Markt Marktzeuln. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des. Marktgemeinderat. Marktgemeinderat öffentlich. GL Manfred Schütz

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1 Markt Marktzeuln Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Marktgemeinderat öffentlich Gremium: Sitzungsort: Marktgemeinderat Sitzungssaal im Rathaus Marktzeuln am: Beginn: Ende: 19:00 Uhr 20:35 Uhr Zahl der Mitglieder: 13, davon anwesend 13 Anwesend: Außerdem anwesend: Schriftführer: 1. Bgm. Gregor Friedlein-Zech 2. Bgm. Petra Niechziol 3. Bgm. Erwin Grünbeck GR Karlheinz Bram GR Heinz Fischer GR Michael Friedrich GR Hubert Gehrlich GR Frank Kestel GR Helmut Kießling GR Stefan Luthardt GR Markus Pülz GR Jutta Stark GR Ulrike Stark Kämmerer Tobias Grünbeck GL Manfred Schütz Werner Bernhardt Sitzung vom Seite: 1 von 11

2 Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen, konstituierenden Sitzung vom Umsetzung der neuen Breitbandrichtlinie, Beratung und Beschluss über die Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter 3. Bauangelegenheiten 3.1. Bauantrag; Erweiterung des Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 228 Gem. Zettlitz (neben Vereinsheim FC Horb a. Main) durch Herrn Horst Kestel 3.2. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Kindergarten" zur Errichtung einer Doppelgarage mit Satteldach, Kindergartenstraße 8, durch Herrn Peter Rose 3.3. Bauantrag; Umbau bestehender Lagerhallen auf dem Anwesen Spitzbergweg 4 durch Herrn Frank Kruscha als Freizeitanlage LASER TAG 3.4. Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Lucas-Cranach-Straße 3, durch Nicole und Tim Matuschek 3.5. Bauvoranfrage; Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Flurstraße, Horb a. Main, durch Herrn Jörg Deuerling 3.6. Antrag auf Vorbescheid zum Umbau eines Landgasthofes mit Bettenhaus zum Wohngebäude mit Gewerbeeinheit durch die DKS GmbH & Co. KG 3.7. Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung der DK-0-Inertabfalldeponie der Firma Schramm Bauschutt- Recycling GmbH & Co Gehsteigverbreiterung am historischen Rathaus; Sachstandsbericht und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise 3.9. Sanierung der Eisenbahnbrücke auf der B 173 in Höhe des Umspannwerkes Redwitz 4. An- und Umbau am Kindergarten zur Erweiterung der Kinderkrippe; Bekanntgabe der Auftragsvergabe 2. Ausschreibungsblock; Estrich-, Trockenbau-(Decken), Tischler-(Innentüren, Fenster) und Elektroarbeiten 5. Sachstandsbericht Kulbitzfelsen 6. Bekanntgaben und Sonstiges 6.1. Zugtaufe 6.2. Brennholz am Kulbitz 7. Anfragen aus dem Gemeinderat Sitzung vom Seite: 2 von 11

3 Erster Bürgermeister Friedlein-Zech eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sämtlicher Mitglieder des Marktgemeinderates sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Gegen die mit der Sitzungsladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwände erhoben. Da zu dem Punkt Umsetzung der neuen Breitbandrichtlinie Herr Reuther von der Firma Reuther NetConsulting anwesend ist, wird dieser TOP als TOP 2 nch der Protokollgenehmigung behandelt. Für diese Sitzung entschuldigt: Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen, konstituierenden Sitzung vom (Aktenzeichen: 024) Die Niederschrift ist den Räten in Kopie zugegangen. Auf Befragung durch Ersten Bürgermeister Friedlein-Zech bestehen dazu keine Einwände, die Genehmigung wird erteilt. 2. Umsetzung der neuen Breitbandrichtlinie, Beratung und Beschluss über die Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter (Aktenzeichen: 0474) In seiner Sitzung vom hat der Marktgemeinderat Marktzeuln im Zuge des Förderprogrammes Schnelles Internet eine freihändige Vergabe mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb beschlossen und sich dabei auf das Erschließungsgebiet EG 3 Zettlitz und Horb a. Main beschränkt. Herr Siegbert Reuther von Reuther NetConsulting aus Bad Staffelstein erläutert dem Gremium anhand einer Präsentation noch einmal die bereits durchlaufenen Verfahrensschritte. Das Auswahlverfahren wurde ordnungsgemäß mit den beiden dafür vorgesehenen Schritten durchlaufen und ist abgeschlossen. In einem ersten Schritt (Teilnahmewettbewerb) konnten sich interessierte Provider online bis bewerben. Die Abgabefrist war am um 12:00 Uhr. Als einziger Provider hat sich die Telekom Deutschland GmbH beworben. Diese Bewerbung wurde von der Firma Reuther NetConsulting geprüft und entspricht den Vorgaben der Förderrichtlinie. Im zweiten Schritt wurden die Bewerber zur Angebotsabgabe bis um 12:00 Uhr durch Schreiben vom aufgefordert. Die Telekom Deutschland GmbH hat fristgerecht angeboten. Herr Siegbert Reuther erläutert dem Marktgemeinderat die Erschließungstechnik und Leistung, sowie die Kosten der Maßnahme. Die durch den Markt Marktzeuln auszu- Sitzung vom Seite: 3 von 11

4 gleichende Deckungslücke beträgt ,00. An Fördermitteln werden 80% erwartet, was einer Summe von ,40 entspricht. Der Eigenanteil des Marktes Marktzeuln beträgt somit 20% bzw ,60 der auszugleichenden Deckungslücke. Auf Grundlage des Angebotes vom wird der Telekom Deutschland GmbH der Auftrag für die Verbesserung der Breitband-Versorgung der Marktgemeinde Marktzeuln (Ortsteile Zettlitz und Horb am Main gemäß Lageplan) erteilt. Bei der Regierung von Oberfranken wird eine Förderung in Höhe von ,40 gemäß den Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern beantragt. Der Kostenanteil der Marktgemeinde Marktzeuln beträgt somit voraussichtlich 6.487, Bauangelegenheiten (Aktenzeichen: 602) 3.1. Bauantrag; Erweiterung des Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 228 Gem. Zettlitz (neben Vereinsheim FC Horb a. Main) durch Herrn Horst Kestel (Aktenzeichen: 602) Der Bauantrag beinhaltet die Errichtung von Nebengebäuden, angrenzend an die bestehende Garage. Die beantragte Erweiterung steht in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit dem auf der gegenüberliegenden Straßenseite, unter sehr beengten Grundstücksverhältnissen, situierten Wohnhaus des Antragstellers. Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen. Abstimmung: 12:0 Anmerkung: Gemeinderat Frank Kestel ist wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen 3.2. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Sitzung vom Seite: 4 von 11

5 "Kindergarten" zur Errichtung einer Doppelgarage mit Satteldach, Kindergartenstraße 8, durch Herrn Peter Rose (Aktenzeichen: 602) Herr Peter Rose beabsichtigt die Errichtung einer bauordnungsrechtlich verfahrensfreien Doppelgarage mit Satteldach im südlichen Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 941/3 Gemarkung Marktzeuln. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kindergarten. Der geplante Gebäudestandort liegt abseits der festgelegten Baulinie. Der Gemeinderat erteilt die beantragte Befreiung Bauantrag; Umbau bestehender Lagerhallen auf dem Anwesen Spitzbergweg 4 durch Herrn Frank Kruscha als Freizeitanlage LASER TAG (Aktenzeichen: 602) Abweichend von der in der Sitzung vom behandelten Bauvoranfrage sieht der Bauantrag vor, dass das Geschicklichkeits-Sportspiel LASER TAG ab einem Alter von 18 Jahren angeboten werden soll. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit wurde bereits im Rahmen der Bauvoranfrage dezidiert dargelegt. Die Ausführungen werden durch das Landratsamt Lichtenfels mit Schreiben vom vollinhaltlich bestätigt und auch für die Annahme, dass es sich um eine Vergnügungsstätte handeln könnte, näher ausgeführt und hinsichtlich der Zulässigkeit bejaht. Die im Rahmen der Bauvoranfrage vorgebrachten Bedenken, dass potentiell gewaltfördernder Spielinhalte für Kinder und Jugendliche nicht geeignet seien, sind zwar verständlich, können aber im Baurecht nicht als Versagungsgrund fungieren. Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Lucas- Cranach-Straße 3, durch Nicole und Tim Matuschek (Aktenzeichen: 602) Sitzung vom Seite: 5 von 11

6 Der geplante Gebäudestandort liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandersgarten West. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung ist für das Grundstück I + ID und eine Dachneigung bei Walmdächern von 30 bis 45 festgelegt. Die Planung sieht zwei Vollgeschosse und eine Reduzierung der Dachneigung auf 22 vor. Diesbezüglich werden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. 31 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis beantragt, dass im unmittelbaren Umfeld bereits Häuser in gleicher Bauweise genehmigt wurden. Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen Bauvoranfrage; Neubau eines Einfamilienwohnhauses in der Flurstraße, Horb a. Main, durch Herrn Jörg Deuerling (Aktenzeichen: 602) Die Bauvoranfrage sieht die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in Holzblockbauweise auf dem östlichsten Grundstück des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Horb a. Main (Fl.Nr. 313 Gem. Zettlitz) vor. Das Vorhaben entspricht, soweit aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich, hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sehen zur äußeren Gestaltung von Gebäuden vor, alle Haupt- und Nebengebäude mit einem ruhig wirkenden Außenputz zu versehen, wobei grelle Farben und glänzende Metallteile flächenhaft zu vermeiden sind. Nachdem sich das Grundstück im Randbereich des Bebauungsplanes befindet und auf dem unmittelbar östlich angrenzenden Grundstück das sehr dominante Gebäude einer ehemaligen Gaststätte situiert ist, erscheint in der konkreten städtebaulichen Situation diesbezüglich eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes durchaus vertretbar. Der Gemeinderat stellt im Rahmen der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung zur Erteilung einer Befreiung hinsichtlich der äußeren Gestaltung des Gebäudes in Holzblockbauweise (Rundstamm) in Aussicht. Sitzung vom Seite: 6 von 11

7 3.6. Antrag auf Vorbescheid zum Umbau eines Landgasthofes mit Bettenhaus zum Wohngebäude mit Gewerbeeinheit durch die DKS GmbH & Co. KG (Aktenzeichen: 602) Der Gebäudestandort liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 Schwürbitzer Straße aus dem Jahr 1966 und entspricht hinsichtlich der Geschosszahl nicht den Festsetzungen. Die Planung sieht drei Vollgeschosse mit Pultdach vor. Im Bebauungsplan sind für das verfahrensgegenständliche Grundstück zwei Vollgeschosse vorgesehen. Diesbezüglich wurde bereits im Jahr 1984 durch den Markt Marktzeuln einer Befreiung zugestimmt, als der Ausbau des Dachgeschosses beantragt und durch das Landratsamt Lichtenfels auch genehmigt wurde. Aus dem Gebäudeschnitt ist ersichtlich, dass das geplante Pultdach mit 7 Dachneigung nur unwesentlich höher als der bestehende First zur Ausführung kommen soll. Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf Vorbescheid und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes das gemeindliche Einvernehmen Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung der DK-0-Inertabfalldeponie der Firma Schramm Bauschutt- Recycling GmbH & Co. (Aktenzeichen: 6362) Die Firma Schramm Bauschutt-Recycling GmbH & Co. Beantragt mit Unterlagen vom die Erweiterung der bestehenden DK-0-Inertabfalldeponie Marktzeuln. Die Erweiterungsflächen sind im Flächennutzungsplan des Markt Marktzeuln als Flächen für Abgrabungen oder für die Gewinnung von Bodenschätzen (Sand) sowie im Abbauabschnitt I als Bauschuttdeponie dargestellt. Mit Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Lichtenfels vom 10. Juli 1987 wurde mit Einverständnis des Markt Marktzeuln nahezu für den gesamten Geltungsbereich der südlichen Erweiterungsfläche die Genehmigung zum Betrieb einer Bauschuttdeponie erteilt. Nach Angaben der Antragstellerin im Erläuterungsbericht ist wie bisher auch künftig mit durchschnittlich 50 bis max. 70 LKW-Anlieferungen pro Arbeitstag zu rechnen. Bei dem errechneten nutzbaren Deponievolumen von ca m³ ergibt sich eine rechnerische Betriebsdauer von voraussichtlich mindestens 16 Jahren. Für das anfallende Oberflächenwasser beantragt die Firma Schramm Bauschutt- Recycling GmbH & Co. wie bislang die Erlaubnis zur Einleitung in den Vorfluter Bibitzenbach. Sitzung vom Seite: 7 von 11

8 Der Gemeinderat erteilt der beantragten Änderungsgenehmigung das gemeindliche Einvernehmen Gehsteigverbreiterung am historischen Rathaus; Sachstandsbericht und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise (Aktenzeichen: 140) Erster Bürgermeister Friedlein-Zech gibt einen Sachstandsbericht. Im Zuge der Rathaussanierung hatte der Gemeinderat beschlossen, den behindertengerechten Zugang über die Straßenseite Am Flecken einzubauen. Ein Probebetrieb ergab keine Störungen. Am Freitag, den informierte Herr Baudirektor Zeuschel darüber, dass die Sanierung der Mauer gegenüber dem Rathaus 2014 nicht erfolgen wird. Das Ziel ist eine sorgfältig geplante und kostengünstige Lösung. Da man bei dieser Baumaßnahme von einer Vollsperrung ausgeht, kann die Gehwegverbreiterung unmittelbar umgesetzt werden. Ziel sollte es sein, die Ausschreibung in Kürze auszuführen, um eine Umsetzung noch in 2014 realisieren zu können. Der Gemeinderat beschließt die Fortführung des Projekts Gehsteigverbreiterung wie vorgetragen Sanierung der Eisenbahnbrücke auf der B 173 in Höhe des Umspannwerkes Redwitz (Aktenzeichen: 602) Bürgermeister Friedlein-Zech gibt einen Sachstandsbericht und informiert über ein Gespräch mit Herrn Zeuschel, Leiter des staatlichen Bauamtes, Abt. Straßenbau, am im Rathaus Redwitz. Die Eisenbahnbrücke beim Umspannwerk Redwitz muss saniert werden. Herr Zeuschel teilt mit, dass inzwischen entschieden wurde, die den Flurbereinigungsweg entlang der Bahnstrecke auf einer Länge von ca. 1 km und einer Breite von 6,50 m als Umleitungsstrecke auszubauen. Der Bau einer Behelfsbrücke wurde ebenfalls als Alternative geprüft. Diese Lösung verursacht nahezu die gleichen Kosten, jedoch erfolgt keine Zustimmung durch die DB. Als Grund hierfür wurden bereits festgelegte Streckensperrungen zwischen Lichtenfels und Nürnberg, die im gleichen Zeitraum zum Tragen kommen, genannt. Sitzung vom Seite: 8 von 11

9 Geplant ist, dass die Behelfsstrecke nach Beendigung der Bauzeit wieder zurück gebaut und rekultiviert wird. Deshalb sei kein Grunderwerb erforderlich, sondern lediglich eine Nutzungszeit, wofür ein Geldausgleich gezahlt wird. Im Gremium wird bemängelt, dass die Gemeinde bzw. der Gemeinderat nicht früher informiert wurden. Lt. GR Pülz war die geplante Trassenführung bereits im Februar aus der Presse zu erfahren, der Markt Marktzeuln wurde dabei nicht beteiligt. GR Kießling und GR Kestel weisen darauf hin, dass die Horber Bürger 2 Jahre lang die Verkehrsbelastung ertragen müssten und fragen, warum wurde nicht nach einer Alternativtrasse gesucht wurde. Die Vorgehensweise sei hier so nicht in Ordnung. Der Bürgermeister erklärt, dass sich durch diese Lösung in jedem Fall auch für Horb Verbesserungen gegenüber der ursprünglichen Planung, den Verkehr durch Obristfeld zu leiten, ergäben und es sich hier nur um eine temporäre Maßnahme handelt. Wenn es gelingt, die Ortsdurchfahrt von Marktzeuln für den Schwerlastverkehr zu sperren, würden die anderen Ortschaften auch mit diesem belastet werden. Es handele sich hier also auch um ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Dazu wird der Bürgermeister auch in der nichtöffentlichen Sitzung noch einige Bemerkungen abgeben. GR Pülz sieht die Möglichkeit den Schwerlastverkehr über Ebneth auf der LIF 13 umzuleiten. GR Luthardt verweist darauf, dass eine Ampellösung in Obristfeld machbar wäre und hat zudem naturschutzfachliche Bedenken. zur Kenntnis 4. An- und Umbau am Kindergarten zur Erweiterung der Kinderkrippe; Bekanntgabe der Auftragsvergabe 2. Ausschreibungsblock; Estrich-, Trockenbau-(Decken), Tischler-(Innentüren, Fenster) und Elektroarbeiten (Aktenzeichen: 621) Der gemeindliche Bau- und Umweltausschuss hat in seinen Sitzungen vom über die Vergabe der Gewerke Estrich-, Trockenbau-(Decken), Tischler- (Innentüren, Fenster) und Elektroarbeiten beraten und beschlossen. In Übereinstimmung mit dem Vergabevorschlag des Architekturbüros Brähler wurde den jeweils wirtschaftlichsten Bietern der Zuschlag erteilt. Die einzelnen Vergaben stellen sich wie folgt dar: Gewerk Firma Auftragssumme (brutto) Estricharbeiten Hauenstein Estriche, Gesees 4.043,03 Trockenbauarbeiten-Decken Maler GEPA Putz, Marktgraitz 7.548,81 Tischlerarbeiten- Schreiner Dudnik, ,84 Innentüren/Fenster Weidenberg-Neunkirchen Elektroarbeiten Elektro Konrad, Weismain ,01 Vergabesumme ,69 Summe lt. Berechnung ,00 Differenz ,69 Sitzung vom Seite: 9 von 11

10 Zusammen mit dem 1. Ausschreibungsblock, bei dem die Vergabe summarisch um 1.310,27 brutto unter der Kostenschätzung lag, ergibt sich bislang eine Erhöhung von 4.528,42 brutto (~3,6%), die im Wesentlichen aus einer geforderten Fluchttür aus dem Ruheraum (zusätzlich 2.511,84 ) resultiert. zur Kenntnis 5. Sachstandsbericht Kulbitzfelsen (Aktenzeichen: 1310) Im Zuge der Arbeiten zur Felssicherung wurde durch den Polier der Fa. Königl und Herrn Germann vom Ingenieurbüro Gartiser, Germann & Piewak bei einem Ortstermin am festgehalten, dass unmittelbar an der Abbruchkante zahlreiche Steine und Blöche befinden, die sich nicht mehr im Verband befinden. Oberhalb von Keller 8 wurde ein Bloch abgetragen. Hinter diesem Block kamen weitere, in der Lockergesteinsauflage schwimmende Steine und Blöcke zum Vorschein. Es war daher zu befürchten, dass mit der ursprünglichen Planung ohne eine Vernetzung die Situation an der unmittelbaren Böschungskante nicht standsicher wird, zumal bereits ein faustgroßer Stein, der sich durch Erosion aus dem Erdreich löst und über die Kante abstürzt bereits lebensgefährlich ist. Herr Germann empfahl daher dringend, die Böschungsschulter mit einem ca. 4-5m breiten Band zu vernetzen. Die Mehrkosten wurden im Nachgang durch die Fa. Königl mit ,50 netto ermittelt. Auf Grund der Dringlichkeit und Alternativlosigkeit wurde die Bauausführung beauftragt. Inzwischen sind die Arbeiten abgeschlossen und technisch durch Herrn Germann abgenommen. Die Baumaßnahme ist zwischenzeitlich mit einer Rechnungssumme der Fa. Königl in Höhe von ,63 brutto abgeschlossen. Dem gemeindlichen Bauausschuss wurde der Sachstand in seiner Sitzung am ebenfalls bekanntgegeben. Zur Kenntnis 6. Bekanntgaben und Sonstiges (Aktenzeichen: 024) 6.1. Zugtaufe (Aktenzeichen: 024) 1. Bürgermeister Friedlein-Zech bittet alle Bürger der Gemeinde, sich dafür einzusetzen, dass vielleicht ein Zug auf den Namen Marktzeuln getauft wird. Das Votum kann unter abgegeben werden oder per Karten, die im Rathaus zur Verfügung stehen. zur Kenntnis Sitzung vom Seite: 10 von 11

11 6.2. Brennholz am Kulbitz (Aktenzeichen: 024) Der Bürgermeister teilt mit, dass am Kulbitzhang noch Holz aus der Felssanierung liegt und als Brennholz abgeholt werden kann. Interessenten sollen sich bis Freitag, , beim Bürgermeister oder Geschäftsleiter melden. zur Kenntnis 7. Anfragen aus dem Gemeinderat (Aktenzeichen: 024) 3. Bgm. Erwin Grünbeck bedauert, dass in der letzten Sitzung der vergangenen Periode zwar die beiden ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder geehrt und verabschiedet wurden, für Markus Pülz für seine 6 jährige Tätigkeit als 2. Bürgermeister jedoch kein Wort des Dankes gefunden wurde. Grünbeck wünscht sich, dass künftig nicht nur die ausscheidenden Mitglieder, sondern auch die scheidenden Bürgermeister verabschiedet werden. zur Kenntnis Vorsitzender Gregor Friedlein-Zech 1. Bürgermeister Schriftführer Werner Bernhardt Sitzung vom Seite: 11 von 11

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