Was passiert im D&O-Schadenfall? Ein Leitfaden des Chubb Specialty Claims Teams

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1 Einleitung Die D&O-Versicherung Das Chubb Specialty Claims Team Der D&O-Schadenfall Beispielszenarien Das Specialty Claims Team Kontakt We are designed to be different. We are Chubb Insurance.

2 Einleitung Sehr geehrte Damen und Herren, D&O Versicherungsfälle sind für den Außenstehenden schwer zu durchdringen. Beteiligt ist eine Vielzahl von Akteuren, die Sach- und Rechtslage ist häufig sehr komplex, gleichzeitig verhindert das Diskretionsbedürfnis der Parteien eine umfassende Information der Öffentlichkeit. Spekulationen und Unsicherheit auf Seiten der Versicherten sind die Folge. Was spielt sich im Schadenfall hinter den Kulissen wirklich ab? Diese Broschüre soll Ihnen einen Einblick in die Praxis der Schadenbearbeitung aus Sicht des Versicherers geben, aber auch die typische Situation der versicherten Personen und der versicherten Unternehmen beleuchten und Berührungsängste abbauen. Bernhard Budde Claims Managers Central & Eastern Europe Die D&O-Versicherung Die D&O-Versicherung ist in vielen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Sie dient nicht nur dem Risikomanagement, sondern ist wesentlicher Bestandteil der Gewinnung und Bindung von Führungskräften. Ihr Schutzzweck ist zuvorderst die Absicherung der natürlichen Personen in Führungsund Leitungspositionen vor der persönlichen Haftung aus Pflichtverletzungen. Sie besteht aus der Rechtsschutz- und der Leistungskomponente, anders ausgedrückt: In der Abwehr unbegründeter und der Zahlung begründeter Schadensersatzansprüche. Als Anspruchsteller kommen zum Beispiel in Betracht: Wettbewerber, Kunden, Steuerbehörden, Sozialversicherungsträger usw. (Außenverhältnis), aber auch das Unternehmen oder der Konzern selbst, dem die Führungskraft angehört, etwa ausgelöst durch das Kontrollgremium oder Aktionäre (Innenverhältnis). Nutznießer der D&O-Versicherung kann neben der versicherten Person auch das Unternehmen selbst sein, indem sie möglicherweise mangels Privatvermögens uneinbringliche Forderungen gegen die Führungskraft absichert.

3 Was passiert eigentlich im D&O Schadenfall? Im Folgenden wird anhand typischer Szenarien erläutert, wie eine D&O Versicherung funktioniert. Versicherungsnehmerin ist das Unternehmen, Begünstigte die Mitglieder ihrer Organe (z.b. Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte) und leitende Angestellte. Der beschriebene Personenkreis wird als versicherte Personen bezeichnet. Szenario 1: Außenhaftung Szenario 2: Innenhaftung Szenario 3: Strafrechtschutz Szenario 1: Ein außenstehender Dritter nimmt ein Organmitglied in Anspruch (Außenhaftung) Beispiel: Der Geschäftsführer einer im Insolvenzverfahren befindlichen GmbH wird von zahlreichen Krankenkassen wegen nicht abgeführter Arbeitnehmerbeiträge und vom Finanzamt wegen nicht abgeführter Steuer persönlich in Anspruch genommen Die versicherte Person (hier: Geschäftsführer) erhält von einem Dritten die Aufforderung, einen Schadenersatzanspruch zu befriedigen. Dies kann schriftlich erfolgen oder, seltener, unmittelbar im Wege der gerichtlichen Geltendmachung. Die versicherte Person wendet sich möglichst frühzeitig an unsere Schadenabteilung. Diese kann ihr auf Wunsch aus einem in langjähriger Schadenpraxis entstandenen weitreichenden Netzwerk bewährte und spezialisierte Anwälte vor Ort empfehlen. Grundsätzlich ist die versicherte Person jedoch nicht an eine solche Empfehlung gebunden. Sie kann selbst einen Anwalt auswählen, dem die Chubb in der Regel zustimmt. Die Einschaltung des Maklers, der den Versicherungsvertrag vermittelte, ist in dieser Phase oft hilfreich, jedoch nicht zwingend. Ebenso wenig zwingend für die Inanspruchnahme von Versicherungsschutz ist jedenfalls nach dem Chubb- Konzept, dass die versicherte Person den Versicherungsschein in Händen hält. Der Anwalt und die Chubb-Schadenspezialisten prüfen, ob der Anspruch gegen die versicherte Person begründet ist. Dazu werden sie, üblicherweise in enger Koordination, den Sachverhalt mithilfe der versicherten Person und eventuell anderer Beteiligter, häufig dem Versicherungsnehmer und weiterer versicherter Personen, aufklären. Eine rechtliche Prüfung der Haftung schließt sich an.

4 Natürlich prüft Chubb auch, ob überhaupt Versicherungsschutz besteht. Trotz des durch die Medien gelegentlich verursachten Eindrucks sind Deckungsablehnungen selten. Dazu kommt, dass im Falle eines Vorsatzverdachts die Chubb weitreichend in Vorleistung tritt, bis der Vorsatz gegebenenfalls festgestellt wird. Die Chubb Schadenabteilung berät und unterstützt den verteidigenden Anwalt aktiv. Dazu gehören zum Beispiel Stellungnahmen zur Frage der Haftung, gesellschaftsrechtliche Komponenten und Taktik. In besonders komplexen Fällen wird die Chubb Schadenabteilung ihrerseits weitere Spezialisten, wie beispielsweise Fachanwälte für besondere Rechtsgebiete oder Wirtschaftsprüfer, mit der Begleitung des Vorgangs oder der Prüfung besonderer Sachfragen beauftragen. Scheint der Anspruch, der gegen die versicherte Person erhoben wird, nach Prüfung unbegründet, werden die genannten Beteiligten die Verteidigung der versicherten Person organisieren. Die Verteidigung ist Teil der vertraglich geschuldeten Leistung des Versicherers. Die Interessen der versicherten Person stehen zu jeder Zeit im Vordergrund. Daher wird die Chubb stets eng mit der versicherten Person und deren Anwalt zusammenarbeiten. Zur Verteidigung gehören sowohl die außergerichtliche als auch die Abwehr vor Gericht. Zeigt sich im Laufe eines solchen streitigen Verfahrens, dass ein Anspruch nicht erfolgreich abgewehrt werden kann, wird der Anwalt der versicherten Person mit Zustimmung des Versicherers die Beilegung der Angelegenheit durch Vergleich prüfen und gegebenenfalls durchführen. Wenn sich keine Einigung über die Haftung ergibt, führen der Anwalt der versicherten Person und die Chubb die Verteidigung, gegebenenfalls bis zu einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung, durch. Szenario 2: Ein versichertes Unternehmen nimmt ein Organmitglied in Anspruch (Innenhaftung) Beispiel: Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft wirft einem Vorstandsmitglied vor, durch mangelnde Kontrolle seines Ressorts eine erhebliche Fehlkalkulation eines Investments in Form eines Unternehmenskaufs ermöglicht zu haben, und nimmt ihn auf Schadenersatz in Anspruch. Hier gilt das in Szenario 1 dargestellte entsprechend, jedoch mit folgenden Besonderheiten: Die versicherte Person (hier: Vorstandsmitglied) erhält vom Versicherungsnehmer (hier: durch den Aufsichtsrat) die Aufforderung, einen Schadenersatzanspruch zu befriedigen. Neben den in Szenario 1 geschilderten Möglichkeiten geschieht dies häufig auch durch Aufrechnung gegen Forderungen der versicherten Person, z.b. auf Geschäftsführerbezüge und Pensionsansprüche. Dies vor allem dann, wenn sich das Unternehmen von der Führungskraft trennt oder dies beabsichtigt. Auch hier ist die versicherte Person grundsätzlich frei in der Wahl des Anwalts und in der Entscheidung, den Versicherungsmakler einzuschalten. Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass der Versicherungsmakler auch der Versicherungsnehmerin verpflichtet sein kann und die Anwälte, die in Geschäftsbeziehung zum Unternehmen selbst stehen, leicht in Interessenkonflikte geraten können. Bei der Prüfung der Haftung wird die Chubb möglicherweise enger als in einem Außenhaftungsfall den Kontakt mit dem Versicherungsnehmer suchen. Dies ist jedoch begrenzt durch die Interessen der versicherten Person. Diese ist hauptsächliches Schutzobjekt der D&O Versicherung. Die Interessen des Unternehmens, auch wenn dieses die Prämie zahlt, haben hier zurückzutreten. Manchmal befindet sich die versicherte Person in der Zwangslage, einerseits keine unbegründeten Ansprüche akzeptieren, andererseits jedoch das Vertrauensverhältnis zum Dienstherren nicht zerstören zu wollen, sofern das Dienstverhältnis fortbesteht. In dieser Situation ist die Erfahrung des Chubb Schadenteams von besonders großer Bedeutung.

5 In Abhängigkeit vom Ergebnis der tatsächlichen und rechtlichen Prüfung wird die Chubb, zusammen mit dem Rechtsanwalt der versicherten Person, eine Strategie zur einvernehmlichen (eventuell vergleichsweisen) Beilegung des Rechtsstreits entwickeln, gegebenenfalls aber auch die Verteidigung vor Gericht durchführen. Naturgemäß wird ein Gerichtsverfahren das Vertrauensverhältnis zwischen versicherter Person und versichertem Unternehmen bei fortbestehendem Dienstverhältnis belasten. Jedoch kann eine möglicherweise in einem solchen Verfahren festgestellte Haftung der versicherten Person auf die weitere Karriere, zumal bei anderen Gesellschaften, zerstörerisch wirken. Chubb wird stets dafür kämpfen, dass unbegründete Ansprüche bestmöglich im Sinne der versicherten Person abgewehrt werden. Zweifellos stellen Innenhaftungsfälle alle Beteiligten am stärksten auf die Probe. Häufig taucht dabei die Frage nach einem Direktanspruch des Unternehmens gegen den Versicherer auf. Ein Direktanspruch ist auch unter der aktuellen Rechtslage für die D&O-Versicherung gesetzlich nicht vorgesehen. Vor der nunmehr grundsätzlich möglichen Abtretung des Versicherungsanspruchs sollte sich die versicherte Person hüten, ebenso vor einem übereilten Anerkenntnis. Sie verliert sonst leicht jede Einwirkungsmöglichkeit auf den eventuellen Rechtsstreit zwischen Versicherungsnehmerin und Versicherer. Szenario 3: Der versicherten Person wird alleine oder zusätzlich zu Szenario 1 oder 2 ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht Beispiel: Im in Szenario 2 geschilderten Sachverhalt erhebt die Staatsanwaltschaft gegen das Vorstandsmitglied den Vorwurf, die Fehlkalkulation gewollt zu haben, da es an einer Überbewertung des zugekauften Unternehmens eigenes Interesse hatte. Auch hier ist die frühzeitige Einschaltung eine s Rechtsanwaltes und der Chubb Schadenabteilung ratsam. Um eine Interessenkollision bei der Bearbeitung eines Außen- oder Innenverhältnisschadenfalls und der strafrechtlichen Verteidigung zu vermeiden, steht, den gesetzlichen Vorschriften zur Schadenbearbeitung gemäß, die Concordia Versicherung AG für die Bearbeitung des Strafrechtsfalles zur Verfügung. In den genannten Szenarien trägt die Chubb di e Verteidigungskosten, die der versicherten Person entstehen oder ihr auferlegt werden, erforderlichenfalls auch, soweit diese gesetzlich vorgesehene Gebühren überschreiten. Erfolgt hinsichtlich des Haftpflichtanspruchs eine Verurteilung der versicherten Person oder einigt man sich durch Vergleich, übernimmt die Chubb außerdem im Rahmen der zur Verfügung stehenden Versicherungssumme die auf den Schaden zu erbringende Zahlung. Chubb gewährleistet ein Höchstmaß an Diskretion und kann auch hier auf eine Vielzahl bewährter und spezialisierter Anwälte zurückgreifen. Stets ist enge und vertrauensvolle Kooperation mit der versicherten Person zur Wahrung ihrer legitimen Interessen oberster Grundsatz bei der Schadenbearbeitung durch Chubb.

6 Das Chubb Specialty Claims Team Die Art und Weise, wie eine Versicherungsgesellschaft Schäden reguliert, ist ebenso wichtig wie der Umfang des Versicherungsschutzes, den sie gewährt. Deshalb steht das Chubb Specialty Claims Team hinter jede m Versicherungsvertrag, den unsere Kunden zum Schutz ihrer Geschäftsführung, ihres leitenden Angestellten und ihres Unternehmens abschließen. Hierzu können wir vor Ort auf über 20 Jahre Erfahrung zurückgreifen, denn Chubb hat die D&O-Versicherung 1986 als erster Versicherer in Deutschland angeboten und seitdem als einer der weltweiten Marktführer die Produktentwicklung maßgeblich mitgestaltet. Chubb ist der Überzeugung, dass manche Prinzipien zu kostbar sind, um sie zu verwerfen. Dazu gehört auch, dem Kunden im Schadenfall stets den bestmöglichen Service zu bieten. Diese Grundeinstellung, die uns bei jeder einzelnen Schadenregulierung leitet, wurde schon bei Gründung unserer Gesellschaft im Jahre 1882 formuliert: Jeder Kunde ist so zu behandeln, wie wir uns es selbst wünschen würden, wenn wir den gleichen Schaden erlitten mit Integrität, Einfühlungsvermögen, Schnelligkeit, hoher fachlicher Kompetenz und Fairness. Unser Ziel ist es, die erste Wahl für Manager und Unternehmen zu sein, die von ihrem Versicherer überdurchschnittliche Leistungen erwarten. Um unserem eigenen Anspruch wie auch dem des Kunden gerecht zu werden, haben wir das Schadenmanagement für den Bereich Specialty Claims Central & Eastern Europe (Deutschland, Österreich, Schweiz sowie Ost-Europa) in unserer Direktion in Düsseldorf zentralisiert. Denn nur so kann die Expertise in Bezug auf die vielfältigen Rechtsgebiete, mit denen sich Specialty Claims täglich befasst, gebündelt und dem Kunden bestmöglich zur Verfügung gestellt werden. Unser Specialty Claims Team besteht aus erfahrenen Volljuristen/ Volljuristinnen mit unterschiedlichsten beruflichen Vorkenntnissen, wie z. B. als Unternehmensoder Versicherungsjuristin, als Fachanwalt für Steuerrecht oder als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Kapitalmarktrecht oder Bankrecht. So wird gewährleistet, dass jeder Schadenfall auch von dem Mitarbeiter bearbeitet wird, der fachlich für den konkreten Sachverhalt am besten geeignet ist. Nahezu alle unserer Specialty Claims Juristen haben Auslandserfahrung über einen längeren Zeitraum und sprechen mehrere Sprachen, so dass wir in den meisten Fällen die qualifizierte Bearbeitung von Schadenfällen in der Region Central & Eastern Europe in der Landessprache sicherstellen können. Dies wird darüber hinaus auch durch unser Chubb Claims Netzwerk gewährleistet, das weltweit in über 100 Ländern nach einheitlichen Standard s überdurchschnittlichen Service bietet. Ihre Ansprechpartner Wir wissen, dass das Schadenmanagement z.b. im Rahmen eines D&O-Schadenszenarios in hohem Maße Vertrauen wie auch vertrauliche Behandlung durch den mit dem Fall befassten Mitarbeiter erfordert. Sollten Sie weitere Fragen Andrea Zitzmann Abteilungsleiterin Specialty Claims Tel.: +49 (211) Fax.: +49 (211) azitzmann@chubb.com zur D&O-Schadenbearbeitung haben, stehen Ihnen unsere Chubb Specialty Claims Experten jederzeit gerne zur Verfügung. Dr. Norbert Wilga Stellv. Abteilungsleiter Specialty Claims Tel.: +49 (211) Fax.: +49 (211) nwilga@chubb.com

7 (Chubb Europa) bietet besondere Versicherungsprodukte für Industrie/Gewerbe- und Privatkunden über unabhängige Makler an. Chubb Europa ist Teil der an der New Yorker Börse notierten Chubb Corporation. Mit über 25 Niederlassungen in 13 Ländern erhält Chubb Europa regelmäßig herausragende Beurteilungen für seine Finanzkraft von den führenden Rating-Agenturen für die Versicherungswirtschaft, A.M. Best und Standard & Poor s. Chubb Europa hat Niederlassungen in England, Schottland, Irland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Österreich, Italien, Niederlande, Spanien, Schweden und der Schweiz. Chubb Europa ist ein Unternehmen der Chubb Group Insurance Companies, die seit 1882 weltweit Industrie/Gewerbe- und Privatversicherungsleistungen anbietet. Die Produkte und Serviceleistungen werden von mehr als Mitarbeitern durch über 120 Niederlassungen in 28 Ländern und in Zusammenarbeit mit etwa unabhängigen Maklern auf der ganzen Welt vertrieben. Die Chubb-Gruppe hat Niederlassungen in Europa, Nord- und Südamerika und in Asien. Financial Highlights: Seit 1984 werden die Aktien der Chubb an der New Yorker Börse gehandelt. Chubb erhält regelmäßig beste Beurteilungen von den unanhängigen Rating-Agenturen für die Versicherungswirtschaft, Standard & Poors, Moody s und A.M. Best. Die Chubb gehört zu den wenigen global operierenden Versicherungsgesellschaften, die ihren Kunden ein hohes Maß an finanzieller Stabilität bieten und in wichtige Bereiche wie Kundenservice, Schadenverhütung und Produktinnovation investieren kann. Das folgende Produktportfolio gibt einen Überblick über die Leistungen der Chubb Specialty Insurance. Ergänzendes Material, Produktbeschreibungen und Broschüren finden Sie auf unserer CHUBB Homepage unter Chubb Specialty Insurance D&O - Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Manager ISRS - Industrie-Straf-Rechtsschutz-Versicherung VSV - Vertrauensschaden-Versicherung KR&E - Versicherung gegen Entführung und Erpressung EPLI - Employment Practices Liability Insurance E&O - Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Banken BBB - Vertrauensschaden-Versicherung für Banken Kombinierte D&O- und E&O-Versicherungslösungen für Banken und Finanzdienstleister AMCAP - Asset Management Company Asset Protection FondsCAP - Fonds Company Asset Protection ICAP - Investment Company Asset Protection LCAP - Leasing Capital Asset Protection VCAP - Venture Capital Asset Protection

8 Direktion für Deutschland Grafenberger Allee Düsseldorf Telefon +49 (0) 211 / Fax +49 (0) 211 / Diese Informationen haben lediglich beschreibenden Charakter. Die Risikodeckung kann ausschließlich durch die Chubb Insurance Company of Europe SE erfolgen. Der gewährte Deckungsumfang ist den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages zu entnehmen. Chubb verweist auf die für das Zeichnen von Risiken zuständigen Einheiten der Chubb Unternehmensgruppe. Fleethof-Stadthausbrücke Hamburg Telefon +49 (0) 40 / Fax +49 (0) 40 / Verantwortlich für den Inhalt Hauptbevollmächtigter für die Bundesrepublik Deutschland - Deutschland Thierry Daucourt Regional Manager - Central & Eastern Europe tdaucourt@chubb.com D(08/2010) Barer Straße München Telefon +49 (0) 89 / Fax +49 (0) 89 / Zweigniederlassung Wien Alte Wiener Börse, Schottenring Wien Telefon +43 (0) Fax +43 (0) Versicherer ist die. Eingetragener Sitz: 106 Fenchurch Street, London, EC3M 5NB, United Kingdom. Europäische Gesellschaft mit Sitz in England & Wales, eingetragen unter Company Number SE13. Zugelassen durch die Financial Services Authority. Verwaltungsrat: Michael J. Casella (CEO), Kevin O Shiel, Janice Tomlinson, John Degnan, Bernardus van der Vossen, Peter Haywood. Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland (zugleich ladungsfähige Anschrift): Direktion für Deutschland Grafenberger Allee Düsseldorf Tel.: Amtsgericht Düsseldorf, HRB Hauptbevollmächtigter für die Bundesrepublik Deutschland: Thierry Daucourt. Eingetragener Sitz: 106 Fenchurch Street, London, EC3M 5NB, United Kingdom. Europäische Gesellschaft mit Sitz in England & Wales. Zugelassen durch die Financial Services Authority. Verwaltungsrat: Michael J. Casella (CEO), Kevin O Shiel, Janice Tomlinson, John Degnan, Bernardus van der Vossen, Peter Haywood. Die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers ist die Versicherung industrieller Risiken. Ein Garantiefonds oder eine vergleichbare Einrichtung besteht nicht. Dem Versicherungsverhältnis liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde. Die Vertragssprache ist Deutsch. Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Beschwerden können außer an den Versicherer auch an diese gerichtet werden. Der Zugang zum ordentlichen Rechtsweg bleibt hiervon unberührt. Ansprechpartner für Angelegenheiten den Versicherungsvertrag betreffend ist die jeweils zeichnende Niederlassung.

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