Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

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1 Unternehmens- und Gesellschaftsrecht Lernunterlagen Orac-Rechtsskripten Schummer, Personengesellschaften, 6. Auflage Mader, Kapitalgesellschaften, 5. Auflage Schummer, Allgemeines Unternehmensrecht 6. Auflage Gruber, Unternehmensbezogene Rechtsgeschäfte 7. Auflage G. Nowotny, Gesellschaftsrecht, 2. Auflage Fitz/Roth, Unternehmensrecht, 2. Auflage Krejci, Gesellschaftsrecht I Personengesellschaften Gesetzestexte Kodex Unternehmensrecht WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 1 UGB-Überblick 1. Buch: Allgemeine Bestimmungen: Definition des Unternehmerbegriffs, Firmenrecht, Haftung und Übergang der Vertragsverhältnisse bei Unternehmensveräußerung, Stellvertretungsrecht: Prokurist und Handlungsgehilfen 2. Buch: Recht der OG, KG und Stillen Gesellschaft 3. Buch: Rechnungslegung 4. Buch: Unternehmensbezogene Geschäfte 5. Buch: Seehandelsrecht WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 2 1

2 UGB wesentliche Änderungen Der Unternehmer und sein Unternehmen sind Anknüpfungspunkt Firmenrecht liberalisiert OG und KG können zu jedem erlaubten Zweck gegründet werden Rechnungslegungspflicht nach Umsatzerlösen (neben Rechtsformanknüpfung) Bei Handelsgeschäften/unternehmensbezogenen Rechtsgeschäften Beseitigung oder Abschwächung bestimmter strenger Bestimmungen WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 3 Unternehmerbegriff I Zentraler Anknüpfungspunkt des UGB Löst komplizierten Kaufmannsbegriff ab Unternehmereigenschaft durch Betrieb eines Unternehmens ( 1 Abs 2 UGB) Bestimmte Rechtsform ( 2 UGB) Eintragung ( 3 UGB) WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 4 2

3 Unternehmerbegriff II Betrieb eines Unternehmens ( 1 Abs 2 UGB) Unternehmen Wie 1 KSchG Auf Dauer angelegt Organisation Selbständige, wirtschaftliche Tätigkeit Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 5 Unternehmerbegriff III Unternehmer kraft Rechtsform 2 UGB 2 UGB Insbesondere GmbH, AG und Genossenschaften (ebenso SE und SCE) Art der Tätigkeit ist gleichgültig OG und KG nicht Unternehmer kraft Rechtsform Ebensowenig Privatstiftung WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 6 3

4 Unternehmerbegriff IV Unternehmer kraft Eintragung Personen, die zu Unrecht im Firmenbuch eingetragen sind und unter ihrer Firma handeln gelten als Unternehmer Zweck: Verkehrsschutz WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 7 Unternehmerbegriff V freie Berufe und Land- und Forstwirtschaft ( 4 UGB) als Einzelunternehmer nicht vom 1. Buch erfasst Freiwillige Eintragung ins FB Als OG und KG schon (so EBRV) Ebenso als GmbH ( 2) Bloß typologische Begriffsbestimmung Höchstpersönliche Leistungen war rechtspolitisch sehr umstritten WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 8 4

5 Unternehmerbegriff VI Viertes Buch (Unternehmensbezogene Geschäfte) s 343 UG: auf freie Berufe und Land- und Forstwirtschaft anwendbar Für Rechnungslegungsvorschriften (Drittes Buch) wieder eigene Anknüpfung 189 UGB Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften Co Umsatzerlöse > ,- (beachte Übergangsfristen ) Gilt nicht für freie Berufe, Land- und Forstwirtschaft und Unternehmer mit Einkünften isd 2 Abs 4 Z 2 EStG ( Überschussrechner ) WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 9 Unternehmerbegriff VII Unternehmer und FB Unternehmer kraft Rechtsform entstehen erst mit Eintragung im FB Mit hier zu vernachlässigenden Ausnahmen Ebenso OG und KG Einzelunternehmer: grundsätzlich freiwillige Eintragung ( 8 UGB) Bei Rechnungslegungspflicht: Eintragungspflicht ( 8 UGB) WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 10 5

6 Unternehmerbegriff VIII Resümee: Unternehmer kraft Betrieb eines Unternehmens, kraft Rechtsform oder kraft Eintragung Freie Berufe und Land- und Forstwirtschaft als EU vom 1. Buch ausgenommen Freiwillige Eintragung möglich Natürliche Personen als Einzelunternehmer Grundsätzlich freiwillige Eintragung Es sei denn Rechnungslegungspflicht Anwendbarkeit der Rechnungslegungsvorschriften (Drittes Buch) nach 189 UGB WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 11 Firma I Begriff Erleichterungen nach UGB Liberalisierung Jede kennzeichnende und unterscheidungskräftige Bezeichnung, die nicht zur Irreführung geeignet ist Kennzeichnung und Unterscheidungskraft: schließt insbesondere Gattungsbezeichnungen und rein beschreibende Angaben aus Aber: Zwingender Rechtsformzusatz also auch e.u., OG, KG WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 12 6

7 Firma II Grundsätze des Firmenrechts Firmenwahrheit Irreführungsverbot Nach UGB Eingeschränkte Aufgriffsmöglichkeit für FB-Gericht Firmenkontinuität Firmenunterscheidbarkeit Firmenschutz Verwechslungen Irreführungen WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 13 Prokura I Umfangmäßig definierte Vollmacht, Prokurist als alter ego des Unternehmers Wegen Unbeschränktheit und Unbeschränkbarkeit gefährlich Voraussetzung daher im FB eingetragener Unternehmer Prokurist mit Vertretungsbefugnis im FB einzutragen Umfang der Vertretungsmacht 49 UGB WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 14 7

8 Prokura II Unbeschränkbarkeit 50 (wiederhole Missbrauch der Vertretungsmacht) Gesamtprokura Unechte Gesamtprokura Vertretung gemeinsam mit Organmitglied, um dort fehlenden Gesamtvertreter zu substituieren Umfang richtet sich dann nach Vertretungsmacht des Organs WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 15 Unternehmensübergang I Rekapituliere: share deal, asset deal, Einzelrechtsnachfolge, Gesamtrechtsnachfolge 38 UGB: Übergang der unternehmensbezogenen, nicht höchstpersönlichen Rechtsverhältnisse Paradigmenwechsel: Grundsatz nicht mehr Zustimmung des Vertragspartners Widerspruchsrecht des Dritten Bestimmung ergänzt Sonderbestimmungen für einzelnen Rechtsverhältnisse zb 3 AVRAG für Arbeitsverträge, 12a MRG für Bestandverhältnisse, 69 ff VVG für Versicherungsverträge WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 16 8

9 Unternehmensübergang II Voraussetzungen Unternehmenserwerb unter Lebenden Fortführung des Unternehmens Keine abweichende Vereinbarung Firmenfortführung nicht notwendig Rechtsfolgen Unternehmensbezogene Rechtsverhältnisse einschließlich bis zum Übergang begründete Rechte und Verbindlichkeiten gehen über, ebenso für Verbindlichkeiten bestellte Sicherheiten WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 17 Unternehmensübergang III Widerspruchsrecht des Dritten Dritter ist nachweislich von Vertragsübergang zu verständigen, Hinweis auf Widerspruchsrecht Dreimonatige Widerspruchsfrist ab Zugang der Verständigung 38a Abs 5 idf URÄG 2008: Ausnahme für Pacht usw WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 18 9

10 Unternehmensübergang IV Haftung für Altverbindlichkeiten 38 Abs 4: grundsätzlich unbeschränkte Haftung des Erwerbers für unternehmensbezogene Altverbindlichkeiten Abweichende Vereinbarung möglich, setzt bestimmte Publizität voraus ( 38 Abs 4 letzter Satz) Haftung nach 1409 ABGB nicht ausschließbar 1409 betraglich begrenzt Kennen oder Kennenmüssen der Verbindlichkeiten Beide Haftungsbestimmungen finden keine Anwendung bei Erwerb eines Unternehmens in der Insolvenz WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 19 Unternehmensübergang V Erwerberhaftung tritt neben die Haftung des Unternehmensveräußerers Dessen Haftung wird zeitlich gem 39 UGB begrenzt WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 20 10

11 4. Buch Unternehmensbezogene Geschäfte I Sammelsurium an Einzelregelungen Teils leges speciales, teils ergänzende Bestimmungen zum ABGB Durch UGB Bereinigung, teils Transfer in das ABGB, aber auch Retransfer von Bestimmungen aus dem ABGB zb Verzugszinsen für Geldschulden aus unternehmensbezogenen Geschäften zwischen Unternehmern WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie Buch Unternehmensbezogene Geschäfte II Anwendungsbereich: Unternehmer gem jur. Pers öff Rechts Weitgehende Gleichschaltung mit KSchG Unternehmensbezogenheit des Geschäfts wird im Zweifel vermutet Keine Anwendung auf Vorbereitungsgeschäfte Wiederum Gleichschaltung mit KSchG Sonderregelungen grundsätzlich auch auf einseitige unternehmensbezogene Geschäfte anwendbar Wichtige Ausnahmen WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 22 11

12 4. Buch Unternehmensbezogene Geschäfte III Ein Beispiel: Mängelrüge 377 Gilt für Kaufvertrag, wenn für beide Teile unternehmensbezogenes Geschäft Auch für Werklieferungsvertrag und Tausch 381 Prüfung der Ware und Anzeige von erkennbaren Mängeln binnen angemessener Frist Bei Unterlassung Verlust von Gewährleistungsansprüchen, Ersatz des Mangelschadens, Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie Buch Unternehmensbezogene Geschäfte IV Ausnahmen des Rechtsverlusts Abs 5 Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verursachen oder Verschweigen des Mangels Regelung der sog aliud -Lieferung 378: grundsätzlich Mängelrüge erforderlich Es sei denn, so erhebliche Abweichung, dass Genehmigung ausgeschlossen WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 24 12

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