Vortrag Patente für Innovationen am
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- Margarete Amsel
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1 GÖTZ, KÜCHLER & DAMERON Patent- und Rechtsanwälte Nürnberg - Würzburg ROTARY CLUB KARLSTADT-ARNSTEIN RYLA-SEMINAR, April 2000 Vortrag Patente für Innovationen am Konkrete Ideen Schutzrechtsarten Systematik des nationalen und internationalen Schutzrechtsinstrumentariums Umfang und Aufwand mit Schutzrechtsaktivitäten Gemeinsame Systemmerkmale gewerblicher Schutzrechte Verwertungs- und Wettbewerbsstrategien Georg Götz - Patentanwalt
2 Immaterialgüterecht UrhR gewerbl. Rechtsschutz ästhet. Design GsmG SchriftzG Technik, Chip- Topographie PatG,GbmG HSchG,ArbEG Botan. Entdeckung SSG,SaatgutvG Geschäftl. Kennzeichnung MG,HGB,BGB
3 Intellectual Property <Inh> 1995 Copyright (RBÜ, WUA) gewerbl. Eigentum (PVÜ) ästhet. Design HMA, Wiener SchrzA Technik, Chip- Topographie PCT,EPÜ;EG- Richtlinie Botan. Entdeckung IntPflÜ Geschäftl. Kennzeichnung EG,PVÜ Art.8, MMA,MHA
4 PatG GbmG GsmG MG BGB 12 UWG GWB UrhG RS PCT EPÜ ästh. Leistung Muster Modell HMA techn. Leistung Erfindung Werbe-,Produktu. Unternehmensleistung Kennzeichen: u.a., Firma PVÜ PVÜ Art.8 fairer Leistungswettbewerb gute Sitten Anstand MMA MHA PVÜ Art.10a Werk Computerprogr persönl./ eigene Schöpf. RBÜ WUA
5 TECHNIK PCT internationaler Schutz: A N M E L D E Z E I T P U N K T Internationale Phase Monate R E C H E R C H E - P R Ü F U N G nationale Phasen: wichtige Länder, z. B.: USA, Japan, Australien, Kanada, Indien, Brasilien Regionale Phase (Euro-PCT) = EPÜ europäischer Schutz separate EP-Patentanmeldung (ohne PCT) - Anmeldezeitpunkt Regionale Phase Recherche, Prüfung Nationale Phasen in den Vertragsstaaten des EPÜ und/oder Erstreckungsstaaten
6 Haager Musterabkommen (HMA) Ästhetisches Design/Geschmacksmuster einzige, einsprachige Anmeldung beim Internationalen Büro (WIPO) in Genf EU-Marke Wort-, Bild-, Farb-, Form und/oder Klangmarke eine Anmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante Schutz in allen Mitgliedsstaaten Schutz in allen EU-Staaten Madrider System Anmelde- zeitpunkt Marken für Waren und Dienstleistungen nationale Phase Eintragung Internationale Registrierung Mitgliedstaaten: EU-Länder außer Irland und Griechenland, Schweiz, Norwegen, Osteuropa, Japan, China Nichtmitglieder: USA, Kanada, Australien, Brasilien, Mexico,, Indien, Taiwan, Thailand, Südkorea
7 Prioritätsprinzip Zuordnung des (etwaigen) Schutzrechts demjenigen, der den Schutzgegenstand zuerst öffentlich-rechtlich (Behörde) angemeldet oder eigengeschäftlich benutzt hat, wer also zuerst den Schutzgegenstand gegenüber der Öffentlichkeit offenbart oder verwertet hat, sei es: formell durch Antrag bei der zuständigen Behörde oder sachlich durch praktische Nutzung/Verwertung Bedeutung der Anmeldung (Antrag): Vorbehalt der Priorität (Vorrecht) auf ausschließliches Verwertungsrecht
8 objektive Eigenart Schutzgegenstand Schutzfähigkeitsschwelle allgemein-/schutzrechtsfreie Neuerungstätigkeiten geistige, vorbekannte Gemeingüter
9 Schutzbereich: (Schutz-) Umfang Objektive Eigenart
10 RS Inhaberschaft: Nutzungsrecht Verfügungsrecht Abwehrrecht ausschließlich/ exklusiv (GG 14) Schutzgegenstand Rechts Subjekt/- Träger: 1. natürl. Personen 2. jurist. Personen 3. ohgs, KGs vgl. MG 7 Rechts-Objekt
11 MARKETING-RECHTS-Management: Marketingstrategien:... Produkte Distribution Preise, Rabatte Werbung, Markt Kommunikation Schutzrechtsstrategien: Angriff durch Basisschutzrechte Absicherung durch engm. Anmeldung von Kleingehaktem Mitarbeiter-Motivierung Reputation aufgrund intellekt. Eigentums finanzieller Ertrag durch Lizenzgebühren
12 Funktionen und Schutzbereich Marke Orientierungshilfe Werbewirkung Nachahmungsschutz Registrierung beim Deutschen Patentamt bewirkt Ausschließlichkeitsrecht Verbot für Dritte, diese Marke für identische oder ähnliche Waren zu benutzen
13 Wesentliche Aspekte für die Gestaltung einer Marke Gestaltung Wort keine beschreibenden Angaben, keine Worte der Umgangssprache. Bild Markantes Symbol, wenig Elemente. Kundenorientiert Konservative oder moderne Symbolik. Übertragbarkeit auf weitere Produkte. Regionale Identität. Recht Registrierung der Marke in den benutzten Formen, ggf. auch der Unternehmensbezeich. und des Logos. Vertragliche Bindungen.
14 Elemente Marken Identische Ausstattung der Verpackungen und Werbeträger Vertragliche Bindungen Bezeichnung und Logo für das Unternehmen Wiederkehrende Merkmale in Geschäftspapieren und Werbung
15 Das Registrierungsverfahren Deutsches Patentamt Anmeldetag Prüfung
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