Allgemeine Geschäftsbedingungen
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- Jan Schneider
- vor 7 Jahren
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen - Mehr als nur das Kleingeruckte Dr. Oliver Kirchwehm 1
2 Allgemeine Geschäftsbedingungen im B2B- Geschäft Einbeziehung Gestaltungsgrenzen Typische Fallstricke Veranstaltung bei der IHK Schwarzwald Baar Heuberg 11. März 2015 Dr. Oliver Kirchwehm Dr. Oliver Kirchwehm 2
3 Kurze Vorstellung Kanzleistandorte in Villingen-Schwenningen und Freiburg Mitglied der Geschäftsführung der SafetyKon GmbH bis 2013 Legal Counsel der SICK AG (Waldkirch) bis 2010 Rechtsanwalt in international tätiger Wirtschaftskanzlei (Friedrich) Graf von Westphalen Langjährige Erfahrung im Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Oliver Kirchwehm 3
4 Leistungsspektrum der Kanzlei Erstellung und Aktualisierung von AGB Vertragserstellung und -prüfung Erstellung von Musterverträgen Produkthaftungs- und Gewährleistungsrecht Unternehmensverkauf / M&A Umwandlungen Forschungs- und sonstige Kooperationen Dr. Oliver Kirchwehm 4
5 Themenübersicht 1. Teil: Grundsätze des AGB-Rechts 2. Teil: Einbeziehung von AGB 3. Teil: Grenzen der Wirksamkeit am Beispiel einiger wichtiger Klauseln Anschließend: Diskussion / Erfahrungsaustausch Dr. Oliver Kirchwehm 5
6 1. Teil: Grundsätze des AGB-Rechts Dr. Oliver Kirchwehm 6
7 Formelle Anforderungen an einen Liefervertrag Vertragsschluss durch Angebot und Annahme (Auftrag und Auftragsbestätigung, gemeinsame Vertragsunterzeichnung, nicht: unverbindliches Angebot) grds. formfrei. Ausnahme: Bezug zu Immobilien oder GmbH-Anteilen Vertretungsbefugnis des Unterzeichnenden (Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, Bevollmächtigte). TIPP: i.v. / i.a. vor Unterschrift; Handelsregisterauszug ( Impressum auf der Internetseite Dr. Oliver Kirchwehm 7
8 Grundsätze der Vertragsgestaltung Grundsatz der Vertragsfreiheit: ALLES kann vereinbart werden Ausnahmen: Vertragsinhalt rechtswidrig (Bsp.: Bestechungsvertrag ) zwingende rechtliche Vorgaben (Haftung für Vorsatz, kein Ausschluss des Lieferantenregresses etc.) Verträge mit Verbrauchern vorformulierte Vertragsbedingungen (AGB) Dr. Oliver Kirchwehm 8
9 Allgemeine Geschäftsbedingungen Gesetzliche Definition: Alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt ( 305 Abs. 1 BGB). Deutlich strengere Inhaltskontrolle als bei individuell ausgehandelten Verträgen. Folge: viele Klauseln unwirksam. Auch Klauseln eines Mustervertrags sind AGB und fallen unter die strenge Inhaltskontrolle Dr. Oliver Kirchwehm 9
10 Möglichkeiten zur Vermeidung der Unwirksamkeit nach AGB-Recht (1) Individualvereinbarung (für einzelne Projekte oder als Rahmenvertrag für eine Vielzahl künftiger Lieferungen) (2) Anzeige ernsthafter Verhandlungsbereitschaft (dann auch vorformulierte Klauseln OK) (3) Vermeidung des Eindrucks der Vorformuliertheit (äußerst riskant) Dr. Oliver Kirchwehm 10
11 2. Teil: Einbeziehung von AGB Dr. Oliver Kirchwehm 11
12 Einbeziehung von AGB (1) Einverständnis in die Geltung der AGB durch Kunden Verweis auf AGB in der Auftragsbestätigung und vorbehaltslose Annahme genügt Verweis in Bestellung auf Einkaufsbedingungen und Auftragsbestätigung ohne Verweis auf eigene AGB des Verkäufers genügt Verweis auf eigene AGB in der Rechnung zu spät Die bloße Beifügung von AGB ohne eine Bezugnahme im Vertrag genügt nicht. Dr. Oliver Kirchwehm 12
13 Einbeziehung von AGB (2) Zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme Verweis auf Homepage (nur gegenüber inländischen Vertragspartnern) Angebot, AGB auf Anfrage zuzuschicken Geschäftspartnern im Ausland immer in Textform zur Verfügung stellen Dr. Oliver Kirchwehm 13
14 Einbeziehung von AGB (3) Vorrang von Individualabreden Auch mündliche Abreden haben Vorrang Individualabreden unterfallen niemals der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle! Dr. Oliver Kirchwehm 14
15 Kollision von AGB Einkaufsbedingungen des Einkäufers Praxisproblem: Häufig verwenden beide Seiten AGB Kollision der Lieferbedingungen des Verkäufers Rechtliche Lösung: Es gelten weder die AGB des Verkäufers noch die Einkaufsbedingungen des Käufers, sondern die gesetzlichen Regelungen Praxistipp: der Kunde müsste ausdrücklich von seinen Einkaufsbedingungen Abstand nehmen und den Lieferbedingungen zustimmen (oft unrealistisch). Alternativ: Aufnahme von im Einzelfall wichtigen Klauseln der AGB in den Liefervertrag. Dr. Oliver Kirchwehm 15
16 3. Teil: Grenzen der Wirksamkeit am Beispiel einiger wichtiger Klauseln Dr. Oliver Kirchwehm 16
17 Haftungsbegrenzung Gesetzliche Lage: Gesetzliche Haftung ist der Höhe nach unbeschränkt und erfasst auch indirekte Schäden / Folgeschäden. Bereits einfache Fahrlässigkeit genügt, um Haftung zu begründen Dr. Oliver Kirchwehm 17
18 Ansätze einer Haftungsbegrenzung Erhöhen des erforderlichen Verschuldensgrades (z. Bsp. Haftung nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln) Summenmäßige Haftungsbegrenzung (z. Bsp. Haftung begrenzt auf den doppelten Auftragswert) Ausschluss von Schadensarten (z. Bsp. keine Haftung für Mangelfolgeschäden) Dr. Oliver Kirchwehm 18
19 Haftungsausschluss nach AGB-Recht nicht möglich für: Verletzung von Leben, Gesundheit, Körper und Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz Vorsatz grobe Fahrlässigkeit von Vertretern, Erfüllungsgehilfen, leitenden Angestellten Verletzung vertragswesentlicher Pflichten Eine mehr als nur marginale Haftungsbegrenzung durch AGB ist praktisch nicht möglich! Dr. Oliver Kirchwehm 19
20 Möglichkeiten zur Vermeidung der Unwirksamkeit einer Haftungsbegrenzung (1) Individualvereinbarung für einzelne Projekte oder als Rahmenvertrag für eine Vielzahl künftiger Lieferungen (2) Anzeige ernsthafter Verhandlungsbereitschaft (dann auch vorformulierte Klauseln OK) (3) Vermeidung des Eindrucks der Vorformuliertheit (äußerst riskant) Dr. Oliver Kirchwehm 20
21 Gewährleistung Kein Ausschluss von Gewährleistungsrechten für neue Waren möglich (Nachbesserung, Rücktritt, Schadensersatz, Minderung) Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf bis zu 1 Jahr wirksam Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf bis zu 3 Jahre durch Einkaufsbedingungen wirksam. Bei Verkauf gebrauchter Produkte im B2B-Geschäft weitgehender Gewährleistungsausschluss möglich, aber vorsichtige Formulierung erforderlich (Schadensersatzhaftung muss grundsätzlich bestehen bleiben) Dr. Oliver Kirchwehm 21
22 Wareneingangskontrolle / Sofortige Rügepflicht Gesetzliche Lage: Pflicht zur sofortigen Wareineingangskontrolle und zur Rüge sämtlicher bekannter Mängel. Verlängerung der Rügefrist: Die Länge der Rügefrist kann für offen zutage liegende Mängel auf ca. 2 Tage, für versteckte Mängel auf ca. 2 Wochen verlängert werden. Völliger Ausschluss der Untersuchungs- und Rügepflicht durch AGB in aller Regel unwirksam. Dr. Oliver Kirchwehm 22
23 Formelle Klauseln Ausschluss von AGBs der Gegenseite (elementarer Bestandteil jeder AGB!) Gerichtsstand durch AGB im B2B-Bereich durch AGB festlegbar. Vorsicht beim anwendbaren Recht: macht i.d.r. nur gegenüber Unternehmen mit Sitz im Ausland Sinn. Dann sind die Formerfordernisse durch eine AGB-Klausel aber kaum zu erfüllen. Praxistipp: Bei internationalen Rechtsgeschäften Gerichtsstand und anwendbares Recht in einem Rahmenvertrag festlegen. Dr. Oliver Kirchwehm 23
24 Noch Fragen? Dr. Oliver Kirchwehm 24
25 Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung! Dr. Oliver Kirchwehm Rechtsanwalt Dr. Oliver Kirchwehm 25
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