Wo finde ich was? - Der Aufbau des Haushaltsplanes

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1 - B 1 - Wo finde ich was? - Der Aufbau des Haushaltsplanes Der Haushaltsplan soll auch dem Haushaltslaien verständlich sein und einen Einblick in die Haushaltslage der Stadt Borken ermöglichen. Es wurde versucht, dies insbesondere durch den Vorbericht und die Erläuterungen maßgeblicher Haushaltsstellen sowie durch die Hinweise zur Haushaltssystematik zu erreichen. I. GRUNDSÄTZLICHES AUS DEM HAUSHALTSRECHT 1. Aufbau und Gliederung des Haushaltsplanes Der Haushaltsplan besteht aus einem Verwaltungshaushalt und einem Vermögenshaushalt. Innerhalb dieser Haushalte bestehen Haushaltsstellen (Buchungsstellen), die aus einer fünfstelligen Gliederungs- und einer fünfstelligen Gruppierungsziffer bestehen. Die jeweils ersten zwei bzw. drei Ziffern ergeben sich aus dem verbindlich vorgeschriebenen Gliederungs- und Gruppierungsplan; die vierte und fünfte Stelle bilden jeweils nur zusätzliche Unterscheidungskriterien. Die Gliederungsziffer kennzeichnet den jeweiligen Aufgaben- und Sachbereich. Sie gliedert den Haushaltsplan nach Einzelplänen, Abschnitten und Unterabschnitten. Die erste Stelle bezeichnet den Einzelplan, die zweite Stelle den Abschnitt und die dritte Stelle den Unterabschnitt. z. B.: Bau- und Wohnungswesen, Verkehr (Einzelplan) 61 Städteplanung, Vermessung, Bauordnung (Abschnitt) 613 Bauordnung (Unterabschnitt - UA) Bezeichnung der Einzelpläne 0 = Allgemeine Verwaltung 1 = Öffentliche Sicherheit und Ordnung 2 = Schulen 3 = Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 4 = Soziale Sicherung 5 = Gesundheit, Sport, Erholung 6 = Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 7 = Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung 8 = Wirtschaftsunternehmen, Allgemeines Grund- und Sondervermögen 9 = Allgemeine Finanzwirtschaft Die Gruppierungsziffer dient zur Unterscheidung aller Einnahmen und Ausgaben nach verschiedenen Arten. Die erste Ziffer bedeutet die Hauptgruppe, die zweite die Gruppe und die dritte die Untergruppe. Insgesamt sind 10 Einnahme- und Ausgabearten vorgesehen. Die Ziffern 0-3 kennzeichnen Einnahmen und die Ziffern 4-9 Ausgaben, wobei die Ziffer 3 die vermögenswirksamen Einnahmen und die Ziffer 9 die vermögenswirksamen Ausgaben kennzeichnet.

2 - B 2 - Bezeichnung der Hauptgruppen Einnahmen 0 = Steuern und allgemeine Zuweisungen 1 = Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 2 = Sonstige Finanzeinnahmen 3 = Einnahmen des Vermögenshaushaltes Ausgaben 4 = Personalausgaben 5 / 6 = Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 7 = Zuweisungen und Zuschüsse 8 = Sonstige Finanzausgaben 9 = Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2. Sammelnachweise Sammelnachweise sind nicht verbindlich vorgeschrieben. Sie stellen eine Zusammenfassung gleichartiger Haushaltsstellen zu einer gemeinsamen Haushaltsstelle (Buchungsstelle) in einem besonderen Teil des Haushaltsplanes dar. Im Haushaltsplan ist ein Sammelnachweis für die Personalausgaben eingerichtet worden. Der Sammelnachweis ist eine echte Haushaltsstelle. Während des Haushaltsjahres sind die Ausgaben auf diese anzuordnen und spätestens bis zum Jahresende auf die entsprechenden Abschnitte und Unterabschnitte zu verteilen. In den Abschnitten und Unterabschnitten werden die Anteile aus dem Sammelnachweis unter der Gruppierungsnummer aufgeführt. 3. Verwaltungshaushalt - Vermögenshaushalt Im Verwaltungshaushalt sind alle laufenden Einnahmen und Ausgaben (Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben) zu veranschlagen, während im Vermögenshaushalt alle Investitionsmaßnahmen nachzuweisen sind, die eine Wertgrenze von 410 Euro überschreiten. Im Einzelnen umfasst der Vermögenshaushalt auf der Einnahmeseite: 1. die Zuführung vom Verwaltungshaushalt, 2. Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens, 3. Entnahmen aus Rücklagen, 4. Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und für die Förderung von Investitionen Dritter, Beiträge und ähnliche Entgelte, 5. Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen; auf der Ausgabeseite: 6. die Tilgung von Krediten, die Rückzahlung innerer Darlehen, die Kreditbeschaffungskosten sowie die Ablösung von Dauerlasten, 7. Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens, Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen Dritter sowie Verpflichtungsermächtigungen, 8. Zuführungen zu Rücklagen und die Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren, 9. die Zuführung zum Verwaltungshaushalt.

3 - B 3-4. Bewirtschaftende Fachbereiche Organisationsplan Verwaltungsvorstand Vorstandsbereich A Vorstandsbereich B Vorstandsbereich C Bürgermeister Allgemeiner Vertreter Technischer Beigeordneter Rolf Lührmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Norbert Höving Rüdiger Middel 01 Büro des Bürgermeisters 01/15 Gleichstellungsbeauftragte 10 Personal, Orga und IKT Personal Zentrale Dienste, Orga und IKT 14 Rechnungsprüfung 40 Bildung, Kultur und Freizeit Schulen und Sport Museum, Archiv und Kultur Musikschule Volkshochschule Stadtmarketing, Touristik und Stadthalle 20 Finanzen und Controlling Haushaltswesen Steuern und Abgaben Kostenrechnung und Controlling Stadtkasse 32 Bürgerservice und Ordnung Öffentl. Sicherheit und Ordnung, Verkehrswesen und Gewerbeangelegenheiten Bürgerbüro Standesamt Feuerwache 50 Arbeit, Soziales und Wohnen 51 Jugend und Familie Jugendförderung Soziale Dienste 61 Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen Liegenschaften und Wirtschaftsförderung Umwelt und Planung Bauordnung 65 Gebäudewirtschaft 66 Tiefbau und Bauverwaltung Tiefbau, Entwässerung und Straßen Bauverwaltung und Abfallwirtschaft Erschließung Zentralklärwerk 68 Baubetriebshof

4 - B 4-5. Budgetzusammenstellung Die einzelnen Budgets wurden überwiegend anhand der vorhandenen Fachbereichsstruktur gebildet. 00 Zentralhaushalt 01 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 02 Bildung, Kultur, Sport 1 Musikschule 2 Volkshochschule 03 Soziales 04 Jugend und Familie 05 Liegenschaften und Wirtschaftsförderung 06 Bauen und Wohnen 07 Gebührenhaushalte 1 Straßenreinigung 2 Wasserläufe 3 Stadtentwässerung 4 Entsorgung privater Abwasseranlagen 5 Abfall 6 Friedhöfe 08 Bereiche mit Betriebscharakter 1 Baubetriebshof 2 Erholungsgebiet Pröbsting 3 Parkhaus Boltenhof 4 Stadthalle 5 Tourist-Info 6 Marktwesen 7 Mergelsberg-Sporthalle 09 Serviceleistungen

5 - B 5-6. Aufgabenklassifizierung Bei jeder Haushaltsstelle ist im Haushaltsplan in einer zusätzlichen Spalte eine so genannte Kategorie (Kat.) angegeben. Diese Kategorie ist das Ergebnis einer Aufgabenklassifizierung. Im Einzelnen haben wir folgende Aufgabengruppen/Kategorien festgelegt: Einnahmen Kategorie G: Gesetz Die Einnahmen werden aufgrund einer gesetzlichen Normierung erzielt. Ferner fallen darunter Einnahmen, zu deren Erhebung die Stadt gesetzlich verpflichtet ist, deren konkrete Höhe aber durch einen Rats-/Ausschussbeschluss festgelegt wird. Kategorie V: Vertrag Grundlage für diese Einnahme ist ein Vertragsverhältnis z. B. Kaufvertrag. Kategorie B: Rats-/Ausschussbeschluss Die Einnahmen werden aufgrund des Beschlusses eines politischen Gremiums erhoben. Kategorie S: Sonstiges Hierunter fallen alle Einnahmen, die nicht unter den vorherigen Kategorien zugeordnet werden können, insbesondere Verrechnungsleistungen etc. Ausgaben Kategorie I: vollständig gebunden Die Aufgaben müssen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung wahrgenommen werden. Es bestehen keine oder nur ganz geringe Einsparmöglichkeiten, z. B. überwiegend Bereiche der Sozial- und Jugendhilfe. Ergänzung für den Vermögenshaushalt: Die Maßnahme ist im Grund und der Höhe nach für das kommende Haushaltsjahr verbindlich. Dies ist insbesondere bei entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen der Fall. Ferner sind Fortsetzungsmaßnahmen, wenn bereits im laufenden Haushaltsjahr entsprechende Aufträge vergeben wurden, dieser Kategorie zuzuordnen. Dies gilt selbst dann, wenn die Maßnahme im Ursprungsjahr freiwillig und somit der Kategorie IV zuzuordnen war. Kategorie II: teilweise gebunden Es bestehen zwar gesetzliche Normierungen, aber im Einzelnen besteht noch ein Gestaltungsspielraum bei der Aufgabenerfüllung. Einsparungsmöglichkeiten sind grundsätzlich noch vorhanden, z. B. Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Stadtplanung sowie weitere Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Ergänzung für den Vermögenshaushalt: Es handelt sich hierbei um neue Maßnahmen, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung durchgeführt werden müssen. Die Maßnahmen sind zwar nicht beeinflussbar, wohl aber die Höhe der Ausgaben, z. B. Kindergartenbau. Unter dieser Kategorie fallen auch Fortsetzungsmaßnahmen, für die im laufenden Haushaltsjahr noch keine Aufträge vergeben wurden.

6 - B 6 - Kategorie III: fiskalisch gebunden Es bestehen zwar keine direkten gesetzlichen Bestimmungen zur Aufgabenwahrnehmung, aber es besteht in soweit eine faktische Bindung, dass bei vollständigem Wegfall der Aufgaben dieser Kategorie, Aufgaben der Kategorien I und II nicht mehr wahrgenommen werden könnten. Hierzu zählen insbesondere Bewirtschaftungs-, Unterhaltungs- und Geschäftsausgaben, dauerhafte vertragliche Bindungen etc. Auf die Ansätze kann nicht gänzlich verzichtet werden, aber es besteht die Möglichkeit, deren Höhe zu beeinflussen. Ergänzung für den Vermögenshaushalt Die Kosten der Maßnahme sind in der Höhe beeinflussbar und können unter Umständen auch noch in spätere Haushaltsjahre verschoben werden. Kategorie IV: nicht gebunden Es handelt sich um Aufgaben, die weder gesetzlich noch faktisch gebunden sind. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt ausschließlich freiwillig. Es bestehen Einsparungsmöglichkeiten bis hin zum vollständigen Verzicht auf die Aufgabenerledigung, z. B. freiwillige Zuschüsse, Städtepartnerschaften, Wirtschaftsförderung. Besonders möchten wir noch darauf hinweisen, dass die Personalkosten und sämtliche Verrechnungsleistungen zwar grundsätzlich der Kategorie III zuzuordnen wären, diese aber in Kategorie I eingestuft worden sind, da diese Ansätze von den Fachbereichen zurzeit noch nicht beeinflussbar sind. II. Erläuterungen wesentlicher Haushaltsbegriffe Budget Einem bestimmten Fach-/Budgetbereich wird in Form eines Zuschusses (bzw. Überschusses) ein Geldbetrag zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung vorgegeben. Der Zuschuss ist verbindlich und muss zur Deckung aller Ausgaben ausreichen. Echte Deckung (gegenseitige Deckungsfähigkeit) Bei der echten Deckungsfähigkeit können zusätzliche Mehrausgaben bei einer Haushaltsstelle durch Minderausgaben bei einer anderen Haushaltsstelle gedeckt werden, ohne dass das Verfahren für über-/außerplanmäßige Ausgaben eingehalten werden muss. Finanzplan Der Finanzplan stellt eine Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes dar. Er umfasst einen Planungszeitraum von fünf Jahren. Folgekosten Folgekosten sind die laufenden Kosten (Personalkosten, Instandhaltungskosten, Bewirtschaftungskosten, Kapitalkosten), die aus den Investitionsaufwendungen (Erstkosten) resultieren. Sie fallen durch die Existenz und Nutzung der getätigten Investition an. Innere Verrechnungen Innere Verrechnungen stellen in der Regel (insbesondere bei den Gebührenhaushalten) die Leistungen dar, die eine Einrichtung für eine andere erbringt. Beispiele: Fuhrpark für Abfallbeseitigung oder Straßenreinigung für Reinigung der Märkte.

7 - B 7 - Investitionsprogramm Das Investitionsprogramm ist die Zusammenstellung aller Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Gesamtkosten und Finanzierung, wobei diese im Einzelnen und nach Jahresabschnitten getrennt dargestellt werden. Es ist Bestandteil bzw. Grundlage der fünfjährigen Finanzplanung. Kalkulatorische Einnahmen und Ausgaben Für kostenrechnende Einrichtungen sind kalkulatorische Abschreibungen für die Nutzung und kalkulatorische Zinsen für die Bereitstellung des Anlagekapitals zu veranschlagen. Kostenrechnende Einrichtungen Kostenrechnende Einrichtungen sind solche Einrichtungen, die in der Regel aus Entgelten finanziert werden, z. B. die Bereiche Abwasser-/Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Friedhöfe, Märkte. Übertragbarkeit Grundsätzlich gehen am Jahresende nicht verausgabte Ausgabeansätze des Haushaltes unter und verbessern so das Gesamtergebnis. Im Einzelfall besteht aber die Möglichkeit, dass ein so genannter Haushaltsausgaberest gebildet wird und so die noch nicht verbrauchten Mittel bei der entsprechenden Position ins nächste Haushaltsjahr gebracht werden können. Sie stehen dann dort für die Finanzierung der Ausgaben zur Verfügung. Unechte Deckung (Zweckbindung) Im Gegensatz zur so genannten echten Deckung, wo zwei Ausgabeansätze berührt werden, sind bei der unechten Deckung ein Einnahme- und ein Ausgabeansatz betroffen. Sofern bei einer Haushaltsstelle Mehreinnahmen erzielt werden, berechtigen diese zu Mehrausgaben. Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen sind keine Ausgabeansätze im laufenden Haushaltsjahr, sondern Ermächtigungen Aufträge zu erteilen, die dann wiederum Ausgaben in späteren Haushaltsjahren bewirken. Verpflichtungsermächtigungen sind nur im Vermögenshaushalt für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zulässig. Verwaltungskostenerstattungen (VKE) Zur verursachungsgerechten Kostenerfassung und -zuordnung für die Kalkulation von Gebühren und privatrechtlichen Entgelten wurden auch für das Haushaltsjahr 2008 die Verwaltungskostenerstattungen gesondert berechnet und veranschlagt. VKE sind Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts, die Gemeinkostencharakter haben. Sie dienen zur Verrechnung von Leistungen, die von einer Organisationseinheit erbracht werden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Erstattung von Aufwendungen der Querschnittsämter und sonstigen Dienststellen, die Verwaltungsaufgaben für andere Bereiche wahrnehmen. Die Höhe der zu verrechnenden Verwaltungskosten richtet sich nach dem Umfang der Leistung, die die erstattungsberechtigte Organisationseinheit für die erstattungspflichtige Organisationseinheit erbringt. Basis bilden grundsätzlich die bei der erstattungsberechtigten Organisationseinheit anfallenden Kosten des jeweiligen Arbeitsplatzes, die nach den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGST) ermittelt wurden. Danach setzen sich die Kosten eines Arbeitsplatzes (1 Stelle) wie folgt zusammen:

8 - B 8-1. Personalkosten-Durchschnittswert - gemäß der KGST-Tabelle 2. Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes ohne technikunterstützte Informationsverarbeitung (TUI) - als Pauschalwert (5.400 Euro) 3. Sachkosten eines TUI-Büroarbeitsplatzes (zusätzlich zu den Kosten von 2.) - als Pauschalwert (7.700 Euro) 4. Verwaltungsgemeinkosten - (als 20%iger Zuschlagssatz auf die Personalkosten von 1.) (Der Zuschlag beträgt 10 %, wenn Leitungs- und Hilfskräfte in die Verteilung einbezogen werden.) Die Einnahmen und Ausgaben aus den Verwaltungskostenerstattungen sind auf Seite G 2 zusammengefasst.

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