Folgen von Industrie 4.0 für die Betriebsverfassung Betriebsbegriff und Vereinbarungen nach 3 BetrVG
|
|
- Bastian Bieber
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Folgen von Industrie 4.0 für die Betriebsverfassung Betriebsbegriff und Vereinbarungen nach 3 BetrVG Vortrag auf der Ortstagung Hamburg des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands am Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München Lehrstuhl für deutsches, europäisches, internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht
2 I. Was ist Industrie 4.0? Digitale Vernetzung von Wertschöpfungsketten Entgrenzung von drei wesentlichen Parameter der Arbeitsleistung: Ort Zeit Gegenstand 2
3 Thema der arbeits- und sozialrechtlichen Abteilung des 71. Deutschen Juristentag vom September 2016 in Essen: Digitalisierung der Arbeitswelt Herausforderungen und Regelungsbedarf 3
4 Betrieb II. Problembereiche hinsichtlich der Arbeitnehmervertretung im Betrieb 1. Betrieb a) Definition Zentralbegriff des Betriebsverfassungsrechts 4
5 Begriff des Betriebs Herkömmliche Definition: Betrieb im Sinne des BetrVG ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt. 5
6 Begriff des Betriebs Etwas Aussagekräftiger: Ein Betrieb liegt danach vor, wenn die in einer Arbeitsstätte vorhandenen materiellen Betriebsmittel für den oder die verfolgten arbeitstechnischen Zwecke zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden, und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird. 6
7 Begriff des Betriebs b) Merkmale Einheitlicher Rechtsträger, einheitliche Leitung, räumliche Einheit, eine gewisse Dauer, organisierte Zweckverfolgung Kein subsumtionsfähiger Begriff, sondern Typus 7
8 Begriff des Betriebs Prozessual: Beschränkte Überprüfbarkeit in der Revisionsinstanz Institutionell: Verkennung des Betriebsbegriffs führt grundsätzlich nur zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl. Wichtig: räumliche Einheit 8
9 Begriff des Betriebs c) Maßgebliche Bezugspunkte der Repräsentation der Arbeitnehmerinteressen: Arbeitnehmernähe Entscheidungsnähe 9
10 Arbeitnehmer 2. Arbeitnehmer a) Arbeitnehmerbegriff Maßgeblich: allgemeiner Arbeitnehmerbegriff Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes ist, wer auf der Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags persönlich zur Leistung von Diensten für einen anderen in dessen Betrieb und unter dessen Weisung verpflichtet ist. 10
11 Arbeitnehmerbegriff Arbeitnehmerbegriff nach 611a BGB-Entwurf (Fassung des Entwurfs der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung des AÜG und anderer Gesetze vom 1. Juni 2016) Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. 11
12 Arbeitnehmer Problem: Crowdworker Frage des Einzelfalls, aber doch eher selbstständig Denkbar: arbeitnehmerähnliche Person 12
13 Arbeitnehmer b) Zuordnung der Arbeitnehmer zum Betrieb (Betriebszugehörigkeit) Bislang h. M.: Sogenannte Zwei-Komponenten-Lehre: Arbeitsvertrag mit dem Betriebsinhaber Zugehörigkeit zu dessen Betrieb 13
14 Arbeitnehmer Aufgegeben durch die Rechtsprechung bei sogenannter gespaltener Arbeitgeberstellung Betriebszugehörigkeit wird funktional und nicht räumlich bestimmt. 14
15 Begriff des Arbeitgebers 3. Arbeitgeber Keine Definition im BetrVG Mehrere Vertragsarbeitgeber führen einen Betrieb: Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen ( 1 Abs. 2 BetrVG) Externe Konzernierungsvorgänge ebenfalls erfasst, wenn ein Unterordnungskonzern entsteht (KBR). Andere Formen unternehmerischer Zusammenarbeit etwa Kooperation in Unternehmensnetzwerken und dergleichen - erfasst das BetrVG grundsätzlich (Ausnahme von 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BetrVG) nicht. 15
16 3 BetrVG III. Autonome Gestaltungsmöglichkeiten nach 3 BetrVG 1. Betrieb a) Ersetzung des Betriebs durch andere Vertretungseinheiten ( 3 Abs. 1 Nr. 1 3 BetrVG) Abweichungsmöglichkeit bezieht sich nicht auf die Bildung der Obersätze, sondern auf die Subsumtion. 16
17 3 BetrVG 3 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Zusammenfassung von Betrieben, Betriebsteilen oder Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats 3 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG: Zusammenfassung von Teilen von Unternehmen oder Konzernen im Fall von produkt- oder projektbezogenen Geschäftsbereichen. 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG: Etablierung völlig anderer Arbeitnehmervertretungsstrukturen im Rahmen von Unternehmens- oder Konzernorganisationen oder aufgrund anderer Formen der Zusammenarbeit von Unternehmen allerdings nur durch Tarifvertrag. 17
18 3 BetrVG b) Reichweite der Abweichungsmöglichkeiten aa) Restriktive Auffassung: Nur Regelung der Basisrepräsentationseinheit zulässig Argument: Gesetzeswortlaut: 3 Abs. 5 S. 1 BetrVG 3 Abs. 5 S. 2 BetrVG: Auf die in ihnen gebildeten Arbeitnehmervertretungen finden die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats und die Rechtsstellung seiner Mitglieder Anwendung. 18
19 3 BetrVG Nach restriktiver Auffassung läuft 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG im Bereich der anderen Formen der Zusammenarbeit von Unternehmen (2. Variante) weitgehend leer. Stichworte: virtuelles Unternehmen oder Unternehmensnetzwerke 19
20 3 BetrVG bb) Andere Auffassung: Weitergehende Abweichungsmöglichkeiten von Rechtsvorschriften des BetrVG aufgrund 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG Argument: Gesetzeswortlaut von 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG: andere Arbeitnehmervertretungsstrukturen 20
21 3 BetrVG cc) Klarstellungsbedarf für den Gesetzgeber c) Instrumente der Abweichung Regelfall: Tarifvertrag Betriebsvereinbarung nur bei nicht tarifgebundenen Unternehmen ( 3 Abs. 2 BetrVG) Vollständig ausgeschlossen bei 3 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG 21
22 3 BetrVG 2. Arbeitnehmer a) Einbeziehung von Nichtarbeitnehmern in die Betriebsverfassung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung? aa) Arbeitnehmerbegriff des 5 BetrVG als zwingendes Recht BetrVG gilt auch für Heimarbeiter, wenn sie in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten ( 5 Abs. 1 S. 2 BetrVG). 22
23 3 BetrVG bb) Sonderproblem: Anwendung des europäischen Kartellrechts auf etwaige Tarifverträge für Crowdworker? EuGH vom C-413/13 EuZW 2015, FNV Kunsten. 23
24 3 BetrVG b) Zuordnung der Arbeitnehmer zum Betrieb Zwei-Komponenten-Lehre: Arbeitsvertrag mit dem Inhaber des Betriebs und Eingliederung in diesen Betrieb M. E. de lege ferenda keine Abweichungsmöglichkeit zugunsten der Tarifvertragsparteien oder der Betriebspartner 24
25 Vielen Dank für Ihre Geduld! Bei Fragen und Anregungen: 25
BELL & WINDIRSCH. A N W A L T S B Ü R O Spezialisiert und engagiert. Bell & Windirsch (c) RAin Heinlein
BELL & WINDIRSCH A N W A L T S B Ü R O Spezialisiert und engagiert 07.10.2013 (c) RAin Heinlein 2013 1 Betriebsbegriff 07.10.2013 (c) RAin Heinlein 2013 2 Themen Betrieb Unternehmen Konzern Betriebsteil
MehrWas sagt das Betriebsverfassungsgesetz zur digitalen Revolution?
Totale Kontrolle & totale Freiheit: Was sagt das Betriebsverfassungsgesetz zur digitalen Revolution? Dr. Jan Tibor Lelley, LL.M. Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt, 04.10.2016 1. Digitalisierung der
MehrVielfältig und unbestimmt. mögliche Betriebsrätestrukturen am Beispiel des Konzerns AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.v.
Vielfältig und unbestimmt mögliche Betriebsrätestrukturen am Beispiel des Konzerns AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.v. derzeitige Betriebsrätestruktur Konzern AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.v. mit
Mehr2 Unionsrechtliche Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz arbeitnehmerähnlicher Personen A. Die Bedeutung des Arbeitsschutzes auf
Inhaltsverzeichnis Einleitung... 19 Erster Abschnitt: Begriffliche Grundlagen und unionsrechtliche Vorgaben zum Schutz arbeitnehmerähnlicher Personen... 25 1 Kritische Analyse des Begriffs der arbeitnehmerähnlichen
MehrJetzt müssen Sie diese erste Sitzung des Wahlvorstands wie folgt vorbereiten:
Sie haben den Wahlvorstand zu seiner ersten Sitzung eingeladen. Jetzt müssen Sie diese erste Sitzung des Wahlvorstands wie folgt vorbereiten: Sie müssen einen verbindlichen Termin- und Arbeitsplan in der
Mehr1. Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils
Wiss. Mit. Oliver Aldea 1 Betriebsübergang, 613a BGB I. Regelungszwecke - Sicherung von Bestand und Inhalt des Arbeitsverhältnisses! Der Bestand des AV soll von der Person des Arbeitgebers unabhängig sein,
Mehr15. Ältestenrat (1) Ältestenrat (2) Betriebsphilosoph Mitarbeiter-Coach...58 D. Fazit und Fortgang der Untersuchung...
Inhaltsverzeichnis Einleitung... 19 I. Die Bedeutung vereinbarter Arbeitnehmervertretungsstrukturen vor dem Hintergrund einer sich verändernden Unternehmens- und Betriebslandschaft... 19 II. Ziel, Gegenstand
MehrArbeitnehmer, Betrieb und Betriebszugehörigkeit im Betriebsverfassungsgesetz
Arbeitnehmer, Betrieb und Betriebszugehörigkeit im Betriebsverfassungsgesetz Zugleich eine Analyse des Zwecks des BetrVG von Fabian Schuster DRUCK UND VERLAG Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 21
MehrPersonal gesucht? Chancen und Risiken von Fremdpersonaleinsatz
RAin Wera Tenbrock Personal gesucht? Chancen und Risiken von Fremdpersonaleinsatz 1 Chancen von Fremdpersonaleinsatz Arbeitsspitzen abdecken zeitweise benötigtes Know-how einkaufen Erprobung 2 Was erwartet
MehrDie Gesamtbetriebsvereinbarung
Wiebke Robrecht Die Gesamtbetriebsvereinbarung Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 21 Kapitel 1 Geschichtliche Entwicklung der Gesamtbetriebsvereinbarung 26 A. Entwicklung von
MehrVorlesung Arbeitsrecht
Prof. Dr. R. Singer Wintersemester 2009/10 (3.11.2009, 2, T2) Vorlesung Arbeitsrecht 3. Zentrale Begriffe des Arbeitsverhältnisses: Unselbständigkeit bzw. persönliche Abhängigkeit Typus-Begriff Elemente:
MehrAuslandsbeschäftigung und Betriebsverfassung
VORTRAGSREIHE Donnerstag, 26. Januar 2006 17 Uhr Professor Dr. Martin Franzen Ludwig-Maximilians-Universität München Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht Auslandsbeschäftigung und Betriebsverfassung
MehrBewertung der Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vortrag auf dem 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit des igz am 6.
Bewertung der Neuregelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vortrag auf dem 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit des igz am 6. Oktober 2016 Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität
MehrArbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 6. Vorlesung,
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 6. Vorlesung, 14.07.2006 2 Die Grundstrukturen des gemeinsamen Betriebs (1) A-GmbH B-GmbH 15 AN Einheitliche Leitung
MehrDas Amt des Betriebsrats nach Umstrukturierungen
Das Amt des Betriebsrats nach Umstrukturierungen Das Substrat betriebsverfassungsrechtlicher Repräsentation und die Lehre von der betrieblichen Identität Von Lena Stöckel Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis
MehrKOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN. Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M.
KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT WS 2015/16 TU DRESDEN Rechtsanwältin Yvonne Dietzel, LL.M. Rechtsanwältin Dr. Charlotte Sander, LL.M. Gliederung der Vorlesung Konstante A. Vernetzung Konstante B. Vernetzung Konstante
MehrDas Übergangsmandat des Betriebsrats
Susanne Bischoff Das Übergangsmandat des Betriebsrats Verlag Dr. Kovac III Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis II X Einleitung 1 1. Kapitel: Grundlagen 5 1 Grundsatz der Betriebsbezogenheit
MehrBetriebsverfassung in globalisierter Wirtschaft
Wolfgang Däubler Betriebsverfassung in globalisierter Wirtschaft Eine Momentaufnahme Juristische Gesomtbibliothek Technische Universität Darmstadt >O Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis
MehrFORUM Leiharbeit und Werkverträge
EDEKA TAGUNG 2015 Eine Tagung für Mitglieder von Betriebsräten, Jugend- und Auszubildendenvertretungen der EDEKA-Gruppe FORUM Leiharbeit und Werkverträge Dr. Sérgio Fernandes Fortunato, Rechtsanwalt AfA
MehrDer Irrtum über den Umfang der Mitbestimmung
Gilbert Wurth Der Irrtum über den Umfang der Mitbestimmung Fehlerhafte Betriebsvereinbarungen und ihre Rechtsfolgen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis
MehrNeue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung
Coffee@EMPLAWYERS Neue Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung Aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze zur Verhinderung des Missbrauchs
MehrDie Mitbestimmung des Betriebsrats nach 99 Absatz 2 BetrVG bei Frauenfördermaßnahmen
Kerstin Kamp Die Mitbestimmung des Betriebsrats nach 99 Absatz 2 BetrVG bei Frauenfördermaßnahmen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung
MehrGemeinsamer Betrieb BetrVG 1 Abs. 2
Gemeinsamer Betrieb BetrVG 1 Abs. 2 1 Abs. 2 BetrVG in der Fassung des am 28.07.2001 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform der Betriebsverfassung vom 23.07.2001 enthält keine eigenständige Definition
MehrDERVERZICHTAUF BETRIEBSVERFASSUNGS- RECHTLICHE BEFUGNISSE
ESTHER SCHMIDT DERVERZICHTAUF BETRIEBSVERFASSUNGS- RECHTLICHE BEFUGNISSE PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften vu Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis XIII Einfuhrung 1 1 Allgemeines 4
MehrKapitel A Einleitung 15
Kapitel A Einleitung 15 Kapitel B Formen, Motive und Auswirkungen von Betriebsaufspaltungen und > sonstigen Unternehmensteilungen : 22 I. Technische, arbeitsorganisatorische und unternehmensorganisatorische
MehrTarifverträge. 1. Allgemeines
Tarifverträge Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva Maria-Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen
MehrTarifvertragsrecht - Grundlagen
Rechtliche Grundlagen gewerkschaftlicher Tarifpolitik 1. Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie 2. Die Wirkungen des Tarifvertrages 3. Das Günstigkeitsprinzip 4. Betriebsrat und Tarifvertrag 5. Aktuelle
MehrÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0
ÜBERBLICK ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG 2.0 Arbeitnehmerüberlassung 2.0 2 - Zum 01.04.2017 treten zahlreiche Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung in Kraft. - Wichtige Aspekte sind: Keine Scheinwerkverträge
MehrManteltarifverträge: Diese regeln typischer Weise allgemeine Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen etc.
Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.
MehrSozialkassentarifverträge, z.b. in der Bauwirtschaft
Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.
MehrAbgestuftes Arbeitsrecht am Beispiel des abhängigen GmbH-Geschäftsführers (mit europäischen Bezügen)
Norbert Kuhn Abgestuftes Arbeitsrecht am Beispiel des abhängigen GmbH-Geschäftsführers (mit europäischen Bezügen) PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltverzeichnis A. Einleitung I. Gegenstand
MehrTelearbeit. Arbeitsrecht - Sozialrecht - Datenschutz. von. Dr. Peter Wedde
Telearbeit Arbeitsrecht - Sozialrecht - Datenschutz von Dr. Peter Wedde Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Fachhochschule Frankfurt am Main Verlag C.H.Beck München
Mehr3998305 Die Auswirkungen der Änderung der Betriebsübergangsrichtlinie auf die Veräußerung von Seeschiffen 5. April 2017 I. Status quo nationales Recht ( 613a BGB) 613a Abs. 1 S. 1 BGB: Geht ein Betrieb
MehrTARIFVEREINBARUNG. über Vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmer des Elektrohandwerks in Bayern
TARIFVEREINBARUNG über Vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmer des Elektrohandwerks in Bayern Seite 2 von 5 TARIFVEREINBARUNG über Vermögenswirksame Leistungen für die Arbeitnehmer des Elektrohandwerks
MehrGrundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts
Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts Herzlich Willkommen zur Vorlesung Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts 4. Semester Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ludwigshafen am Rhein Einführung
MehrDer virtuelle Arbeitsplatz
Susanne Haupt Der virtuelle Arbeitsplatz ERGON VERLAG Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkùrzungsverzeichnis A. Einfuhrung 1 XV XLI I. Problemstellung 1 II. Methode und Gang der Arbeit 3 B. Grundlagen
MehrDie vereinbarte Betriebsverfassung
Dr. Günter Spinner Die vereinbarte Betriebsverfassung Ein Vergleich verschiedener Vereinbarungen zur Organisation der Betriebsverfassung " % '. ' * -^ J>.."'' -.-, P r l Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 5. 1 Einleitung Teil: Allgemeine Grundlagen Gesetzliche Regelung 23
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1 Einleitung 17 I. Problemstellung 17 II. Ziel und Gang der Untersuchung 18 1. Ziel der Untersuchung 18 2. Gang der Untersuchung 20 1. Teil: Allgemeine Grundlagen 21 2 Gesetzliche
MehrZur Unterrichtungspflicht nach 613 a V BGB Nach der neu eingeführten Vorschrift des 613 a V BGB hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber di
Unterrichtungspflicht & Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang Durch das "Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze" hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.04.2002 unter anderem auch
MehrGemeinsamer Betrieb als Gestaltungsmittel
Gemeinsamer Betrieb als Gestaltungsmittel ZAAR-Vortragsreihe 11.02.2010 Stand: Februar 2010 Entstehung Ursprung: Ausdifferenzierung von Unternehmen Z.B.: BAG, Beschl. v. 25.11.1980 6 ABR 108/78 AP Nr.
MehrDer Einsatz von Arbeitnehmern in Matrixstrukturen multinationaler Konzerne
lan M. Maywald Der Einsatz von Arbeitnehmern in Matrixstrukturen multinationaler Konzerne Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis *-~".J' 15 Kapitel 1: Einleitung 17 A. Matrixstrukturen 18 I. Praxisbeispiel
MehrWerkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates
Werkverträge, Outsourcing, (verdeckte) Leiharbeit und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates Damiano Valgolio, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin, 19. September 2017 Handlungsmöglichkeiten des BR Initiativrecht
MehrNicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen?
THIEL A R B E I T S R E C H T Nicht ohne meinen Anwalt! Wann kann ich meinen Anwalt zu einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber mitnehmen? (Stand 09/2016) 1 Inhaltsverzeichnis Einführung... 1 A. Wann müssen
Mehr... Revision,
Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht Bd. II... Revision, 19.10.2007 Druckerei C. H. Beck Medien mit Zukunft K 12. Inhaber der Mitwirkungsrechte... 103 a) Belegschaft... 103 b) Betriebsrat... 105 13. Insb.:
MehrInterne Beschäftigungsgesellschaften"
Iris Duchetsmann Interne Beschäftigungsgesellschaften" Die betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit des Arbeitgebers in arbeitsrechtlicher Betrachtung Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrArbeitsrechtliche Besonderheiten in Unternehmen mit Matrixstruktur
Prof. Dr. Claudia Schubert Arbeitsrechtliche Besonderheiten in Unternehmen mit Matrixstruktur Rheinische Tage des Arbeitsrechts 1.7.2016 Gliederung I. Einleitung II. Auswirkungen der Matrixstruktur auf
MehrWer ist ArbeitnehmerIn im Sinne es Europäischen Arbeitsrechts?
Wer ist ArbeitnehmerIn im Sinne es Europäischen Arbeitsrechts? Martin Risak and Thomas Dullinger Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Universität Wien Gliederung Grundsätzliche Überlegungen Veränderungen
MehrMitbestimmung Arbeitszeit von LeiharbeitnehmerInnen
Mitbestimmung Arbeitszeit von LeiharbeitnehmerInnen Dem Betriebsrat des Entleiherbetriebs steht das Mitbestimmungsrecht nach 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auch für Leiharbeitnehmer zu. BAG vom 15.12.1992-1 ABR
MehrDer Betriebsübergang in Deutschland und Polen
Sonja Justine Kokott Der Betriebsübergang in Deutschland und Polen Eine rechtsvergleichende Studie zur Umsetzung europäischer Richtlinienvorgaben im Individualarbeitsrecht Nomos Inhaltsverzeichnis Vorwort
MehrÜberblick über rechtliche Fragen der Betriebsstilllegung. Dr. Marion Bernhardt Fachanwältin für Arbeitsrecht
Überblick über rechtliche Fragen der Betriebsstilllegung Fachanwältin für Arbeitsrecht Prüfungsstufen der betriebsbedingten Kündigung bei Betriebsstilllegung 1. Unternehmerische Entscheidung über die Stilllegung
MehrGrundbegriffe des Arbeitsrechts
1. Grundlagen des Arbeitsrechts a) Rechtsquellen b) Der Anwendungsbereich des Arbeitsrechts 2. Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses 3. Kündigungsschutz 4. Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
MehrDer Betriebsrat informiert: Ausgabe 1 Jubi 2015
Der Betriebsrat informiert: Ausgabe 1 Jubi 2015 Der Betriebsrat des HIF Die Grundlage für die Arbeit des Betriebsrates bilden die Arbeitsgesetze. Diese beinhalten eine Gesetzessammlung von ca. 60 Gesetzen.
MehrARBEITSRECHT UND UMWELTSCHUTZ
i BERND FROSCHAUER ARBEITSRECHT UND UMWELTSCHUTZ PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften I Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis IX Erster Abschnitt: Einführung 1 Problemstellung 1 2 Begriffsbestimmung
MehrI. Eingeschränkte Geltung des 77 Abs. 3 BetrVG... 85 1. Gewohnheitsrechtliche Derogation... 85
INHALTSVERZEICHNIS VORWORT... 1 A) EINLEITUNG... 3 B) RECHTSNATUR DER DREISEITIGEN STANDORTSICHERUNGSVEREINBARUNG... 7 I. Grundsätze der rechtlichen Einordnung... 8 1. Bezeichnung der Vereinbarung... 9
MehrVermögenswirksame Leistungen
- 1 - Zwischen dem Industrieverband Heizungs-, Klima- und Sanitärtechnik Baden-Württemberg e. V. Burgenlandstr. 44/D, 70469 Stuttgart und der Industriegewerkschaft Metall Bezirksleitung Stuttgart wird
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Abbilclungsverzeichnis Literaturverzeichnis
IX Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Abbilclungsverzeichnis Literaturverzeichnis IX XV XXL XXIII A. Einleitung..1 I. Sachverhalt 1 II. Problemstellung und Zielsetzung 2 15. Das
MehrArbeitsrechtliche Besonderheiten bei dem Erwerb und der Veräußerung von (Teil-)Betrieben oder Gesellschaften
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei dem Erwerb und der Veräußerung von (Teil-)Betrieben oder Gesellschaften Rechtsanwälte Dr. Olaf Lampke und Lars Wenzel 613a Abs. 1 Satz 1 BGB: Geht ein Betrieb oder
MehrBefristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?
Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten
MehrEinzelfragen zum rechtlichen Rahmen für freiwillige Praktika
Einzelfragen zum rechtlichen Rahmen für freiwillige Praktika 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum rechtlichen Rahmen für freiwillige Praktika Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 13. September
MehrIG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss:
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Kapitel: Problemstellung... 11
Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel: Problemstellung... 11 2. Kapitel: Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen bei einem Betriebsübergang... 21 1 Der Betriebsübergang nach 613a BGB... 21 A. Voraussetzungen eines
MehrTarifautonomie und die gesetzlichen
Tarifautonomie und die gesetzlichen Regulierungen der Jahre 2014/15 Vortrag auf dem Tarifforum 2016 in Berlin am 1. Juli 2016 Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München Lehrstuhl für
MehrVerweigerung von Streikarbeit
Andrea Nicolai Verweigerung von Streikarbeit Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Einleitung 17 I. Bedeutung der Problematik 17 II. Überblick über Problemstellungen 17 1 Begriff der
MehrDie Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte?
Rechtsanwältin Prof. Dr. Marlene Schmidt Fachanwältin für Arbeitsrecht Die Datenschutzgrundverordnung Fluch oder Segen für Betriebsräte? APITZSCH SCHMIDT KLEBE Rechtsanwälte Frankfurt am Main Kaiserhofstraße
MehrGesamt-, Konzern- und Europäischer Betriebsrat
Arbeitshilfen für Betriebsräte Marcus Schwarzbach Antworten für die Praxis Gesamt-, Konzern- und Europäischer Betriebsrat Grundbegriffe und Abgrenzung Rechte und Pflichten Verhältnis zum örtlichen Betriebsrat
MehrDie Betriebsvereinbarung nach Wegfall des Betriebsrats
Armin Lange Die Betriebsvereinbarung nach Wegfall des Betriebsrats PETER LANG Europäischer \fertag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Teil 1 Einführung 15 A. Problemstellung 15 B. Abgrenzung des Themas
MehrWerkverträge und Leiharbeit Was bringen die neuen gesetzlichen Regelungen?
Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte, 21.-22.3.2017, Berlin Werkverträge und Leiharbeit Was bringen die neuen gesetzlichen Regelungen? 1 Problem und Ziel Leiharbeit und Werkverträge werden häufig
MehrBetriebsratswahl: Wahlberechtigung von in Wiedereingliederungsmaßnahmen Tätigen
LAG Düsseldorf v. 27.01.2000-11 TaBV 73/99 Betriebsratswahl: Wahlberechtigung von in Wiedereingliederungsmaßnahmen Tätigen Leitsätze Die Teilnehmer der von einem Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
MehrDie inhaltliche Kontrolle von Betriebsvereinbarungen
Sven Borngräber Die inhaltliche Kontrolle von Betriebsvereinbarungen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis 1 Einführung 1 I. Problemstellung 1 II. Gang der Untersuchung 4
MehrInteressenausgleich und Sozialplan bei Outsourcing und Auftragsneuvergabe
Interessenausgleich und Sozialplan bei Outsourcing und Auftragsneuvergabe Von Gregor Römer Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel Grundlagen 21 I. Einführung 21 II. Erscheinungsformen des
MehrInhaltsübersicht. Heimarbeit - Beschäftigte
Heimarbeit - Beschäftigte Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. In Heimarbeit Beschäftigte 2.1 Heimarbeiter, 2 Abs. 1 HAG 2.2 Hausgewerbetreibende, 2 Abs. 2 HAG 3. Gewerbetreibende, Zwischenmeister, Non-Profit-Unternehmen
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
1 Einleitung 1 2 Darstellung der verschiedenen Informationsmechanismen 5 A. Einleitung 5 B. Sachverständiger 5 I.Einleitung 5 II. Definition 6 III. Voraussetzungen des 80III BetrVG 7 1. Aufgaben des Betriebsrats
MehrBetriebsübergang/-übernahme Arbeitsrechtliche Risiken für den Erwerber IHK Existenz am von Dr. Cornelia Stapff
Betriebsübergang/-übernahme Arbeitsrechtliche Risiken für den Erwerber IHK Existenz am 09.10.2017 von Dr. Cornelia Stapff 1 Persönlicher Geltungsbereich Recht, Steuern, Wirtschaft. Wann findet 613a BGB
MehrMake or buy? Outsourcing im; Krankenhaus
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin University of Applied Sciences Fachbereich 3, Wirtschaftswissenschaften I Studiengang Wirtschaftsrecht Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Diplom-Wirtschaftsjuristin
MehrArbeitspapier 11: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II
Arbeitspapier 11: Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten II I. Betriebsänderungen ( 111-113 BetrVG) (zweiter Teil) 1. Begriff der Betriebsänderung ( 111 BetrVG) a) Grundsatzpositionen zur Betriebsänderung
MehrI RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 II SACHLICHER GELTUNGSBEREICH( 1BETRVG) 2
I RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 II SACHLICHER GELTUNGSBEREICH( 1BETRVG) 2 Ausnahmen von der Anwendung des BetrVG 3 Kleinbetriebe 3 Öffentlicher Dienst 3 Religionsgemeinschaften 3 Eingeschränkte Anwendung
MehrBun d esrat Drucksache 576/18. Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen
Bun d esrat Drucksache 576/18 15.11.18 Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Thüringen Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bildung betrieblicher Interessenvertretungen für im
MehrKapitel 3Gesamtbetriebsrat
28 A. Rechtlicher Rahmen aus dem BetrVG Kapitel 3Gesamtbetriebsrat Die Gründung eines Gesamtbetriebsrats ist nach 47 Absatz 1 BetrVG eine Pflichtveranstaltung im Unternehmen. Gegen die Gründung eines Gesamtbetriebsrats
MehrDer Europäische Betriebsrat kraft Vereinbarung
Der Europäische Betriebsrat kraft Vereinbarung Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der zu Kiel vorgelegt von Katrin aus Osnabrück Inhaltsverzeichnis
MehrDer umwandlungsrechtliche Interessenausgleich nach 323 Abs. 2 UmwG
' -. ' ' ' ' ' " ' ' " ". ; / Der umwandlungsrechtliche Interessenausgleich nach 323 Abs. 2 UmwG Von Norma Studt Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis A. Einleitung: Das Umwandlungsgesetz - neue
MehrDirektionsrecht. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Umfang HI LI
TK Lexikon Arbeitsrecht Direktionsrecht Direktionsrecht HI520823 Zusammenfassung LI1097783 Begriff Das Direktionsrecht ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene
MehrInhaltsverzeichnis. 1٠ Kapitel. Einleitung 15. B. Ziel und Gang der Untersuchung K a p d
Inhaltsverzeichnis 1٠ Kapitel Einleitung 15 A. Aktualität des Themas... 15 B. Ziel und Gang der Untersuchung... 22 2. K a p d Das Konkurrenzverhältnis des betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruchs
Mehr7. ZAAR-Tagung Industrie 4.0 als Herausforderung des Arbeitsrechts
7. ZAAR-Tagung Industrie 4.0 als Herausforderung des Arbeitsrechts Freitag, 30. Oktober 2015 Wiesbaden, HessenChemie Campus Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 1 Programm 2-3 Referate: Führt Industrie 4.0
MehrStolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit
02.06.2016 Stolperfallen vermeiden: Dienstund Werkverträge vs. Arbeitnehmerüberlassung und Scheinselbständigkeit Der BDU Größter Berufs- und Wirtschaftsverband der Consultingwirtschaft in Europa 500 Mitgliedsunternehmen,
MehrNichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung
BAG v. 22.03.2000-7 ABR 34/98 Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung Leitsätze»1. Eine Betriebsratswahl ist nur dann nichtig, wenn gegen allgemeine Grundsätze
MehrLektion 2: Die Rechtsquellen des Arbeitsrechts 11
Inhalt Arbeitsrecht Lektion 1: Der Arbeitnehmerbegriff 7 1.1 Abgrenzung Arbeitnehmer Selbständiger 7 1.2 Unterschied Arbeiter Angestellter 8 1.3 Der leitende Angestellte 9 1.4 Die arbeitnehmerähnliche
MehrInhaltsverzeichnis. A. Einleitung
Rz. Seite Literaturverzeichnis... XV A. Einleitung... 1... 1 B. Das Recht des Betriebs(teil)übergangs in der Insolvenz... 8... 3 I. Anwendbarkeit des 613a BGB in der Insolvenz und europäisches Recht...
MehrUmstrukturierung und Übertragung des Unternehmens und Betriebs. Thomas Schmitz - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht -
Umstrukturierung und Übertragung des Unternehmens und Betriebs Thomas Schmitz - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht - Umstrukturierung und Übertragung des Unternehmens und Betriebs I. Wechsel
MehrHolger Kircher. Der Personalkauf. PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften
Holger Kircher Der Personalkauf PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften 7 Gliederung Einleitung 33 I. Naturalleistungen als Form des Arbeitsentgelts 33 II. Kaufverträge im besonderen 35 Dl. Methodik
MehrM e r k b l a t t. Geltung von Tarifverträgen
Stand: Januar 2017 M e r k b l a t t Geltung von Tarifverträgen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund Steuerrecht? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen
MehrBJI. Stephanie Springer ; / Virtuelle Wanderarbeit. Das Internationale Arbeits- und Sozialversicherungsrecht der grenzüberschreitenden Telearbeit
BJI Stephanie Springer ; / Virtuelle Wanderarbeit Das Internationale Arbeits- und Sozialversicherungsrecht der grenzüberschreitenden Telearbeit stmv S. Toeche-Mittler Verlag gegr. 1789 INHALTSVERZEICHNIS
MehrVertragsparteien im Arbeitsleben
Karl Michael Scheriau Vertragsparteien im Arbeitsleben Arbeitsvertragsparteien Tarifvertragsparteien Betriebsparteien Arbeitskampf Lehrbuch für Praktiker aus Betrieb, Gewerkschaft und Schule Autorenverlag
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 15
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 1 Einleitung 19 I. Problemstellung 19 1. Gewandelte Unternehmensstrukturen und Betriebsverfassung 19 2. Betriebsorganisationsregulierung unter Anpassungsdruck
MehrDIE GATTUNGSHANDLUNGS- SCHULDEN
HORST HAMMEN DIE GATTUNGSHANDLUNGS- SCHULDEN INHALT DER SCHULD, HAFTUNG UND HAFTUNGS- BESCHRÄNKUNG BEI FEHLERHAFTER LEISTUNG, DARGESTELLT AM BEISPIEL DER ARBEITSPFLICHT EINES ARBEITNEHMERS UND DER PFLICHTEN
MehrVermögenswirksame Leistungen
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Bezirk Baden-Württemberg Vermögenswirksame Leistungen Baden-Württemberg - Bereich Feinwerktechnik - Abschluss: 05.05.2000 Gültig ab: 01.04.2000 Kündbar zum: 31.03.2005
MehrMitwirkungsrechte des Betriebsrates bei nichtunternehmensangehörigen Arbeitnehmern. 14. April 2011, Dortmund
Mitwirkungsrechte des Betriebsrates bei nichtunternehmensangehörigen Arbeitnehmern 14. April 2011, Dortmund Kurzer Überblick die Akteure... Leiharbeit und Betriebsverfassung Handlungsmöglichkeiten der
MehrAn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IIIa 1 Projektarbeitsgruppe Werkverträge
.. An das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IIIa 1 Projektarbeitsgruppe Werkverträge V Per e-mail Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst bedanken wir uns, dass wir Gelegenheit haben als
Mehr9. Tübinger Arbeitsrechtstag. Die gestiegene Personalverantwortung des Betriebsrats bei Leiharbeit und Fremdpersonaleinsatz
9. Tübinger Arbeitsrechtstag Die gestiegene Personalverantwortung des Betriebsrats bei Leiharbeit und Fremdpersonaleinsatz Dr. Eberhard Natter Präsident des s Baden-Württemberg 03.04.2014 Dr. Eberhard
MehrREWE 10-XX1-A24 REWE 10-XX1-A24
Aufgabe 1 Um einen Arbeitsvertrag zu schließen, sind 2 übereinstimmende Willenserklärungen (Arbeitgeber im weiteren Text AG und Arbeitnehmer im weiteren Text AN) nötig. Der Arbeitsvertrag kann formfrei
Mehr