Landschaftsrahmenplan
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- Marta Lichtenberg
- vor 7 Jahren
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1 Beilage Nr. 20/2014 zu TOP 5 Planungsausschuss - öffentlich am 25. Juli 2014 Landschaftsrahmenplan - Vorschläge für das weitere Vorgehen Beschlussvorschlag: 1.) Als Fachgrundlage für die Berücksichtigung der Umweltbelange bei der Gesamtfortschreibung des Regionalplanes werden Empfehlungen für die Entwicklung der regionalen Freiraumstruktur (Freiraumkonzept) erarbeitet. 2.) Im Vorgriff auf die Gesamtfortschreibung des Regionalplanes erfolgt eine Beteiligung der Umweltbehörden und Naturschutzverbände. Die Ergebnisse werden im Planungsausschuss beraten. Sachverhalt und Begründung: Ausgangssituation Der Landschaftsrahmenplan für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg wurde am 13. Dezember 1985 in der Verbandsversammlung in Rottweil als unverbindliches Planwerk verabschiedet. In den rechtsverbindlichen Regionalplan Schwarzwald-Baar- Heuberg 2003 sind daraus rd Bereiche übernommen und als Schutzbedürftige Bereiche für den Naturschutz und Landschaftspflege festgelegt worden. Einerseits entspricht der Landschaftsrahmenplan Schwarzwald-Baar-Heuberg von 1985 inhaltlich nicht mehr den Anforderungen. Da auf Aussagen und Empfehlungen des Landschaftsrahmenplans nicht zurückgegriffen werden können, fehlt andererseits bei der Berücksichtigung von Umweltbelangen in den fortlaufenden Planungen ein einheitlicher Beurteilungsmaßstab. Dies schlägt sich nicht zuletzt in einem Mehraufwand durch die neuerliche Erhebung und Prüfung von Daten nieder. Allgemeines zum Landschaftsrahmenplan In der Sitzung des Planungsausschusses am 30. Juni 2006 ist das Erfordernis für die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes (Beilage Nr. 16/2006 Anforderungen an die Regionalplanung) sowie die inhaltlichen Anforderungen und das Vorgehen bei der
2 2 Neuaufstellung (Beilage Nr. 17/2006 Landschaftsrahmen und Biotopverbund) beraten und beschlossen worden. Die aus der damaligen Befassung mit dem Thema relevanten Punkte sind weiterhin zu beachten und werden im Folgenden nochmals kurz ausgeführt. Aus dem Naturschutzgesetz Baden-Württemberg geht die Verpflichtung der Regionalverbände zur Aufstellung und Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne hervor. Für die Ausarbeitung der Landschaftsrahmenpläne gelten die Vorschriften des Landesplanungsgesetzes zur Aufstellung, Fortschreibung und sonstigen Änderungen des Regionalplanes. Die Aussagen der Landschaftsrahmenpläne haben gutachterlichen Charakter. Nach erfolgter Abwägung mit sonstigen raumrelevanten Belangen erlangen die Aussagen und Empfehlungen durch die Übernahme in den Regionalplan ggf. unmittelbare Rechtswirkung. Inhaltliche Anforderungen In den Gremien des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg ist der Landschaftsrahmenplan als Gesamtplanwerk mit mehreren Funktionen beschrieben worden. Neben der Beinhaltung eines Fachbeitrages für den Naturschutz und Landschaftspflege soll der Landschaftsrahmenplan eine Beurteilungsgrundlage für die Strategische Umweltprüfung bereitstellen, eine Grundlage und Arbeitshilfe für die Landschaftsplanung sein und darüber hinaus auch der Öffentlichkeit Umweltinformation zur Verfügung stellen. Durch den Umfang des Planwerkes und die gestiegenen Anforderungen an die Landschafts- und Umweltplanung unterscheidet sich der Landschaftsrahmenplan von den übrigen regionalplanerischen Pflichtaufgaben. Sowohl über die inhaltliche Ausgestaltung der Landschaftsrahmenpläne als auch über die regional unterschiedlichen Vorgehensweisen bei der Fortschreibung stehen die Regionalverbände in Baden-Württemberg in Kontakt. Bearbeitungsstand Seit den Beratungen über die Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes und die weitere Vorgehensweise findet beschlussgemäß die Sammlung, Auswertung und Aufbereitung raumbezogener Umweltdaten statt. Zuletzt wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 8. April 2011 in Talheim über das Ergebnis der Offenlandkartierung im Auftrag des Regionalverbandes berichtet. Die Anlage zeigt eine Übersicht über die Inhalte des Landschaftsrahmenplanes und deren Gliederung. Die Aufbereitung der Inhalte erfolgt in beschreibender Form als umfangreiche Textfassung sowie mit räumlichem Bezug in Form von Geodaten als sogenannte shape-files. Bereitstellung der Inhalte des Landschaftsrahmenplanes
3 3 Sowohl der Umfang der zugrunde liegenden Umweltdaten für die Bestandsaufnahme, Analyse und Zielkonzeption als auch die Integrierung neuer, raumrelevanter Daten der Landesanstalten und Fachbehörden (z. B. die landeseinheitliche Landschaftsbildbewertung) erfordern eine zweckmäßige Aufbereitung und Bereitstellung der daraus entwickelten regionalen Aussagen und Empfehlungen für die einzelnen Umweltbelange. Hinsichtlich einzelner Schutzgüter ist bei der Datenbereitstellung auch zu berücksichtigen, dass inhaltliche Ergänzungen oder Aktualisierungen regelmäßig vorgenommen werden müssen. Es wird daher vorgeschlagen, den Landschaftsrahmenplan als umfangreiches Gesamtplanwerk intern und in fortschreibbarer Form zu führen. Die für die Gesamtfortschreibung des Regionalplans relevanten Aussagen und Empfehlungen werden, z. B. über das Internetportal des Regionalverbandes, öffentlich zugängig gemacht und stehen damit den kommunalen Planungsträgern oder Fachplanungen zur Verfügung. Integrierung der Umweltbelange in der Gesamtfortschreibung Wesentliche Grundlagen für die Festlegungen im Regionalplan Schwarzwald-Baar- Heuberg, dessen Gesamtfortschreibung zeitnah ansteht, sind z. B. Empfehlungen des Landschaftsrahmenplanes zur Entwicklung der Freiraumstruktur. Im rechtsverbindlichen Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg 2003 ergibt sich mittlerweile für die Festlegung Schutzbedürftige Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege ein dringender Überarbeitungsbedarf, der hauptsächlich durch die seinerzeitige Übernahme ökologisch wertvoller Bereiche aus dem Landschaftsrahmenplan von 1985 begründet ist. Vor einer Gesamtfortschreibung des Regionalplanes wird daher eine Überarbeitung der Festlegung empfohlen, die zeitnah anzugehen ist, da ca. 900 Teilflächen zu prüfen sind. Gleichzeitig können im Rahmen der Überarbeitung der Schutzbedürftigen Bereiche für Naturschutz und Landschaftspflege mögliche Untersuchungsräume zur Freiraumsicherung räumlich abgegrenzt und vorgeschlagen werden, sodass eine unverbindliche aber gesamträumliche Fachgrundlage für den Freiraum bei der Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Schwarzwald-Baar-Heuberg vorliegen würde. Es wird daher vorgeschlagen, in diesem Sinne ein Beteiligungsverfahren mit den Umweltbehörden und Naturschutzverbänden der Region durchzuführen, indem um eine Stellungnahme zur Fachgrundlage gebeten wird. Villingen-Schwenningen, den 17. Juli 2014 Frank Kosse
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5 Anlage zu Beilage 20/2014 Grundlagen für Freiraumkonzeption (Gliederung der Landschaftsrahmenplan-Inhalte) 1. Einführung 1.1 Anlass und Zielsetzung 1.2 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsrahmenplanung 1.3 Strategische Umweltprüfung 1.4 Meilensteine 1.5 Methodik und Vorgehensweise 1.6 Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 2. Ziele des Umweltschutzes 2.1 Umweltplan Baden-Württemberg Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg 2.3 Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg Quellen von Umweltzielen in der Gesetzgebung 2.5 Schutzgutbezogene Umweltziele und gesetzliche Vorgaben Boden, Wasser, Klima und Luft Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit Arten und Biotope, biologische Vielfalt Landschaft Kultur- und sonstige Sachgüter Raumanalyse der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg 3. Schutzgut Boden 3.1 Ziele der Raumordnung zum Schutzgut Boden 3.2 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege 3.3 Bestandsaufnahme und Analyse der Böden in der Region 3.4 Vorbelastungen und Empfindlichkeiten Konfliktanalyse 3.5 Regionale Leitlinien und Maßnahmen für das Schutzgut Boden Allgemeine Ziele und Grundsätze für das Schutzgutz Boden Siedlung und Verkehrsfläche Stoffeinträge, Land- und Forstwirtschaft Rohstoffabbau 4. Schutzgut Wasser 4.1. Ziele der Raumordnung zum Schutzgut Wasser 4.2 Wasserrahmenrichtlinie 4.3 Bestandsaufnahme und Analyse des Grundwassers Naturräumliche Gegebenheiten und Potenziale Grundwasserqualität Grundwasservorräte Wasserschutzgebiete Regionale Besonderheit - das Phänomen der Donauversinkung Bestandsaufnahme und Analyse der Oberflächengewässer Regionale Gegebenheiten Gewässergüte
6 4.4.3 Gewässerstrukturgüte Überschwemmungsgebiete Hochwasser in der Region 4.5 Vorbelastungen und Empfindlichkeiten Konfliktanalyse Grundwasser Aussagen aus der Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Oberflächengewässer Aussagen aus der Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 4.6 Regionale Leitlinien und Maßnahmen für das Schutzgut Wasser Allgemeine Ziele und Grundsätze für das Schutzgut Wasser Grundwasser Oberflächengewässer 5. Schutzgut Klima und Luft 5.1 Ziele der Raumordnung zum Schutzgut Klima und Luft 5.2 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege 5.3 Bestandsaufnahme und Analyse klimatisch relevanter Raumeinheiten Naturräumliche Gegebenheiten Potentiale - Gunstlagen in der Region Klima und Luft in der Bauleitplanung 5.4 Vorbelastungen und Empfindlichkeiten Konfliktanalyse Grundlagen und Methodik zur Ermittlung klimatischer Funktionsbereiche Klimatische Funktionsbereiche Einflussfaktoren 5.5 Regionale Leitlinien und Maßnahmen für das Schutzgut Klima und Luft Allgemeine Ziele und Grundsätze für siedlungsrelevante Ausgleichsräume Landwirtschaft Fachliche Ziele - Erfordernisse und Maßnahmen 6. Schutzgut Arten und Biotope 6.1 Ziele der Raumordnung 6.2 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege 6.3 Bestandsaufnahme und Analyse zum Schutzgut Arten und Biotope, Biologische Natur- und kulturräumliche Gegebenheiten Grundlagen und Methodik zur Erfassung regionalbedeutsamer Bereiche Erläuterungen zur Naturräumlichen Gliederung Gliederung der Steckbriefe zu den einzelnen Naturräume der Region 6.4 Regionale Leitlinien und Maßnahmen für das Schutzgut Arten und Biotope, Biologische Vielfalt Grünland Ortsferne Streuobstgebiete Weidfelder Feldhecken und Feldgehölze Siedlungsbezogene Grünzüge sowie Obstkulturen an Ortsperipherien Abbaugebiete Gewässer Stillgewässer
7 6.4.9 Baggerseen Stauseen Löschteiche Fischteiche Parkteiche Altarme Amphibienteiche / Tümpel (Biotopanlagen) Anstauflächen in Mooren (Renaturierungen, Wiedervernässungen) Fachliche Ziele - Erfordernisse und Maßnahmen für den Wald 6.5 Regionaler Biotopverbund Zielvorstellungen des Gesetzgebers Konzeption für einen regionalen Biotopverbund Bestandteile, Verbundfunktion und Leitarten im regionalen Biotopverbund Regionale Zersiedlungs- und Zerschneidungsschwerpunkte Landwirtschaftliche Vorrangflächen in der Region Siedlungsschwerpunkte - Bestand der erfassten Korridore und Trittsteine 7. Schutzgut Mensch 7.1 Vorgaben der Raumordnung zum Schutzgut Mensch 7.2 Ziele des Naturschutzes Einordnung des Schutzgut Mensch 7.3 Bestandsaufnahme und Analyse zum Schutzgut Mensch Siedlungs-, Arbeits- und Bewirtschaftungsräume Verkehrsräume Tourismus 7.4 Vorbelastungen und Empfindlichkeiten Direktes Wohn- und Lebensumfeld Tourismus 7.5 Regionale Leitlinien und Maßnahmen für das Schutzgut Mensch Allgemeine Ziele und Grundsätze im direkten Wohn- und Lebensumfeld Tourismus, Erholung und Freizeit 8. Schutzgut Landschaft 8.1 Vorgaben der Raumordnung zum Schutzgut Landschaft 8.2 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege 8.3 Bestandsaufnahme und Analyse der Landschaftsräume Allgemeines zur Landschaftsbildbewertung Kurzbeschreibung der Natur- und Landschaftsräume 8.4 Vorbelastungen und Empfindlichkeiten zum Schutzgut Landschaft Entwicklung der Landnutzung Landwirtschaft Forstwirtschaft Hochwasserschutz durch Retention Rohstoffsicherung Naturraum- und landschaftsbezogene Betrachtung 8.5 Regionale Leitlinien und Maßnahmen für das Schutzgut Landschaft Allgemeine Ziele und Grundsätze für das Schutzgut Landschaft Landbewirtschaftung
8 8.5.3 Infrastruktur Historische Kulturlandschaften Hochwasservorbeugende Maßnahmen 9. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 9.1 Vorgaben der Raumordnung zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 9.2 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege 9.3 Vorbelastungen und Empfindlichkeiten zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturdenkmale mit besonderer Bedeutung in der Region Sonstige Sachgüter 9.4 Regionale Leitlinien und Maßnahmen für das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Allgemeine Ziele und Grundsätze für besondere Kulturgüter Sonstige Sachgüter 10. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 10.1 Vorgaben der Raumordnung 10.2 Vorbelastungen und Empfindlichkeiten zu Wechselwirkungen der Umwelt (Prozesse) 1 Zu Hochwasser in der Region Noch ausstehend ist in der Raumanalyse die Berücksichtigung räumlicher Daten, hier die Hochwassergefahrenkarten. 2 Zu Bestandsaufnahme und Analyse der Landschaftsräume Noch ausstehend in der Raumanalyse ist die Berücksichtigung räumlicher Daten, hier über die landesweite, einheitliche Landschaftsbildbewertung. 11. Schutzgutübergreifendes Zielkonzept zur Landschaftsentwicklung in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg 11.1 Allgemeine regionale Ziele und Grundsätze zum Schutz und zur Entwicklung des Freiraume 11.2 Leitlinien des Landschaftsrahmenplanes zur Entwicklung einer Freiraumkonzeption 11.3 Vorbelastungen und Empfindlichkeiten des Freiraums - Nutzungsschwerpunkte 11.4 Zielkategorien 11.5 Ermittlung von Freiraumstrukturen mit besonderer Bedeutung für die Landschaftsentwicklung
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