13. Wahlperiode Behinderung von Ermittlungen gegen die Firma FlowTex durch baden-württembergische Behörden im Jahr 1996 ff.

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1 13. Wahlperiode Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums Behinderung von Ermittlungen gegen die Firma FlowTex durch baden-württembergische Behörden im Jahr 1996 ff. Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten: 1. Treffen Darstellungen im Nachrichtenmagazin Der Spiegel zu, wonach baden-württembergische Finanzbeamte 1996 Behörden des Landes Thüringen bekniet haben, die Finger von der Vorzeigefirma zu lassen? 2. Haben Beamte des Finanzamts Karlsruhe im Frühjahr 1996 Behörden des Landes Thüringen aufgesucht und darum ersucht, das Verfahren zur Regelung nach Karlsruhe zu geben? 3. Trifft es zu, dass baden-württembergische Beamte am 10. Mai 1996 bei einer Besprechung mit Behörden des Landes Thüringen geäußert haben, dass die Firma FlowTex beste Beziehungen zur Politik habe und es in Baden-Württemberg deshalb üblich sei, vorher das Finanzministerium zu informieren? 4. Wurde dementsprechend das baden-württembergische Finanzministerium informiert? 5. Welche Beamte des Landes Baden-Württemberg waren an den Aktionen in Thüringen beteiligt und war die Leitungsebene der OFD Karlsruhe an diesen Interventionen beteiligt oder von ihnen informiert? Drexler, Maurer, Bebber, Schmid, Schmiedel und Fraktion Eingegangen: / Ausgegeben:

2 Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 25. September 2001 Nr. E 31 S / 24 nimmt das Finanzministerium auf der Grundlage der Berichte der jeweiligen nachgeordneten Behörden und eines Berichts der Oberfinanzdirektion Erfurt im Einvernehmen mit dem Justizministerium wie folgt Stellung: Aus den Berichten der Oberfinanzdirektion Karlsruhe ergibt sich Folgendes: Zum besseren Verständnis der Verfahrensabläufe bei der Zusammenarbeit zwischen baden-württembergischen und thüringischen Steuerbehörden wird den Antworten zu den Fragen 1 bis 5 eine Chronologie der Ereignisse vorangestellt. Grund für die Zusammenarbeit zwischen den baden-württembergischen und thüringischen Steuerbehörden war ein Antrag des Finanzamts Erfurt an das Finanzamt Karlsruhe-Stadt aus dem Jahr 1995, bei der im Finanzamtsbezirk Erfurt ansässigen Firma KSK guided microtunneling technologies GmbH für die Jahre 1991 bis 1993 eine Auftragsprüfung nach 195 Satz 2 AO durchzuführen. Der Beginn der Prüfung war auf den 22. April 1996 festgelegt worden. Vor Beginn dieser Betriebsprüfung, am 5. Februar 1996, hatte die Geschäftsführerin der KSK, Frau Angelika Neumann, beim Finanzamt Weimar eine Selbstanzeige erstattet und sich und die Herren Manfred Schmider und Dr. Klaus Kleiser verschiedener Manipulationen im Buchführungswerk der KSK bezichtigt. Das für das weitere Vorgehen zuständige Finanzamt Erfurt brachte diese Selbstanzeige der Betriebsprüfungsstelle des Finanzamts Karlsruhe-Stadt am 8. Februar 1996 telefonisch zur Kenntnis. Am Nachmittag des gleichen Tages übergab der von der KSK beauftragte Rechtsanwalt K. die Selbstanzeige der Betriebsprüfungsstelle des Finanzamts Karlsruhe-Stadt persönlich. Die Betriebsprüfungsstelle unterrichtete die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Karlsruhe-Durlach am 12. Februar 1996 schriftlich über die eingegangene Selbstanzeige. Zur Prüfung der Wirksamkeit der Selbstanzeige musste zwischen den zuvor genannten Stellen die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden. Hierzu wurden im Februar und März 1996 mehrere Telefonate geführt. Es bestand unter den Beteiligten Einigkeit, dass gegen die in der Selbstanzeige genannten Personen das Steuerstrafverfahren einzuleiten und die Wirksamkeit der Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren zu prüfen ist. Am 5. März 1996 leitete die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts Erfurt das Strafverfahren gegen Angelika Neumann, Manfred Schmider und Dr. Klaus Kleiser ein. In das Strafverfahren wurde auch Rechtsanwalt S. einbezogen, der bei den Manipulationen mitgewirkt hatte. Um die Selbstanzeige wirksam werden zu lassen, setzte das Finanzamt Erfurt den drei Erstgenannten am 6. März 1996 eine Frist nach 371 Abs. 3 AO zur Nachzahlung der verkürzten Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer in Höhe von zusammen DM bis 10. April 1996 bzw. 15. April Diese Steuern wurden nach einer entsprechenden Fristverlängerung durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts Erfurt bezahlt. Die erste gemeinsame Besprechung zwischen thüringischen und baden-württembergischen Steuerbeamten über das weitere Vorgehen fand am 2. April 1996 im Finanzamt Erfurt statt. Teilnehmer waren neben dem Vorsteher des Finanzamts Erfurt dortige Bedienstete der Steuerfahndungsstelle und der Bußgeld- und Strafsachenstelle sowie Steuerfahndungsbeamte des Finanzamts Karlsruhe-Durlach. Bei dieser Besprechung bestand Einigkeit, dass für den Fall der Unwirksamkeit der Selbstanzeige strafprozessuale Maßnahmen in Betracht kommen, um die tatsächlichen Gesellschafter der KSK festzustellen. Entsprechende Vorbereitungen sollten in Abstimmung zwischen der Steuerfahndung Erfurt und der Steuerfahndung Karlsruhe-Durlach getroffen werden. Bei der Frage der Zuständigkeit wurde übereinstimmend die Auffassung vertreten, dass von einer federführenden Rolle der Steuerfahndung Karlsruhe-Durlach ausgegangen werden 2 *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.

3 müsse, da der auch in der Selbstanzeige genannte Manfred Schmider seinen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Steuerfahndung Karlsruhe-Durlach habe und mutmaßlicher Tatort Ettlingen sei. Es sei daher auch sinnvoll, zu gegebener Zeit die Steuerstrafverfahren zentral von Karlsruhe-Durlach aus zu bearbeiten. In der Folge hielten die Steuerfahndung Erfurt und die Steuerfahndung Karlsruhe-Durlach telefonischen Kontakt und tauschten u. a. Informationen über mögliche Durchsuchungsorte aus. Die Frage des weiteren Vorgehens wurde auch bei einer weiteren gemeinsamen Besprechung zwischen Beamten dieser Stellen am 18. April 1996 in den Diensträumen des Finanzamts Karlsruhe- Durlach erörtert, ohne allerdings schon eine gemeinsame Vorgehensweise zu beschließen. Als bei den Betriebsprüfern des Finanzamts Karlsruhe-Stadt am 24. April 1996 im Rahmen der inzwischen begonnenen Betriebsprüfung bei der KSK der Verdacht entstand, der Gewinn der KSK sei durch nicht gerechtfertigte Betriebsausgaben gemindert worden, erweiterten die Betriebsprüfer am Vormittag des darauf folgenden Tages die gegen Angelika Neumann, Schmider und Dr. Kleiser eingeleiteten Steuerstrafverfahren und leiteten gegen den Steuerberater der KSK, Herrn W., ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ein. Am Nachmittag des gleichen Tages (25. April 1996) unterrichteten sie in einer Besprechung beim Finanzamt Erfurt u. a. die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts Erfurt, die diese Informationen an die für Erfurt zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen Mühlhausen weitergab. Diese zog daraufhin das Verfahren nach 386 Abs. 4 S. 2 AO an sich. Die in der Frage 3 erwähnte Besprechung am 10. Mai 1996 (vgl. Nr. 14 zum Antrag der Grünen vom 31. Juli 2001 (Drucksache 13/154) ) in Erfurt, an der auch ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Mühlhausen teilnahm, hatte nach einem hierüber gefertigten Aktenvermerk eines Teilnehmers der Straf- und Bußgeldsachenstelle beim Finanzamt Karlsruhe-Durlach neben einem Informationsaustausch über den Stand der Betriebsprüfung bei KSK im Wesentlichen Zuständigkeitsfragen zum Gegenstand. Dabei kündigte die Staatsanwaltschaft Mühlhausen an, dass sie das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft Mannheim abgeben werde. Folgende Gründe seien angeführt worden: Schwerpunkt des Tatkomplexes sei Karlsruhe; die KSK sei nur eine von mehreren Firmen des (FlowTex-)Firmenkomplexes von ca. 30 Firmen, deren Zentrale sich in Ettlingen befinde. Tatort der bisher vorgeworfenen Taten sei das Finanzamt Ettlingen; außerdem würden die Beschuldigten (mit Ausnahme von Frau Neumann, die aber zuvor auch ihren Wohnsitz in Karlsruhe gehabt habe) im Raum Karlsruhe wohnen. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gab das Verfahren am 13. Mai 1996 an die Staatsanwaltschaft Mannheim ab. Bezüglich des weiteren Gangs des Verfahrens wird auf die Stellungnahme zu Nr. 16 des Antrags der Fraktion der SPD Ermittlungen im Betrugsfall FlowTex (Drucksache 13/86) verwiesen. Am 8. Januar 1997 fand beim Finanzamt Erfurt unter Beteiligung des Vorstehers und weiteren Bediensteten des Finanzamts Erfurt sowie Vertretern der Betriebsprüfung Karlsruhe und Rechtsanwalt K. sowie Steuerberater W. wegen Problemen im Zusammenhang mit der Selbstanzeige von Frau Angelika Neumann eine weitere Besprechung statt. Am 13. März 1997 führte die Steuerfahndung Erfurt aufgrund eines richterlichen Beschlusses des Amtsgerichts Mühlhausen Durchsuchungsmaßnahmen an fünf Orten (davon bei einem baden-württembergischen Steuerberater und an vier Orten in Thüringen) durch, um weiteres Beweismaterial für eine Steuerhinterziehung in dem nach der Abgabe durch die Staatsanwaltschaft Mannheim wieder bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen anhängigen Ermittlungsverfahren gegen Angelika Neumann aufzufinden. Über diese Durchsuchungsaktion hatte die Steuerfahndung Erfurt die Steuerfahn- 3

4 dung Karlsruhe-Durlach nicht unterrichtet. Bei diesen Durchsuchungen konnte die Steuerfahndung Erfurt keine neuen Erkenntnisse gewinnen. Nachdem am 4. Februar 2000 gegen Angelika Neumann ein Haftbefehl wegen des Verdachts u. a. des gemeinschaftlichen Betrugs bei den Firmen Flow- Tex und KSK erlassen worden war, ließ die Staatsanwaltschaft Mühlhausen das anhängige Verfahren zunächst ruhen. Mit Schreiben vom 11. Januar 2001 teilte sie dem Finanzamt Erfurt mit, dass sie das Strafverfahren nach 154 Abs. 1 StPO eingestellt habe. Auf Veranlassung des Finanzministeriums hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe mit Schreiben vom 29. August 2001 die Oberfinanzdirektion Erfurt gebeten, zur Zusammenarbeit thüringischer und baden-württembergischer Behörden im Fall FlowTex zur Vervollständigung der Beantwortung der parlamentarischen Anfragen der Fraktionen der SPD und der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg Stellung zu nehmen. Mit Schreiben vom 12. September 2001 hat die Oberfinanzdirektion Erfurt diese Anfrage beantwortet. Die Oberfinanzdirektion Erfurt hat ihren Antworten zu den einzelnen Fragen der Fraktion der SPD zunächst eine zusammenfassende Darstellung vorangestellt, die zum besseren Verständnis der Verfahrensabläufe bei der Zusammenarbeit zwischen baden-württembergischen und thüringischen Steuerbehörden hier gleichfalls wiedergegeben wird: Die Ermittlungen der Steuerfahndung Erfurt in dem vorgenannten Steuerfahndungsverfahren standen in engem Zusammenhang mit einer bei der Firma KSK guided microtunneling technologies gmbh mit Sitz in Weimar (nachfolgend KSK GmbH) bevorstehenden Betriebsprüfung durch die Konzernbetriebsprüfung des Finanzamts Karlsruhe-Durlach (nachfolgend: K-Bp) (Anmerkung des Verfassers: gemeint ist Karlsruhe-Stadt). Die bei der KSK GmbH anstehende Betriebsprüfung war Teil einer Vielzahl von Prüfungen der zur FlowTex-Gruppe Ettlingen gehörenden Unternehmen, die sämtlich durch die K-Bp des Finanzamts Karlsruhe-Durlach geprüft werden sollten. Unmittelbar vor Beginn der Betriebsprüfung wurde am 6. Februar 1996 durch die Geschäftsführerin der KSK GmbH, Frau Angelika Neumann, beim Finanzamt Weimar eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet. Frau Neumann gab u. a. an, in den Jahren 1991 bis 1993 einen Betrag in Höhe von DM aus dem Unternehmen herausgezogen und auf ein Konto der Anwaltskanzlei S in Pforzheim transferiert zu haben. Rechtsanwalt S. habe anschließend die Gelder von dem Konto abgehoben und bar wieder an sie ausgehändigt. Das Geld sei dann von ihr dort eingesetzt worden, wo es für den Ausbau der Geschäftsbeziehungen der KSK GmbH nützlich erschien und gefordert wurde. So u. a. an Zahlungsempfänger in Südamerika (insbesondere Argentinien, Uruguay und Brasilien), Japan, Russland, Tschechische Republik, Baltische Staaten, Polen, Ungarn und Slowenien. Eine Aufstellung der Zahlungsempfänger besitze sie nicht. Im Zusammenhang mit diesen Geldbewegungen sei es zu Steuerverkürzungen in dem Unternehmen gekommen. Diese Selbstanzeige erstreckte sich ihrem Wortlaut nach auch auf die späteren (Mit-)Beschuldigten Manfred Schmider und Dr. Klaus Kleiser. In der Selbstanzeige heißt es hierzu: Die Anteile der KSK GmbH werden zu 100 % von mir gehalten. Ich halte diese Anteile allerdings treuhänderisch für die Herren Manfred Schmider und Dr. Klaus Kleiser, wie dies im Rahmen der Betriebsprüfung für die Jahre 1988 bis 1990 festgestellt worden ist. Ich gebe diese Selbstanzeige deshalb auch in meiner Eigenschaft als Anteilseignerin und Treuhänderin für die Herren Manfred Schmider und Dr. Klaus Kleiser ab. 4

5 Frau Neumann teilte des Weiteren mit, dass sie auch Herrn Rechtsanwalt S., Pforzheim, von der Selbstanzeige unterrichtet habe. Sie gebe die Selbstanzeige daher auch namens und im Auftrag von Herrn Rechtsanwalt S. ab. Die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts Erfurt leitete daraufhin am 5. März 1996 Strafverfahren gegen Angelika Neumann, Manfred Schmider, Dr. Klaus Kleiser sowie gegen Rechtsanwalt S. wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung bzw. der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ein. Die Bekanntgabe der Verfahren erfolgte mit Schreiben der Bußgeld- und Strafsachenstelle vom 2. April 1996 über ein Anwaltsbüro. Mit den weiteren Ermittlungen im Hinblick auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Selbstanzeige war die Steuerfahndung Erfurt beauftragt. Parallel hierzu erfolgte die Betriebsprüfung bei der KSK GmbH im Strafverfahren durch die K-Bp des Finanzamts Karlsruhe-Durlach. Aufgrund der von der Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts Erfurt mit den Staatsanwaltschaften Erfurt bzw. Mühlhausen geführten Gespräche wurden die gegen die vorgenannten Personen eingeleiteten Strafverfahren Ende April 1996 von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Mühlhausen gem. 386 Abs. 4 Satz 2 AO evoziert. Die Verfahren wurden dort unter dem Aktenzeichen 360 Js 47452/96 geführt. Im Hinblick auf das von Frau Neumann in ihrer Selbstanzeige angegebene Treuhandverhältnis zu den (Mit-)Beschuldigten Schmider und Dr. Kleiser sowie die Konzernzugehörigkeit der KSK GmbH zur FlowTex-Gruppe Ettlingen wurden am 13. Mai 1996 von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen sämtliche Verfahren unter Bezug auf 143 Abs. 1 GVG i. V. m. 7, 8 StPO sowie Nr. 2 der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) zuständigkeitshalber an die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Mannheim abgegeben. Im weiteren Verlauf der im Strafverfahren bei der KSK GmbH durch die K- Bp des Finanzamts Karlsruhe-Durlach fortgeführten Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass die Beschuldigte Neumann entgegen den von ihr in der Selbstanzeige gemachten Angaben die Geschäftsanteile an der KSK GmbH nicht treuhänderisch für die (Mit-)Beschuldigten Schmider und Dr. Kleiser hält und somit auch nicht von der ursprünglich angenommenen Konzernzugehörigkeit der KSK GmbH zu der FlowTex-Gruppe Ettlingen auszugehen ist. Aufgrund dieser Feststellungen sowie in Anbetracht des Umstandes, dass die Beschuldigte Neumann zu dem damaligen Zeitpunkt weiterhin in Erfurt wohnhaft war und die KSK GmbH ihren Sitz in Weimar hatte, erschien es aus Sicht der Thüringer Steuerfahndung sachgerecht, die Ermittlungen gegen die Beschuldigte Neumann in Thüringen wieder aufzunehmen. Unmittelbar nach bekannt werden dieser Feststellungen wurde daraufhin durch die Steuerfahndung Erfurt im Januar 1997 bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Mannheim angeregt, das Verfahren gegen die Beschuldigte Neumann zwecks weiterer Ermittlungen zuständigkeitshalber wieder an die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Mühlhausen abzugeben. Nach erfolgter Verfahrensabgabe nach Mühlhausen fanden im März 1997 Durchsuchungsmaßnahmen der Steuerfahndung Erfurt in Thüringen und Baden-Württemberg statt. Die Ermittlungen der Steuerfahndung Erfurt gegen die Beschuldigte Neumann wurden mit Bericht vom 28. Januar 1999 abgeschlossen. 1. Treffen Darstellungen im Nachrichtenmagazin Der Spiegel zu, wonach baden-württembergische Finanzbeamte 1996 Behörden des Landes Thüringen bekniet haben, die Finger von der Vorzeigefirma zu lassen? 5

6 Aus den Berichten der Oberfinanzdirektion Karlsruhe ergibt sich hierzu Folgendes: Nach Durchsicht aller der Oberfinanzdirektion Karlsruhe zugänglichen Unterlagen trifft die Darstellung im Nachrichtenmagazin Der Spiegel, badenwürttembergische Finanzbeamte hätten 1996 Behörden des Landes Thüringen bekniet..., die Finger von der Vorzeigefirma zu lassen nicht zu. Bei gemeinsamen Besprechungen wurde vielmehr Einvernehmen über das weitere Vorgehen erzielt. Aus dem Bericht der Oberfinanzdirektion Erfurt vom 12. September 2001 ergibt sich hierzu Folgendes: Aufgrund der gesichteten Fallhefte, insbesondere der dort abgelegten Besprechungsvermerke bzw. Telefonnotizen ergeben sich keine Anhaltspunkte für die Darstellung des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, wonach baden-württembergische Finanzbeamte 1996 Behörden des Landes Thüringen bekniet haben, die Finger von der Vorzeigefirma (Anmerkung: gemeint ist offensichtlich die Firma FlowTex) zu lassen. 2. Haben Beamte des Finanzamts Karlsruhe im Frühjahr 1996 Behörden des Landes Thüringen aufgesucht und darum ersucht, das Verfahren zur Regelung nach Karlsruhe zu geben? Aus den Berichten der OFD Karlsruhe ergibt sich Folgendes: Bei der am 2. April 1996 stattgefundenen Besprechung im Finanzamt Erfurt wurde ebenfalls übereinstimmend die Meinung vertreten, dass von einer federführenden Rolle der Steuerfahndung Karlsruhe-Durlach ausgegangen werden müsse, und dass es auch sinnvoll sei, das Strafverfahren zu gegebener Zeit zentral vom Finanzamt Karlsruhe-Durlach zu bearbeiten. Aus dem Bericht der Oberfinanzdirektion Erfurt vom 12. September 2001 ergibt sich hierzu Folgendes: Im Zusammenhang mit der Selbstanzeige vom 6. Februar 1996 sowie der bei der KSK GmbH laufenden Betriebsprüfung haben im Frühjahr 1996 verschiedentlich Beamte des Finanzamts Karlsruhe-Durlach (K-Bp KA, Steuerfahndung, Strafsachenstelle) das Finanzamt Erfurt aufgesucht, um das weitere Vorgehen zu erörtern. 3. Trifft es zu, dass baden-württembergische Beamte am 10. Mai 1996 bei einer Besprechung mit Behörden des Landes Thüringen geäußert haben, dass die Firma FlowTex beste Beziehungen zur Politik habe und es in Baden-Württemberg deshalb üblich sei, vorher das Finanzministerium zu informieren? Aus den Berichten der OFD Karlsruhe ergibt sich Folgendes: Der Oberfinanzdirektion Karlsruhe liegen keine Erkenntnisse vor, dass bei der erwähnten Besprechung am 10. Mai 1996 in Erfurt Äußerungen der genannten Art gemacht wurden. Aus dem Bericht der Oberfinanzdirektion Erfurt vom 12. September 2001 ergibt sich hierzu Folgendes: Im Hinblick auf die am 10. Mai 1996 in Erfurt stattgefundene Besprechung ergeben sich aus den vorliegenden Unterlagen keine Anhaltspunkte für eine Äußerung baden-württembergischer Beamter, die Firma FlowTex habe 6

7 beste Beziehungen zur Politik und es sei in Baden-Württemberg deshalb üblich, vorher das Finanzministerium zu informieren. Das Justizministerium teilt hierzu auf der Grundlage von Berichten der Staatsanwaltschaft Mannheim Folgendes mit: In den von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen mit Verfügung vom 13. Mai 1996 übersandten Akten des Ermittlungsverfahrens 360 Js 47452/96 gegen Manfred Schmider, Dr. Kleiser, Angelika Neumann u. a. wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung befindet sich ein Vermerk des sachbearbeitenden Staatsanwalts der Staatsanwaltschaft Mühlhausen vom 13. Mai Auch aus diesem Vermerk ergeben sich keine Hinweise darauf, dass eine Äußerung, wie sie im Spiegel zitiert wird, gefallen sein könnte. 4. Wurde dementsprechend das baden-württembergische Finanzministerium informiert? Wie bereits in den Antworten der Landesregierung zu Frage 6 zum Antrag der SPD vom 23. Januar 2001 (Drucksache 12/5929) und zu Fragen 9 bis 11 zum Antrag der SPD vom 10. Juli 2001 (Drucksache 13/86) sowie zu Frage 9 zum Antrag der Grünen vom 31. Juli 2001 (Drucksache 13/154) ausführlich dargestellt worden ist, wurde das Finanzministerium erstmalig telefonisch am 26. Januar 2000 durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe über die anlässlich der im Oktober 1999 begonnenen Betriebsprüfung für die Jahre 1994 bis 1997 bei der FlowTex Gruppe gewonnenen Erkenntnisse informiert. Über die Vorgänge im Jahr 1996 ist das Finanzministerium im Einzelnen erst im Rahmen der Beantwortung der parlamentarischen Anfragen informiert worden. 5. Welche Beamten des Landes Baden-Württemberg waren an den Aktionen in Thüringen beteiligt und war die Leitungsebene der OFD Karlsruhe an diesen Interventionen beteiligt oder von ihnen informiert? Aus den Berichten der OFD Karlsruhe ergibt sich Folgendes: An den Kontakten mit den thüringischen Behörden waren folgende Beamte des Landes Baden-Württemberg beteiligt: Betriebsprüfung Karlsruhe-Stadt Steuerfahndung Karlsruhe-Durlach Straf- und Bußgeldsachenstelle RD B., Sachgebietsleiter RR G., Betriebsprüfer AR S., Betriebsprüfer RD S., Sachgebietsleiter OAR S., Fahndungsprüfer AR G., Fahndungsprüfer RR in G., Sachgebietsleiterin StA M., Sachbearbeiter Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe war über die Vorgänge im Jahr 1996 ab dem Eingang der Selbstanzeige der Frau Angelika Neumann unterrichtet. Am 20. Mai 1996 fand bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe die erste größere Besprechung statt. Bezüglich des Gegenstands der Besprechung wird auf den Bericht zu den Fragen 9 bis 11 der SPD vom 10. Juli 2001 (Drucksache 13/86) verwiesen. Die Besprechungsteilnehmer der Oberfinanzdirektion waren: AD S., Gruppenleiter RD V., Referent für Betriebsprüfung und Steuerfahndung AR in M., Sachbearbeiterin im Referat Betriebsprüfung und Steuerfahndung 7

8 Aus dem Bericht der Oberfinanzdirektion Erfurt vom 12. September 2001 ergibt sich hierzu Folgendes: Hinsichtlich der in Thüringen im Frühjahr 1996 stattgefundenen Besprechungen sind folgende Beamte aus Baden-Württemberg und Thüringen beteiligt gewesen: Datum Ort der Besprechung Teilnehmer Finanzamt Erfurt Herr R. (FAV FA Erfurt) Herr Dr. S. (BuStra Erfurt) Herr C. (Steufa Erfurt) Herr S. (Steufa Karlsruhe-Durlach, SGL) Herr S. (Steufa Karlsruhe-Durlach, Fahnder) Finanzamt Karlsruhe Herr S. (Steufa Karlsruhe-Durlach, SGL) Herr S. (Steufa Karlsruhe-Durlach, Fahnder) Herr G. (Steufa Karlsruhe-Durlach) Herr C. (Steufa Erfurt) Herr S. (Steufa Erfurt) Finanzamt Erfurt Herr R. (FAV FA Erfurt) Frau H. (VVFAV FA Erfurt) Herr Dr. S. (BuStra Erfurt) Herr C. (Steufa Erfurt) Herr S. (Steufa Erfurt) Frau P. (Steufa Erfurt) Frau H. (Bp Erfurt) Herr S. (K-Bp Karlsruhe-Stadt) Herr G. (K-Bp Karlsruhe-Stadt) Finanzamt Erfurt StA M. (Staatsanwaltschaft Mühlhausen) Herr C. (Steufa Erfurt) Herr S. (Steufa Erfurt) Frau H. (Bp Erfurt) Herr M. (StraBu Karlsruhe-Durlach) Frau G. (StraBu Karlsruhe-Durlach) Herr S. (Steufa Karlsruhe-Durlach, SGL) Herr B. (K-Bp Karlsruhe-Stadt) Herr G. (K-Bp Karlsruhe-Stadt) Herr S. (K-Bp Karlsruhe-Stadt) An strafprozessualen Ermittlungshandlungen in Gestalt der Durchsuchungsmaßnahmen vom März 1997 waren Beamte des Landes Baden-Württemberg nicht beteiligt. Die nach den Berichten der Oberfinanzdirektionen Karlsruhe und Erfurt unterschiedliche Anzahl der zwischen baden-württembergischen und thüringischen Beamten durchgeführten Besprechungen (Oberfinanzdirektion Karlsruhe: 5 Besprechungen Oberfinanzdirektion Erfurt: 4 Besprechungen) dürfte darauf zurückzuführen sein, dass an der Besprechung am 8. Januar 1997 in Erfurt die Bericht erstattende Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Erfurt nicht beteiligt war und diese Besprechung deshalb im Fallheft der Steuerfahndung Erfurt keinen Niederschlag gefunden hat. In Vertretung Fischer Ministerialdirektor 8

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