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1 SEPA der neue europäische Zahlungsverkehr, Seite 1 von 6 SEPA aktuelle Entwicklungen Für manche ist der neue europäische Zahlungsverkehr eine Herausforderung. Andere nutzen unser SEPA- Know-how.

2 SEPA der neue europäische Zahlungsverkehr, Seite 2 von 6 SEPA der neue europäische Zahlungsverkehr. Das Ziel von SEPA. Nach der Einführung der gemeinsamen Währung der Europäischen Union wird als nächster Schritt die Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs umgesetzt. Beides sind Maßnahmen, um die Europäische Union zum global führenden Wirtschaftsraum zu entwickeln. SEPA steht für Single Euro Payments Area und stellt eine gesamteuropäische Initiative dar. Das Ziel von SEPA ist die Einführung von technischen Standards und Abwicklungsverfahren für den europäischen Zahlungsverkehr, der zukünftig wie ein gemeinsamer Inlandszahlungsverkehr funktionieren soll. SEPA umfasst primär die Länder der Eurozone, aber auch die übrigen Länder des europäischen Wirtschaftsraumes sowie die Schweiz und Monaco. Bereits seit sind neue eigenständige SEPA- Zahlungsverkehrsverfahren eingeführt worden. SEPA Credit Transfers (SCT SEPA-Überweisungen) können seither im gesamten SEPA-Raum ohne Unterscheidung sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende Eurozahlungen verwendet werden. Aufgrund der Umsetzung der Payment Services Directive (PSD), die eine wichtige rechtliche Voraussetzung für den Einsatz von SEPA Direct Debits (SDD SEPA-Lastschriften) darstellt, bieten die meisten Kreditinstitute dieses neue Zahlungsverkehrsverfahren seit Ratifizierung der PSD in nationales Recht an. EU-Beschluss zur vollständigen/finalen Umstellung auf SEPA. Mit dem Beschluss der EU-Verordnung 260/2012 der europäischen Gesetzgeber vom 28. Februar 2012 wurden die nächsten Schritte zur weiteren Harmonisierung von Zahlungsdiensten im EU-Binnenmarkt gesetzt. Österreich sowie alle Länder der Eurozone müssen spätestens mit ihre nationalen Zahlungsverkehrsverfahren für den Massenzahlungsverkehr durch entsprechende SEPA-Instrumente ablösen. Dasselbe gilt für Massenzahlungen in Euro innerhalb der Eurozone. Damit treten die Vorteile von SEPA noch stärker in den Vordergrund: Erweiterte Geschäftsmöglichkeiten: Grenzüberschreitende SEPA-Lastschriften. Mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr: Prüfbare IBAN (International Bank Account Number)/BIC (Bank Identifier Code) anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl. Höhere Transparenz: Alle Zahlungstransaktionen haben klare und einheitliche Durchführungsbedingungen. Verlässlichkeit: Einheitliche Vorgaben für die Beauftragung und Durchführung von Zahlungen. Höhere Effizienz durch eine lückenlose Weiterleitung von Angaben auf dem Zahlungsauftrag vom Auftraggeber bis zum Empfänger und durch ein einheitlich geregeltes Verfahren bei der Rückabwicklung. Klar definierter geografischer Umfang: Gültigkeit für den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Zusätzlich gelten die technischen Vorgaben auch für die Schweiz und Monaco. Aufgebaut auf einem weltweiten Nachrichtenstandard: ISO (International Organisation for Standardization) Standard für XML-Nachrichten für die Kreditwirtschaft. Mit dem SEPA-End-Date per wird die parallele Phase von nationalen Zahlungsverkehrsverfahren und des SEPA-Zahlungsverkehrs beendet. Die SEPA-Produkte lösen die nationalen Zahlungsverkehrsprodukte endgültig und verpflichtend ab.

3 SEPA der neue europäische Zahlungsverkehr, Seite 3 von 6 Die Änderungen im Einzelnen. Die Verwendung von IBAN und BIC wird Pflicht. Mit der Umstellung auf SEPA wird die Kontonummer durch die IBAN (International Bank Account Number) ersetzt. Zusätzlich zur IBAN wird bei SEPA der internationale Bankiden ti fi kations-code, der BIC (Bank Identifier Code, SWIFT) oder kurz SWIFT-Code, verwendet. Dieser dient zur Steuerung der Zahlung im Bankennetz. Im Inlandszahlungsverkehr ist die Verwendung des BIC für SCT optional, für SDD bis verpflichtend, danach optional. Für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb des SEPA-Raums ist der BIC bis sowohl für SCT als auch für SDD verpflichtend, danach optional. BIC und IBAN sind auf dem Kontoauszug und auf der Bank- Card angegeben. Darüber hinaus sollten Kunden auch auf ihren Rechnungen und auf ihrem Briefpapier ihre IBAN und ihren BIC anführen. Aufhebung der Betragsgrenze für Binnenzahlungen. Mit Inkrafttreten der Verordnung am gelten für grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften zwischen Euro-Konten innerhalb des EWR (EU-Länder, zusätzlich Island, Liechtenstein und Norwegen) ohne Betragsgrenze die gleichen Preise wie für die entsprechenden Inlandstransaktionen. Nach wie vor ist Voraussetzung, dass die Zahlung mittels IBAN und BIC beauftragt wird und für die Durch führung keine besonderen Weisungen in Auftrag gegeben werden. Änderungen im beleghaften Zahlungsverkehr. Bei den österreichischen Kreditinstituten liegen neue Formulare für die beleghafte Beauftragung von Zahlungen auf. Diese Zahlungsanweisungen lösen die bestehenden Zahlscheine, Erlagscheine und Überweisungen auf Basis von Kontonummer und Bankleitzahl ab. Mit der Zahlungsanweisung können Euro-Überweisungen von österreichischen Konten unter Angabe der IBAN ins Inland bzw. mit der zusätzlichen Angabe des BIC auch in alle übrigen Länder des SEPA-Raums (inkl. Monaco und die Schweiz) beleghaft beauftragt werden. (Anmerkung: Beleghafte Sammelüberweisungen mit IBAN/ BIC sind nicht vorgesehen.) Mit dem Ende der nationalen Zahlungsverkehrsverfahren am verlieren auch die in Österreich verwendeten Belege (Zahlschein, Erlagschein, Überweisung) mit Bankleitzahl und Kontonummer ihre Gültigkeit, das heißt: Von den österreichischen Kreditinstituten werden Zahlungsverkehrsaufträge ausschließlich mit der Zahlungsanweisung (IBAN-Angabe) entgegengenommen. Im Interesse einer raschen und reibungslosen Umstellung empfehlen wir unseren Firmenkunden, die Zahlungsbelege verwenden, so bald wie möglich den ersten Schritt zu setzen. Damit sich im Laufe des Jahres 2013 keine alten Belege mehr im Umlauf befinden, empfehlen wir die Ausgabe mit Ende 2012 einzustellen. Bereits bei der Bestellung für das laufende Jahr 2012 empfehlen wir Firmenkunden und Belegversendern, nur noch von einer Mindestmenge von alten Belegsorten auszugehen und mit dem Druck der Sorten mit IBAN und BIC zu beginnen. Die rasche Einführung der Zahlungsanweisung für Überweisungen fördert den Gebrauch von IBAN und BIC in der Öffentlichkeit und verkürzt damit die Umstellungszeit auf SEPA. Gleichzeitig ist die Verwendung der Zahlungsanweisung auch Voraussetzung für Zahlungsempfänger zur durchgängigen Umstellung ihrer Zahlungsströme und internen Prozesse auf SCT und SDD. Druckbestellungen für die traditionellen Auftragsformulare werden daher ab Mitte 2012 nur noch in geringem Umfang und in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Für Kunden, die ihren Zahlungsverkehr beleghaft abwickeln, empfehlen wir daher raschest den Austausch des Belegbestandes vorzunehmen oder nach Möglichkeit auf elektronische Abwicklung umzustellen. Beendigung der nationalen Zahlungsverkehrsverfahren. Die Beendigung der nationalen Zahlungsverkehrsverfahren wurde mit festgelegt. Ab diesem Datum sind in der Eurozone alle Kreditinstitute verpflichtet, für die SEPA-Überweisung (SCT) und für Zahlungen durch SEPA- Lastschriften erreichbar zu sein. werden in Österreich die bestehenden Lastschrift- und Einzugsermächtigungsverfahren durch die SEPA-Lastschrift/SEPA-Firmenlastschrift (SDD) abgelöst.

4 SEPA der neue europäische Zahlungsverkehr, Seite 4 von 6 SEPA-Einführungszeitplan. Belegausgabe: nur noch Zahlungsanweisung Entfall BZV-Grenze EUR , Ab 1. April 2013 optionale Möglichkeit der verkürzten Einreichfrist bei SDD Core Einsatz von MBS : Ablöse nationaler Zahlungsverkehrsverfahren mit Bankleitzahl/Kontonummer (Überweisungen, Lastschriften sowie Einzüge) durch SEPA. Nur mehr Zahlungsanweisungen mit IBAN/ BIC werden angenommen : IBAN ohne BIC SEPA-Migration SEPA ist Pflicht in der Eurozone SEPA-Pflicht im EWR (optional in der Schweiz und in Monaco) Bank Austria Tipps für Firmenkunden. Die Umstellung auf SEPA erfordert die Einholung von neuen Informationen von Ihren Geschäftspartnern bzw. Kunden (IBAN, BIC, gegebenenfalls Mandat), die Errichtung oder Erweiterung Ihrer Mandatsverwaltung, die Umstellung der Formate für Zahlungsverkehrsaufträge und Kontoauszüge und möglicherweise auch die Umstellung der Konto- Abstimmlogik in Ihrem Haus. Für die Vorbereitung Ihrer internen Finanzbuch haltungssysteme muss eine entsprechende Vorlaufzeit für die Migration auf SEPA eingeplant werden. Das Migrationsdatum 1. Februar 2014 legt den spätestmöglichen Einsatz (sowohl banken- als auch kundenseitig) für die Umstellung fest. Wir empfehlen Ihnen daher eine möglichst frühe Implementierung mit dem Vorteil, die externen und internen Kapazitäten, Anbieter und Budgetmittel rechtzeitig sichern zu können die eigenen Prozesse im Haus ohne überhöhten Zeitdruck analysieren zu können, die Umstellung sorgfältig planen und durchführen zu können, die neuen technischen Standards in vollem Umfang und so früh wie möglich zu nutzen und so bald wie möglich in den europäischen Zahlungsverkehrskreislauf eingebunden zu sein. Ihre Kontoverbindung mit IBAN/BIC sollte soweit das noch nicht erfolgt ist so bald als möglich auf allen relevanten Dokumenten (Rechnungen, Briefpapier) angegeben werden. Wir empfehlen, keine IBAN-Rechner aus dem Internet oder sonstigen Medien zu verwenden, da nur der Zahlungsempfänger/Zahlungspflichtige bzw. dessen Kreditinstitut die korrekte IBAN mitteilen kann. Für Umstellungen in größerem Umfang bietet die UniCredit Bank Austria AG einen Konvertierungsservice für österreichische Konten an.

5 SEPA der neue europäische Zahlungsverkehr, Seite 5 von 6 MBS 6.0 der neue Standard für SEPA im Electronic Banking. Die technischen Anforderungen aus der EU-Verordnung 260/2012 betreffen unter anderem die verpflichtende Verwendung von ISO-XML Nachrichtenstandards. Diese Verpflichtung gilt sowohl für Banken als auch für Zahlungsverkehrskunden, welche elektronische Massenzahlungen gebündelt anliefern. Praktisch heißt das, dass österreichische Firmen ihre elektronischen Zahlungen ab nur noch in XML-Format an die Banken schicken können. Das betrifft nicht nur die Umstellung der Beauftragung von Inlandsüberweisungen und Lastschriften auf SEPA und XML, auch die EU-Binnenüberweisungen müssen entsprechend dem ISO SEPA-Format beauftragt werden. Elektro nische Kontoinformationen werden ebenso durch neue ISO Formate zur Verfügung gestellt. Um diese gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können, werden Sie von der Bank Austria mit neuen Versionen der gewohnten Electronic-Banking-Lösungen versorgt. Die neuen Electronic-Banking-Versionen unterstützen den von der STUZZA entwickelten MBS-6.0-Standard. Dieser Standard wurde mit dem Ziel der SEPA/XML-Migration entwickelt und entspricht den letzten ISO- und EPC-Rulebook-Vorgaben. Mit der neuen MBS-Version ändert sich die gesamte Kommunikation zwischen Ihnen und den Bankrechnern von EDIFACT auf den ISO XML-Standard. Damit erfolgt auch die Umstellung der Zahlungsverkehrs-Beauftragung (PAYMUL, DIRDEB), der Retourdatenträger (CREMUL und DEBMUL) und der Kontoauszugnachrichten (MT940/942) auf die entsprechenden XML-Nachrichten (z. B. pain.001, pain.008, camt.052, camt.053, camt.054). MBS 6.0 wird voraussichtlich ab Mitte 2013 zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie auch unter Was passiert, wenn Sie Ihren Zahlungsverkehr nicht an SEPA anpassen? Für Unternehmen bedeutet dies, dass einige der wichtigsten Verwaltungsprozesse die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und die Abstimmung von Zahlungen ab nicht mehr einsatzfähig sind. Hinweise zur SEPA-Lastschrift/ SEPA-Firmenlastschrift: Seit bieten die Kreditinstitute in der Eurozone flächendeckend die SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit Core) an. Für die SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B), ein Lastschriftprodukt für Nicht-Verbraucher, gibt es noch keine verpflichtende Teilnahme aller Kreditinstitute. Die Anzahl der teilnehmenden Institute steigt jedoch laufend. Traditionelle nationale Lastschriften bzw. Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren werden ab 1. Februar 2014 in Österreich durch die SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift abgelöst. Voraussetzungen für die Durchführung von SEPA-Lastschriften sind die Creditor-Vereinbarung, die Creditor Identification (CID) und ein gültiges SEPA-Mandat (mit einer eindeutigen Mandatsreferenz). Vor der Einreichung einer SEPA-Lastschrift muss der Zahlungsempfänger den Zahler unter Einhaltung einer vereinbarten Vorlaufzeit über die Lastschrift informieren (Pre-Notification). Die Creditor-Identifikations-Nummer (CID) erhält der Zahlungsempfänger (Creditor) über Antrag bei seinem Kreditinstitut. Diese dient zur EWR-weiten eindeutigen Identifikation des Zahlungsempfängers. Bestehende Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge für Lastschriften können in SEPA-Lastschriftmandate transformiert werden. Voraussetzung dafür ist, dass alle zusätzlichen Daten, die für SEPA-Lastschriften erforderlich sind, gespeichert und mit der Lastschrifttransaktion mitgeliefert werden. Abbuchungsaufträge von Nicht-Verbrauchern können nicht auf ein SEPA-Firmenlastschriftmandat transformiert werden. In diesem Fall muss ein neues SEPA-Firmenlastschriftmandat vereinbart werden. Bevor eine SEPA- Firmenlastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen durchgeführt wird, muss der Zahlungspflichtige eine Kopie des autorisierten SEPA-Firmenlastschriftmandats bei seinem Kreditinstitut vorlegen. Ab April 2013 kann optional die verkürzte Einreichfrist bei der SEPA-Lastschrift mit einer reduzierten Vorlaufzeit für alle Zahlungspflichtigen mit österreichischer IBAN genutzt werden.

6 SEPA der neue europäische Zahlungsverkehr, Seite 6 von 6 Nähere Informationen. Weitere Informationen zu SEPA erhalten Sie auf unserer Homepage bzw. auf firmenkunden.bankaustria.at unter dem Thema Zahlungsverkehr. Für weitere Fragen stehen Ihnen Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer gerne zur Verfügung. Diese Marketingmitteilung wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6 8, 1010 Wien, erstellt. Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Stand: September 2012 XXXXXXXX XXM/09.12/ST/XX

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