Erste Erfahrungen mit dem Ausgangszustandsbericht nach Art. 22 IED im Land Brandenburg

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1 Erste Erfahrungen mit dem Ausgangszustandsbericht nach Art. 22 IED im Land Brandenburg 28. Regionalgruppentreffen der ITVA-Regionalgruppe Nordost in Berlin am LUGV, Abteilung Technischer Umweltschutz Referat Altlasten, Bodenschutz

2 Der Ausgangszustandsbericht nach Art. 22 IED Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser Neues Instrument bei der Anlagenzulassung Dient der neuen Pflicht, das Anlagengrundstück nach Stilllegung im Fall von Verschmutzungen von Boden und Grundwasser in den Ausgangszustand zurückzuführen (Rückführungspflicht)

3 Der Ausgangszustandsbericht nach Art. 22 IED Rechtsgrundlagen Umsetzung der AZB- und der Rückführungspflicht in nationales Recht durch Änderungen des Immissionsschutzrechts Relevante Vorschriften für den AZB und die Rückführungspflicht: Artikel 22 Abs. 3 IED 5 Abs. 4 BImSchG 10 Abs. 1 a BImSchG 4 a 9. BImSchV Rückführungspflicht Pflicht zur Erstellung AZB Inhalt AZB Anhang zur 4. BImSchV mit der Einstufung als IED-Anlage (neue Spalte mit Kennzeichnung E für IED-Anlage)

4 Der Ausgangszustandsbericht nach Art. 22 IED Arbeitshilfe der LABO/LAWA Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Boden (LABO) in Zusammenarbeit mit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Aktueller Stand: Leitlinien der EU zu Berichten über den AZB vom (2014/C136/03) Arbeitshilfe des LAI zur Umsetzung des Gesetzes noch im Entwurf

5 Der Ausgangszustandsbericht nach Art. 22 IED Pflicht zur Vorlage eines AZB gilt ab Inkrafttreten der Regelungen zur Umsetzung der IED am für Neuanlagen ab für Altanlagen (alte IVU-Anlagen) die vor dem in Betrieb waren, bei der ersten Änderungsgenehmigung ab ( 25 Abs. 2 S. 2 S BImSchV) für Anlagen, die nicht der alten IVU-RL unterlagen und erst ab dem IED-Anlagen wurden, bei der ersten Änderungsgenehmigung ab ( 25 Abs. 2 S BImSchV) Im Rahmen der ersten Änderungsgenehmigung ist ein AZB für den Umgang mit relevanten gefährlichen Stoffen zu erstellen, auch wenn die Änderung nicht diese Stoffe betrifft

6 Der Ausgangszustandsbericht nach Art. 22 IED Wann ist ein AZB zu erstellen? IED-Anlage (1) und Verwendete, erzeugte und/oder freigesetzte Stoffe sind gefährlich (2) und Stoffe sind relevant für Boden und Grundwasser (3) und Mengen sind relevant für mögliche Verunreinigungen von Boden und Grundwasser (4)

7 Der Ausgangszustandsbericht nach Art. 22 IED (1) IED-Anlagen: Anhang 1 zur 4. BImSchV, Spalte d Kennzeichnung E (2) Relevante gefährliche Stoffe: 3 Abs. 9 BImSchG: Stoffe oder Gemische gemäß Art. 3 der CLP-Verordnung

8 Der Ausgangszustandsbericht nach Art. 22 IED (3) Relevante gefährliche Stoffe Stoffe müssen ihrer Art nach eine Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers verursachen können ( 3 Nr. 10 BImSchG) WGK 1 = schwach wassergefährdend WGK 2 = wassergefährdend WGK 3 = stark wassergefährdend CLP-Stoffe, die wassergefährdend sind, sind auch bodengefährdend CLP-Stoffe, die nicht wassergefährdend sind, sind auf ihre Bodenrelevanz zu prüfen (Einzelfallbetrachtung) Ergänzend sind gesetzlich geregelten Stofflisten heranzuziehen (z.b. BBodSchV, VwVwS, GrwV, OGewV)

9 Der Ausgangszustandsbericht nach Art. 22 IED (4) Relevante Menge Stoffe müssen in erheblichem Umfang verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden, d.h. abhängig von der Gefährlichkeit des Stoffes Ansatzpunkt für Erheblichkeitsschwelle: Wassergefährdungsklassen (WGK) mit entspr. Mengenschwellen Wenn keine Zuordnung zu WGK möglich: Einzelfallbetrachtung Durchsatz [kg/a] Lagerungskapazität [Liter] WGK 3 10 WGK WGK bei oberirdischen VAwS- Anlagen: WGK 1 > l WGK 2 > l WGK 3 > 100 l

10 Der Ausgangszustandsbericht nach Art. 22 IED Der AZB ist für das Anlagengrundstück zu erstellen, auf dem durch die Verwendung, Erzeugung oder Freisetzung der relevanten gefährlichen Stoffe durch die Anlage die Möglichkeit der Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers besteht ausgenommen sind Teilbereiche, auf denen keine Verschmutzung möglich ist (z.b. Flächen unter Verwaltungsgebäuden oder Wegen, Grün- oder Freiflächen), 4a Abs. 4 Satz 4 9. BImSchV Des Weiteren können Sicherungsvorrichtungen berücksichtigt werden, die die Gewähr dafür bieten, dass während des gesamten Betriebszeitraums relevante Einträge und dadurch die Möglichkeit einer Verschmutzung des Bodens oder des Grundwassers auszuschließen sind

11 Der Ausgangszustandsbericht nach Art. 22 IED Ausnahme von der AZB-Pflicht wenn auf Grund der tatsächlichen Umstände ein Eintrag ausgeschlossen werden kann ( 10 Abs. 1a Satz 2 BImSchG) Einerseits: Hohes Niveau der Anforderungen an Anlagen in Deutschland (BImSchG, VAwS ) Vorsorgestandards Andererseits: Im streng naturwissenschaftlichen Sinn kann nahezu nichts ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen sein stellt einen höheren Standard dar als die Vorsorge Der AZB bildet nach der Systematik der IED ein zusätzliches Instrument, das neben den Genehmigungsvoraussetzungen zum Schutz der Umwelt eingesetzt werden soll

12 Der Ausgangszustandsbericht nach Art. 22 IED AZB als Teil der Genehmigungsunterlagen Bestandteil der materiellen Betreiberpflicht, daher von der Behörde zu prüfen Vorlage spätestens bis zur Inbetriebnahme der Anlage ( 7 Abs.1 Satz 5 9. BImSchV) (liegt er im Land BB bei Errichtung der Anlage nicht vor: Teilgenehmigung mit Nebenbestimmungen - Vorlage Untersuchungskonzept) Aufnahme in den Genehmigungsbescheid -> Konkretisierung der gesetzlichen Rückführung in den Ausgangszustand

13 Der Ausgangszustandsbericht nach Art. 22 IED AZB-relevante Zulassungssituationen Neugenehmigung Änderungsgenehmigung, soweit erstmals oder neue relevante gefährliche Stoffe eingesetzt werden oder wurden oder Relevanzschwelle erstmals überschritten wird Keine AZB-Pflicht in BB (Stand Juni 2014) bei: Versuchsanlagen ( 2 Abs BImSchV) Ortsveränderlichen Anlagen ( 1 Abs BImSchV) Lediglich anzeigebedürftigen Änderungen ( 15 BImSchG) Mitteilung über Einsatz neuer Stoffe in Vielstoff-Anlage ( 12 Abs. 2b BImSchG) Tierhaltungsanlagen, Abfallbehandlungsanlagen, Deponien, Gülleanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen: soweit keine relevanten gefährlichen Stoffe zum Einsatz kommen

14 Der Ausgangszustandsbericht nach Art. 22 IED Mustergliederung für den AZB gemäß Arbeitshilfe Anhang 5 (1) Darstellung des Anlasses Darstellung der Anlage Darstellung der verwendeten, erzeugten und freigesetzten Stoffe und Gemische (gefährliche Stoffe unter Berücksichtigung der Abbauund Umwandlungsprodukte, Prüfung der Boden- und Grundwasserrelevanz, Teil- (Anlagenabgrenzung) für die Verteilung der relevanten gefährlichen Stoffe sowie die Angabe der Mengen für die relevanten gefährlichen Stoffe (siehe auch Vortrag Heise, Formular zur Erfassung der relevanten gefährlichen Stoffe und der relevanten Mengen) Planung und Begründung der notwendigen Untersuchungsstrategie Darstellung des vorhandenen Kenntnisstandes zum Standort/zur Anlage (Nutzungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen, Bewertung der Nutzbarkeit)

15 Der Ausgangszustandsbericht nach Art. 22 IED Mustergliederung für den AZB gemäß Arbeitshilfe Anhang 5 (1) Prüfung der Erforderlichkeit neuer Messungen Neue Boden- und Grundwasseruntersuchungen Darstellung des Ausgangszustands Bewertung des Ausgangszustands (optional) Vorschlag für die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung (u.a. Turnus, Umfang, Probennahmepunkte) des Bodens und/oder des Grundwassers (optional) -> Überwachungskonzept (Turnus, mind.: für Boden 10 Jahre, Grundwasser 5 Jahre)

16 Der Ausgangszustandsbericht nach Art. 22 IED IED-Anlagen (Fallzahlen geschätzt) ca IED-Anlagen in Deutschland ca. 450 IED-Anlagen im Land Brandenburg betroffene Industriebereiche sind insbesondere: Energiewirtschaft Herstellung und Verarbeitung von Metallen und Kunststoffen Mineralverarbeitende Industrie Chemische Industrie Abfallbehandlung Holzverarbeitung ca AZB s jährlich und z.zt. ca. 50 Prüfungen auf AZB- Pflicht (Schätzung) im Land Brandenburg

17 Umsetzung der Pflicht einen AZB nach Art. 22 IED zu erstellen Einführungserlass des MUGV (vom ) Regelung zur Erstellung und Prüfung eines Berichtes über den Ausgangszustand im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren Hinweise zur Erstellung eines Ausgangszustandsberichts (AZB) für die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden zur Erprobung in den regionalen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden Hinweise für den Antragsteller Formular zur Erfassung der relevanten gefährlichen Stoffe und der relevanten Mengen einschl. allgemeiner Hinweise ELiA-Fachverfahren (online-genehmigungsanträge) Fachliche Anforderungen an die Antragsunterlagen / AZB

18 Interner Ablauf zur AZB-Prüfung im LUGV LUGV-internes Ablaufschema zur Prüfung des AZB im Rahmen von Genehmigungsverfahren Stand Schritte Antragsteller Vorhabenplanung Prüft anhand der Arbeitshilfe, ob AZB erforderlich oder nicht Ausarbeiten der Antragsunterlagen Teil AZB Gutachter/ SV- 18 BBodSchG Prüft ggf. im Auftrag des zukünftigen Betreibers Ausarbeiten des AZB Genehmiger Genehmigungsverfahrensstelle Vorgespräch gem. 2 Abs.2, 9. BImSchV Antragstellung Entgegennahme Antragsunterlagen Abgabe AZB an Abt. TUS/T6 zur Prüfung Bearbeitung des Genehmigungsantrags, Bescheiderstellung Überwacher Vorgespräch gem. 2 Abs. 2, 9. BImSchV Abt. TUS Referat T6 Vorgespräch zur Klärung der Inhalte des Ausgangszustandsberichtes ggf. einschl. Untersuchungskonzepte mit Antragstellern und / oder Genehmigern und Überwachern bei Bedarf Entgegennahme eines Berichtsentwurfs und Rückmeldung an Antragsteller/ Gutachter (kurze Stellungnahme nach Absprache mit Genehmiger und ggf. UB/UWB) Entgegennahme AZB oder Begründung für Ausnahme von der Pflicht zur AZB-Erstellung Prüfung des AZB oder der AZB-relevanten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität Prüfung des vorgeschlagenen Untersuchungsprogramms, ggf. Absprache mit UB/UWB, Überwachungsreferat Fertigen einer Stellungnahme/Votums für das Genehmigungsreferat (Kopie an UB/UWB) Übergabe des Genehmigungsbescheides 7. Teil AZB an T6 Ggf. auch Prüfung von Vorlagen, wenn mit rgs umgegangen wird, der Antragsteller aber berechtigte Gründe geltend macht, auf einen AZB zu verzichten

19 Schritt 1. Interner Ablauf zur AZB-Prüfung im LUGV Antragsteller Gutachter / SV- 18 BBodSchG Genehmiger Genehmigungsverfahrensstelle Überwacher Abt. TUS Referat T6 Vorhabenplanung Prüft anhand Arbeitshilfe, ob AZB erforderlich oder nicht Prüft ggf. im Auftrag des zukünftigen Betreibers Vorgespräch gem. 2 Abs. 2 zur 9. BImSchV Vorgespräch gem. 2 Abs. 2 zur 9. BImSchV Vorgespräch zur Klärung der Inhalte des AZB ggf. einschl. Untersuchungskonzepte mit Antragstellern und / oder Genehmigern und Überwachern bei Bedarf

20 Interner Ablauf zur AZB-Prüfung im LUGV Schritte Antragsteller Gutachter Genehmiger ÜW Abt. TUS Referat T6 Ausarbeiten der Antragsunterlagen Teil AZB Ausarbeiten des AZB Entgegennahme eines Berichtsentwurfs und Rückmeldung an Antragsteller/ Gutachter (kurze Stellungnahme nach Absprache mit Genehmiger und ggf. UB/UWB) Antragstellung Entgegennahme Antragsunterlagen Abgabe AZB an TUS/T6 zur Prüfung Entgegennahme AZB oder Begründung für Ausnahme der Pflicht zur AZB-Erstellung

21 Interner Ablauf zur AZB-Prüfung im LUGV Schritte Antragsteller Gutachter Genehmiger ÜW Abt. TUS Referat T6 Bearbeitung des Genehmigungsantrags, Bescheiderstellung Übergabe des Genehmigungsbescheides Teil AZB an T6 Prüfung des AZB oder der AZBrelevanten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität Prüfung des vorgeschlagenen Untersuchungsprogramms, ggf. Absprache mit UB/UWB, Überwachungsreferat Fertigen einer Stellungnahme / Votums für das Genehmigungsreferat

22 Interner Ablauf zur AZB-Prüfung im LUGV LUGV-internes Ablaufschema zur Prüfung des AZB im Rahmen von Genehmigungsverfahren Stand Schritte Antragsteller Vorhabenplanung Prüft anhand der Arbeitshilfe, ob AZB erforderlich oder nicht Ausarbeiten der Antragsunterlagen Teil AZB Gutachter/ SV- 18 BBodSchG Prüft ggf. im Auftrag des zukünftigen Betreibers Ausarbeiten des AZB Genehmiger Genehmigungsverfahrensstelle Vorgespräch gem. 2 Abs.2, 9. BImSchV Antragstellung Entgegennahme Antragsunterlagen Abgabe AZB an Abt. TUS/T6 zur Prüfung Bearbeitung des Genehmigungsantrags, Bescheiderstellung Überwacher Vorgespräch gem. 2 Abs. 2, 9. BImSchV Abt. TUS Referat T6 Vorgespräch zur Klärung der Inhalte des Ausgangszustandsberichtes ggf. einschl. Untersuchungskonzepte mit Antragstellern und / oder Genehmigern und Überwachern bei Bedarf Entgegennahme eines Berichtsentwurfs und Rückmeldung an Antragsteller/ Gutachter (kurze Stellungnahme nach Absprache mit Genehmiger und ggf. UB/UWB) Entgegennahme AZB oder Begründung für Ausnahme von der Pflicht zur AZB-Erstellung Prüfung des AZB oder der AZB-relevanten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität Prüfung des vorgeschlagenen Untersuchungsprogramms, ggf. Absprache mit UB/UWB, Überwachungsreferat Fertigen einer Stellungnahme/Votums für das Genehmigungsreferat (Kopie an UB/UWB) Übergabe des Genehmigungsbescheides 7. Teil AZB an T6 Ggf. auch Prüfung von Vorlagen, wenn mit rgs umgegangen wird, der Antragsteller aber berechtigte Gründe geltend macht, auf einen AZB zu verzichten

23 Erfahrungen zu Vorgesprächen mit Antragstellern im LUGV Erfahrungen zu Schritt 1: Vorhabenplanung, Prüfung AZB-Pflicht Antragsteller/Gutachter prüft AZB-Pflicht anhand der LABO- Arbeitshilfe mit folgenden Arbeitsschritten: Einstufung der IED-Anlage nach der 4. BImSchV Anhang 1 Kommen gefährliche Stoffe im Anlagenbetrieb nach der CLP-VO zum Einsatz Wenn ja: Prüfung der stofflichen Relevanz (H- und R-Sätze, WGK) Prüfung der Mengenrelevanz nach Anhang 3 der LABO/LAWA- Arbeitshilfe Prüfung, inwieweit auf Grund der tatsächlichen Umstände auf dem Anlagengrundstück eine Verschmutzung des Bodens und des Grundwassers ausgeschlossen werden kann (z. B. VAwS-Flächen)

24 Erfahrungen zu Vorgesprächen mit Antragstellern im LUGV Erfahrungen zu Schritt 1: Vorhabenplanung, Prüfung AZB-Pflicht Vor Abgabe von AZB-relevanten Unterlagen durch den Antragsteller fanden Vorgespräche im LUGV mit T6 zu den Voraussetzungen zur Erstellung eines AZB und zur Klärung der Inhalte des AZB statt: Schritte zur Prüfung der AZB-Erfordernis erläutert Hinweis auf LABO/LAWA-Arbeitshilfe zum AZB gegeben Inhalte des AZB erklärt (auf Mustergliederung nach LABO/LAWA-Arbeitshilfe hingewiesen) Vorschlag: ggf. Gutachter/Sachverständigen zur Ausarbeitung der AZB-Unterlagen hinzuziehen Zur Prüfung der AZB-Pflicht Formular zum AZB übergeben (Tabelle zur Aufnahme der Stoffdaten, Prüfung der stofflichen und Mengenrelevanz, Ergebnis zur AZB-Relevanz des Stoffs)

25 Formular zur Prüfung der AZB-Pflicht Formular zum AZB für Anlagen nach der IED, Teil 1 Stoffbeschreibung Stoff- und Mengenrelevanz (gemäß 3 Abs. 10 BImSchG) Lfd. Nr. Art des Stoffs Stoffname / Verwendung des Stoffes Stoff nach CLP-VO CAS-Nr. Aggregatszustand Ja/Nein- Abfrage H- und R- Sätze Inhaltsstoffe WGK Mengenverbrauch in der Anlage [kg/a] oder [l] Mengenschwellenwertüberschreitung Verbrauch Ja/Nein-Abfrage

26 Formular zur Prüfung der AZB-Pflicht Formular zum AZB für Anlagen nach der IED, Teil 2 Einsatz und Lagerung Teilbereiche ( 4a Abs. 4 Satz 4 9. BImSchV) Relevanz Einsatzort Lagerort Lagerart Lagerung des Stoffs in VAwS-Anlagen / Rauminhalt bei oberirdischen VAwS-Anlagen[l] Mengenschwellenwertüberschreitung Rauminhalt Ja/Nein-Abfrage Umgang des Stoffs außerhalb von VAwS- Anlagen Ja/Nein-Abfrage Relevanz des Stoffs für AZB Ja/Nein- Abfrage Begründung, sofern Stoff als nicht relevant für den AZB angesehen wird

27 Interner Ablauf zur AZB-Prüfung im LUGV LUGV-internes Ablaufschema zur Prüfung des AZB im Rahmen von Genehmigungsverfahren Stand Schritte Antragsteller Vorhabenplanung Prüft anhand der Arbeitshilfe, ob AZB erforderlich oder nicht Ausarbeiten der Antragsunterlagen Teil AZB Gutachter/ SV- 18 BBodSchG Prüft ggf. im Auftrag des zukünftigen Betreibers Ausarbeiten des AZB Genehmiger Genehmigungsverfahrensstelle Vorgespräch gem. 2 Abs.2, 9. BImSchV Antragstellung Entgegennahme Antragsunterlagen Abgabe AZB an Abt. TUS/T6 zur Prüfung Bearbeitung des Genehmigungsantrags, Bescheiderstellung Überwacher Vorgespräch gem. 2 Abs. 2, 9. BImSchV Abt. TUS Referat T6 Vorgespräch zur Klärung der Inhalte des Ausgangszustandsberichtes ggf. einschl. Untersuchungskonzepte mit Antragstellern und / oder Genehmigern und Überwachern bei Bedarf Entgegennahme eines Berichtsentwurfs und Rückmeldung an Antragsteller/ Gutachter (kurze Stellungnahme nach Absprache mit Genehmiger und ggf. UB/UWB) Entgegennahme AZB oder Begründung für Ausnahme von der Pflicht zur AZB-Erstellung Prüfung des AZB oder der AZB-relevanten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität Prüfung des vorgeschlagenen Untersuchungsprogramms, ggf. Absprache mit UB/UWB, Überwachungsreferat Fertigen einer Stellungnahme/Votums für das Genehmigungsreferat (Kopie an UB/UWB) Übergabe des Genehmigungsbescheides 7. Teil AZB an T6 Ggf. auch Prüfung von Vorlagen, wenn mit rgs umgegangen wird, der Antragsteller aber berechtigte Gründe geltend macht, auf einen AZB zu verzichten

28 Erfahrungen mit eingereichten AZB-Unterlagen Erfahrungen zu Schritt 2: Ausarbeiten der AZB-Unterlagen Bisher übergaben 3 Antragsteller/Gutachter Entwürfe zum AZB an T6: Prüfung der AZB-Entwürfe auf Vollständigkeit und Plausibilität durch T6 Stellungnahme von T6 an Antragsteller/Gutachter mit Absprache der Genehmiger In einem Fall kein AZB erforderlich, da nur Abfälle ohne den Einsatz von gefährlichen Stoffen in der Anlage behandelt werden In einem Fall besteht starker Klärungsbedarf, da Aussagen zum Ausgangszustand im Boden und Grundwasser nicht plausibel und nicht nachvollziehbar sind (u. a. fehlende Informationen zur Grundwassersituation) Zu überarbeitende AZB sind noch LUGV zu übergeben

29 Interner Ablauf zur AZB-Prüfung im LUGV LUGV-internes Ablaufschema zur Prüfung des AZB im Rahmen von Genehmigungsverfahren Stand Schritte Antragsteller Vorhabenplanung Prüft anhand der Arbeitshilfe, ob AZB erforderlich oder nicht Ausarbeiten der Antragsunterlagen Teil AZB Gutachter/ SV- 18 BBodSchG Prüft ggf. im Auftrag des zukünftigen Betreibers Ausarbeiten des AZB Genehmiger Genehmigungsverfahrensstelle Vorgespräch gem. 2 Abs.2, 9. BImSchV Antragstellung Entgegennahme Antragsunterlagen Abgabe AZB an Abt. TUS/T6 zur Prüfung Bearbeitung des Genehmigungsantrags, Bescheiderstellung Überwacher Vorgespräch gem. 2 Abs. 2, 9. BImSchV Abt. TUS Referat T6 Vorgespräch zur Klärung der Inhalte des Ausgangszustandsberichtes ggf. einschl. Untersuchungskonzepte mit Antragstellern und / oder Genehmigern und Überwachern bei Bedarf Entgegennahme eines Berichtsentwurfs und Rückmeldung an Antragsteller/ Gutachter (kurze Stellungnahme nach Absprache mit Genehmiger und ggf. UB/UWB) Entgegennahme AZB oder Begründung für Ausnahme von der Pflicht zur AZB-Erstellung Prüfung des AZB oder der AZB-relevanten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität Prüfung des vorgeschlagenen Untersuchungsprogramms, ggf. Absprache mit UB/UWB, Überwachungsreferat Fertigen einer Stellungnahme/Votums für das Genehmigungsreferat (Kopie an UB/UWB) Übergabe des Genehmigungsbescheides 7. Teil AZB an T6 Ggf. auch Prüfung von Vorlagen, wenn mit rgs umgegangen wird, der Antragsteller aber berechtigte Gründe geltend macht, auf einen AZB zu verzichten

30 Erfahrungen mit eingereichten AZB-Unterlagen Erfahrungen zu den Schritten 4 + 5: Antragstellung Im Rahmen der Antragstellung wurde 1 AZB, 6 Untersuchungskonzepte und 7 Begründungen keinen AZB erstellen zu müssen von den Antragsteller/Gutachter über die Genehmiger an T6 übergeben: Prüfung der AZB-relevanten Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität durch das Referat T6 Stellungnahme des LUGV an die Genehmiger Beim AZB besteht Klärungs- und Korrekturbedarf (T6 sieht im Gegensatz zum Antragsteller die Erfordernis von neuen Bodenund Grundwasseruntersuchungen) Bei den Untersuchungskonzepten zu Boden- und Grundwassermessungen besteht überwiegend Korrektur- und Ergänzungsbedarf (zu überarbeitende Messkonzepte werden mit dem AZB vorgelegt)

31 Erfahrungen mit eingereichten AZB-Unterlagen Erfahrungen zu den Schritten 4 + 5: Antragstellung Bei den 7 Begründungen keiner AZB-Pflicht zu unterliegen wurden seitens T6 in 6 Fällen die Nicht-Erfordernis einen AZB zu erstellen, bestätigt Zu überarbeitende AZB-Unterlagen sind spätestens mit dem AZB vor Inbetriebnahme der Anlage T6 vorzulegen (nur dann möglich wenn Antragsteller Teilgenehmigungen zum einen für die Errichtung der Anlage und zum anderen für den Betrieb der Anlage beantragt) Ingesamt sind 18 Unterlagen zur Prüfung der AZB-Pflicht seit November 2013 (Stand ) vorgelegt worden: 4 AZB (3 davon als Entwurf) 6 Untersuchungskonzepte 7 Begründungen zur Nicht-Pflicht zur Erstellung eines AZB 1 BImSch-Antrag wurde auf AZB-Pflicht geprüft ohne das AZBrelevante Unterlagen vorgelegt wurden

32 Probleme bei der Prüfung zur AZB-Pflicht Allgemeine Probleme bei der Prüfung auf die Pflicht, einen AZB zu erstellen bei den Antragstellern Mittelständige Unternehmen oft nicht ausreichend über Erforderlichkeit der AZB-Prüfung informiert; daraus resultiert ein hoher Beratungsaufwand Sachverständige für AZB fehlen, dadurch ebenfalls sehr hoher Beratungsbedarf CLP-VO insbesondere bei mittelständigen Unternehmen weniger bekannt Sicherheitsdatenblätter sind oft nicht auf dem erforderlichen aktuellen Stand nach REACH-VO,umfangreiche Recherchen zur Boden- und Grundwasserrelevanz erforderlich Beurteilungen zum Nachweis der Ausgeschlossenheit von Verschmutzungen durch Sicherungseinrichtungen liegen oftmals nicht vor

33 Weiteres Vorgehen der LABO UMK-Beschluss aus dem Umlaufverfahren 20/13: Überprüfung der LABO/(LAWA/LAI)- Arbeitshilfe zum Ausgangszustandesbericht vom Prüfung der Leitlinien der EU zu Berichten über den AZB vom (2014/C136/03) Bildung einer Redaktionsgruppe für den Rückführungsbericht Erarbeitung und Ausführungen zum Rückführungsbericht

34 AZB gut - Alles gut! Antrag - Investor Prüfung - LUGV, T6 Zustimmung LUGV, Genehmigungsreferat Umsetzung - Investor Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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