Inlandsreisekosten bei Selbstständigen und Unternehmern Abziehbare Vorsteuer 19 % 19 an 1800 Bank 119
|
|
- Nikolas Schulze
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inlandsreisekosten bei Selbstständigen und Unternehmern SKR Bewirtungskosten Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 19 an 1200 Bank SKR Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand 12 an 2180 Privateinlagen 12 SKR Bewirtungskosten Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 19 an 1800 Bank TIPP: Verpflegungspauschale und Bewirtungskosten Ein Unternehmer kann seine Verpflegungspauschale und 70 %der Bewirtungskosten nebeneinander als Betriebsausgaben abziehen. Hieraus ergeben sich Gestaltungsspielräume. Handelt es sich bei mehrtägigen Geschäftsreisen z. B. um Seminare, kann sich der Unternehmer mit seinen Kollegen oder Geschäftspartnern abstimmen und sie können sich wechselseitig bewirten. An dieser Situation ändert sich nach dem nichts. 2.4 Übernachtungskosten Ein Unternehmer kann bei Übernachtungen immer nur die ihm tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend machen. Die Pauschale von20eur gilt 32
2 Übernachtungskosten 2 nicht für den Unternehmer, sondern nur dann, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Übernachtungskosten ohne Nachweis erstattet ÜbernachtungimInland Ein Unternehmer muss seine Unterbringung am inländischen Reiseziel durch Rechnungen von Hotels und Gasthöfen nachweisen. Nimmt er seinen Ehegatten aus privaten Gründen mit auf die Geschäftsreise, darf er die Aufwendungen, die auf den Ehegatten entfallen, nicht als Betriebsausgaben abziehen. Ein Unternehmer darf bei Übernachtungen immer die Kosten für ein Einzelzimmer absetzen, die in der Regel höher sind als 50 %der Kosten für ein Doppelzimmer 24.Sind z. B. die Preise für Einzelzimmer und Doppelzimmer gleich hoch, kann auch der volle Betrag als Betriebsausgabe abgezogen werden. Es ist zweckmäßig, wenn sich der Unternehmer vom Hotel sofort eine Rechnung über ein Einzelzimmer ausstellen lässt. Den hier ausgewiesenen Betrag zieht er als Betriebsausgabe ab. Ist das wider Erwarten nicht möglich, sollte er sich eine Preisliste beschaffen, aus der sich der Preis für ein Einzelzimmer ergibt. Dann zieht er den Betrag als Betriebsausgabe ab, der auf ein Einzelzimmer entfällt. Ohne einen derartigen Nachweis läuft der Unternehmer Gefahr, dass das Finanzamt nur 50 %der Übernachtungsaufwendungen anerkennt. Beispiel: Ein Unternehmer wird auf seiner Geschäftsreise von seiner Frau begleitet. Für die Mitreise der Ehefrau gibt es keinen betrieblichen Anlass. Der Unternehmer und seine Frau übernachten in einem Doppelzimmer im Hilton. Er lässt sich eine Rechnung über 214 EUR einschließlich 7%Umsatzsteuer für ein Einzelzimmer ausstellen. Über die Differenz zum Doppelzimmer in Höhe von 32,10 EUR lässt er sich eine separate Rechnung ausstellen. Der Unternehmer zahlt die Übernachtungskosten von 214 EUR mit seiner Kreditkarte. 24 R 9.7 Abs.1 LStR. 33
3 Inlandsreisekosten bei Selbstständigen und Unternehmern SKR Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand 1571 Abziehbare Vorsteuer 7% 14 an 1730 Kreditkartenabrechnung SKR Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand 1401 Abziehbare Vorsteuer 7% 14 an 3610 Kreditkartenabrechnung Bei der Abbuchung des Kreditkartenunternehmens vom betrieblichen Bankkonto bucht der Unternehmer den Zahlungsvorgang wie folgt: SKR Kreditkartenabrechnung 214 an 1200 Bank 214 SKR Kreditkartenabrechnung 214 an 1800 Bank 214! WICHTIG: Rechnungsadressat Das Hotel muss die Übernachtungskosten zutreffend in Rechnung stellen. Bei einem Einzelunternehmer darf die Rechnung nur auf seinen Namen lauten und nicht an die Eheleute oder an Herrn und Frau adressiert sein. 34
4 Übernachtungskosten Übernachtungbei Privatpersonen Hat ein Unternehmer die Möglichkeit, während einer Geschäftsreise privat bei Geschäftsfreunden oder Verwandten zu übernachten, entstehen ihm keine direkten Übernachtungskosten, die er als Betriebsausgaben abziehen kann. Allerdings kann er sog. Mitbringsel, z. B. Blumen für die Hausfrau oder Geschenke für die Kinder des Gastgebers, als Übernachtungskosten geltend machen Vorsteuerabzug aus Übernachtungskosten Nach 15 UStG darf ein Unternehmer die Umsatzsteuer bei betrieblich veranlassten Übernachtungskosten uneingeschränkt als Vorsteuer abziehen. Der Unternehmer muss Adressat der Rechnung sein. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 150 EUR ist die Angabe des Adressaten nicht notwendig Abgrenzungvon Übernachtungs- und Verpflegungskosten Hotelübernachtungen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Die 7%gelten aber nur für Übernachtungen. Für andere Leistungen, die nicht unmittelbar mit der Beherbergung in Zusammenhang stehen wie z. B. für das Frühstück, gilt der Steuersatz von 19%. Die Konsequenz ist, dass die Leistungen in den Hotelrechnungen getrennt nach Steuersätzen ausgewiesen sein müssen. Weist der Hotelier die Entgelte und die Umsatzsteuer falsch aus, hat nicht nur er ein Problem, sondern auch sein Kunde, der seinen Vorsteuerabzug ganz oder teilweise verliert.! WICHTIG: Trennung nach Steuersätzen Ein Unternehmer, der während einer Geschäftsreise übernachtet, muss unbedingt darauf achten, dass er eine Rechnung erhält, in der die Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen getrennt voneinander ausgewiesen werden. Das gilt auch für die Umsatzsteuer. Anderenfalls verliert er den Vorsteuerabzug, weil seine Rechnung nicht ordnungsgemäß ist. 35
5 Inlandsreisekosten bei Selbstständigen und Unternehmern Für welche Leistungensind 7bzw.19%Umsatzsteuer zu zahlen? Die kurzfristige Vermietung vonwohn-, Schlafräumen und voncampingplätzen unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von7%.dieser Steuersatz gilt nur für Leistungen,die unmittelbar der Vermietung dienen. Die Vermietung muss kurzfristig sein. Das ist der Fall, wenn sie weniger als sechs Monate beträgt 25. Es kommt nicht darauf an, ob ein Zimmer oder eine Wohnung vermietet wird. Ein gaststättenähnliches Verhältnis muss also nicht vorliegen 26.Ist die Vermietung kurzfristig, spielt es keine Rolle, ob die Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Fremdenzimmern (möblierten Zimmern) oder Ferienwohnungen erfolgen. Abgrenzung der 7 und 19 %Leistungen Es dürfen nur die Leistungen mit 7% besteuert werden, die unmittelbar der Beherbergung dienen. Da die Differenzierung im Einzelfall schwierig ist, sollte man sich an der Unterscheidung orientieren, die von der Finanzverwaltung in Abschn Abs. 4, 5 und 8 UStAE vorgenommen wurde (siehe nachfolgende Übersicht). Kurzfristige Vermietung und Nebenleistungen zu 7%USt Übernachtung im Hotelzimmer, Appartement, auf dem Campingplatz Ausstattung der Zimmer mit Einrichtungsgegenständen, z. B. Fernsehgerät, Radio, Telefon, Zimmersafe Stromanschluss Nutzung von Bettwäsche, Handtüchern und Bademänteln Reinigung der gemieteten Räume (auch Endreinigung z. B. beim Mieten eines Appartements) 25 Abschn Abs. 2UStAE. 26 Abschn Abs. 3 UStR. 36
6 Übernachtungskosten 2 Bereitstellung von Körperpflegeutensilien, Schuhputz- und Nähzeug Weckdienst Bereitstellung von Schuhputzautomaten Mitunterbringung von Tieren in den überlassenen Wohn- und Schlafräumen Eigenständige Leistungen mit 19 %USt Verpflegung wie z. B. Frühstück, Halb- oder Vollpension, all-inclusive Nutzung von Kommunikationsnetzen, z. B. Telefon und Internet; Nutzung des entgeltlichen Fernsehprogramms, z.b.pay-per-view Getränkeversorgung aus der Minibar Leistungen, die das körperliche, geistige und seelische Wohlbefinden steigern (Wellness); Schwimmbadnutzung, Verabreichung von Heilbädern 27 Transport zwischen Bahnhof/Flughafen und Unterkunft, Transport von Gepäck Überlassung von Sportgeräten und -anlagen, Ausflüge Reinigung und Bügeln von Kleidung, Schuhputzservice Überlassung von Eintrittsberechtigungen für Veranstaltungen 28 Keine begünstigten Beherbergungsleistungen liegen in den folgenden Fällen vor, sodass der ermäßigte Steuersatz von vornherein ausscheidet: Überlassung von Tagungsräumen, Überlassung von Räumen zur gewerblichen oder beruflichen Nutzung, Vermietung von nicht ortsfesten Wohnmobilen, Caravans, Wohnanhängern, Hausbooten und Jachten, Beförderung in Schlafwagen der Eisenbahn, Nutzung von Kabinen auf Schiffen, die der Beförderung dienen, Vermittlung von Übernachtungsleistungen, Umsätze von Tierpensionen, 27 Unterliegen ggf. gem. 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG dem ermäßigten Steuersatz. 28 Können ggf. nach 4 Nr. 20 UStG steuerfrei sein bzw. gem. 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. 37
7 Inlandsreisekosten bei Selbstständigen und Unternehmern unentgeltliche Wertabgaben, z. B. die Selbstnutzung von Ferienwohnungen. HINWEIS Bei Stornokosten handelt es sich grundsätzlich um einen nicht steuerbaren Schadenersatz, für den keine Umsatzsteuer anfällt 29. Die Konsequenz ist, dass Übernachtungen mit Frühstück nicht pauschal in einer Summe abgerechnet werden dürfen. Eine Aufteilung ist zwingend erforderlich, damit die Umsatzsteuer zutreffend ermittelt werden kann. Dazu muss der Hotelier den Kostenanteil, der auf das Frühstück entfällt, ermitteln und dokumentieren. Er muss innerhalb von sechs Monaten eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, wenn der Empfänger ein Unternehmer ist, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht, keine Rechnung ausstellen, wenn der Leistungsempfänger eine Privatperson ist Abrechnungder Einzelleistungen Stellt der Hotelbetrieb eine Rechnung aus, sind die Übernachtungen zu 7% und andere Leistungen zu 19 %jeweils nach den vorgegebenen Hotelpreislisten abzurechnen. Das heißt: Die einzelnen Leistungsbestandteile müssen vom Hotelbetrieb in der Rechnung entsprechend ausgewiesen werden. Beispiel zu einer Übernachtung mit Frühstück: Ein Unternehmer übernachtet während einer auswärtigen Tätigkeit zweimal in einem Hotel in Nürnberg. Das Hotel berechnet ihm pro Übernachtung einen Betrag von 107 EUR (brutto) und für das Frühstück einen Betrag von 14 EUR (brutto). Der Unternehmer zahlt mit der EC-Karte seines Betriebskontos. Ein Internetanschluss (WLAN) kann von allen Hotelgästen ohne Berechnung eines Entgelts benutzt werden. Die Leistungsbeschreibung in der Rechnung sieht wie folgt aus: 29 Abschn Abs. 6 UStAE. 38
8 Übernachtungskosten 2 2Übernachtungen (100 EUR x2) 200,00 EUR zzgl. 7% Umsatzsteuer 14,00 EUR 214,00 EUR Frühstück 23,53 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer 4,47 EUR 28,00 EUR Gesamtbetrag 242,00 EUR Für die Möglichkeit, das Internet nutzen zu können, wird kein Entgelt berechnet. Ob jemand das Internet nutzt oder nicht, wirkt sich also nicht auf den Hotelpreis aus. Aus dem Übernachtungsentgelt ist deshalb kein Betrag für die Internetnutzung herauszurechnen. Das Frühstück ist gesondert in der Rechnung ausgewiesen. Die Vorsteuer aus den Frühstückskosten darf der Unternehmer uneingeschränkt geltend machen. Den Verpflegungsmehraufwand darf er allerdings nur in Höhe der Pauschalen erfassen, sodass er die tatsächlichen Kosten für das Frühstück als Privatentnahme buchen muss. SKR Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand 200, Abziehbare Vorsteuer 7% 14, Privatentnahmen allgemein 23, Abziehbare Vorsteuer 19 % 4,47 an 1200 Bank 242,00 SKR Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand 200, Abziehbare Vorsteuer 7% 14, Privatentnahmen allgemein 23, Abziehbare Vorsteuer 19 % 4,47 an 1800 Bank 242,00 Bei Kleinbetragsrechnungen ist in der Rechnung der Steuerbetrag/Steuersatz so anzugeben, dass es möglich ist, den jeweiligen Nettobetrag und die Vorsteuer zutreffend zu ermitteln. 39
9 Inlandsreisekosten bei Selbstständigen und Unternehmern Business-Package/Servicepauschale in Höhe von20% Bei Pauschalangeboten lässt das BMF Ausnahmen zu, die gleichermaßen für Arbeitnehmer und für Unternehmer gelten. Gemäß Abschn Abs. 12 UStAE dürfen in der Rechnung die nachfolgend aufgeführten 19%igen Leistungen in einer Summe als Sammelposten unter der Bezeichnung Servicepauschale oder Business-Package ausgewiesen werden: das Frühstück, das Nutzen von Kommunikationsnetzen, das Reinigen und Bügeln von Kleidung, Schuhputzservice, der Transport zwischen Bahnhof/Flughafen und Unterkunft, der Transport des Gepäcks außerhalb des Hotels, das Überlassen von Fitnessgeräten, die Überlassung von Parkplätzen. Diese Packages können aus Vereinfachungsgründen vom Hotelunternehmen pauschal mit 20 %vom Pauschalpreis angesetzt werden. In diesen 20 % sind alle vorgenannten Leistungen in einer Summe zusammengefasst. Das bedeutet, dass eine Differenzierung nicht erforderlich ist. Die Kosten für das Frühstück können mit 20 %der vollen Verpflegungspauschale herausgerechnet werden. Diese Handhabung ist ab dem gesetzlich geregelt 30.Die volle inländische Verpflegungspauschale beträgt 24 EUR, sodass 24 EUR x 20% = 4,80 EUR pro Übernachtung aus dem Package-Preis herausgerechnet werden. TIPP: Vorabvereinbarung einer Business-Pauschale Mit dem Hotel sollte von vornherein (schon bei der Buchung) abgeklärt werden, dass die 19%igen Umsätze pauschal ausgewiesen werden. Wie das folgende Beispiel zeigt, ist diese Variante vorteilhaft. Beispiel zu einem Business-Package: Ein Unternehmer übernachtet während einer auswärtigen Tätigkeit zweimal in einem Hotel in Bonn. Das Hotel berechnet ihm pro Übernachtung einen pauschalen Betrag von 126 EUR, in 30 9Abs.4aEStG. 40
10 Übernachtungskosten 2 dem das Frühstück, die Überlassung des Parkplatzes, die Nutzung von Fitnessgeräten und des Internets enthalten sind. Der Hotelbetrieb darf wie folgt abrechnen: Gesamtpreis brutto (126 EUR x2) 252,00 EUR 20 %für Business-Package/Servicepauschale 50,40 EUR Preis für die Übernachtung 201,60 EUR Die Leistungsbeschreibung in der Rechnung sieht wie folgt aus: 2Übernachtungen 188,41 EUR zzgl. 7% Umsatzsteuer 13,19 EUR 201,60 EUR Business-Package (Servicepauschale) 42,35 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer 8,05 EUR 50,40 EUR Gesamtbetrag 252,00 EUR Als Leistungsempfänger darf der Unternehmer dann aus dem Business-Package bzw. der Servicepauschale das Frühstück mit einem pauschalen Betrag wie folgt herausrechnen: Business-Package davon für Frühstück (24 EUR x2=48eur x20%) übrige Leistungen (Reisenebenkosten) 50,40 EUR 9,60 EUR 40,80 EUR Der Pauschalpreis von 240 EUR verteilt sich wie folgt: Bezeichnung Bruttobetrag Nettobetrag Umsatzsteuer/Vorsteuer Übernachtung 201,60 EUR 188,41 EUR 13,19 EUR Frühstück 9,60 EUR 8,07 EUR 1,53 EUR Reisenebenkosten 40,80 EUR 34,29 EUR 6,51 EUR HINWEIS Die Nebenkosten können als Betriebsausgaben gebucht werden, wenn davon auszugehen ist, dass darin keine Kosten für Pay-TV, private Telefonate, Massagen usw. enthalten sind. 41
Überlassung von Sportgeräten und -anlagen, Ausflüge
Kurzfristige Vermietung + Nebenleistungen zu 7 % USt Übernachtung im Hotelzimmer, Appartement, auf dem Campingplatz Ausstattung der Zimmer mit Einrichtungsgegenständen, z. B. Fernsehgerät, Radio, Telefon,
MehrReisekosten: Abrechnung der Übernachtungsund Verpflegungskosten
Reisekosten: Abrechnung der Übernachtungsund Verpflegungskosten Mehraufwand für Verpflegung Übernachtungskosten Abgrenzung von Übernachtung und Verpflegung Abrechnung eines 20%igen Business-Package (Service-Pauschale)
MehrHotelübernachtung, Frühstücksanteil
Hotelübernachtung, Frühstücksanteil Gruppe 3 / H 561 Seite 1 Wo die Probleme sind: l Das richtige Konto l Umsatzsteuer l Frühstück l Nebenkosten Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto Kontenbezeichnung Reisekosten
Mehr6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014
6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst
Mehr6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014
6.5.3 Unentgeltliche oder teilentgeltliche Verpflegung bei Geschäftsreisen ab dem 1.1.2014 Wie Geschäftsreisen abgerechnet werden, wird von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Die Unternehmen selbst
MehrHotelübernachtungen: Hinweise zur Umsatz- und Lohnsteuer
Hotelübernachtungen: Hinweise zur Umsatz- und Lohnsteuer Inhalt I. Umsatzsteuerermäßigung 1. Änderungen zum 1.1.2010 2. Kurzfristige Vermietung 3. Begünstigte Leistungen 4. Nicht begünstigte Leistungen
MehrWelche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen?
Welche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen? Bei Geschäftsreisen entstehen Kosten für Fahrt, Übernachtung oder Verpflegung. Schön wäre es, wenn man diese Reisekosten vollständig als Betriebsausgabe
MehrSeit dem 1.1.2010 gilt für Übernachtungen in Hotels und sonstigen Beherbergungen der ermäßigte Steuersatz von 7 %.
Hotelübernachtung mit Frühstück ab 2010 Seit dem 1.1.2010 gilt für Übernachtungen in Hotels und sonstigen Beherbergungen der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Leider trifft dies auf die übrigen Leistungen
Mehr64 Welche Steuerbefreiungen gibt es?
64 Welche Steuerbefreiungen gibt es? nen (z. B. Frühstück). Der Unternehmer hat für Zwecke des Vorsteuerabzugs (s. S. 91) auf eine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondertem Ausweis der einzelnen Umsätze
MehrMerkblatt Hotelübernachtung Besonderheiten beim Frühstück
Inhalt 1 Allgemeines 1.1 Begünstigte Nebenleistungen 1.2 Nicht begünstigte Nebenleistungen 2 Besonderheiten für Hoteliers 2.1 Angaben in der Rechnung 2.2 Erlaubte Erleichterungen 2.3 Umgang mit Gästekarten
MehrAK MF. ARTHUR Kleinwächter Miguel FRAU. Steuerberater. Vertrauen bewirkt Vertrauen. Hinweise zur
AK MF ARTHUR Kleinwächter Miguel FRAU Steuerberater Vertrauen bewirkt Vertrauen MERKBLATT Hotelübernachtungen: Hinweise zur Umsatz- und Lohnsteuer MERKBLATT Hotelübernachtungen: Hinweise zur Umsatz- und
MehrUmsatzsteuersenkung auf Beherbergungsleistungen- Bundesfinanzministerium erläutert offene Fragen
Umsatzsteuersenkung auf Beherbergungsleistungen- Bundesfinanzministerium erläutert offene Fragen In einem Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die noch
MehrWelche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es für Übernachtungen ab 2010? Der Reisende muss die Frühstückskosten selbst tragen. Der Arbeitgeber (oder Reisestelle oder neu, der Arbeitnehmer selbst) bestellt,
MehrStefan Dokters, LL.M. Markus Keiner. Telefon und Fax: Vera Vinkelau. Hotelübernachtungen. Kooperationen:
- bolwin dokters [Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer] Partnerschaftsgesellschaft Marcus Bolwin Steuerberater Dipl. Betriebswirt (FH) Stefan Dokters, LL.M. Rechtsanwalt Erzweg 2 48282 Emsdetten
MehrInhaltsverzeichnis. 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13
Inhaltsverzeichnis 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13 2 Ab 2014: Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern/ Gesellschafter-Geschäftsführern... 14 2.1 Wann und wo der Arbeitnehmer/Gesellschafter-Geschäftsführer
MehrAktuelle Informationen zur Abrechnung von Reisekosten (April 2010)
Mandanteninformation Aktuelle Informationen zur Abrechnung von Reisekosten (April 2010) Sehr geehrte Damen und Herren! Durch das im Dezember 2009 verabschiedete Wachstumsbeschleunigungsgesetz beträgt für
MehrMessebesuch mit Übernachtung
Reisekosten Sie geben immer wieder Anlass für ärgerliche Diskussionen mit dem Finanzamt. Deshalb sind Sie auf gute Informationen angewiesen. Bei den Reisekosten gibt es besonders viele Möglichkeiten, das
MehrInformation über die Umstellung des Steuersatzes von 10% auf 13% Beherbergung und Camping
1) Allgemeine Informationen Information über die Umstellung des Steuersatzes von 10% auf 13% Beherbergung und Camping Am 7. Juli 2015 wurde das Steuerreformgesetz beschlossen. Daraus ergeben sich bedeutende
MehrNeue Regeln für die Erstattung von Reisekosten Buchung und Abrechnung von Dienstreisen
Neue Regeln für die Erstattung von Reisekosten Buchung und Abrechnung von Dienstreisen Die Erstattung von Reisekosten seit 1. Januar 2010 Bei der Durchführung von dienstlich veranlassten Auswärtstätigkeiten
MehrNicht von der Steuerermäßigung umfasst - da nicht unmittelbar der Beherbergung dienend - sind
Übernachtungskosten sind nach den Lohnsteuerrichtlinien die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Mitarbeiter für eine Übernachtung entstehen. Sie können vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Für Übernachtungen
Mehr18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf
18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf 18.1 Buchungen beim Wareneingang Ein Großhändler bezieht von einem Fabrikanten Waren auf Ziel. E INGANGSRECHNUNG Warenwert (netto)... 3.000,00 Umsatzsteuer...
MehrMerkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009
Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)
MehrAktuelle Informationen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung für unsere Mandanten
Aktuelle Informationen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung für unsere Mandanten Lohnsteuer 01/2010 Inhaltsverzeichnis Lohnsteuerliche Folgen aus der Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsumsätze
MehrNeuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen
Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz
MehrN e u es Reisekostenrecht
N e u es Reisekostenrecht Ab 2008 ändert sich die Abrechnung Ihrer inländischen und ausländischen Geschäftsreisen. Als Arbeitgeber brauchen Sie Gewissheit darüber, ob Reisekosten, die Sie Ihrem Arbeitnehmer
MehrFALK & Co FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
FALK & Co FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Lohnsteuerliche Behandlung von Reisekostenersatz im Rahmen von Dienstreisen I. Ausgangssituation
MehrSachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner
Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
Mehr3. Sitzung. am 29. August 2002. der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts
3. Sitzung der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts am 29. August 2002 23 Die Beträge wurden mit Stand August 2003 aktualisiert. Anlage 4 Themenschwerpunkt:
MehrUmsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015
Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 Karteikarten Umsatzsteuer Inhalt 2 A. Übersicht B. Steuerbarkeit C. Steuerbefreiungen D. Bemessungsgrundlagen E. Steuersatz F. Steuerschuld und Steuerschuldverhältnis G. Vorsteuerabzug
Mehr1. Was sind Bewirtungskosten und welche können Sie steuerlich geltend machen
Bewirtungskosten 1. Was sind Bewirtungskosten und welche können Sie steuerlich geltend machen Der Gesetzgeber hat bestimmte Ausgaben nicht oder nur zum Teil als Betriebsausgabenabzug zugelassen. Hierzu
MehrBuchhalter Stammtisch 2-2011
Buchhalter Stammtisch 2-2011 Gliederung 1. Abschlagsrechnung / Schlussrechnung, Verbuchung von Anzahlungen 2. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Sammelposten (150-1.000 ) 3. Bewirtungskosten 4. Verbuchung
MehrLAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN
LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform
MehrVereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
MehrOrdnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013
Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
MehrAbhandlung Akontoforderungen
1. Vorwort In kaum einem geschäftlichen Bereich herrscht soviel Unklarheit und Unsicherheit wie im Bereich der Akontoforderungen. Dies betrifft vor allem den Status einer Akontoforderung in Hinblick auf
MehrEinkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014
Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde
MehrDie Reform des Reisekostenrechtes
Reisekosten ab 2014 Reisekosten ab 2014 Änderungen Verpflegungspauschalen, Dreimonatsfrist, Unterkunft Stand: 6/2013 Franz-Josef Tönnemann - Steuerberater Neustadtstraße 34-49740 Haselünne Tel.: 0 59 61
Mehr25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,
25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen
MehrBeratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014
Beratungshinweis für Unternehmen: Neues Reisekostenrecht ab 01. Januar 2014 [10.12.2014] Von: Sabine Loder Die seit langem geführte Diskussion bezüglich der Vereinfachung des Reisekostenrechts hat nun
Mehr01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1
01.03.2008 copyright by Harald Heintze 1 Der Verein als Arbeitgeber Der Übungsleiter/Trainer im Verein? Die lohnsteuerliche Betrachtung von Übungsleitern/ Trainern richtet sich nach dem Vertragsverhältnis.
Mehrzu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?
zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.
MehrReisekosten 2014. TOPIX:8 Version 8.8.7. TOPIX Business Software AG
Reisekosten 2014 TOPIX:8 Version 8.8.7 TOPIX Business Software AG Inhalt 1 Reisekostenreform 2014...3 2 Kilometersätze 2014...4 3 Verpflegungspauschalen 2014...4 4 Mahlzeitengestellung 2014...5 5 Mahlzeitengestellung/Zwischenziele...6
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrReisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014
Reisekosten classic Umsetzung des neuen Reisekostenrechts ab 01.01.2014 Agenda Erste Tätigkeitsstätte S. 3 Verpflegungsmehraufwand S. 7 Fahrtkosten S. 16 Mahlzeiten S. 18 Übernachtungskosten S. 33 Ausblick
MehrBerechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten
Berechnung des Arbeitgeberzuschusses bei privat Krankenversicherten Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten berechnet? Hinweis Der Zuschuss des Arbeitgebers zur privaten Kranken-
MehrDipl.-Kfm. MANFRED SPEIDEL, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer
Merkblatt Bewirtungskosten I. Allgemeines Die Bewirtungskosten stehen im Spannungsfeld zwischen nicht abzugsfähigen Kosten der allgemeinen Lebensführung und betrieblich bzw. beruflich veranlassten Kosten,
MehrFirma Max Mustermann Musterstraße 12. 12345 Musterstadt. Sehr geehrter Mandant,
holzbaur & partner Stuttgarter Straße 30 70806 Kornwestheim Firma Max Mustermann Musterstraße 12 12345 Musterstadt Sehr geehrter Mandant, durch das sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurde ab dem 01.
MehrSONDER- KLIENTEN-INFO
20 Neufeldweg 3, 80 Graz Tel: +43 (0) 316 42428-0, Fax: -31 office@binder-partner.com www.binder-partner.com LG für ZRS Graz, FN 2201a SONDER- KLIENTEN-INFO ZUR ERINNERUNG: FRISTVERKÜRZUNG BEI ZUSAMMENFASSENDER
MehrPage Hotelsoftware. Merkblatt für Mehrwertsteuer-Umstellung für Beherbergungsleistungen zum 1.1.2010
Page Hotelsoftware Merkblatt für Mehrwertsteuer-Umstellung für Beherbergungsleistungen zum 1.1.2010 Ab dem 1.1.2010 gilt der ermäßigte MwSt.-Satz von 7 % für Beherbergungsleistungen. Mit diesem Infoblatt
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
MehrKleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle
MehrM A N D A N T E N I N F O R M A T I O N
M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Merkblatt zu Abschlags- und Schlussrechnungen 1. Grundsatz In Abschlagsrechnungen wird entsprechend des Fortschrittes der Arbeiten bereits ein Teil der insgesamt
MehrInformationsZentrum für die Wirtschaft
InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs Steuerärger, wenn Rechnungen des Kommanditisten fehlen I. Geschäftsführung und Haftungsvergütung in der GmbH & Co KG wann
MehrInsgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,
Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf
MehrLandesamt für Besoldung und Versorgung Infobrief 1/10 vom 23.06.2010
Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem letzten Infobrief 4/09 vom 11.12.2009 haben sich drei Änderungen und Neuerungen ergeben. Des Weiteren möchten wir Sie nochmals über einige allgemeine Punkte informieren.
MehrRechnungseingang: Checkliste
Rechnungseingang: Checkliste Seite 1 Rechnungseingang: Checkliste Für Zwecke des Vorsteuerabzugs muss eine Rechnung nach 14 Abs. 4 und 14a folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und die vollständige
MehrEine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen
MehrUmsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings
Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition
MehrPflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine
MehrHANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT
HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.
MehrReisekosten ab 01.01.2014
Dr. Weirich & Istel1 W I R T S C H A F T S P R Ü F U N G. S T E U E R B E R A T U N G SONDERRUNDSCHREIBEN ++ wichtige Hinweise +++ wichtige Hinweise +++ wichtige Hinweise +++ Reisekosten ab 01.01.2014
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet
MehrSteuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter:
Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen Veranstalter: in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungskosten Kindertagesstätte öffentliche Kindertagesstätte / Tagesmutter Betriebskindertagesstätte
MehrHLB Ratgeber I/2014. Wohin die Reise geht. Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht
HLB Ratgeber I/2014 Wohin die Reise geht Steuertipps rund um das neue Reisekostenrecht Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen und Steuern sparen. Zum 1. Januar 2014 ist ein neues Reisekostenrecht
MehrZuschuss zur privaten Krankenversicherung. Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung Für die Berechnung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung werden der allgemeine Beitragssatz und das monatliche sozialversicherungspflichtige Entgelt
MehrReisekosten ab 2014. 2. Welche Aufwendungen kann der Arbeitnehmer als Reisekosten geltend machen?
Reisekosten ab 2014 1. Allgemeines Die Reisekosten zählen zu den bedeutendsten Werbungskosten bei der Besteuerung von Arbeitnehmern. Dies gilt ab 2014 umso mehr, da der Gesetzgeber umfangreiche Änderungen
MehrPraxisvorlaufkosten. Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater
Praxisvorlaufkosten Steuerberatungsgesellschaft mbh Neuer Wall 44, 20354 Hamburg Tel: 040/30 68 57-0, Fax: 040/30 68 57-75 info@admedio-hamburg.de, www.admedio-hamburg.de Friedrich Wilhelm Rosenberg Steuerberater
MehrBuchhaltung mit WISO EÜR & Kasse 2011
Vorbemerkung... 1 1. Erste Schritte...Fehler! Textmarke nicht definiert.3 2. Einrichten des Programms... 5 3. Buchungen... 22 1. Anfangsbestand buchen... 22 2. Privateinlage in die Kasse... 26 4. Buchungen
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
Mehr4.3.2 Erstattung von Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug des Arbeitnehmers
4.3.2 Erstattung von Fahrtkosten mit dem Privatfahrzeug des Arbeitnehmers Sofern der Arbeitnehmer für betriebliche Fahrten ein privates Fahrzeug nutzt, kann der Arbeitgeber ihm die entstandenen Aufwendungen
MehrSteuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet. die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen
Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen L1) Die nachfolgenden
MehrDas Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
MehrEin Schulförderverein übernimmt die Essenszubereitung und -ausgäbe. Daneben werden keine weiteren Leistungen erbracht.
Anlage Umsatzsteuerliche Behandlung von Schulverpflegung 1. Umsatzsteuerbefreiungen Nach Artikel 132 Abs. 1 Buchst, i MwStSystRL ist die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, der Schul- oder Hochschulunterricht,
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrInformationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten
Informationen zur Abrechnung von Reisekosten bei Schulwanderfahrten Der Erstattungsanspruch in Bezug auf die Reisekosten bei Wanderfahrten bezieht sich insbesondere auf: 1. Fahrtkosten 2. Übernachtungskosten
MehrAls Werbungskosten sind Umzugskosten jedoch nur abziehbar, wenn sie auch tatsächlich betrieblich oder beruflich veranlasst sind.
Umzugskosten - Steuerrecht Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 1.1 Steuerrechtliche Einordnung von Umzugskosten 1.2 Höhe und Umfang der Abziehbarkeit der Werbungskosten 2. Arbeitgeberseitige Umzugskostenerstattung
Mehr19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)
19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.
MehrFolgendes ist zu beachten:
Der DTV informiert: Bei der Werbung für Ferienwohnungen/-häuser, Privatzimmer sowie Pauschalangeboten ist stets die Preisangabenverordnung (PAngV) zu beachten Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine
Mehr7.6.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode)
Seite 17.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode) Der Unternehmer hat bei einem Fahrzeug, welches zu über 50 % betrieblich genutzt wird, die Wahlmöglichkeit, den privaten
MehrBeschreibung zur Beruflichen Auswärtstätigkeit
Die Berufliche Auswärtstätigkeit ersetzt ab VZ 2008 die bis dahin anzuwendenden Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten und Fahrtätigkeiten. Die wesentlichsten Änderungen betreffen die Fahrtkosten und
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrEinnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
MehrInfo-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)
st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut
MehrÜbungsaufgaben zum Rechnungswesen für Auszubildende
Übungsaufgaben zum Rechnungswesen für Auszubildende Notieren Sie Rechenweg und Ergebnisse (unterstrichen)! Aufgabe 1 6 Punkte Das Barvermögen eines verstorbenen Bürovorstehers soll entsprechend seiner
MehrUmsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?
WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrWichtige Informationen an unsere Mandanten
Wichtige Informationen an unsere Mandanten Umsatzsteuer bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Umsatzsteuerbesteuerung von Bauleistungen zwischen Bauunternehmern
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MehrSteuerfreie Arbeitgeberleistungen
Finanzamt Trier Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Mehraufwendungen für Verpflegung anlässlich Auswärtstätigkeit Alfred Strupp Finanzamt Trier, 19.01.2012 Steuerfreie Zuwendungen durch den Arbeitgeber 19.
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen
MehrHome Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014
Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2014 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: } Der Gesetzgeber
MehrBayerisches Landesamt für Steuern
Bayerisches Landesamt für Steuern Bayerisches Landesamt für Steuern Dienststelle München ٠ 80284 München Bekanntgabe im AIS An alle Finanzämter und Außenstellen Datum Aktenzeichen Bearbeiter Anton Reichbauer
MehrKinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.
Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug
MehrInfoblatt: Erste Tätigkeitsstätte
Infoblatt: Erste Tätigkeitsstätte Drei Schritte zur ersten Tätigkeitsstätte: 1. Ortsfeste betriebliche Einrichtung Eine erste Tätigkeitsstätte kann nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
MehrSage50. Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010. Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch
Sage50 Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010 Verbuchung und Deklaration von Privatanteilen und Eigenverbrauch Bei der Einzelunternehmung Bei juristischen Personen Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root
MehrUmsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403
Mehr