7 Schutz von innovativen Ideen und Lösungen

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1 Schlüsselbegriffe: Geistiges Eigentum, Innovation, Gesetz, Klassifizierung, internationaler Schutz Wenn Sie dieses Modul durchgearbeitet haben, wissen Sie, warum es wichtig ist, Ihr geistiges Eigentum in ausländischen Märkten zu schützen. Sie werden die wichtigsten internationalen Gesetze und Regulierungen kennen, die Sie beachten sollten, wenn Sie Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung im Ausland vermarkten wollen. Für dieses Modul brauchen Sie etwa 30 Minuten. Einführung Früher oder später operieren viele kleine und mittlere Unternehmen mit ihrem Know-how, ihren Produkten, Dienstleistungen, Lizenzen oder Konzessionen in mehr als nur einem einzigen nationalen Markt. Rechte an geistigem Eigentum sind jedoch territorial, das heißt, sie gelten zunächst einmal nur in dem Land, wo deren Schutz auf Antrag sichergestellt wurde. Der Schutz dieser Rechte in Exportmärkten ist deswegen praktisch zwingend erforderlich, wenn Sie im Ausland mit denselben rechtlichen Garantien wie im heimischen Markt ausgestattet sein wollen. Sie sollten daher eingehend in Betracht ziehen, im Laufe der Zeit in allen Ländern denselben Schutz an Ihrem geistigen Eigentum zu beantragen, in die Sie in absehbarer Zukunft wahrscheinlich Ihr Produkt exportieren wollen oder in denen Sie Lizenzen vergeben wollen. 1 Operiert Ihre Organisation bereits in ausländischen Märkten? Falls ja, haben Sie Ihr geistiges Eigentum an Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleitung bereits registrieren lassen? Falls nicht, ist dies geplant? Was sind internationale Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums? Internationale Schutz-Abkommen vereinfachen den Prozess der gleichzeitigen Sicherung geistigen Eigentums in einer großen Zahl von Ländern. Anstatt einzelne Anträge in vielen Fremdsprachen stellen zu müssen, sorgt ein internationales Registrierungssystem dafür, dass Sie nur einen einzigen Antrag stellen und die anfallenden Gebühren nur an eine Stelle entrichten müssen. Diese internationalen Antragssysteme vereinfachen nicht nur den Prozess, sondern senken auch, zumindest bei Marken und Industriedesigns, die Kosten zur Erlangung der internationalen Eigentumsrechte ganz wesentlich. 1 InnoSupport: Supporting Innovations in SME 7.2 International Regulations 2005 InnoSuTra 1/

2 Der Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens, kurz Zusammenarbeitsvertrag oder PCT (Patent Cooperation Treaty) genannt, ist hier sehr hilfreich, denn er gibt den beantragenden Unternehmen Zeit, den kommerziellen Wert Ihrer Erfindung im fraglichen Land bzw. in den fraglichen Ländern einzuschätzen, bevor nationale Gebühren anfallen. Die geltenden internationalen Regelungen bestehen im Wesentlichen aus drei Vertragswerken zum Schutz spezifischer, industrieller Eigentumsrechte: 2 Internationaler Schutz von Erfindungen wird durch den bereits erwähnten PCT Vertrag gewährleistet, dem weltweiten System für vereinfachte, mehrfache Patentanträge. Durch Beantragung eines einzigen PCT-konformen internationalen Patents beantragen Sie dieses Patent gleichzeitig in allen inzwischen über 100 Vertragsstaaten. Internationaler Schutz von Handelsmarken wird durch das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (kurz: Madrider Markenabkommen oder MMA) gewährleistet. Es vereinfacht die Prozeduren zur Registrierung einer Handelsmarke in den Unterzeichnerstaaten des Madrider Abkommens. Ein internationaler Registrierungsantrag hat dieselbe Wirkung wie die Einzelanträge in jedem vom Antragsteller bezeichneten Land hätten und nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne, innerhalb der die einzelnen Länder der Registrierung widersprechen können, hat der internationale Antrag dieselbe Wirkung, wie eine einzeln erfolgte Registrierung der Handelsmarke in den Registern der betreffenden Länder. Internationaler Schutz von industriellen Designs wird durch das Haager Abkommen gewährleistet. Dieses gibt dem Inhaber eines Eigentumsrechts an einem Industriedesign die Möglichkeit, seine Rechte in zahlreichen Ländern durch einen Antrag beim internationalen WIPO Amt (WIPO = World Intellectual Property Organization) schützen zu lassen, wobei eine Reihe von Gebühren anfällt, die in einer Währung bezahlt werden können. 3 Internationale Klassifikationen Jeder, der ein Patent beantragt oder eine Handelsmarke oder ein Design registrieren lassen will, ganz gleich ob national oder international, muss feststellen lassen, ob seine Kreation tatsächlich neu ist oder ob daran bereits anderweitig Rechte bestehen oder beantragt worden sind. Diese Feststellung erfordert umfangreiche Recherchen. Die WIPO nennt vier internationale Klassifikationssysteme, die weltweit verwendet werden: 4 2 InnoSupport: Supporting Innovations in SME 7.2 International Regulations ebd 4 InnoSuTra 2/

3 Die Internationale Patent Klassifikation (offiziell: International Patent Classification IPC), geschaffen nach dem Straßburger Abkommen über die internationale Klassifikation der Erfindungspatente 1971, liefert ein sprachenunabhängiges, hierarchisches System von Symbolen für die Klassifizierung von Patenten und Gebrauchsmustern, aufgeschlüsselt nach den zugehörigen Technologiefeldern. Die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Klassifikation von Nizza), ein Klassifikationsschema für Güter und Dienstleistungen zum Zweck der Registrierung von Marken und Service Marks. Eine Service Mark (SM/) ist eine spezielle Handelsmarke, die eine Dienstleistung kennzeichnet. Die Internationale Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle (Locarno- Klassifikation), ein Klassifikationsschema für industrielle Designs Das Wiener Abkommen zur Errichtung einer internationalen Klassifikation für Bildelemente von Marken (Wiener Union), ein Klassifikationsschema für Markenzeichen mit grafischen bzw. figurativen Elementen 5 Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (World Intellectual Property Organization, WIPO) überwacht die Einhaltung dieser Abkommen Warum sind internationale Abkommen von Bedeutung? Da geistiges Eigentum territorial ist - Sie haben Eigentumsrechte nur in dem Land, in dem Ihrem Antrag stattgegeben worden ist. Falls Sie exklusive Rechte auch in anderen Ländern beanspruchen wollen, müssen Sie diese im jeweiligen Ausland nachsuchen, es sei denn, sie wären ohne weitere Formalitäten automatisch verfügbar, aufgrund eines internationalen Vertrages wie zum Beispiel der 1886 getroffenen Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst. Gründe für den Schutz geistigen Eigentums in Exportmärkten: Rechte an geistigem Eigentum, insbesondere Patente, verschaffen neue, potentielle Exportmöglichkeiten. Rechte an geistigem Eigentum, insbesondere Marken und Industrie Designs sind Instrumente, die Ihnen eine vorteilhafte Marktposition in Exportmärkten verschaffen können. Rechte an geistigem Eigentum verbessern die Möglichkeiten der Kundenbindung an Produkte und Dienstleistungen in Exportmärkten. 6 5 ebd 6 InnoSuTra 3/

4 Wenn Sie die Gründe für den Schutz geistigen Eigentums in Exportmärkten betrachten, welche Gründe sind für Ihre Produkte und Dienstleistungen relevant? Warum? Sprechen Sie einmal mit einem Fachanwalt über Ihre Ideen. Darüber hinaus ergeben sich weitere Vorteile durch einen europäischen oder internationalen Patentantrag: Wirtschaftlichkeit und Effizienz Es ist ein kostengünstiger und vergleichsweise schneller Weg zur gleichzeitigen Beantragung von Patentschutz in den verschiedenen Unterzeichnerstaaten. Begriff, Umfang des Schutzes, verbindlicher Text, Rechtsgrundlagen der Widerrufung all das sorgt für ein starkes Patent Europäische und Internationale Patente sind eingehend geprüft worden, und sie können auch für Länder ausgestellt werden, die selbst nur ein Registrierungssystem betreiben. Was Marken angeht, ist die Registrierung einer Community Trademark (CTM) ( Gemeinschaftsmarke ) äußerst attraktiv, denn sie bietet Markenschutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und das zu wesentlich geringeren Kosten, als bei der Einzelregistrierung in jedem Mitgliedstaat anfallen würden. Außerdem wird nicht gefordert, die registrierte Marke sofort zu verwenden, um die Registrierung zu erhalten oder zu verlängern. Weiterhin ist in einem Mitgliedsstaat die in einem vernünftigen Rahmen erfolgende Verwendung einer Marke in gutem Glauben (bona fide) ausreichend, die Gültigkeit der Community Trademark innerhalb der EU aufrecht zu erhalten, ohne dass das Markenrecht durch Nichtverwendung in einer üblicherweise geltenden Periode von 5 Jahren verwirkt würde. Selbst ein CTM-Antrag, der abgelehnt wurde, kann immer noch in nationale Anträge umgewandelt werden, um die beabsichtigten Rechte zu erlangen Wann sollte auf internationale Abkommen zurückgegriffen werden? Generell sollten Sie versuchen, so früh wie möglich in allen relevanten Exportmärkten den Schutz an Ihrem geistigen Eigentum zu erhalten. Was Patente für Erfindungen angeht, so gilt in den meisten Ländern eine 12 Monate dauernde, sogenannte Prioritätsfrist, beginnend mit dem Datum der Erstantragsstellung, innerhalb der das Patent auch in anderen Ländern beantragt werden muss, wenn entsprechender Schutz beansprucht wird. Ist diese Frist verstrichen, kann es pas sieren, 7 InnoSuTra 4/

5 dass Sie in anderen Ländern keinen Patentschutz bekommen, was erhebliche finanzielle Einbußen Ihres Exportgeschäfts bedeuten kann. Bei Marken und Geschmacksmustern beginnt in den meisten Ländern eine 6 Monate lange Prioritätsfrist am Tag der ersten Antragstellung, mit denselben Konsequenzen, wie bei Patenten Auf welche Weise können internationale Abkommen schützen? PATENTE Patentanträge im Ausland Wenn Sie Bewohner eines EU-Landes sind und Patentschutz außerhalb Ihres eigenen Landes erhalten möchten, sollten Sie einen Europäischen Patentantrag in Betracht ziehen, der Ihnen die Möglichkeit des Patentschutzes in europäischen Ländern gibt. Sie können auch einen PCT- Antrag entsprechend dem International Patent Co-Operation Treaty (Internationaler Patent Kooperationsvertrag) stellen, der Ihnen erlaubt, die Zahlung der in Übersee anfallenden Patentgebühren aufzuschieben, bis Sie entschieden haben, welche Auslandsmärkte Sie schützen lassen wollen. Beantragung eines Europäischen Patents Europäische Patentanträge können direkt beim Europäischen Patentamt in dessen Büros in München, Den Haag oder Berlin gestellt werden oder bei den nationalen Patent- Institutionen, ungeachtet etwaiger Restriktionen, die die nationale Sicherheit betreffen. Die Bewilligungsprozedur basiert auf einem einzigen Antrag, der entweder auf Englisch, Französisch oder Deutsch gestellt werden muss. Wird das Patent erteilt, kann der Antragsteller mit den nationalen Prozeduren in allen oder nur in einigen EU- Mitgliedstaaten fortfahren. Falls die Sprache, in der der Patentantrag verfasst ist, keine offizielle Sprache in dem betreffenden Land ist, muss eine entsprechende Übersetzung beigefügt werden, andernfalls gilt das Patent nicht in dem betreffenden Staat. Beantragung eines Internationalen Patents Die PCT Prozedur sorgt durch einen einzigen internationalen Antrag für eine Vereinfachung der Gewährung des Patentschutzes. Anträge können dem nationalen Patentamt eingereicht werden und wenn dem keine Auflagen bezüglich der nationalen Sicherheit entgegenstehen, bei der WIPO (World Intellectual Property Organisation) in Genf oder bei den Büros des Europäischen Patentamts entweder in Den Haag oder München. 8 8 InnoSupport: Supporting Innovations in SME 7.2 International Regulations 2005 InnoSuTra 5/

6 MARKEN 9 Anträge zur Registrierung einer Marke sind auf dem entsprechenden Formular an eines der nationalen Markenämter oder deren Provinzialbüros zu richten. Beigefügt werden müssen: die Schutzerklärung, eine Liste der zu schützenden Güter und Dienstleistungen und ein Muster der Marke, 8 Kopien der Marke, die Quittung für die Zahlung der Gebühren für eine Registrierungsperiode von 10 Jahren. Falls der Antrag der Registrierung einer Kollektivmarke dient, muss zusätzlich eine Kopie der Verordnung über den Gebrauch der Marke und diesbezügliche Sanktionen beigefügt werden. Soll die Registrierung einer Marke ohne jede Änderung lediglich verlängert werden, so genügt es, einen entsprechenden Antrag zu stellen und die anfallenden Gebühren zu bezahlen. Beanspruchung von Priorität Es ist möglich, aufgrund eines in den vorangegangenen 6 Monaten in einem der Vertragsländer der Pariser Verbandsübereinkunft (siehe Glossar: Europäisches Patentübereinkommen) gestellten Antrags Priorität zu beanspruchen. Andere Länder Ihr nationales Patentamt wird Ihnen behilflich sein bei der Informationsbeschaffung über Markenschutz außerhalb Ihres Landes in Europa und anderswo. Es kann Ihnen auch bei der Erlangung internationalen Markenschutzes helfen. Anfallende Kosten und erforderliche Verfahren zur Sicherung von Markenschutz sind wichtige Faktoren für jeden potentiellen Exportmarkt, den Sie erschließen wollen. Anträge für EU Gemeinschaftsmarken Sie können eine Marke national registrieren lassen, was jedoch nur dann angemessen ist, wenn Sie Ihre Geschäfte praktisch ausschließlich im heimischen Markt betreiben. Wollen Sie jedoch in Europa tätig werden, sollten Sie einen Antrag beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Betracht ziehen. Dort können Sie eine EU Gemeinschaftsmarke registrieren lassen. Eine solche Marke ist rechtlich durchsetzbar und genießt auf dem Territorium der Europäischen Gemeinschaft einheitlichen Schutz. Andere Anträge im Ausland Wenn Sie Markeninhaber sind und internationalen Markenschutz erhalten wollen, gibt Ihnen das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken die Möglichkeit, Ihre Marke in mehreren 9 ebd InnoSuTra 6/

7 Ländern schützen zu lassen, wozu Sie einen einzigen Antrag in einer einzigen Sprache stellen müssen. Die anfallenden Gebühren sind in Schweizer Franken zu entrichten. Eine internationale Registrierung hat denselben Effekt, wie die Registrierung in jedem vom Antragsteller gewünschten Einzelstaat. Registrierung einer EU Gemeinschaftsmarke Entsprechende Anträge sollten gerichtet werden an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante, Spanien. Der Antrag kann per Post, Kurierdienst oder Fax übermittelt werden. Er kann auch beim nationalen Markenamt eingereicht werden. Das HABM ist federführend bei der Bearbeitung der Anträge. EU Gemeinschaftsmarken sind 10 Jahre ab Antragstellung geschützt; der Schutz kann auf Antrag verlängert werden. Registrierung einer internationalen Marke Zu diesem Zweck müssen Sie Markeninhaber sein oder wenigstens bereits einen identischen nationalen Markenschutz beantragt haben. Anträge zur internationalen Registrierung sollten beim HAMB (Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern) gestellt werden. 10 Beigefügt werden müssen: das ausgefüllte WIPO-Formular, eine Handlungsvollmacht falls notwendig, eine Reproduktion der Marke, die der nationalen Referenzmarke entspricht, die Quittung über die Bezahlung der Bewilligungsgebühren, die Quittung über die Bezahlung der internationalen Gebühren an WIPO. Registrierungen gelten für 10 Jahre und können verlängert werden. WIPO informiert den Rechteinhaber sechs Monate vor Verfall der Rechte Für Tipps und Hinweise zum Ausfüllen des internationalen Antragsformulars besuchen Sie auf der Webseite des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). 10 Das Madrider System gründet auf der nationalen oder regionalen Registrierung bzw. deren Antragstellung. Dementsprechend muss ein Antragsteller für die internationale Registrierung einer Marke die bereits erfolgte Registrierung der Marke im Ursprungsland bzw. den Antrag auf Registrierung der Marke im Ursprungsland vorweisen (Grundregistrierung). Der internationale Antrag darf sich nur auf 10 InnoSuTra 7/

8 Güter und Dienstleistungen beziehen, die in der Grundregistrierung bzw. deren Antrag aufgeführt sind. Haben Sie bereits einen wie auch immer gearteten nationalen Schutz geistigen Eigentums registriert? Falls ja, können Sie weitere Registrierungen nur noch nach dem Madrider System vornehmen lassen. In den meisten Fällen soll der internationale Antrag eine einzige Registrierung bewirken, die die in dem Antrag genannten Güter und Dienstleistungen abdecken soll. Es ist jedoch auch möglich, einen internationalen Antrag auf mehrere Registrierungen oder auf mehrere Anträge und/oder Registrierungen zu stützen, die zusammen die Güter und Dienstleistungen abdecken, auf die sich der internationale Antrag bezieht. Die Erstanträge und/oder Erstregistrierungen müssen auf den Namen des Antragstellers lauten, der den internationalen Antrag stellt, und sie müssen bei derselben Behörde eingereicht worden sein. 11 Vielleicht interessiert es Sie, einmal ein Blick auf das Antragsformular zur internationalen Registrierung einer Marke zu werfen. Auf der Webseite findnen Sie das Formular MM2. COPYRIGHT Wenn Sie Staatsangehöriger oder Einwohner eines Landes sind, das die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst unterzeichnet hat, oder Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und damit an die Bedingungen des TRIPS Abkommens gebunden ist, oder wenn Sie Ihr Werk zum ersten Mal oder mindestens gleichzeitig in einem der oben genannten Länder publizieren, dann ist Ihr Copyright automatisch auch in allen anderen Ländern geschützt, die die Berner Übereinkunft unterzeichnet haben, bzw. Mitglieder der WTO sind. 12 DESIGNS Internationaler Schutz von industriellen Designs wird durch das Haager Abkommen gewährleistet. Dieses gibt dem Inhaber eines Eigentumsrechts an einem Industriedesign die Möglichkeit, seine Rechte in zahlreichen Ländern durch einen Antrag beim internationalen WIPO Amt schützen zu lassen, wobei eine Reihe von Gebühren anfällt, die in einer Währung bezahlt werden können InnoSupport: Supporting Innovations in SME 7.2 International Regulations ebd InnoSuTra 8/

9 7.2.5 Fallstudie Kombination innovativer Technologie mit Kunsthandwerkprodukten Specchio Piuma S.a.S. 14 Das italienische Unternehmen operiert in folgenden Geschäftsfelfdern: Architektonische Infrastruktur Design Verpackung Ausstellungsstrukturen Es liefert Beratungsdienstleistungen, Design und Verkauf. Das Unternehmen hat 6 Mitarbeiter und machte 2002 einen Jahresumsatz von Euro. Seit seiner Gründung 1993 lässt das Unternehmen Handelsmarken schützen, um eine starke Unternehmensidentität und ein starkes externes Image zu schaffen. Das Unternehmenslogo und der Name genießen Markenschutz, auch die Handelsnamen neuer Produkte werden geschützt. Mit seinen Marken konnte SPECCHIOPIUMA eine starke Corporate Identity in einem relativ hochwertigen Markt schaffen und aufrechterhalten. Die technologische Umgebung ist dynamisch, aktive Wettbewerber werden identifiziert und überwacht durch die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen, Ausstellungen, Marktuntersuchungen und Public Relations. Das Überleben in dem von Wettbewerbsdruck geprägten Markt wird durch technische Innovation, Implementierung von Unternehmensdienstleistungen, Partnerschaften und Joint Ventures gesichert. Das Unternehmen ist besonders innovationsstark. Die angewandte Strategie ist eng verbunden mit maßgeschneiderten Lösungen, die von dem Unternehmen entwickelt und geliefert werden. Jede Nicht-Standard-Aktivität wird als F&E angesehen. Ziel des Unternehmens ist es, das erreichte Innovationsniveau durch Implementierung von Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums zu bewahren. Bei der Lieferung maßgeschneiderter Lösungen hat das Unternehmen immer Marken bei den entwickelten spezifischen Produkten und Lösungen eingesetzt. SPECCHIO PIUMA hat 2 internationale Patente beantragt zum Schutz von Originalprodukten und das Unternehmen plant, auch weiterhin geistiges Eigentum schützen zu lassen, um die Ergebnisse verschiedener F&E Verträge, die in Zusammenarbeit mit Industriepartnern oder Kunden ausgeführt werden, zu sichern. Das Unternehmen integriert kommerzielle Informationen mit den Ergebnissen seiner Innovationen und nutzt konsequenterweise die Kommerzialisierung geistigen Eigentums, um die Identität seiner Produkte hervorzuheben InnoSuTra 9/

10 7.2.6 Zusammenfassung Patentschutz ist entscheidend für innovative Hochtechnologie-Problemlösungen. Bei internationalen Innovationen wird er umso wichtiger, wenn die Zeit gekommen ist, in fremde Märkte einzutreten. Internationale Gesetze regeln bis in einzelne, wie Sie Ihr geistiges Eigentum im Ausland schützen können. Weitere Vorteile sind, dass alle europäischen und internationalen Patente überprüft werden und dass diese auch für Länder gelten, die selbst nur ein Registrierungsverfahren anbieten. In diesem Modul haben Sie einiges über die internationalen Regularien erfahren, die den Schutz von geistigem Eigentum betreffen. Sie wissen nun, welche internationalen Gesetze und Vereinbarungen zu beachten sind und kennen die Grundregeln, die Sie einhalten müssen, wenn Sie international den Schutz geistigen Eigentums beantragen wollen LITERATURVERZEICHNIS World Intellectual Property Organization: Guide to the International Registration of Marks Download vom: 5. September InnoSupport: Supporting Innovations in SME. 7.2 International Regulations Download vom: 5. September World Intellectual Property Organization Download vom: 5. September World Intellectual Property Organization Download vom: 5. September World Intellectual Property Organization (viewed: 5 September 2008) World Intellectual Property Organization Download vom: 5. September The International Trademark Association (INTA) is a not-for-profit membership association dedicated to the support and advancement of trademarks and related intellectual property as elements of fair and effective national and international commerce. Copyright 2008 InnoSuTra 10/

11 International Trademark Association, 1, Download vom: 9. September Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) Download vom: Weiterführende Literatur Deutsche Quellen Tiefel, T. (2008): Gewerbliche Schutzrechte im Innovationsprozess. Wiesbaden, Deutscher Universitäts-Verlag. Gassmann, O.; Bader, M.A. (2007): Patentsmanagement: Innovationen erfolgreich nutzen und schützen. 2. aktualisierte Aufl., Berlin, Springer Verlag. Bruchhausen, K.; Nirk, R.; Ullmann, E. (2007): Patent- Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht. 3., neu bearbeitete Aufl. Heidelberg, Müller. Ingerl, R.; Rohnke, C. (2003): Markengesetz: Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen. 2. neu bearbeitete Aufl. München, Beck. Englische Quellen World Intellectual Property Organization (2007): International Classification of Goods and Services for the Purposes of the Registration of Marks (Nice Classification, 9th ed.) World Intellectual Property Organization (2007): International Classification for Industrial Designs (Locarno Classification) The ninth edition that will enter into force on January 1, 2009 is already on sale on the electronic bookshop GLOSSAR Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Der Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens, kurz Zusammenarbeitsvertrag oder PCT (nach dem engl. Patent Cooperation Treaty), ist ein internationaler Vertrag. Durch diesen Vertrag bilden seine Vertragsstaaten einen Sonderverband gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ). Der PCT ermöglicht es Verbandsangehörigen, d.h. natürlichen oder InnoSuTra 11/

12 juristischen Personen, die entweder Angehörige eines Vertragsstaat sind oder ihren Sitz in einem Vertragsstaat haben, durch Einreichen einer einzigen Patentanmeldung bei dem Internationalen Büro der WIPO oder einem anderen zugelassenen Amt (z.b. Deutsches Patentamt oder Europäisches Patentamt) für alle Vertragsstaaten des PCT ein Patent zu beantragen. (Quelle: Community Trade Mark (CTM) Gemeinschaftsmarke Die Gemeinschaftsmarke ist ein Rechtsinstitut des gewerblichen Rechtsschutzes auf der Ebene des europäischen Sekundärrechtes und dient wie die nationale Marke dazu, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen zu unterscheiden. Mit Eintragung einer Gemeinschaftsmarke erlangt der Rechtsinhaber eine Rechtsposition innerhalb des gesamten Binnenmarktes der Europäischen Gemeinschaft. Vor Einführung der Gemeinschaftsmarke durch die Verordnung (EG) Nr. 40/94 war eine so umfassende Position nur durch Eintragung der Marke bei mehreren Markenämter möglich oder über die Erstreckung einer nationalen Marke mit Hilfe des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken (MMA). Die Gemeinschaftsmarke bietet den Vorteil eines einheitlichen Schutzes in allen Ländern der Europäischen Union. Erforderlich hierfür ist nur ein einziges Eintragungsverfahren beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM). Gegenüber den beiden anderen Möglichkeiten des Markenschutzes ist die Gemeinschaftsmarke gleichzeitig Alternative und Ergänzung. Jeder der drei Möglichkeiten entspricht eine spezifische Schutzwirkung, die an besondere Erfordernisse der Wirtschaft anknüpft. Eine einzelne nationale Marke bietet einen auf einem Markt eines einzigen Landes limitierten Schutz, die Gemeinschaftsmarke bietet Schutz auf dem Binnenmarkt, und bei der internationalen (IR) Marke kann der Schutz auf beliebig viele Länder des Madrider Verbundes erstreckt werden. Die drei genannten Marken schließen sich nicht aus, sondern können auch kombiniert werden. Mit dem Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Madrider Markenprotokoll wurde eine Verknüpfung des Gemeinschaftsmarkensystems zum Madrider System geschaffen. Eine Gemeinschaftsmarke erwirbt man durch Eintragung in das Register für Gemeinschaftsmarken. Sie kann nur für das gesamte Gebiet der Gemeinschaft eingetragen, übertragen oder für nichtig erklärt werden. Dies ist einer der wesentlichen Unterschiede zur IR Marke, die auf beliebig viele Verbandsländer des MMA erstreckt werden kann. Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre; sie kann unbegrenzt verlängert werden. Eine Gemeinschaftsmarke kann entweder unmittelbar beim HABM angemeldet werden, oder über ein nationales Amt für gewerbliche Schutzrechte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Im Jahr 2007 gingen [1] Anmeldungen für eine Gemeinschaftsmarke ein. (Quelle: InnoSuTra 12/

13 Madrider Markenabkommen Das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (kurz: Madrider Markenabkommen oder MMA) von 1891 ist ein Abkommen zwischen einer Vielzahl von Ländern, durch welche nationale Marken eines Verbandsstaates auch in den anderen Verbandsstaaten Schutz genießen können und somit eine international registrierte (IR) Marke geschaffen werden kann. Das Abkommen wurde in den Jahren 1900, 1911, 1925, 1934, 1957 revidiert. Eine wichtige weitere Revision geschah 1967 in Stockholm. Vertragssprache dieses Abkommens ist nach Regel 6 des Abkommens Französisch. Hilfsweise können Gesuche auch in Englisch abgefasst werden. Das Madrider Markenabkommen wird von der WIPO in Genf verwaltet und die fälligen Gebühren werden in Schweizer Franken bemessen. Im Jahre 2007 wurden bei der WIPO Anträge auf Registrierung eingereicht. (Quelle: Bona fide Guter Glauben (lat. bona fides) ist ein Begriff aus der Rechtswissenschaft. Bedeutung erlangt er vor allem beim Gutglaubensschutz, dabei handelt es sich um einen Vertrauensschutz in einen Rechtsschein. Das Fehlen von gutem Glauben bezeichnet man als Bösgläubigkeit. (Quelle: TRIPS Abkommen Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Österreich: Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums) oder TRIPS-Abkommen (engl. Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights, frz. Accord sur les aspects des droits de propriété intellectuelle qui touchent au commerce) ist eine internationale Vereinbarung auf dem Gebiet der Immaterialgüterrechte. Es legt minimale Anforderungen für nationale Rechtssysteme fest. Dies soll sicherstellen, dass die Maßnahmen und Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht selbst zu Schranken für den rechtmäßigen Handel werden. (Quelle: Rechte_des_geistigen_Eigentums) Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (engl. World Intellectual Property Organization ) wurde 1967 mit dem Ziel gegründet, Rechte an immateriellen Gütern weltweit zu fördern wurde die WIPO Teilorganisation der Vereinten Nationen. Die WIPO ist Ausgangspunkt des Zusammenarbeitsvertrags (PCT) von 1970, des WIPO- Urheberrechtsvertrags von 1996 und des Patentgesetzvertrags (engl. Patent Law Treaty) InnoSuTra 13/

14 von (Quelle: Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst Die Berner Übereinkunft ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1886 in Bern angenommen wurde. Die am 5. Dezember 1887 zunächst in acht Staaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Schweiz, Spanien und Tunesien) in Kraft getretene Berner Übereinkunft begründete zum ersten Mal die Anerkennung des Urheberrechts zwischen souveränen Nationen. Sie war auf Veranlassung von Victor Hugo erarbeitet worden. Vor ihrer Ratifizierung lehnten es Staaten häufig ab, Werke anderer Nationen als geschützt zu behandeln. So konnte beispielsweise ein in London publiziertes Werk, das in Großbritannien unter Schutz stand, in Frankreich frei verbreitet werden und umgekehrt. In der Folgezeit kam es zu mehreren Revisionen; seit 1908 spricht man daher von der Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ). Die Berner Übereinkunft sieht in Artikel 5.1 vor, dass jeder Vertragsstaat den Schutz an Werken von Bürgern anderer Vertragspartner genauso anerkennt wie den Schutz von Werken der eigenen Bürger ( Schutzlandprinzip ). Diese Gleichstellung ausländischer Urheber mit inländischen Urhebern erübrigt, hier nach den ausländischen Schutzvorschriften zu forschen. Der Schutz erfolgt gemäß der Berner Übereinkunft automatisch, d. h. es wird keine Registrierung und kein Copyright-Vermerk vorausgesetzt. Die (R)BÜ garantiert eine minimale Schutzdauer von mindestens fünfzig Jahren über den Tod des Urhebers (post mortem auctoris) hinaus. Den Vertragsstaaten steht es offen, diese Zeitspanne zu verlängern. Beispielsweise hat die Europäische Union 1993 in ihrem Bestreben zur Harmonisierung des Urheberrechtsschutzes diese Periode auf 70 Jahre verlängert. Die Vereinigten Staaten folgten diesem Beispiel mit dem Sonny Bono Copyright Term Extension Act von (Quelle: st) Welthandelsorganisation Die Welthandelsorganisation (World Trade Organization, WTO) ist eine internationale Organisation mit Sitz in Genf, Schweiz, die sich mit der Regelung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen beschäftigt. Sie wurde 1995 aus dem General Agreement on Tariffs and Trade (GATT) in der Uruguay-Runde nach siebenjähriger Verhandlungszeit gegründet. Am 1. Januar 1995 nahm sie ihre Arbeit in Genf auf. Die WTO ist neben dem IWF und der Weltbank eine der zentralen internationalen Organisationen für wirtschaftlichen Fortschritt mit globaler Reichweite. Sie ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. (Quelle: InnoSuTra 14/

15 Kollektivmarke Die unterscheidet sich von gem. 3 MarkenG schutzfähigen Zeichen (Marke), dass ihr Inhaber nur ein rechtsfähiger Verband bzw. eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der rechtsfähigen Dachverbände und Spitzenverbände, deren Mitglieder selbst Verbände sind, sein kann (vgl. 97 f. MarkenG). (Quelle: Europäisches Patentübereinkommen Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ, engl.: European Patent Convention - EPC) ist ein internationaler Vertrag, durch den die Europäische Patentorganisation (EPO) geschaffen wurde und die Erteilung Europäischer Patente geregelt wird. Durch das EPÜ bilden seine Vertragsstaaten auch einen Sonderverband gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ), müssen also dessen Bestimmungen einhalten (z.b. zur Priorität). (Quelle: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) Die kurz HABM oder engl. OHIM genannte Behörde im spanischen Alicante ist eine Einrichtung der Europäischen Gemeinschaft, die für die Eintragung der Gemeinschaftsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster zuständig ist. Die Sprachen des Amtes sind Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch. Es besitzt Rechtspersönlichkeit. (Quelle: elle) Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle kurz Haager Musterabkommen oder HMA ist ein internationales Abkommen auf dem Gebiet des Geschmacksmusterrechtes und wird von der WIPO verwaltet. Durch dieses Abkommen bilden seine 48 Vertragsstaaten einen Sonderverband gemäß der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ). Durch das HMA ist es Geschmacksmusterinhabern möglich, sich auf die Vorschriften des HMA zu berufen und durch internationale Hinterlegung der Muster oder Modelle den jeweils nationalen Schutzumfang der Verbandsstaaten zu erwerben. Das HMA beinhaltet somit kein materielles Recht, sondern schafft nur ein internationales Hinterlegeverfahren. Diese Hinterlegung in Genf bei der WIPO hat dieselbe Wirkung, wie wenn in jedem Verbandsstaat einzeln hinterlegt wäre. (Quelle: r_muster_und_modelle) InnoSuTra 15/

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