Einleitende Bemerkungen: Willensfreiheit und Hirnforschung Thesen und Argumente im Überblick

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1 1 Einleitende Bemerkungen: Willensfreiheit und Hirnforschung Thesen und Argumente im Überblick Können Menschen mit ihren bewussten Abwägungsprozessen und Entscheidungen ihre Handlungen steuern? Und falls ja, sind sie dabei frei? In welchem Zusammenhang steht der bewusste Wille, etwa eine bestimmte Handlung durchzuführen, zu den Handlungen von Personen? Ist das mentale Leben von Personen, der Geist, kausal relevant im Hinblick auf das, was Personen entscheiden, wollen und tun? Oder muss man die bewussten Vorgänge und Zustände des menschlichen Geistes im Lichte neuerer kognitionswissenschaftlicher Studien als eine Art Nachhall neurophysiologischer Prozesse im Gehirn verstehen, die keinerlei kausale Rolle mehr inne haben, sondern nur noch den Status eines Epiphänomens? Willensfreiheit wäre in diesem Fall kaum mehr als eine (angenehme) Illusion. Das folgende Kapitel soll einen ersten Überblick über diese Herausforderungen geben und die Thesen, sowie die Argumentationsstruktur der weiteren Kapitel darlegen. Zugleich steht es anstelle einer Einleitung. 1.1 Methodisches Vorgehen und Argumentation Können Menschen mit ihren bewussten Abwägungsprozessen und Entscheidungen ihre Handlungen steuern? Und falls ja, sind sie dabei frei? In welchem Zusammenhang steht der bewusste Wille, etwa eine bestimmte Handlung durchzuführen, zu den Handlungen von Personen? Ist das mentale Leben von Personen, der Geist, kausal relevant im Hinblick auf das, was Personen entscheiden, wollen und tun? Oder muss man die bewussten Ereignisse und Zustände des menschlichen Geistes im Lichte neuerer kognitionswissenschaftlicher Studien als eine Art Nachhall neurophysiologischer Prozesse im Gehirn verstehen, die keinerlei kausale Rolle mehr inne haben, sondern nur noch den Status eines Epiphänomens? Willensfreiheit wäre in diesem Fall kaum mehr als eine Illusion. Fragen dieser Art beschäftigen seit einigen Jahren nicht mehr nur Philosophen, Psychologen, Neurophysiologen und andere Wissenschaftler, sondern sie sind auch in

2 16 1 Einleitende Bemerkungen den Interessensfokus einer breiteren Öffentlichkeit geraten. Denn die Frage, ob es bewusste Willensentscheidungen sind, die den Handlungen von Personen vorausgehen, geht jeden einzelnen Menschen an, und betrifft alle sozialen Kontexte, in denen Menschen agieren. Viele kognitions- und neurowissenschaftlichen Studien werden dahingehend interpretiert, dass es das, was viele Menschen für die Freiheit des Willens halten, gar nicht gebe. Derartige negative Thesen hätten (sofern sie haltbar sind) nachhaltige Konsequenzen für das menschliche Selbstbild und die sozialen Kontexte, in denen Menschen leben, wie zum Beispiel das Rechtssystem. Verantwortlichkeit von Menschen für ihre jeweiligen Handlungen könnte nicht mehr daran geknüpft werden, dass die fraglichen Entscheidungen und Handlungen bewusst gewollt wurden, denn das bewusste Wollen einer Handlung und die Freiheit der Willensentscheidung zu einer Handlung wären nicht mehr kausal relevant für die tatsächliche Durchführung der Handlung. Gerade solche Konsequenzen sind es, die die öffentliche Debatte anheizen. Das Ziel dieses Buches besteht darin, einen konstruktiven Neuvorschlag zur Frage nach der Willensfreiheit zu machen. Ausgehend von unterschiedlichen empirischen und theoretischen Herausforderungen wird ein Modell der Willensfreiheit entwickelt, das den unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden soll. Dabei wird für zwei Thesen argumentiert, die zum Teil Gegenstandpunkte zu den in der gegenwärtigen Debatte um die Willensfreiheit vertretenen Positionen beziehen: Zum einen ist dies die Annahme, dass sich die These von der Willensfreiheit nicht allein empirisch widerlegen lässt (viele empirisch arbeitende Wissenschaftler und auch einige Philosophen scheinen gegenteiliger Meinung zu sein). Begründet wird diese Annahme mit dem engen Zusammenhang, der zwischen einer Antwort auf die Frage nach der Willensfreiheit und einer Antwort auf die Frage nach dem Leib-Seele-Problem besteht. So wird gezeigt, dass eine Antwort auf die Frage nach der Willensfreiheit ganz wesentlich davon abhängt, welche Theorie des Zusammenhangs von Körper und Geist man vertritt und dies ist eine Frage, die theoretisch zu beantworten ist. Empirisch feststellbar sind zunächst nur Korrelationen zwischen geistigen Ereignissen und Zuständen und neurophysiologischen Ereignissen und Zuständen. Wie man solche Korrelationen erklärt, etwa monistisch, durch eine Identitätsthese, oder dualistisch, durch einen epiphänomenalistischen Ansatz, ist aber eine philosophisch-wissenschaftstheoretische Frage. Auf der Grundlage empirischer Studien lässt sich jedoch zeigen, dass, vorausgesetzt eine dualistische Ontologie, der Epiphänomenalismus folgen muss. Ein empirischer Nachweis für die zentrale These des Epiphänomenalismus, der von einer monistischen Theorie ausgeht, wäre dagegen sehr viel schwieriger zu leisten. Ein solcher Nachweis müsste zeigen, dass eine klar umgrenzte Teilmenge aller neuronalen Ereignisse und Zustände (nämlich solche neuronalen Ereignisse und Zustände, die zugleich auch mit Bewusstsein verbunden sind) keinen Einfluss mehr auf andere neuronale Ereignisse und Zustände hat. Doch

3 1.2 Die neuen Thesen und ihre Begründung 17 ein solches Ergebnis ist derzeit nicht in Sicht. Die zweite, zentrale These dieses Buches lautet: Es gibt Willensfreiheit! Diese These wird durch die Entwicklung eines neuen Modells der Willensfreiheit untermauert, das verschiedene Elemente derjenigen Modelle der Willensfreiheit verbindet, die in der bislang geführten Freiheitsdebatte entwickelt wurden. Der alternative Vorschlag basiert unter anderem auf einer Prämisse hinsichtlich eines Ansatzes zur Lösung des Leib-Seele-Problems (die Relevanzbedingung, siehe Kapitel 10) und auf einer Unterscheidung verschiedener Lesarten der These des Determinismus und des Indeterminismus (Bedingung der geeigneten Determination und Bedingung der epistemischen Offenheit der Zukunft, siehe Kapitel 2, 11 und 12). Die methodische Vorgehensweise gliedert sich wie folgt: In einem ersten Schritt (Kapitel 2 bis 5) werden die zwei in der bisherigen philosophischen Freiheitsdebatte maßgeblichen Modelle der Willensfreiheit analysiert und auf ihre Vorzüge und Schwierigkeiten hin untersucht. Dabei geht es auch um unterschiedliche Implikationen dieser Freiheitsmodelle im Hinblick auf das Leib-Seele-Problem. In einem zweiten Schritt (Kapitel 6 bis 9) werden einige der derzeit diskutierten neuen, empirischen Herausforderungen der empirischen Mind Sciences gegenüber einem adäquaten Modell der Willensfreiheit untersucht. Hier wird sich zeigen, dass eine eventuelle empirische Widerlegung der Willensfreiheit oder der kausalen Relevanz des Mentalen von impliziten, theoretischen Vorannahmen bei der Interpretation der empirischen Studien abhängt. Ausgehend von diesen ersten zwei methodischen Schritten wird in einem dritten Schritt (Kapitel 10 bis 13) ein Vorschlag zur Willensfreiheit formuliert, der den unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden soll. 1.2 Die neuen Thesen und ihre Begründung Klassische Ansätze der Willensfreiheit waren bisher im Wesentlichen von zwei Einwänden betroffen (sie liegen in unterschiedlichen Varianten vor), die zeigten, dass diese Ansätze gerade nicht hinreichend für die Freiheit sind: Das ist, erstens, das Zufallsargument: Das Zufallsargument besagt, dass Entscheidungen und Handlungen, die in einem unbedingten Sinne frei sein sollen und gänzlich unabhängig von vorgängigen Bedingungen und Faktoren sein sollen, nicht mehr von Zufallsereignissen unterscheidbar wären und daher der Person nicht einmal zuschreibbar wären, geschweige denn frei (siehe Kapitel 4). Der zweite Einwand ist unter der Bezeichnung»Konsequenzargument«in die philosophische Debatte um die Willensfreiheit des Menschen eingegangen: Das Konsequenzargument basiert auf der Überlegung, dass freie Entscheidungen und Handlungen solche sein müssen, die mit den Überzeugungen, Motiven, Zielen, Wertvorstellungen und den darauf beruhenden Abwägungsprozessen der Person in Einklang stehen. Dies wirft, ganz berechtigt, die Frage auf, wie denn diese mentalen Einstel-

4 18 1 Einleitende Bemerkungen lungen der Person, also ihre Überzeugungen, Wünsche, Wertvorstellungen usw., eigentlich zustande gekommen sind. Hängen sie ihrerseits von früheren Faktoren ab (beispielsweise von der Sozialisationsgeschichte der Person, von früheren Erfahrungen), die die Person nicht frei gewählt hat, so geht spätestens an dieser Stelle die Willensfreiheit verloren. Es entsteht ein infiniter Regress an Abhängigkeiten einer Entscheidung von früheren Faktoren, die bis in die Zeit vor der Geburt einer Person zurückreichen. Das Konsequenzargument behauptet nun, dass ein Modell der bedingten Freiheit an solchen Überlegungen, die auf einem infiniten Regress von Abhängigkeiten basieren, scheitert (siehe Kapitel 5). Zu diesen zwei klassischen Argumenten, die in der Debatte in zahlreichen unterschiedlichen Variationen vorkommen, gesellte sich in der aktuellen Debatte ein dritter Einwand gegen die These der Willensfreiheit das durch empirische Studien zur unbewussten Handlungsselektion und -steuerung motivierte Epiphänomenalismusargument: Diese neue, empirisch motivierte und begründete Herausforderung besagt, dass bewusste, mentale Ereignisse und Zustände wie etwa Willensentscheidungen generell keine kausale Relevanz im Hinblick auf das Entscheiden und Verhalten von Personen haben. Im Prinzip müsste sich eine Person ohne bewusste, mentale Zustände genau so verhalten, wie sie sich verhält, wenn sie über solche bewussten, mentalen Zustände verfügt. Zur Untermauerung einer solchen These werden unterschiedliche empirische Studien herangezogen, die zu zeigen scheinen, dass bewusste, mentale Ereignisse und Zustände zu spät kommen, um kausal relevant zu sein; dass vermeintlich selbst herbei geführtes Verhalten durch externe Stimuli ausgelöst werden kann, die bewusst nicht wahrnehmbar sind; und dass sich das subjektive Gefühl der Urheberschaft der eigenen Handlungen täuschen lässt (Kapitel 6 9). Das Freiheitsmodell des epistemischen Libertarismus schlägt vor dem Hintergrund dieser klassischen und neuen Herausforderungen drei Bedingungen bzw. drei Thesen vor, von denen jede einzelne notwendig ist, um eine der genannten Herausforderungen zu bewältigen, und die zusammen (und nur zusammen!) hinreichende Zuschreibungskriterien für die Willensfreiheit liefern sollen: Die erste dieser drei Thesen oder Bedingungen bildet die Relevanzbedingung (ausformuliert als Monismusbedingung). Sie besagt, dass ein adäquates Modell der Willensfreiheit von einer monistischen Theorie mentaler Zustände ausgehen muss (Relevanzbedingung als Monismusbedingung), und sie ist erforderlich, um das oben genannte Problem eines empirischen»beweises«für den Epiphänomenalismus beantworten zu können. Demnach gibt es nur eine Art von Entitäten, die sich aber aus der Perspektive verschiedener Einzelwissenschaften mit den jeweils maßgeblichen unterschiedlichen Vokabularien unterschiedlich beschreiben lassen. Mit dieser Sichtweise geht eine der großen Herausforderungen der gegenwärtigen Debatte um die Willensfreiheit und auch um das Leib-Seele-Problem einher:

5 1.2 Die neuen Thesen und ihre Begründung 19 Es muss ein Weg gefunden werden, diese unterschiedlichen Beschreibungsund Zugangsebenen in einer Weise aufeinander abzubilden oder miteinander zu verbinden, die nicht dazu führt, dass eine der Zugangsweisen (d. h. eine der mit einer bestimmen Einzelwissenschaft verbundenen Erklärungsperspektiven) als falsch verworfen werden muss. Diese erste Bedingung lässt sich mit der Einsicht begründen, dass eine positive Antwort auf die Frage nach der Willensfreiheit unter anderem voraussetzt, dass bewusste, mentale Zustände von Personen wie eben Willensentscheidungen in irgendeiner Weise innerhalb der physikalischen Welt (zu der auch die Körper von Personen gehören) Wirksamkeit entfalten können (Kapitel 3). Ein adäquates Modell der Willensfreiheit müsste entsprechend erklären können, wie es zu einer solchen Interaktion kommen kann es scheint also, als wären bestimmte Annahmen hinsichtlich des Leib-Seele- Problems unumgänglich. Die Notwendigkeit einer solchen Bedingung im Hinblick auf ein adäquates Modell der Willensfreiheit ergibt sich jedoch auch vor dem Hintergrund einiger neuer Einsichten der empirischen Mind Sciences (Kapitel 6 bis 9). Verschiedene Autoren haben Studien zur Selektion und Steuerung von Handlungen herangezogen (Kapitel 6 bis 8), um damit zwei Thesen zu untermauern: Zum einen die These, dass es Willensfreiheit nicht geben könne, da alles (durch Gehirnvorgänge) determiniert sei (ich werde diese These von nun an als deterministische Argumentationslinie bezeichnen); und zum anderen die These, dass es Freiheit nicht geben könne, weil bewusste, mentale Zustände wie eben Willensentscheidungen generell keinerlei kausale Relevanz besitzen würden (im Folgenden als epiphänomenalistische Argumentationslinie bezeichnet). Die zweite These, die epiphänomenalistische Argumentationslinie also oder die These der kausalen Irrelevanz bewusster, mentaler Zustände, würde alle derzeit diskutierten Modelle der Willensfreiheit unterlaufen. Mit der Einführung der als Monismusbedingung ausformulierten Relevanzbedingung kann diese Herausforderung beantwortet werden: Der Erfolg der epiphänomenalistischen 1 Argumentationslinie hängt davon ab, welche Auffassung über den ontologischen Status bewusster, mentaler Zustände man vertritt. Nur wenn man bei der Interpretation der empirischen Studien einen impliziten Dualismus voraussetzt, greift die epiphänomenalistische Argumentationslinie. Aus der empirischen Einsicht, dass bewusste, mentale Ereignissen und Zustände zu spät auftreten, als dass sie noch für die Durchführung einer unmittelbar folgenden Handlung entscheidend sein könnten, folgt nur dann die gänzliche kausale Irrelevanz im Sinne des Epiphänomenalismus, wenn 1 Gemeint ist hier ausschließlich die empirisch gestützte Argumentation für den Epiphänomenalismus! Daneben gibt es auch eine umfangreiche Debatte um ganz und gar nichtempirische, philosophische Argumente für den Epiphänomenalismus, denen sich jedes Konzept der mentalen Verursachung, das sich zu einem nicht-reduktiven Physikalismus verpflichtet, stellen muss. Siehe hierzu etwa Kim (2005), Heckmann&Walter (2003), Heil&Mele (1993).

6 20 1 Einleitende Bemerkungen auf ontologischer Ebene strikt zwischen neuronalen Ereignissen und Zuständen und Ereignissen und Zuständen des Bewusstseins getrennt wird. Nur wenn es sich um zwei Sorten von Ereignissen und Zuständen handelt (nicht etwa um zwei Zugangs- und Beschreibungsweisen zu einer einzigen Sorte von Ereignissen und Zuständen) lassen sich zwei Ebenen so gegeneinander ausspielen, dass die eine kausal überflüssig zu sein scheint. Ein Nachweis für den Epiphänomenalismus, der von einer monistischen Theorie ausgeht, wäre dagegen sehr viel schwieriger zu leisten. Ein solcher Nachweis müsste zeigen, dass eine klar umgrenzte Teilmenge aller neuronalen Ereignisse und Zustände (nämlich solche neuronalen Ereignisse und Zustände, die zugleich auch mit Bewusstsein verbunden sind) keinen Einfluss mehr auf andere neuronale Ereignisse und Zustände hat. Doch ein solches Ergebnis ist derzeit nicht in Sicht. Die zweite These oder Bedingung, die hier im Zuge der Entwicklung eines adäquaten Ansatzes zur Willensfreiheit formuliert wird, ist eine Bedingung der geeigneten Determination: Sie lautet, dass Willensfreiheit immer mit einer bestimmten ausgezeichneten Art des Zustandekommens von Entscheidungen und Handlungen verbunden sein muss (maßgeblich für diese Bedingung ist die Unterscheidung zwischen physikalischem Determinismus im eigentlichen Sinne und dem»bereichsdeterminismus«, der genau genommen eigentlich gar kein Determinismus ist (Kapitel 2)). Ohne eine solche Bedingung der geeigneten Determination lässt sich das oben erläuterte Zufallsargument nicht abwenden. Aber anders als in bisherigen Ansätzen der bedingten Freiheit (Kompatibilismus), wird die Bedingung keineswegs als bereits hinreichend für die Zuschreibung von Willensfreiheit erachtet. Sie wird hier vielmehr nur als eine von mehreren notwendigen Bedingungen aufgefasst. Bisherige kompatibilistische Ansätze gehen nicht nur davon aus, dass eine solche oder ähnliche Bedingung bereits für sich genommen hinreichend ist, sondern sie halten eine entsprechende Bedingung auch für gänzlich nicht-normativ. Die Bedingung müsste sich demnach in der Natur (durch entsprechende psychologische und neurophysiologische Untersuchungen) finden lassen. Auch von diesem Charakteristikum weicht die hier eingeführte Bedingung der geeigneten Determination ab: Welche Art und Weise der Determination als Bedingung der Willensfreiheit heranzuziehen ist, lässt sich wohl nicht allein aus der Natur ablesen vielmehr scheint dabei auch ein normativer Aspekt eine Rolle zu spielen. Denn letztlich ist es immer auch eine Frage der gesellschaftlichen Aushandlung, welche Art der Determination oder (unverfänglicher) des Zustandekommens von Entscheidungen und Handlungen mit der Willensfreiheit vereinbar scheint und welche nicht. Die dritte These eines adäquaten Ansatzes zur Willensfreiheit bildet schließlich die Bedingung der epistemischen Offenheit der Zukunft. Diese dritte Bedingung besagt, dass freie Entscheidungen und Handlungen neben den anderen Kriterien auch das Merkmal erfüllen müssen, dass die Zukunft aus

7 1.2 Die neuen Thesen und ihre Begründung 21 Sicht der entscheidenden und handelnden Person offen ist. Zugleich muss die Person der Überzeugung sein, dass sie auch eine andere Entscheidung hätte treffen können, so dass das künftige Geschehen teilweise auch von ihrem Entscheiden und Tun abhängt. Um dies zu gewährleisten, darf die Zukunft für die fragliche Person nicht vollständig vorhersagbar sein (wenngleich für einen außerhalb des Universums befindlichen Beobachter, der in das Geschehen von außen nicht eingreift, die Zukunft auf ontologischer Ebene feststehen könnte, so dass aus seiner Perspektive alle Entscheidungen bereits getroffen wären). Eine ähnliche These wurde im 20. Jahrhundert beispielsweise auch von Max Planck, von Karl Popper und Donald MacKay vertreten, und auch bei Wittgenstein finden sich in diese Richtung weisende Bemerkungen. Die These wurde dort jedoch jeweils anders eingebunden (bei Popper etwa durch einen physikalischen Indeterminismus im ontologischen Sinne), und sie führte zu anderen Auffassungen der Willensfreiheit (siehe hierzu aber Kapitel 12). Ausgehend von der Bedingung der epistemischen Offenheit der Zukunft und zusammen mit den zwei anderen Bedingungen lässt sich auch das Konsequenzargument beantworten (Kapitel 12), denn die Bedingung beinhaltet eine epistemische Lesart der alternativen Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten. Der Einwand, dass die entscheidungs- und handlungsleitenden Ziele, Motive und Wertvorstellungen einer Person selbst wieder von vorgängigen Faktoren bestimmt sind, so dass die Person letztlich nie frei im Sinne von selbstbestimmt entscheiden und handeln könne, lässt sich dann genau an der Stelle entkräften, an der die Zukunft aus Sicht der Person epistemisch offen ist. Wenn die Bedingung der epistemischen Offenheit der Zukunft, so wie sie hier vorgeschlagen wird, erfüllt ist, haben Personen einerseits keine vollständige Voraussagbarkeit der Zukunft bzw. zukünftiger Entscheidungen und Handlungen, und andererseits teilen sie gemäß der Bedingung die Überzeugung, selbst bestimmte künftige Geschehnisse durch das eigenen Entscheiden und Tun beeinflussen zu können. Dies kann Personen dazu veranlassen, alternative Entscheidungsszenarien zu simulieren (eine der Voraussetzungen dazu, sind natürlich entsprechende Fähigkeiten der Handlungssteuerung es müssen also auch die weiteren Bedingungen der Willensfreiheit erfüllt sein). Dieser Schritt zusammen mit den entsprechenden Fähigkeiten der Handlungssteuerung kann Personen in die Lage versetzen, sich über zuvor bestehende äußere und innere Determinanten ihrer Entscheidungen und Handlungen hinweg zu setzen und in diesem Sinne haben Personen Kontrolle über ihre eigenen Entscheidungen und Handlungen ohne dabei die Naturgesetze außer Kraft setzen zu müssen oder sozusagen rückwirkend bereits vergangene Ereignisse beeinflussen zu müssen. Bislang bestehende äußere und innere Determinanten werden so durch andere, von der Person reflektierte und gewünschte, neue Faktoren gleichsam überstimmt. Während der (gegenüber üblichen kompatibilistischen Ansätzen berechtigte) Einwand des Konsequenzarguments

8 22 1 Einleitende Bemerkungen davon ausgeht, dass determinierende Zusammenhänge, in die eine Person mit ihren Entscheidungen und Handlungen eingebettet ist, sozusagen ausschließlich horizontal verlaufen, könnte man unter Berücksichtigung der zusätzlich eingeführten Bedingung der epistemischen Offenheit der Zukunft sagen, dass Freiheit (und Kontrolle durch die Person selbst) dort möglich ist, wo mit der epistemischen Offenheit der Zukunft sozusagen vertikale Beeinflussung möglich wird. 1.3 Unterschiede zu bisherigen Modellen der Willensfreiheit und eine mit dem neuen Ansatz verbundene empirische Hypothese Willensfreiheit im Sinne des hier entwickelten Modells ist also stets an drei notwendige Bedingungen gebunden: Die Relevanzbedingung (Monismusbedingung), die Bedingung der geeigneten Determination und die Bedingung der epistemischen Offenheit der Zukunft (epistemischer Indeterminismus). Jede dieser Bedingungen erweist sich als notwendig, um entweder der deterministischen Argumentationslinie oder der epiphänomenalistischen Argumentationslinie zur Widerlegung der Freiheit begegnen zu können. Die drei Bedingungen sind zusammen hinreichend für die Willensfreiheit. Das Hybridmodell des epistemischen Libertarismus übernimmt vom Inkompatibilismus die Idee, dass Willensfreiheit an den Indeterminismus gebunden ist (die Neuerung oder Modifikation besteht darin, dass dies jedoch nur in der epistemischen Lesart zutrifft siehe Kapitel 2 und 12). Es übernimmt vom Kompatibilismus die Idee, dass freie Entscheidungen solche sein müssen, die auf geeignete Weise verursacht sein müssen. Die Neuerung und Modifikation gegenüber den üblichen komaptibilistischen Ansätzen besteht darin, dass geeignete Determination keineswegs als bereits hinreichende Bedingung für die Willensfreiheit erachtet wird (wie es in kompatibilistischen Ansätzen der Fall ist siehe Kapitel 5 und 11), sondern nur als eine von mehreren notwendigen Bedingungen. Ausgangspunkt für die Entwicklung eines Ansatzes, der zwischen Determinismus und Indeterminismus angesiedelt ist, war die unter anderem von Max Planck geäußerte These, es müsse im Hinblick auf die Freiheit etwas Drittes zwischen Determinismus und Indeterminismus geben. Obwohl sich ähnliche Vorstellungen bei einigen Philosophen finden, wurde sie doch kaum weiter verfolgt und entwickelt. Der hier vorgeschlagene Ansatz differenziert zunächst zwischen einer ontologischen und einer epistemischen Lesart der Thesen des Determinismus und des Indeterminismus und versteht das gesuchte»dritte«zwischen Determinismus und Indeterminismus als Verbindung des epistemischen Indeterminismus mit dem ontologischen Determinismus bzw. dem Bereichsdeterminismus (Kapitel 2). Dieser Vorschlag basiert wesentlich auf der Idee, dass der Übergang

9 1.3 Unterschiede zu bisherigen Modellen der Willensfreiheit 23 zwischen den zwei Kategorien»epistemisch«und»ontologisch«mit dem Auftreten von Willensfreiheit (im Sinne dieses Modells) verbunden ist Personen sind nicht einfach»nur«epistemisch frei (weil sie nicht wissen, auf welche Weise sie determiniert sind), sondern ihre Überzeugung frei zu sein, verschafft ihnen Freiheitsspielräume (Kapitel 12 und 13) und vergrößert den Raum an Entscheidungs- und Handlungsoptionen, auf denen die Person später»operieren«kann (was dann selbstverständlich von Fall zu Fall auch ohne unmittelbares Eingreifen des Bewusstseins geschehen kann. An dieser Stelle lässt sich der Ansatz des epistemischen Libertarismus auch positiv durch ein evolutionäres Argument für die Freiheit begründen: Wer (zunächst) glaubt, frei entscheiden zu können, wird sich letztlich tatsächlich flexibler und freier verhalten können, denn implizite Theorien, die Personen über sich haben, beeinflussen das Verhalten der Personen maßgeblich. Der hier vorgeschlagene Ansatz zur Willensfreiheit ist in Zusammenhang mit der epistemischen Offenheit der Zukunft auch mit einer im Grunde empirischen Hypothese verbunden: Die epistemische Offenheit der Zukunft (d. h. das Fehlen vollständiger Vorhersagbarkeit der Zukunft) erlaubt es Personen, sich Szenarien vorzustellen, in denen diese Personen in bestimmten Situationen auch anders entscheiden hätten können, als sie es tatsächlich getan haben. Doch die Vorstellbarkeit solcher Szenarien bzw. die epistemische Offenheit der Zukunft aus der Sicht einer Person hängt auch davon ab, welche Theorien oder Überzeugungen eine Person über sich selbst hat. Die Bedingung basiert also, neben dem epistemischen Indeterminismus, vor allem auf einem psychologischen Kriterium. Diese Annahme lässt sich ganz allgemein auch empirisch untermauern. Dass Überzeugungen (oder Theorien) von Personen, die diese über sich selbst haben, die Entscheidungen und das Verhalten dieser Personen beeinflussen, konnte ja bereits in verschiedenen psychologischen Untersuchungen gezeigt werden (etwa Studien aus der Sozialpsychologie über einen internen oder externen Ort der Kontrolle). Das hier vorgeschlagene Freiheitsmodell macht von der empirischen Hypothese Gebrauch, dass sich ähnliche Überlegungen auch auf die Frage nach der Willensfreiheit anwenden lassen. So könnte man etwa annehmen, dass eine Person, die die Überzeugung teilt, ohnehin keine Wahl zu haben (da alles festgelegt sei), auch keine (bewussten) Abwägungsprozesse mehr anstellen würde, um herauszufinden, welche von mehreren Alternativen gewählt werden sollte. Dies könnte in der Folge dazu führen, dass solche Personen tatsächlich nicht mehr die für sie bestmöglichen Entscheidungen treffen oder in neuartigen Situationen gar keine angemessenen Entscheidungen treffen können, weil sie einfach aufhören, die Folgen verschiedener Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten zu antizipieren und gegeneinander abzuwägen teilt man die Überzeugung, dass die zu treffende Entscheidung ohnehin feststeht und dass man keine Alternativen hat, so macht man sich auch keine Gedanken über die Folgen der

10 24 1 Einleitende Bemerkungen ohnehin nicht verfügbaren Alternativen. Solche Personen, also Personen, die dieser Theorie über Personen anhängen, werden womöglich auch aufhören, neue, für bestimmte Entscheidungen relevante Informationen zu sammeln, um eine Entscheidungsgrundlage zu verbessern. Denn Entscheidungen wären ja gerade nicht mehr zu treffen, wenn man der Theorie anhängt, nie zwischen alternativen Möglichkeiten wählen zu können, da alles determiniert sei. Die Annahme, dass die Zukunft nicht epistemisch offen ist, würde schließlich auf ontologischer Ebene zu einem geringeren Grad der Flexibilität und Anpassungsfähigkeit des Verhaltens von Personen führen. Personen hätten so vermutlich kaum mehr die Möglichkeit, sich über einmal bestehende Determinanten ihres Entscheidens und Handelns hinweg zu setzen. Indirekt sprechen daher die tatsächlich entwickelten Fähigkeiten der Handlungsselektion und steuerung von Personen (im Sinne eines evolutionären Arguments) für die Willensfreiheit (im Sinne des hier vorgeschlagenen Modells): Ohne die Bedingung der epistemischen Offenheit der Zukunft hätten sich bestimmte Arten der Handlungssteuerung vielleicht nicht entwickelt; mit ihr aber werden genau jene Fähigkeiten der Handlungsselektion und Handlungssteuerung möglich, die es einer Person erlauben, sich flexibel und frei zu entscheiden und zu verhalten. Ob und inwieweit Personen tatsächlich von der Bedingung der epistemischen Offenheit der Zukunft Gebrauch machen, hängt natürlich noch von weiteren Bedingungen ab. Da die Bedingung der epistemischen Offenheit der Zukunft zumindest, was ihre Auswirkungen auf das Verhalten von Personen betrifft ein Stück weit eine empirische Hypothese umfasst, könnte man überlegen, von hier ausgehend auch systematisch nach einer weiteren empirischen Untermauerung der Willensfreiheit zu suchen.

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