Iur III: Zivilrecht III

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1 Zivilrecht III (2. Session 2011) Seite 1 von 8 Iur III: Zivilrecht III (9 ECTS) 2. Session 2011 Prof. Dr. Alexandra Rumo-Jungo Dr. Tarkan Göksu Allgemeine Hinweise zur Prüfung 1. Dieser Fragebogen umfasst 8 Seiten (die vorliegende Seite inbegriffen). Sollte eine Seite fehlen, so melden Sie sich bitte sofort bei der Prüfungsaufsicht; nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. 2. Die Prüfung enthält 3 Fälle. Es sind sämtliche Fragen zu behandeln und zu beantworten. Die Antworten sind, soweit sich aus der Natur der Frage nichts anderes ergibt, zu begründen und, wenn immer möglich, mit den einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu belegen. Beschränken Sie Ihre Antworten auf das Notwendige. Unnötige Erörterungen geben keinen Anspruch auf Zuschlag, rechtfertigen jedoch einen Abzug, soweit sie unrichtig sind. 3. Für die Beantwortung der Fragen sollte der für jede Frage vorgesehene Freiraum ausreichen. Zusätzliche Antworten sind auf der Rückseite des jeweiligen Blattes anzubringen. Dabei ist genau zu kennzeichnen, auf welche Frage sich diese zusätzliche Antwort bezieht. Antworten auf allfälligen Zusatzblättern bleiben unbeachtlich. 4. Für die Berechnungen dürfen Sie einen Taschenrechner ohne Speicherfunktion (Memory- Taste erlaubt) benützen. 5. Bitte schreiben Sie leserlich und lassen Sie die beiden Seitenränder des Fragebogens frei. Sie erleichtern damit die Korrektur. Ein allfälliger Entwurf, den Sie zusätzlich zur Reinschrift einreichen, bleibt unbeachtlich. 6. Bewertung: In Klammern sind die zu den einzelnen Fragen maximal erzielbaren Punkte angegeben. Maximal können Sie 18 Punkte erzielen. Provisorisch gilt: 10 Punkte = genügend / 18 Punkte = Höchstnote. 7. Ich wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg!!!

2 Zivilrecht III (2. Session 2011) Seite 2 von 8 Fall 1 (1 Punkt) Elisabeth und Johannes sind seit 25 Jahren verheiratet und Eltern einer 23jährigen Tochter und eines 21jährigen Sohnes. In den letzten zehn Jahren hat Elisabeth ein Medizinstudium sowie die Spezialausbildung zur Augenärztin FMH abgeschlossen. Vor kurzem ist sie zur Oberärztin im Inselspital Bern ernannt worden. Heute kommt Johannes zu Ihnen und erklärt, seine Ehefrau wolle sich scheiden lassen. Er werde sich der Scheidung per se nicht widersetzen. Finanziell fühle er sich aber ausgenutzt: Nun habe er zehn Jahre lang die ganze Ausbildung seiner Ehefrau bezahlt, obwohl diese bereits vor der Eheschliessung ein Lizentiat in Rechtswissenschaften absolviert hatte. Während dieser Zeit habe er neben seinem 100 Prozent Pensum als Unternehmensberater auch noch mindestens die Hälfte des Haushalts übernommen, habe eingekauft, gekocht, sei Ansprechpartner für die Kinder gewesen usw. Seine Ehefrau habe als Assistenzärztin häufig Nachtarbeit leisten müssen und sei somit nicht oft zu Hause gewesen. Nun aber, da seine Ehefrau künftig sehr gut verdienen werde (CHF 15'000 pro Monat), wolle sie sich scheiden lassen. Damit fühle er sich geprellt. Er fragt Sie, ob es irgendeine Möglichkeit gebe, hier einen finanziellen Ausgleich zu schaffen.

3 Zivilrecht III (2. Session 2011) Seite 3 von 8 Fall 2 (8 Punkte) Annekäthi und Julius lernten sich 1995 während eines Erasmusaufenthalts in Madrid kennen und lieben. Kurz nach Abschluss des Studiums heirateten sie. Seither arbeitet Julius in einer Wirtschaftskanzlei in Zürich und ist deshalb selten zuhause. Annekäthi fühlt sich mit den beiden Kleinkindern zunehmend überfordert und alleine gelassen. Als Julius ihr darauf noch einen Seitensprung gesteht und sie wegen seiner neuen Freundin Sabrina verlässt, will Annekäthi sich schnellst möglich scheiden lassen. Annekäthi kommt nun zu Ihnen und möchte wissen, wie wohl die vermögensrechtliche Situation nach der Scheidung aussehen wird. Nehmen Sie die güterrechtliche Auseinandersetzung vor und berechnen Sie den Vorschlag beider Eheleute. (Begründen Sie wo notwendig und geben Sie die einschlägigen Gesetzesbestimmungen an). Kurz nach der Heirat im Jahr 2005 kaufte Julius eine Liegenschaft im Gesamtwert von 800'000 CHF am schönen Genfersee. 300'000 CHF finanziert Julius aus seinem während der Ehe Ersparten, 100'000 CHF entnimmt er einer früher erhaltenen Erbschaft und schenkt sie seiner Frau zum 1. Hochzeitstag. Für die restlichen 400'000 CHF nimmt er bei der Bank eine Hypothek auf. Aufgrund von neuen Parzellierungen in der Umgebung und Erschliessungsarbeiten weist die Liegenschaft drei Jahre später einen Wert von CHF 1'000'000 auf. Im Jahr 2009 entscheiden sich Annekäthi und Julius zur Umgestaltung des Gartens und zum Bau eines Pools. Die dafür notwendigen Arbeiten und Materialien kosten sie 75'000 CHF. Julius zahlt 50'000 CHF aus seinem vorehelich Ersparten und Annekäthi steuert 25'000 CHF aus einer Erbschaft bei. Heute hat die Liegenschaft einen Wert von 1'300'000 CHF. Die Einrichtung der Küche im Wert von 10'000 CHF hat Annekäthi in die Ehe mit eingebracht. Deren laufende Erneuerung geschah aus dem Arbeitserwerb (15'000 CHF) von Annekäthi. Den übrigen Hausrat hat das Ehepaar gemeinsam erworben, der heute einen Wert von CHF 80'000 aufweist. Julius ist ein grosser Segelbootfan. Da er von seiner Grosstante Imelda 100'000 CHF erben konnte, entschied er sich, seinen grössten Traum zu erfüllen und kaufte sich ein Luxussegelboot im Wert von CHF 150'000. Die fehlenden 50'000 CHF steuerte er aus seinem laufenden Einkommen bei. Heute weist das Segelboot einen Wert von 75'000 CHF auf. Annekäthi und Julius sind grosse Kunstsammler. Vor Jahren kauften sie zwei Gemälde der Künstlerin Pia Fries (Meisterschülerin des berühmten Künstlers Gerhard Richter) im Wert von je CHF. Beide Ehegatten steuerten je die Hälfte aus ihrem Ersparten bei. Aufgrund des zunehmenden Bekanntheitsgrad der Künstlerin Pia Fries haben die beiden Bilder heute je einen Wert von 25'000 CHF.

4 Zivilrecht III (2. Session 2011) Seite 4 von 8 Annekäthi liebt schnelle Autos. Diese Leidenschaft hat ihren Ursprung in ihrer Kindheit, da ihr Vater passionierter Ferrarifahrer war. Als Annekäthi bei ihrem Garagenhändler einen tollen Sportwagen im Wert von CHF 120'000 entdeckt, entscheidet sie sich diesen zu kaufen. Sie tauscht ihr Auto (Wert 30'000 CHF) ein. Die noch fehlenden 90'000 CHF stellt ihr Julius in Form eines verzinslichen Darlehens zur Verfügung. Der Sportwagen gewinnt wider Erwarten an Wert, weil er im neuen James Bond Film vorkommt. Der Sportwagen hat heute einen Wert von 160'000 CHF. Julius brachte ein Wertschriftenpaket im Wert von 40'000 CHF in die Ehe mit ein und investierte daraufhin zusätzlich 10'000 CHF aus seinem laufenden Einkommen. Da Annekäthi gerne an der Börse spekuliert und dies als Vermögensverwalterin auch professionell tat, kümmert sie sich um die Bewirtschaftung des Wertschriftenpakets. Vor fünf Jahren verdoppelte sich der Wert des Wertschriftenpakets. Aufgrund der immer noch spürbaren Nachwirkungen der Wirtschaftskrise hat das Wertschriftenpaket heute aber nur noch einen Wert von 30'000 CHF. Die erfolgte intensive Wertschriftenverwaltung von Annekäthi über all die Jahre hat ungefähr einen Wert von 8'000 CHF. Julius will noch vor der Scheidung seiner Freundin Sabrina ein besonderes Geschenk als Zeichen seiner Liebe machen. Er lässt bei Uhrenkonstrukteur Ludwig Oechslin eine ganz spezielle Damenarmbanduhr anfertigen. Es handelt sich um ein Unikat und hat einen Wert von CHF 65'000. Er kaufte sie aus seinem laufenden Arbeitserwerb. Julius und Annekäthi verfügen über folgende Bankkonti: Annekäthi 150'000 CHF und Julius 500'000 CHF, wovon 15'000 CHF aus einer Genugtuungsleistung aus Persönlichkeitsverletzung (Art. 28a Abs. 3 ZG) stammt.

5 Zivilrecht III (2. Session 2011) Seite 5 von 8

6 Zivilrecht III (2. Session 2011) Seite 6 von 8 Fall 3 (9 Punkte) Erwin und Erna sind seit 1947 verheiratet. Sie haben vier gemeinsame Kinder: Anton, Beat, Christina und Dagmar schlossen Erwin und Erna einen Ehe- und Erbvertrag. Dort stellten sie fest, dass ihr gesamtes eheliches Vermögen zur Errungenschaft des jeweiligen Ehegatten gehört. Ausserdem vereinbarten sie, dass beim Tod eines Ehegatten der andere Ehegatte am gesamten Vorschlag des Verstorbenen beteiligt ist. Erwin verstarb Er hinterliess als Nachlass die eheliche Liegenschaft in Murten sowie mehrere Hunderttausend Franken an Barschaft. Im Grundbuch wurde später als Eigentümerin Erna eingetragen. Am 2. Januar 2010 verstarb auch Erna. Sie hatte 2008 Christina CHF geschenkt, 2009 schenkte sie auch Anton, Beat und Dagmar je CHF Schliesslich hinterlässt Erna ein Testament, worin sie verfügt, dass Anton die geschenkten CHF nicht ausgleichen muss und ihm die eheliche Liegenschaft in Murten zu einem Wert von CHF zuzuweisen ist, wobei er die Hypothekarschulden von CHF zu übernehmen habe. Der Wert der Liegenschaft beträgt CHF ; darauf lasten noch die besagten Hypothekarschulden in der Höhe von CHF Im Nachlass befinden sich zudem noch CHF Wer ist heute Eigentümer der Liegenschaft in Murten? Begründen Sie Ihre Antwort! (1 Punkt) 2. Wird irgend jemand in seinem Pflichtteil verletzt und wenn ja in welchem Umfang? Begründen Sie Ihre Antwort so, dass Ihr Ergebnis nachgeprüft bzw. nachvollzogen werden kann! (6 Punkte)

7 Zivilrecht III (2. Session 2011) Seite 7 von 8

8 Zivilrecht III (2. Session 2011) Seite 8 von 8 3. Beat, Christina und Dagmar sind der Meinung, dass Anton seiner Mutter das fragliche Testament zugeflüstert hat und Druck auf sie ausgeübt hat, das Testament demnach gar nicht ihrem Willen entsprach. Auch hätte Erna seit 2002 an Altersdemenz gelitten. Was raten Sie Beat, Christina und Dagmar? (2 Punkte) ENDE

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