Markt Marktzeuln. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des. Marktgemeinderat. Marktgemeinderat öffentlich
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1 Markt Marktzeuln Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Marktgemeinderat öffentlich Gremium: Marktgemeinderat Sitzungsort: Neues Rathaus Schulstraße 8 am: Beginn: Ende: 19:00 Uhr 20:00 Uhr Zahl der Mitglieder: 13, davon anwesend 12 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Schriftführer: 1. Bgm. Gregor Friedlein-Zech 2. Bgm. Markus Pülz 3. Bgm. Petra Niechziol GR Karlheinz Bram GR Heinz Fischer GR Michael Friedrich GR Hubert Gehrlich GR Erwin Grünbeck GR Gerhard Hümmer GR Frank Kestel GR Helmut Kießling GR Ulrike Stark GR Karin Pfadenhauer GL Manfred Schütz Werner Bernhardt Sitzung vom Seite: 1 von 8
2 Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom Bauangelegenheiten 2.1. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Sandersgarten" zur Errichtung eines Nebengebäudes, Ostaring 3, durch Herrn Hans-Jürgen Michel 2.2. Bauantrag; Errichtung eines Wohnhauses mit Carport, Kulbitzring 17, durch die Eheleute Schroeder 2.3. soweit rechtzeitig eingehend 3. Prüfung der Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte im Landkreis Lichtenfels Sachstand 4. Bekanntgaben und Sonstiges 4.1. Information zu einer geplanten Rettungswache in Zettlitz 4.2. Antrittsbesuch von Landrat Christian Meißner 4.3. Nutzung des Bewegungsraums durch Mutter-Kind-Gruppe 4.4. Sparkassen Förderpreis Natur- und Umweltschutz 4.5. Information zum Kabelfernsehen Marktzeuln 4.6. soweit rechtzeitig eingehend 5. Anfragen aus dem Gemeinderat Sitzung vom Seite: 2 von 8
3 Erster Bürgermeister Friedlein-Zech eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung sämtlicher Mitglieder des Marktgemeinderates sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Gegen die mit der Sitzungsladung zugestellte Tagesordnung werden keine Einwände erhoben. Für diese Sitzung entschuldigt: GRätin Karin Pfadenhauer Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom (Aktenzeichen: 024) Beschluss: Die Niederschrift ist den Räten in Kopie zugegangen. Auf Befragung durch Ersten Bürgermeister Friedlein-Zech bestehen dazu keine Einwände, die Genehmigung wird erteilt. Abstimmung: 12:0 2. Bauangelegenheiten (Aktenzeichen: 602) 2.1. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Sandersgarten" zur Errichtung eines Nebengebäudes, Ostaring 3, durch Herrn Hans-Jürgen Michel (Aktenzeichen: 610) Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines bauordnungsrechtlich verfahrensfreien Nebengebäudes mit einer Grundfläche von 2,13m x 1,56m und einer Firsthöhe von 2,30m ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten. Das Nebengebäude soll mit einem Abstand von 15cm zur Grundstücksgrenze errichtet und mit einer Kastendachrinne versehen werden. Der beabsichtigte Gebäudestandort liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandersgarten und entspricht hinsichtlich des Gebäudestandortes (außerhalb der Baugrenze) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sehen unter Ziff. 5. vor, dass Garagen und Nebengebäude nur an den im Bebauungsplan vorgesehenen Flächen zugelassen sind. Um die geplante Maßnahme realisieren zu können, bedarf es daher einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Für das unmittelbar angrenzende Anwesen Ostaring 1 wurde im Einvernehmen mit dem Markt Marktzeuln durch das Landratsamt Lichtenfels mit Bescheid vom eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für eine vergleichbare bauliche Anlage erteilt. Die Eigentümer des angrenzenden Grundstücks haben dem Antrag nicht unterschriftlich zugestimmt. Die Festsetzung von Baugrenzen hat jedoch grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion. Die Grundzüge der Planung sind durch die be- Sitzung vom Seite: 3 von 8
4 antragte Befreiung nicht berührt. Insoweit wäre die beantragte Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Beschluss: Der Gemeinderat erteilt die beantragte Befreiung. Abstimmung: 12: Bauantrag; Errichtung eines Wohnhauses mit Carport, Kulbitzring 17, durch die Eheleute Schroeder (Aktenzeichen: 602) Mit Plansätzen vom beantragen die Eheleute Michaela und Rainer Schroeder die baurechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstücks Fl.Nr. 612/4 Gemarkung Marktzeuln (Kulbitzring 17). Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kulbitz. Als Art der baulichen Nutzung ist WA (Allgemeines Wohngebiet) festgesetzt. Das geplante Gebäude entspricht hinsichtlich der Bauweise (II statt ID), der Dachneigung des Satteldaches (28 statt ) sowie der Firstrichtung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Hierzu beantragen die Bauherren Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und begründen diese ausführlich. Das geplante Gebäude ist hinsichtlich Größe und Standort städtebaulich vertretbar und berührt auch nicht die Grundzüge des Bebauungsplanes. Das zweigeschossige Gebäude mit einer Dachneigung von 28 lässt nicht erwarten, dass die gesunden Wohnverhältnisse auf den benachbarten Grundstücken durch eingeschränkte Belichtung und Belüftung beeinträchtigt werden, zumal die Firsthöhe des geplanten Gebäudes rechnerisch um 0,81m unter der möglichen Gebäudehöhe eines zulässigen Gebäudes liegt. Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist daher auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Beschluss: Der Gemeinderat erteilt dem Bauantrag und der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kulbitz das gemeindliche Einvernehmen. Abstimmung: 12: soweit rechtzeitig eingehend (Aktenzeichen: 602) Sitzung vom Seite: 4 von 8
5 Dazu liegt nichts vor 3. Prüfung der Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte im Landkreis Lichtenfels Sachstand (Aktenzeichen: 0230) Erster Bürgermeister Gregor Friedlein-Zech setzt das Gremium davon in Kenntnis, dass der Kreistag in seiner Sitzung vom aufgrund von Anträgen der Stadt Lichtenfels und der CSU-Kreistagsfraktion beschlossen hat, die Einführung einer Ehrenamtskarte zu prüfen. Die Ehrenamtskarte, so Bürgermeister Friedlein-Zech weiter, ist für ehrenamtlich Aktive gedacht, die durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mind. 250 Stunden pro Jahr freiwilliges unentgeltliches Engagement zeigen. Weitergehende Informationen können auf der Internetseite eingesehen werden. Die Karte kann nur von Landratsämtern oder kreisfreien Städten ausgegeben werden. Da die Einführung der Ehrenamtskarte einen enormen Verwaltungsaufwand mit sich bringt, müssen Grundlagen ermittelt werden. Zur Prüfung, ob die Ehrenamtskarte auf Landkreisebene mit Unterstützung der Kommunen möglich ist, hat das Landratsamt um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1) Einrichtungen der Gemeinde, für die ein Rabatt (auch für Auswärtige) möglich ist; Höhe des Rabatts 2) Übernahme der Akquise von Firmen im Gemeindegebiet, die einen Rabatt einräumen 3) Bestätigung der Ehrenamtlichkeit von Antragstellern sowie regelmäßige Überprüfung durch die Gemeinde Zu 1) Leider kann die Marktgemeinde keine Einrichtung aufweisen, auf die ein Rabatt gewährt werden könnte. Zu 2) Die Gemeinde kann sich durchaus vorstellen, dass die Akquise von Firmen im Gemeindegebiet vor Ort übernommen werden kann. Aufgrund der Größenordnung der Gemeinde besteht zumeist ein persönliches Verhältnis, was die Anfrage ggf. erleichtern kann. Zu 3) Aus Sicht der Gemeinde stellt sich eine Bestätigung der Ehrenamtlichkeit sowie insbesondere die Überprüfung als nicht ganz unproblematisch dar. Nach Ansicht des Gremiums müssten hierzu zunächst konkrete Nachweis- und Prüfkriterien durch das Landratsamt erstellt werden. Der jeweilige Vorstand muss die Angaben der Antragsteller in jedem Fall bestätigen. Sitzung vom Seite: 5 von 8
6 Grundsätzlich, so Bürgermeister Friedlein-Zech abschließend ist eine Unterstützung des Ehrenamtes im Landkreis Lichtenfels als lobens- und erstrebenswert anzusehen, da dadurch zum einen bereits ehrenamtlich Tätige Anerkennung erfahren und zum anderen ggf. neue Ehrenamtlich gewonnen werden können. Allerdings sollte der entstehende Verwaltungsaufwand des Landkreises, der Kommunen und der Institutionen (Vereine etc.) unbedingt in einem vertretbaren Verhältnis zum erkennbaren Nutzen der Ehrenamtskarte für den Ehrenamtlichen stehen. 4. Bekanntgaben und Sonstiges (Aktenzeichen: 024) 4.1. Information zu einer geplanten Rettungswache in Zettlitz (Aktenzeichen: 092) Wie aus unterschiedlichen Zeitungsberichten bekannt, so Bürgermeister Friedlein- Zech einleitend, hat das Institut für Notfallmedizin und Medizinmanagement (INM) in München ein Gutachten erstellt (sog. Trust II-Gutachten), in dem unter anderem vorgeschlagen wird, in Weismain eine Rettungswache zu errichten und die bereits bestehende Rettungswache in der Stadt Burgkunstadt nach Zettlitz zu verlegen. Die Marktgemeinde selbst sei in dem Verfahren bislang offiziell noch nicht eingebunden gewesen. Die Verlegung nach Zettlitz wäre für den Markt Marktzeuln kostenneutral Mittlerweile haben die direkt betroffenen Städte Burgkunstadt und Weismain über die Medien ausführlich ihre jeweilige Sichtweise dargestellt und auch im Kreisausschuss wurde das Thema in der letzten Sitzung ausführlich und kontrovers diskutiert. Letztlich kann lt. Landrat Meißner allerdings nur der von verschiedenen Landkreisen getragene Rettungszweckverband diesbezüglich eine endgültige Entscheidung treffen. Das Anhörungsverfahren läuft noch bis Ende Februar. Die Einrichtung einer Rettungswache in Zettlitz, so Bürgermeister Friedlein-Zech weiter, sei aus seiner Sicht begrüßenswert und sollte im Umsetzungsfall im Rahmen der Möglichkeiten durch die Marktgemeinde unterstützt werden, es sollte allerdings für die Gemeinde kostenneutral sein Antrittsbesuch von Landrat Christian Meißner (Aktenzeichen: 024) Erster Bürgermeister Gregor Friedlein-Zech gibt dem Gremium bekannt, dass Herr Landrat Christian Meißner am Donnerstag, den , um 11:00 Uhr seinen Antrittsbesuch beim Markt Marktzeuln machen wird. Interessierte Gemeinderatsmitglieder sind hierzu herzlich eingeladen. Bis zur März- Sitzung soll ein Fragenkatalog erarbeitet werden. Sitzung vom Seite: 6 von 8
7 4.3. Nutzung des Bewegungsraums durch Mutter-Kind-Gruppe (Aktenzeichen: 024) Frau Lucia Friedrich hat am bei Bürgermeister Friedlein-Zech mitgeteilt, dass Sie eine Mutter-Kind-Gruppe gründen möchte. Für die Treffen dieser Gruppe möchte Frau Friedrich den Bewegungsraum in der Grundschule nutzen. Der Treff soll jeden Dienstag von 15:00 bis 16:30 Uhr stattfinden. Nachdem die Räumlichkeiten an Nachmittagen nicht benötigt werden, wurde Frau Friedrich diese Nutzung zugesagt. Hingewiesen wurde darauf, dass der Raum jeweils von den Gruppenmitgliedern selbst eingeräumt und auch wieder ausgeräumt werden muss, da zum einen vormittags Sportstunden stattfinden und zum anderen am Abend VHS-Kurse Sparkassen Förderpreis Natur- und Umweltschutz (Aktenzeichen: 024) Mit Schreiben vom , so Bürgermeister Friedlein-Zech einleitend, teilt Landrat Christian Meißner mit, dass der Sparkassen-Förderpreis des Landkreises für herausragende Leistungen im Natur- und Umweltschutz dieses Jahr in die 20. Runde geht. Vorschläge zu Personen, Gruppen und Institutionen können bis zum 15. Februar 2012 beim Landratsamt oder bei der Umweltstation in Weismain abgegeben werden. Vergeben werden bis zu 6 Preise (gerahmte Urkunde mit Geldpreis bis zu 500,00 Euro) Information zum Kabelfernsehen Marktzeuln (Aktenzeichen: 024) Aufgrund des nahenden Termins für den Wegfall des Analogfernsehens und sich mehrender Anfragen aus der Bevölkerung gibt, Bürgermeister Friedlein-Zech bekannt, dass der örtliche Kabelbetreiber, Herr Schmidt bereits im Herbst 2011 entsprechend angeschrieben und um Stellungnahme hierzu gebeten wurde. In einem Gespräch mit Bürgermeister Friedlein-Zech hat Herr Schmidt mitgeteilt, dass die örtliche Anlage von seiner Seite teilweise bereits umgestellt ist und die Teilnehmer zum Start des digitalen Fernsehens am 1.Mai 2012 keine zusätzlichen Einrichtungen oder Geräte benötigen. GRätin Ulrike Stark teilt auf Nachfrage von Bgm. Friedlein-Zech mit, dass laut Frau Schmidt die Umstellung evtl. bereits zum durchgeführt sein soll. Sitzung vom Seite: 7 von 8
8 4.6. soweit rechtzeitig eingehend (Aktenzeichen: 024) Dazu liegt nichts vor. 5. Anfragen aus dem Gemeinderat (Aktenzeichen: 024) Dazu liegt nichts vor. Vorsitzender Gregor Friedlein-Zech 1. Bürgermeister Schriftführer Werner Bernhardt Sitzung vom Seite: 8 von 8
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