Vermögensübertragung in der Landwirtschaft

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1 Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung in der Landwirtschaft Volksbank Lindenberg 28.Januar 2014 Günter Freischlag R+V Versicherung, Wiesbaden

2 landwirtschaftlicher Betriebe Problem der Rentenansprüche aus der Alterskasse: der Alte muß loslassen!! Nicht nur Beitragszeiten und Alter sind maßgeblich, sonder auch die Hofabgabe Abwicklung der Hofübergabe häufig mit einem notariellen Übergabevertrag: mit Inhalten zu: Wohnrechte, Leibgeding, Altenteil, Nießbrauch, Abfindungsverträge, Taschengeld, Pflege etc Wie werden die Miterben abgefunden? Problemstellung der Neuen Landwirte: Biogas-, Photovoltaik- und Windkraftanlagen; Marketinggesellschaften? Fragestellung wie werden diese Werte geführt: als eigener Betrieb (nicht landwirtschaftlich), als Personen - oder Kapitalgesellschaft? Wie werden die Miterben abgefunden? Wie ist dies Erbschaft- und Schenkungsteuerlich zu bewerten? Problemstellung der Vererbung des Nicht landwirtschaftlichen Vermögens : Bankguthaben, Immobilien etc. belässt man die gesetzliche Erbfolgeregelung? Fällt ErbSt an?

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4 Die normale gesetzliche Erbfolge Grundprinzip: Realteilung; aber: Besonderheit in der Landwirtschaft: das Anerbenrecht Klare Ordnung: Nach Linien und Stämmen Vorgehende Ordnung schließt nachfolgende Ordnung vollständig aus Problemfälle: - Ehegatte: nicht verwandt, nur verheiratet - Erbengemeinschaft: Alle erben alles (Teilungsanordnung im Testament) - Enteignung: Pflichtteil verbleibt, aber nur bei Kindern, Ehegatten, Eltern

5 Erben 1. Ordnung Erblasser Ehepartner Kind Kind Kind Enkel Enkel Urenkel

6 Erbrecht des Ehepartners. nicht verwandt, nur verheiratet Besonderer Vorteil beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft: Neben dem Ehegatten ¼, zusätzlich vom Zugewinn ¼ (Zugewinnausgleich) somit erbt der Partner die Hälfte des Nachlasses Bei Gütergemeinschaft: immer 1/4 Bei Gütertrennung: mindestens : 1/4 bei einem Kind : 1/2 bei zwei Kindern: 1/3 bei drei Kindern: 1/4

7 Erben 2. Ordnung Eltern Geschwister Geschwister Neffen/Nichten Neffen/Nichten

8 Erben 3. Ordnung Großeltern Onkel/Tanten Onkel/Tanten Vettern/Basen Vettern/Basen

9 Erben 4. Ordnung Urgroßeltern Groß-Onkel/-Tanten Groß-Onkel/-Tanten Groß-Vettern/-Basen Groß-Vettern/-Basen

10 Erben 5. Ordnung Entfernte Voreltern Entfernte Voreltern deren Abkömmlinge deren Abkömmlinge

11 Gesetzliche Erbfolge und landwirtschaftliches Vermögen!? Möglichkeiten der Hofübergabe gesetzliche Hoferbfolge? Wenn die Übergabe vertraglich nicht geregelt wurde, greift die gesetzliche Erbfolge ( als gesetzlich vorgegebene Mindeststruktur) z.b. : der Landwirt verstirbt unerwartet ( zu früh ) oder der Landwirt wollte so lange als möglich den Daumen darauf halten : Der Hof wird nicht übergeben, sondern an den Junior verpachtet und erst bei Tod erfolgt die Übergabe Und außerdem: der Pflichtteilsanspruch der weichenden Erben wird nach den gesetzlichen Regelungen ermittelt

12 Gesetzliche Erbfolge und Erben 1. Ordnung landwirtschaftliches Vermögen? Erblasser Ehepartner Kind Kind Kind Grundproblem: Wie lange kann eine Hofesteilung eine Familie ernähren und ab wann wird die wirtschaftliche Einheit zu schwach? Ziel des landwirtschaftlichen Erbrechtes ist es, den Hof als wirtschaftlich tragfähige Einheit zu belassen.

13 Bremisches Höfegesetz (gültig bis ) Besonderheiten der gesetzliche Erbfolge in der Landwirtschaft: starke regionale Unterschiede: Höfeordnung und Landguterbrecht Rheinland Pfälzische Höfeordnung Bayern, Berlin, Saarland Neue Bundesländer: BGB Landguterbrecht mit GrdStVG Hessische Landgüterordnung Zwei Baden Württembergische Sonderregelungen

14 Gesetzliche Erbfolge und landwirtschaftliches Vermögen: regionale Unterschiede innerhalb Baden Württembergs Württembergisches Anerbengesetz: Besonderheit im Regierungsbezirk Freiburg: Das Badisches Hofgütegesetz vom ; zuletzt geändert am ausser Kraft seit jetzt BGB Recht; (Vermächtniseigenschaft: die Erbengemeinschaft überträgt den Hof auf den Erben) Fußzeile 14 TT.MM.JJJJ

15 Das Württembergische Gesetz über das Anerbenrecht für Grundbesitz der Höferolle Vom , zuletzt geändert am , aber seit dem außer Kraft Verfügungsfreiheit des Eigentümers nach Artikel 6: ( 1 ) der Eigentümer hat das Recht über das Anerbengut unter Lebenden oder von Todes wegen frei zu verfügen; dies bedeutet insbesondere, er kann bestimmen, ( 2 ) ob das Anerbenrecht angewendet wird und wem der Hof zufällt, wie der Hofeswert zu bestimmen ist und in welcher Weise der Anerbe bevorzugt werden soll; gesetzliche Anerbenordnung nach Artikel 8 : 1.Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge: ( 1 ) zunächst der älteste der Erben; ( 2) dann der mit entsprechender Ausbildung oder durch Art und Umfang der Beschäftigung auf dem Hof ( der Älteste hat Vorrang); 2. Ehegatte, (wenn Verwandte in 3. und 4. leben, nur als Vorerbe); 3. Eltern, wenn der Hof von ihnen oder aus ihren Familien stammt; 4. Geschwister und deren Abkömmlinge; Wert des Hofgutes nach Artikel 4 : das 20 fache des Reinertrages minus Hofschulden - bei Streitigkeiten wird ein Schiedsgericht bestimmt; Auszahlung der Miterben nach Artikel 11: in 10 Jahresraten am 1. April :Start Sterbefolgejahr Zinssatz: 1 % unterhalb des Bankdiskontsatzes; Abfindungsrecht der Miterben: über die Hälfte der restlichen Abfindungsguthaben

16 Das Württembergische Gesetz über das Anerbenrecht für Grundbesitz der Höferolle seit dem außer Kraft, Es gelten die Regelungen des BGB, die die Vererbung von Landgütern betreffen Leider kein Regelungszusammenhang: zerstreut in mehreren Paragrafen: 97 Zubehör 98 gewerbliches und landwirtschaftliches Inventar 330 Auslegungsregel bei Lebensversicherungs- und Leibrentenvertrag 1515 Übernahmerecht eines Abkömmlings und des Ehegatten 2049 Übernahme eines Landguts ( zum Ertragswert ) 2312 Wert des Landgutes ( Ertragswert wird auch für den Pflichtteil angesetzt) Problemstellungen die nicht im BGB geregelte wurden - keine klare Erbfolgeregelung: bei plötzlichem Tod des Landwirtes fällt der Hof an die Erbengemeinschaft, diese ist zunächst eine Liquidationsgemeinschaft : verkaufen, versteigern, aufteilen - keine Regelungen zur Nachabfindung: was passiert bei Verkauf von Hofbestandteilen kurz nach Erhalt des Hofes!!!.. werden zum Teil in einem Hilfegesetz geregelt: dem Grundstücksverkehrsgesetz : Gesetz über die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vom , letzte Änderung Zuweisungsverfahren, bestimmte Rechtsgeschäfte bedürfen der Genehmigung;

17 Das Landguterbrecht nach BGB Leitgedanken: der Hof soll in der Familie bleiben - erhalt des Hofbestandes und die Möglichkeit den Hof weiter zu führen; - hat der Erblasser angeordnet, dass einer der gesetzlichen Erben den Hof übernimmt, werden die Abfindungen der Miterben gekürzt; - als Schutzfunktion gilt nicht der Verkehrswert zur Ermittlung von Abfindungen und Pflichtteilsbeträgen, sondern der Ertragswert; er bestimmt sich nach dem Reinertrag nach 2049, der mit einem Faktor multipliziert wird; Verfügungen von Todes wegen und Übergabevertrag: es besteht Testierfreiheit; - es besteht die Möglichkeit der Teilungsanordnung, der Vermächtnisanordnung oder der Erbeinsetzung; - der Landwirt kann seinen Willen bekunden, daß das Landgut zu Vorzugsbedingungen weiter gegeben werden soll ( z.b. nach dem Ertragswert); Wichtig wegen späterer Beweisführung: die Schritfform Übernahme des Hofes zu Sonderkonditionen - wenn der Erblasser keine besonderen Vereinbarungen getroffen hat, haben nur Pflichteilsberechtigte ( Kinder, Ehepartner, wenn keine Kinder vorhanden sind, dann auch die Eltern), das Recht, den Hof zu Sonderkonditionen zu übernehmen z. B. Ertragswert); - alle anderen Erwerber gilt als Hofeswert der Verkehrswert;

18 Das Grundstücksverkehrsgesetz : Gesetz über die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vom , letzte Änderung Im BGB nicht geregelte Problemstellungen - es gibt keine klare Erbfolgeregelung: bei plötzlichem Tod des Landwirtes fällt der Hof an die Erbengemeinschaft, diese ist zunächst eine Liquidationsgemeinschaft : verkaufen, versteigern, aufteilen - es gibt keine Regelungen zur Nachabfindung: was passiert bei Verkauf des Hofes oder von Hofbestandteilen.. werden zum Teil in einem Hilfegesetz geregelt: dem Grundstücksverkehrsgesetz : - auf Antrag kann der Hof dem Erben zugewiesen werden, der nach dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Erblassers zugedacht war; - ist der Erbe nicht Abkömmling oder Ehepartner, so muß dieser auf dem Hof wohnen und und ihn bewirtschaften Leitgedanken: - ein Betrieb ist Zuweisungsfähig, wenn dessen Erträge im Wesentlichen zum Unterhalt einer bäuerlichen Familie ausreichen ( 14,1); - der Übernehmer muß wirtschaftsfähig sein ( 15,1) - Nachabfindungsvorbehalt: 15 Jahre

19 Das Grundstücksverkehrsgesetz : Gesetz über die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vom , letzte Änderung Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte nach 2 - Verkauf des Grundstückes oder Grundstücksteilen - Verkauf eines Erbanteiles an einen Miterben - Bestellung des Nießbrauches 4: Nicht notwendig ist die Genehmigung, wenn: - eine Gemeinde, der Bund, das Land oder eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft beteiligt sind - im Rahmen einer Flurbereinigung oder Bebauungsplanes oder einer Veräußerung nach dem bayrischen Almgesetz durchgeführt wird Es können Auflagen gemacht werden 10: - das Grundstück an einen Landwirt zu verpachten oder zu verkaufen - an anderer Stelle Land abzugeben - bei Waldbewirtschaftung einen Bewirtschaftungsvertrag mit einem Sachverständigen oder der Forstbehörde abzuschließen oder nach einem Wirtschaftsplan zu wirtschaften

20 Der Wert eines Landgutes nicht der Verkehrswert nach 2311 Abs. 2,1 BGB, sondern der Ertragswert Der Reinertrag als Bewertungsbasis:.. den das Landgut nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung nachhaltig gewähren kann. Gemäß den Regelungen durch das Bundesverfassungsgericht vom weicht damit diese Bestimmung ab von der steuerlichen Definition nach BewG 36 Abs.2,2 des Reinertrages ( bei ordnungsgemäßer und schuldenfreier Bewirtschaftung mit entlohnten fremden Arbeitnehmern gemeinhin und nachhaltig erzielbarem Reinertrag ) Multiplikatoren zur Bestimmung des Ertragswertes Baden Württemberg: 18; ehemals im Württembergischen AnerbenG.: 20 Bayern : 18; Berlin : 25; Brandenburg : 25; Bremen : 18; Hamburg : 18; gilt auch für Mecklenburg - Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig Holstein Hessen : 25; Niedersachsen : 17; Nordrhein Westfl. : 25; Rheinland Pfalz : 25; Saarland : 25; Thüringen : 18;

21 Gesetzliche Erbfolge und Möglichkeiten der Hofübergabe landwirtschaftliches Vermögen!? Übergabevertrag Hebelt die gesetzliche Erbfolge aus; Problem bei der Abfindung der anderen Erben; Problematisch bei Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen: Welche Werte fließen für das landwirtschaftliche Vermögen ein? Wie hoch wird der Hofeswert eingestellt? gesetzliche Erbfolge greift dann, wenn nichts geregelt wurde; Regional unterschiedlich: Höfeordnung, Landguterbrecht, BGB mit Option nach Grundstücksverkehrsgesetz; Regelungen zur Erbfolge und Abfindungsansprüchen an weichende Erben; Wie wird der Hofeswert eingestellt? Pflichtteilsergänzungsansprüche beachten: Welche Werte fließen für das landwirtschaftliche Vermögen ein?

22 Gesetzliche Erbfolge und landwirtschaftliches Vermögen!? Möglichkeiten der Hofübergabe Übergabevertrag? Bestandteile eines Hofübergabevertrags: - Altenteilrecht des Übergebers : Wohnen, Verpflegen, Pflegen, Taschengeld,; - Zahlungen von Abstandsgeldern - Nutzungsrechte des Hofübergebers - Übernahme der Hofschulden - Abfindungszahlungen an Miterben Übergeber: Welche Lasten will ich dem Übernehmer aufbürden? Welche Fehler wurden damals bei mir gemacht? Übernehmer: Welche Belastungen bin ich bereit zu tragen? Werde ich An die Kette gelegt? Welche Alternativen habe denn ich zur Landwirtschaft?

23 Entlasten Sie ihren Hofübergabevertrag mit der R+V Versicherung Hofübergabevertrag - Übergabedatum - Nutzungsrechte des Hofübergebers - Übernahme der Hofschulden - Zahlungen von Abstandsgeldern - Abfindungszahlungen an Miterben Erbschaftsteuerschulden - Altenteilregelungen: Altersversorgung und Taschengeld Wohnen Verpflegen Pflegekosten

24 Beschützen Sie ihren Hof und den Übernehmer und nutzen Sie dazu die staatlichen Förderungen!!! Altersversorgung und Taschengeld??!! Abfindungszahlungen für die weichenden Erben gefördert: R+V BasisRente Agrar R+V Berufsunfähigkeitsabsicherung gefördert: R+V RiesterRente Taschengeld oder Altersversorgung??!! Zahlungen für die Erbschaftsteuer R+V Krankenzusatzversicherung R+V Pflegversicherung finanzielle Vorsorge für den Krankheitsfall finanzielle Vorsorge für den Pflegefall

25 Die Erbschaftsteuer seit Steuerklassen mit Freibeträgen und Steuersätzen Personen Freibetrag I Ehepartner, Lebenspartner Steuerpflichtiger Erwerb*) bis Vomhundertsatz in der Steuerklasse I II III Kinder / Stiefkinder Kinder verstorbener Kinder / Stiefkinder Kinder lebender Kinder/Stiefkinder Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen II III Eltern und Großeltern bei Zuwendung unter Lebenden Geschwister, Nichten und Neffen Stiefeltern Schwiegerkinder, Schwiegereltern Geschiedene Ehepartner; Lebenspartner einer aufgehobenen LPS Alle übrigen Erben und Beschenkten über *) 10 ErbStG

26 Steuerpflicht des Ehepartners Nicht verwandt, nur verheiratet Pflichtteilberechtigt, neuer Freibetrag: ,- + Versorgungsfreibetrag (bleibt unverändert) ,- (dieser wird gekürzt um den Kapitalwert gemäß 14 BewG von gesetzl. und betriebl. Renten; die Alterskassenrente ist eine gesetzliche Rente) Besonderheiten beim Berliner Testament: Schlußerbeneinsetzung; 15,3 ErbStG-E: gehören die Schlußerben gegenüber beider Ehepartner verschiedenen Steuerklassen an, so können diese auf Antrag als Erbe des Erstverstorbenen angesehen werden

27 Weitere Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung Hausrat, Kunstgegenstände etc 13,1,1a Freibetrag für: Freibetrag in Steuerklasse I II und III Hausrat, Wäsche, Kleider ,- Andere bewegliche körperl. Gegenstände PKW, Schmuck, Tiere, Kunstgegenstände, etc ,- neu: , ,- neu: ,-

28 Weitere Freibeträge bei Erbschaft und Schenkung Pflegefreibetrag: 13,1, Nr. 9 und 9a 13,1, Nr. 9 Freibetrag für unentgeltliche Pflege: ,- 13,1, Nr. 9a steuerfrei bleiben auch Geldzuwendungen ( unter Lebenden) für die Grundpflege gemäß SGB; gilt nicht wenn die Pflege auf Grund eines Arbeitsvertrages erbracht wird;

29 Steuerliche Bewertung: lebzeitige Schenkungen Zufluss unter Lebenden: Steuerklassen und Steuersätze wie bei Erbschaft Bei Überschreitung im Nachhinein: Geschenke sind mit dem damaligen Steuerwert anzusetzen, aber: 14 (1) S 4 ErbStG: Freibeträge können im 10 Jahreszeitraum nur einmal genutzt werden (keine Abschmelzung von 1/10 p.a.!!!) Steuerfrei: Rückfall von Schenkungen durch Erbfall: Vater > Sohn, dieser verstirbt > Vater Gelegenheitsgeschenke: angemessene Geschenke werden nicht besteuert (???); max. 0,5 1% des Vermögens des Schenkers; es gilt das allg. Volksempfinden

30 Steuerliche Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen Land- und forstwirtschaftliches Vermögen + + Wirtschaftsteil Wohnteil Betriebswohnungen Wirtschaftswert (Reingewinnverfahren) oder höherem Mindestwert Bewertung wie Grundvermögen (i.d.r. Sachwertverfahren) ev. Bewertungsabschlag von 15% wegen Belästigung Über Gutachten sind geringere Werte möglich

31 Steuerliche Bewertung: Land- und forstwirtschaftliches Vermögen Wirtschaftsteil typisierende Ertragswertverfahren: Bewirtschaftungsart, Betriebsgröße, Region Vergleichsberechnung zwischen: Wirtschaftswert (Reingewinnverfahren) oder Mindestwert der höhere Wert wird angesetzt Über Gutachten sind geringere Werte möglich

32 Landwirtschaftliches Vermögen? Bewertung von Betriebsvermögen BewG: Biogasanlage, Windkraft, Gaststätte/Hotel, Fotovoltaik Stammen die Einkünfte aus der Landwirtschaft oder einem Gewerbebetrieb?; Landwirtschaftliche Einkünfte: sie beruhen auf den natürlichen Kräften des Bodens, der Pflanzen und der Tiere; damit sind Wind-, Wasser,- und Solarstromanlagen keine Landwirtschaft! Biogasanlagen sind dann noch als landwirtschaftlich zu bewerten, wenn die Biomasse über 50% aus Eigenproduktion stammt;

33 Neue steuerliche Bewertung von Betriebsvermögen BewG: Biogasanlage, Windkraft, Gaststätte/Hotel, Fotovoltaik Freibetrag von ,- sowie Bewertungsabschlag 35% entfällt; Steuerlicher Wert: alt: Bodenwert (s.o.) + Gebäudewert und Betriebsvermögen gem. Afa-tabelle; Neu: gemeine Wert, oder vereinfachter Ertragswert (aus dem Betriebsergebnis der letzten 3 Jahre minus 30% Steuer multipliziert mit z Zt 8,11% p.a.) Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt das Firmenerbe steuerfrei : es bestehen zwei Möglichkeiten der Steuerfreistellung: das 5 Jahres Modell oder (bis 2009: 7 Jahres Modell) das 7 Jahres Modell ; (bis 2009: 10 Jahres Modell) Verwaltungsvermögen ist nicht begünstigt: Wertpapiere, Forderungen, Kunstgegenstände, Sammlungen, Münzen, Edelmetalle, Unternehmensbeteiligungen < 25%; Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke; Anteile an Personengesellschaften, die selbst mehr als 50% Verwaltungsvermögen haben;

34 Verschonung des außerlandwirtschaftlichen Betriebsvermögens: Verschonung nach 13 a und b ErbStG Verschonung fordert eine Weiterführung des Betriebes: 5 Jahres Modell (Standardmodell) 85% bleiben steuerfrei, wenn das Unternehmen 5 Jahre fortgeführt wird; Freigrenze ,- ; die Lohnsumme darf in den 5 Jahren nicht unter 400% der Ausgangslohnsumme (Durchschnitt der letzten 5 Jahre, kein Index) fallen (bis 2009: 7 Jahre und 650% Lohnsumme) ; steuerunschädliches Verwaltungsvermögen: max. 50%; Verschonungswegfall von 14,28% p.a.; 7 Jahres Modell muss beantragt werden; 100% des Betriebsvermögens bleiben steuerfrei, wenn der Betrieb 7 Jahre weitergeführt wird; die Lohnsumme darf am Ende der 7 Jahre nicht unter 700% der Ausgangslohnsumme sein (kein Index; bis 2009: 10 Jahre und 1000% Lohnsumme) steuerunschädliches Verwaltungsvermögen: max. 10%; Verschonungswegfall von 10% p. a.; Risiko der Nachversteuerung Nicht anzuwenden bei Betrieben mit weniger als 20 Arbeitnehmern (bis 2009: 10 AN) oder einem Firmenwert von unter ,- (Abzugsbetrag) Wettbewerbsnotwendige Umstrukturierungen können zum k.o. Kriterium werden;

35 Steuerliche Bewertung: Grundbesitz Alte Regelung: Zentraler Diskussionspunkt 1996 Angleichung von Einheitswert Verkehrswert : wurde zu ca. 50 % erreicht Unbebaute Grundstücke: Steuerlicher Bodenwert: Grundstücksfläche x Bodenrichtwert gem. Richtwertkartei minus 20% Beispiel: Grundstücksgröße 450 qm à 100 = ,- minus 20 % ,- Steuerwert: ,- Öffnungsklausel: Einspruch durch Gutachten Neu: tatsächliche Verhältnisse zum Bewertungsstichtag (Gutachter); oder Richtwert, der mindestens alle 2 Jahre neu festgestellt werden muss; Grundbesitzwert = Fläche 450 qm x Richtwert neu 180,- = ,- (+ 55%)

36 neue steuerliche Bewertung von selbstgenutztem Wohneigentum CSU profiliert sich durch den Wohnungsfreibetrag, 13 Abs.1 Nr. 4b und c Witwen, Witwer und eingetragen Lebenspartnerschaften können Wohneigentum steuerfrei erben, wenn sie die Wohnung 10 Jahre lang weiter bewohnen; es gibt keine gleitende Übergangsvorschrift; d.h. : wer vor der 10 Jahresfrist auszieht wird nachträglich voll steuerpflichtig; aber: der Verstorbene muss in den Räumen gewohnt haben; steuerunschädlich für den Erben/Beschenkten ist der Umzug in ein Pflegeheim oder sein vorzeitige Versterben (sogenannte zwingende Gründe); Kinder und Enkel erben (nicht bei Schenkungen) eingeschränkt ( 13 Abs.1 Nr. 4c): max. 200 qm sind bei mind. 10 jähriger Eigennutzung steuerfrei (Freibetrag); der Wert der übersteigenden Fläche wird auf den Freibetrag von ,- angerechnet, aber: Kinder und Enkel haben den Freibetrag und die Freifläche gegenüber jedem Elternteil / Großelternteil;

37 neue steuerliche Bewertung bebauter Grundstücke Einzelheiten werden noch in einer Rechtsverordnung geregelt. Ein- und Zweifamilienhäuser : Vergleichswertverfahren Mietwohngrundstücke : Ertragswertverfahren (10% Kürzung) Wohnungs- und Teileigentum : Vergleichswertverfahren Geschäftsgrundstücke : Ertragswertverfahren gemischt genutzte Grundstücke : Ertragswertverfahren sonstige bebaute Grundstücke : Sachwertverfahren Wertermittlung erfolgt durch Sachverständige und Gutachter; fragliche Eignung für Steuerpflichtige und sowie Steuerberater; Rechnen Sie mit folgenden Erhöhungen: Einfamilienhäuser : bis zu 75% Doppelhaushälften : bis zu 64% Eigentumswohnungen : bis zu 66% Geschäftsgrundstücke: bis zu 27%

38 Melde- und Erklärungspflichten 30 ErbStG: alle beteiligten Erwerber sind innerhalb 3 Mon. nach Kenntnis zur Mitwirkung verpflichtet Meldung: Name von Erblasser und Erwerber; Todestag und - ort; Gegenstand und Wert des Erbes; Rechtsgrundlage des Erwerbes; persönl. Verhältnis zum Erblasser; frühere Zuwendungen Verletzung der Anzeigepflicht: Ordnungswidrigkeit gem. 378,1 AO : Bußgeld Bei Vorsatz: Straftat gem. 370,1,2 AO Strafanzeige; Heilungsmöglichkeit: 153 AO; Selbstanzeige zur Richtigstellung

39 Melde- und Erklärungspflichten Anzeigepflichten der Bank: 33,1 ErbStG Meldepflicht entsteht ab 2.500,- Guthaben Alle Vermögensteile und Forderungen: - alle eigenen Konten - alle Gemeinschaftskonten - Schließfächer - Gegenstände der Kreditsicherung - alle Wirtschaftsgüter, die dem Verstorbenen nicht alleine gehörten - alle Zinserträge ( Buchungsschnitt: Saldo Vorabend)

40 Gegenstand des Vertrages zugunsten Dritter Guthaben auf einem Konto am Todestag Wertpapiere in einem Depot am Todestag Bis zum Todestag kann der Konto-/Depotinhaber unbeschränkt verfügen Erben können Schenkungsangebot bis zur Annahme durch den Begünstigten widerrufen Steuerpflichtig für den Begünstigten

41 Vertrag zugunsten Dritter: Besonderheiten bei den Lebensversicherungen Das Versicherungsvertragsgesetz ist im Vergleich zum BGB ein höherwertiges Recht 159 ff des VVG ändern die 328 des BGB (Vertrag zugunsten Dritter) als vorrangige Gestaltung ab

42 Steuerliche Bewertung der Bankprodukte Zeitnaher Ansatz: Sparbücher, Festgelder, Kontenguthaben Genussrechte, Nachrangverbindlichkeiten, etc: Nominalwert + Zinsen Aktien, Rentenpapiere, Investmentanteile, etc: aktueller Kurswert am Tag vor dem Todestag : Zeitwert. gilt zukünftig auch für Lebens- und Rentenversicherungen;. die ehemalige 2/3 Regelung wird nicht mehr angewendet!!!

43 Steuerliche Bewertung von Versicherungsprodukten Versicherungen, bei denen das Kapitalwahlrecht ausgeschlossen ist: Kapitalwert gemäß 14 BewG Versicherungen mit Kapitalwahlrecht : Rückkaufswert oder Zeitwert

44 Die besondere steuerliche Bewertung von Leben- und Rentenversicherungen Erbschaftssteuer bei Todesfallleistungen Versicherungsnehmer Versicherte Person Bezugsrecht Vater Vater Mutter Steuerliche Bewertung: Nominalwert der Kapitalzahlung Im Todesfall findet ein Vermögensübertrag statt: Vater > Mutter

45 Die besondere steuerliche Bewertung von Leben- und Rentenversicherungen Erbschaftssteuerfreie Gestaltung: Versicherungsnehmer Mutter Versicherte Person Vater Steuerliche Bewertung: 0,- Bezugsrecht Mutter Im Todesfall kein Vermögensübertrag, deshalb keine steuerliche Bewertung

46 Problemstellung bei Risikolebensversicherungen.. sie enden bereits mit dem 75. Lebensjahr!!!!.. bei längeren Versicherungsdauern

47 Die Zehn Goldene Regeln : Ein gutes Testament.ist keine Frage des Alters, sondern der Vorsorge kalkuliert Pflichtteilsansprüche von Eltern und Kindern ein.ist nichts Endgültiges und muss von Zeit zu Zeit überprüft werden...und der richtige Güterstand verbessern die Absicherung des Partners sorgt dafür, dass bei minderjährigen Kindern der Ehepartner zuerst erbt vermeidet Erbengemeinschaften und Nachfolge über mehrere Generationen.ist kein Geheimpapier; die Erben sollen wissen, woran sie sind kann den letzten Willen durch Testamentsvollstreckung sicherstellen.ist für den Junior oft wichtiger als für den Senior,wenn gut durchdacht, erhält den Familienfrieden

48 . die Erbschaftspolice oder Generationenpolice als Problemlöser: kapitalbildende Lebensversicherung en auf den Sterbefall mit laufenden oder einmaligen Beiträgen Liquidität für die ErbSt. sowie für Ausgleichszahlungen unter Geschwistern etc. Versicherungsnehmer Versicherte Person Bezugsrecht Sohn Vater Sohn Steuerliche Bewertung: 0,- Im Todesfall kein Vermögensübertrag: keine steuerliche Bewertung in der ErbSt., sowie keine steuerliche Bewertung in der ESt., denn. Todesfallleistungen sind kein Einkommen (sämtliche Kapitalerträge dieses Sparplans werden ohne Abgeltungssteuer ausgezahlt!!!! ) idr werden die Sparbeiträge vom Vater einbezahlt: die Beiträge sind Schenkungen Schenkungsfreibeträge ausnutzen.

49 Gerade für die Landwirtschaft gilt: Tradition ist nicht die Bewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers!!!

50 Intelligent ist man erst dann, wenn man das was man weiß, auch anwendet

51 Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

52 Backup

53 Das Badische Gesetz, die geschlossenen Hofgüter betreffend vom Fassung der Bekanntmachung vom Gültig für Hofgüter in den Amtsgerichtsbezirken: Villingen-Schwenningen, Titisee-Neustadt, Triberg, Bonndorf, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg, Lahr, Staufen, Waldkirch, Oberkirch, Offenburg, Genegenbach, Wolfach, Achern gesetzliche Hoferbenordnung nach 7 und 7a : 1.Kinder des Erblassers und deren Abkömmlinge: ( 1 ) zunächst der Älteste der Erben; ( 2) dann der mit entsprechender Ausbildung oder durch Art und Umfang der Beschäftigung auf dem Hof ( der Älteste hat Vorrang); 2. Ehegatte, (wenn Verwandte in 3. und 4. leben, nur als Vorerbe) 3. Eltern, wenn der Hof von ihnen oder aus ihren Familien stammt; 4. Geschwister und deren Abkömmlinge Bewertung/Abfindung des Hofvermögens nebst Zubehör nach 10 und 11; der Ertragswert : - gilt auch für die Berechnung des Pflichtteils; - der Anerbe soll mindestens 1/5-tel des Ertragswertes Lastenfrei erhalten; dazu werden die gesetzlichen Erbteile auf 1/2 und die Pflichtteile auf ¼ ermäßigt; - die Abfindung kann auf Antrag auf 5 gleiche Jahresraten mit 4% Zins verteilt werden; dazu sind Sicherheiten zu stellen; ohne Sicherheiten geht der Hof auf den Nächstberufenen über

54 Steuerliche Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen Wirtschaftswert nach dem Reingewinnverfahren: ordentliches Betriebsergebnis minus angemessener Unternehmerlohn: Grundlage: Anlage 14 im BewG 163,3; Agrarberichterstattung der Regierung ermittelt über Testbetriebe: Das tatsächliche individuelle Ergebniss bleibt unberücksichtigt; Schulden sind bereits pauschal berücksichtigt 1) Region: Bundesland und Regierungsbezirk; Hofstelle ist Sitz der Betriebsleitung 2) 7 Nutzungsarten: Ackerbau, Milchvieh, sonstiger Futterbau, Veredelung, Pflanzenbau- Verbund, Vieh-Verbund, Pflanzenund Viehverbund Sie differenzieren nach spezialisierten und nicht spezialisierten Betrieben (Verbundbetriebe): spezialisiert: wenn ein Produktionszweig > 2/3 des gesamten Standarddeckungsbeitrages erwirtschaftet Beispiel: Betrieb in Schleswig Holstein, 80 ha Fläche, 80 Milchkühe mit Nachzucht: Standarddeckungsbeitrag Anbaufläche/ Betrag /ha bzw. /Tier Tieranzahl in Weichweizen Silomais Grünland Milchkühe Rinder jünger 1 Jahr Standarddeckungsbeitrag Nutzungsart: Milchviehhaltung

55 Steuerliche Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen Wirtschaftswert nach dem Reingewinnverfahren: ordentliches Betriebsergebnis minus angemessener Unternehmerlohn: Grundlage: Anlage im BewG 163,3; Agrarberichterstattung der Regierung ermittelt über Testbetriebe: Das tatsächliche individuelle Ergebniss bleibt unberücksichtigt; Schulden sind bereits pauschal berücksichtigt 1) Region: Schleswig Holstein 2) 7 Nutzungsarten : Milchviehhaltung 3) Betriebsgröße Betriebsgrößeneinheiten: Größe in EGE Größenklasse 0 bis unter 40 Kleinbetrieb 40 bis 100 Mittelbetrieb größer 100 Großbetrieb Alle Standarddeckungsbeiträge werden umgerechnet in Europäische Größeneinheiten EGE: 1 EGE = Gesamtstandarddeckungsbeitrag; Beispielfall: : = 139,6 EGE (Großbetrieb) Reingewinn nach der Tabelle Anlage 14 BewG: 143 /ha Landfläche Wirtschaftswert: 143 Reingewinn x 80 ha Eigentumsfläche x Kapitalisierungsfaktor 18,6 (5,5% Zins) = ,-

56 Steuerliche Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen Mindestwertverfahren Untergrenze für die Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe Grundlage: Anlage im BewG: Wert für Grund und Boden plus Besatzkapital (alle dauerhaft dienende Wirtschaftsgüter) 1) Wert des Grund und Bodens: Bewertung der Eigentumsfläche nach statistischem ( nicht tatsächlichem erzieltem) Pachtzins x Fläche x Faktor 18,6 Beispielhof 235 /ha x 80 ha x 18,6 = plus 2) Wert des Besatzkapitals ( Gebäude, Vieh, Maschienen, Lieferrechte, Braurechte, etc): pauschaler Wert aus der Agrarstatistik im BewG Anlage 14, diese wird ermittelt aus der selbst bewirtschafteten Fläche, nicht nur der Eigentumsfläche Beispielhof: 203 /ha x 80 ha x 18,6 = minus Betriebsschulden: 0 = Mindestwert (darf nicht weniger als 0 sein): Vergleich mit dem Wirtschaftswert: Steuerlicher Wert für den Wirtschaftsteil:

57 Steuerliche Bewertung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen Bewertung bei besonderer landwirtschaftlicher Nutzung 1) Forstwirtschaft Gewinnung und Erzeugung von Rohholz; Unterschieden wird nach Baumarten ( Kiefer, Fichte, Buche Tanne, etc) und Ertragsklassen (Qualität des Baumbestandes); Weitere Nutzungsarten: Nichtwirtschaftswald, Nichtholzbodenflächen und blößen; Geschlagenes Holz ist Umlaufvermögen und im Reingewinn oder Mindestwert enthalten; 2) Weinbau Gewinnung und Erzeugung von Trauben, Maische, Most, Wein Nutzungsarten sind: Traubenerzeugung ( Erzeugung von Trauben, Maische und Most sowie deren Verkauf an Genossenschaften oder andere Betriebe) Fassweinausbau ( Erzeugung und Verarbeitung von Trauben sowie Ausbau und Verkauf von Fasswein) Flaschenweinausbau ( dto..von Flaschenwein) Bei ausbauenden Betriebe zählen die Erntevorräte der letzten 5 Jahre zum normalen Bestand und werden nicht separat bewertet; Bei Mischverwertung: anteilige Zuordnung der Flächen nach erzielten, nachhaltigen Erntemengen 3) gärtnerische Nutzung Blumen und Zierpflanzen, Baumschulen, Obst- und Gemüsebau ( Kopfkohl, Pflückerbsen und Pflückbohnen sind landwirtschaftliche Nutzung, keine gärtnerische Nutzung) Weiter Differenzierung nach Freiflächenanbau oder unter Glas / Kunststoff

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