Elektronischer Wertpapierhandel und Bankgeschäfte

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1 Elektronischer Wertpapierhandel und Bankgeschäfte e-business / e-commerce im Finanzsektor Dr. Doris Wohlschlägl-Aschberger WS 2009/2010 1

2 Eine starke Börse kann eben kein Klub für ethische Kultur sein, und die Kapitalien der großen Banken sind eben so wenig Wohlfahrtseinrichtungen wie Flinten und Kanonen es sind. Max Weber: Die Börse (Göttingen, 1884) 2

3 Begriffe und Termini 3

4 Begriffe und Termini Internet, online, World Wide Web, Ein philosophischer Ansatz Ein paar allgemeine Überlegungen Ein paar Zahlen und Daten New Economy vs Old Economy Yuppi und Yetti Genie-Begriff von Lavater Dot.com Sterben Haben und Sein einer Bilanz Evolution vs Revolution 4

5 Begriffe und Termini Bill Gates: Banking ist notwendig, Banken sind es nicht every click is business borderless tool eine virtuelle Welt ein virtueller Marktplatz ein digitaler Kunde 5

6 Begriffe und Termini Begriffsverwirrung e-commerce e-banking tele-banking home-banking office-banking e-brokerage e-finance 6

7 Rechtliche Themen und kritische Aspekte 7

8 Konzessionsfrage für das Finanzdienstleistungsgeschäft online oder offline? in Österreich in der EU im Nicht-EU/EWR-Raum spezielles Thema: USA 8

9 WAG 1997 und WAG 2007 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1997): Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend Zulassung von Wertpapierfirmen und Überwachung ihrer Tätigkeit trat z.t und 1998 in Kraft Neuerungen und Zielsetzungen: - Einführung des Finanzdienstleistungsgeschäftes als neues Bankgeschäft - Einführung eines Konzessionsverfahrens für die gewerbliche Erbringung von Finanzdienstleistungen - Einführung von Wohlverhaltensregeln - Einführung von Meldevorschriften - Schaffung einer Aufsichtsbehörde 9

10 WAG 1997 und WAG 2007 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1997): weitere Änderungen: - Richtlinie 2002/65/EG über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher/ Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG) - Umsetzung Marktmissbrauchsrichtlinie (RL 2003/6/EG) - Umsetzung Prospekt-RL (RL 2003/71/EG) - Änderungen durch Basel II Umsetzung (BGBl I Nr. 141/2006) Seit : Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) = Neufassung durch Umsetzung MiFID-RL! - Richtlinie 2004/39/EG (und 2006/73/EG und Verordnung (EG) Nr. 1287/2006): ersetzt Investment Services Directive (ISD/93/22/EC) 10

11 WAG 2007 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) Ziele: Anlegerschutz verbessern durch - mehr Transparenz der Finanzmärkte - einheitliche Anforderungen an die Marktteilnehmer (einheitlicher Europäischer Finanzmarkt) Neuregelung der Konzessionen Neuregelung der Wohlverhaltensregeln Umfang: Alle Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche WAG wurde zur Gänze geändert und neu formuliert (WAG 2007), dies erleichtert die Lesbarkeit und enthält Querverweise zu BWG! 11

12 BWG Bankwesengesetz (BWG): Rechtsgrundlage für alle in Österreich tätigen Kreditinstitute Zentrale Rechtsmaterie und Aufsichtsnorm über das Bankwesen Novelle 1986: Novellierung des Kreditwesengesetzes und Umsetzung der EU-Richtlinie ins nationale Recht Regelwerk für u.a. Konzessionserteilung, Kreditrisiko, Liquiditätsrisiko, Fremdwährungsrisiko, Marktrisiko Regelwerk für den Aufsichtsbereich: Bankgeheimnis, Einlagensicherung, Geldwäsche, Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit Neuerungen: seit : BWG Neu Basel II (BGBl I Nr. 141/2006) seit : Umsetzung MiFID-RL (BGBl 60/2007) 12

13 BWG Bankwesengesetz (BWG) Basel II: Eckpunkte Ziele: - Festlegung risikogerechtes Eigenmittel-Erfordernis - Abdeckung möglichst vieler Risiken der Banken (operationelles Risiko) - Theoretische Fundierung und Operationalität der Regeln - Schaffung von Anreizen für Banken zur Einrichtung eines effizientes Risikomanagement 13

14 BWG Bankwesengesetz (BWG) Basel II: Eckpunkte 3 Säulen Konzept - 1. Säule: Mindest-Kapitalvorschriften - 2. Säule: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren - 3. Säule: Marktdisziplin (Transparenzbestimmungen) 14

15 Forecast... EU-Recht im Bankensektor: Neueste Entwicklungen EU will Kreditmarkt-Regeln verschärfen (Die Presse, ) EU zieht Konsequenzen aus Finanzkrise (Die Presse, ) Politik gibt dem Druck der Banken nach (Die Presse, ) Mögliche Folgen der Finanzkrise? 15

16 Forecast... Neueste Entwicklungen Strengere Eigenkapitalvorschriften? Sollen weitere Finanzinstrumente den MiFID- Regelungen unterliegen? 16

17 Finanzmarktaufsicht Allfinanzaufsicht Verbraucherschutz Anlegerschutz Gläubigerschutz Kontrolle Einhaltung gesetzlicher Verhaltsregeln Banken Versicherungen Pensionskassen Wertpapierfirmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen Wahrung Transparenz und Fairness am österreichischen Kapitalmarkt 17

18 Fernabsatzrichtlinie für Finanzdienstleister 1 FernFinG Gilt für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im Sinne des KSchG Fernabsatzvertrag Vertrag über Finanzdienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems. Finanzdienstleistung jede Bankdienstleistung jede Dienstleistung im Zusammenhang mit Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlagen oder Zahlungen 18

19 Fernabsatzrichtlinie für Finanzdienstleister Sämtliche Phasen des Vertragsabschluss müssen im Fernabsatz erfolgen 2 Säulen des Verbraucherschutzes (wie im KSchG) erhöhte Informationspflichten (nicht ident mit 5a KSchG) - Informationen über Unternehmer - Informationen über Finanzdienstleistung - Informationen über Fernabsatzvertrag - Informationen über Rechtsbehelfe Achtung: spezifische Informationspflichten des WAG 2007, VAG etc. beachten! 19

20 Fernabsatzrichtlinie für Finanzdienstleister 2 Säulen des Verbraucherschutzes (Forts.) besonderes Rücktrittsrecht - innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen - Frist beginnt nicht zu laufen, wenn Verbraucher nicht alle Informationen erhalten hat Ausnahmen vom Rücktrittsrecht - kurzfristige Versicherungen - Verträge über Finanzdienstleistungen deren Preis auf - dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt - (Wertpapiere oder Devisen) Nur auf Rahmenvertrag anwendbar nicht auf jede einzelne Dienstleistung (Beispiel Internet Banking, Online-Brokerage) 20

21 Highlights für den Finanzsektor e-signature Instrument geeignet zur Identifizierung nach Geldwäsche-Bestimmungen! 21

22 Exkurse Exkurs A: Exkurs B: Exkurs C: Exkurs D: Exkurs E: Exkurs F: Exkurs G: Corporate Governance Compliance Finanzportal vs. PC-Filiale Risikomanagement und Interne und Externe Revision Spezielle Themen aus dem WAG 2007 Börsen im Internet-Zeitalter Neueste Entwicklungen 22

23 Exkurs A: Corporate Governance Zielgruppe: Kapitalgesellschaften und hier insbesondere börsennotierte Unternehmen Unterscheidung: interne C. G. externe C. G. Österreichischer Corporate Governance Kodex: 1. Fassung zwei Anpassungen: 02/2005 und 01/2006 webtipp: 23

24 Exkurs A: Corporate Governance Definition: Flexibles und freiwilliges Selbstregulierungswerk der Industrie für die verantwortungsvolle Führung und Leitung von Unternehmen in Österreich und steht in Einklang mit internationalen Standards. Ursache: Principal-Agent-Konflikt (Trennung Unternehmenseigentum und Unternehmensführung, unterschiedliche Interessen Investoren und Managern) Beispiele: Enron, WorldCom, Parmalat, BAWAG P.S.K, Hypo Alpe Adria AG IKS = Internes Kontrollsystem: wesentliches Element der C. G. 24

25 Exkurs B: Compliance Begriff / Definitionen: Regelwerk zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei Geld- und Vermögensanlage Der Begriff Compliance bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und seiner Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote begründen. Darüber hinaus soll die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebarens auch mit allen gesellschaftlichen Richtlinien und Wertvorstellungen gewährleistet werden. 25

26 Exkurs B: Compliance Ziele: Stärkung des Ansehens des Finanzmarktes Österreich Schaffung von Vertrauen beim Anleger Regelungen: Emittenten-Compliance-Verordnung (seit , novelliert im Mai 2005, Neufassung ) Standard Compliance Code der österreichischen Kreditwirtschaft (seit , Neufassung ) 26

27 Exkurs B: Compliance Compliance Eckpfeiler Vertraulichkeitsbereiche Watch list Restricted list Meldepflicht Compliance Organisation Compliance Officer Datenschutz Technische Sicherheitsfragen Cyber-Crime financial fraud 27

28 Exkurs C: Finanzportal vs PC-Filiale Finanzportal Allfinanzkonzept 3-C-Konzept Content Exkurs: visitor-member-kunde Kundenlandschaft im e-finance 28

29 Exkurs C: Finanzportal vs PC-Filiale Die PC-Filiale und das Bankgeschäft Virtuelle Filiale PC als Filiale Ohne Zeitbegrenzung Ohne geographische Begrenzung Bankgeschäfte Konto- und Depotabfragen Zahlungsaufträge in EUR oder Fremdwährung Wertpapiergeschäfte Automatische Handelssysteme 29

30 Exkurs D: Risikomanagement und Interne und Externe Revision Risikomanagement Interne Revision Als Bestandteil der Compliance-Struktur Zur Unterstützung des Vorstandes/der Geschäftsleitung Minimierung des operationellen Risikos! Minimierung des Reputationsrisikos! 30

31 Exkurs E: Spezielle Themen aus dem WAG 2007 Konzessionen Wohlverhaltensregeln Portfolioverwaltung, Anlageberatung Execution-only Dienstleistungen Risikohinweise 31

32 Exkurs E: Spezielle Themen aus dem WAG 2007 Spamming Direktverbote im Finanzdienstleistungsbereich Rechtsgrundlagen: - 62 WAG TKG - 6 und 7 ECG 32

33 Exkurs E: Spezielle Themen aus dem WAG 2007 Gesetzestexte: 62 WAG 2007 (vormals 12 Abs 3 WAG af) 62. Die Zulässigkeit der Zusendung unerbetener Nachrichten zur Werbung für eines der in 1 Z 6 genannten Finanzinstrumente und für Veranlagungen im Sinne des 1 Abs 1 Z 3 KMG richtet sich nach 107 Telekommunikationsgesetz 2003 TKG 2003, BGBl. I Nr. 70/

34 Exkurs E: Spezielle Themen aus dem WAG TKG: Unerbetene Nachrichten (Abs 1, 2) 107. (1) Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind unzulässig. Der Einwilligung des Teilnehmers steht die Einwilligung einer Person, die vom Teilnehmer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt wurde, gleich. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf der Einwilligung hat auf ein Vertragsverhältnis mit dem Adressaten der Einwilligung keinen Einfluss. (2) Die Zusendung einer elektronischen Post einschließlich SMS ist ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig, wenn 1. die Zusendung zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt oder 2. an mehr als 50 Empfänger gerichtet ist. 34

35 Exkurs E: Spezielle Themen aus dem WAG TKG: Unerbetene Nachrichten (Abs 3) (3) Eine vorherige Zustimmung für die Zusendung elektronischer Post gemäß Abs 2 ist dann nicht notwendig, wenn 1. der Absender die Kontaktinformation für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten hat und 2. diese Nachricht zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt und 3. der Empfänger klar und deutlich die Möglichkeit erhalten hat, eine solche Nutzung der elektronischen Kontaktinformation bei deren Erhebung und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und 4. der Empfänger die Zusendung nicht von vornherein, insbesondere nicht durch Eintragung in die in 7 Abs 2 E-Commerce-Gesetz genannte Liste, abgelehnt hat. 35

36 Exkurs E: Spezielle Themen aus dem WAG TKG: Unerbetene Nachrichten (Abs 4-6) (4) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 133/2005) (5) Die Zusendung elektronischer Post zu Zwecken der Direktwerbung ist jedenfalls unzulässig, wenn die Identität des Absenders, in dessen Auftrag die Nachricht übermittelt wird, verschleiert oder verheimlicht wird oder bei der keine authentische Adresse vorhanden ist, an die der Empfänger eine Aufforderung zur Einstellung solcher Nachrichten richten kann. (6) Wurden Verwaltungsübertretungen nach Absatz 1, 2 oder 5 nicht im Inland begangen, gelten sie als an jenem Ort begangen, an dem die unerbetene Nachricht den Anschluss des Teilnehmers erreicht. 36

37 Exkurs E: Spezielle Themen aus dem WAG 2007 Direktwerbung umfasst: - Alle Werbemaßnahmen, die den Kunden direkt, persönlich erreichen und ihn zur Antwort animieren sollen, - z.b. Werbebriefe, Postkarten, s, SMS, Telefonwerbung, Newsletter. - Nicht darunter fallen z.b. Werbungen in Massenmedien wie TV, Radio. 37

38 Exkurs E: Spezielle Themen aus dem WAG 2007 verboten ist: - telefonische Werbung für ein Finanzinstrument gegenüber Verbrauchern, - es sei denn, er erklärt zuvor sein Einverständnis erlaubt ist grundsätzlich: - Unverlangte Briefpostwerbung - Werbewurfsendungen - Verteilung von Handzetteln oder deren Einwurf in den Briefkasten 38

39 Exkurs E: Spezielle Themen aus dem WAG 2007 Spamming Verboten sind: - Telefon- und Faxübermittlung ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers - zu Werbezwecken - und SMS ohne vorherige Einwilligung zu Werbezwecken - und SMS als Massensendungen (mehr als 50 Empfänger) auch ohne Werbung 39

40 Exkurs E: Spezielle Themen aus dem WAG ECG Anbieter muss dafür sorgen, dass kommerzielle Kommunikation, die Bestandteil eines Dienstes der Informationsgesellschaft ist oder einen solchen Dienst darstellt, klar und eindeutig - als solche erkennbar ist, - die natürliche oder juristische Person, die die kommerzielle Kommunikation in Auftrag gegeben hat, erkennen lässt, - Angebote zur Absatzförderung wie etwa Zugaben und Geschenke als solche erkennen lässt und einen einfachen Zugang zu den Bedingungen für ihre Inanspruchnahme enthält sowie - Preisausschreiben und Gewinnspiele als solche erkennen lässt und einen einfachen Zugang zu den Teilnahmebedingungen enthält. 40

41 Exkurs E: Spezielle Themen aus dem WAG ECG Wer zulässigerweise ohne vorherige Zustimmung des Empfängers mittels elektronischer Post versendet, hat dafür zu sorgen, dass die kommerzielle Kommunikation bei ihrem Eingang beim Nutzer klar und eindeutig als solche erkennbar ist. weiters zu beachten: - Robinson-Liste bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH - Rechtsvorschriften über die Zulässigkeit und Unzulässigkeit der Übermittlung kommerzieller Kommunikation im Weg der elektronischen Post bleiben unberührt - Gilt auch für ausländische Anbieter 41

42 Exkurs F: Börsen im Zeitalter des Internet Geschichte der Wiener Börse BörseG Stammfassung BörseG 1989 (BGBl 555/1989) wesentliche Inhalte: Leitung und Verwaltung einer Medien für wichtige Börse durch ein Börseunter- Verlautbarungen nehmen (Wiener Börse AG) Zulassung von Börsemitgliedern AGB und Börsebesuchern Börsemitgliedschaft Handelsaufsicht und Handelsregeln Börsezeit Aufgaben und Pflichten Börseort Börsensensale Handelsregeln Börsenaufsicht Handelsbräuche der Zulassung zum Amtlichen Warenbörse Handel, zum Geregelten Freiverkehr und zum Sonstigen Wertpapierhandel 42

43 Exkurs F: Börsen im Zeitalter des Internet Neuerungen im BörseG: BGBl 127/2004: Umsetzung der Marktmissbrauchsrichtlinie (RL2003/6/EG) Definition Insiderinformation und Marktmanipulation Verordnungsermächtigung FMA Zulässige Marktpraktiken Insiderliste Directors Dealing BGBl 78/2005 Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG = Prospekt-RL (RL 2003/71/EG) Europäischer Pass für Emittenten Für Prospektprüfung- und Genehmigung besteht je Mitgliedsstaat die Zuständigkeit einer einzigen Behörde BGBl 48/2006: FMA-ÄG-2005 BGBl. 75/2006: Übernahmerechtsänderungsgesetz 2006 BGBl 104/2006: Genossenschaftsrechtsänderungsgesetz

44 Exkurs F: Börsen im Zeitalter des Internet Entwicklung der letzten Jahre Technische Plattformen Börsenzusammenschlüsse Automatische Handelssysteme (Automatic Trading Systems) Zukunft der Börse 44

45 Exkurs G: Neueste Entwicklungen E-Commerce-Richtlinie E-Commerce-Gesetz (ECG) Fernabsatzrichtlinie Fernabsatzrichtlinie für Finanzdienstleister Basel II MiFID-Richtlinie Vorschriften sind ab anzuwenden kapitalmarktrechtliche Verfassung Europas Bestimmung über Zulassung Wertpapierfirmen und grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb EU/EWR Wohlverhaltensregeln müssen noch detaillierter geregelt werden Marktentwicklungen Neue EU-Mitgliedstaaten Emerging Markets?! 45

46 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Doris Wohlschlägl-Aschberger Kontakt Mail: Tel:

47 Leseliste Prändl/Geppert/Göth: Corporate Governance Code, Manz. Schauer M: Die Informationspflichten in der Richtlinie über den Fernabsatz für Finanzdienstleister, VR 2004, 2. Schopper: Verbraucherschutz beim Fernabsatz von Finanzdienstleistern, JAP 2005/ ff. kommt von dwa Schroff: Outsourcing Nie ohne Kontrollsystem, Die Bank 12/ ff (D). Tember: MiFID Auswirkungen auf Anlageberatung und Vermögensverwaltung im Überblick, BKR 11/2006, 429 ff (D). Vonkilch: Rücktritt nach 3 KSchG beim Fernabsatz von Finanzdienstleistern? RdW Winternitz/Aigner: Wertpapieraufsichtsgesetz Zankl: E-Commerce-Gesetz, Kommentar und Handbuch, Verlag Österreich. Zuffer: Der Europäische Pass für Wertpapieremissionen, ecolex 2004, 180 ff. Zuffer: Die Umsetzung des Europäischen Passes der Prospekt-RL, ecolex 2006, 267 ff. Referentenentwurf eines Finanzmarkt-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, ZBB 5/2006, 297 ff. Die Entwicklung eines Public C. G Kodex für öffentliche Banken, BKR 4/2006, 139 ff (D). Gesetze in der jeweils aktuellen Fassung: BWG, WAG 2007, ECG, InvFG, Börsegesetz, KMG und dazugehörende EU-Richtlinien. 47

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