Sachverständigenbüro Siegert
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- Elsa Weiß
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1 Sachverständigenbüro Siegert Sachverständigenbüro Bodo Siegert Raiffeisenstr Altdorf/Rasch Stadt Rothenburg o. d. Tauber Stadtbauamt z. H. Alfred Baum Grüner Markt Rothenburg ob der Tauber Dienstag, 17. Januar 2012 Baumbestand Flurstück 1334 und 1334/1 Sehr geehrter Herr Baum, Herr Kühn (Stadtgärtner) zeigte mir Anfang Dezember die Grundstück Flur Nr und 1334/1, bezüglich des Baumbestandes für ein evtl. Bauvorhaben. Die Besichtigung erfolgte von der Straße aus. Der Einblick von außen, über den Zaun, auf den Baumbestand der Grundstücke zeigte im Randbereich eine Naturverjüngung (Wildwuchs), meist verschiedene Ahorn Arten und im Innenbereich der Grundstücke gepflanzte junge, ältere Laub- und Obstbäume. Um genaue Angaben über den Zustand des Baumbestandes zu erhalten kann ein sogenannter Baumbestandsplan erstellt werden. Dieser beinhaltet: - Baumstandort (evtl. GIS Einmessung) der auf dem Grundstück befindlichen Bäumen und Großgehölzen mit Nummerierung, - Grunddaten des Baumes (Art, Höhe, Kronendurchmesser / Stammumfang), - Zustandsermittlung (Vitalität / Schaden / Feststellen der Erhaltungswürdigkeit, Lebenserwartung), - Maßnahmenbeschreibung zum Erhalt / nicht Erhalt des Baumes, - im Bedarfsfall technische Prüfung mittels Resistograph (Holzdichtemessung) zur Auffindung von verdeckten Schadsymptomen im Bereich des Holzkörpers (Stamm- und Stockfäule), - Bewertung aus ökologischer Sicht (Käfer, Insekten, u.s.w.) durch zusätzliche Spezialisten, - Bewertung der Obstsorten (alte Wild- oder Kulturobstsorten) durch zusätzliche Spezialisten, - Fotodokumentation, - Auswerten und Zusammenfassung der Daten und Ergebnisse, - Übertragen der Daten / Baumstandort in einen Lageplan, - Ausarbeitung von Konzepten Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein Angebot. Sollte es gewünscht werden, kommen wir natürlich auch gerne zu einem Ortstermin mit Organisationen (Bund Naturschutz, LA Ansbach Technischer Umweltschutz, u.s.w.). Mit freundlichen Grüßen Michael Endres-Rutz Seite 1/1 SV-Büro Bodo Siegert - Von der IHK Nürnberg für Mittelfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Landschaftsbau: Baumpflege, Baumstatik - Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung Raiffeisenstr. 7, Altdorf, Tel , sv@freetree.de, Bankverbindung: Hypovereinsbank Kto.Nr.: BLZ:
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4 Sehr geehrte Frau Lassauer, favorisiert werden aus naturschutzfachlicher Sicht die Standorte Nr. VI und Iva. Sie sind bezüglich der zu erwartenden Eingriffe in Naturhaushalt,Landschafts und Ortsbild am günstigsten. Die notwendigen Kompensationsmaßnahmen wären hier sehr überschaubar. Bei den anderen Standorten sind aus hiesiger Sicht ablehnende Stellungnahmen zu erwarten, bzw. es wären sehr umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen unumgänglich. Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Koller Landratsamt Ansbach Crailsheimstraße Ansbach Untere Naturschutzbehörde Sachgebiet 44 Telefon: 0981/ Fax: karl-heinz.koller@landratsamt-ansbach.de Internet:
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7 Eduard Knoll Architekt, Beratender Ingenieur Stadtheimatpfleger - Rothenburg ob der Tauber Datum: Neubau einer Mehrzweckhalle Erste Stellungnahme Grundlagen: (Bereitgestellt vom Stadtbauamt Rothenburg) Power-Point-Vortrag - Herr Knappe für den Stadtrat Lageplan - Bereich Friedrich- Hörner -Weg bis Erlbacherstr./Schlachthofstr. Skizzen - Ansicht mit Schnitt eines Hallen- Vorentwurfs (Autor unbekannt) Größenordnung der Halle / Raumprogramm Um eine begründete Stellungnahme abgeben zu können, sollte zunächst die Größe der Halle in Abhängigkeit der beabsichtigten Nutzung bekannt sein. Zu klärende Fragen sind dabei: zur Sporthalle: Wird für den Sportbetrieb eine 3-fach Sporthalle benötigt? Wenn ja, welchen Anteil beansprucht dabei der Schulsport, z.b. in Verbindung mit der angrenzenden Realschule? Wenn es eine große Sporthalle sein soll, die auch für die publikumsintensiven größeren Veranstaltungen geeignet ist, (Handball Bayernliga>Bundesliga), werden sicher größere Tribünen, als bisher in der Halle an der Bleiche erforderlich. Wenn dies der Fall sein sollte, ist festzulegen, ob es fest eingebaute oder "Ausziehtribünen" werden sollen und welche Besucheranzahl zugrunde gelegt wird. zur Mehrzweckhalle, bei der Annahme für den Standort IV, am Parkplatz P1: Mehrzwecknutzung: Wird eine Bühne mit dazugehörenden Nebenräumen gewünscht? Bei einer Bewirtschaftung der Halle mit "Gastronomie" ist die Größe der Küche mit den erforderlichen Nebenräumen zu klären. Auch für ein Mindestprogramm sind die Anforderungen zu definieren, wie z.b. Räume für Catering, Getränkelager, Ausschank, Platzbedarf für Anlieferung, Lager und Entsorgung. Bei einer zusätzlichen Nutzung als "Messehalle" z.b. in Verbindung mit einer Gewerbeschau ist auf die eingeschränkte Verwendung des empfindlichen Hallenbodens hinzuweisen, oder die Kosten für eine entsprechende Abdeckung des Bodens bei jeder Veranstaltung werden mit einkalkuliert. Foyer: Da das Niveau des Eingangs auf der Ebene des Parkplatzes liegt, sind umfassende Treppen / Rampen erforderlich, um das tieferliegende Hallenniveau zu erreichen. Je nach der beabsichtigen Nutzung der Halle sind dann auch die Größen der Nebenräume des Foyers und die allgemeinen Nebenräume zu bemessen (WC-Anlage für die Besucher, unabhängig von den Toiletten der Sportler, Garderobe, Stuhl- und Tischlager etc.). Höhenlage: Nach der Festlegung der Höhe der Oberkante des Hallendaches mit 4,50 m über dem Niveau des Parkplatzes, ist zu klären, ob es sich dabei um die OK des Flachdaches oder um die Oberkante der Dachaufbauten für die erforderliche Belichtung der Halle handelt. (siehe Vorentwurfsskizzen - Stadtbauamt). Bei einer lichten Hallenhöhe für Sportveranstaltungen von 7,00 m bis Unterkante Dachbinder, und bei Einhaltung der Höhe über dem Parkplatz von 4,50 m bis zur Traufe des Flachdaches ist von einer Einsenkung der Halle von mind. 5,00m Anschrift: Klingengasse 13 Telefon: Rothenburg o.d.t. Telefax: Knoll-Rothenburg@t-online.de - 1 -
8 direkt am Parkplatz und ca. 7,00 m am ansteigenden Gelände im nördlichen Bereich des Grundstücks auszugehen. Bei Einhaltung der Höhenbegrenzung von 4,50 m über das Parkplatzniveau für die in der Skizze des Stadtbauamtes dargestellten Oberlichte müsste die Halle um mindestens 2,00-2,50 m noch tiefer eingesenkt werden Wenn diese Annahmen zutreffen sind folgende Erschwernisse zu prüfen oder zu berücksichtigen: Höhenlage der Felsschicht - nach den zuletzt durchgeführten Kanalarbeiten am Parkplatz dürfte zumindest die grobe Höhenlage des Felses bekannt sein. Ein Eintiefung der Halle unter das Felsniveau wird erhebliche zusätzliche Kosten verursachen. Die Versenkung der Halle in das Gelände mit den oben angenommenen Maßen erfordert behindertengerechte Ausgänge und Umfahrungen der Halle für Rettungswege und den Lieferverkehr auf dem Niveau des Hallenbodens. Dies erfordert außer den zusätzlichen Erdbewegungen und der Böschungen für die z.t. bis zu 7,00 m unter dem Gelände liegenden Wege einen erheblichen Flächenmehrbedarf gegenüber den Darstellungen in der Präsentation des Stadtbauamtes vor dem Stadtrat. In dieser Präsentation wird nur eine Dachaufsicht einer nicht näher beschriebenen Halle ohne Umgriff dargestellt. Wahl des Standortes - zwischen Vorschlag IV am Parkplatz P1 oder VI an der Erlbacherstr.: Vorschlag VI- Erlbacherstr.: Bei der Umsetzung eines kleinen Raumprogramms, als reiner Ersatzbau für die bestehende Halle an der Schlachthofstr. ist eine Verwirklichung auch mit Einbeziehung eines Vereinsheimes neben dem Stadion vorstellbar, wenn auf den Bau des Jugendspielfeldes, nach dem Beschluss des Stadtrates vom , verzichtet wird. An diesem Standort sind keine städtebaulichen Probleme zu erwarten, die eine weitergehende Stellungnahme des Stadtheimatpflegers erfordern. Vorschlag IV am Parkplatz P1: Unter Berücksichtigung der Funktion einer größeren Mehrzweckhalle für die unterschiedlichsten Nutzungen stellt eine Neubau im Bereich des Parkplatzes P1 den am meisten "verwertbaren" Standort dar. Hervorzuheben sind dabei die Nähe zur Altstadt, zur Reichsstadthalle, der bestehende Großparkplatz und besonders die Nähe zu den Schulen. Da ein wesentlich größerer Flächenbedarf gegenüber den Darstellungen in der Präsentation des Stadtbauamtes anzunehmen ist (siehe Fragen zum Raumprogramm und zum Umgriff der Halle), reichen aber die bisher vorgeschlagenen Grundstücke, Fl.Nr und 1334/1 für ein größeres Raumprogramm einschl. Hallenumgriff nicht aus. Die daraus entstehenden städtebaulichen Auswirkungen führen zu folgendem Vorschlag: Wenn eine Mehrzweckhalle mit einem größeren Raumprogramm tatsächlich gewünscht wird, ist ein Standort möglichst nahe zur Gebäudegruppe der Realschule allein aus städtebaulicher Sicht zu bevorzugen. Dafür kommen dann nur die Grundstücke entlang des Fuß- Rettungsweges Fl. Nr. 1338/1, von Fl.Nr bis 1314 in Frage. Da auch diese Fläche u.u. nicht ausreichen wird, können dann immer noch die östlichen Teilflächen der bisher vorgesehenen Grundstücke mit verwendet werden. Mit dieser Lösung bleibt der Grünstreifen entlang des Friedrich-Hörner-Weges erhalten und die Altstadtsilhouette wird weniger von einem Neubau bedrängt.. 2
9 Exkurs zu städtebaulichen Entscheidungen in der Vergangenheit: Aus Sicht der Heimat- und Denkmalpflege wurden in der Vergangenheit Entscheidungen für den Standort wichtiger Einrichtungen und als Grundlage für Bebauungspläne weniger nach übergeordneten, zukunftsweisenden städteplanerischen Konzepten getroffen, sondern es wurde jeweils nach der Verfügbarkeit von eigenen oder leicht zu erhaltenden Grundstücken entschieden. Am Beispiel der alten Sporthalle an der Schlachthofstraße ist festzustellen: Der schlechte Bauzustand war bereits bekannt, als beschlossen wurde, den Standort des Stadions zu belassen und auf einen Neubau außerhalb des bebauten Gebietes zu verzichten. Dieser Beschluss hätte einen Verkauf des wertvollen Geländes des ehem. Bauhofes (heute Lidl) nicht zulassen dürfen, denn dieses Grundstück wäre der ideale Standort für eine Mehrzweckhalle gewesen. Weitere negative Beispiele sind dann ohne Kommentar z.b. die Lage des neuen Kinos, die verstreut liegenden Einkaufsmärkte usw. Dieses Prinzip sollte beim Bau und besonders bei der städtebaulichen Einordnung einer Mehrzweckhalle durchbrochen werden. -Ende des Exkurses. Ergänzende Maßnahmen: In der Diskussion zum Bau der Mehrzweckhalle am Standort IV wurde auch der Neubau einer öffentlichen Toilette oder die Mitverwendung der WC Anlage der Halle angeführt. Allein die anzunehmende Verschmutzung der Verkehrsflächen in der Halle und die nicht zu unterschätzende Gefahr des Vandalismus schließen eine Doppelverwendung der WC-Anlage der Halle aus. Da der Busparkplatz für die ankommenden Besucher unserer Stadt eher einen trostlosen Eindruck vermittelt, ist der Neubau eines "Empfangsgebäudes" mit Informationen zur Stadt, einer WC Anlage bis hin zu einem Aufenthaltsraum für die Busfahrer einschl. Wartebereich für die Bus-Passagiere mit Kiosk sicher eine bessere Lösung. Mit dem Bau einer Mehrzweckhalle am Standort IV ist zwingend eine Verbesserung der Gestaltung des bereits als trostlos beschriebenen Parkplatzes erforderlich. Die bestehende Situation beeinträchtigt die Stadtansicht nicht weniger als ein Neubau der Halle im östlichen Bereich der Gartengrundstücke. Als wesentliche Verbesserungen sind vorzuschlagen: Anpflanzung von zusätzlichen größeren Bäumen entlang des Friedrich-Hörner-Weges, als Fortsetzung des Grünstreifens der bestehenden Gartengrundstücke. Gliederung des gesamten Platzes durch Grünstreifen und Bäume, auch zur Beschattung der Fahrzeuge. Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise: Da eine abschließende Stellungnahme zum Standort IV am Parkplatz P1 nach den oben angeführten Punkten noch nicht möglich ist, sollte eine Entscheidung für den Bau und damit auch zum Standort einer Mehrzweckhalle erst dann erfolgen wenn die noch zu liefernden Grundlagen und Voraussetzungen bekannt sind. Aufgestellt: Verteiler: Stadtbauamt BLfD- Herr Habres 3
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Um eine begründete Stellungnahme abgeben zu können, sollte zunächst die Größe der Halle in Abhängigkeit der beabsichtigten Nutzung bekannt sein.
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