Information zur flächendeckenden Einführung des ÖREB-Katasters in den Gemeinden des Kantons Bern
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- Reinhardt Günther
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1 Information zur flächendeckenden Einführung des ÖREB-Katasters in den Gemeinden des Kantons Bern Stand, 22. September 2014 Thomas Hardmeier Vorsteher Amt für Geoinformation, AGI Francesco Siragusa Vorsteher Abteilung Geodatenmanagement, AGI Arthur Stierli Vorsteher Abteilung Orts- und Regionalplanung, AGR Renate Schöni Fachbereich Recht, Abteilung Orts- und Regionalplanung, AGR Barbara Wiedmer Fachbereich Recht, Abteilung Orts- und Regionalplanung, AGR Martin Jampen Gemeindeschreiber der Gemeinde Huttwil Daniel Rossel Bauverwalter der Gemeinde Brügg
2 Agenda 1. Ausgangslage 2. Nutzen des ÖREB-Katasters 3. Schritte zur Einführung 4. Erfahrungen einer Pilotgemeinde 5. Der ÖREB-Kataster im Kanton Bern 6. Weiteres Vorgehen 7. Fragen & Diskussion 2
3 1. Ausgangslage Legende: Orthofoto W2 W2 S1 S1 A Amtliche Vermessung Grundwasserschutzzone S1 Ablagerungsstandort W2 W2 Wohnzone W2 UZ A UZ Uferschutzzone 3
4 Rechtsgrundlagen Einführung ZGB 1912 Einführung verschiedener Fachgesetze heute Einführung BV Art. 75a Einführung GeoIG 2008, Art. 16 Einführung ÖREBKV 2009 Einführung kantonale EV ÖREBKV
5 Einfacher Zugang zu verbindlichen Grundstücksinformationen Grundbuch amtliche Vermessung Privatrecht Kataster mit den öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen öffentliches Recht 5
6 Aufgabenteilung Bund Strategie Oberaufsicht Kanton Amt für Geoinformation Führt, betreibt und finanziert den Kataster gewährleistet Zugang 6 Zuständige Stellen: Bund Kanton Gemeinden Liefern Daten nutzen den Kataster
7 ÖREB-Themen Raumplanung Nutzungsplanung (kommunal / kantonal) Projektierungszonen Nationalstrassen Baulinien Projektierungszonen Eisenbahn Baulinien Projektierungszonen Flughafen Baulinien Sicherheitszonenplan bei Flughäfen Kataster der belasteten Standorte Kataster der belasteten Standorte im Bereich des Militärs belastete Standorte Kataster der belasteten Standorte im Bereich der zivilen Flugplätze Kataster der belasteten Standorte im Bereich des öffentlichen Verkehrs Grundwasserschutz Lärm Wald 7 Grundwasserschutzzonen Grundwasserschutzareale Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen) Waldgrenzen (in Bauzonen) Waldabstandslinien Zuständigkeit bei Gemeinden resp. Kanton
8 Zeitplan des Bundes Flächendeckung ganze Schweiz 8
9 Acht Pilotgemeinden Gemeinde Einwohner ( ) Bolligen Brügg Huttwil Ittigen Krauchthal Bern Thierachern Thun
10 Einführungsplanung ca. 120 Gemeinden ca. 120 Gemeinden ca. 120 Gemeinden Reserve
11 2. Nutzen des ÖREB-Katasters Höhere Verlässlichkeit und Rechtssicherheit der Daten: Bei der erstmaligen Erfassung werden Widersprüche zwischen verschiedenen Plänen erkannt und können korrigiert werden. Übereinstimmung der Nutzungsplanung mit den digitalen Daten der amtlichen Vermessung wird verbessert. Zugänglichkeit (intern und extern) der Daten wird vereinfacht (ÖREB-Katasterauszug). Pläne und Vorschriften können parzellenweise im Internet ( abgerufen werden. Grundlagen für statistische Auswertungen bei Bund und Kanton werden verbessert und zwischen den Kantonen 11 vergleichbarer.
12 3. Schritte zur Einführung 12 Raumplanung Nationalstrassen Eisenbahn Flughafen belastete Standorte Grundwasserschutz Lärm Wald Nutzungsplanung (kommunal) Projektierungszonen Baulinien Projektierungszonen Baulinien Projektierungszonen Baulinien Sicherheitszonenplan bei Flughäfen Kataster der belasteten Standorte Kataster der belasteten Standorte im Bereich des Militärs Kataster der belasteten Standorte im Bereich der zivilen Flugplätze Kataster der belasteten Standorte im Bereich des öffentlichen Verkehrs Grundwasserschutzzonen Grundwasserschutzareale Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen) Waldgrenzen (in Bauzonen) Waldabstandslinien Zuständigkeit bei Kanton resp. Gemeinden
13 Verantwortlichkeiten Die Gemeinden sind verantwortlich für die zeitgerechte Erfassung und Bereitstellung der kommunalen Daten in den ÖREB-Kataster Zonenplan: digitaler Datensatz Baureglement: PDF-Dokument Überbauungsordnungen: PDF-Dokument Das AGR und das AGI können beraten und unterstützen: AGR: Bereinigen der rechtsgültigen Pläne und Vorschriften (Auszug aus dem Planverzeichnis) AGI: Technische Beratung bei der Datenerfassung 13
14 Was ändert sich? Nutzungsplanung heute: Pläne und Vorschriften auf Papier (analog) Seit dem müssen die Gemeinden bei einer Ortsplanungsrevision (OP-Revision) den Zonenplan zusätzlich in digitaler Form (DM10) beim AGR zur Genehmigung einreichen. Bei Baureglement, Überbauungsordnungen und solange keine OP-Revision erfolgt, genügt die Papierversion. Rechtsverbindlich sind die analogen genehmigten Pläne und Vorschriften. 14
15 Nutzungsplanung morgen: ÖREB-Kataster konforme, digitale Daten (Pläne und Vorschriften) müssen für die Genehmigung von Nutzungsplanungen eingereicht werden - gleichzeitig. Übereinstimmung von digitalen Daten mit den zu genehmigenden analogen Plänen und Vorschriften ist erforderlich. Rechtsverbindlich bleiben die analogen genehmigten Pläne und Vorschriften. Alle folgenden Änderungen am Zonenplan und Baureglement müssen in digitaler Form für den ÖREB- Kataster aufbereitet und eingereicht werden. 15
16 Erstmalige Datenaufbereitung Auswahl der Dienstleister: Planungsbüro / Ingenieurbüro Liste der bestehenden Pläne und Vorschriften (Archiv) erstellen Was ist rechtsgültig (Planverzeichnis AGR) Prüfen Aufhebung nicht mehr benötigter Planungen Digitalisierung der Nutzungspläne im Datenmodell Vergleich digitale Daten rechtskräftige Pläne Bereinigung Differenzen Digitalisierung Rechtsvorschriften (Scanning) Bei Bedarf rechtliche Verfahren durchführen (Aufhebung, Zusammenführung, Bereinigung Differenzen) 16
17 Aufwand / Kosten Aufwand der Gemeinde für die Klärung der rechtsgültigen Grundlagen und die Erfassung Mutmassliche Kosten für die Datenaufbereitung unter Einwohner: CHF Einwohner: CHF über Einwohner: CHF
18 Herausforderungen Der Aufwand für die erstmalige Datenaufbereitung darf nicht unterschätzt werden: Grösse der Gemeinde Anzahl Planungen (UeO s) Alter der Planungen Vollständigkeit der Unterlagen Bereinigungsbedarf Es braucht klare Regelungen (Akteure und Zuständigkeiten) im Prozess Datenproduktion und nachführung in der Gemeinde. Die Planungshoheit und damit auch die Verantwortung für die digitalen Daten bleiben bei der Planungsbehörde, der Gemeinde. 18
19 Neue Rechtsgrundlagen auf kantonaler Ebene In Kraft seit Einführungsverordnung ÖREB-Kataster Art. 122 Abs. 6 BauV: Vereinfachtes Verfahren für Zusammenführung von Nutzungsplänen Gesetzgebungsverfahren läuft: Neues KGeoIG: mit indirekter Änderung des BauG: Baureglement, Zonenplan und Überbauungsordnung sind zusätzlich in digitaler Form zur Genehmigung beim AGR einzureichen vereinfachtes Verfahren für Anpassung der Nutzungsplanung an die amtliche Vermessung 19
20 4. Erfahrungen einer Pilotgemeinde Das Gefühl zum Starten war gut, hatten wir doch gute Ordnung in unseren Unterlagen das Planerlassverfahren betreffend. Die eigentliche Arbeit hat an den Tag gebracht, dass es doch das eine oder andere gab, das nicht korrekt war. Im Rahmen des Projekts wurde erkannt, dass die Prozesse im Plangenehmigungsverfahren einer klaren Regelung und Überwachung bedürfen. 20
21 Prozess Datenlieferung 21
22 Gesamtprozess Auftrag / Entwurf Planungsbehörde (Gemeinde) Auftrag Nutzungsplanung Auftrag Datenerfassung Planungsstelle Datenbezug NP und AV Entwurf Nutzungsplanung Regionaler Datentreuhänder Stammdaten Nutzungsplanung. Erfassung Änderungen Dokumente Dokumente Genehmigungsbehörde (AGR) ÖREB-Kataster Katasterstelle ÖREB rechtskräftig ÖREB-Kataster Portal Sicht auf rechtskräftigen ÖREB (bestehend) Mitwirkung Überarbeitung Nutzungsplanung Erfassung Änderungen Ablauf Datenproduktion und -nachführung Vorprüfung Beschluss z.h. Vorprüfung Unterlagen an AGR zur Vorprüfung Auftrag zur Überarbeitung Dokumente Dokumente Überarbeitung Nutzungsplanung Erfassung Änderungen Vorprüfung (inhaltlich) Vorprüfungsbericht Ticket eröffnen (Ticketsystem) Dokumente Beschluss z.h. öffentliche Auflage Öffentliche Auflage Bereitstellung (Hinweis Auflage) Auflage Anerkennung (Art. 5 ÖREBKV) Auftrag zur Überarbeitung Überarbeitung Nutzungsplanung Erfassung Änderungen Prüfung Aufnahme in den Kataster Vertrieb Dokumente ÖREB projektiert ÖREB rechtskräftig Sicht auf rechtskräftigen ÖREB und Hinweis auf Änderungen Beschluss zur Genehmigung Überarbeitung Nutzungsplanung Erfassung Änderungen Datentreuhänder ÖREB-Kataster Beschluss / Genehmigung Antrag Genehmigung Publikation Genehmigung Anerkennung nach Art. 5 ÖREBKV Dokumente Prüfung technisch (Selbstdeklaration) Bereitstellung Daten. neue Stammdaten Nutzungsplanung Prüfung Inhalte u. Selbstdeklaration Genehmigung (Inhalte und Daten) Beschwerdeverfahren Prüfung Aufnahme in den Kataster Vertrieb ÖREB rechtskräftig Sicht auf rechtskräftigen ÖREB (geändert) Ticket schliessen (Ticketsystem) 22 Prozessschritt zwingend Prozessschritt optional/n. Bedarf Melde-/Dokumentenfluss Melde-/Dokumentenfluss optional/nach Bedarf Datenfluss Planungsstelle-Datentreuhänder Bau,- Verkehrs- und Energiedirektion ÖREB-Daten rechtskräftig des Kantons Bern ÖREB-Daten (Hinweis auf Änderung) Datenfluss Planungsstelle-Datentreuhänder optional Anerkennung u. Prüfung der Daten (Art. 5 und 6 ÖREBKV)
23 Datenaufbereitung Gemeinden müssen alle Pläne und Vorschriften sichten, kontrollieren, auflisten und auf Vollständigkeit prüfen. Genehmigungsvermerke müssen vorhanden sein, ansonsten können die Pläne/Vorschriften nicht in den ÖREB-Kataster aufgenommen werden. Wo nötig sind Planerlassverfahren durchzuführen, um bestehende Pläne und Vorschriften zu legalisieren. 23
24 Erkenntnisse/Nutzen Pilotgemeinden Die Zusammenarbeit zwischen Planer, Gemeinde und Datentreuhänder (Geometer/Ingenieur) ist sehr wichtig. Bei neuen Planungen ist der Datentreuhänder frühzeitig beizuziehen -> Vermeidung von Redundanzen Sämtliche Änderungen während des Verfahrens sind bei dem Datentreuhänder unmittelbar aufzunehmen. Grösster Nutzen: Jahrzehnte der Planung konnten aufgearbeitet werden, jetzt wissen wir: Alles ist wieder auf dem neusten Stand und für alle (auch BürgerInnen) auf dem Internet abrufbar. Hinterlegung der Rechtsvorschriften in lesbaren PDF s bringt Mehrnutzen für die Nutzer des ÖREB-Katasters. 24
25 Erkenntnisse/Nutzen Pilotgemeinden Die Umsetzung des ÖREB-Katasters ist ein Organisations- und nicht ein Verwaltungsprojekt. Gemeinden wird empfohlen, die Schnittstelle zwischen Planer und Datentreuhänder vor Inangriffnahme einer Ortsplanungsrevision zu klären und zu regeln. Mehr Rechtssicherheit durch einen geführten Prozess. Der neue Prozess bedingt die Anpassung der internen Abläufe im Plangenehmigungsverfahren der Gemeinde. Der Aufwand einer Gemeinde hängt einerseits von der Qualität der Daten und andererseits vom technischen Stand des GIS-Systems ab. 25
26 Vorarbeiten Prüfung der Unterlagen zur baurechtlichen Grundordnung auf Aktualität inkl. Publikationen. Sicherstellung, dass die Daten des Ortsplaners und des Datentreuhänders identisch sind (Aufwand für visuelle Planüberprüfung kann beträchtlich sein). Klärung technischer Stand GIS-System. Kontaktnahme mit Datentreuhänder zur Klärung des finanziellen Aufwands für die Datenaufbereitung. Anpassung der internen Ablaufprozesse im Plangenehmigungsverfahren unter Einbezug des Datentreuhänder. Schulung des Personals. 26
27 5. Der ÖREB-Kataster im Kanton Bern Wie präsentiert sich der Kataster dem Benutzer? Internetauftritt (deutsch) (französisch) Auszug Karte 27
28 Internetauftritt und Auszug Kompakt Umfassend Beglaubigt 28
29 Karte Exploration Auszug 29
30 6. Weiteres Vorgehen Auftrag an die Gemeinde Analyse der eigenen Situation und allfälliger Synergien Festlegen des Einführungsjahrs Planung der Ressourcen Bis 30. November 2014 schriftliche Bestätigung des Einführungsjahrs an das AGI 30
31 Unterstützung durch den Kanton AGR Auszug des Planverzeichnisses Fachliche Unterstützung bei der Nutzungsplanung Fachliche Unterstützung bei andern zwingenden Arbeiten im Bereich der Ortsplanung (Synergien) KAWA Fachliche Unterstützung bei den Waldabstandslinien und den Waldgrenzen in Bauzonen AGI Unterstützung bei allgemeinen Fragen zum ÖREB-Kataster Methodisch-technische Unterstützung bei der Abwicklung des Vorhabens Unterstützung bei Arbeiten der amtlichen Vermessung (Synergien) Hilfsmittel Kommunikationsmittel Vorgaben für die Datenaufbereitung Qualitätskontrolle (Checkservice) 31
32 Ausblick Einführungsplan erarbeiten (ab Dezember 2014) Rückmeldungen der Gemeinden auswerten Gemeinden informieren Publikation des definitiven Einführungsplans Pro Gemeinde (ab Januar 2015) Abschluss einer Vereinbarung mit dem AGI Erarbeitung der Detailplanung Umsetzung: Kommunale Daten aufbereiten, prüfen und anerkennen Kataster aufschalten 32
33 7. Fragen & Diskussion 33
34 Sie erreichen uns: Amt für Geoinformation Cornelia Nussberger Reiterstrasse Bern Amt für Gemeinden und Raumordnung Abteilung O + R Nydegggasse 11/ Bern oundr.agr@jgk.be.ch 34
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