K O N T O F Ü H R U N G UND Z A H L U N G S V E R K E H R

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1 K O N T O F Ü H R U N G UND Z A H L U N G S V E R K E H R 1

2 2 1 Kontoführung und Zahlungsverkehr Aufgaben Bearbeitungszeit: 120 Minuten, 100 Punkte Aufgabe 1: SEPA SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein einheitlicher Euro- Zahlungsverkehrsraum und basiert auf einem Beschluss des Europäischen Rates. Dieser Beschluss wurde bereits im März 2000 gefasst. a) Beschreiben Sie die Ziele von SEPA. b) Der Euro-Zahlungsverkehrsraum bietet dem Bankkunden einige Vorteile. Welche Vorteile bietet der Euro-Zahlungsverkehrsraum den Bankkunden? Aufgabe 2: Geldwäsche Das Kontoabrufverfahren wurde u.a. zur Verhinderung von Geldwäsche eingeführt. a) Erläutern Sie, was unter Geldwäsche zu verstehen ist und beschreiben Sie den Ablauf von Geldwäsche. b) Im Jahr 2009 wurde das Geldwäschebekämpfungsgesetz erlassen. Hieraus ergeben sich für Banken bzw. für die Mitarbeiter neu definierte Sorgfaltspflichten. Stellen Sie die allgemeinen ( 3 GwG) und die verstärkten ( 6 GwG) Sorgfaltspflichten dar. c) Der Geschäftsführer der Super-GmbH möchte mit Ihrer Bank in Geschäftsbeziehung treten. Aufgrund des neuen Geldwäschegesetzes sind Sie zur Feststellung des bzw. der wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet. Bei der Super-GmbH ergeben sich gemäß Gesellschaftsvertrag folgende Beteiligungsverhältnisse: Herr Schulze 33 1/3% Frau Meisner 33 1/3% X-GmbH 33 1/3% An der X-GmbH sind wiederum Frau Kaiser mit 30% und Herr Köster mit 70% beteiligt. Welche Person bzw. welche Personen haben Sie als wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren? Aufgabe 3: Identifizierungspflichten Im Rahmen der Kontoeröffnung für einen Neukunden müssen Sie die gesetzlichen Anforderungen an die Identifizierungspflicht beachten. Zum 01. August 2009 hat Ihre Bank fünf neue Auszubildende eingestellt. Diesen sollen Sie nun die Anforderungen an die Identifizierungspflicht erläutern.

3 3 Aufgabe 4: SEPA Zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum gehören neben der europäischen Überweisung und der SEPA - Kartenzahlung auch die europäische Lastschrift. a) Beschreiben Sie die Merkmale der europäischen Lastschrift. b) Erläutern Sie den Prozess, der bei einer SEPA - Lastschrift hervorgerufen wird. c) Grenzen Sie das deutsche Einzugsermächtigungsverfahren und die europäische Lastschrift voneinander ab und gehen Sie auch auf das sogenannte Mandat ein. d) Zeigen Sie den Aufbau der SEPA Lastschrift für Deutschland auf. Aufgabe 5: SEPA Im Rahmen einer Kreditantragsbearbeitung lassen Sie sich von Ihrem Kunden verschiedene Unterlagen zum Nachweis der Einkommens- und Vermögenssituation vorlegen. Zusätzlich können Sie noch Informationen über Ihre Kunden von Dritten einholen. Eine Art der Informationsbeschaffung ist die Einholung einer Bankauskunft. a) Erläutern Sie, was unter einer allgemeinen Bankauskunft zu verstehen ist. Gehen Sie in Ihrer Erläuterung auch darauf ein, wie die Auskunftsanfrage zu erfolgen hat. b) Zeigen Sie auf, wann eine Auskunftserteilung erfolgen darf. Aufgabe 6: Überweisungen ( alte Regelung ) Zur Ausbildung zum Bankkaufmann gehört es auch, alles über eine Überweisung zu wissen. Für den innerbetrieblichen Unterreicht sollen Sie sich auf das Thema Überweisung vorbereiten. a) Erläutern Sie, was unter den Begriffen Bankarbeitstag und Ausführungsfrist zu verstehen ist. b) Stellen Sie in einer Übersicht die Überweisungslaufzeiten für den Euro - Inlandszahlungsverkehr dar. c) Am Mittwoch, den , wird Ihnen am Service-Point der Süd-Bank AG eine Überweisung zu Gunsten einer Person bei der Ost-Bank eg in Berlin abgegeben. Der Überweisungsbetrag beträgt ,00 EUR. Bis zu welchem Tag muss der Empfänger spätestens den Überweisungsbetrag erhalten haben. Begründen Sie Ihre Entscheidung. Aufgabe 7: Treuhandkonten Die Abwicklung der Immobilienfinanzierung mit Kaufpreiszahlung für die Eheleute Böttcher soll über ein Notaranderkonto erfolgen. a) Erläutern Sie, was unter einem allgemeinen Treuhandkonto zu verstehen ist. b) Die Kaufpreiszahlung soll auf ein Anderkonto des Notars A. erfolgen. Zeigen Sie die Besonderheiten eines Anderkontos auf.

4 4 Aufgabe 8: Bevollmächtigungen Über das Konto von Frau Klein ist auch ihr Lebensgefährte verfügungsberechtigt. Frau Klein hat die Vollmacht am erteilt. a) Erläutern Sie folgende Vollmachtsarten: - Vollmacht über den Tod hinaus - Vollmacht bis zum Tod des Kontoinhabers - Vollmacht für den Todesfall b) Nennen Sie vier Geschäfte, die der Lebensgefährte über das Konto von Frau Klein tätigen darf. Nennen Sie auch vier Geschäfte, zu denen die Kontovollmacht nicht ermächtigt. Aufgabe 9: Lastschriften Die Lastschrift ist ein Einzugspapier, mit dem Zahlungsempfänger einen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen abbuchen lässt. Bei Lastschriften werden das Einzugsermächtigungsverfahren und das Abbuchungsverfahren unterschieden. Beschreiben Sie diese beiden Verfahren und gehen Sie auch auf die Rückgaben von Lastschriften ein. Nennen Sie im zweiten Teil der Aufgabe je drei Vorteile des Lastschriftverfahrens für den Zahlungsempfänger und für den Zahlungspflichtigen. Aufgabe 10: Überweisung Zur Ausführung einer EU-Standardüberweisung und auch für die kommenden SEPA - Überweisungen müssen die IBAN und der BIC angegeben werden. a) Erläutern Sie, was unter diesen zwei Angaben zu verstehen ist. b) Internationale Zahlungsverkehrssysteme lassen sich hinsichtlich Großbetragszahlungen und Kleinbetragszahlungen unterscheiden. c) Beschreiben Sie das Zahlungsverkehrssystem Target. Aufgabe 11: Anderkonto Der Ihnen bekannte Rechtsanwalt Dr. Maier bittet um Eröffnung eines Anderkontos. Er erwartet einen Geldbetrag in Höhe von ,00 EUR zugunsten seiner Mandantin Petra Kiesel. Die Angestellt von Dr. Maier, Frau Helene Schiffer, soll Kontovollmacht erhalten. a) Erläutern Sie, ob die Vollmachtserteilung an Frau Schiffer möglich ist. b) Zwei Wochen nach Kontogutschrift der erwarteten ,00 EUR lässt Dr. Maier einen Betrag in Höhe von 1.650,00 EUR als Honorar auf sein eigenes laufendes Konto transferieren. Hiermit ist Frau Kiesel nicht einverstanden und verlangt von der Bank die Auszahlung des eingegangenen Betrages in Höhe von ,00 EUR. Kommen Sie dem Wunsch von Frau Kiesel nach?

5 5 Aufgabe 12: Überweisungen / Kündigungen Herr Schulze hat am Freitag der vergangenen Woche (um 10:30 Uhr) eine Überweisung in Höhe von 550,00 EUR bei Ihnen am Schalter abgegeben. Sie haben diese am gleichen Tag an die Zahlungsverkehrsabteilung zur weiteren Bearbeitung gegeben. Am darauffolgenden Montag erscheint Ihr Kunde erneut in der Bank und möchte die Überweisung zurückrufen. a) Zeigen Sie auf, was zu veranlassen ist. b) Erläutern Sie, bis wann die Empfängerbank den Überweisungsrückruf zu beachten hat Aufgabe 13: EU-Zahlungsdienstrichtlinie Zum wurde die EU-Zahlungsdienstrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Dies erforderte eine umfangreiche Angleichung der Vertragsbedingungen bei den Banken. a) Nennen Sie bitte kurz vier Zielsetzungen, die mit den neuen Regelungen verbunden sind. b) Nennen Sie zwei Änderungen für Zahlungsaufträge und drei wesentliche Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6 6 2 Kontoführung und Zahlungsverkehr Lösungshinweise Aufgabe 1: SEPA a) Mit SEPA werden die bestehenden Unterschiede zwischen dem nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr abgebaut. Es erfolgt eine Gleichbehandlung nationaler Zahlungen mit paneuropäischen Zahlungen. Grenzüberschreitende Zahlungen sollen mit gleicher Effizienz wie Inlandszahlungen erfolgen (einfach, sicher und günstig). Als weiteres Ziel von SEPA ist es, dass eine durchgängige Prozesskette geschaffen wird. SEPA sorgt für einheitliche Verfahren, Standards Prozesse, Datenformate und Softwareanwendungen. Jeder Bankkunde kann seinen bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen) in den Teilnehmerländern einheitlich durchführen, d.h. noch bestehende Unterschiede zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen werden aufgehoben. b) - der gesamte Zahlungsverkehr kann über ein Konto abgewickelt werden - die Überweisungen erfolgen effizient und schnell - durch SEPA und den einheitlichen Regelungen besteht mehr Sicherheit - Bankkunden können ihre Liquiditätssteuerung optimieren und vereinfachen - das Lastschriftverfahren ist nun auch im grenzüberschreitend möglich - die Debitkarte ist in allen Teilnehmerländer einsetzbar Aufgabe 2: Geldwäsche a) Geldwäsche ist das Einschleusen von Vermögenswerten, die aus Straftaten herrühren, in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf unter Verschleierung ihrer Herkunft und Vortäuschung einer rechtmäßigen Einnahme. Die Geldwäsche läuft in drei Schritten ab: 1. Placement (Einschleusung): Die illegalen Gelder werden in den Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust, indem unauffällige Beträge auf verschiedene Konten im In- und Ausland eingezahlt werden. Schmutzige Gelder werden mit legal erzielten Erträgen vermischt und von Unternehmen als Tageseinnahmen eingezahlt. 2. Layering (Spuren verwischen): Die Geldwäscher verwischen oft ihre Spuren durch Kreuz- und Querüberweisungen oder auch durch Sammlung der Beträge auf Konten von Scheinfirmen. Die Spur der schmutzigen Gelder wird durch häufige Finanztransaktionen, auch grenzüberschreitend, verschleiert. Als Zahlungsgrund dienen dabei Scheingeschäfte. Häufig werden Waren zu überhöhten oder viel zu niedrigen Preis ge- oder verkauft.

7 7 3. Integration (Legalisierung): Als letztes werden die Vermögenswerte investiert. So z.b., wenn fiktive Rechnungen bezahlt oder Immobilien und Firmen gekauft werden. Die Vermögenswerte werden in legale Unternehmen oder Unternehmensanteile investiert. Bevorzugt werden Investitionen in Unternehmen, die zur Durchführung weiterer Straftaten dienen können. b) Die allgemeinen Sorgfaltspflichten umfassen folgende Bereiche: Der Vertragspartner muss identifiziert werden: Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Vertragspartner wirklich existiert. Vor allem bei neuen Geschäftsbeziehungen und Transaktionen hat eine Identifizierung zu erfolgen. Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten: Es muss geklärt werden, ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt. Trifft dies zu, ist dieser zu identifizieren. Über die Art und den Zweck der Geschäftsbeziehung müssen Informationen eingeholt werden: hiermit soll später die Frage beantwortet werden, ob Geschäfte oder Transaktionen im geschäftlichen Rahmen des Kunden liegen oder nicht. Ständige Überwachung und Aktualisierung Die Verstärkten Sorgfaltspflichten umfassen folgende Bereiche: Politische exponierte Personen Das Gesetz sieht bei diesen Kunden ein erhöhtes Risiko bezüglich der Geldwäsche. Hierbei handelt es sich um natürliche Personen, die nicht in Deutschland ansässig sind und gleichzeitig Träger wichtiger politischer Funktionen sind. Sorten- und Finanztransfergeschäfte c) Wirtschaftlich Berechtigte sind: - Herr Schulze - Frau Meisner und - Herr Köster Nach 1 Abs. 6 Nr. 1 GWG ist der wirtschaftlich Berechtigte eine natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird. Bei Gesellschaften ist das jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar über 25% der Kapitalanteile hält oder mehr als 25% der Stimmrechte kontrolliert.

8 8 Aufgabe 3 : Identifizierungspflichten Gesetzliche Grundlage der Identifizierungspflicht ist die Abgabenordnung 154 AO und der Anwendungserlass zur Abgabenordnung. 154 AO sagt folgendes aus: Niemand darf auf einen falschen oder erdichteten Namen für sich oder einen Dritten ein Konto errichten oder Buchungen vornehmen lassen, Wertsachen in Verwahrung geben oder verpfänden oder sich ein Schließfach geben lassen. Wer ein Konto führt, Wertsachen verwahrt oder als Pfand nimmt oder ein Schließfach überlässt, hat sich zuvor Gewissheit über die Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten zu verschaffen und die entsprechenden Angaben in geeigneter Form, bei Konten auf dem Konto, festzuhalten. Er hat sicherzustellen, dass er jederzeit Auskunft darüber geben kann, über welche Konten oder Schließfächer eine Person verfügungsberechtigt ist. Geeignete Unterlagen zur Erfüllung der Identifizierungspflicht ist ein gültiges Legitimationspapier. Beispiele: - Personalausweis oder Reisepass - Kinderausweis oder Geburtsurkunde - Bestallungsurkunde bei Vormund / Betreuer / Pfleger - Handelsregisterauszüge Bei der Identifizierung sind folgende Daten festzuhalten: - vollständiger Name - Anschrift - Geburtsdatum Es ist zu beachten, dass die Legitimationsprüfung i.d.r. vor Kontoeröffnung erfolgt. Aufgabe 4 : SEPA a) Die europäische Lastschrift steht für ein einheitliches und funktionierendes Lastschriftverfahren in den Teilnehmerländern. Der bisherige Aufwand für den grenzüberschreitenden Einzug von Geldbeträgen wird durch die SEPA Lastschrift erheblich reduziert Das europäische Lastschriftverfahren ist für Einmal- und Folgelastschriften geeignet. Dieses Verfahren entspricht in vielen Punkten dem deutschen Einzugsermächtigungsverfahren. Die Autorisierung erfolgt über ein Mandat und Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger vereinbaren ein Fälligkeitsdatum. Weitere Merkmale: - BIC und IBAN - nur für Euro-Zahlungen

9 9 b) Die Abwicklung einer SEPA Lastschrift erfolgt in folgenden Schritten: 1. Der Zahlungsempfänger sendet dem Zahlungspflichtigen das Mandat zur Unterschrift zu. 2. Der Zahlungspflichtige vervollständigt das Mandat und schickt es an den Zahlungsempfänger zurück. 3. Der Zahlungsempfänger (nicht seine Bank) wandelt das Mandat in einen elektronischen Datensatz um. c) 4. Der Zahlungsempfänger muss dem Zahlungspflichtigen 14 Tage vor Fälligkeitsdatum eine Vorhabinformation zukommen lassen. 5. Der Zahlungsempfänger reicht einen Datensatz bei seiner Bank ein. Inhalt: - Lastschriftinformationen - Mandatsinformationen 6. Die Bank des Zahlungsempfängers leitet den Datensatz über das Clearing an die Bank des Zahlungspflichtigen. - Bei einer Erst- oder Einzellastschrift muss der Datensatz mindestens 5 Tage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen. - Bei wiederkehrenden Lastschriften muss der Datensatz mindestens 2 Tage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen. 7. Das Clearing stößt den Einzug der Lastschrift an. 8. Am Fälligkeitstag wird das Konto des Zahlungspflichtigen belastet. Deutsches Einzugsermächtigungsverfahren Dieses Verfahren ist nur national anwendbar. Zur Nutzung sind die Kontonummer und die Bankleitzahl notwendig. Die Lastschrift ist bei Sicht fällig. Die Widerspruchsfrist beträgt im Interbankbereich 6 Wochen. Es gibt keine Ident-Nummer des Einreichers Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) Die europäische Lastschrift ist in allen Teilnehmerländern anwendbar. Zur Nutzung sind IBAN und BIC erforderlich. Zahlungspflichtige und Zahlungsempfänger vereinbaren ein Fälligkeitsdatum. Zusätzlich ist eine rechtzeitige Vorabinformation an den Zahlungspflichtigen notwendig. Der Widerruf ist binnen 8 Wochen nach Belastungsdatum möglich. Eine Ident-Nummer des Lastschrifteneinreichers ist notwendig. Hiermit erfolgt die Identifizierung des Mandats. Das Mandat ist die Ermächtigung zum Einzug fälliger Forderungen. Es kann papierhaft oder elektronisch erteilt werden. Über das Mandat erfolgt die Autorisierung. Die Gültigkeit des Mandats ist auf maximal 18 Monate ab der letzten Nutzung beschränkt. Auch das Mandat bei der europäischen Lastschrift kann von dem Zahlungspflichtigen widerrufen werden. Der Zahlungsempfänger ist dazu verpflichtet, das Mandat sorgfältig aufzubewahren.

10 10 d) Der Aufbau sieht wie folgt aus: DE 02 ZZZ DE = ISO-Ländercode (Stellen 1 2) 02 = Prüfziffer (Stellen 3 4) ZZZ = Geschäftsbereichskennung (Stellen 5 7) = nationale Kennung (Stellen 8 18) Aufgabe 5 : Bankauskünfte a) Bankauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, über seine Kreditwürdigkeit und über seine Zahlungsfähigkeit Im Rahmen der Bankauskunft werden keine betragsmäßigen Angaben über Kontoguthaben, Kredite oder über sonstige Vermögenswerte gemacht. Die Auskunftsanfragen und die Bankauskünfte erfolgen i.d.r. schriftlich. Die anfragende Bank muss mitteilen, ob die Auskunft im Eigeninteresse oder Kundeninteresse eingeholt wird. Zusätzlich muss die anfragende Person ein berechtigtes Interesse haben. b) Bei der Auskunftserteilung ist nach folgenden Personen zu unterscheiden: Über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Die Bank ist befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern sich die Anfrage auf ihre geschäftliche Tätigkeit bezieht. Die Bank erteilt jedoch keine Auskünfte, wenn ihr eine anderslautende Weisung des Kunden vorliegt. Über andere Personen (z.b. Privatpersonen) Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. Aufgabe 6 : Überweisungen ( alte Regelung ) a) Bankarbeitstag: Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Samstage, an denen alle Banken gewöhnlich geöffnet haben, die an der Überweisung beteiligt sind. Ausführungsfrist: Die Ausführungsfrist beginnt mit Ablauf des Tages an dem der Name des Begünstigten das Konto des Begünstigten die Bank des Begünstigten sowie sonstige erforderliche Angaben zu Ausführung vorliegen und ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist oder ausreichender Kredit eingeräumt ist

11 11 b) Ziel der Überweisung Innerhalb der Hauptselle Innerhalb einer Zweigstelle Innerhalb des Instituts Andere Bank Bankarbeitstage (ohne Samstage) 1 bis zur Gutschrift auf dem Kundenkonto 1 bis zur Gutschrift auf dem Kundenkonto 2 bis zur Gutschrift auf dem Kundenkonto 3 bis zur Gutschrift auf dem Bankkonto c) Eingang am mit Valuta Mittwoch, :00 Uhr Fristbeginn Donnerstag, Bankarbeitstag Freitag, Feiertag Samstag, kein Bankarbeitstag Sonntag, kein Bankarbeitstag Montag, Bankarbeitstag Dienstag, Bankarbeitstag = spätester Eingang auf dem Bankkonto Mittwoch, Gutschrift auf dem Kundenkonto mit Valuta Begründung: Die Ausführungsfrist beträgt 3 Bankarbeitstage bis zur Gutschrift auf dem Bankkonto. Das Überweisende Kreditinstitut schuldet nur die Überweisung auf das Bankkonto. Der ist ein Feiertag und somit kein Bankarbeitstag. Ist ein Überweisungsbetrag bei dem Kreditinstitut des Kunden eingegangen, so hat es diesen Betrag dem Kunden innerhalb der vereinbarten Frist, bei Fehlen einer Fristvereinbarung innerhalb eines Bankgeschäftstags nach dem Tag, an dem der Betrag dem Kreditinstitut gutgeschrieben wurde, gutzuschreiben. Aufgabe 7 : Treuhandkonten a) Ein Treuhandkonto dient der treuhänderischen Verwaltung und Anlage fremder Vermögenswerte. Der Treuhänder eröffnet das Treuhandkonto auf seinen Namen. Somit wird der Treuhänder Gläubiger des Kontoguthabens. Der Kontoinhaber handelt im eigenen Namen für fremde Rechnung. Die Legitimationsprüfung erfolgt für den Treuhänder, der in der Gläubigerkartei der Bank erfasst wird. Wirtschaftlich Berechtigter des Guthabens und der Zinserträge ist der Treugeber. Name und Anschrift des wirtschaftlich Berechtigten sind zu erfragen und zu erfassen. Über das Treuhandkonto kann nur der Treuhänder verfügen.

12 12 b) Ein Anderkonto ist ein offenes Treuhandkonto, das besonders gekennzeichnet ist. Es darf nur für Angehörige bestimmter Berufsgruppen eröffnet werden. Das Anderkonto dient der treuhänderischen Verwaltung und Anlage fremder Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung des Kontoinhabers stehen. Die Führung eines Anderkontos basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Vereinbarung der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft Sonderbedingungen für Anderkonten und Anderdepots Zu den Berufsgruppen, die ein Anderkonto eröffnen dürfen, gehören: Rechtsanwälte Notare öffentlich bestellte wirtschaftsprüfende Berufe = Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer Patentanwälte öffentlich bestellte wirtschafts- und steuerberatende Berufe = Steuerberater und Steuerbevollmächtigte Verfügungsberechtigt ist nur der Notar selbst. Ggf. ist der amtlich bestellte Vertreterverfügungsberechtigt. Im Todesfall des Notars kann die Notarkammer oder der Notariatsverwalter über das Notar - Anderkonto verfügen. Aufgabe 8 : Bevollmächtigungen a) Vollmacht über den Tod hinaus: Die Vollmacht (Vertretung) gilt vor und nach Tod des Kontoinhabers. Die Vollmacht erlischt durch Widerruf des Kontoinhabers oder durch die Erben. Widerruft einer von mehreren Erben, dann gilt die Vollmacht nur für diesen Erben nicht mehr. Der Bevollmächtigte kann dann von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Vollmacht bis zum Tod des Kontoinhabers: Die Vertretung ist nur möglich, solange der Kontoinhaber lebt. Diese Vollmachtsart ist eher unüblich. Vollmacht für den Todesfall: Die Vertretung gilt erst mit Tod des Kontoinhabers. Widerruf durch Erben: Widerruft einer von mehreren Erben, dann gilt die Vollmacht nur für diesen Erben nicht mehr. Der Bevollmächtigte kann dann von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. b) Kontovollmachten ermächtigen zu: Verfügungen über Guthaben und eingeräumte Kredite Entgegennahme von Rechnungsabschlüssen Verfügungen durch Überweisungen, Scheck, ec-karte Einholung von sämtlichen Kontoauskünften (Kontostände, Umsätze) Kontovollmachten ermächtigen nicht zu: Eröffnung weiterer Konten und Depots Kündigung des Kontovertrages Kreditaufnahme, Dispo Erhöhung ec - Karten / Kreditkarten beantragen Untervollmachten erteilen

13 13 Aufgabe 9 : Lastschriften a) Einzugsermächtigungsverfahren: Der Zahlungspflichtige erteilt eine schriftliche Einzugsermächtigung an den Zahlungsempfänger, so dass dieser fällige Beträge einziehen darf. Die einmal erteilte Einzugsermächtigung ist widerrufbar. Gründe für die Nichtausführung können sein: Nichteinlösung mangels Deckung Nichteinlösung, wenn die Lastschrift unanbringlich ist, d.h. die Kontonummer wurde falsch eingetragen Widerruf durch den Kunden Abbuchungsverfahren: Der Zahlungspflichtige erteilt einen schriftlichen Abbuchungsauftrag an seine Bank, so dass Lastschriften bestimmter Zahlungsempfänger einzulösen sind. Auch ein erteilter Abbuchungsauftrag ist widerrufbar. Gründe für die Nichtausführung können sein: Nichteinlösung mangels Deckung Nichteinlösung, wenn die Lastschrift unanbringlich ist, d.h. die Kontonummer wurde falsch eingetragen Nichteinlösung wenn der Bank (= Zahlstelle) kein Abbuchungsauftrag vorliegt ein Widerruf durch den Kunden ist nicht möglich. Aber der Kunde hat folgende Möglichkeit: Der Kunde kann einen belasteten Abbuchungsauftrag widerrufen, wenn die Belastung nicht älter als 2 Bankarbeitstage ist (= Buchungstag + 2 Bankarbeitstage; siehe AGB Nr. 9.2) UND der Kunde der Belastung nicht anderweitig zugestimmt hat. Folge: Widerruft der Kunde den Abbuchungsauftrag, so muss die Bank die Lastschrift aufgrund des fehlenden Abbuchungsauftrages zurückgeben. Vorteile für den Zahlungsempfänger: er legt die Zahlungstermine selber fest Mahnungen sind nur anhand von Rücklastschriften erforderlich der Zahlungsempfänger kann seine eigenen Verpflichtungen koordinieren kostengünstige Abwicklung er erhält den gesamten Betrag bei Einreichung der Lastschriften gutgeschrieben Vorteile für den Zahlungspflichtigen: geringerer Zeit- / Arbeitsaufwand unberechtigte Lastschriften (Abbuchungen) können zurückgegeben werden kein Vergessen von Zahlungsterminen und keine Zahlung von Mahngebühren keine Überwachung der Zahlungen notwendig er erfährt durch den Kontoauszug, dass seine Zahlungspflicht erfüllt worden ist kein Ausfüllen von Belegen

14 14 Aufgabe 10 : Überweisung a) IBAN: Es ist die Abkürzung für: International Bank Account Number (IBAN) Die IBAN ist eine internationale Bank Kontonummer für grenzüberschreitende Zahlungen sowie für nationale SEPA Zahlungen. Sie besteht aus max. 34 alphanumerischen Zeichen. Die deutsche IBAN-Nummer (22-stellig) setzt sich wie folgt zusammen: 1. DE 2. zweistellige Prüfziffer 3. Bankleitzahl (8-Stellen) 4. Kontonummer (10 Stellen) Ist die Kontonummer kürzer als 10 Stellen, so ist diese linksbündig mit Nullen aufzufüllen. BIC: BIC ist die Abkürzung für: Bank Identifier Code (BIC). Der BIC ist die internationale Bankleitzahl der Bank. Kreditinstitute können mit dem BIC weltweit identifiziert werden. Der BIC besteht max. aus 11 Stellen. Er entspricht der alten SWIFT-Kennung. b) Target = Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer Target ist ein Zahlungsverkehrssystem der Zentralbanken der EU für den Euro. Es ist ein Echtzeit Bruttozahlungssystem, d.h. Gutschriften werden innerhalb weniger Minuten verarbeitet und jede Zahlung wird einzeln bearbeitet. Target ist ein effizientes Großbetragszahlungssystem. Es ist SWIFT gesteuert über Zentralbankkonten. Ziele: schneller Liquiditätsausgleich zwischen den Banken reibungslose Umsetzung Geldpolitik Aufgabe 11: Anderkonto a) Die Vollmachtserteilung an Frau Schiffer ist nicht möglich. Nur Personen, die selber ein Anderkonto eröffnen dürfen, kann Vollmacht erteilt werden. Hierzu zählen u.a.: Notare Rechtsanwälte Patentanwälte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer b) Dem Wunsch von Frau Kiesel kann nicht nachgekommen werden. Die Umbuchung des Rechtsanwaltes auf sein eigenes Konto wird von der Bank nicht geprüft. Dies ergibt sich aus den Bedingungen für Anderkonten. Ferner dürfen Auszahlungen nur an Herrn Dr. Maier erfolgen. Frau Kiesel ist zwar wirtschaftlich Berechtigte des Geldes, hat aber kein Anspruch auf Auszahlung des Kontoguthabens.

15 15 Aufgabe 12: Überweisungen / Kündigungen a) Der Überweisungsrückruf sollte vom Kunden schriftlich aufgenommen werden. Hierbei sind alle notwendigen Daten zu dokumentieren (u.a. Name und Bank des Empfängers, Betrag und Währung, Auftraggeber). Das Formular für den Rückruf ist ausgefüllt per Telefax an die Bank des Empfängers zu senden. b) Die Empfängerbank kann den Rückruf nur beachten, wenn der Betrag noch nicht auf dem Bankenkonto der Empfängerbank gutgeschrieben ist (Vgl. 676a Abs. 4 BGB). Aufgabe 13: EU-Zahlungsdienstrichtlinie a) Durch die neuen Regelungen wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen für Zahlungsdienste geschaffen. Für die Bankkunden wurde mehr Transparenz geschaffen. Der bargeldlose Zahlungsverkehr kann im EU-Binnenmarkt noch einfacher durchgeführt werden. Klare Haftungsregeln wurden in den Geschäftsbedingungen mit aufgenommen. Hierbei ist besonders wichtig, dass nach Ablauf von 13 Monaten nach der Belastungsbuchung einer Zahlung grundsätzlich keine Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche mehr bestehen. Die Zahlungen werden schneller ausgeführt. Die gesetzlichen Ausführungsfristen für Zahlungen im EU-Binnenmarkt in EWR-Währungen wurden neu geregelt. b) Wichtige Änderungen für Zahlungsaufträge sind: 1. Veränderte Ausführungsfristen für Zahlungsaufträge: Der Betrag muss spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrages folgenden Geschäftstages bei der Empfängerbank eingehen, d.h. der Betrag muss spätestens am morgigen Tag eingehen. Bis zum gibt es eine Übergangsregelung, bei der mit dem Kunden drei Geschäftstage (für elektronische Einreichungen) vereinbart werden können. Bei beleghaften Zahlungen ist ein weiterer Tag möglich. 2. Es muss eine taggleiche Wertstellung erfolgen. Vertragliche Abweichungen sind nicht möglich.

16 16 Im Rahmen der AGB gab es u.a. folgende Änderungen: 1. Die Widerspruchsfrist für Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat sich von sechs Wochen auf zwei Monate verlängert. 2. Rechungsabschlüsse werden, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, jeweils am Ende eines Kalenderquartals erteilt. Bezüglich der Rechnungsabschlussperiode wurde bisher auf den Preisaushang verwiesen. 3. Die Regelung zur Genehmigung von Belastungsbuchungen aus Einzugsermächtigungslastschriften durch Schweigen auf den Rechnungsabschluss wurde aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen herausgenommen. Diese Regelung wurde in die Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragsverfahren übertragen.

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