerbstätigkeit noch eine überdurchschnittlich hohe Armutsgefährdungsquote von 14% aufweisen. Da in den meisten Fällen die Mutter alleinerziehend ist, zeigt sich auch in dieser Gruppe das Geschlechtergefälle zu Lasten der Frauen besonders deutlich. Betrachtet man die Erwerbsbiographien von Frauen mit all ihren charakteristischen Merkmalen, die von typischer Berufswahl, der Arbeit in Niedriglohnbranchen, geringeren Aufstiegschancen, Babypause als Karriereknick, Teilzeitbeschäftigung sowie geringerem Lebenszeitverdienst und unzureichender Altersversorgung geprägt sind, verwundert es nicht, dass Armut zunehmend eine weibliche Dimension annimmt. Frauendominierte Beschäftigungstrends wie Prekarisierung und Working Poor forcieren diese Entwicklung zusätzlich. Ein Faktor, der sich negativ auf die Armutsquote auswirkt ist die steigende Einkommensungleichheit auch hiervon sind besonders Frauen betroffen. Eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen senkt nicht nur die Armutsgefährdung von Familien mit Kindern sondern verbessert auch die Absicherung von Frauen bei Sozialrisiken und im Alter. Niedriges Einkommen und Armut Menschen mit einem sehr niedrigen Einkommen sind meist armutsgefährdet. Sie können sich grundlegende Bedürfnisse, wie ihre Wohnung angemessen zu heizen oder abgetragene Kleidung zu ersetzen, nicht leisten. Als armutsgefährdet oder vom Armutsrisiko betroffen werden jene Personen bezeichnet, deren äquivalisiertes (gewichtetes) Haushaltseinkommen unter einer Armutsgefährdungsschwelle von 60% des Medians liegt. Diese Armutsgefährdungsschwelle lag 2008 (Median: Euro) bei Euro für einen Einpersonenhaushalt, was 951 Euro pro Monat entspricht. Bei Mehrpersonen-Haushalten erhöht sich dieser Wert für jede zusätzliche erwachsene Person um 475 Euro, für jedes Kind um 285 Euro. Erst wenn niedriges Einkommen mit einer sichtbar benachteiligten Lebenslage (Deprivation) gemeinsam auftritt, sprechen wir von Armut konnte bei 6% der 2

4 Bevölkerung (2007 waren es noch 4,8%) in Privathaushalten gleichzeitig niedriges Einkommen (Armutsgefährdung) sowie Probleme in zentralen Lebensbereichen wie finanzieller Situation, Wohnen oder Gesundheit beobachtet werden. Die niedrige Einkommenssituation wird somit auch in anderen Lebensbereichen sichtbar, es kann von einer manifesten Armutslage gesprochen werden. Hochgerechnet waren 2008 etwa Menschen von manifester Armut betroffen - also fast Menschen mehr als im Vorjahr (2007: ), prozentuell ausgedrückt entspricht dies im Jahresvergleich einem Anstieg von fast 25%! Mehr als die Hälfte aller armutsgefährdeten Menschen in Österreich ist im Erwerbsalter (20 64 Jahre). Das sind Menschen. Von diesen Personen sind 46 % vom Armutsrisiko betroffen, obwohl sie arbeiten. Von leistungsgerechter Entlohnung kann bei working poor (= arm trotz Arbeit) nicht gesprochen werden (EU-SILC ). Vor allem deswegen, weil ein Großteil von Ihnen ganzjährig vollzeitbeschäftigt ist. Wenn sich Leistung also lohnen soll, müssen die Mindestlöhne und Mindestgehälter, besonders in den Niedriglohnbranchen, erhöht werden. Denn wer monatlich mit weniger als 951 Euro (EU-SILC 2008) auskommen muss, gilt als armutsgefährdet. Und wer brutto Euro verdient, fällt sogar beträchtlich unter diese Grenze. Ein Mindestlohn/-gehalt von Euro ist daher ein Muss! Daten & Fakten zu working poor Working Poor bezeichnet allgemein jene Personen, die zwischen 20 und 64 Jahre als sind, einer Erwerbstätigkeit nachgehen und deren Haushaltseinkommen trotz Arbeit unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt (für einen Ein-Personen-Haushalt 951 Euro). Laut EU-SILC 2008 sind in Österreich Menschen trotz Arbeit vom Armutsrisiko betroffen. Von jenen working poor waren: ganzjährig vollzeitbeschäftigt ganzjährig teilzeitbeschäftigt Hauptbetroffene sind zahlenmäßig also Personen in einem Normalarbeitsverhältnis und nicht jene in a-typischer Beschäftigung. Betroffen nach Geschlecht waren: Frauen Männer Zum Vergleich: 2006 waren Frauen und Männer betroffen verringerte sich die Anzahl auf Frauen und Männer, um im Jahr 2008 beeinflusst durch die Auswirkungen der Wirtschaftskrise wieder zu steigen, v.a. bei den Frauen. Während 2008 die Zahl der männlichen working poor um Personen zunahm, stieg sie bei den Frauen mit Betroffenen weit markanter an. 1 Zur EU-SILC: SILC ist eine Erhebung, durch die jährlich Informationen über die Einkommens- und Lebensbedingungen der Privathaushalte in der Europäischen Union gesammelt werden. Auch die Republik Österreich nimmt, vertreten durch die STATISTIK AUSTRIA, an diesem Projekt teil. SILC ist die Abkürzung für Community Statistics on Income an Living Conditions, das bedeutet Gemeinschaftsstatistiken über Einkommen und Lebensbedingungen 3

5 Working poor sind auch überproportional oft bei bestimmten Haushaltstypen vertreten, dazu zählen Mehrpersonenhaushalte mit mindestens drei Kindern (13%), Ein-Eltern- Familien (8%) und alleinlebende Frauen (10%.) Bildung kann vor Armut schützen Wer weniger Bildung hat, hat zumeist auch geringere Chancen am Arbeitsmarkt, ist am Arbeitsplatz häufig größeren Belastungen ausgesetzt und bekommt für die geleistete Arbeit weniger Lohn. Dies wiederum bedingt meist eine schlechtere Wohnsituation und auch finanzielle Einschränkungen hinsichtlich gesunder Ernährung und ausgleichender Freizeitgestaltung. Die Teilhabe an Bildung prägt die Chancengleichheit bereits im frühesten Alter, doch besonderes beim Zugang zu höherer Bildung zeigen sich Unterschiede. So besuchen nur 24 % der Kinder aus armutsgefährdeten Haushalten eine AHS, aber 39 % aus den nicht armutsgefährdeten. Nicht übersehen werden darf, dass armutsgefährdete Frauen oft auch mit armutsgefährdeten Kindern leben, Armut wird so weiter vererbt. Obwohl auch Frauen mit akademischer Bildung Einkommensverluste gegenüber ihren männlichen Kollegen haben, wissen wir doch, dass bessere Bildung grundsätzlich ein besseres Einkommen ermöglicht. Armut macht krank Statistiken zufolge steigt die Krankheitsrate jener Personen, die über weniger Bildung und folglich auch niedrigere Positionen im Berufsleben verfügen. Daraus resultiert auch eine geringere Lebenserwartung für diese Menschen. Wesentlich für unsere Gesundheit sind die Teilhabechance jedes einzelnen Menschen an Wissen, Bildung, Macht, Arbeit, Geld, Prestige. Wem der Zugang zu diesen gesellschaftlichen Gütern erschwert oder auch unmöglich gemacht wird, dem werden Lebenschancen und Lebensglück und demnach auch ein gesundes Leben vorenthalten. Armut beeinträchtigt die Wohnsituation Abhängig vom Ausmaß der Armutslage wird auch die Wohnsituation beeinträchtigt. Merkmale dafür sind z.b Feuchtigkeit und Schimmel, dunkle Räume oder keine Waschmaschine. 2 Bei manifester Armut kommen gesundheitsgefährdende Probleme mehr als doppelt so oft vor wie bei Personen ohne Mangel. So leben 7% der manifest Armen in Wohnungen, in denen es kein Bad oder WC gibt. Als prekäre Wohnqualität ist das Auftreten von mindestens zwei dieser Probleme definiert. Sowohl Einkommensmangel als auch finanzielle Deprivation (Benachteiligung) 2 Sozialpolitische Studienreihe des BMASK, Band 2, Armutsgefährdung in Österreich, EU-SILC 2008 Eingliederungsindikatoren, veröffentlicht Februar

6 gehen mit einer Konzentration der Wohnprobleme einher. Beträgt allein der Wohnungsaufwand mehr als ein Viertel des Einkommens, spricht man von unzumutbarem Wohnkostenanteil. 3 17% der Bevölkerung und insgesamt 48% der Alleinerziehenden waren laut EU-SILC 2007 gemessen an ihrem Haushaltseinkommen mit unverhältnismäßig hohen Wohnkosten konfrontiert. Das zeigt, dass niedriges Einkommen, wovon Frauen überproportional betroffen sind, vermehrt mit einer deutlich benachteiligten Wohnsituation einhergeht. Armut unter Migrantinnen in Österreich Frauen mit Migrationshintergrund zählen in Österreich zu den überproportional stark von Armut betroffenen oder gefährdeten Gruppen. Wie der Migrantinnenbericht zeigt, ist ihr Armutsrisiko doppelt so hoch als jenes der Österreicherinnen. Zudem sind sie einer Mehrfachbelastung ausgesetzt, welche vor allem aufenthaltsrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte betrifft. Sie arbeiten verstärkt dequalifiziert, d.h. unter ihrem Bildungsniveau, besonders Frauen aus Ost- und Süd-Osteuropa sind davon betroffen. Ein zentrales Problem ist, dass Ausbildungen aus anderen Ländern teilweise nicht oder nur mit hohem Kosten- und Arbeitsaufwand verbunden anerkannt werden. Migrantinnen werden am Arbeitsmarkt häufig mehrfach diskriminiert und arbeiten vielfach in so genannten Niedriglohnbranchen. Ihre Beschäftigungsverhältnisse sind oft unsicher, schlecht bezahlt, körperlich anstrengend und sie verlieren ihre Arbeitsplätze im Vergleich zu einheimischen Frauen schneller. Soziale Absicherung von Frauen Die im EU-25-Vergleich in Österreich unterdurchschnittliche Armutsgefährdungsquote (12,4% in Österreich, 16% im EU- 25 Durchschnitt) ist in starkem Ausmaß auf den Umfang und die Treffsicherheit der wohlfahrtsstaatlichen Leistungen, wie z.b. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe, Wohnungsbeihilfe etc. zurückzuführen. Die staatliche Umverteilung von Sozialleistungen und Abgaben ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine ausgewogene Teilhabe der gesamten Bevölkerung am erwirtschafteten Wohlstand. Unsere Sozialversicherung ist ein Solidarsystem und baut auf Beitragseinnahmen auf. Viele Leistungen werden aufgrund der Beitragshöhe berechnet. Frauen verdienen im Durchschnitt 25,3% weniger als Männer und können somit nur geringere bzw. keine Beiträge leisten. Daher sind einige der finanziellen Leistungen wie z.b. Arbeitslosengeld, die Frauen aus unserem Sozialversicherungssystem erhalten, auch dementsprechend niedriger. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse dürfen nur die Ausnahme sein und nicht zur Norm werden. 3 Quelle: Statistik Austria, EU-SILC Migrantinnenberichts 2007, Bundeskanzleramt Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlicher Dienst. 5

7 Frauen und Steuern Das österreichische Steuersystem belastet die ArbeitnehmerInnen einseitig. Arbeit wird in Österreich viel zu hoch, Vermögen zu gering besteuert. Mit der Steuerreform 2009 wurde eine Senkung des Lohn- und Einkommenstarifs beschlossen. Unter anderem wurde der Kinderabsetzbetrag erhöht. Kinderbetreuungskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Das Steuern- und Abgabesystem ist die Grundlage zur Finanzierung unseres Sozialstaates. Ein gerechtes Steuer- und Abgabensystems muss ein wirkungsvolles Instrument sein, um der sozialen Ausgrenzung von Frauen und Frauenarmut entgegenzuwirken. Forderungen & Lösungsansätze Folgende Rahmenbedingungen müssen verbessert werden, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen und damit der Armutsgefährdung entgegen zu wirken: die Einführung eines Mindestlohns bzw. gehalts von 1.300,-- brutto. die Erhöhung der Nettoersatzrate auf mindestens durchschnittliches EU-Niveau als Grundlage für eine Existenz sichernde Arbeitslosenunterstützung die Streichung der Anrechnung des ParterInneneinkommens bei der Notstandshilfe ein Recht auf berufliche Weiterbildung während der Arbeitslosigkeit und spezielle Arbeitsstiftungen zur beruflichen Förderung von Frauen adäquate, personen- und ausbildungsbezogene AMS-Maßnahmen. Förderung der beruflichen Weiterbildung von Frauen durch z.b ArbeitnehmerInnen- Förderungsfonds (analog dem Beispiel des WAFF in Wien) in allen Bundesländern. Hürden im Bereich der Nostrifizierung beseitigen v.a. auch die finanziellen Hürden - um MigrantInnen einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Grundsätzliche Anerkennung von Ausbildung und Qualifikation Stichwort Arbeitsbewertung. Trotzdem die bedarfsorientierte Mindestsicherung aus unserer Sicht nicht Existenz sichernd ist, begrüßen wir deren Einführung. Wichtig ist uns, dass für Betroffene gute Begleitung geboten wird, und sowohl eine Valorisierung als auch eine Evaluierung jedenfalls gewährleistet werden sollte. Ausbau der ganztägigen Kinderbetreuungseinrichtungen in ganz Österreich, mit hoher Betreuungsqualität - vor allem auch für unter 3-jährige, wobei gebührenfreie, ganztägige Modelle umgesetzt werden sollten. Ausbau des ganztägigen Schulwesens 6

8 Damit Frauen tatsächlich sozial abgesichert sind, bedarf es noch weiterer Maßnahmen wie: generelle Pflichtversicherung für alle Beschäftigungsverhältnisse damit verbunden sollen sich ExpertInnen mit der Frage befassen, inwieweit prekäre Arbeitsverhältnisse eingedämmt werden können, wenn die Sozialversicherungspflicht bis zu einer noch zu ermittelnden Einkommenshöhe, verbunden mit einer Einschleifregelung, zur Gänze von den Arbeitgebern zu bezahlen wäre. die Einführung von neuen Finanzierungsmodellen zur Absicherung unseres Sozialversicherungssystems (z.b. Wertschöpfungsabgabe) einen eigenständigen Arbeitslosenanspruch für jede einzelne Teilzeitbeschäftigung, im Falle von mehreren Teilzeitbeschäftigungen einer Person eine verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten (KEZ) mit oder ohne Erwerbseinkommen. So soll während dem 1. und 2. Lebensjahres des Kindes 100 Prozent des Medianeinkommens (ME) aller Beschäftigten, für das 3. und 4. Lebensjahr des Kindes 2/3 dieses ME, für das 5. bis 7. Lebensjahr des Kindes 1/3 dieses ME als Bemessungsgrundlage für die Pensionsversicherung herangezogen werden. Diese Maßnahme sichert einen höheren Pensionsanspruch. Folgende Maßnahmen können zu einer gerechteren Umverteilung von Steuereinnahmen beitragen: die Erhöhung des Steuerbonus (Negativsteuer) auf 450,-- Euro jährlich bis zu einem Jahresbruttoeinkommen unter ,-- Euro. die Ablehnung einer Familien- bzw. Haushaltsbesteuerung ein gerechter Steuertarif zur Entlastung von ArbeitnehmerInnen mit kleinen und mittleren Einkommen - insbesondere durch eine weitere Absenkung des Eingangssteuersatzes eine Evaluierung der Steuerreform 2009 als Basis für Maßnahmen mit mehr Steuergerechtigkeit, z.b. höhere Kapital- und Vermögens(zuwachs)besteuerung, sowie höhere Steuern für Stiftungen um mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen die Erhöhung des PendlerInnenpauschales sowie eine Umwandlung in einen Absetzbetrag mit Negativ-Steuerwirkung Reform des PendlerInnenpauschales dahingehend, dass auch Teilzeitbeschäftigte (mit weniger als 11 Wochenstunden) anspruchsberechtigt sind. HINWEIS: Mehr Informationen sowie detailliertes Zahlenmaterial zum Thema Frauen und Armut finden Sie auf unserer Homepage und in der Unterlage Zahlen, Daten, Fakten Frauen & Armut, die im Rahmen der ÖGB-Frauen Kampagne 2010 Ich will s FAIR! relevante Hintergrundinfos enthält und Zusammenhänge beleuchtet. Eva Florianschütz, ÖGB-Bundesfrauenabteilung 7

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